Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
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Bisheriger Verlauf
11.06.2024
02.07.2024
07.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Details im PARLIS OF_1296-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Details im PARLIS OM_5730_2024Stellungnahme des Magistrats
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Details im PARLIS ST_1754_202411.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Details im PARLIS OF_1296-1_202402.07.2024
Anregung Ortsbeirat
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Details im PARLIS OM_5730_202407.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Details im PARLIS ST_1754_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5730 entstanden aus Vorlage: OF 1296/1 vom 11.06.2024
3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht?
Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich?3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht?
Begründung:
Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für zu Fuß Gehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essenziell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1754 Aktenzeichen: 32-4