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Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.06.2024, OF 1296/1 Betreff: Erhalt der Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Ecke Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde die erfolgreiche Verkehrsregelung an der Fahrgasse/Braubachstraße, die während des Weihnachtsmarktes 2022 eingeführt wurde, im Jahr 2023 nicht erneut angewendet? 2. Wer war für die Aufstellung der Beschilderung und der Verkehrssperre im Jahr 2022 verantwortlich? 3. Wer hat die Anweisung für diese Maßnahmen erteilt? 4. Werden Beschwerden bezüglich der Verkehrsführung während von der TuC veranstalteten Festen an die TuC weitergeleitet? Wenn nein, warum nicht?

Begründung:

Die Sperrung des Linksabbiegers von der Fahrgasse in die Braubachstraße während des Weihnachtsmarktes 2022 erwies sich als effektive Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrsfluss und der Sicherheit für Fußgehende. Zahlreiche Anwohnende und Autofahrende profitierten von dieser Regelung. Die Nichtbeibehaltung dieser Maßnahme im Jahr 2023 hat Verwunderung und Frustration verursacht, vermutlich bedingt durch Koordinationsmängel innerhalb des Magistrats. Eine Klärung dieser Fragen ist essentiell, um künftig eine konsistente und effektive Verkehrsführung sicherzustellen, die dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger dient.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5730 2024 Die Vorlage OF 1296/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme