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  • Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-Riedberg
    OMOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7841 entstanden aus Vorlage: OF 633/12 vom 16.10.2025 Betreff: Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-Riedberg Im Jahr 2023 wurde flächendeckend Glasfaserkabel im Ortsteil Kalbach verlegt. Die meisten Haushalte haben es inzwischen in den Häusern anschlussbereit installiert. Doch die Verbindung der Telekom zu dem verlegten Kabel lässt auf sich warten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Telekom AG in Verbindung zu treten und diese aufzufordern, den am 31.10.2025 in der Ortsbeiratssitzung zugesicherten Zeitplan für die Umsetzung des Glasfaserausbaus in Kalbach-Riedberg zuzusenden. Begründung: Nach zwei Jahren sollte auch die Telekom AG ihre Anschlussprobleme in den Griff bekommen haben. Auf einen anderen Anbieter kann nicht zurückgegriffen werden, da dieser nicht die Kabel verlegt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 350 Aktenzeichen: 16

  • Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee
    OMOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7842 entstanden aus Vorlage: OF 653/12 vom 18.11.2025 Betreff: Barrierefreier Übergang an der Friedrich-Karl-Klausing-Straße/Ecke Altenhöferallee Vorgang: OM 6421/25 OBR 12; ST 338/25 Der Magistrat wird gebeten, den für das zweite Quartal 2025 zugesicherten Umbau der Borde an den genannten Stellen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 819 Beratung im Ortsbeirat: 12

  • Nachtruhe für Mähroboter
    OMOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7843 entstanden aus Vorlage: OF 655/12 vom 24.11.2025 Betreff: Nachtruhe für Mähroboter Der Magistrat wird gebeten, wie in anderen deutschen Städten schon geschehen, auch für Kalbach-Riedberg mit seinen vielen Gärten eine Nachtruhe für Mähroboter einzuführen, welche sowohl Kleintiere in Gärten schützt als auch Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarer Ruhestörung bewahrt. Diese möge die Dämmerung mit einschließen und somit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang dauern, was sich in vielen smarten Geräten bereits so einstellen lässt. Eine Kampagne z. B. mit Plakaten und in sozialen Medien soll über die Hintergründe einer solchen Regelung aufklären. Begründung: In der Dunkelheit stellen Mähroboter für Kleintiere eine Gefahr dar und können gerade in lauen Sommernächten auch den Schlaf von Nachbarinnen und Nachbarn stören. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg weist viele Gärten und auch eine überproportionale Zahl von Mährobotern auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 455 Aktenzeichen: 79-3

  • Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren
    OMOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2025, OM 7844 entstanden aus Vorlage: OF 658/12 vom 24.11.2025 Betreff: Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren Vorgang: OM 6271/24 OBR 12; ST 304/25 Der Magistrat wird gebeten, basierend auf der Stellungnahme ST 304 klarzustellen, dass nach der Kommunalwahl 2026 für die beiden Stadtbezirke 650 (Kalbach) und 651 (Riedberg) je eine Stadtbezirksvorsteherin oder -vorsteher benannt werden sollen. In der Übergangszeit bis zur Ernennung von neuen Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorstehern wird darum gebeten, die Aufwandsentschädigung bereits für beide Stadtbezirke zu gewähren. Außerdem sollen bis 2031 die Stadtbezirksgrenzen noch einmal überprüft und ggf. angepasst werden, um auch in Kalbach-Riedberg für eine vergleichbare Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorsteher zu sorgen. Begründung: Die Inhalte der Stellungnahme ST 304 werden vom Ortsbeirat begrüßt. Er möchte aber gerne sicherstellen, dass der Inhalt von ihm richtig verstanden wurde, und bittet daher um eine Klarstellung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2024, OM 6271 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 304 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2026, ST 425 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1265

  • Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen
    STOB 1
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2031 Betreff: Segmentdeckel Gleisvorfeld prüfen Bei der DB InfraGO stehen Themen im Kontext einer Kapazitätserhöhung des Bahnbetriebs im Vordergrund aktueller Aktivitäten. Dabei kommt der noch ausstehenden exakten Verortung des neuen Fernbahntunnels, der neuen Tiefstation und der Querpassage eine prioritäre Betrachtung zu. Die oberirdischen Gleise sollen auch nach Inbetriebnahme des Fernbahntunnels weiter genutzt werden. Eine erste Einschätzung des Magistrates führt daher zu der Erkenntnis, dass die Rahmenbedingungen für eine stadtverträgliche Überbauung des Gleisvorfeldes sehr gering ist. Die Beachtung der Belange des Denkmalschutzes (Achtungsabstand zum Hauptbahnhof erforderlich), die Breite des Gleisvorfeldes (über 200m), die Lage der Gleise auf Straßenniveau (keine Troglage und daher das Erfordernis einer Randbebauung zur Fassung eines Segmentdeckels), die Rampen zu den Brücken jenseits des Hafentunnels (Auswirkungen auf die Höhenlage) sowie die notwendige Rücksichtnahme auf Planungen zur Kapazitätserhöhung des Hauptbahnhofes schränken den Handlungsspielraum deutlich ein. Vor dem Hintergrund der oben genannten Rahmenbedingungen und den ausschließlich von der Stadt Frankfurt zu finanzierenden Kosten einer Machbarkeitsstudie sind Untersuchung im Sinne der Anregung aus Sicht des Magistrats nicht zielführend. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1246 Antrag vom 04.01.2026, OF 1839/1

  • Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
    STOB 1
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2032 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Zu 1.) und 2.): Der Sachstand ist seit der Stellungnahme ST 1316 vom 12.06.2023 unverändert. Die am 22.05.2015 durch den Magistrat erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb hat weiterhin Bestand. Bemühungen des Magistrates hinsichtlich einer Weiterführung der Ausführung blieben erfolglos. Es fanden seitdem keinerlei Gespräche statt und eine Benennung eines neuen Bauleiters blieb ebenfalls aus. Zu 3.): Ein Instandsetzungsgebot gemäß §177 BauGB ist im vorliegenden Fall kein geeignetes Mittel. Der Eigentümer befindet sich rechtlich in der Umsetzung einer Baugenehmigung. Ein Baugebot würde in diesem Fall faktisch den Zwang zur Umsetzung der Genehmigung bedeuten. Dies ist rechtlich nicht durchsetzbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381

  • Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10
    STOB 5
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2033 Betreff: Fehlende Stellungnahmen des Magistrates gegenüber dem Ortsbeirat 10 Der Ortsbeirat darf versichert sein, dass die Büros der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats sämtliche Gremienvorlagen, die einen Arbeitsauftrag an den Magistrat zur Vorlage eines Berichts oder einer Stellungnahme zum Inhalt haben, sorgfältig überwachen. Seit 2021 hat der Magistrat 11.615 Stellungnahmen an die Ortsbeiräte und die KAV abgegeben. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Ortsbeiräte als Mittler zwischen den Stadtteilen ihres Ortsbezirks und der Stadtverordnetenversammlung. Die durch § 4 Ziff. 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte vorgegebene Frist von zwölf Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme des Magistrats bei den Ortsbeiratsanregungen und -anfragen findet dabei Beachtung. Dass in einigen Fällen Antworten ausstehen, ist bedauerlich, liegt aber daran, dass hier noch Abstimmungsbedarf innerhalb des Magistrats besteht. Der Magistrat verweist auf seine Ausführungen in der ST 1190 vom 21.07.2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7260

  • 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten
    STOB 4
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2034 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Der Magistrat -Denkmalamt-, als Genehmigungsbehörde, ist nicht für die Entwicklung und Umsetzung eines Geschichtspfades zuständig. Im Denkmalamt liegt ausschließlich eine Liste der denkmalgeschützten Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 vor. Dornbusch: - Platenstraße 31-69 (Ledigenheim) - Raimundstraße 114-120, Fallerslebenstraße 21-25 (Wohnhaus-Gruppe der Mavest GmbH, sog. Mavest-Block) Eschersheim: - Am Lindenbaum 15-43, Hinter den Ulmen 16-26, Nußzeil 87-98 (Siedlung am Lindenbaum) Ginnheim: - Fuchshohl 31-73, 32-52, Höhenblick 1-39, 2-60, Kurhessenstraße 124, 128-134 (Siedlung Höhenblick) - Ludwig-Tieck-Straße 11 (ehem. Villa May) Die Führung der Denkmalliste obliegt dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Schriftliche Auskünfte zum Denkmalstatus liegen in der Zuständigkeit des Landesamts für Denkmalpflege Hessen und sind daher bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen. Die Denkmalkartierung kann im DenkXweb digital eingesehen werden (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de). Eine Nennung von Eigentümer:innen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, ebenso wenig eine detaillierte Darlegung der geplanten Sanierungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Neuen Frankfurts im Ortsbezirks 9. Das Institut für Stadtgeschichte freut sich über das wachsende kommunale Interesse an der (sozial-)politischen und architektonischen Bedeutung des "Neuen Frankfurt", die die Aktivitäten und Veranstaltungen rund um das 100jährige Jubiläum evoziert haben. Es begrüßt mit Nachdruck eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Bauten des Neuen Frankfurts, die für ganz unterschiedliche Zielgruppen - für Bürger:innen unserer Stadt wie für Besuchende - möglich sein sollte. Aus Sicht des Instituts für Stadtgeschichte kommt es dabei darauf an, das städtebauliche Gesamtkonzept in den Blick zu nehmen, ohne einzelne Bauten oder Siedlungen zu stark herauszustellen. Die vom Ortsbeirat 9 eingebrachte Anregung, den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 durch die Schaffung eines analogen wie digitalen Angebots zur Vermittlung mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, ist dabei grundsätzlich sehr zu begrüßen. Die Einführung eines solitären erinnerungskulturellen Formates als einzelner Geschichtspfad innerhalb der Grenzen des Ortsbezirks 9 wird jedoch der Anlage der Bauten des Ortsbezirks im Rahmen des Neuen Frankfurt nicht gerecht. Die Anlage eines spezifischen historischen Angebotes für den Ortsbezirk 9 kann das Institut für Stadtgeschichte daher in dieser solitären Form leider nicht befürworten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186

  • Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz
    STOB 10
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2035 Betreff: Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz Der Magistrat hat geprüft, ob eine Benennung entsprechend den Vorstellungen des Ortsbeirats möglich ist. Der von der Homburger Landstraße zwischen den Häusern 46/ 46a und 48 abzweigende, nach Osten verlaufende Weg ist städtisch und aktuell nicht benannt. Allerdings endet der öffentliche Weg im Osten an der Walter-Hesselbach-Straße. Die Verbindung zum Marianne-Beuchert-Platz befindet sich in Privateigentum. Eine Benennung des Weges oder der Grünanlage wäre möglich und würde keine Unannehmlichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen, weil alle umliegenden Gebäude postalisch der Homburger Landstraße oder dem Marbachweg zugeordnet sind. Der Weg könnte entweder explizit oder im Zuge der Benennung der langgestreckten Grünfläche als Anlage mitbenannt werden. Die Benennung des Weges oder der Grünfläche könnte sich auf eine historische Gewannbezeichnung, eine lokale historische Gegebenheit, ein bedeutsames Ereignis oder eine um das Gemeinwohl verdiente Persönlichkeit beziehen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die Grundsätze des Leitfadens zur Straßenbenennung. Sofern die Benennung auch die private Wegeverbindung betreffen soll, wäre diese nach Ziffer 2.5 des Leitfadens zur Straßenbenennung zudem mit der jeweiligen Eigentümerin oder dem Eigentümer abzustimmen. Anlage 1 (ca. 332 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7536 Antrag vom 15.12.2025, OF 1192/10 Initiative vom 13.01.2026, OI 133

  • Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark
    STOB 2
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2036 Betreff: Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und Reduzierung von Verkehrschaos bei Großveranstaltungen im Rebstockpark Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6912 Antrag vom 03.01.2026, OF 1358/2 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2026, OM 8037

  • Gedenken an die Synagoge Bockenheim: wo sie wirlich stand
    STOB 2
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2037 Betreff: Gedenken an die Synagoge Bockenheim: wo sie wirlich stand Das Kulturamt hat im Oktober 2025 eine Fachfirma mit der Reinigung der Gedenkplatte beauftragt, diese wurde im November ausgeführt. Der vorgesehene Eintrag für die Frankfurt History App erfordert zunächst weitere inhaltliche Recherchen und wird im Anschluss an diese bei der hierfür zuständigen Stelle vorgeschlagen. Der Beitrag ist jedoch nicht mit einem zu installierenden URL-Code verbunden. Die Frankfurt History App ist grundsätzlich ohne weitere Installation eines digitalen Codes abrufbar. Zu den weiteren Anregungen des Ortsbeirats, wie einer möglichen Verlegung der Platte, sind noch zusätzliche magistratsinterne Abstimmungen notwendig, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut in einer Stellungnahme aufgegriffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2026, OM 8217

  • Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen
    STOB 1
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2038 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Das Service-Center Veranstaltungen (SCV), als Genehmigungsbehörde für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum, führt vor Beginn von Großveranstaltungen eine Abnahme mit der Branddirektion, der Landespolizei sowie den jeweiligen Veranstaltenden durch. Aufgrund der personellen Ressourcen sowie der Vielzahl von Veranstaltungen sind durchgängige Kontrollen, vor allem in den veranstaltungsintensiven Sommermonaten, nicht möglich. Aufgrund des Zufahrtsschutzes und der daraus resultierenden Eindringtiefen hinter den Sperrelementen, in denen keine Veranstaltungsaufbauten zulässig sind, wurden die technischen Sperren während des Opernplatzfestes auf der Fahrbahn bzw. dem Radfahrweg positioniert. Um den Radweg weiterhin zu erhalten, die Einschränkungen für den Kraftfahrzeugverkehr dabei gleichzeitig so gering wie möglich zu halten, wurde der Radweg leicht versetzt und befand sich zwischen den technischen Sperren und Leitbaken: Diese Maßnahme wurde mit dem Radfahrbüro abgestimmt. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit war dabei nicht erforderlich. Der auf dem eingereichten Foto (oben rechts) mittig befindliche Leitbaken hätte auf der gelben Linie positioniert sein müssen. Das SCV wird die Veranstalterin, die städtische Tourismus und Congress GmbH, auf die Pflicht, die angeordneten Verkehrsmaßnahmen dauerhaft und ordnungsgemäß eingerichtet zu halten, hinweisen. Sollten dem Ortsbeirat sowie Anwohnenden Missstände bei Veranstaltungen auffallen, können diese jederzeit unmittelbar dem SCV gemeldet werden. Das SCV geht Hinwiesen aus der Bevölkerung stets zeitnah nach. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7293

  • Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren
    STOB 1
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2039 Betreff: Klimaaktionsplan für den Ortsbezirk 2 - zwei Nebelduschen im Ortsbezirk 2 auf dem Freimannplatz und dem Westendplatz als Pilotprojekt installieren Der Magistrat dankt dem Ortsbeirat für die eingereichte Anregung sowie die darin enthaltenen Standortvorschläge. Die Hinweise werden in die interne Sammlung potenzieller Standorte aufgenommen und bei den weiteren Überlegungen zur Umsetzung von Abkühlungsmaßnahmen im öffentlichen Raum berücksichtigt. Grundsätzlich wird bei der Auswahl geeigneter Standorte für derartige Anlagen - sowohl im Rahmen von Probebetrieben als auch für zukünftige dauerhafte Installationen - auf verschiedene Aspekte geachtet. Zu den maßgeblichen Kriterien zählen insbesondere: die Frequentierung der Fläche, das Überhitzungspotenzial und der Grad der Versiegelung sowie die technische Realisierbarkeit, insbesondere im Hinblick auf vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse. Für den Betrieb mobiler Abkühlungsanlagen ist in der Regel ein Unterflurhydrant zur Wasserversorgung sowie ein Stromanschluss, wie er beispielsweise bei Märkten oder Veranstaltungen genutzt wird, erforderlich. Da die Ausgestaltung dieser Anlagen herstellerspezifisch ist und sich somit die technischen Anforderungen unterscheiden können, sind die genauen Voraussetzungen derzeit noch nicht abschließend definiert. Im Rahmen der weiteren Planung wird der Magistrat eine Ausschreibung vorbereiten, auf deren Grundlage sich die künftigen technischen Rahmenbedingungen und Standortanforderungen konkretisieren werden. Vor diesem Hintergrund lässt sich gegenwärtig nicht abschließend beurteilen, ob die in der Anfrage genannten Standorte die notwendigen technischen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Grünanlagen durch ihre natürliche Beschattung und Verdunstungsleistung bereits über eine eigene Abkühlungsfunktion verfügen. Der Westendplatz weist größere Grünflächenanteile auf, während der Freimannplatz in geringem Umfang begrünt ist. Hoch versiegelte Flächen ohne natürliche Verschattung und ohne kühlende Wirkung werden daher bei der Standortauswahl vorrangig berücksichtigt, auch im Rahmen etwaiger Pilotprojekte oder Probephasen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7400

  • Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen
    STOB 1
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2040 Betreff: Versteckte Kita-Gebührenerhöhung und zusätzlichen Arbeitsaufwand zurücknehmen Die Kostenübernahme von Windeln zur Sauberkeitspflege von Kindern wird üblicherweise nicht durch öffentliche Mittel sichergestellt. Eine Qualitätsdiskussion über Windeln, verbunden mit dermatologischen Unverträglichkeiten einzelner Windelmarken durch die Kinder, wurde in der Vergangenheit in den Einrichtungen von Kita Frankfurt häufig geführt. Die Regelung, passende und für das eigene Kind verträgliche Windeln in der Einrichtung zur Verfügung zu stellen, ist auf grundsätzliches Verständnis bei der Elternschaft gestoßen, was auch die Rückmeldungen aus den Einrichtungen widerspielgeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6231

  • Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend
    STOB 1
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2041 Betreff: Qualität des Schulessens in Schulen im Nordend Zu 1a) Bei der pro Mahlzeit ausgegebenen Lebensmittelmenge hat der Konzessionsnehmer die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (Hrsg.) aus den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung, DGE Bonn, 5. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck, 2023 umzusetzen. Der Caterer hat verpflichtende Vorgaben (Kalibrierungstabelle, Nährstoffzufuhr), wieviel Gramm und wieviel Nährstoffe ein Essen in der Primar- und Sekundarstufe haben muss. Zu 1b) Bei Bedarf wird der Schülerin / dem Schüler ein kostenloser Nachschlag von den Sättigungsbeilagen - (z.B. Nudeln / Kartoffeln mit Soße, Reis mit Gemüse...) ohne "Fleisch"-Komponente angeboten. Zu 1c) Da sich die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Verpflegung in Schulen bewährt hat und sie eine gute Basis für eine ausgewogene und umweltverträgliche Schulverpflegung bildet, fordert die Stadt Frankfurt am Main in der Schulverpflegung ebenfalls die Umsetzung der Qualitätsstandards der DGE. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler eine vollwertige Schulverpflegung, denn es müssen vom Konzessionsnehmer jeden Tag zwei vollwertige und bedarfsgerechte Mittagessen (Menülinie 1 DGE und Menülinie 2 vegetarisch) angeboten werden. Die 1. Menülinie stellt die Gerichte nach den Qualitätsstandards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) für die Schulverpflegung dar. Die 2. Menülinie stellt ausschließlich die vegetarische (ovo-lakto-vegetarisch) Menülinie dar. Zum Mittagessen sind mindestens 200 ml (Trink- und Mineralwasser oder Früchte- / Kräutertees, ungesüßt) zur Verfügung zu stellen und im Menüpreis enthalten. Zu 1d) Sowohl das Ordnungsamt -Abteilung Veterinärwesen- als auch das Stadtschulamt führen -jeder in seiner Profession- sowohl verdachtsunabhängige als auch anlassbezogene Kontrollen durch. Die Zeitintervalle sind unterschiedlich und unterliegen keiner festen Vorgabe. Zu 1e) Das Stadtschulamt ist grundsätzlich im regelhaften Austausch mit allen Vertragspartnern im Bereich der Schulverpflegung. Eingehende Beschwerden werden mit den Vertragspartnern und der Schulgemeinde entsprechend gemeinsam bearbeitet. Darüber hinaus werden an den Standorten im Rahmen des Qualitätsmanagements unangekündigte Kontrollen zur Überprüfung der vertraglichen Vorgaben durchgeführt. Das Stadtschulamt kontrolliert, neben der Einhaltung der vergabe- und vertragsrechtlichen, auch die Qualität der Essensversorgung, Lebensmittelsicherheit, Personaleinsatz, etc. Zu 1f) Der Essensabgabepreis, den der Caterer in seinem Angebot kalkuliert, ist seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht gedeckelt. Der Eigenanteil der Eltern beträgt derzeit: für BUT-Berechtigte 0€, für Frankfurt Pass- Inhabende 1€ und für alle Anderen 3€. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Essensabgabepreis und dem Eigenanteil der Eltern ist unterschiedlich hoch und wird von der Stadt Frankfurt am Main bzw. dem Leistungsträger getragen. Jede Schule hat ihren eigenen und individuellen tatsächlich kalkulierten und vertraglich vereinbarten Essensabgabepreis. Zu 1g) Das Stadtschulamt steht den Schulgemeinden jederzeit für einen Austausch zur Verfügung. Fragen und Beschwerden können mit dem Caterer vor Ort besprochen werden oder auch direkt an das Stadtschulamt gerichtet werden. Bei Bedarf kann mit Unterstützung des Stadtschulamtes an den Schulstandorten ein Mensazirkel initiiert werden, um gemeinsam mit Vertreter:innen der Schulgemeinde, der Elternschaft und des Caterers Themen vor Ort konstruktiv zu besprechen. Zu 1h) Die Stadt Frankfurt baut seit vielen Jahren die Essensversorgung aus. Im Jahr 2020 wurden als Ergebnis einer multiprofessionellen Arbeitsgruppe (Vertreterinnen und Vertretern des Staatlichen Schulamtes, des Stadtelternbeirates, des Stadtschüler-/innenrates, des Vereins Umweltlernen, des Ernährungsrates, des Gesundheitsamtes, des Rechtsamtes, des Stadtschulamtes und des damaligen Dezernates für Integration und Bildung) die Anforderungen an das Vergabeverfahren sowie die Schulverpflegung selbst aktualisiert, umfassend überarbeitet und mit dem Beschluss "M27 Essensversorgung an Frankfurter Schulen" beschlossen. Das Stadtschulamt schreibt daher auch nicht in Losen aus, sondern tätigt Einzelausschreibungen pro Schule. Je nach Küchenart und -größe und Lage(n) der Schule(n), werden auch Schulen mit Mischküchen mit einer Warmanlieferung an eine weitere Schule, die keine eigene Küche besitzt, zusammen ausgeschrieben. Es können sich dadurch auch sogenannte "kleine Caterer" mit entsprechender nachweisbarer Qualifikation (Köchin/ Koch, Diätassistentin/ Diätassistent, Ökotrophologin/ Ökotrophologe, Hauswirtschaftsmeisterin/ Hauswirtschaftsmeister) beteiligen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6083

  • Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026
    STOB 5
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2042 Betreff: Auskunftsersuchen zur Kapazitätsauslastung an den Schulen im Ortsbezirk 5 zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 Zu Frage 1. Der Bedarf an Schulplätzen an öffentlichen weiterführenden Schulen im Schuljahr 2025/26 im Ortsbezirk 5 ist nach Schulform und gemessen an der Zahl der Erst- und Zweitwünsche in Tabelle 1 dargestellt. Im Ortsbezirk 5 waren insbesondere Schulplätze im Gymnasialzweig nachgefragt. Insgesamt lagen für diesen 613 Erst- und Zweitwünsche vor, gefolgt von 136 Erst- und Zweitwünschen für IGS, 142 für den Realschulzweig sowie 30 für den Hauptschulzweig. Gleicht man die vorhandene Aufnahmekapazität (abzüglich Wiederholer) mit den Erst- und Zweitwünschen ab zeigt sich, dass nur im Gymnasialzweig insgesamt ausreichend Schulplätze vorhanden waren (vgl. Zeile Saldo Bedarf/Plätze). Tabelle 1: Schulplatzbedarf der öffentlichen weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 5 anhand der Erst- und Zweitwünsche beim Übergang in die Sekundarstufe I im Schuljahr 2025/26. Gymnasiena IGS Realschulenb Hauptschulenc Aufnahmekapazität (abzüglich Wiederholer) 624 100 116 25 Erstwünsche 567 110 98 13 Zweitwünsche 46 26 44 17 Saldo Bedarf/Plätze +11 -36 -26 -5 a inkl. Gymnasialzweig der KGS Niederrad b inkl. Realschulzweig der KGS Niederrad c Hauptschulzweig der KGS Niederrad Zu Frage 2. In Tabelle 2 sind die weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 5 aufgelistet, die im Schuljahr 2025/26 Schülerinnen und Schüler aus Kapazitätsgründen ablehnen mussten. Es lässt sich festhalten, dass an allen weiterführenden Schulen des Ortsbezirks Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden mussten. Eine Ausnahme bildet hier der Gymnasialzweig der KGS Niederrad, welcher mehr Kapazität als Wünsche aufweist. Die Zahl der Schüler*innen, die weder durch Erst- noch durch Zweitwunsch einen Schulplatz an der gewünschten Schule erhalten haben und auf andere Schulen ausweichen mussten, ist in Zeile Saldo Bedarf/Plätze festgehalten. Je nach Schule bzw. Schulzweig liegt dieser Wert zwischen 3 und 36 Schülerinnen und Schüler, die auf eine andere Schule ausweichen mussten Tabelle 2: Öffentliche weiterführende Schulen im Ortsbezirk 5: Aufnahmekapazität, Erst- und Zweitwünsche beim Übergang in die Sekundarstufe I für das Schuljahr 2025/26 Carl-Schurz-Schule Freiherr-vom-Stein-Schule Gymnasium Süd Schillerschule IGS Süd Deutschherrenschule KGS Niederrad (Gym-Zweig) KGS Niederrad (R-Zweig) KGS Niederrad (H-Zweig) Aufnahmekapazität (abzüglich Wiederholer) 116 146 156 119 100 60 87 56 25 Erstwünsche 131 148 139 116 110 65 33 33 13 Zweitwünsche 1 5 20 12 26 17 8 27 17 Saldo Bedarf/Plätze -16 -7 -3 -9 -36 -22 +46 -4 -5 Zu Frage 3. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dem Schulträger keine wohnortbezogenen Daten zu den Erst- und Zweitwünschen vorliegen. Somit lässt sich keine Aussage über die Deckung bzw. Nicht-Deckung eines Bedarfs an Schulplätzen an weiterführenden Schulen für Schülerinnen und Schüler treffen, die im Ortsbezirk 5 wohnhaft sind. Nicht alle Schülerinnen und Schüler, die eine der weiterführenden Schulen im Ortsbezirk 5 als Wunschschule angegeben haben, wohnen im Ortsbezirk 5. Umgekehrt wählen Schülerinnen und Schüler, die im Ortbezirk 5 wohnen, auch Schulen außerhalb des Ortsbezirks an. Zu Frage 4. Siehe oben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1265

  • Gedenkplatte Günter Sare
    STOB 5
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2043 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat begrüßt grundsätzlich das Engagement des Ortsbeirats, des 1985 im Zuge einer Demonstration gegen die NPD getöteten Günter Sare zu gedenken. An die Person von Günter Sare wird im Frankfurter Stadtgebiet bereits durch eine privat entstandene, öffentlich sichtbare Gedenktafel erinnert, nämlich am JuZ Bockenheim in der Varrentrappstraße; das Haus ist heute Teil der Gutenbergschule und damit ein öffentliches Gebäude. Eine zwischenzeitlich ebenfalls angebrachte Gedenktafel an der jetzt erneut vorgeschlagenen Stelle wurde seitens der Stadt zunächst geduldet, im Zuge der Umgestaltung der Frankenallee jedoch entfernt (vgl. FR vom 11.01.2019). Trotz der großen Anteilnahme, die der Fall bis heute auslöst, kann nicht vorausgesetzt werden, dass insbesondere auch Angehörige jüngerer Generationen mit dem Ereignis ohne weitere Erläuterung vertraut sind. Sares biografischer Hintergrund und Bezug zum Gallusviertel, die Demonstration selbst und die Protestkultur der 1980er Jahre, der Einfluss der NPD zu dieser Zeit, die juristische Aufarbeitung des Falls, dessen Verlauf zwar bis heute als nicht eindeutig geklärt gilt, der aber innerhalb eines abgeschlossenen Gerichtsprozesses behandelt wurde, sowie der Standort Haus Gallus als Ort der Auschwitzprozesse gehören zum Sachverhalt, der aufgrund seiner Komplexität grundsätzlich für eine Darstellung im digitalen Raum geeignet wäre. Da für die genannte Zeitspanne derzeit jedoch keine adäquate Möglichkeit einer digitalen Darstellung innerhalb einer städtischen historischen Informationsplattform besteht, sollte der Text einer etwaigen Gedenktafel zumindest wesentliche Informationen und die wichtigsten Fakten zum Vorfall beinhalten. Unter den genannten Voraussetzungen kann der Installation einer Gedenktafel in Erinnerung an Günter Sare entsprochen werden. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat um die Prüfung einer Finanzierungsmöglichkeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.09.2025, V 1253

  • Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg
    STOB 5
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2044 Betreff: Gastronomischer Sommergarten auf dem Riedberg Zu der Anregung des Ortsbeirates wurden Stellungnahmen eingeholt. Die Goethe-Universität sowie das Studierendenwerk Frankfurt am Main haben sich diesbezüglich geäußert. Der Magistrat kann darüber hinaus keinen weitergehenden Beitrag leisten. Die Universität selbst betreibt keine Verpflegungsbetriebe. Nach Auskunft des Studierendenwerks versorgt dieses Universitätsangehörige sowie Gäste sehr gerne mit gastronomischen Angeboten - auch am Abend, sofern diese hinreichend angenommen werden. Die bisherigen Angebote in den Abendstunden auf dem Campus Riedberg (in der Cafeteria LeVel und zuvor im Alfredo N100) wurden bislang bedauerlicherweise nicht angenommen und daher die dortigen Öffnungszeiten sukzessive reduziert. Hinzu kommt, dass durch die zurückgehende Präsenz der Studierenden seit der Coronapandemie alle Einrichtungen, Mensen und Cafés des Studierendenwerks auf dem Campus Riedberg auch am Tag seit vielen Jahren deutlich weniger frequentiert werden. Dadurch ist aus Sicht des Studierendenwerks ein gastronomischer Abendbetrieb auf dem Campus Riedberg in noch weitere Ferne gerückt. Durch den zukünftigen Zuzug des Fachbereichs der Mathematik und Informatik aus Bockenheim voraussichtlich ab dem Jahr 2027 könnte sich die Lage auf dem Riedberg laut Studierendenwerk durchaus wieder verbessern. Inwieweit dies ausreichen wird, einen gastrono- mischen Abendbetrieb respektive einen Sommergarten wirtschaftlich abzubilden, bleibt bis dahin abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7452

  • S-Bahn-Station „Ginnheim“: Anbindung an die U-Bahn verbessern
    STOB 6
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2045 Betreff: S-Bahn-Station "Ginnheim": Anbindung an die U-Bahn verbessern Zu 1. Eine Wegweisung zu der Umsteigebeziehung zwischen S-Bahn und U-Bahnstation ist bereits geplant und wird im Zuge der Umbaumaßnahmen des Stationsgebäudes Ginnheim/Niddapark (Aufzug, Verteilerebene, Treppenaufgang) umgesetzt. Ein beleuchtetes U-Bahn-Piktogramm wird an der Brückenkonstruktion der Rosa-Luxemburg- Straße befestigt, so dass die Station von der S-Bahn-Station kommend bereits von Weitem gut sichtbar sein wird. Zudem weisen auf sämtlichen Wegeleitungsschildern in der Station Ginnheim/Niddapark S-Bahn-Piktogramme auf die Umsteigebeziehung zur S-Bahn hin. Auch die notwendigen Wegeleitungen zur U-Bahn auf dem Gelände der S-Bahn-Station wurden der DB AG bereits mitgeteilt. Zu 2. Der Magistrat konnte 2025 aufgrund konkurrierender bereits priorisierter Projekte die im Etat-Antrag E 65 beantragte Anbindung der neuen S-Bahnstation an Ginnheim nicht bearbeiten. Deswegen wird der zweckgebundene Übertrag für die Machbarkeitsstudie letztmalig beabsichtigt. Hinweisen möchte der Magistrat darauf, dass für die gewünschte bahnlinke Erschließung der S-Bahnstation Ginnheim ein gesondertes Baurechtverfahren erforderlich ist. Dafür gilt es grundsätzlich, vorab eine entsprechende Verkehrsplanung auf Basis der Machbarkeitsstudie aufzustellen. Überdies sind auch ämterübergreifende Abstimmungen zum Grunderwerb nötig. Zu 3. Bei den Aufzuganlagen handelt es sich um Betriebs-Anlagen der DB Netz AG. Diese werden im üblichen Standard betrieben und überwacht. Generell steht der Magistrat in einem guten und konstruktiven Austausch mit der DB. Zu 4. Derzeit existiert ein temporärer Fußgängerüberweg. Mit der Fertigstellung der U-Bahnstation Niddapark wird eine endgültige Querungsmöglichkeit eingerichtet. In der abgestimmten Vorplanung zum barrierefreien Umbau der U-Bahn-Station Niddapark ist ein barrierefreier Fußgängerüberweg über die Straße Am Ginnheimer Wäldchen zur S-Bahn-Station vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6401

  • Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren
    STOB 6
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2046 Betreff: Zentrum der Islamischen Kultur - Belästigungen für die Bürger:innen minimieren Zu 1: Die Versammlungsbehörde ist sich der im Antrag beschriebenen Einschränkungen für die Anwohnenden und des öffentlichen Interesses an der Sicherstellung des regulären Busverkehrs bewusst. Hinsichtlich des Versammlungscharakters der besagten Zusammenkünfte besteht weiterhin Klärungsbedarf. Der Magistrat - Ordnungsamt - behält sich nach Auswertung der vorliegenden und künftigen Erkenntnisse vor, seine Beurteilung zu ändern. Aktuell ist beabsichtigt, eine Verlegung der Zusammenkünfte auf die gegenüberliegende Grünanlage (Straßenbegleitgrün) anzuordnen. Dem Wunsch des Ortsbeirats, in Dialog mit den Anmeldenden zu treten, wird durch die laufende Kooperation der Versammlungsbehörde bereits entsprochen. Der Magistrat - Ordnungsamt - wird die Lage weiterhin engmaschig beobachten und die rechtlichen Möglichkeiten zur Minimierung der Beeinträchtigungen konsequent ausschöpfen. Zu 2: Die Frage, ob und inwieweit ein rechtskräftiges Verbot des "Zentrum der Islamischen Kultur e.V." (ZIK) die künftige Zulässigkeit von Versammlungen am selben Ort beeinflusst, ist von komplexer juristischer Natur. Grundsätzlich handelt es sich bei den derzeitigen Vorgängen um Versammlungen, die von Privatpersonen angezeigt werden. Das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat verfügte Vereinsverbot gegen das ZIK richtet sich explizit gegen die Organisation und ihre Rechtsform. Es berührt jedoch nicht die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 Verf HE) der Bürger:innen. Die Versammlungsbehörde muss daher im Einzelfall prüfen, ob die konkrete Versammlung tatsächlich die Ausübung der Versammlungsfreiheit darstellt (z.B. Protest gegen das Verbot, Meinungsäußerung zu politischen Themen) oder ob sie lediglich als Surrogat oder Ersatzveranstaltung der verbotenen Organisation dient und damit deren verfassungswidrige Zwecke und Aktivitäten fortführt. Für eine abschließende juristische Klärung dieser komplexen Fragestellung ist zunächst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig abzuwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7268

  • Leere Baumscheibe Marbachweg 344
    STOB 6
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2047 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Eine Nachpflanzung an der angefragten Stelle im Marbachweg 344 ist aktuell nicht möglich, weil dort Trassen in unterschiedlichen Tiefen liegen, die das Entfernen der Wurzel verhindern. Der Magistrat steht im Austausch mit dem Leitungsbetreiber und strebt eine Neuverlegung der Leitungen an. Den gefällten Baum wird der Magistrat vorerst an anderer Stelle nachpflanzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7176

  • Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen
    STOB 6
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2048 Betreff: Fußballspielen auf dem Karl-Perott-Platz ab 21:00 Uhr untersagen Der Magistrat hat die Örtlichkeit wiederholt gezielt in den Abendstunden überprüft. Bei der überwiegenden Anzahl der Kontrollen hat sich niemand vor Ort aufgehalten. Lediglich in einem Fall haben die Bediensteten sechs Personen angetroffen. Diese hatten jedoch weder einen Ball dabei, noch haben sie Lärm verursacht. Aktuell sind keine ordnungsrechtlichen Maßnahmen angezeigt, da dem Magistrat keine Beschwerden zum Karl-Perott-Platz vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7454

  • Vermüllung der „Versorgungsleitungsplätze“ im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden
    STOB 6
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2049 Betreff: Vermüllung der "Versorgungsleitungsplätze" im Hammarskjöldring dauerhaft unterbinden Gemäß Aussage der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES GmbH) können wilde Sperrmüllablagerungen im Bereich der beiden Versorgungsleitungsplätze im Hammarskjöldring nur schwer geladen werden, da der Straßenbereich, wie in der Anfrage benannt, oftmals verparkt ist. Zudem erschwert der ansässige Radweg die Anfahrt der Lademannschaft. Der Magistrat sowie die FES GmbH sind bestrebt, wilde Ablagerungen schnellstmöglich zu beseitigen. Im Rahmen der Straßenreinigung ist die FES GmbH einmal pro Woche vor Ort und kann Ablagerungen unter einem Kubikmeter direkt beseitigen. Ablagerungen die größer sind werden intern an die Entsorgungslogistik der FES GmbH gemeldet. Um schnellstmöglich Kenntnis von neuen Ablagerungen zu erhalten, sind zudem Meldungen der Bürger:innen hilfreich. Sollten Bürger:innen wilde Ablagerungen entdecken, stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung. Eine Meldemöglichkeit ist der Mängelmelder unter www.ffm.de bzw. die dazugehörige App. Alternativ kann direkt die FES GmbH (services@fes-frankfurt.de;Tel: 0800 2008007-0) kontaktiert werden. Bei allen Meldewegen ist es wichtig, den Standort möglichst genau anzugeben, da insbesondere in Bereichen ohne direkte Hausnummernzuordnung die Auffindbarkeit der Ablagerungen sonst erheblich erschwert wird. Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für eine Sperrung der Parkplätze vor den beiden Versorgungsleitungsplätzen. Jedoch wird der Magistrat für die beiden genannten Bereiche jeweils ein Schild anfertigen und installieren, das auf das Verbot von Müllablagerungen hinweist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7084

  • Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße
    STOB 6
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2050 Betreff: Umsetzung einer geplanten Feldgehölzfläche westlich der Homburger Landstraße Die Ausführungen des Ortsbeirates können seitens des Magistrats bestätigt werden: Die Fläche ist im Kompensationsflächenkataster als Kompensationsfläche Nr. 410 mit dem Vermerk, rechtlich gebunden - nicht umgesetzt, erfasst und wird so auch im internen Geoportal dargestellt. Aufgrund der Grundeigentümerin der Fläche (Stadt Bad Homburg) geht die Untere Naturschutzbehörde davon aus, dass es sich bei dem Eingriffsverfahren um ein Vorhaben der Stadt Bad Homburg handelt und diese somit für die Ausführung der Kompensation verantwortlich ist. Da sich die rechtliche Bindung über ein Planfeststellungsverfahren ergibt, bei dem die Obere Naturschutzbehörde die formal zuständige Naturschutzbehörde ist, liegt die Zuständigkeit für die Umsetzungskontrolle beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Obere Naturschutzbehörde für eine Umsetzungskontrolle bzw. für die Durchsetzung der ausstehenden Kompensationsmaßnahme angeschrieben. Die Untere Naturschutzbehörde unterrichtet den Ortsbeirat über den Fortgang der Angelegenheit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.09.2025, V 1255

  • Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund
    VOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1336 entstanden aus Vorlage: OF 626/12 vom 28.08.2025 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Im Wiesengrund Vorgang: OM 7065/21 OBR 12; ST 906/21 Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen im Hinblick auf die Stellungnahme ST 906 gebeten: 1. Gibt es für das Grundstück im Bebauungsplan Nr. 468 (ehemalige Hundetrainingsgelände) zwischenzeitlich eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag? 2. Wenn ja, wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Begründung: Da das oben genannte Gelände sichtbar keiner Nutzung mehr unterliegt und am Zaun dort eine Ankündigung einer Baugenossenschaft angebracht ist, sind Fragen nach der weiteren Entwicklung der Fläche für den Stadtteil von Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7065 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 906 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 349

  • Planungen Talstraße 107 vorstellen
    VOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2025, V 1337 entstanden aus Vorlage: OF 657/12 vom 24.11.2025 Betreff: Planungen Talstraße 107 vorstellen Vorgang: OM 6887/25 OBR 12; ST 1540/25 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Planungen einer Übergangsnutzung der bestehenden Liegenschaften in der Talstraße 107 für mehr als zwei Jahre widersprechen. Begründung: Die Stellungnahme ST 1540 stellt fest, dass die Liegenschaft nur für maximal zwei Jahre vermietet werden könne. Der Ortsbeirat möchte gerne wissen, ob und welche Planungen für diese Gebäude ab 2027 oder später schon existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6887 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1540 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 643 Aktenzeichen: 61-00

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sanierung der Toiletten im Günthersburgcafé
    EAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.12.2025, EA 134 entstanden aus Vorlage: OF 955/3 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sanierung der Toiletten im Günthersburgcafé Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sanierung der Toiletten im Günthersburgpark werden 25.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Bei der Sanierung sollte auf Barrierefreiheit geachtet werden. Begründung: Im Toilettenkonzept sind leider keine Toiletten für den stark frequentierten Günthersburgpark vorgesehen. Bürgerinnen und Bürger beklagen immer wieder, dass die einzigen zur Verfügung stehenden Toiletten im Günthersburgcafé in einem beklagenswerten Zustand sind. Wenn also schon keine zusätzlichen Toiletten vorgesehen sind, sollten zumindest die vorhandenen Toiletten im Günthersburgcafé in einem akzeptablen Zustand sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU gegen FDP (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 134 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße
    EAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.12.2025, EA 135 entstanden aus Vorlage: OF 956/3 vom 10.11.2025 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltungskonzept untere Berger Straße Vorgang: OM 3601/23 OBR 3; ST 1948/23 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und Konzepterstellung zur Umgestaltung der unteren Berger Straße werden im Haushalt 2026 ausreichend Mittel eingeplant. Begründung: Stadtteilzentren sind wichtige Begegnungsorte; der Bedarf dafür ist sehr hoch. Ein Beispiel aus dem Nordend ist die Berger Straße: Dort passen die Strukturen nicht mehr zum Bedarf und es wird eine integrierte Planung benötigt, die die Situation von Gewerbe, Verkehr und Verweilorten mit den Anforderungen aus Gegenwart und Zukunft zusammenbringt. Die Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1948, stellt fest, dass dazu eine "umfassende Gesamtplanung" benötigt wird, diese jedoch aufgrund der "vorhandenen Kapazitäten nicht kurzfristig umsetzbar" sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 53 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 135 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 135 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) erhalten und im Haushalt 2026 absichern
    EAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.12.2025, EA 136 entstanden aus Vorlage: OF 957/3 vom 13.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) erhalten und im Haushalt 2026 absichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle beim FALZ, zzgl. der notwendigen Sachmittel, werden im Haushalt 2026 50.000 Euro bereitgestellt. Begründung: Der Verein leistet kontinuierlich und niedrigschwellig verlässliche Arbeit. Seit 20 Jahren arbeitet der gemeinnützige Verein im Nordend in der Friedberger Anlage 24 und bietet bedürftigen Personen Schuldnerberatung, Arbeitsberatung und Bewerbungstraining an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins betreuen ihre Klientel engagiert und aktuell in personeller Unterbesetzung. Die städtischen Zuschüsse sind seit 2020 nicht mehr erhöht worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 125 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 136 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 136 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu A
    EAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.12.2025, EA 137 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sicherung des Leistungszugangs durch Beratung zu Aufenthaltstiteln - Unterstützung für Migrant*innen durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Stärkung der Beratungsangebote für Migrant*innen des Frankfurter Arbeitslosenzentrums e. V. (FALZ) werden für den Förderzeitraum 2026 bis 2027 projektbezogene Mittel in Höhe von 86.500 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Diese Mittel dienen der Schaffung und Durchführung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur individuellen Beratung von Migrant*innen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln und gliedern sich wie folgt: 1. 82.500 Euro für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) über zwei Jahre; 2. 4.000 Euro für Sachmittel, z. B. Ausstattung der Beratungsplätze, Informationsmaterialien sowie bei Bedarf Dolmetscherkosten. Die Förderung ist zweckgebunden für die Einzelfallberatung im Kontext aufenthaltsrechtlicher Verfahren, insbesondere zur Hilfe bei - dem Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Aufenthaltstitel oder deren Verlängerung; - der Zusammenstellung und Erläuterung erforderlicher Unterlagen und Fristen; - der Nutzung der ausschließlich online zugänglichen Dienste der Ausländerbehörde Frankfurt. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung gegenüber der Stadt Frankfurt über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme. Begründung: Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für viele Migrant*innen die rechtliche Grundlage für den Zugang zu - Leistungen nach dem SGB II und SGB XII; - Erwerbstätigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt; - Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialer Teilhabe. Zugleich stellt das Antragsverfahren bei der Frankfurter Ausländerbehörde eine hohe strukturelle Hürde dar. Mit seinem mehrsprachigen Angebot hat das Frankfurt Immigration Office (FIO) bereits einen Anfang gemacht, um für mehr Menschen verständlich zu sein. Nichtsdestotrotz bleiben viele Sprachen nicht abgedeckt. Um auch Menschen mit anderen Sprachkenntnissen das Grundrecht auf Antragstellung beim FIO zu sichern, ist eine Unterstützung dieser Personen nötig. Unserer Erfahrung nach ist die Sprache des digitalen Angebots des FIO auch für Menschen mit guten Sprachkenntnissen oft schwer zu verstehen, da es sich um komplexe Sachverhalte handelt. Viele Ratsuchende verfügen weder über die digitalen Kompetenzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse, um die Prozesse eigenständig zu bewältigen. Die Folgen sind häufig: - Verzögerungen bei oder Ablehnungen von Anträgen; - Leistungslücken oder der vollständige Verlust von Ansprüchen auf Grundsicherung; - Unsicherheiten im Aufenthaltsstatus und Verlust von Arbeitsplätzen; - Verstärkung prekärer Lebensverhältnisse. Die Rolle des FALZ ist hierbei Folgende: Das FALZ ist eine etablierte Anlaufstelle in Frankfurt für Menschen in prekären Lebenslagen, insbesondere mit dem Fokus auf Arbeitslosigkeit, Erwerbsarmut und soziale Ausgrenzung. Es verfügt über langjährige Erfahrung in der sozialen und rechtlichen Beratung von Migrant*innen, auch in komplexen Fällen. Bereits jetzt erreichen das Zentrum regelmäßig Ratsuchende mit Problemen rund um Aufenthaltstitel - derzeit können diese Fälle jedoch nicht in dem nötigen Umfang bearbeitet werden. Die beantragten Mittel ermöglichen einen strukturierten Ausbau dieses Angebots. Ziele und erwartete Wirkungen: - Sicherung des Aufenthaltsstatus und damit der Grundlage für soziale und berufliche Integration; - Vermeidung von Leistungslücken und Existenzbedrohung; - Abbau von Sprach- und Digitalbarrieren durch niedrigschwellige Unterstützung; - Stabilisierung von Lebenslagen und Förderung individueller Perspektiven; - Stärkung der rechtlichen Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Ratsuchenden; - Erhalt von Arbeitsplätzen und damit finanzielle Absicherung. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (Euro) 2027 (Euro) Gesamt (Euro) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (Beratungs-ausstattung, Dolmetscherkosten etc.) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 126 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 137 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 76 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 137 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 137 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ)
    EAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.12.2025, EA 138 entstanden aus Vorlage: OF 959/3 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stärkung digitaler Teilhabe - Unterstützung für Leistungsbeziehende durch das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. (FALZ) Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung arbeitsloser Menschen bei der Nutzung digitaler Angebote des Jobcenters werden dem Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. für den Förderzeitraum 2026 bis 2027 Mittel in Höhe von 86.500 Euro im Haushalt bereitgestellt. Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen: - 82.500 Euro für die Finanzierung einer zusätzlichen halben Fachkraftstelle (0,5 VZÄ, TVöD-SuE 12) für zwei Jahre; - 4.000 Euro für die Anschaffung und Einrichtung von zwei PC-Arbeitsplätzen für Klient*innen. Die Mittel sind zweckgebunden für die individuelle digitale Unterstützung von Ratsuchenden im Umgang mit Leistungen des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit. Der Träger verpflichtet sich zur jährlichen Berichterstattung über Nutzung, Zielerreichung und Wirkung der Maßnahme gegenüber der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung verändert die Zugänge zu sozialen Leistungen grundlegend. Im Bereich der Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III) erfolgt die Kommunikation zunehmend über digitale Portale wie jobcenter.digital, die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder elektronische Identitätsnachweise. Viele erwerbslose Menschen und Leistungsbeziehende verfügen jedoch weder über die notwendige technische Ausstattung noch über ausreichende digitale Kompetenzen. Dies führt in der Praxis zu Antragsverzögerungen, Kommunikationsproblemen und mitunter zu Leistungslücken. Das Frankfurter Arbeitslosenzentrum e. V. ist seit über 43 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für arbeitslose Bürger*innen im Frankfurter Nordend. Die Nachfrage nach Unterstützung bei digitalen Verwaltungsprozessen hat im Jahr 2025 stark zugenommen und kann mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr angemessen abgedeckt werden. Eine gezielte Förderung ist daher erforderlich, um die digitale Teilhabe dieser Personengruppen sicherzustellen. Ziel des Projekts ist es, die Ratsuchenden zu befähigen, digitale Verwaltungsangebote des Jobcenters und der Bundesagentur für Arbeit eigenständig zu nutzen. Die Maßnahme umfasst sowohl individuelle Begleitung als auch angeleitete Nutzung über zwei öffentlich zugängliche PC-Arbeitsplätze im Arbeitslosenzentrum. Durch die Schaffung einer zusätzlichen Fachkraftstelle (50 Prozent) soll die kontinuierliche Unterstützung gewährleistet werden. Gleichzeitig werden mit der Anschaffung moderner Arbeitsplätze nachhaltige Strukturen geschaffen, die über die Projektlaufzeit hinaus genutzt werden können. Wirkungsziele: - Befähigung der Zielgruppe zur selbstständigen Nutzung von Online-Verwaltungsangeboten; - Reduktion von Fehlkommunikation mit Behörden; - Förderung digitaler Grundkompetenzen; - Verbesserung der Teilhabechancen am Arbeitsmarkt. Das Projekt stärkt damit unmittelbar die soziale Integration, Chancengleichheit und den gleichberechtigten Zugang zu städtischen und bundesweiten Verwaltungsdienstleistungen. Finanzielle Auswirkungen: Kostenart 2026 (Euro) 2027 (Euro) Gesamt (Euro) Personalkosten (0,5 VZÄ TVöD-SuE 12) 41.250 41.250 82.500 Sachkosten (2 PC-Arbeitsplätze inkl. Zubehör) 2.000 2.000 4.000 Gesamtsumme 43.250 43.250 86.500 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 127 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 138 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 138 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe
    EAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 04.12.2025, EA 139 entstanden aus Vorlage: OF 979/3 vom 04.12.2025 Betreff: Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Mittel in ausreichender Höhe in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom kommunalen Betrieb (Letzteres wie z. B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 128 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 139 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 42. Sitzung des Ausschusses für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa am 26.02.2026, TO I, TOP 77 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 139 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 139 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Am 25. November wurde wie jedes Jahr weltweit gegen Gewalt an Frauen und Mädchen protestiert und der Opfer gedacht. Laut
    F
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3643 Am 25. November wurde wie jedes Jahr weltweit gegen Gewalt an Frauen und Mädchen protestiert und der Opfer gedacht. Laut dem aktuellem Bericht des BKA ist die Zahl der Gewalt- und anderen Straftaten gegen Frauen und Mädchen auch in 2024 erneut gestiegen. Deshalb frage ich den Magistrat: Welche Aktivitäten hat der Magistrat anlässlich des Aktionstages ergriffen und was tut er insgesamt, um Frauen und Mädchen in Frankfurt noch besser vor Gewalt zu schützen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Danke schön! Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Stadtverordnete Baumann, liebe Beatrix, meine Damen und Herren! Am 25. November wird weltweit an die fortbestehende Gewalt gegen Frauen und Mädchen erinnert. Die aktuellen Lagebilder zeigen wie schon gesagt erneut eine dramatische Realität: Täglich gibt es bundesweit einen Tötungsversuch an einer Frau, alle vier Minuten Gewalt in Partnerschaften und über 187.000 betroffene Frauen im Bereich häuslicher Gewalt. Auch in Frankfurt bewegen sich die Fallzahlen seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau von über 2.000 Fällen jährlich. Der Magistrat zeigt jedes Jahr am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen - wie auch das ganze Jahr über - klare Haltung und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen im Gewaltschutz. Zu den Aktivitäten rund um den 25. November im Einzelnen: Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde die städtische Sensibilisierungsinitiative "Gewalt beginnt leise. Stark gegen Gewalt" ins Leben gerufen. Sie macht mit vier Motiven zu verschiedenen Gewaltformen das Thema im Stadtraum sichtbar und verweist auf die neue Webseite www.stark-gegen-gewalt-frankfurt.de. Diese bietet Betroffenen wie Fachkräften gebündelte Informationen und Hilfe. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Webseite realisieren Magistrat und Stadtverwaltung zwei zentrale Forderungen des Beteiligungsprozesses zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Stadt unterstützte wie in jedem Jahr die Kundgebung und Demonstration am 25. November, dieses Jahr mit rund 500 Teilnehmenden und großer medialer Reichweite. Im Rahmen der UN-Kampagne "Orange the World" wurden unter anderem die Paulskirche, das Historische Museum und das DGB-Haus an diesem Tag orange illuminiert. Darüber hinaus stehen seit dem 21. November orangefarbene Bänke an Hauptwache und Zeil. Sie machen auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam und führen per QR-Code direkt zur bereits genannten Webseite. Weitere Bänke werden folgen. Seit Ende November wird zusätzlich das neue Heimwegtelefon umfassend beworben, um das Sicherheitsgefühl in der Stadt zu stärken. Zu den Gewaltschutzmaßnahmen insgesamt ist zu sagen: Der Gewaltschutz in Frankfurt basiert nicht nur auf Aktionen rund um den 25. November, sondern auf einer langfristigen, strukturierten Strategie. Zentrales Element ist die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention beim Frauenreferat. Diese Koordinierungsstelle vernetzt im Rahmen eines systematischen Beteiligungsprozesses Polizei, Justiz, Sozial- und Jugendhilfe, Kliniken, Beratungsstellen und zivilgesellschaftliche Träger. Sie steuert die Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene. Sie identifiziert Bedarfe und Versorgungslücken und hat 2024 eine umfassende Bestandsaufnahme vorgelegt, die klare Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des Hilfesystems enthält. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf vulnerablen Gruppen wie wohnungslosen oder drogengebrauchenden Frauen, Frauen mit Behinderungen, Geflüchteten und Sexarbeiterinnen. Die Stadt stärkt hier kontinuierlich Zugänge zu Schutz, Beratung und Prävention - unter anderem durch Fachtage, Fortbildungen und verbesserte Vernetzung im Hilfesystem. Mit Blick auf den Schutz der besonders vulnerablen Gruppe der Minderjährigen hat das Jugend- und Sozialamt ein standardisiertes Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung eingeleitet. Ziel ist es, in diesem Rahmen eine kriteriengeleitete Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und geeignete Schutz- und Hilfemaßnahmen einzuleiten, um die Sicherheit und das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil des Gewaltschutzes ist auch die Täter:innenarbeit, die gewaltbereite Personen in die Verantwortung nimmt und damit aktiv zur Gewaltprävention beiträgt. Hierbei arbeiten verschiedene Ämter wie das Frauenreferat und das Jugend- und Sozialamt unter anderem eng mit Polizei, Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und den Familiengerichten zusammen, um Schutz, Stabilisierung und langfristige Hilfe zu gewährleisten. Weiterhin sind niedrigschwellige Zugänge zu Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen entscheidend, um sie vor andauernder oder drohender Gewalt zu schützen. Dabei leisten medienspezifische Angebote und Einrichtungen im Bereich Offener Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit und der freien Wohlfahrtspflege einen entscheidenden Beitrag. Diese Angebote und Einrichtungen unterstützen Mädchen und Frauen dabei, akute sowie strukturelle geschlechtsspezifische Gewalt zu erkennen. Sie begleiten bei der Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten und haben eine wichtige Verweisfunktion zu Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen und Justiz. Ein enger und regelmäßiger Austausch unter anderem mit Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen ist dabei unerlässlich, ob beispielsweise im Arbeitskreis Intervention bei Gewalt gegen Frauen (AK InGe) oder im Arbeitskreis "Runder Tisch gegen häusliche Gewalt" mit Träger:innen und Behörden aus dem Sozialraum. In Frankfurt am Main gibt es zudem mehrere Beratungsstellen für Frauen und Mädchen sowie Frauenhäuser für Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind. Im Frauenhaus bekommen sie Schutz und Unterstützung, bis sie sich in ihrer neuen Lebenssituation stabilisiert haben. Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Stadt Frankfurt sich der zunehmenden Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch Sichtbarkeit, konkrete Hilfeangebote und eine klare strategische Weiterentwicklung des Gewaltschutzes, der Prävention und der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft konsequent entgegenstellt. Vielleicht darf ich am Rande erwähnen, dass draußen im Foyer - die Stadtverordnetenvorsteherin hat es schon gesagt - beispielsweise das Modellhaus "Gewaltige Liebe" zu sehen ist, um auch hier im politischen Raum zu sensibilisieren. Danke auch hier noch mal für die Initiative von Christina Ringer und danke, dass wir uns hier wirklich fraktions- und parteiübergreifend zu dem Thema bekennen. (Beifall) Frankfurt an sich, als Stadt und als Stadtgesellschaft, sowie wir im politischen Raum haben uns gemeinsam klar der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene verpflichtet und gehen diesen Weg konsequent weiter. Jede Frau und jedes Mädchen hat ein Recht auf ein Leben frei von Angst und Gewalt. Wir als Stadt tragen auch einen Teil dieser Verantwortung, dieses Recht zu gewährleisten. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke, Frau Stadträtin! Es gibt eine Zusatzfrage von der Fragestellerin, Beatrix Bau-mann von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin, für diese Information und für die Beantwortung meiner Frage, auch wenn ich mir ein bisschen mehr Ruhe im Saal gewünscht hätte, dann hätte ich alles besser mitgekriegt. Ich habe eine Zusatzfrage: Was konkret heißt denn "systematischer Beteiligungsprozess" und wie sieht die weitere Umsetzung aus? