Schlösser für Mülltonnen der FES
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat hat die Prüfung und Berichtspflicht des Magistrats zur Möglichkeit von Mülltonnen mit Schlössern zur Abfallbereitstellung in Wohngebäuden beantragt. Der Antrag zielt darauf ab, Probleme wie Müllentwendung, Verunreinigung und das Anziehen von Schädlingen zu verhindern. Der Antrag wurde in der Sitzung abgelehnt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob zur Abfallbereitstellung in Wohngebäuden Mülltonnen mit Schlössern seitens der FES angeboten werden können.
Begründung
In Liegenschaften, in denen das Full-Service-Modell der FES nicht möglich ist, müssen die Mülltonnen vom Hausmeister auf dem Gehweg bereitgestellt werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Mülltonnen zerwühlt werden und Abfall entwendet wird, welcher am Tag der Abholung in das Eigentum der FES übergeht, um diesen einer Verwertung zuführen zu können. Dabei wird teilweise der Gehweg verunreinigt, Lärm verursacht, die Tonnen oder Fassaden/Einfriedungen beschädigt. Herumliegender Müll sowie herumstehende Tonnen mit offenem Deckel ziehen Ratten an. Ratten sind ausgezeichnete Kletterer und können leicht in Mülltonnen gelangen, wenn diese nicht ordnungsgemäß verschlossen sind. Durch vorbeilaufende Passanten findet häufig eine Fehlbefüllung statt - z.B. wird Restmüll in Papiertonnen entsorgt oder recyclebare Verpackungen in Restmüllbehältern. Teilweise kommen Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen angefahren und es werden Müllsäcke aus dem Lieferwagen in den zur Abholung bereitstehenden Mülltonnen entsorgt. Auf dem Markt werden z.B. spezielle Schwerkraftschlösser angeboten, welche sich beim Umkippen in den Müllwagen automatisch öffnen. Der Hausmeister kann die Mülltonnen in diesem Fall bei der Bereitstellung abschließen, wodurch diese vor Fehlnutzung geschützt wären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. August 2024 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2024 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und SPD (= Annahme)