Meine Nachbarschaft: Kleebergstraße
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Vorlagen
Errichtung von Fahrradbügeln in der Melemstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2022, OF 412/3 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Melemstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel, auch für Lastenräder, auf einigen der Schrägparkplätze an mindestens zwei Stellen auf der nördlichen Seite der Melemstraße zwischen den Hausnummern 4 und 18 zu errichten. Begründung: In der Melemstraße gibt es bislang keinen einzigen Fahrradbügel. Die Konsequenz ist, dass viele der Fahrräder der Bewohner*innen an Gartenzäunen angeschlossen werden und das Gehen auf den schmalen Gehwegen behindern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2022, OF 420/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 412/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 412/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 420/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3442 2023 Anregung an den Magistrat OM 3443 2023 1. Die Vorlage OF 412/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 420/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und Volt (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2919 entstanden aus Vorlage: OF 348/9 vom 29.09.2022 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage des Magistrats, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dem Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 207 Aktenzeichen: 66 7
Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2022, OF 348/9 Betreff: Umgestaltung des Grünstreifens in der Bertramstraße/Ecke Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen Am 21. November 2019 fand ein Ortstermin an der Bertramstraße/Ecke Marbachweg statt. Anlass war die Frage nach den Möglichkeiten der Umgestaltung des Grünsteifens gegenüber des Cafés Brot und Freunde. Dieser befindet sich in einem äußerst abweisenden Zustand, besonders durch den dort befindlichen Glascontainer. Ergebnis des Ortstermins war die Zusage der Stadt, dem Ortsbeirat zu berichten, inwieweit eine Umgestaltung möglich sei. Bis dato wartet der Ortsbeirat auf diesen Bericht. Der Magistrat wird deshalb gebeten den Ortsbeirat über den Sachstand zu berichten, besonders darüber, ob es möglich ist, den Glascontainer zu verlegen und Bänke zum Verweilen aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 348/9 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FDP und BFF erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2919 2022 Die Vorlage OF 348/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNord-Süd-Radwegeverbindung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenOrtstermin Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2022, OF 354/3 Betreff: Ortstermin Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin in der Cronstettenstraße zu organisieren, um geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherung zu bestimmen. Dabei sollen insbesondere die von Anwohnern der Cronstettenstraße vorgebrachten Vorschläge auf ihre Machbarkeit geprüft werden: - Eine stärkere Beschilderung der 30er Zone sowie mehr Geschwindigkeitskontrollen. - Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege am Frauensteinplatz inkl. Bremsschwellen / Berliner Kissen. - Hervorhebung der Rechts-vor-Links-Regelung an Kreuzungen durch Bremsschwellen, erhöhte Bordsteine oder bessere Straßenmarkierungen. - Einbahnstraßenlösung für die Cronstettenstraße in West-Ost-Richtung. - Umgekehrte Einbahnstraßenlösung für die Falkensteinerstraße in Nord-Süd-Richtung. Begründung: Die Diagonalsperre im oberen Oeder Weg hat die Verkehrssituation im angrenzenden Holzhausenviertel verschlechtert. Anwohner der Cronstettenstraße beklagen sich über eine Zunahme des Durchgangsverkehrs, der zudem häufig mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Die Cronstettenstraße liegt in einer 30er-Zone und entlang der Straße gibt es vier Kitas und ein Altenheim. Mit dem Ortstermin will sich der Ortsbeirat ein Bild der Lage verschaffen und prüfen, ob und welche der Vorschläge kurzfristig umsetzbar sind bzw. mittelfristig umgesetzt werden sollten, falls der Oeder Weg in seiner jetzigen Gestaltung bestehen bleibt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 354/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenÜbergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2254 entstanden aus Vorlage: OF 383/2 vom 04.05.2022 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann. 2. Ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang beim Aufgang von der Straße zum REWE-Markt umgesetzt werden kann. 3. Ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die REWE-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. Ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. Ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger vom REWE-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerinsel zum DM-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgängerinnen bzw. Fußgänger wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen, auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kundinnen bzw. Kunden beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kaspar-Straße können trotz Querung der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem REWE-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge können nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. < img border=0 width=251 height=190 id="Grafik 2" src="/parlisobj/OM_2254_2022_image002.png" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_383-2_2022_image002.png"> Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2090 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 941 Aktenzeichen: 32-1
Fitnessgeräte für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2106 entstanden aus Vorlage: OF 220/3 vom 01.02.2022 Betreff: Fitnessgeräte für das Nordend Der Wunsch nach Bewegungs- und Fitnesstrainingsmöglichkeiten an der frischen Luft im öffentlichen Raum nimmt nicht nur seit Corona stetig zu. Gerade auch in den Altersgruppen der jungen und der älteren Erwachsenen ist die Nachfrage hoch. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den Grünstreifen - auf der Rotlintstraße, - im Bereich der Grünflächen Rotlintstraße/Hallgartenstraße, - in der Klettenbergstraße und - in der Eysseneckstraße Fitnessgeräte installiert werden können und zu welchen Kosten. Dabei sollten auch seniorengerechte Angebote geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1762 Aktenzeichen: 67 0
Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2022, OF 383/2 Betreff: Übergang zwischen REWE- und DM-Markt an der Eschersheimer Landstraße fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher und fahrradfreundlicher sowie sicherer gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Punkte zu prüfen und berichten und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. inwieweit die Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße füßgänger*innenfreundlicher geschaltet werden kann. 2. ob eine Absenkung der Bordsteinkanten an dem gleichen Fußgänger*innenübergang beim Aufgang von der Straße zum Rewe-Markt umgesetzt werden kann. 3. ob es angebracht ist, ein Schild für rechts abbiegende Fahrzeuge, welche in die Rewe-Tiefgarage einfahren, aufzustellen, welches auf den passierenden Fuß- und Fahrradverkehr vor der Tiefgarageneinfahrt aufmerksam macht. 4. ob die Fahrradspur vor der Tiefgarage deutlicher abmarkiert und bis zur großen Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Adickesallee fortgeführt werden kann. 5. ob die Fahrradspur im Bereich ab Überführung des Radweges auf die Eschersheimer Landstraße bis zur Kreuzung mit der Miquel-/Adickesallee breiter angelegt werden könnte. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung so konzipiert, dass Fußgänger*innen vom Rewe-Markt kommend nahezu direkt über die Fußgänger*inneninsel zum dm-Markt die Straßenseite wechseln können. Möchten die Fußgänger*innen wieder zurück, ist die Ampelschaltung für den zweiten Straßenabschnitt allerdings zu kurz konzipiert. Dadurch sind die zu Fuß Gehenden gezwungen auf der Insel stehenzubleiben. Dies ist während eines hohen Verkehrsaufkommens unangenehm und auch unsicher. Es mindert ebenso das Einkaufserlebnis, da viele Kund*innen beide Märkte für ihren Einkauf nutzen und die Straße überqueren müssen. Es ist nicht ersichtlich wieso die Ampelschaltung entsprechend konzipiert ist. Autos aus der Polizeimeister-Kasparstraße können trotz Querung der Fußgänger*innen problemlos rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen. Drei von vier Bordsteinkanten sind auf dem Fahrradweg abgeflacht, jedoch die Kante vor dem Rewe-Markt nicht (siehe angehängtes Foto). Dies stellt eine Barriere für mobilitätseingeschränkte Personen (mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen, etc.) und auch für Radfahrende dar. Es besteht aktuell Unfallgefahr, denn abbiegende Fahrzeuge könnten nicht genügend auf den passierenden Fahrrad- und Fußgänger*innenverkehr achten. Durch ein Hinweisschild, oder eine deutlichere Markierung der Radfahrspur in roter Farbe, würde der passierende Verkehr deutlicher hervorgehoben werden. Zudem verengt sich die Fahrradspur zur Kreuzung mit der Adickesallee hin deutlich, wodurch sich Gefahrensituationen ergeben können. Gerade kurz vor der Kreuzung, an der Autos ohne Ampel rechts abbiegen können, können Radfahrende leicht übersehen werden. Hier kann ein breiterer Radweg helfen. (Quelle: Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2254 2022 Die Vorlage OF 383/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Inwieweit das Konzept der gesamten Ampelschaltung an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Polizeimeister-Kaspar-Straße im Sinne aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängerinnen und Fußgängern, verbessert werden kann." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 274/3 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgänger:innen zeitnah abgeschafft werden. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit von Fußgänger:innen dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, daß die Grünphase für Fußgänger:innen zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere auf der vielbefahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Miquel-/Adickesallee nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozial-ökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgänger:innen stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgänger:innen - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.06.2022, OF 312/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 274/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 274/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2525 2022 1. Die Vorlage OF 274/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 312/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 312/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter dem ersten Spiegelstrich die Worte "und Musterschule" gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenUmgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0
Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0
Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3
Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 213/9 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR), § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramsstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen, 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbach-wegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Radwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Abs. 3 S. 1 und 2 Ziff. 7 GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebote-nen Form davon in Kenntnis zu setzen, so dass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahr-nehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatori-sche Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1903 2022 Die Vorlage OF 213/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenUmgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 216/9 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbach-wegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramsstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz-Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind, 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefrie-digend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von das Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziff. 1 beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vor-handenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1906 2022 Die Vorlage OF 216/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung), 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenDenkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2022, OF 218/9 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Abs. 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unter-Schutz-Stellung als Ensemble gemäß § 2 Abs. 3 nicht möglich ist. Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Vom 28. November 2016 § 2 Begriffsbestimmung (1) Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind bewegliche und unbewegliche Sachen, Sachgesamtheiten und Sachteile einschließlich Grünanlagen, an deren Erhalt aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. (2) ... (3) Gesamtanlagen sind Kulturdenkmäler, die aus baulichen Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Grün-, Frei- und Wasserflächen bestehen und an deren Erhalt im Ganzen aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Nicht erforderlich ist, dass jeder einzelne Teil der Gesamtanlage ein Kulturdenkmal darstellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1907 2022 Die Vorlage OF 218/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatz für Carsharing-Stellplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 203/3 vom 02.02.2022 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersetzt werden, z. B. in der Eisernen Hand (siehe Vorlage V 1931 ) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z. B. in der Eisernen Hand, siehe Vorlage V 1931). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Total-Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Neue Parkregelung im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenErsatz für Carsharing-Stellplätze
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2022, OF 203/3 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge ersetzt werden, z.B. in der Eisernen Hand (siehe OF 1054) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z.B. in der Eisernen Hand, s. OF 1054/3). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Ecke Adickesallee/Eckenheimer Landstrasse gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1755 2022 Die Vorlage OF 203/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFitnessgeräte für das Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2022, OF 220/3 Betreff: Fitnessgeräte für das Nordend Der Wunsch nach Bewegungs- und Fitnesstrainingsmöglichkeiten an der frischen Luft im öffentlichen Raum nimmt nicht nur seit Corona stetig zu. Gerade auch in den Altersgruppen der jungen und der älteren Erwachsenen ist die Nachfrage hoch. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschießen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in den Grünstreifen auf der Rotlintstraße im Bereich der Grünflächen Rotlintstraße/Hallgartenstraße in der Klettenbergstraße in der Eysseneckstraße Fitnessgeräte und/oder installiert werden können. Dabei sollten auch seniorengerechte Angebote geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 220/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 220/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2106 2022 Die Vorlage OF 220/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "installiert werden können" um den Wortlaut "und zu welchen Kosten" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStraßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021
Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenCharakter des Dornbuschs erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 720 entstanden aus Vorlage: OF 32/3 vom 27.05.2021 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarktes zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Lebensmittelm arkt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 279 Antrag vom 21.04.2022, OF 277/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2275 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 31
Charakter des Dornbuschs erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2021, OF 112/9 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnendächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl wir den Neubau bezahlbaren Wohnraums in unserem Ortsbezirk unterstützen, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt bitten wir den Magistrat: - Gemäß der ST 2359 zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoulli für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat - Stadtplanungsamt - hat in der o.g. ST aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 09.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 712 2021 Die Vorlage OF 112/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2021, OF 57/9 Betreff: Neubeordnung des Straßenbereichs vor der Wöhlerschule und Dornbuschkirche Vorgang: OM 5543/19 OBR 9; ST 301/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Verkehrsfläche zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche ist ein zentraler Platz der Dornbuschsiedlung der sich zum Bertramviertel im Süden öffnet. Während die Bertramstraße eine baumbestandene Allee ist und sich harmonisch in die Umgebung einfügt, fällt der Platz vor der Dornbuschkirche durch seine lieblose städtebauliche Gestaltung auf. Hier sind in chaotischer Weise Parkplätze ausgewiesen, die häufig von Lieferfahrzeugen und Campingwagen benutzt werden, welche die Sichtachsen gerade für Fußgänger versperren. Außerdem versperren Glas- und Kleidercontainer die Sicht. Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen. Es wäre sinnvoll mit einem gemeinsamen Ortstermin zu beginnen. Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, diesen Termin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5543 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 301 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 57/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Satz "Der Ortsbeirat fordert deshalb die Stadt auf, mit einem Stufenplan eine Umgestaltung der Fläche in Angriff zu nehmen." gestrichen wird und der letzte Satz den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird deshalb beauftragt, einen Termin zu organisieren, zu dem die betreffenden Fachämter eingeladen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 32/3 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarkts zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Markt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 720 2021 Die Vorlage OF 32/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 93 entstanden aus Vorlage: OF 5/3 vom 22.04.2021 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucherinnen und Parkbesucher zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter, sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgängerinnen und Fußgänger vom Park kommend zunächst die Hammanstraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Eysseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren, auch die Buslinie M36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammanstraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgängerinnen und Fußgänger, sondern auch für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1328 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Grün für die Falkensteiner Straße und Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 94 entstanden aus Vorlage: OF 8/3 vom 18.04.2021 Betreff: Mehr Grün für die Falkensteiner Straße und Cronstettenstraße Vorgang: OM 6434/20 OBR 3; ST 268/21 Die Begründung der öffentlichen Flächen ist für den Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, dabei geht es natürlich um mehr Bäume, aber nicht nur. Straßenbegleitgrün kann auch aus Büschen, Sträuchern und kleineren Bäumen bestehen. Der Ortsbeirat hat mit der Vorlage OM 6434 zusätzliche Bäume für die Falkensteiner Straße angeregt. Daraufhin hat der Magistrat dies mit Hinweis auf unterirdische Trassen abgelehnt. Dies ist kein Einzelfall. An vielen Stellen im Nordend verhindern Leitungen im Boden das Pflanzen von Bäumen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, überall dort, wo keine Bäume gepflanzt werden können, alternative Begrünungsmöglichkeiten zu prüfen und hierüber zu berichten. Dies können z. B. Büsche und Sträucher sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 91 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 22.04.2021 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Radfahrstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen oder Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Gehweg im Oeder Weg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern es ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Gehweg), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Radfahrstreifen auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1549 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2021, OF 22/3 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Ortstermin am nordwestlichen Ausgang des Holzhausenparkes an der Holzhausenstraße zu vereinbaren. Die aktuell häufig praktizierte ungesicherte Querung der Holzhausenstrasse vom nordwestlichen Ausgang des Holzhausenparks zum Kiosk auf dem Mittelstreifen der Eysseneckstrasse und zurück ist gefährlich. Es gibt mehrere Möglichkeiten zur Entschärfung der Gefahrenstelle. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.04.2021, OF 5/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 5/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 93 2021 1. Die Vorlage OF 5/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 5/3 Betreff: Fußgängerüberweg vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Übergang vom Holzhausenpark zum Mittelstreifen der Eysseneckstraße eine direkte, sichere Querung für Fußgänger*innen herzustellen und hierfür einen Ortstermin anzuberaumen. Begründung: Der begrünte Mittelstreifen der Eysseneckstraße setzt die Grünfläche des Holzhausenparks optisch fort. Das gegenüber des Eingangs zum Holzhausenpark befindliche Wasserhäuschen dient auch vielen großen und vor allem kleinen Parkbesucher*innen zur Versorgung mit Süßigkeiten und Erfrischungen. Vom Park ist das Wasserhäuschen durch die stark befahrene Holzhausenstraße getrennt. Ein direkter sicherer Überweg existiert an dieser Stelle nicht. Die bestehende Verkehrsführung sieht vor, dass Fußgänger*innen vom Park kommend zunächst die Hammastraße, dann die Holzhausenstraße am bestehenden Überweg links von der Eysseneckstraße und schließlich die Esseneckstraße von der linken Seite zum Mittelstreifen überqueren müssen. Dies entspricht nicht der Lebensrealität. Viele Fußgänger*innen nutzen ungeachtet der Überwege den direkten Weg. Die Holzhausenstraße ist als eine der Hauptachsen zwischen Eschersheimer Landstraße und Oeder Weg stark vom Individualverkehr befahren; auch die Buslinie 36 verkehrt auf dieser Strecke. Die in diesem Bereich einmündenden Querstraßen (Eysseneckstraße, Hammastraße und Klettenbergstraße) erschweren die Übersichtlichkeit für Fußgänger*innen. Zwar ist der Bereich unmittelbar vor dem Eingang zum Park für parkende Fahrzeuge gesperrt, die vor und hinter der Markierung abgestellten Fahrzeuge führen jedoch zu einer erheblichen Einschränkung der Sichtverhältnisse - nicht nur für die querenden Fußgänger*innen, sondern auch für Rad- und Autofahrer*innen auf der Holzhausenstraße. Ein sicherer Überweg wäre daher dringend geboten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.05.2021, OF 22/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 5/3 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 93 2021 1. Die Vorlage OF 5/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 22/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Vorgang: OM 6664/20 OBR 3; ST 348/21 Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6664 angeregt in der unteren Berger Straße und der Cronstettenstraße eine LKW-Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zu erlassen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, - Warum in der Holzhausenstraße ein Durchfahrtsverbot für LKW angeordnet werden konnte, die Initiative des Ortsbeirates zu einer analogen Regelung in der Cronstettenstraße und Berger Straße nun allerdings abgelehnt wurde? - Ob die Möglichkeit besteht das Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Andienungsverkehr frei" zu ergänzen und somit den Hinweis des Dezernates VI aufzugreifen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 14 2021 Die Vorlage OF 7/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: CDU
Weiter lesenBarrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/3 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Fahrradstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, oder es müssen Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Fußgängerweg im Oederweg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt, ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Bürgersteig), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Fahrradweg auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen gerecht wird. Es erstaunt, dass darauf hingewiesen werden muss. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 91 2021 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenMehr Grün für die Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 8/3 Betreff: Mehr Grün für die Falkensteiner Straße Vorgang: OM 6434/20 OBR 3; ST 268/21 Die Begründung unserer öffentlichen Flächen ist für den Ortsbeirat 3 - Nordend ein wichtiges Anliegen, dabei geht es natürlich um mehr Bäume, aber nicht nur. Straßenbegleitgrün kann auch mit Büschen, Sträuchern und kleineren Bäumen bestehen. Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6434 zusätzliche Bäume für die Falkensteiner Straße angeregt. Daraufhin hat der Magistrat dies mit Hinweis auf unterirdische Trassen abgelehnt. Dies ist kein Einzelfall. An vielen Stellen im Nordend verhindern Leitungen im Boden das Pflanzen von Bäumen. Deshalb möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten überall dort wo keine Bäume gepflanzt werden können alternative Begrünungsmöglichkeiten zu prüfen. Dies können z.B. Büsche und Sträucher sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 94 2021 Die Vorlage OF 8/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und Cronstettenstraße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3
Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1
Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 897/9 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird ersucht, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrräder auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehr auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Antrag genannten Teilstück des Fahrrad-Schutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6821 2020 Die Vorlage OF 897/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 1 LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und 1 LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenLkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 entstanden aus Vorlage: OF 866/3 vom 13.05.2020 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, für folgende Straßen ein Durchfahrtsverbot für Lkws über 3,5 Tonnen zu erlassen: 1. Cronstettenstraße; 2. Berger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Auskunftsersuchen vom 06.05.2021, V 14 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBäume in der Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 entstanden aus Vorlage: OF 923/3 vom 14.08.2020 Betreff: Bäume in der Falkensteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zumindest auf einem der beiden sehr breiten Gehwege der Falkensteiner Straße zwischen Adickesallee und Frauensteinplatz Straßenbäume gepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Antrag vom 18.04.2021, OF 8/3 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 94 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Bäume in der Falkensteiner Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 923/3 Betreff: Bäume in der Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zumindest auf einem der beiden sehr breiten Gehwege der Falkensteiner Straße zwischen Adickesallee und Frauensteinplatz Straßenbäume gepflanzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6434 2020 Die Vorlage OF 923/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6283 entstanden aus Vorlage: OF 897/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist, müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1832 Aktenzeichen: 67 0
Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 897/3 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6283 2020 Die Vorlage OF 897/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 892/3 Betreff: Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich der Cronstettenstraße zwischen Oederweg und Eschersheimer Landstraße Bäume im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume für Frankfurt" gepflanzt werden können, die der Straße einen Alleencharakter verleihen. Begründung: Die Straße hat einen sehr breiten Straßenquerschnitt, breite Gehwege und weiträumige Gehwegnasen in einigen Kreuzungsbereichen. Sie könnte durch die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen einen Alleecharakter erhalten. Neben dem wichtigen ökologischen Effekt hätte diese Maßnahmen sicherlich auch einen dämpfenden Einfluss auf die Verkehrssituation in diesem Bereich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1708 2020 Die Vorlage OF 892/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 781/9 vom 04.03.2020 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommend auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. D er Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße; 2. auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist; 3. an der Haltelinie auf der Hügelstraße wird eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die Kfz hat; 4. der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren; 5. der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung mit der Straße Am Hochwehr nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122, genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1581 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
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