Meine Nachbarschaft: Friedberger Anlage
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Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5861 entstanden aus Vorlage: OF 459/8 vom 19.08.2024 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fußgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2168 Aktenzeichen: 66-0
Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5816 entstanden aus Vorlage: OF 426/4 vom 18.08.2024 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (Stellungnahmen des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327, und vom 09.01.2017, ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollte neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben Schatten spendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929 bis 1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen, die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen; bestand einer seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1958 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1227
Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5822 entstanden aus Vorlage: OF 1337/1 vom 13.08.2024 Betreff: Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten Der Magistrat wird gebeten, vor dem Zentralen Bürgeramt, Zeil 3 und Lange Straße, weitere Radbügel an geeigneter Stelle nachrüsten zu lassen, um mit ausreichend Fahrradstellplätzen dem gewachsenen Andrang und dem geänderten Mobilitätsverhalten der Besucher*innen gerecht zu werden. Begründung: Während der Öffnungszeiten des Zentralen Bürgeramtes sind die Radabstellplätze regelmäßig überfüllt. Radfahrende suchen verzweifelt Straßenlaternen, Schildermasten oder andere Gelegenheiten, ihr Fahrrad sicher anschließen zu können - oft vergebens. Fotos: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 139 Beratung im Ortsbeirat: 1
Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5799 entstanden aus Vorlage: OF 1070/6 vom 29.07.2024 Betreff: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen; - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen; - Gespräche mit potenziellen Trägern eines KiFaZ zu führen; - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann; - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten. Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kitaplätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bittet der Ortsbeirat außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das evangelische Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 22 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-4
Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5786 entstanden aus Vorlage: OF 646/11 vom 18.08.2024 Betreff: Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die jüngsten Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Straßenbahnverbindung zwischen Frankfurt und Offenbach der Öffentlichkeit und damit auch dem Ortsbeirat 11 für eine transparente Ideenentwicklung, einen Diskurs, die Planung und gegebenenfalls Umsetzung frühzeitig zugänglich zu machen. Begründung: Die Öffentlichkeit im Frankfurter Osten und der Ortsbeirat 11 sind mit der Thematik einer Straßenbahn von Frankfurt Innenstadt - Ostbahnhof - Hanauer Landstraße - Neckermann (jetzt Rechenzentrum) - Westanbindung Fechenheim - Fechenheimer Gewerbegebiet Carl-Benz-Straße - optional nach Offenbach seit den frühen Achtzigerjahren des vorherigen Jahrhunderts beschäftigt. Viele Menschen, Bürger, Schüler und Beschäftigte warten seit langer Zeit auf eine solche Verbindung. Informationen, wie sie durch Machbarkeitsstudien erarbeitet werden, sollten all diesen Menschen nicht vorenthalten werden. Die Bürger sollten frühzeitig in die Entwicklung dieser Verbindung eingebunden werden. Kompetenz und Erfahrung sollten früh genutzt werden. Es bleibt den Auftraggebern der Studie unbenommen, diese mit ihrer ganzen Erfahrung zu erläutern und zu kommentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 65 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Umgestaltung des Verkehrsraums an der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Vogelsbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 754/3 Betreff: Umgestaltung des Verkehrsraums an der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Vogelsbergstraße Vorgang: OM 5038/24 OBR 3; ST 1044/24 Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, welche Maßnahmen die VGF gemeinsam mit dem Magistrat zur Umgestaltung des Verkehrsraums an der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Vogelsbergstraße plant, bzw. welche Maßnahmen sich zur Zeit auf der südlichen Friedberger Landstraße in Umsetzung befinden. Begründung: In der ST 1044 wird auf die oben genannte Umgestaltung hingewiesen ohne Details zu nennen. Der Ortsbeirat ist an genaueren Informationen zu Planungen interessiert. Gleichzeitig stellt der Ortsbeirat fest, dass Baumaßnahmen auf der südlichen Friedberger Landstraße vorgenommen werden, ohne dass der Ortsbeirat hierüber informiert worden wäre. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5038 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1044 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1020 2024 Die Vorlage OF 754/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenAnkauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 745/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Der Ortsbeirat möge beschließen Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der 90er Jahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen. Dies vorausgeschickt bittet der OBR den Magistrat dringend, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5916 2024 Die Vorlage OF 745/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: Linke
Weiter lesenEinmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2024, OF 872/10 Betreff: Einmündung der Hofhausstraße in die Friedberger Landstraße sicher gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die zuständigen Ämter anzuweisen und Prüfen und Berichten ob es möglich ist die Einfahrt der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße mit einer Anforderungsampel zur Sicherung des fließenden Verkehrs und der Radfahrer auszustatten. Begründung: Es ist festzustellen, dass die Hofhausstraße seit einiger Zeit immer mehr von Autofahrern genutzt wird. An der Einmündung auf die Friedberger Landstraße ist es nur erschwert möglich den fließenden Verkehr einzusehen, da der Radverkehr ebenfalls diesen Punkt kreuzt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 872/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenMessung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat darzulegen: 1. wie die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden können, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. aus welchem Grund im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden haben? 3. aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: Am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch den HLNUG. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen (OM5471) hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)". Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden - sondern im Gegenteil einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind - ist zumindest klärungsbedürftig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5944 2024 Die Vorlage OF 1204/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenKein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 874/10 Betreff: Kein Ausbau der A 5 auf zehn Spuren, Lärmschutzwall für Bonames jetzt errichten und alle betroffenen Ortsbeiräte zu einer Informationsveranstaltung einladen Nach Durchsicht der Machbarkeitsstudie der Autobahn GmbH ( https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/machbarkeitsstudie-zum-ausbau-vom-f rankfurter-kreuz-bis-anschlussstelle-friedberg ) wird besonders die Lärmbelastung von Bonames zunehmen. Eine zusätzliche Lärmschutzwand wird bei aktueller Rechtslage wohl nicht so gebaut werden, dass Bonames entlastet wird. Zusätzlich bedeutet mehr Verkehr auf der A5, dass an den Abfahrten der A661: Friedberger Landstraße // Nieder-Eschbach/Bonames/Kalbach // Preungesheim / Eckenheim, mit einer erheblichen Zunahme an Verkehr, und damit an Abgasen und Lärm zu rechnen ist. Dies vorausgesetzt wird der Magistrat gebeten, sämtliche betroffenen Ortsbeiräte zu einem Informationsgespräch mit kompetenten Institutionen, auch vom Land Hessen, einzuladen, welche vom 10-spurigen Ausbau der A5 betroffen sind. Unabhängig von einem etwaigen Ausbau der A5 wird der Magistrat gebeten, sich angesichts einer etwaigen Erweiterung nur auf der Westseite der für den Baubeginn des planfestgestellten Lärmschutzwalls im Bereich Nieder-Eschbach - Kalbach-Riedberg / Bonames (in Sichtweite, und damit Hörweite) einzusetzen. Begründung: Die Studie zeigt deutlich, dass der finanzielle, logistischen und CO2-intensiver Aufwand für eine kurzfristige Verbesserung des Verkehrsflusses nicht lohnt. Grundlegende Verkehrsprobleme werden nicht gelöst. Aus den Verkehrswissenschaften gilt es als gesichert, dass mehr Angebote an Fahrspuren mehr Verkehr bedeutet. Die Studie selbst geht schon bei einem Ausbau im nördlichen Bereich auf acht Spuren von 12 % zusätzlichem Verkehr durch den Ausbau aus. Bei 10 Fahrspuren sind es knapp 20 %, je nach Berechnungsmethode sogar mehr. Um die Klimakrise müssen wir die CO2-Belastung drastisch reduzieren, und nicht um erheblich steigern. Dies ist weder mit dem völkerrechtlich verbindlichen Staatsvertrag vom Pariser Klimaschutzabkommen, einschlägigen Urteilen zum Klimaschutz vom EU-Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht noch mit dem Grundgesetz §2 und §20a vereinbar. Selbst wenn wir eine flächendeckende Elektromobilität annehmen, sinkt dadurch weder die Lärmbelastung noch die Belastung durch Feinstaub, da beides vom Reifenabrieb abhängt, der wiederum unabhängig vom Antrieb ist. Der "Regionale Flächennutzungsplan FrankfurtRheinMain" stellt einen Großteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen im mittleren Streckenabschnitt der A 5 als Vorranggebiet für die Landwirtschaft dar. Der Landesentwicklungsplan kennzeichnet dieses Gebiet als überregional bedeutsamer agrarischer Vorzugsraum. Hier kommen besonders fruchtbare Parabraunerden aus Löß, teilweise sogar tiefgründige Schwarzerden vor. Im Falle eines Ausbaus der A 5 würden nicht nur für die zusätzlichen Fahrstreifen wertvolle Böden versiegelt, sondern ggf. auch für Kompensationsmaßnahmen überplant (z.B. Aufforstung). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 893/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 874/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 874/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 893/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und AfD gegen GRÜNE, Linke und FDP (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 459/8 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fussgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5861 2024 Die Vorlage OF 459/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGestaltung des Ernst-Achilles-Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2024, OF 426/4 Betreff: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Vorgang: OM 662/16 OBR 4; ST 47/17; OM 6680/20 OBR 4; OM 522/21 OBR 4; ST 1857/21; ST 327/22; OM 1781/22 OBR 4; ST 1600/22 BT: Gestaltung des Ernst-Achilles-Platzes Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwiefern der Ernst-Achilles-Platz mit einer Ergänzung des Baumbestands, einer weiterhin weitestgehend entsiegelten Fläche und mit einem deutlichen thematischen Bezug auf den Namensgeber des Platzes, den Brandrat Ernst Achilles, gestaltet werden kann. Begründung: Im Zuge der Realisierung der Nordmainischen S-Bahn und der Veränderungen am Danziger Platz und am Ostbahnhof sowie des Verkehrsknotenpunkts Hanauer Landstraße/Ostbahnhofstraße (04.02.2022, ST 327 und 09.01.2017 ST 47) ist der Ernst-Achilles-Platz in die Planungen mit einbezogen. Dabei sollten neben der Erhöhung des Baumbestands der Namensgeber des Platzes bei einer künftigen Platzgestaltung im Vordergrund stehen. Ein Brunnen beispielsweise, der neben schattenspendender Begrünung und einer entsiegelten Fläche zur Verbesserung des Stadtklimas beiträgt, kann thematisch auf den Namensgeber Bezug nehmen. Auch kann eine Infotafel mit Verweis auf das Wirken und die Person des ehemaligen Direktors der Branddirektion und Leiters der Feuerwehr der Stadt Frankfurt am Main, Ernst Achilles (1929-1999), dem entsprechen. Dieser hat als international anerkannter Experte in Brandschutzfragen für die Arbeit der Feuerwehren und den Brandschutz wesentliche innovative Impulse gegeben und neue Standards gesetzt. Die Etablierung der Tätigkeit von Ernst Achilles im öffentlichen Gedächtnis kann helfen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe von Feuerwehr und Rettungskräften zu unterstreichen, bestand eines seiner Verdienste doch darin, federführend am Umbau der Feuerwehr in eine Feuer- und Rettungswehr beteiligt zu sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 662 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 47 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6680 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 522 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1857 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 327 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1781 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1600 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4 am 03.09.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5816 2024 Die Vorlage OF 426/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWeitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2024, OF 1337/1 Betreff: Weitere Radbügel vor dem Zentralen Bürgeramt nachrüsten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor dem zentralen Bürgeramt Zeil 3 und Lange Straße weitere Radbügel an geeigneter Stelle nachrüsten zu lassen, um mit ausreichend Fahrradstellplätzen dem gewachsenen Andrang und dem geänderten Mobilitätsverhalten der Besucher*innen gerecht zu werden. Begründung: Während der Öffnungszeiten des zentralen Bürgeramtes sind die Radabstellplätze regelmäßig überfüllt. Radfahrende suchen verzweifelt Straßenlaternen, Schildermasten oder andere Gelegenheiten, ihr Fahrrad sicher anschließen zu können - oft vergebens. Fotos: Alexander Mitsch Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2024 Die Vorlage OF 1337/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜbernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2024, OF 1070/6 Betreff: Zeilsheim: Etablierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Zeilsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - eine Bedarfsprüfung für ein KiFaZ in Zeilsheim zu veranlassen, - ein für den Betrieb eines KiFaZ geeignetes Grundstück auszuweisen, - Gespräche mit potentiellen Trägern eines KiFaZ zu führen, - eine Projektleitung für ein KiFaZ in Zeilsheim aus den städtischen Ämtern zu benennen, an die sich für Sachstands- und Fortschrittsfragen gewendet werden kann, - eine Übergangslösung zur zeitnahen Versorgung der Zeilsheimer Familien zu skizzieren und diese einzuleiten Begründung: Kinder- und Familienzentren nach dem Frankfurter Modell sind in Wohngebieten mit verdichteten sozialen Problemlagen vorgesehen. Dies trifft offensichtlich für den Stadtteil Zeilsheim zu. Dies geht aus dem Sozialmonitoring der Stadt Frankfurt, den im Rahmen des Frankfurter Bündnisses gegen Kinder- und Jugendarmut entwickelten Karten sowie den Daten der Schuleingangsuntersuchungen hervor. In Zeilsheim leben verhältnismäßig viele Kinder und Familien von Transferleistungen, in Armut oder an der Armutsgrenze. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachdefiziten und damit einhergehenden Teilhabebarrieren bei Kindern und Eltern. Ebenso leben in Zeilsheim verhältnismäßig viele Alleinerziehende. Verschärfend wirkt, dass es schlicht zu wenig Kita- Plätze gibt und nach wie vor Kinder ohne institutionalisierte Gruppen- und Fördererfahrung beschult werden müssen. Hieraus resultieren weitere ressourcenintensive Interventionsbedarfe. Ein KiFaZ ist im Sinne eines frühzeitigen präventiven Ansatzes dringend notwendig. Die bestehenden Bedarfe und Problemlagen können von der im Stadtteil bestehenden Infrastruktur nicht ausreichend gedeckt werden und sollten im Rahmen eines KiFaZ bedarfsgerecht ausgebaut und ressourceneffizient koordiniert werden. Da massive Bedarfe bestehen, bitten wir außerdem um Etablierung einer Übergangslösung, bis das tatsächliche KiFaZ errichtet und eröffnet wird, um die Familien zeitnah angemessen unterstützen zu können. Anmerkung: Das ev. Familienzentrum in Höchst ist Träger für das Familiennetzwerk Zeilsheim und wäre daher als kooperierende Familienbildungsstätte für ein KiFaZ am Standort Zeilsheim naheliegend. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5799 2024 Die Vorlage OF 1070/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenUmsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2024, OA 480 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 11.04.2024 Betreff: Umsetzung Parkraumbewirtschaftung im gesamten Nordend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der restlichen Parkraumbewirtschaftungszonen in Nordend-Ost vorzulegen. Begründung: Die Einrichtung der Zonen mit Parkraumbewirtschaftung endet aktuell an der Friedberger Landstraße. Das führt zu massiven Verschiebungen des Parksuchverkehrs aus dem schon "bewirtschafteten" in das "unbewirtschaftete" Nordend. Zugesagt war die Umstellung der Gebiete Nordend-Ost I und Nordend-Ost II bereits für das Jahr 2022. Nun wurde bekannt, dass die Umsetzung in dieser Wahlperiode (bis 2026) nicht mehr abgeschlossen werden kann. Das ist mehr als unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 480 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Annahme); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5083, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024
Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 entstanden aus Vorlage: OF 712/3 vom 05.05.2024 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Oeder Wegs Vorgang: OM 5168/24 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts zur Umgestaltung des Oeder Wegs der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS) und in Absprache mit dem Ortsbeirat zu verstetigen. Insbesondere folgende Punkte sollen Berücksichtigung finden: - Bauliche Verstetigung und Anpassung bzw. Neuerrichtung von Gehwegnasen; - weitere Umnutzung von Kfz-Parkplätzen für Lieferparkplätze (groß genug auch für größere Lastwagen) und Multifunktionsstreifen in Absprache mit den Gewerbetreibenden; - Herstellung der Barrierefreiheit durch Nullabsenkung von Querungsbereichen sowie Orientierungshilfen für Sehbehinderte; - Absicherung von Zebrastreifen durch Poller oder Fahrradbügel wo nötig; - Verbreiterung von Gehwegen, insbesondere im südlichen Bereich; - Pflanzung von Bäumen und Sträuchern, wo immer es möglich ist; - Abbau der Ampelanlagen, wo immer es möglich ist, und Ersetzen durch Zebrastreifen. Sollten Ampelanlagen zur Schulwegsicherung gebraucht werden, ist zu prüfen, ob diese durch Bedarfsampeln ersetzt werden können; - Erstellung und Umsetzung eines Superblockkonzepts, um Durchfahrtsverkehr auch von angrenzenden Straßen auf die Hauptstraßen zu verschieben. Um die Aufenthaltsqualität auch über eine Abwesenheit des Autoverkehrs hinaus zu steigern, sind dabei die Perspektiven der Bürger*innen einzubinden, um kreative Nutzungen des gewonnenen Verkehrsraums einzuführen; - bis zur Einführung eines Superblockkonzepts, das mehr umfasst als die Verschiebung des Durchfahrtsverkehrs, sind angrenzende Straßen z. B. durch die Errichtung weiterer Modalfilter zu beruhigen - um die auch bereits durch die Anregung OM 5168 des Ortsbeirats 3 an der Ecke Schwarzburgstraße und Humboldtstraße gebeten wurde; - Prüfung, auf welche weiteren Straßen sich in absehbarer Zeit das "Oeder Weg-Konzept" anwenden lässt. Hier sind vor allem vornehmlich "Einkaufsstraßen" mit hoher Fußgängerdichte, wie die untere Berger Straße im Nordend, zu prüfen, um auch hier durch die Reduktion des Autoverkehrs und eine Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität zu erreichen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der FUAS hat deutlich gemacht, dass der Umbau des Oeder Wegs positive bis sehr positive Effekte im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit, die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Aufenthalts- und Wohnqualität aufweist. Damit kann der Umbau der ersten der geplanten 18 "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" des Radentscheids als Erfolg betrachtet werden und als Blaupause für zukünftige Umbaumaßnahmen dienen. Da viele der Maßnahmen während der Pilotphase nur provisorisch und rückbaubar gestaltet wurden, ist nun die Zeit gekommen, diese Maßnahmen zu verstetigen und weitere Maßnahmen umzusetzen, die die Vorteile dieses Verkehrsprojektes verstetigen und die Aufenthaltsqualität weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2125 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5753 entstanden aus Vorlage: OF 1329/1 vom 24.06.2024 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Magistrat wird gebeten, vor und hinter dem Kinderhaus "Innenstadt" in der Battonnstraße 4 bis 8 - möglichst zwischen den Straßen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und die Grünanforderung der folgenden Lichtsignalanzeige (LSA) umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass Pkw-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von Pkw, Radverkehr, Straßenbahn und zu Fuß Gehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße/Allerheiligenstraße vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2134 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5733 entstanden aus Vorlage: OF 1299/1 vom 13.06.2024 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße An der Staufenmauer Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße An der Staufenmauer häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße An der Staufenmauer, insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; dies wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1738 Aktenzeichen: 32-4
Spielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.06.2024, OI 59 entstanden aus Vorlage: OF 1042/6 vom 10.06.2024 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" umzubenennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein e. V. unterstützt. Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbstständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Bürgermeister-Schubert-Park), in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbstständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.07.2024
Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5647 entstanden aus Vorlage: OF 416/4 vom 04.06.2024 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken in den Regelungsbereichen 38/39/41 Der Magistrat wird gebeten, in den Regelungsbereichen 38/39/41 die Regelungszeit für Bewohnerparken abends auf 22:00 Uhr auszuweiten. Zudem wird eine stärkere Kontrolle durch die Ordnungsbehörde gewünscht. Begründung: Durch die Restaurant- und Bistro-Dichte auf der oberen Berger Straße vom Bornheimer Fünffingerplätzchen bis zur Einmündung Große Spillingsgasse werden die Parkplätze im gesamten Bereich sehr oft von Besuchern, die von außerhalb Bornheims mit dem Auto kommen, blockiert, wenn Anwohner von ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bewohnerparken sollte auch durch regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehörde besser gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2055 Beratung im Ortsbeirat: 4
Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5661 entstanden aus Vorlage: OF 1057/6 vom 20.06.2024 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und von außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2039 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2024, OF 1329/1 Betreff: Sicherheit im Ortsbezirk 1: Tempo 30 vor Kinderhaus Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor und hinter dem Kinderhaus Innenstadt in der Battonnstraße 4-8 - möglichst zwischen Breite Gasse und Lange Straße - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Kinder Tempo 30 anzuordnen und dies mit dem Zusatzschild "Kindergarten" beschildern zu lassen. Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcement Trailern überwacht werden. Falls vorhanden und bei Bedarf soll die Linienwegbeeinflussung der Straßenbahn und Grünanforderung der folgenden LSA umprogrammiert werden, damit der ÖPNV beschleunigt wird. Begründung: Anwohnende berichten, dass PKW-Poser und Raser trotz der geltenden Tempo-40-Beschilderung durch die Battonnstraße rasen. Das gefährdet und verunsichert vor allem schwächere Verkehrsteilnehmende und führt zu Lärmspitzen. Tempo 30 im Bereich des straßenseitigen Zugangs der Kita schützt nicht nur die Kinder, sondern verbessert das Miteinander von PKW, Radverkehr, Straßenbahn und Fußgehenden in diesem Engpass zwischen Berliner Straße und Allerheiligentor. Eine Verlangsamung des Straßenbahnverkehrs oder gar eine Beeinträchtigung des Fahrplans wird durch eine Einrichtung bzw. Anpassung der Grünanforderung an der LSA Lange Straße / Allerheiligenstraße bzw. vermieden. Bisherige Wartezeiten können sogar verkürzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 72 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5753 2024 Die Vorlage OF 1329/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 1. Tenor der Vorlage ohne die Formulierung "Nach Einrichtung der Geschwindigkeitsreduzierung soll die Einhaltung der Geschwindigkeit mit Enforcment Trailern überwacht werden.": GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Die Partei (= Enthaltung) 2. Dritter Satz des ersten Absatzes: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5638 entstanden aus Vorlage: OF 632/11 vom 09.06.2024 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Position 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Position 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der Fußverkehr am Übergang der Ampelanlage in Nord-Süd-Richtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Position 3) bereits Grün hat. Dies kann z. B. durch weitere Signalleuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche, nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist. (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2015 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 entstanden aus Vorlage: OF 633/11 vom 09.06.2024 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme vom 26.05.2023, ST 1119, vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der Stellungnahme ST 1119 ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Antrag vom 04.05.2025, OF 737/11 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 1057/6 Betreff: Sperrung des Parkplatzes an der Stadthalle Zeilsheim schnellstmöglich aufheben Seit einigen Tagen ist die Einfahrt des Parkplatzes der Stadthalle Zeilsheim komplett gesperrt. Vereine, die dort Veranstaltungen gebucht haben, können den Teilnehmern keine Parkmöglichkeiten mehr anbieten. Da auch Besucher anderer Stadtteile und außerhalb Frankfurts die Halle anfahren, hat sich ein eklatanter Parknotstand ergeben. Suchverkehr in den angrenzenden Straßen führt, da dort ohnehin schon für die Anwohner kaum Parkraum vorhanden ist, zu kritischen Situationen: Straßenecken werden verkehrswidrig beparkt, Toreinfahrten blockiert und Radwege illegal genutzt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Sperrung zu ergreifen und den Parkplatz für die Nutzer und Besucher der Stadthalle wieder zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5661 2024 Die Vorlage OF 1057/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWaffenverbotszone ausweiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1291/1 Betreff: Waffenverbotszone ausweiten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Waffenverbotszone ganztätig wie folgt auszuweiten: 1. Vom Opernplatz bis zur östlichen Zeil, 2. von der Zeil bis zum Mainkai (über Liebfrauenstraße, Neue Kräme, Römerberg, Fahrtor), 3. am nördlichen Mainufer von der Friedensbrücke bis zum Ostpark. Begründung: Plätze, an denen viele Menschen zusammenkommen, müssen besonders geschützt werden. Die kürzlichen Ereignisse haben gezeigt, dass die vorhandenen Waffenverbotszonen nicht ausreichen. Die Menschen möchten sich sicher fühlen - sowohl in der Innenstadt, als auch am Mainufer. Zwar kann die Polizei nicht überall gleichzeitig sein. Es muss jedoch das Signal ausgehen, dass die o.g. Bereiche besonders geschützt sind und mögliche Täter sich nicht in Sicherheit wiegen können. Schließen ereignen sich in diesem Areal die meisten Straftaten. Daher ist ein konsequentes Vorgehen notwendig. Handwerker könnten eine Sondergenehmigung erhalten, um nicht zu Unrecht belangt zu werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1291/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherheit im Bereich der Straße „An der Staufenmauer“
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2024, OF 1299/1 Betreff: Sicherheit im Bereich der Straße "An der Staufenmauer" Der Magistrat wird gebeten, die Landespolizei zu ersuchen, die Straße "An der Staufenmauer" häufiger zu bestreifen. Eine höhere Polizeipräsenz soll insbesondere in den Abendstunden für den Durchgang von der Zeil sichergestellt werden. Es ist auch anzuregen, in dem Bereich einzelne, gezielte größere Kontrollmaßnahmen vorzunehmen, insbesondere mit Fokus auf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Aufenthaltsrecht. Auch die Stadtpolizei soll im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung den Durchgang häufiger bestreifen. Begründung: Die Situation in der Straße "An der Staufenmauer", insbesondere in dem vorbezeichneten Durchgang, ist derzeit unbefriedigend. Der Bereich wird von Drogenhändlern zur Abwicklung ihrer Geschäfte, einschließlich des Versteckens von Drogen, genutzt. Zudem wird nach wie vor in den Durchgang uriniert. Konkurrierende Drogenhändler geraten auch regelmäßig in Streit, prügeln sich und besprühen sich mit Reizstoffen. Die Anwohner leiden zunehmend unter diesen Zuständen. Eine echte Verbesserung der Situation ließe sich durch den Abbau der Videoüberwachungsanlage an der Konstablerwache erzielen, da die Videoüberwachung zu der zu konstatierenden Verlagerung der geschilderten Aktivitäten in die angrenzenden Bereiche führt; diese wird vom Magistrat jedoch abgelehnt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5733 2024 Die Vorlage OF 1299/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und Die Partei gegen Linke (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenKlimaschutz im Ortsbezirk 1: Wann und wie wird die Ostzeil begrünt?
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1290/1 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Wann und wie wird die Ostzeil begrünt? Vorgang: OM 3766/23 OBR 1; ST 1390/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Zur ausstehenden Begrünung der Ost-Zeil wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der Stand zu den in ST 1390 / 2023 neu gepflanzten Bäumen mit breiten Baumscheiben, höherer Einfassung und Einpflanzung? Kann dieses Modell auf weitere brachliegende Baumscheiben übertragen werden? 2. Wie ist der Stand zu dem in ST 1390 / 2023 angekündigten ämterübergreifenden Konzept für eine nachhaltige Baumbepflanzung auf der östlichen Zeil? 3. Wie ist der Stand zu den Erkenntnissen über die in ST 1606 / 2023 vorgeschlagenen "flüssigen Bäumen / liquid trees"? 4. Können auf der Ostzeil aufgrund des "Extrem-Standortes" in Bezug auf den vorhandenen Untergrund neue innovative Ideen wie die von einem Frankfurter Startup entwickelten "grünen Segel" ausprobiert werden, die auch an der Bockenheimer Warte getestet werden sollen? Begründung: Es ist den Anwohnenden und Besuchenden der Ost-Zeil schwer zu vermitteln, dass leere Baumscheiben nicht wieder bepflanzt werden können. So hat ein Bürger im Ideenportal ausgeführt, dass in der Ost-Zeil derzeit 22 Baumscheiben baumlos seien. Aus der Not sollte man eine Tugend machen: Statt Brachflächen sollten innovative Lösungen zeitnah ausprobiert werden. Eine Kennzeichnung der testweise angelegten, innovativen Begrünungen schafft Verständnis in der Bevölkerung und weist zugleich auf dringend notwendige Maßnahmen gegen die Überhitzung der Innenstadt hin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3766 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2024 Die Vorlage OF 1290/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSpielplatz „Alter Friedhof Zeilsheim“ in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1042/6 Betreff: Spielplatz "Alter Friedhof Zeilsheim" in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister Johann Anton Fleck benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3, Absatz 3, Satz 2, Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den Spielplatz "Bartholomäusgasse/Am Alten Friedhof " in Zeilsheim nach dem letzten Zeilsheimer Bürgermeister "Johann Anton Fleck" zu benennen. Die Namensgebung wird vom Zeilsheimer Heimat- und Geschichtsverein unterstützt. Begründung: Im Jahre 1917 erfolgte die Eingemeindung Zeilsheims nach Höchst, 1928 die Eingemeindung von Groß-Höchst nach Frankfurt. Der letzte Bürgermeister der selbständigen Gemeinde Zeilsheim war Johann Anton Fleck, der dieses Amt 25 Jahre lang von 1892 bis 1917 bekleidete. Während in Griesheim (Benno-Schubert-Anlage) in Höchst (Bruno-Asch-Anlage), in Nied (Ferdinand-Scholling-Ring) und in Sindlingen (Huthmacherstraße) an die Bürgermeister der ehemals selbständigen Gemeinden erinnert wird, fehlt eine solche Würdigung für Johann Anton Fleck bisher in Zeilsheim. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Initiative OI 59 2024 Die Vorlage OF 1042/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Spielplatz wie folgt heißen soll: "Johann-Anton-Fleck-Spielplatz" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltung An der Mainkur sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 633/11 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: M 3346/23 OBR 11; ST 1119/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die in der ST 1119, vom 26.05.2023 vom Magistrat selbst beschriebenen Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung Mainkur umgehend initiiert werden. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat erläutern, wann die Umsetzung startet und wann mit einer Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Die Situation an der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der ST 1119 ist unerlässlich um dort eine sicherere Situation zu erreichen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5639 2024 Die Vorlage OF 633/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2024, OF 632/11 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Pos. 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Pos. 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der fußläufige Verkehr an dem Übergang mit Ampelanlage in Nord-Südrichtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Pos. 3) bereits Grün hat. Dies kann z.B. durch weitere Signal-Leuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger so wie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5638 2024 Die Vorlage OF 632/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAusweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 38/39/41
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2024, OF 416/4 Betreff: Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 38/39/41 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in den Regelungsbereichen 38/39/41 die Regelungszeit für Bewohnerparken abends auf 22.00 Uhr auszuweiten. Zudem wird eine stärkere Kontrolle durch die Ordnungsbehörde gewünscht. Begründung: Durch die Restaurant- und Bistro-Dichte auf der oberen Berger Straße vom Fünfingerplätzchen bis zur Einmündung Große Spillingsgasse werden die Parkplätze im gesamten Bereich sehr oft von Besuchern, die von außerhalb Bornheims mit dem Auto kommen, blockiert, wenn Anwohner von ihrem Arbeitsplatz zurückkehren. Das Bewohnerparken sollte auch durch regelmäßige Kontrollen der Ordnungsbehörde besser gewährleistet werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5647 2024 Die Vorlage OF 416/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBeschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5539 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 07.05.2024 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beide Richtungen betroffen: - Konrad-Adenauer-Straße bis Börneplatz; - Allerheiligentor/Lange Straße bis Börneplatz; - Börneplatz bis Hauptbahnhof; - Hauptbahnhof bis Gallus; - Hauptbahnhof bis Gutleut/Baseler Platz. Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5504 entstanden aus Vorlage: OF 411/4 vom 07.05.2024 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei dem o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2024 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Stattdessen vermarktet Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG 39 Wohnungen des sogenannten Berger Quartiers zu Preisen zwischen 600.000 Euro bis 2.050.000 Euro für 58 Quadratmeter bis 171 Quadratmeter Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04.2024 und 07.05.2024 eingesehen). Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 Prozent des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1421
Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5501 entstanden aus Vorlage: OF 406/4 vom 13.05.2024 Betreff: Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem sehr breiten Gehweg vor der Pfingstweidstraße 2 bis 4 mehrere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Pfingstweidstraße und speziell vor dem Kulturhaus Frankfurt (mit dem ansässigen Theaterensemble Die Katakombe und verschiedenen auftretenden Gasttheatern/Künstlern) fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem breiten Gehweg könnten wohl vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Fußverkehr wesentlich behindern würden. Der Bedarf an Stellplätzen ist zudem hoch, da viele Besucher für die benachbarte Tanzschule sowie das gegenüberliegende Ärztehaus mit dem Fahrrad kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 4
Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 1277/1 vom 13.05.2024 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z. B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und erobert. Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2049 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Unterstützung Power am Tower 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 418/4 Betreff: Unterstützung Power am Tower 2024 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 13.09.2024 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne. Die Stadtteilwerkstatt e.V. (Kinderzentrum und Teeniezentrum im Nordend) hat, wie auch schon in den vergangenen zwei Jahren, die Konto- und Kassenführung dafür übernommen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an rund 30 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm wie z.B. Live-Auftritte von Musikbands aus Frankfurt und Tanzgruppen sowie kurze Redebeiträge. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 4 am 25.06.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 330 2024 Die Vorlage OF 418/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenBücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 412/4 Betreff: Bücherschrank am Hohen Brunnen umsetzen Der Magistrat wird gebeten den Bücherschrank der zur Zeit an der Berger Straße / Gronauer Straße steht, auf die gegenüber liegende Fläche an der Kita an der Durchwegung zur Löwengasse aufzustellen. Begründung: Der derzeitige Standort behindert die Kerbegesellschaft bei der Bernemer Kerb, insb. des Bernemer Mittwochs und stört auch die dortige Aussengastronomie Die Beteiligten baten den Ortsbeirat die Versetzung anzuregen. Ebenso wird durch die Versetzung ein illegaler Parkplatz entfallen. Neuer Standort Illegaler Parkplatz Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 412/4 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenOst-Zeil dem Fußverkehr widmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 1277/1 Betreff: Ost-Zeil dem Fußverkehr widmen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z.B. Blumenkübel und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen. Dabei soll die Möglichkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge selbstverständlich gewahrt bleiben. Begründung: Durch die Einführung des Rechtsabbiegeverbots aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Ost-Zeil hat der Bereich seinen Charakter grundlegend gewandelt. Bereits wenige Tage nach der Umstellung haben die nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden den Bereich für sich entdeckt und "erobert". Kraftfahrzeuge (mit der Ausnahme von Einsatzfahrzeugen) dürfen in den Bereich nun weder von Osten noch von Westen einfahren, er ist faktisch eine Verlängerung der Fußgängerzone Konstablerwache nach Osten. Diesem soll Rechnung getragen werden mit einer entsprechenden Umwidmung und Umgestaltung. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5538 2024 Die Vorlage OF 1277/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die Zeil zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Porzellanhofstraße zur Fußgängerzone umzuwidmen und mithilfe geeigneter Maßnahmen (z.B. Blumenkübel, Kommunikationsbänke und/oder Sitzgelegenheiten) schnellstmöglich die Aufenthaltsqualität dort zu erhöhen." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Parteien: Linke, Die_PARTEI
Weiter lesenFahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 406/4 Betreff: Fahrradbügel vor dem Kulturhaus Frankfurt in der Pfingstweidstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem sehr breiten Gehwegs vor der Pfingstweidstraße 2-4 mehrere Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: In der Pfingstweidstraße und speziell vor dem Kulturhaus Frankfurt (mit dem ansässigen Theaterensemble Die Katakombe und verschiedenen auftretenden Gasttheatern/Künstlern) fehlt es an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Auf dem breiten Gehweg könnten wohl vier bis sechs Fahrradbügel aufgestellt werden, ohne dass diese den Fußverkehr wesentlich behindern würde. Der Bedarf an Stellplätzen ist zudem hoch, da viele Besuche für die benachbarte Tanzschule sowie das gegenüberliegende Ärztehaus mit dem Fahrrad kommen. Antragsteller: SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5501 2024 Die Vorlage OF 406/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: SPD, Volt
Weiter lesenVerlängerung der U 5 und Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Betreff: Verlängerung der U 5 und Straßenbahnlinie 17 Vorgang: OM 2080/22 OBR 2; ST 2065/22; OM 3717/23 OBR 2; ST 13/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob eine Umstiegsmöglichkeit von der geplanten Linie U5 zur Straßenbahnlinie 17 im südwestlichen Bockenheim/Rebstockviertel umsetzbar erscheint, 2. ob bei der Planung der Trasse an der Straße "Am Römerhof"die Weiterführung der Trasse nach Höchst/ Nied und die Nutzung der Behelfsausfahrt der BAB 5 hinreichend berücksichtigt wurde und 3. ob der ganzjährige Betrieb der Behelfsausfahrt der BAB 5 im Hinblick auf den geplanten U-Bahnanschluss und eine mögliche P&R Anlage möglich wäre. Der Verkehrsdezernent wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 die aktuellen Planungen zur Verlängerung der Linie U5 vorzustellen und auch über die geplanten Umstiege sowie Übergang in Richtung Höchst/ Nied zu informieren. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, die U5 mit Blick auf die geplante Bebauung am Römerhof zu verlängern. Die Antragstellerin begrüßt auch die mündlich geäußerte Bereitschaft des Verkehrsdezernenten, die Planungen im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Dies erscheint aufgrund der vielseitigen verkehrlichen Anliegen in und um das Rebstockviertel begrüßenswert. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, Grüne-SPD-FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 bis Höchst / Nied enthalten. Daher besteht Informationsbedarf hinsichtlich der Linienführung, insbesondere auch im Hinblick auf eine etwaige weitere Verlängerung der U-Bahntrasse. Unter Hinweis auf OF 338/2 aus 2022 und der entsprechenden ST 2065/2022 wird der Verkehrsdezernent gebeten, die aktuellen Planungen vorzustellen. Nach derzeitigem Informationsstand soll die U5 am Gymnasium Römerhof enden. Es wäre zu begrüßen, wenn auch die westlichen Stadtteile Höchst/ Nied berücksichtigt würden, um Querverbindungen zu schaffen und die Umstiege nicht auf den Hauptbahnhof zu konzentrieren. Schließlich wäre es im Hinblick auf eine P&R Anlage mit U-Bahnanschluss sinnvoll, zu prüfen, ob die dauerhafte Öffnung der vorhandenen Behelfsausfahrt BAB 5 an der Straße "Am Römerhof" nicht zuletzt auch zur Entlastung der überlasteten Kreuzung Oeserstr./Max Pruss Str./Am Römerhof dienlich wäre (siehe dazu ST 13 aus 2024 anlässlich einer Vorlage aus dem OBR 2). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 925/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBeschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1278/1 Betreff: Beschleunigung der Straßenbahn in Frankfurt: Ende des Schneckentempos Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Während in anderen Städten Deutschlands "echte" Beschleunigungsprogramme für Straßenbahnen umgesetzt wurden und diese ermöglichen, dass Straßenbahnen meist ohne Zwischenhalt von Haltestelle zu Haltestelle fahren können, trödeln die Bahnen in Frankfurt weiterhin von Haltesignal zu Haltesignal, da diese nicht rechtzeitig freigeschaltet werden. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, die Lichtsignalanlagen für Straßenbahnen, Busse und den motorisierten Individualverkehr (MIV) so zu optimieren, dass Straßenbahnen und Busse frühzeitiger als bisher ein Fahrsignal erhalten. Dadurch sollen unnötige Bremsvorgänge und Halte vermieden werden. Wo notwendig, sind im Sinne der Bevorrechtigung und Beschleunigung der Straßenbahn Zeiten für andere Verkehrsarten zu reduzieren. Im Ortsbezirk 1 sind folgende Strecken in beiden Richtungen betroffen: Konrad-Adenauer-Straße - Börneplatz Allerheiligentor / Lange Straße - Börneplatz Börneplatz - Hauptbahnhof Hauptbahnhof - Gallus Hauptbahnhof - Gutleut / Baseler Platz Begründung: Die aktuelle Einstellung der Lichtsignalanlagen führt dazu, dass Straßenbahnen häufig bremsen oder anhalten müssen, was der Intention einer Beschleunigung zuwiderläuft und den Energieverbrauch unnötig steigert. Im Vergleich zu erfolgreichen Beschleunigungsprogrammen in anderen deutschen Städten, wo Straßenbahnen weitgehend störungsfrei zwischen den Haltestellen verkehren, hinkt Frankfurt hinterher. Gesetzliche Grundlagen: Trotz der bundesweit geltenden Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), die eine solche Optimierung ermöglicht und unterstützt, wird diese in Frankfurt nur selten angewandt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5539 2024 Die Vorlage OF 1278/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
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