Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule

Details im PARLIS OM_2580_2022
19.12.2022

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-Schule

Details im PARLIS ST_2797_2022
19.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

Details im PARLIS OF_675-6_2023
07.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

Details im PARLIS OM_3514_2023
28.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule

Details im PARLIS ST_1820_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3514 entstanden aus Vorlage: OF 675/6 vom 19.01.2023

Betreff: Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
Vorgang: OM 2580/22 OBR 6; ST 2797/22 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2797, vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Überqueren des Frankenthaler Weges ermöglichen.

Begründung:

Die Schulkinder werden beim Überqueren des Frankenthaler Weges vor der Schule durch ein- und ausparkende Autofahrer gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autofahrer behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2580
Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2797 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1820
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme