Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen für den linksabbiegenden Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße zu ändern, um die Sicherheit für Radfahrer zu verbessern. Dies soll durch neue Markierungen und die Installation einer Lichtsignalanlage erreicht werden.
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Ginnheimer Hohl — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.08.2026.
- Umgestaltung der Straße Am Mühlgarten nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Diesterwegschule und der Sporthalle20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation von zwei Sitzbänken im Ortsbezirk 9 in Ginnheim20.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Ginnheimer Hohl per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommend auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern:
- Der Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße; 2. auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist; 3. an der Haltelinie auf der Hügelstraße wird eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die Kfz hat; 4. der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren; 5. der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung mit der Straße Am Hochwehr nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet.
Begründung
Aus der in der Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122, genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2019OFOF 667/9Linksabbiegende Radfahrer aus der Ginnheimer Hohl auf die HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. August 2019OMOM 4977Linksabbiegende Radfahrer aus der Ginnheimer Hohl auf die HügelstraßeDirektanregung
- 24. Januar 2020STST 122Linksabbiegende Radfahrer aus der Ginnheimer Hohl auf die HügelstraßeStellungnahme
- 4. März 2020OFOF 781/9Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/RaimundstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. Mai 2020Sie sind hierOMOM 6098Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/RaimundstraßeDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1581Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/RaimundstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats