Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Gründe für die Nichtanwendung der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2023 zu klären. Die Maßnahme von 2022 hatte sich als effektiv erwiesen und sollte zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für Fußgehende beibehalten werden.
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Neues zu Braubachstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet?
- Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich?
- Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt?
- Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht?
Begründung
Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsfluss und der Sicherheit für Fußgehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essentiell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2024Sie sind hierOFOF 1296/1Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des WeihnachtsmarktesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2024OMOM 5730Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des WeihnachtsmarktesDirektanregung
- 7. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1754Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des WeihnachtsmarktesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme