Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz vorzuschlagen. Dies ist notwendig, da Anwohner und eine Schule von hoher Lärmbelästigung betroffen sind.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Die Lärmschutzwändean der A 66 in Zeilsheim machen einen alten und maroden Eindruck und Anwohnerinnen und Anwohner berichten von einer hohen Lärmbelästigung im Wohngebiet nördlich der Pfaffenwiese. Daten aus dem Lärmviewer scheinen diese Beobachtungen zu bestätigen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 in Zeilsheim zu überprüfen und für die Stellen, an denen Grenzwerte überschritten werden, Vorschläge für einen wirksamen Lärmschutz zu machen, wie die Überprüfung der bestehenden Lärmschutzvorrichtungen.
Begründung
Da ein vergleichsweise dichtes Wohngebiet sowie eine Schule (Adolf-Reichwein-Schule) betroffen sind, sollte dringend der aktuelle Stand des Lärmschutzes kontrolliert und gegebenenfalls verbessert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juni 2023OFOF 808/6Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Juli 2023Sie sind hierOMOM 4180Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenDirektanregung
- 20. Oktober 2023STST 2198Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenStellungnahme
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 608Zeilsheim: Funktionalität Lärmschutz A 66 prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats