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Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Fußgänger:innenfreundliche Umgestaltung des Bahnübergang Zeilweg

Details im PARLIS OF_288-8_2023
04.05.2023

Anregung Ortsbeirat

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

Details im PARLIS OM_3974_2023
22.09.2023

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

Details im PARLIS ST_1945_2023
06.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg

Details im PARLIS ST_869_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3974 entstanden aus Vorlage: OF 288/8 vom 28.03.2023

Betreff: Fußgängerinnen- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Bahnübergangs am Zeilweg
Der Magistrat wird gebeten, a) zwischen dem Buber-Neumann-Weg und der Haltestelle "Zeilweg" einen Zebrastreifen zu markieren; b) am Bahnübergang Zeilweg auch auf der westlichen Seite zwischen Buber-Neumann-Weg und dem Fußweg zum Kinderzentrum Kupferhammer (Hundertwasser-Kindergarten) eine Querung für zu Fuß Gehende zu schaffen.

Begründung:

Zu a) Ein Zebrastreifen gibt den zur Haltestelle eilenden Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit und verlangsamt den Autoverkehr im Zeilweg. Zu b) Die Gleise der Stadtbahn verhindern eine direkte Wegeverbindung zwischen der Siedlung rund um den Buber-Neumann-Weg und dem Weg zum Hundertwasser-Kindergarten bzw. der Merton ́s Passage. Auch warten viele Fahrgäste der aus der Stadt kommenden Bahn auf der rechten Seite auf das Öffnen der Schranke, um schneller in den Buber-Neumann-Weg zu gelangen. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1945 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 869
Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1