Meine Nachbarschaft: Klapperfeldstraße
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Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4384 entstanden aus Vorlage: OF 945/1 vom 22.08.2023 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhofstraße/Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden zu Fuß G ehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende Pkw werden zu Fuß Gehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 34 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4387 entstanden aus Vorlage: OF 948/1 vom 22.08.2023 Betreff: Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, drei ehemalige Pkw-Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße gegenüber der Hausnummer 7 entsiegeln und begrünen zu lassen. Von der Heiligkreuzgasse aus gesehen sollen die dritte, vierte und fünfte ehemalige Parkbucht umgestaltet werden. Die dort zwischenzeitlich aufgestellten Fahrradbügel sollen an eine stärker frequentierte Stelle versetzt werden. Begründung: Im Zuge der Einrichtung des geschützten Radweges in der Konrad-Adenauer-Straße konnten die ehemaligen Parkbuchten zwischen den Bäumen nicht mehr von Pkw angefahren werden. Der Magistrat hat dort Radbügel aufstellen lassen. Da sich an dieser Stelle jedoch keine Zugänge zu Gebäuden befinden, werden die Radbügel leider nicht ausreichend genutzt. In der Innenstadt herrscht ein großer Mangel an Grün. Regenwasser kann nicht versickern und Bäume sterben immer häufiger ab. Die sommerliche Hitze nimmt immer mehr zu. Die Bestandsbäume würden von einer Entsiegelung profitieren. Kabeltrassen sind in diesem Bereich sicherlich nicht vorhanden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2349 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1190
Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4388 entstanden aus Vorlage: OF 949/1 vom 22.08.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Pkw-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schatten spendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut not. Aufgrund der nahe gelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2442 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1284
Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 945/1 Betreff: Sicherung Fußgängerüberweg Porzellanhofstraße Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Fußgängerüberweg in der Porzellanhof-straße / Zeil auf die gesamte Gehwegbreite der Zeil verbreitern und die Bordsteine in diesem Bereich vollständig absenken zu lassen. Zur Sicherung der querenden Fußgehenden und besseren Einsehbarkeit des Überweges ist vor dem Überweg in Fahrtrichtung rechts eine Sperrfläche mit Fahrradbügeln einrichten zu lassen. Begründung: Der Überweg ist aktuell unübersichtlich, unkomfortabel und nicht barrierefrei. Durch unmittelbar vor dem Überweg parkende PKW werden Fußgehende oft erst sehr spät wahrgenommen. Ortsbeirat und Magistrat bemühen sich schon seit Langem darum, die "abgehängte" östliche Zeil besser an die Konstablerwache und Westzeil anzubinden. Die Sicherung der Fußwegebeziehungen ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4384 2023 Die Vorlage OF 945/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 949/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Seitenstreifen östliche Zeil begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die PKW-Parkplätze in der östlichen Zeil (Nordseite) zwischen Klingerstraße und Porzellanhofstraße entfernen, entsiegeln und angemessen begrünen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Ostzeil herrschen im Sommer die höchsten Temperaturen in der heißesten Stadt Deutschlands. Schattenspendende Bäume oder Grünflächen sind entweder abgestorben oder gar nicht vorhanden. Auch die Nachpflanzung der abgestorbenen Bäume tut Not. Auf Grund der nahegelegenen Parkhäuser und der sehr guten Anbindung der östlichen Zeil an den ÖPNV kann auf die wenigen Parkplätze leicht verzichtet werden. Bäume, Grünflächen und versickerbare Pflanzstreifen sind ein Gewinn für die Aufenthaltsqualität. Bild: Alexander Mitsch (Beispiel Straßenrandbegrünung mit Stauden und Bäumen) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4388 2023 Die Vorlage OF 949/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2023, OF 948/1 Betreff: Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, drei ehemalige PKW-Parkbuchten in der Konrad-Adenauer-Straße gegenüber Hausnummer 7 entsiegeln und begrünen zu lassen. Von der Heiligkreuzgasse aus gesehen sollen die dritte, vierte und fünfte ehemalige Parkbucht umgestaltet werden. Die dort zwischenzeitlich aufgestellten Fahrradbügel sollen an eine stärker frequentierte Stelle versetzt werden. Begründung: Im Zuge der Einrichtung des geschützten Radweges in der Konrad-Adenauer-Straße konnten die ehemaligen Parkbuchten zwischen den Bäumen nicht mehr von PKW angefahren werden. Der Magistrat hat dort Radbügel aufstellen lassen. Da sich an dieser Stelle jedoch keine Zugänge zu Gebäuden befinden, werden die Radbügel leider nicht ausreichend genutzt. In der Innenstadt herrscht ein großer Mangel an Grün. Regenwasser kann nicht versickern und Bäume sterben immer häufiger ab. Die sommerliche Hitze nimmt immer mehr zu. Die Bestandsbäume würden von einer Entsiegelung profitieren. Kabeltrassen sind in diesem Bereich sicherlich nicht vorhanden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4387 2023 Die Vorlage OF 948/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. Und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4179 entstanden aus Vorlage: OF 807/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen auf Höhe des Pflugspfads. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren circa 300 Meter langem Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u. a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen den Hausnummern 20 bis 40 zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2019 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4180 entstanden aus Vorlage: OF 808/6 vom 17.06.2023 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände an der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2198 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 608 Aktenzeichen: 79-3
Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2023, OF 810/6 Betreff: Pflege der neuangelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenhaus Der Ortsbeirat stellt dem R. V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kurzfristig 2.000 Euro aus seinem Budget für die Pflege der neu angelegten Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein zur Verfügung. Die Unterstützung betrifft einen Zeitraum von 2 Jahren. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die neuangelegte Streuobstwiese hinter dem Zeilsheimer Schützenverein bedarf in den ersten Jahren noch pflegende Unterstützung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Mahd sowie der Bewässerung. Der R V. Kleingärtner Frankfurt/Rhein-Main e. V. kümmert sich seit dem Jahr 2021 um das ursprünglich verwilderte Areal und hat neben der Neupflanzung von 20 Obstbäumen einen sehr gelungenen Lehrpfad zur Streuobstthematik angelegt. Dieses Engagement sollte durch Übernahme von Kosten für die Pflege der Streuobstwiese gewürdigt und wirksam unterstützt werden. Die nahegelegene Schule und Kita können thematisch dieses Gelände in ihr Bildungsprogramm einbinden und so bereits frühzeitig auf Themen von Landschaftspflege, Biodiversität und Naturschutz eingehen und entsprechendes Wissen vermitteln. Bürger und Bürgerinnen können sich dann auch aktiv in die Pflege der neuen Streuobstwiese mit einbringen und letztendlich die vielfältigen "Früchte der Pflege" ernten. Die Streuobstwiese ist im Rahmen der Landschaftspflege für die Öffentlichkeit freizugänglich Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 810/6 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenZeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 807/6 Betreff: Zeilsheim: Zebrastreifen über Pfaffenwiese Die Pfaffenwiese ist eine stark befahrene Durchgangsstraße. Als Landesstraße gilt an ihr grundsätzlich Tempo 50. Eine sichere Querung ist nur an wenigen Stellen möglich, im Bereich des Zentrums beispielsweise an der Ampel auf Höhe der Bechtenwaldstraße und dem Zebrastreifen Höhe Pflugspfad. Auf dem vergleichsweise langen und nicht überall gut einsehbaren ca. 300 m langen Stück dazwischen ist keine Querungsmöglichkeit vorgesehen. Da sich auf dem Streckenabschnitt u.a. auf beiden Straßenseiten jeweils zwei Bushaltestellen, Gewerbe- bzw. Handelsbetriebe und Gastronomie befinden, besteht nicht nur aus den Reihen der Anwohner der Wunsch, hier einen Zebrastreifen einzurichten. Besonders Senioren und Kinder möchten zur Querung eine Hilfe nutzen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung eines Zebrastreifens auf der Pfaffenwiese zwischen Hausnummern 20 - 40 zu prüfen. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4179 2023 Die Vorlage OF 807/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 808/6 Betreff: Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen Die Lärmschutzwände in an der Autobahn 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohner*innen berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen. Daher möge der Ortsbereit beschließen, der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen. Begründung: Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet betroffen ist, sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule), sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4180 2023 Die Vorlage OF 808/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station „Zeilweg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4150 entstanden aus Vorlage: OF 289/8 vom 23.03.2023 Betreff: Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Zeilweg" Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradabstellplätze zu erhöhen und diese zu überdachen. Dies kann zum einen durch das Ersetzen der vorhandenen Bügel durch eine zweistöckige Fahrrad-Garage geschehen und zum anderen durch neue Fahrradständer im Bereich zwischen der Bushaltestelle und dem stadteinwärts führenden Bahnsteig. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer sind überbelegt. Da die meisten Räder morgens auf dem Weg in die Stadt abgestellt werden und es auf diese Seite keine Fahrradständer gibt, werden die Räder an die Bügel zur Begrenzung der Rasenfläche angekettet. Diese sind dafür nicht geeignet und bieten auch nur für drei bis vier Räder Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1946
Zeilsheim: Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim - Planungsgruppe einberufen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2023, OF 809/6 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim - Planungsgruppe einberufen Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Ortsbeirat nimmt mit ABG-Holding als Eigentümerin Kontakt auf und organisiert ein Treffen einer Planungsgruppe spätestens bis kurz nach den Sommerferien 2023 für die Umgestaltung des Platzes vor der Zeilsheimer Stadthalle. Dieser Planungsgruppe sollen im ersten Schritt die Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e.V., die ABG Holding, interessierte Mitglieder des Ortsbeirates und Vertreter des Vereinsrings Zeilsheim angehören. Begründung: Wie in der ST 1053 angeregt, will der Ortsbeirat mit der ABG Holding als Eigentümerin Kontakt aufnehmen und die Zeilsheimer Ideenschmiede unterstützen, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten. Denn auch der Ortsbeirat sieht hier großen Handlungsbedarf. Der Leitfaden "klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" dient hierbei als Anregung. https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/frankfurt-the men/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/pdf/klima/leitfaden-klimaangepasste-st adtplatzgestaltung.ashx Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 809/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradbügel Zeil 39 und 41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4047 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Zeil 39 und 41 Der Magistrat wird gebeten , vor den Liegenschaften Zeil 39 und 41 Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Aufgrund der Gastronomie und des Einzelhandels werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den o. g. Standorten benötigt. Zeil 39 Zeil 41 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1814
Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4048 entstanden aus Vorlage: OF 862/1 vom 19.05.2023 Betreff: Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil wenigstens zehn Fahrradbügel aufzustellen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, einige der Poller vor dem Gebäude Zeil 10 durch Fahrradbügel zu ersetzen. Begründung: Im Bereich östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil gibt es erkennbar zu wenig Radbügel, denn an jedem dortigen Baum werden beständig Fahrräder abgeschlossen. Die Gehwegnase und die gegenüberliegenden Poller sind geeignete Standorte für die nötigen Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2118 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel Zeil 39 und 41
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 861/1 Betreff: Fahrradbügel Zeil 39 und 41 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Zeil 39 und 41 Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Aufgrund der Gastronomie und des Einzelhandels werden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an den o. g. Standorten benötigt. Zeil 39 Zeil 41 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4047 2023 Die Vorlage OF 861/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 862/1 Betreff: Fahrradbügel Breite Gasse/Zeil und vor Zeil 10 aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Gehwegnase östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil wenigstens zehn Fahrradbügel aufzustellen. Außerdem möge der Magistrat einige der Poller vor dem Gebäude Zeil 10 durch Fahrradbügel ersetzen. Begründung: Im Bereich östlich der Einbiegung der Breiten Gasse auf die Zeil gibt es erkennbar zu wenig Radbügel, denn an jedem dortigen Baum werden beständig Fahrräder abgeschlossen. Die Gehwegnase und die gegenüberliegenden Poller sind geeignete Standorte für die nötigen Fahrradbügel. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4048 2023 Die Vorlage OF 862/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023 Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3916 entstanden aus Vorlage: OF 828/1 vom 12.04.2023 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasengasse und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von Pkw und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1700 Aktenzeichen: 32-1
Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3920 entstanden aus Vorlage: OF 832/1 vom 12.04.2023 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache und Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, sodass diese nachts bis 04:00 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten, den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22:00 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 01:00 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder Ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2463 Antrag vom 05.04.2024, OF 1208/1 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 89 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3926 entstanden aus Vorlage: OF 841/1 vom 12.04.2023 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen/Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station "Dom/Römer" - Abgang vor der Schirn/Markt; 2. U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" - Abgang neben der Tramhaltestelle/vor dem Schauspiel; 3. U-Bahn-Station "Konstablerwache" - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße; 4. U-Bahn-Station "Hauptwache" - Abgang vor traffiQ in Richtung Zeil. Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station "Dom/Römer" vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1650 Aktenzeichen: 92-13
U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 841/1 Betreff: U-Bahn-Abfahrtmonitore an Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 installieren Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an allen U-Bahn-Umsteigestationen im Ortsbezirk 1 gut sichtbar Abfahrtmonitore an den Abgängen / Rolltreppen zur B-Ebene installieren zu lassen. Insbesondere sind folgende Stationen nachzurüsten: 1. U-Bahn-Station Dom/Römer - Abgang vor der Schirn / Markt 2. U-Bahn-Station Willy-Brandt-Platz - Abgang neben der Tramhalte-stelle / vor dem Schauspiel 3. U-Bahn-Station Konstablerwache - Abgänge in Richtung Tram-/Bus-Haltestelle und Abgang Große Friedberger Straße 4. U-Bahn-Station Hauptwache - Abgang vor TraffiQ in Richtung Zeil Begründung: Nach dem Vorbild des vor wenigen Jahren neu gestalteten Zugangs zur Station Dom/Römer vor dem Haus zur Goldenen Waage sollen Abfahrtmonitore auch an anderen U-Bahn-Zugängen nachgerüstet werden. So werden Fahrgäste über ihre Abfahrten und Verbindungen rechtzeitig vorab informiert und können sich orientieren. Die teilweise bereits in der B-Ebene installierten Monitore werden dadurch ergänzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3926 2023 Die Vorlage OF 841/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenToilettenanlagen Konstablerwache Hauptwache – Öffnungszeiten am Wochenende verlängern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 832/1 Betreff: Toilettenanlagen Konstablerwache Hauptwache - Öffnungszeiten am Wochenende verlängern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Öffnungszeiten der Toiletten an der Konstablerwache und an der Hauptwache an den Tagen Donnerstag bis Samstag auszuweiten, so dass diese nachts bis 4 Uhr morgens geöffnet sind. Außerdem wird der Magistrat gebeten den Notbetrieb an der Konstablerwache schnellstmöglich zu beenden, indem die Toilettenanlage repariert wird. Weiter sollen bei sanierungsbedingten Sperrungen einer der beiden Toilettenanlagen grundsätzlich Ersatztoiletten bereitgestellt werden. Begründung: Die Toiletten an der Konstablerwache schließen täglich um 22 Uhr, die Toiletten an der Hauptwache um 1 Uhr. Besonders an den Tagen Donnerstag bis Samstag sind diese Öffnungszeiten zu kurz. Gerade die Innenstadt (Zeil, Konstablerwache, Hauptwache) mit ihren Bars, Kneipen und Diskotheken ist an diesen Tagen auch zu späteren Nachtstunden noch hoch frequentiert und viele Partygänger benötigen eine Toilette. Da die Toilettenanlagen dann jedoch geschlossen sind, verrichten viele ihre Notdurft an Hauswänden, Litfaßsäulen oder ähnlichem im öffentlichen Raum. Erweiterte Öffnungszeiten würden dem entgegenwirken, dass wild uriniert wird. Der zuständige Schutzmann vor Ort (Polizei) unterstützt diese Maßnahme ausdrücklich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3920 2023 Die Vorlage OF 832/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEin- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2023, OF 828/1 Betreff: Ein- und Ausfahrt Parkhaus Konstablerwache für Anwohnende erträglich machen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasen- und Fahrgasse auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen. Gleichzeitig sind Radwege in beide Richtungen einzurichten. Der Bereich der Parkhausausfahrt ist so umzugestalten, dass der Verkehr ausschließlich über die Hasengasse abfließt. Begründung: Die große Anzahl von PKW und deren Rückstau vor dem Parkhaus schränken die Gesundheit und Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner erheblich ein. Balkone sind nicht nutzbar, Gespräche auf der Straße kaum möglich. Radfahren ist in der offiziell als Fahrradstraße ausgewiesenen Straße, die als Zeilumfahrung dient, offensichtlich unerwünscht. Benutzbare Radwege, die dem Radverkehr ein zügiges und sicheres Durchkommen ermöglichen, müssen geschaffen werden. Durch eine Ausweitung der Einbahnstraßenregelung wird der Verkehr in diesem Straßenabschnitt entzerrt und mehr Platz für Radverkehr geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3916 2023 Die Vorlage OF 828/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Einbahnstraßenregelung in der Töngesgasse im Abschnitt zwischen Hasen- und Fahrgasse (von Ost nach West) auf den gesamten Abschnitt in Richtung Hasengasse ausdehnen zu lassen." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen Die Partei (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgänger:innenfreundliche Umgestaltung des Bahnübergang Zeilweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 288/8 Betreff: Fußgänger:innenfreundliche Umgestaltung des Bahnübergang Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: a) Zwischen Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle Zeilweg einen Zebrastreifen zu markieren. b) Am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Hundertwasser-Kindergarten eine Querung für zu Fuß gehende zu schaffen. Begründung: Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgänger:innen mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten, bzw. der Merton-Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3974 2023 Die Vorlage OF 288/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3775 entstanden aus Vorlage: OF 710/5 vom 23.03.2023 Betreff: Klares städtebauliches Konzept für Neuausschreibung des Paradieshofes: Paradiesplatz zum Ankerprojekt für Alt-Sachsenhausen machen Vorgang: OM 2138/22 OBR 5 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah die Nutzung des Areals "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen neu auszuschreiben; 2. im Rahmen der Ausschreibung über den baulichen Zustand des Paradieshofes zeitnah zu berichten und vorhandene Gutachten, Grundrisse und Flächenberechnungen - auch mit Blick auf die Möglichkeit der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand - dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stellen; 3. als Alternative zur Nutzung des Bestandsgebäudes auch einen möglichen Abriss und die Neugestaltung des Areals zu prüfen, z. B. nach dem Vorbild des in der Presse diskutierten Konzepts eines gemischtgenutzten Ankerprojekts unter Berücksichtigung des historischen Stadtgrundrisses; 4. dem Ortsbeirat über die Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat hatte bereits mit seiner Anregung vom 06.05.2022, OM 2138, den Magistrat gebeten, die Nutzung des Paradieshofs neu auszuschreiben. In der Presseberichterstattung erklärte das zuständige Baudezernat, dass es noch bis "Jahresende" 2022 zu einer Ausschreibung kommen solle. Bislang ist allerdings nichts geschehen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da der Paradieshof weiter verfällt und die Qualität des Platzareals dadurch abgewertet wird, obwohl gerade hier Potenzial besteht, die Lebensqualität des Viertels aufzuwerten. Die Zeit des Wartens hat dazu geführt, dass in der öffentlichen Debatte Ideen diskutiert werden konnten, die angesichts der noch ausstehenden Ausschreibung Berücksichtigung verdienen. Hierunter ist auch eine neue, besonders vielversprechende Idee, die in der Planung mitberücksichtigt und geprüft werden sollte (FAZ vom 12.06.2022‚ "Vielleicht ein Gegenpol zum Halligalli im Viertel", abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/neue-ausschreibung-fuer-paradie shof-in-alt-sachsenhausen-18095784.html; FNP vom 07.01.2023, S. 19). Die bisherigen Versuche der Stadt Frankfurt, den Paradieshof einer neuen Nutzung zuzuführen, sahen die Erhaltung des Bestandsgebäudes vor. Das Scheitern dieser Versuche drängt dazu, diese Prämisse zu überdenken. Es bestehen Zweifel an der Qualität der Bausubstanz, die vor der Neuausschreibung geklärt werden sollten. Die Stadt sollte insbesondere prüfen und dem Ortsbeirat hierüber berichten, in welchem Zustand sich das derzeitige Gebäude befindet und welche Arbeiten erforderlich wären, um das Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Insbesondere sollte ermittelt werden, inwieweit im Bestand eine Neuaufteilung des Gebäudes in kleinere Einheiten (Geschäfte, Cafés, Wohnungen etc.) möglich wäre und den Aufwand der Umbauten mit dem Aufwand eines Neubaus zu vergleichen. Anknüpfend an den historischen Stadtgrundriss des Quartiers könnte als Alternative zur Bestandsnutzung in einem ergebnisoffenen Verfahren ein alternatives Konzept entwickelt werden, das ganz neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet. Konkret geht es darum, "Brauns Gässchen" (andere Bezeichnung: "Brunnengässchen") wiederzubeleben, das derzeit vom Bestandsgebäude "Paradieshof" überbaut ist. Solche "Stumpfengässchen" haben das historische Stadtbild Alt-Sachenhausens vor der Zerstörung durch den Krieg geprägt. Die Idee zielt jedoch nicht darauf ab, bloße Rekonstruktionen zu errichten, sondern nach dem erfolgreichen Vorbild der Frankfurter "Neuen Altstadt" nach klaren städtebaulichen Vorgaben einen Wettbewerb zur Gestaltung der einzelnen Häuser auszuschreiben. Bei der Vermietung des geschaffenen Wohnraums sollte dieser auch nach sozialen Kriterien vergeben werden (z. B. junge Familien, Wohngruppen), sodass die Durchmischung des Viertels erhalten bleibt. Realisierbar erscheint nach vorläufigen Schätzungen eine Wohnfläche von insgesamt 660 Quadratmetern (8 bis 12 Wohnungen). Bei der Auswahl der Gewerbeflächen (etwa 340 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Häuserzeile, die zum Paradiesplatz ausgerichtet ist, sollten insbesondere Geschäfte des täglichen Bedarfs (Bäckerei o. Ä.) sowie zur Tageszeit geöffnete Gastronomiebetriebe (Café) angezogen werden, die im Viertel bislang noch keinen Platz haben. Auch die Kreativwirtschaft (Mode, Kunst etc.), die schon im Brückenviertel ansässig ist, könnte hier einen Platz finden. Die Nutzungsmöglichkeiten des Areals würden dadurch diversifiziert. Das Ausgehviertel, welches erhalten bleiben soll, würde auch tagsüber an Lebensqualität gewinnen. Ein solches Ankerprojekt hätte eine positive Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Viertel. Ganz konkret wäre zu erwarten, dass die umliegenden Grundstücke, die derzeit brachliegen und das Stadtbild negativ prägen, an Attraktivität gewinnen und private Investoren anziehen, die das Quartier ansprechend entwickeln und aufwerten. Das Vorhaben der Koalition, "endlich ein städtebauliches Gesamtkonzept zur Aufwertung" von Alt-Sachsenhausen zu entwickeln (GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Koalitionsvertrag für Frankfurt 2021-2026, Zeile 1079) könnte durch das Projekt angestoßen werden. Abbildung 1: Historischer Stadtgrundriss, Stadtkarte 1852 "Foltz-Eberle" (Quelle: Geoportal Frankfurt) Zwischen Paradiesgasse Nr. 9 und 27 ist Brauns Gässchen ("Brauns-Gn.") gut zu erkennen. Abbildung 2: Aktueller Stadtgrundriss (Quelle: Geoportal Frankfurt) Brauns Gässchen ist durch den hinteren Teil des Gebäudes "Paradieshof" überbaut. Abbildung 3: Mögliche Realisierung einer Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Abbildung 4: 3D-Visualisierung einer möglichen Neubebauung des Areals unter Wiederherstellung von Brauns Gässchen (Quelle: Marie-Theres Deutsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 904 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station Zeilweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 289/8 Betreff: Mehr Fahrradständer an der U-Bahn-Station Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Anzahl der Fahrradabstellplätze zu erhöhen und diese zu überdachen. Dies kann zum einen durch das Ersetzen der vorhandenen Bügel durch eine zweistöckige Fahrrad-Garage geschehen und zum anderen durch neue Fahrradständer im Bereich zwischen der Bushaltestelle und dem stadteinwärts führenden Bahnsteig. Begründung: Die vorhandenen Fahrradständer sind überbelegt. Da die meisten Räder morgens auf dem Weg in die Stadt abgestellt werden und es auf diese Seite keine Fahrradständer gibt, werden die Räder an die Bügel zur Begrenzung der Rasenfläche angekettet. Diese sind dafür nicht geeignet und bieten auch nur für 3 bis 4 Räder Platz. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 289/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4150 2023 Die Vorlage OF 289/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10
Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3765 entstanden aus Vorlage: OF 775/1 vom 28.02.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk: Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Magistrat wird gebeten, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümerinnen uns -eigentümer sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1513 Aktenzeichen: 63-0
Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 entstanden aus Vorlage: OF 692/6 vom 04.02.2023 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. haben sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne "Green it-up" beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen, gern weiterverfolgen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt, sollte jedoch als Basis weiterer Überlegungen dienen. Hierfür sollte sie auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. -nutzung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und auf Basis der Konzeptstudie von 2013 zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürgerinnen und Bürger sowie Anliegern und Vereinen einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste, spezifische Nutzungen von Teilflächen sowie die relevanten Rettungswege sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und das Dach sowie die Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürgerinnen und Bürger in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen und Zeilsheimern zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Antrag vom 11.06.2023, OF 809/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 Aktenzeichen: 79-3
Hundekotbeutelspender für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3669 entstanden aus Vorlage: OF 697/6 vom 27.02.2023 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: 1. Blauländchenstraße (siehe Lageplan) 2. Pfaffenwiese (siehe Lageplan) Paten zur Betreuung der Hundekotbeutelspender sind dem Ortsbeirat bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellungen von Hundekotbeutelspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1235 Aktenzeichen: 32-0
Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 269/8 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle Sandelmühle bis Beginn Brückenbauwerk über A661 (1,3 km) - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle Niederursel (2 km) - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle Heddernheimer Landstraße (1 km) Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen, stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im Grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbes. das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen Zeilweg und Heddernheimer Landstraße), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z.B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3815 2023 Die Vorlage OF 269/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesen„Klamoddekurier“ der FES
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 558/10 Betreff: "Klamoddekurier" der FES Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer Sitzung des Ortsbeirates im 3. Quartal 2023 den Klamoddekurier des FES möglichst vorstellen zu lassen. Zeil soll dabei sein, auch in allen Stadtteilen des Ortsbezirks 10 die Leistungen des Klamoddekuriers buchbar zu erhalten. Begründung: Bisher sind die Leistungen des Klamoddekuriers leider nur in noch sehr wenigen Stadtteilen Frankfurts als Pilotprojekt buchbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 558/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und AfD gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbezirk Fragwürdiges „Schotterparadies“ in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 775/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk Fragwürdiges "Schotterparadies" in der Seilerstraße vor dem Seniorenheim prüfen lassen Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, prüfen zu lassen, ob die im Zuge der Renovierungsarbeiten neu angelegte Grünfläche vor dem Seniorenheim in der Seilerstraße den Vorgaben der Vorgartensatzung" bzw. der "Gestaltungssatzung Freiraum und Klima" entspricht. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass das neu angelegte "Schotterparadies" satzungskonform ist. Begründung: Schottergärten entsprechen nicht den Anforderungen, die Grünflächen in Zeiten des Klimawandels und des Artensterbens aufweisen müssen. Gerade deshalb hat die Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu der schon vor vielen Jahren beschlossenen Vorgartensatzung eine neue "Gestaltungs-satzung Freiraum und Klima" verabschiedet. Schottergärten sind danach nicht mehr zulässig. Grundstückseigentümer*innen sollten ihren "Schotter" lieber in insektenfreundliche und ganzjährige Begrünungen investieren. Foto: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3765 2023 Die Vorlage OF 775/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundekotbeutelspender für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 697/6 Betreff: Hundekotbeutelspender für Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Hundekottütenspender an folgenden Standorten in Zeilsheim installieren zu lassen: Blauländchenstraße > siehe Lageplan Pfaffenwiese > siehe Lageplan Paten zur Betreuung der Spender sind dem Antragsteller bekannt. Erforderliche Abfallbehälter sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Begründung: Der Wunsch nach Aufstellung von Hundekottütenspendern wurde von Anliegern geäußert, die auch die Patenschaft übernehmen werden. Anlage 1_Standorte (ca. 537 KB) Anlage 2_Bilder (ca. 207 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3669 2023 Die Vorlage OF 697/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOrtsbeiräte immer informieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 108/13 vom 29.01.2023 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Vorgang: F 1307/22 Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 08.12.2022, F 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045
Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 674/6 vom 21.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Vermeidung von unnötigem Parksuchverkehr zu prüfen und zu berichten, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Geparkte Fahrzeuge, die sowohl Gehwege als auch einen breiten Teil der Straßenflächen versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße/Höhe Friedhof Zeilsheim ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (siehe Abbildung 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO), aufzunehmen, sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucherinnen und Besuchern des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: Google Maps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2280 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023 Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen. Begründung: Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2023, OF 690/6 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e.V. hat sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne Greenit-up beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen gern weiterverfolgen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt und müsste auch auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung- bzw. nutzung. Der Ortsbeirat wolle daher beschließen, Der Magistrat wird gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürger:innen und Vereine einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung, und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste und spezifische Nutzungen von Teilflächen ist dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und Dach, sowie Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürger:innen in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 665/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 690/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3666 2023 1. Die Vorlage OF 665/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 692/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 690/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 692/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 692/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2023, OF 692/6 Betreff: Zeilsheim: Entsiegelung des Platzes an der Stadthalle Mitglieder der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e.V. haben sich mit guten Ideen zur Begrünung und Entsiegelung des Platzes an der Zeilsheimer Stadthalle bei der stadtweiten Kampagne Greenit-up beworben. Leider hat die Jury andere Teilnehmende ausgewählt. Der Ortsbeirat sieht hier jedoch großen Handlungsbedarf und unterstützt diese Initiative und das Anliegen der Ideenschmiede, den Platz vor der Stadthalle inkl. der Zuwege (Fußgängerzone) zu entsiegeln, zu begrünen und attraktiver zu gestalten, sehr. Er möchte diese Ideen gern weiterverfolgen, aus einem tristen, im Sommer sich aufheizenden Platz einen schattigen grünen und attraktiven Aufenthaltsort zur Begegnung und für Stadtteilfeste zu formen. Eine im Jahr 2013 vorgestellte Konzeptstudie wurde leider nie weiterverfolgt, sollte jedoch als Basis weitere Überlegungen dienen. Hierfür sollte sie auf heutige Anforderungen und Bedürfnisse hin angepasst werden, beispielsweise durch Maßnahmen zur Regenwasserversickerung bzw. -nutzung. Der Ortsbeirat wolle daher beschließen, Der Magistrat wird gebeten, das Anliegen der Ideenschmiede aufzugreifen und auf Basis der Konzeptstudie von 2013 zeitnah vor dem Sommer eine Planungsgruppe mit Beteiligung der Ideenschmiede, der Zeilsheimer Bürger:innen, Anliegern und Vereine einzuberufen. Hier sollen erste Maßnahmen zur Begrünung, und längerfristig schrittweise Maßnahmen zur Entsiegelung und Beschattung besprochen, geplant und kalkuliert werden. Die vielfältige Nutzung des Platzes für Feste, spezifische Nutzungen von Teilflächen sowie die relevanten Rettungswege sind dabei zu berücksichtigen. Die Stadthalle, ihre Fassaden und das Dach sowie die Regenwassernutzung sollen in die Planungen einbezogen werden. Begründung: Der zentrale Platz vor der Stadthalle wird seiner Aufgabe, ein attraktiver Ort der Begegnung im Alltag (Einkauf, Vereinsleben, Gaststätten) und für Feste zu sein, nicht gerecht. Daher haben sich Bürger:innen in der Ideenschmiede Gedanken zur Aufwertung und ökologisch zeitgemäßen Gestaltung gemacht. Diese sollen den Zeilsheimerinnen zur Diskussion vorgestellt werden. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, diesen Platz zu entsiegeln, aufzuwerten und sowohl Aufenthaltsqualität als auch Mikroklima zu verbessern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.01.2023, OF 665/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3666 2023 1. Die Vorlage OF 665/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 692/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 690/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 692/6 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 692/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenOrtsbeiräte immer informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2023, OF 108/13 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernstgenommen werden müssen. Dies wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte sind, beschreibt auch §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor, dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F1307 in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann, dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben genannten Paragraphen der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den §82, Absatz 3, Satz 1 HGO sowie den §3, Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der Presse informiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3538 2023 Die Vorlage OF 108/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren
S A C H S T A N D : Anregung vom 24.01.2023, OA 313 entstanden aus Vorlage: OF 705/1 vom 03.01.2023 Betreff: Rathenauplatz und Goetheplatz vervollständigen, Börsenstraße und Goetheplatz für Autoverkehr sperren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Vervollständigung und gestalterischen Aufwertung des Goetheplatzes und des Rathenauplatzes, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der zu Fuß Gehenden von der Hauptwache zur Alten Oper und zur Verringerung des Verkehrslärms zu treffen: 1. Der Straßenabschnitt der Börsenstraße und des Goetheplatzes zwischen Börsenplatz und Junghofstraße wird für den Pkw- und Lkw-Verkehr testweise für ein Jahr gesperrt und zur Fußgängerzone umgewidmet. Die Parkplätze entfallen. Der Radverkehr darf diesen Abschnitt weiterhin befahren. Der Anlieferverkehr darf zu definierten Zeiten zur Belieferung einfahren. 2. Die Beschilderungen und Straßenmarkierungen in der Börsenstraße und am Eschenheimer Tor werden angepasst. Der Pkw-Verkehr in Richtung Süden wird ab Eschenheimer Tor über die Bockenheimer Anlage und Taunusanlage geführt. 3. Die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Biebergasse/Kalbächer Gasse/Börsenstraße/Goetheplatz wird abgeschaltet. Markierungen im Fahrbahnbereich weisen auf den Vorrang der zu Fuß Gehenden hin. 4. Im ehemaligen Fahrbahnbereich auf der Fahrbahn entlang der Plätze sowie auf den ehemaligen Pkw-Parkplätzen sollen Radbügel und Bänke in ausreichender Anzahl installiert werden. Begründung: Die vom Grünflächenamt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Aufwertung, Begrünung und Beschattung des Rathenau- und Goetheplatzes wurden vom Ortsbeirat 1 begrüßt und beschlossen. Damit die Bereiche auch als Plätze wahrgenommen und genutzt werden können, ist jedoch der Entfall der flankierenden und trennenden Straße Goetheplatz notwendig. Insbesondere die Querungsmöglichkeiten der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße über den Goetheplatz zur Hauptwache werden dadurch erst nutzbar und attraktiv. Die bestehende Fußgängerzone zwischen Zeil und Große Bockenheimer Straße (Freßgass') wird nicht mehr durch eine dreispurige Straße unterbrochen und der Abschnitt der Börsenstraße wird zur fußläufigen Verbindung zum Börsenplatz. Einzelhandel und Gastronomie profitieren von dem Wegfall der Barriere und der Durchlässigkeit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Goetheplatz und Roßmarkt werden so erstmals als geschlossene Platzflächen erlebbar und von den Menschen nutzbar. Lärm, Abgase und Autoposer gehören dann der Vergangenheit an. In diesem Zuge müssen auch die Zufahrten zu den Parkhäusern Börse und Schillerpassage neu geregelt, markiert und beschildert werden. Nach einer erfolgreichen Testphase von einem Jahr sollen Optimierungen durchgeführt und die Verkehrsführung verstetigt werden. Dann können gestalterische Maßnahmen wie der Umbau der Fahrbahn zur Platzfläche und Flächen für die Außengastronomie umgesetzt werden. Bild: Google Maps Street View Bild unten: Geoportal Frankfurt, Eintragungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1580 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 313 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 16. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.03.2023, TO I, TOP 25 Der Tagesordnungspunkt 25. wird vorgezogen und vor den übrigen TO-I-Punkten 7., 11. und 14. behandelt. Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.03.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 313 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3025, 16. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.03.2023 Aktenzeichen: 32-1
Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3407 entstanden aus Vorlage: OF 707/1 vom 03.01.2023 Betreff: Pinkelecke Konstablerwache täglich nass reinigen Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang von der Konstablerwache zu der Straße An der Staufenmauer zwischen den Liegenschaften Zeil 57 und Zeil 53 regelmäßig mindestens täglich nass reinigen zu lassen. Begründung: Der Bereich riecht dauerhaft extrem nach Urin. Viele Drogendealer der Konstablerwache halten sich in diesem Bereich auf, da sie dort von den Kameras auf der Konstablerwache nicht erfasst werden können. Aus denselben Gründen benutzen sie natürlich nicht die öffentlichen Toiletten in der B-Ebene, sondern verrichten ihre Notdurft in dem "geschützten" Durchgangsbereich. Da der Magistrat entgegen allen Forderungen aus dem Ortsbeirat 1 die Demontage der Kameras ablehnt, ist er in der Pflicht, die negativen Folgen seines Handelns beseitigen und den Bereich mindestens ständig reinigen zu lassen. Leider fahren Kehrfahrzeuge diesen Bereich nicht an, sondern beschränken sich lediglich auf die Gehwege der Zeil vor dem Durchgang. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 601 Aktenzeichen: 79-4
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