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Der systematische Beteiligungsprozess wurde schon im Mai 2024 von meiner Vorgängerin Rosemarie Heilig gestartet. Es wurde eine entsprechende Steuerungsgruppe ins Leben gerufen. Diese besteht wie gesagt aus unterschiedlichen Bereichen - dezenatsübergreifend, aber auch ämterübergreifend, um mit Trägern aus der Zivilgesellschaft, mit der Justiz, der Polizei und unterschiedlichen Trägern der Frauenhilfe gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten und zu koordinieren. Sie sammelt auch Maßnahmen und Vorschläge aus den beiden Arbeitsgruppen, die in diesem Beteiligungsprozess eingerichtet wurden und in denen wir intensiv mit den Trägern zusammenarbeiten, die in den entsprechenden Bereichen tätig sind und die direkt mit den betroffenen Frauen arbeiten. Das sind die AG Prävention und die AG Schutz, die hier Maßnahmen erarbeiten, welche in einen Maßnahmenkatalog einfließen. Darüber hinaus gab es die Fachtage - das haben Sie sicherlich mitbekommen. Wir haben dabei insbesondere noch mal vulnerable Gruppen in den Blick genommen. Es gab also einen Fachtag zu drogengebrauchenden und wohnungslosen Frauen sowie einen Fachtag zu Frauen mit Behinderungen, um die Istanbul-Konvention eben wirklich inklusiv umzusetzen. Es wird noch weitere Fachtage zu bestimmten Gruppen geben, um für diese auch wirklich zielgenaue beziehungsweise passgenaue Maßnahmen zu erarbeiten, auch mit Workshops im Nachgang. Die Ergebnisse werden zusammengetragen, um in diesem Beteiligungsprozess Maßnahmen zu entwickeln. Die schon genannte Webseite ist zum Beispiel ein Ergebnis dieses Beteiligungsprozesses. Dieser wird jetzt weitergeführt. Es wird wie gesagt auch im nächsten Jahr weitere Fachtage geben. Es wird im März 2026 ein gemeinsames Ämtergespräch beziehungsweise einen Ämterworkshop geben, damit wir die Maßnahmen hier noch mal gemeinsam scannen und auf ihre Umsetzbarkeit hin prüfen können, auch bezüglich der Ressourcen, welche hinterlegt werden müssen, und bezüglich der Frage, wie es dann weitergehen kann. Wir arbeiten gerade auf eine Abschlussveranstaltung im Herbst 2026 hin, um diesen Beteiligungsprozess rund zu machen. Danach geht es aber natürlich mit der Umsetzung weiter, beispielsweise zum Thema vulnerable Gruppen, aber auch verstärkt zum Thema Täter:innenarbeit - auch das ist, glaube ich, ein großes Thema, dem wir uns hier weiter widmen müssen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine zweite Zusatzfrage von Christina Ringer von der CDU. Bitte schön! Stadtverordnete Christina Ringer, CDU: (Zusatzfrage) Auch von unserer Seite nochmal vielen herzlichen Dank für die Antwort und dass wir heute die Präsentation des Modellhauses umsetzen konnten! Ich wollte noch mal ganz konkret zum Thema Täter:innenarbeit nachfragen. Draußen am Modellhaus ist heute Herr Hansen, ein absoluter Experte auf diesem Gebiet, zu finden. Ich möchte gerne noch mal alle dazu aufrufen, sich das Haus im Foyer anzugucken und mit Herrn Hansen zu sprechen. Zum Thema Täter:innenarbeit gibt es, glaube ich, in der Stadt noch gewisse Lücken, die wir auffüllen müssen. Gibt es konkrete Planungen, wie wir das noch ausbauen könnten? Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) An dieser Stelle möchte ich hierfür noch einmal herzlich Danke sagen. Ich glaube, es ist wirklich wichtig, dass wir das Thema heute gemeinsam in die breite Öffentlichkeit tragen, und zwar mit der Frage, aber eben auch mit dem Modellhaus. Täter:innenarbeit ist ein großes Thema, mit dem wir uns auch in der Steuerungsgruppe im Beteiligungsprozess intensiv befassen. Zum einen gibt es Projekte, die bereits in Umsetzung sind - pro familia beschäftigt sich zum Beispiel gerade mit einem Projekt zur Täter:innenarbeit. Es gibt ein weiteres Projekt im Bereich Prävention, und zwar vom Verein Frauenrecht ist Menschenrecht, FIM, das "man. männlich. anders. neu." heißt, um sich auch diesem Thema zu widmen. Natürlich ist das erst der erste Schritt auf dem Weg, um sich intensiver mit dem Thema Täter:innenarbeit auseinanderzusetzen. Es wurde auch in der Bestandsaufnahme von 2024 klar gesagt, dass das ein Thema ist, dem wir uns als Stadtgesellschaft auf jeden Fall widmen müssen. Deswegen unterstützen wir an dieser Stelle die Arbeit von pro familia und FIM, auch, um das Thema noch weiter in die Breite zu tragen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3643 Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Tina Zapf, für die Erläuterungen und Informationen, die du auf meine Frage hin vorhin gegeben hast! Ich will ergänzen, wir GRÜNEN haben in dieser Wahlperiode auch wieder viel zum Schutz von Mädchen und Frauen auf den Weg gebracht. Nur drei Beispiele: Zuletzt war es die Erhöhung der Plätze in den Frankfurter Frauenhäusern von 128 auf jetzt immerhin 165. Wir haben die Beratung und Versorgung ausgeweitet und es gab da Spezialisierungen und wir haben neue Ansätze eingeführt, nämlich Täterarbeit - das wurde heute auch schon erwähnt -, die Präventionsarbeit mit jungen Männern. Darüber hinaus finanzieren wir Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen aller Altersgruppen. Aber trotz all dieser Anstrengungen steigt die Zahl der Gewaltvorfälle weiter. Das BKA hat vor ein paar Wochen die Daten für 2024 veröffentlicht. Es wurden 308 - das ist nur eine Zahl von vielen - Frauen und Mädchen getötet. Alle anderen Daten und Zahlen finden Sie selbst im Internet. Googeln Sie "BKA Lagebericht". Ich will Ihnen nur ein einziges Beispiel hier nennen, um die Brutalität und Grausamkeit, die in diesem Land herrscht, deutlich zu machen. Vorsicht, Triggerwarnung! Es läuft gerade ein Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der seiner Ex-Frau im Bus aufgelauert, ihre Haare mit brennbarer Flüssigkeit überschüttet und sie angezündet hat. So was passiert in diesem Land. Und wenn die Zahlen vom BKA vorgelesen werden und wenn solche Fälle vor den Gerichten verhandelt werden, ertönt kein Aufschrei in diesem Land. Es ist mir unbegreiflich. Es ist offensichtlich so, dass wir in einer Gesellschaft leben, die es im Prinzip duldet oder tabuisiert, dass Mädchen und Frauen auf grausamste Weise ermordet werden oder ihnen furchtbare sexuelle oder häusliche Gewalt angetan wird. Mädchen und Frauen sind in Deutschland, in diesem Land und in dieser Stadt Terror, Folter und Mord ausgesetzt, auch hier in Frankfurt, auch in unserer Nachbarschaft. Das darf so nicht bleiben. Und wir alle sind gefordert - und gerade Männer sind auch mit diesem Appell gemeint -, in die Verantwortung zu gehen und etwas zu tun. Ich will gerne aufzählen, was ich denke, was uns noch fehlt und was die nächsten Schritte in Frankfurt sind, die wir angehen werden. Das steht in unserem Wahlprogramm. Wir wollen die Kapazitäten in der Täterarbeit deutlich, deutlich ausweiten. Wir wollen viel, viel mehr Prävention für Jungs. Und wir brauchen das spanische Modell in Frankfurt. Damit sind in Spanien die Zahlen der Femizide um 50 Prozent gesenkt worden. Da werden Algorithmen verwendet für Täteranalysen, die das Gefährdungspotenzial einschätzen. Eine Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Beratungsstellen und so weiter, die brauchen wir in Frankfurt unbedingt. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Bevor ich mit den Wortmeldungen zur ersten Aktuellen Stunde fortfahre, teile ich Ihnen mit, zu welchen Fragen Aktuelle Stunden angemeldet wurden: Zur Frage Nr. 3644 hat die CDU eine Aktuelle Stunde angemeldet, zur Frage Nr. 3645 die SPD, zur Frage Nr. 3646 die Linke, zur Frage Nr. 3647 die FDP, zur Frage Nr. 3648 BFF-BIG und zur Frage Nr. 3650 Volt. Die vorletzte Aktuelle Stunde ist die Frage Nr. 3654 von der Gartenpartei und die letzte Aktuelle Stunde ist die zur Frage Nr. 3655 von Eyup Yilmaz. So, die nächste Rednerin zur ersten Aktuellen Stunde ist Britta Wollkopf. Bitte schön! Stadtverordnete Britta Wollkopf, Volt: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Stadtparlament sitzen 93 Stadt-verordnete, davon sind 39 Frauen. Wenn wir berücksichtigen, dass jede dritte Frau in Deutschland im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt erlebt, bedeutet das statistisch, rund 13 weibliche Stadtverordnete in diesem Raum haben oder werden eine solche Form von Gewalt erleben. Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen, das irgendwo anders stattfindet. Es ist ein strukturelles Problem, das uns alle betrifft, jeden gesellschaftlichen Raum, jedes soziale Umfeld, jede Institution, auch diese. Niemand darf Gewalt gegen Frauen und Mädchen hinnehmen. Niemand darf die Taten, meist von Männern verübt, relativieren oder schönreden. Hier gibt es nichts einzuordnen und nichts zu verharmlosen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein Grauen - ein Grauen, das bei Femiziden tödlich endet, ein Grauen, das bei häuslicher Gewalt oft dort passiert, wo Frauen eigentlich sicher sein sollten: im eigenen Zuhause. Jeden Tag ereignet sich in Deutschland nahezu ein Femizid. Jeden Tag werden rund 720 Fälle häuslicher Gewalt gemeldet. Die Dunkelziffer ist weit höher. Diese Zahlen hören wir auch immer wieder in Kampagnen, zum Beispiel am 25. November am Orange Day. Und doch verschwindet das Thema immer wieder aus der Öffentlichkeit. Frau Baumann hat es auch angedeutet. Ich würde sagen, es wird verdrängt, und zwar auch von Menschen, die Gewalt selbstverständlich verurteilen. Gleichzeitig erleben wir aber auch weltweit eine erstarkende antifeministische Bewegung, und das macht das Leben von Frauen und Mädchen noch unsicherer und zwingt uns gerade dazu, das bestehende Tabu immer wieder einzureißen und die Taten immer wieder zu benennen, so wie wir es jetzt heute in der Fragestunde machen, so wie wir es heute im Foyer über das bereits erwähnte Projekt der Caritas machen. Vielen Dank auch noch mal an der Stelle an Frau Ringer! Beides trägt nämlich dazu bei, dass Unsichtbares sichtbar gemacht wird. Doch Aufmerksamkeit allein reicht natürlich nicht. Wir müssen handeln. Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 rechtlich bindend, aber sie ist längst nicht vollständig umgesetzt. Deutschland hatte nur etwa ein Drittel der Schutzplätze, die nötig wären. 600 fehlen allein in Hessen, und auch das neue Gewaltschutzgesetz des Bundes, so wichtig es ist, sieht eine Umsetzung erst 2032 vor. Hessen hat zwar ein eigenes Landesgesetz angekündigt, klar ist aber, Frankfurt sollte nicht zu lange warten. Wir haben uns bereits dafür eingesetzt, dass Frauen schneller aus Frauenhäusern in geförderten Wohnraum umziehen können, damit Plätze frei werden. Das war ein wichtiger Schritt, aber er reicht natürlich nicht aus. Frankfurt und Umgebung brauchen mehr Schutzplätze, mehr Prävention, besseren Opferschutz und bessere Täterarbeit. Denn Gewalt endet nicht, wenn nur die Betroffenen unterstützt werden, sie endet, wenn Täter gestoppt und in die Verantwortung gebracht werden, und am besten, bevor sie überhaupt zu Tätern werden. Ich glaube, meine Redezeit ist abgelaufen. Es ist kein Wahlkampfthema, das möchte ich noch sagen, was fraktionsübergreifend behandelt wird, das ist wichtig. Denn jede Frau, die wir schützen, und jede Gewalt, die wir verhindern, rechtfertigt jeden weiteren Schritt. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Monika Christann von den Linken. Bitte schön! Stadtverordnete Monika Christann, Linke: Es ist übrigens bezeichnend, dass sich hier nur drei Frauen gemeldet haben, die überhaupt etwas zu diesem wichtigen Thema sagen. Frau Vorsteherin, werte Stadtverordnete und Zuhörende! Als ich 2019 mit viel Hartnäckigkeit die Istanbul-Konvention zum Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt zum Thema in der Stadtverordnetenversammlung machte, musste ich jedes Mal in Kauf nehmen, dass etliche Stadtverordnete mit den Augen rollten, wenn ich das Thema wieder aufrief. Inzwischen müsste es eigentlich zum Allgemeinwissen auch in diesem Parlament gehören. Zum Allgemeinwissen der Bevölkerung, der Polizei und der Justiz gehört es jedoch bei Weitem noch nicht. Regelmäßige Aktionen zum jährlichen Gedenktag am 25. November reichen nicht aus. Die verpflichtende Fortbildung gehört neben dem umfangreichen Präventionsteil zu den wichtigsten Anforderungen aus der Konvention des Europarats. Zu 80 Prozent ist jedoch die Fortbildung zu geschlechtsspezifischer Gewalt bei der Polizei freiwillig, bei der Justiz sogar zu 100 Prozent. Das Deutsche Institut für Menschenrechte mit seiner Berichtsstelle zur Istanbul-Konvention hat in seinem letzten Monitoringbericht im November auf bestehende Mängel hingewiesen. Unter anderem wird in Deutschland die Prävention weder ausreichend priorisiert noch strategisch umgesetzt. Wenn nur die Zahlen aus dem Hellfeld berücksichtigt werden, bekommen jährlich 15.000 Frauen keinen Platz in einem Schutzhaus, weil an den meisten Tagen des Jahres die Frauenhäuser komplett belegt sind. Und hier in Frankfurt können Frauen, die sich wieder stabilisieren konnten, oft jahrelang nicht aus dem Frauenhaus ausziehen, weil sie mit ihren Kindern als Alleinerziehende keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Ungelöst ist noch völlig, dass immer wieder in Trennungssituationen der Täter das Umgangsrecht mit den Kindern ausnutzt, um die Ex-Partnerin zu töten. Die Familiengerichte berücksichtigen immer noch nicht genügend diese Gefahr und lassen dadurch auch Traumatisierungen der betroffenen Kinder zu. In Frankfurt haben wir nun seit einiger Zeit eine Koordinierungsstelle, die eine gute Arbeit macht. Allerdings reichen zwei halbe Stellen nicht aus, um zu einem Durchbruch und einer Änderung in der Gesellschaft zu kommen. Es wird daher noch Jahre dauern, bis die Koordinierungsstelle aus vielen Daten und etlichen Fachtagungen eine Strategie zur Prävention entwickeln kann. Analysen reichen nicht aus. Denn ein superwichtiger Präventionspunkt aus der Konvention wird bisher gar nicht beachtet: Es braucht einen ständigen Prozess der Rollenklischee-Bekämpfung in allen Köpfen. Unsere bisherigen Anträge im Einklang mit der Konvention wurden abgelehnt. Die Klischeebekämpfung ist aber das A und O einer Veränderung. Doch davon sind wir weit entfernt, denn vor allem von den rechten und konservativen Parteien erleben wir stattdessen einen Kulturkampf gegen Frauen, angefangen vom Silencing und dem Verbot der gendergerechten Sprache bis zum Abdrängen von Frauen in wirtschaftliche Abhängigkeit. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Ach doch, die Frau Dezernentin möchte noch einmal sprechen. Bitte schön! Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Ich finde das wichtig zu dem Thema und Frau Christann hat es gerade auch schon gesagt: Es haben sich drei Stadtverordnete gemeldet. Es ist ein Thema, das häufig genug unsichtbar gemacht wird und deswegen umso wichtiger, selbst wenn wir uns hier größtenteils überfraktionell, überparteilich einig sind, dass bei dem Thema noch verdammt viel zu tun ist. Ich möchte etwas ergänzen und dazu sagen. "Sie wurde einen Abhang hinuntergeworfen. Unter der Terrasse vergraben. Erschossen. Im Stillarbeitsraum der Schule erstochen. Eine Finanzbeamtin. Eine Supermarktkassiererin. Eine Managerin. Eine Yogalehrerin." So beginnt der Gewinnertext des diesjährigen Deutschen Reporter:innenpreises in der Kategorie Datenjournalismus und Multimedia. Ein Text mit dem Titel "Und dann malt er ein Herz aus ihrem Blut ans Fenster" über eine bislang bestehende Datenlücke zu Femiziden, denn eine offizielle Datensammlung mit Motiven, Tathergängen und Tatwaffen existiert hierzulande nicht. Und das passt genau zu dem, was meine Vorrednerinnen hier gesagt haben, nämlich, dass oft genug außerhalb des 25.11. vor diesem Thema die Augen verschlossen werden, dass das Thema nicht präsent genug in unserer Gesellschaft ist und dass hier die Aufschreie ausbleiben ob der Tatsache, dass so häufig Frauen Opfer häuslicher Gewalt und von Femiziden werden. (Beifall) Neben der Reportage versucht auch eine im November vorgestellte Studie zu Femiziden in Deutschland diese Lücke zu schließen. Es tut sich also etwas. Die Forschungsgruppe wertete 197 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte an Frauen aus dem Jahr 2017 aus. 133 davon, rund zwei Drittel, wurden als Femizide im weiteren Sinne eingeordnet. Auch zum Bundeslagebild 2024 wurde schon einiges gesagt. Eine Zahl will ich hier noch einmal wiederholen: Zur Anzeige gebrachte frauenfeindliche Straftaten stiegen um 73 Prozent und auch digitale Gewalt gegen Frauen nahm zu. Wir wissen, die Zahlen bilden nur einen Teil der Realität ab, es wurde gesagt, die Dunkelziffern sind weit höher. Hinter all diesen Zahlen stecken schreckliche Einzelschicksale, auch in Frankfurt. Deshalb ist es uns eben ein zentrales Anliegen, dass wir bei allen Maßnahmen die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Mädchen, die gerade am Anfang des Zitats zum Tragen gekommen sind, mitgedacht werden. Gewalt betrifft Frauen aller Hintergründe. Gleichzeitig wissen wir, dass bestimmte Gruppen einem besonders hohen Risiko ausgesetzt sind. Diese Perspektiven sind unverzichtbar für eine wirksame Präventions- und Schutzarbeit. Gewalt ist dabei nie das Problem der Betroffenen, sondern Ausdruck patriarchaler Strukturen, gesellschaftlicher Machtverhältnisse und Machtmissbrauch. Sie ist ein systemisches Problem, das wir nur gemeinsam durch strukturierte und präventive Maßnahmen wirksam bekämpfen können. (Beifall) Auf Bundesebene sind das Gewaltschutzgesetz und das Gewalthilfegesetz von zentraler Bedeutung - Britta Wollkopf hat es schon erwähnt. Das Gewaltschutzgesetz sichert Betroffenen zumindest rechtliche Schutzansprüche wie Näherungs- und Kontaktverbote. Neu hinzu kommt die bundeseinheitliche elektronische Überwachung durch die sogenannte elektronische Fußfessel, die wir seit 2024 auch in Hessen haben. Sie bietet keinen vollständigen Schutz vor häuslicher Gewalt - ich glaube, auch das muss man ganz klar sagen -, sie stärkt aber zumindest den Opferschutz und macht deutlich: Schutz ist kein Angebot, sondern ein Recht. (Beifall) Das Gewalthilfegesetz ergänzt diesen Rahmen, indem es die Koordination und Vernetzung von Schutz-, Beratungs- und Hilfsangeboten stärkt und verbindliche Standards schafft. Gemeinsam geben beide Gesetze Städten klare Handlungsmöglichkeiten für Prävention und Intervention. In Frankfurt sorgt die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention - sie wurde heute schon öfter erwähnt - dafür, dass diese Schutzrechte auch praktisch wirksam werden. So können Schutz, Prävention und Intervention auf unserer kommunal geschaffenen Datenbasis koordiniert umgesetzt werden. In der dezernatsübergreifenden Steuerungsgruppe sind eben unter Federführung des Frauendezernats Polizei, Justiz, städtische Ämter, Beratungsstellen und Frauenhäuser miteinander vernetzt, um gemeinsam Handlungsbedarfe zu identifizieren und die Umsetzung der Istanbul-Konvention transparent und kontinuierlich abzustimmen, und es ist klar, dass hier noch einiges zu tun ist. Nichtsdestotrotz wurden beispielsweise die Frauenhausplätze in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Das, finde ich, ist schon einmal ein total wichtiger Erfolg. An dieser Stelle einen Dank dafür auch an die Stadtverordnetenversammlung! (Beifall) Ein besonderer Fokus - auch das wurde schon erwähnt, aber ich werde nicht müde, das zu sagen - liegt auf den vulnerablen Gruppen. Frauen mit Behinderungen, geflüchtete oder migrantische Frauen, wohnungs- und obdachlose Frauen sowie Trans-, Inter- und queere Personen haben ganz oft einen erschwerten Zugang zum Hilfesystem. Die Koordinierungsstelle arbeitet mithilfe der Steuerungsgruppe genau daran: institutionelle Hürden abzubauen sowie diskriminierungsfreiere und inklusivere Strukturen zu schaffen. Das Ziel ist eine intersektionale und betroffenenzentrierte Umsetzung der Istanbul-Konvention, und das muss unser aller gemeinsames Ziel sein. Dass dieser Ansatz notwendig ist, das bestätigt auch - Monika Christann hat ihn bereits erwähnt - der im November 2025 veröffentlichte Alternativbericht des Bündnisses Istanbul-Konvention, der bundesweit einen mangelnden intersektionalen Blick attestiert. In Frankfurt haben wir diese Lücken frühzeitig identifiziert, haben sie mit Fachveranstaltungen und konkreten Maßnahmen adressiert. Damit ist Frankfurt eine Vorreiterin einer inklusiven Umsetzung. Aber, auch das ist klar zu sagen: Frankfurt ist hier trotz allem noch lange kein "Safe Heaven". Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist kein individuelles, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Phänomen und Problem, das wir hier gemeinsam weiterhin haben. Gestern, am 10.12.2025, war der Internationale Tag der Menschenrechte. Weltweit werden Frauen- und Menschenrechte untergraben, feministische Errungenschaften zurückgedrängt und antifeministische Narrative gestärkt. Die Kürzungen im sozialen Bereich verschärfen die Situation, ganz besonders eben für mehrfach diskriminierte Frauen. Deshalb ist es entscheidend, Gewalt konsequent auf allen Ebenen zu bekämpfen, und das reicht nicht auf der kommunalen Ebene. Da müssen Landes-, Bundes-, EU-Ebene, alle gemeinsam, durch gesetzliche Regelungen, nachhaltig finanzierte Hilfsstrukturen und präventive Maßnahmen an einem Strang ziehen, denn nur durch eine breite gesellschaftliche, intersektionale Solidarität, interdisziplinäre Zusammenarbeit und kontinuierliches Handeln können wir Gewalt gegen Frauen weiterhin wirksam bekämpfen und verhindern. Damit appelliere ich an Sie alle: Jede Frau und jedes Mädchen hat ein unveräußerliches Recht auf ein gewaltfreies Leben. (Beifall) Es ist unsere verdammte gesamtgesellschaftliche Verantwortung, dafür zu sorgen, dass dieses Recht nicht nur auf dem Papier besteht, sondern für alle Frauen und Mädchen in Frankfurt und weit darüber hinaus gilt. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Beatrix Baumann Vertraulichkeit: Nein

  • In vielen engen Wohnstraßen Frankfurts wurde das halbseitige Gehwegparken jahrzehntelang geduldet - ohne nennenswerte Pr
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3644 In vielen engen Wohnstraßen Frankfurts wurde das halbseitige Gehwegparken jahrzehntelang geduldet - ohne nennenswerte Probleme für die Verkehrsteilnehmer. Nun kommt es jedoch zu massiven Kontrollen und in einzelnen Straßen - wie jüngst in Sossenheim - droht der Verlust zahlreicher Stellplätze. Frankfurt verlangt für zulässiges Gehwegparken eine Restgehwegbreite von 2,20 m, während andere Städte geringere Breiten erlauben und Einzelfallabwägungen treffen. Die starre Vorgabe wirkt vielerorts unrealistisch und spricht für flexiblere Lösungen. Ich frage den Magistrat: Ist der Magistrat bereit, künftig im Einzelfall geringere Restgehwegbreiten zuzulassen, und welche pragmatischen Alternativen bietet er den Anwohnern in engen Wohnstraßen an? Antwort des Magistrats: Stadtrat Wolfgang Siefert: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Serke! Der Gesetzgeber räumt dem Gehweg eine besondere Schutzfunktion ein. Das Parken eines Fahrzeugs auf einem Gehweg ist grundsätzlich verboten, solange es nicht explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt ist. Bei Verstößen gegen diese Regelung handelt es sich laut Straßenverkehrsgesetz um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden und mit einem Bußgeld belegt sind. Die Straßenverkehrsordnung vollzieht das Straßenverkehrsamt hier nicht im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung - also mitnichten durch politischen Einfluss -, sondern auf Basis von landesgesetzlicher Weisung als Untere Straßenverkehrsbehörde. Eine eigenständige Auslegung der Straßenverkehrsordnung ist nicht Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Zur Legalisierung des Parkens auf Gehwegen zitiert der Magistrat im Folgenden aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung für die Anordnung von legalem Gehwegparken: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen, oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände. Ferner ist zu beachten, dass die Gehwege und die darunterliegenden Leitungen durch parkende Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind." Für die Verwaltungspraxis des Straßenverkehrsamts bedeutet dies im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Regelungen: Neuanordnungen von Gehwegparken erfolgen nicht mehr, wenn die verbleibende Gehwegbreite 2,20 Meter unterschreiten würde - in Ausnahmefällen bei nur sehr geringem Fußverkehrsaufkommen 1,50 Meter. Die genannten Mindestbreiten beruhen auf einem Schreiben der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessens, in dem diese Breiten ausdrücklich als anzustrebende Vorgaben benannt sind. Änderungen im Bestand - darum geht es, glaube ich, in diesem Fall - werden im Benehmen mit den Ortsbeiräten unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten umgesetzt. An Stellen, wo die heute verbleibende Gehwegbreite 1,50 Meter unterschreitet, kann auf ausdrückliche Forderung des Ortsbeirats ein bisher legalisiertes Gehwegparken zurückgenommen werden. Das Vermeiden einer Restgehwegbreite von weniger als 1,50 Metern wurde anlässlich von Fachaufsichtsbeschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bei der Obersten Straßenverkehrsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, von dieser im jeweils örtlichen Kontext geprüft und so bestätigt. Solche Fachaufsichtsbeschwerden haben gleichwohl in Einzelfällen dazu geführt, dass ein Benehmen mit den Ortsbeiräten nicht mehr erfolgte. Bei einer fachaufsichtlichen Weisung verbleibt für das Straßenverkehrsamt keinerlei Ermessensspielraum, um, wie erfragt, "im Einzelfall geringe Restgehwegbreiten zuzulassen". Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Wir haben zwei Zusatzfragen, einmal von der Fragestellerin, und da sich jetzt noch Frau Kunze von der SPD gemeldet hat, muss ich Ihren Wunsch, Herr Schwander, leider zurückweisen. Es spricht also zuerst Frau Serke und danach Frau Kunze. Frau Serke, bitte schön! Stadtverordnete Susanne Serke, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für das umfangreiche Zitieren von Verwaltungsvorschriften und Gesetzestexten! Die hätte ich mir allerdings auch selbst raussuchen können - das hätte ich auch getan, aber trotzdem herzlichen Dank für die Serviceleistung! Es bestehen weiterhin viele Fragen, aber ich kann leider nur noch eine stellen, deshalb würde ich einfach darum bitten, die Frage, die ich schon gestellt habe, zu beantworten, nämlich: Welche pragmatischen Alternativen bieten Sie den Anwohnern in den Wohnstraßen an, oder anders formuliert, was sage ich den Menschen in der Marienberger Straße in Sossenheim, die jetzt nicht mehr wissen, wohin sie ihr Auto stellen sollen? Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Das ist eine gute Frage. (Zurufe) Ich glaube, wenn man sich die Gegebenheiten vor Ort anguckt, dann haben die meisten Grundstücke eigene Parkmöglichkeiten, die auch zu nutzen wären. Ansonsten ist es so, wie ich es Ihnen gerade dargestellt habe. An der Stelle gab es - was Sie weggelassen haben - eine Aktion der Landespolizei, mit der die Stadt Frankfurt nichts zu tun hatte, in deren Folge aber alle weiteren Maßnahmen gelaufen sind, und an dieser Stelle haben wir einfach keinen Ermessensspielraum. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Sylvia Kunze von der SPD. Bitte schön! Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Ausführungen! Ich meine verstanden zu haben, die Antwort war, nein, es geht nicht. Ich stelle trotzdem noch mal eine Frage in diese Richtung. Es geht ja um Wohngebiete, in denen relativ wenig gefahren, aber viel geparkt wird. Könnte sich der Magistrat vorstellen, auf Wunsch der Ortsbeiräte zum Beispiel bei zweispurigen Straßen zugunsten des Parkens auf eine Fahrspur zu verzichten? Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Was meinen Sie mit zweispurigen Straßen? Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: (fortfahrend) Hin und zurück. Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Dann müsste man eine Einbahnstraße anordnen. Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: (fortfahrend) Zum Beispiel. Stadtrat Wolfgang Siefert: (fortfahrend) Ja, so was kann man machen, wenn das möglich ist. Das machen wir auch in vielen Fällen schon so. Bei der angesprochenen Straße ist es allerdings so, dass das Gehwegparken, das da praktiziert wurde, noch nie legal war, und das wird bei der öffentlichen Debatte an der Stelle immer vergessen. Es ist immer übersehen beziehungsweise nicht kontrolliert worden, wie auch immer. Früher waren die Autos auch noch mal ein bisschen schmaler, da hat das vielleicht auch noch besser gepasst. Inzwischen haben wir viel breitere Fahrzeuge, und wie Sie wissen, werden wir nur aktiv, wenn wir vom Ortsbeirat dazu aufgefordert oder aufgrund rechtlicher Vorschriften dazu gezwungen werden. Letzteres ist jetzt in diesem Fall eingetreten. (Zurufe) Ich spreche, nicht Sie. (Zurufe) Ja, dann höre ich jetzt auf zu sprechen. Danke schön! (Beifall, Zurufe) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3644 Stadtverordnete Susanne Serke, CDU: Also vorab, das Verhalten eben war für einen hauptamtlichen Dezernenten, Herr Siefert, gegenüber einem ehrenamtlichen Stadtverordneten, ich sage es mal so, befremdlich. Sehr geehrte Frau Vorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Gehwegparken ist mehr als eine technische Frage, es geht um die Lebensqualität der Menschen in dieser Stadt und darum, ob wir in Frankfurt Verkehrspolitik für die Menschen machen oder gegen sie. (Beifall) Viele unserer Quartiere sind alt und eng und wurden zu einer Zeit gebaut, als der Verkehr noch nicht so stark ausgeprägt war, deshalb wurde das halbseitige Gehwegparken über Jahre hinweg praktisch und unproblematisch geduldet. So auch in der Marienberger Straße in Sossenheim. Dort wurden jetzt über die Köpfe der Menschen hinweg und entgegen dem einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats plötzlich Halteverbotsschilder aufgestellt. Fast 50 Abstellmöglichkeiten für Pkws fielen über Nacht weg, ohne dass eine Alternative angeboten wurde. (Zurufe) Doch, die gab es. Dabei hatte der Ortsbeirat 6 mit den Stimmen von CDU, SPD - und jetzt hinhören - GRÜNEN, Linke und der FDP, ja aller Fraktionen, beschlossen, die Regelung nicht umzusetzen, bevor das Nahmobilitätskonzept vorgestellt wurde und Alternativen geprüft sind. Das hat man ignoriert und stattdessen Fakten in einer Geschwindigkeit geschaffen, die wir uns an vielen anderen Stellen nur wünschen können. Hatte man sich in der schwarz-grünen Koalition 2020 noch darauf verständigt, pragmatisch zu entscheiden und im Einzelfall abzuwägen, beharrt man in Frankfurt jetzt auf einer starren Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern und versteckt sich hinter Verwaltungsvorschriften. In anderen Städten wie München, Bremen und Hannover arbeitet man längst an flexiblen Lösungen, die die Menschen nicht unnötig behindern. Besonders irritierend ist, dass Verbote im Eiltempo umgesetzt werden, während Lösungen auf die lange Bank geschoben werden. Der Ortsbeirat 6 beispielsweise hat schon vor Jahren konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Stadtteilen gemacht. Siedlungsbusse und On-Demand-Verkehre, bessere Taktung, Quartiersgaragen und Park-and-Ride-Plätze, alles wurde von Ihnen, Herr Siefert, abgelehnt. Immer wieder wird über die Verkehrswende gesprochen, aber sie gelingt eben nicht mit starren Verwaltungsvorschriften, sondern nur, indem man gute Alternativen anbietet. Natürlich müssen Gehwege sicher und barrierefrei bleiben, das ist unstrittig, aber wir müssen dort ansetzen, wo es echte Gefahren gibt, beispielsweise bei den E-Scootern, die ungeordnet als Stolperfallen auf den Gehwegen liegen. Frankfurt braucht keine ... (Heiterkeit) Ja, darüber kann man lachen, wenn man selbst keine Probleme mit der Bewegung hat. Frankfurt braucht keine Politik der Verbote, sondern eine Politik der Verhältnismäßigkeit und des Augenmaßes. Frankfurt braucht die CDU. (Beifall) Verkehrspolitik muss ein Miteinander ermöglichen, ohne dass dabei Menschen auf der Strecke bleiben. Eine echte Verkehrswende muss alle Verkehrsteilnehmer einbeziehen. Die Menschen in Frankfurt ... (Zurufe) ...Ja, alle Verkehrsteilnehmer. Das sind auch Fußgänger - schade, dass ich das hier erklären muss. Die Menschen in Frankfurt jedenfalls verdienen mehr, nämlich eine Verkehrspolitik, die ihre Lebensrealität berücksichtigt und ernst nimmt. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als nächster Redner kommt Falko Görres von den GRÜNEN an die Reihe. Bitte schön! Stadtverordneter Falko Görres, GRÜNE: Guten Abend! Nach dem Wortbeitrag müsste ich jetzt eigentlich vieles in meiner Rede umschreiben, aber dafür habe ich die Zeit nicht. Es ist schon ganz spannend: Die CDU wünscht sich pragmatische Lösungen, weil Anwohnende jetzt darunter leiden, dass durch "massive Kontrollen" der "Verlust zahlreicher Stellplätze" droht. Erst einmal - das haben wir eben schon gehört - ist es völlig falsch, vom Verlust von Stellplätzen zu sprechen. Es geht um das Ahnden von Falschparken an Stellen, an denen das Parken nie erlaubt war und es also auch überhaupt keine Stellplätze gibt, die wegfallen könnten. Es werden jetzt lediglich die jahrelang bestehenden Straßenverkehrsregeln in Sossenheim und anderswo durchgesetzt. Überraschend, dass die CDU das skandalös findet. (Beifall) Auf die Frage, wo die Anwohnenden denn sonst parken sollen, gibt es eine relativ einfache Antwort: dort, wo es niemanden gefährdet, dort, wo es erlaubt ist, und im Idealfall im privaten Raum. Grundsätzlich frage ich mich allerdings: Wie passt diese Frage, die wir jetzt hier in der Aktuellen Stunde behandeln, eigentlich zur CDU-Linie aus der Vergangenheit? Ich zitiere mal aus der Vorlage NR 1273 dieses Jahres, "Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrspolizei verstärken": "In der Bevölkerung wächst der Unmut über Verkehrsgefährdungen, etwa durch auf Gehwegen oder in Feuerwehrzufahrten geparkte Autos. Derzeit ist festzustellen, dass viele Bereiche kaum von der städtischen Verkehrspolizei kontrolliert werden. Die Stadt muss hier ihrer Verantwortung nachkommen." (Beifall) In der Frage Nr. 3700 - sie wurde heute gestellt die Antwort liegt auf Ihren Tischen - moniert Herr Nagel: "In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt." Ebenso zeigt sich die CDU in anderen Anträgen besorgt über die Verkehrssicherheit für Kinder: Hol- und Bringzonen statt Elterntaxi-Chaos, Baustellen, sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung und transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum. Überall zeigt sich die CDU besorgt um die Sicherheit von Zufußgehenden. Jetzt gibt es die geforderten Kontrollen in diesen Wohngebieten und das ist auch wieder nicht richtig - was denn jetzt? Was will denn die CDU? Ist die CDU die Law-and-Order-Partei, die die Verbote auch kontrolliert haben will? Sind diese Regeln für Fußgänger jetzt wichtig? Ist die Sicherheit für den Fußverkehr wichtig oder eben nicht? Wir haben dazu eine relativ klare Haltung: Gehwegparken behindert und gefährdet Zufußgehende, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen sowie Ältere und Kinder. Wir GRÜNEN halten es deshalb für völlig richtig, dass die Verkehrspolizei gegen das ordnungswidrige Gehwegparken vorgeht. Wir halten es auch für völlig richtig, dass die Straßenverkehrsbehörde das Gehwegparken nicht mehr zulässt, solange nicht genügend Restbreite für Begegnungen auf dem Gehweg verbleibt. In der Onlinebeteiligung zur Fußverkehrsstrategie zeigt sich auch, dass das nicht nur unsere Sichtweise ist, sondern auch die vieler Bewohner:innen. Viele Meldungen zu der Onlinebeteiligung bemängeln zu schmale und zugestellte Gehwege, auch Gerichte stützen diese Regeln. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit läuft ab. Stadtverordneter Falko Görres, GRÜNE: (fortfahrend) Liebe CDU, wer A sagt, muss auch B sagen. Wer Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmenden fordert, muss konsequenterweise das Gehwegparken einschränken. Die CDU muss sich entscheiden: Nimmt sie die Belange des Fußverkehrs ernst oder nutzt sie sie nur als Argument, wenn es gerade passt? Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als nächster Redner hat das Wort Herr Stadtrat Siefert. Bitte schön! Stadtrat Wolfgang Siefert: Das ging jetzt schnell. Entschuldigung! Ich wollte mich doch noch einmal mit zwei Sätzen dazu äußern. Ich habe vorhin nicht weitergeredet, weil Sie mir eine Zusatzfrage aus Ihrer Fraktion gestellt haben und mir dann nicht zugehört, sondern ständig reingequatscht haben. Von daher bin ich davon ausgegangen, dass Sie die Antwort nicht interessiert. Ich wollte mich jetzt aber doch noch einmal melden, weil es da schon noch ein paar Aspekte gibt, die noch nicht genannt wurden. Ich fange jetzt mal damit an, dass ich Ihnen etwas vorlesen möchte: "In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt. Gleichzeitig wird das Falschparken in vielen Vierteln faktisch nicht mehr kontrolliert, auch weil Stellen unbesetzt sind. Eine deutlich spürbare, insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden flächendeckende Überwachung ist aber notwendig." Jetzt werden Sie lachen, es ist weder von den GRÜNEN noch von jemand anderem, sondern es ist die Einleitung aus der heutigen Frage Nr. 3700 vom Stadtverordneten Frank Nagel von der CDU. Gleichzeitig fordert mich Frau Serke auf, ich möchte doch nicht so genau kontrollieren. Das wäre in der Form schon mal ein Widerspruch. Der Gag ist aber auch noch der - ich habe es vorher schon einmal gesagt -, dass wir das mit unserer Verwaltung sehr pragmatisch angehen. (Zurufe) Jetzt lassen Sie mich wieder nicht ausreden. Ich lasse Sie auch immer ausreden. (Zurufe) Es gibt zwei Anlässe, weswegen wir solche Maßnahmen einleiten. Der eine Anlass ist, dass der Ortsbeirat uns dazu auffordert. Das ist in dem Fall nicht geschehen, richtig. Der zweite Fall ist, dass wir - das sage ich jetzt einmal ein bisschen flapsig - von Amts wegen dazu genötigt werden. Der Gag ist ja der, dass die Kontrollen, die diese Änderungen der Anordnung ausgelöst haben, nicht von der städtischen Verkehrspolizei erfolgt sind, sondern von der Landespolizei. Wer ist noch mal in Wiesbaden dafür zuständig? Ach, ich glaube, die CDU! (Beifall) Und wenn die Landespolizei tätig wird, dann habe ich gar keine andere Wahl, als auch tätig zu werden, weil ich mich nämlich an Recht und Gesetz halte, wie mir im Fall der Cronstettenstraße - auch entgegen Ihrer ständigen Behauptung - neulich von einem Verwaltungsgericht wieder bestätigt wurde. (Beifall) Wenn Sie mir hier vorwerfen, ich würde mich hinter Verwaltungsvorschriften verstecken, dann werfe ich Ihnen vor, Sie wollen nicht, dass Feuerwehr und Rettungsdienste im Einsatzfall durchkommen. Mit dem, was Sie fordern, wird es mit mir keinen Kompromiss geben. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Der Magistrat plant die Gründung einer Bildungsbaugesellschaft, mit deren Hilfe das Amt für Bau und Immobilien entlastet
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3645 Der Magistrat plant die Gründung einer Bildungsbaugesellschaft, mit deren Hilfe das Amt für Bau und Immobilien entlastet wird, um größere Schulsanierungsprojekte voranzutreiben. Parallel ist die Schulbauoffensive seit einem Jahr im Gange, flankiert von kleineren Sanierungen über die ABG. Ich frage den Magistrat: Welche Beschleunigung im Schulbau erhofft sich der Magistrat konkret von der Gründung einer Bildungsbaugesellschaft, insbesondere im Zusammenspiel mit den bisher beschlossenen Maßnahmen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Danke schön, Frau Vorsteherin! Sehr geehrte Frau Kunze, sehr geehrte Kolleg:innen! Das Amt für Bau und Immobilien hat vielfältige Aufgaben, die es für die Stadt Frankfurt wahrnimmt, und im Laufe der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass das ABI die ständig wachsende Fülle an anfallenden Aufgaben mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr bearbeiten kann. Nicht nur die Schulliegenschaften, sondern auch eine Vielzahl von anderen städtischen Liegenschaften sind in einem schlechten baulichen Zustand, und man kommt mit Sanierung und Instandhaltung nicht hinterher. Dies ist dem jahrzehntelangen Sanierungsstau geschuldet, der wie gesagt nicht in einigen wenigen Jahren mit den vorhandenen Ressourcen behoben werden kann. Darüber hinaus sind nach den integrierten Schulentwicklungsplänen der letzten Jahre zahlreiche Neugründungen von Schulen und damit Neubauten und Erweiterungen erforderlich. Viele Schüler:innen werden derzeit in Interimsbauten unterrichtet, und wir haben in den nächsten Jahren noch rund 32.000 Schulplätze zu schaffen. Inklusion, der Ganztag oder auch Maßnahmen der Betreiberverantwortung können nicht alle gleichzeitig und nicht in der notwendigen Geschwindigkeit bearbeitet werden. All diese Gründe sprechen für eine Entlastung des ABI. Im Rahmen der Schulbauoffensive haben wir eine Bestandserfassung vorgenommen und 228 dringende Baumaßnahmen ermittelt, für die wir 2024 im Rahmen unserer Schulbauoffensive in einer ersten Staffel 30 Projekte priorisiert haben. Dabei ging es überwiegend um die Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen. Zusätzlich haben wir auch eine Unterstützung bei der ABG beauftragt. Die ABG übernimmt kleinere Sanierungen und Instandsetzungen, von denen sie in diesem Jahr bereits 42 abgeschlossen hat. Zusammen mit den 56 kleineren Maßnahmen, die das ABI in diesem Jahr gestemmt hat, konnten wir insgesamt 98 Sanierungen und Instandhaltungen durchführen und haben somit unser Ergebnis fast verdoppelt. Allein an diesem Beispiel erkennt man, dass ein großer - auch zeitlicher - Gewinn darin besteht, dass man Kapazitäten erweitert und Prozesse parallelisiert. 228 Baumaßnahmen, da werden Sie mir sicher recht geben, kann kein Amt alleine stemmen, auch wenn es noch so gut aufgestellt ist. Trotz der bereits angelaufenen Maßnahmen ist also noch eine Vielzahl von Themen offen, die dringend sind. Mit der Gründung der Bildungsbaugesellschaft verfolgen wir das Ziel, an den ausgewählten 14 Liegenschaften jeweils mehrere Instandsetzungen durchzuführen, um sowohl das sicherheitstechnische Niveau als auch die Nutzerzufriedenheit zu verbessern. Die ausgewählten Liegenschaften haben überwiegend einen mittleren Instandhaltungsbedarf, der im Laufe der kommenden Jahre bearbeitet werden kann. Darüber hinaus können durch die Bildungsbaugesellschaft kleine Erweiterungen an diesen Standorten, wie zum Beispiel Mensen oder Anbauten, abgewickelt werden, um den Ganztag zu unterstützen. Eine Beschleunigung tritt allein schon deshalb ein, weil diese Maßnahmen ansonsten in den nächsten Jahren nicht bearbeitet werden könnten und liegen bleiben müssten. Aktuell können wir als Stadt aufgrund der vielen anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Bauunterhalt nur noch auf Schadensfälle reagieren und Feuerwehr spielen. Wenn wir im Schulbau schneller vorankommen und dem Sanierungsstau etwas entgegensetzen wollen, müssen wir auch bei den mittelgroßen Maßnahmen die Kapazitäten erweitern. Nun sagen Sie natürlich, man müsste nur dem ABI zusätzliche Stellen geben, dann würde das schon gehen. Die Zahl der Bauaufgaben ist allerdings so groß, dass wir das eine tun müssen, ohne das andere zu lassen. Denken Sie nur an die großen Projekte wie den Bildungscampus Gallus, den Bildungscampus Unterliederbach, den Bildungscampus für berufliche Bildung in Rödelheim, den Neubau der IGS Süd, das Fiat-Gelände und viele andere Projekte, die wir priorisiert haben. Es gibt wahrlich genug Arbeit für alle, und deshalb haben wir auch beim ABI 14 zusätzliche Stellen aus der Schulbauoffensive und 47 zusätzliche Stellen aus der Stellenreserve eingestellt. Zusammen mit den vorhandenen Vakanzen aus der dynamischen Stellenbewirtschaftung können sie nun 109 freie Stellen besetzen, und das ist ein großer Fortschritt. Fachkräfte zu gewinnen, ist allerdings ein anderes Thema, und deshalb erhoffen wir uns von der Bildungsbaugesellschaft auch, dass sie besser Mitarbeitende anwerben kann, zum Beispiel diejenigen, die in einem Unternehmen in der Wirtschaft arbeiten wollen und vielleicht Berührungsängste mit der Verwaltung haben. Die Bildungsbaugesellschaft ist eine Neugründung, sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt, die Dienstleistungsaufgaben übernimmt. Sie bedeutet keine Übertragung von Eigentum und keinen Betriebsübergang, und alles ist selbstverständlich mit dem örtlichen Personalrat und dem Gesamtpersonalrat abgestimmt. Die Bildungsbaugesellschaft wird auch schneller und flexibler einsetzbar sein, weil sie weniger in die Verwaltungsprozesse eingebunden ist, zum Beispiel auch bei der Haushaltsaufstellung. Sie kann selbstständig Einnahmen erwirtschaften und damit arbeiten. Das ist auch ein Vorteil gegenüber der Rechtsform der Eigenbetriebe, das war in der Diskussion. Wir kennen unsere bestehenden Eigenbetriebe Volkshochschule, Kita Frankfurt, wissen wie die Prozesse dort sind, wie sie eingebunden sind und wir hoffen, dass wir mit der Bildungsbaugesellschaft in privatrechtlicher Form einfach flexibler und schneller sind. Die Bildungsbaugesellschaft ist also ein schnelles Beiboot, das uns hilft, bei den 14 ausgewählten Schulen voranzukommen, die sonst noch länger auf ihre dringende Sanierung warten müssten. Wenn man alles zusammenzählt - das Amt für Bau und Immobilien bearbeitet derzeit 30 priorisierte Maßnahmen aus der ersten Staffel, die ABG bearbeitet Maßnahmen aus 20 verschiedenen Schulen und die Bildungsbaugesellschaft wird 14 Schulen übernehmen -, dann kommen wir auf 65 Schulen, die gleichzeitig bearbeitet werden können und damit kommen wir natürlich bei der Sanierung und dem Neubau von Schulen einen großen Schritt voran. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste ist von Herrn Yilmaz und die zweite von Frau Steinhardt von der CDU. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Vielen Dank für Ihren Bericht! Seit 2017 wurden immer neue Strukturen für den Schulbau und die Schulsanierung geschaffen: zuerst nur das Amt für Bau und Immobilien, dann zusätzlich die ABG Holding und nun soll eine Bildungsbaugesellschaft entstehen. Doch neue Gesellschaften bauen keine Schulen. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, ausreichend Personal und funktionierende Prozesse. Meine Frage ist: Warum hält der Magistrat die Gründung einer weiteren Gesellschaft für notwendig und wie soll verhindert werden, dass zusätzliche Strukturen den Schulbau eher verlangsamen statt beschleunigen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Okay, das habe ich noch vergessen zu erwähnen, das wollte ich vorhin auch noch sagen: Es ist keine Doppelstruktur im eigentlichen Sinne, sondern es ist eine Gesellschaft, die eine ganz bestimmte Aufgabe hat. Wenn diese Aufgabe erledigt ist, kann diese Gesellschaft auch wieder ihre Arbeit einstellen. Wir haben das Amt für Bau und Immobilien gegründet, es aus mehreren Ämtern zusammengeführt und sind momentan auch dabei, die internen Prozesse noch einmal anzuschauen und zu verbessern. Es hat einen sehr großen Schub gegeben im Schulbau. Wir haben mit der Schulbauoffensive das Konzept dafür vorgelegt. Jetzt brauchen wir Organisationen, die arbeiten und umsetzen. Ich habe gesagt, es geht auch um Zeit. Wir haben einen sehr hohen Zeitdruck, was die Schaffung von Schulplätzen betrifft, was den Ganztag betrifft, der im nächsten Jahr mit einem Rechtsanspruch startet, und das Thema Inklusion ist uns, glaube ich, allen bewusst. Das heißt, wir haben einen sehr hohen Zeitdruck und wir müssen, trotz all dieser Maßnahmen, die wir schon gemacht haben, noch besser und noch schneller werden, vor allen Dingen schneller. Gut ist das alles. Es ist keine Frage der Qualität, sondern eher eine Frage der Quantität. Je mehr wir uns in dieses Thema begeben, je mehr wir sehen, desto mehr sehen wir auch, was alles noch zu tun ist. Insofern baut ein Schritt auf dem anderen auf und die Bildungsbaugesellschaft ist eine ergänzende und flankierende Form zu all den anderen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke schön! Jetzt folgt die zweite Zusatzfrage von Frau Steinhardt von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Weber! Sie haben es an sich richtig erkannt, es gibt wirklich genug zu tun und im Amt für Bau und Immobilien läuft es nicht so gut, dadurch, dass jetzt die Bildungsbaugesellschaft entsteht. Wir haben jetzt schon die ABG, die Schulen übernommen hat, jetzt soll das die Bildungsbaugesellschaft machen, das Amt für Bau und Immobilien wird eigentlich so ein bisschen zum Zuarbeiter für diese ganzen Gesellschaften, die Sie gründen. Davor haben wir ein bisschen Angst. (Zurufe) Ein bisschen Geduld, Herr Schulz, haben Sie noch einen Anschlusstermin? Unsere Frage wäre: Wie wollen Sie denn diese ganzen Kosten rechtfertigen, die jetzt entstehen, diese ganzen Overheadkosten durch die Gründung der Gesellschaft mittelbar, aber auch langfristig? Wäre das nicht besser angelegt in eine richtig gute Taskforce im Amt für Bau und Immobilien? Wir sehen, das hat fünf Jahre gedauert, bis das mal ordentlich läuft. Wenn das für die Bildungsbaugesellschaft genauso lange dauert, sehe ich nicht, wie Sie das rechtfertigen können. Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Also, eine Taskforce zum Amt für Bau und Immobilien haben wir. Wir haben eine Stabsstelle Schulbau, die auch ein Projektmanagement verpflichtet hat, ein Multiprojektmanagement, das sich um die Verzahnung der Abläufe und auch um die Termin- und Kostenkontrolle kümmert. Das gibt es inzwischen. Ich möchte aber, weil Sie gesagt haben, es läuft nicht so gut, noch mal betonen - und das ist mir sehr wichtig -: Ich rede hier über Quantität, nicht über Qualität. Das Amt für Bau und Immobilien macht gute Arbeit, das Amt für Bau und Immobilien macht hervorragende fachliche Arbeit. Das, was gebaut und saniert wird, ist Meisterklasse! Ich weiß nicht, ob es fünf oder sechs Preise waren, die es in den letzten Jahren für die Baumaßnahmen gewonnen hat. Das, was dort gemacht wird, findet weithin Beachtung und ist von hoher Qualität, und - ich habe es eben aufgezählt - wir haben auch noch eine ganze Reihe von großen Baumaßnahmen vor uns, die eine hohe Qualität und eine städtebauliche Behandlung erfordern. Es ist keine Frage der Qualität, es ist eine Frage der Menge, und zwar, weil eben in den letzten Jahrzehnten so viel aufgelaufen ist und nicht ausreichend investiert worden ist. Insofern müssen wir einfach diese große Menge an vielen kleineren und mittleren Sanierungsprojekten angehen, die nicht nur den Komfort des Lernens und des Lebens und Arbeitens in einer Schule maßgeblich verbessern, sondern die auch zum Funktionieren und zum Erhalt des Schullebens beitragen. Das ist wichtig und die Schulen warten darauf und deswegen machen wir es. Was die Kosten anbetrifft: Die Bildungsbaugesellschaft hat einen Businessplan vorgelegt. Sie wird Einnahmen erzielen und sich selbst tragen. Das ist das Ziel. Sie bekommt einen Zuschuss, einen Instandhaltungszuschuss, den jeder bekommt, der für die Stadt arbeitet. Aber letztendlich wird die Gesellschaft sich selbst tragen müssen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3645 Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Pädagoge und Schulgründer Otto Herz hat einmal gesagt: "Die Aufgabe der Schule ist es, das Gelingen zu organisieren, und nicht, das Scheitern zu dokumentieren." Ein wichtiger Leitsatz für Pädagogen, der im übertragenen Sinne auch ein gutes Motiv für die Bildungspolitik ist. Wir haben als SPD-Fraktion im Rahmen eines Haushaltsantrags den Vorschlag zur Gründung einer Bildungsbaugesellschaft eingebracht. Wir sind deshalb sehr glücklich darüber, dass die Bildungsbaugesellschaft heute voraussichtlich eine Mehrheit findet. Unser Dank für die Vorarbeit gilt neben der Dezernentin auch den Mitarbeiter:innen der Stadt, die diese grobe Idee bis zur Entscheidungsreife weiterentwickelt und viele Gespräche im Hintergrund geführt haben, damit wir heute über ein tragfähiges Konzept entscheiden können. Die Bildungsbaugesellschaft reiht sich in eine Serie von Schritten zur Beschleunigung des Frankfurter Schulbaus ein. Eine Vorreiterrolle hatte bereits 2017 die Gründung des Amts für Bau und Immobilien unter dem CDU-Stadtrat Schneider - ich erwähne das extra noch einmal, denn die CDU vergisst das gern -, bei der die baulichen und immobilienwirtschaftlichen Kompetenzen der Stadt in einem zentralen Amt gebündelt wurden. Ich halte die damals getroffenen Entscheidungen in ihrer Grundausrichtung auch aus heutiger Sicht prinzipiell noch für gut und möchte das ABI nicht durch einen Eigenbetrieb ersetzen, wie es die BFF-BIG-Fraktion in ihrem Antrag fordert, aber - und darüber sind wir uns doch fraktionsübergreifend in diesem Haus einig - die Geschwindigkeit im Frankfurter Schulbau reicht noch nicht aus. Deshalb wollen wir als SPD mehr als den Status quo. Wir wollen mehr als nur auf dem Papier zusätzliche Stellen beschließen, deshalb müssen wir Wege finden, wie wir zusätzliche Stellen auch wirklich besetzen können. Die Bildungsbaugesellschaft ist ein solcher Weg. Die FDP schlägt vor, statt die Bildungsbaugesellschaft zu gründen, das ABI zu restrukturieren. Das ist wohlfeil - Restrukturieren klingt immer gut und auch ich glaube, dass es sicherlich noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt, die die neue Amtsleitung ab 01.01.2026 umsetzen kann. Zur Wahrheit gehört aber auch: Fragt man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ABI, was sie brauchen, um ihre Arbeit schneller zu machen, dann sagen diese: auf jeden Fall keine neuen Restrukturierungen; denn dieses Amt wurde seit 2017 schon mehrfach umorganisiert. Die Stadt Frankfurt braucht im Schulbau mehr als den Status quo. Sie braucht, um die Vielzahl der drängenden Aufgaben bewältigen zu können, mehr Personal und mehr kompetente Planer ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit läuft ab. Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD: (fortfahrend) ... die Projekte vorantreiben können. Lassen Sie uns also das Gelingen organisieren und den nächsten Schritt gehen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die nächste Rednerin ist Frau Schnitzler von der FDP. Bitte schön! Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP: Werte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fand es spannend, dass in der Frage der SPD nach der erhofften Beschleunigung gefragt wurde und dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Hoffen dürfen Eltern und Schüler. Die Politik braucht eigentlich einen konkreten Plan. Ich finde, wenn wir über jede Menge Steuergeld sprechen, über zwölf zusätzliche Stellen, die geschaffen werden, dann weiß ich nicht, ob ich mit Hoffnung arbeiten möchte, vor allen Dingen nicht, wenn ich mir den derzeitigen Zustand der Schulen anschaue. Gerade heute konnten wir lesen, dass die Engelbert-Humperdinck-Schule, der Sanierungen für 2025 versprochen wurden, unter Verweis auf die Schulbauoffensive auf 2026 bis 2028 vertröstet wurde. Jetzt heißt es aber, ja, nee, das macht dann die neue Bildungsbaugesellschaft, sobald die dann mal gegründet ist. Also statt Gesellschaften zu gründen und Papiere zu verfassen, was dann im Dezernat auch gerne mal Jahre dauert, wäre ich doch sehr dafür, dass Sie einfach mal machen. Wie kann es sein, dass im ABI über 300 Mitarbeiter für dieses Thema abgestellt sind, die es nicht hinkriegen, und jetzt sollen zwölf neue Mitarbeiter das Problem lösen? Also tut mir leid, das erschließt sich mir beim besten Willen nicht. Frau Kollegin Kunze, ich hatte mir eigentlich vorgenommen, das hier heute Abend nicht anzubringen, aber auch wir haben mit Mitarbeitern des ABIs gesprochen und die Aussagen waren verheerend, denn eigentlich war deren Intention, uns von der Bildungsbaugesellschaft zu überzeugen. Sie konnten uns aber eigentlich nichts sagen, außer, dass sie selbst es leider nicht hinkriegen, sie es schon so lange probiert haben, aber es einfach irgendwie nicht geht und es deswegen die Gesellschaft braucht. Das waren die Gespräche, die unsere Fraktion geführt hat und die wir alle extrem bedenklich fanden. Dass Mitarbeiter grundsätzlich nicht unbedingt die größten Fans von Veränderungen sind, das wüssten Sie, wenn Sie einmal ein großes Wirtschaftsunternehmen geführt hätten. (Heiterkeit) Insofern muss ich ganz ehrlich sagen, die Schulbauoffensive verspricht Verbesserungen; diese sind bisher ausgeblieben. Es ist davon auszugehen, dass das, was die Bildungsbaugesellschaft verspricht, auch das ist, was von Linksgrün ganz häufig kommt, nämlich ein leeres Versprechen. Es liegt nicht fern, genau das zu befürchten, dass es leere Versprechen auf Kosten der Frankfurter Schülerinnen und Schüler sind. Und ich kann auch nur sagen, wenn die Dezernentin von Berührungsängsten mit der Verwaltung spricht und das als Argument für die Gründung einer Gesellschaft anführt, wie wäre es denn mal, wenn wir die Berührungsängste abbauen und wir eine Verwaltung aufbauen, die ein attraktiver Arbeitgeber ist? Nehmen Sie es gerne als Anregung mit. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Becker von der CDU. Bitte schön! Stadtverordneter Christian Becker, CDU: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrer Antwort auf die Frage Nr. 3645 geht Frau Stadträtin Weber darauf ein, welche Beschleunigung sie sich von der Gründung der Bildungsbaugesellschaft erhoffe. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass man sich das erhofft, was man sich eigentlich von der Gründung des ABI erhofft hat: Schulen schneller und effektiver zu bauen und zu sanieren. Leider sind die Hoffnungen beim ABI bislang nicht erfüllt worden. Im vergangenen Jahr standen der Stadt Frankfurt am Main insgesamt 470 Millionen Euro investive Mittel für den Schulbau zur Verfügung, wovon jedoch nur 125 Millionen Euro überhaupt verausgabt werden konnten. Das sind 26,6 Prozent. Von der Gründung einer Bildungsbaugesellschaft erwartet man sich nun eine Lösung des Problems. Eine Lösung des ganzen Problems? Nein, eine Lösung des Problems für 14 Schulen, die in diesen wie auch immer gearteten Genuss kommen sollen. Für den Rest gibt es dann vielleicht ein Weiter-so. Dann gibt es einmal Schulbau premium mit der BBG und einmal Schulbau light mit dem ABI, oder wie soll das dann hier aussehen? Ja, wir haben ein Problem mit dem Schulbau. Es braucht effizientere Strukturen, eine Verbesserung der Arbeitsabläufe und der Kommunikation, und das auch im ABI. Wir brauchen keine Ablenkungsmanöver oder neue bürokratische Hürden, sondern eine Stärkung der bestehenden Strukturen. Wir haben kompetente Ämter und auch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieser Stadt. Wir müssen ihnen die entsprechenden Mittel, die Planungssicherheit und das Personal geben, welche sie benötigen. Das ist nachhaltiger, effizienter und verantwortungsvoller. Und zum Thema Hoffnung: Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, und es heißt ja auch, alles ist zu etwas gut, und sei es als abschreckendes Beispiel. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als Nächstes hat Herr Pfeiffer von BFF-BIG das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Pfeiffer, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist klar: Frankfurt wächst, Schulen verfallen, 30 Prozent unserer Schüler lernen in Containern. Das Amt für Bau und Immobilien ist überlastet und trotz der Reform im Jahr 2017 gibt es Verzögerungen und Kostenexplosionen. Um aus dieser Misere herauszukommen, schlägt der Magistrat mit der Vorlage M 135 jetzt eine Bildungsbaugesellschaft als städtische GmbH vor - nur für 14 von 176 Schulen, befristet auf 15 Jahre. Das ist halbherzig, schafft Doppelstrukturen und löst nichts. Die vorgeschlagene GmbH ist ein Irrweg: redundante Prozesse, höhere Kosten, keine Synergien. Wir als BFF-BIG-Fraktion fordern stattdessen einen kommunalen Eigenbetrieb Schule. Vollständige und unbefristete Auslagerung aller Aufgaben, effizient und zielgerichtet. Ein solcher Eigenbetrieb bietet klare Vorteile: zu 100 Prozent in öffentlicher Hand; die volle politische Steuerung durch die Stadtverordnetenversammlung und Kommunalaufsicht bleibt erhalten, aber keine strenge Kameralistik mehr, dafür schnellere Vergaben und flexiblere Personalwirtschaft; Abschreibungen bleiben im Eigenbetrieb und können direkt in den Schulbau reinvestiert werden; günstige Kommunalkredite und alle Förderprogramme bleiben weiterhin nutzbar. Die GmbH ist rechtlich möglich, aber umständlich, teurer und weniger transparent. Die Hessische Gemeindeordnung sieht den Eigenbetrieb genau für solche Daueraufgaben vor und dafür gibt es zahlreiche erfolgreiche Beispiele. Der Kreis Lippe in NRW macht das seit 2003 und hat weniger Verzögerungen sowie eine effiziente Fördermittelnutzung. Erfurt macht es seit 2018, hat 150 Millionen Euro investiert und verzeichnet bis zu 15 Prozent Kosteneinsparungen. In München gibt es das seit 2018; Ergebnis: 51 neue Schulen und somit 25 Prozent Effizienzsteigerung. Und auch hier in Hessen, im Kreis Bergstraße, unterstützt der Eigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft die dortige Bildungsqualität. Das sind bewährte Erfolgsmodelle und keine Experimente. Seit 2019 fordert unsere Fraktion, diesen ganzheitlichen Weg auch in Frankfurt mit einem kommunalen Eigenbetrieb Schule zu beschreiten, so zuletzt mit dem Etatantrag E 372 zum Haushalt 2023. Der Magistrat jedoch ignoriert dieses Erfolgsmodell ohne jede Begründung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen Sie deshalb die Vorlage M 135 ab und stimmen Sie unserem Antrag NR 1462 zu - für moderne Schulen, effiziente Investitionen und das Wohl unserer Kinder. Denn Frankfurt verdient den besten Weg, nicht einen halbherzigen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als Nächstes hat Frau Stadträtin Weber das Wort. Bitte schön! Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Kolleg:innen! Hoffnung ist bekannterweise ein sehr starker Motor für die Motivation von Menschen, insofern darf man gerne auf Hoffnung setzen, man muss sie dann nur auch erfüllen, darum geht es; und es geht um die Frage, wie wir das erfüllen. Ich versuche jetzt einmal auf ein paar Punkte einzugehen, um das richtigzustellen. Dass im ABI ungefähr 300 Personen - und das haben wir auch in einem Bericht geschrieben, das ist nachlesbar - direkt oder indirekt im Bereich Schulen und Schulbau arbeiten, das ist richtig. Sie vergessen aber, dass dabei über 200, 260 ungefähr, Mitarbeiter Schulhausverwalter und technische Objektmanager sind, das heißt Menschen, die vor Ort tatsächlich das Facility-Management und die Betreuung der Schulen machen. Das sind keine Verwaltungsleute, keine Architekten und keine Ingenieure. Also das Verhältnis ist ein bisschen anders. Nichtsdestoweniger - das hatte ich vorhin auch gesagt - gibt es noch Optimierungsbedarf im Bereich der Prozesse. Das wissen wir auch. Die Gründung des ABI war erfolgreich. Die Beteiligten sowohl im ABI als auch im Stadtschulamt, im Dezernat und in der Stabsstelle arbeiten sehr intensiv und sehr eng verzahnt miteinander, sonst hätten wir so viele Dinge in den letzten vier bis fünf Jahren gar nicht umsetzen können. Warum die Mitarbeitenden glauben, dass sie das nicht hinbekommen, liegt, glaube ich, daran, dass sie tatsächlich jeden Tag erleben, dass diese Prozesse noch nicht gut laufen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir da noch einmal hinschauen und die Dinge verbessern können. Das können wir aber nur gemeinsam mit den Beschäftigten im ABI, im Stadtschulamt und in den anderen Ämtern machen, im Übrigen auch mit denen, die mit dem Schulbau beschäftigt sind, dazu gehören das Grünflächenamt, das Straßenverkehrsamt und so weiter. Also das ist schon eine größere Angelegenheit. Wir haben auf die Besetzung der Stelle der Amtsleitung gewartet, weil man es nicht macht, bevor eine neue Amtsleitung kommt, sondern erst, wenn sie da ist. Insofern haben wir das auf dem Zettel. Wenn die CDU es jetzt so hinstellt, als müsste man doch nur neue Stellen schaffen, weil das doch viel besser wäre, meine ich, dass Sie und Ihr damaliger Baudezernent dafür fünf Jahre Zeit gehabt haben. Ich weiß, dass das ABI schon seit vielen Jahren darüber spricht, dass es mehr Stellen braucht, es sind aber keine gekommen. Das, was jetzt gekommen ist, sind insgesamt 109 Stellen, die besetzt werden können. Und das machen wir auch. Ich halte das für richtig, aber das ist nicht das Einzige. Sie hätten also die Gelegenheit gehabt, etwas zu tun. Ich finde es ein bisschen seltsam, dass Sie jetzt die Zustände beklagen, die Sie selbst herbeigeführt haben. Aber so ist es halt in der Politik. (Zurufe) Ja, so ist es. Wir werden im Januar einen Bericht zur Schulbauoffensive und der ersten Staffel vorlegen. Da aber immer so getan wird, als würde nichts geschehen, als gäbe es einen Stillstand, als stünde alles nur auf dem Papier beziehungsweise als wären das alles leere Versprechungen, möchte ich Ihnen erzählen, was wir in den letzten viereinhalb Jahren - seit 2021 - im Schulbau erreicht haben: Wir haben sieben Neubauten und Erweiterungen fertiggestellt, zehn große Gesamtsanierungen abgeschlossen und zehn große Sanierungen am Laufen. Wir haben neun Auslagerungsstandorte errichtet, sieben Ankäufe von Grundstücken getätigt, neun Anmietungen auf den Weg gebracht und fünf Architektenwettbewerbe ausgelobt. Ich glaube, das ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Dazu kommen noch die 109 kleineren Sanierungsmaßnahmen von ABI und ABG, von denen ich eben gesprochen habe. Es passiert also eine ganze Menge. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass wir mit unserer Schulbauoffensive ein Konzept und das ABI haben, das gut und qualitativ hochwertig arbeitet. Das jetzt noch einmal um eine Bildungsbaugesellschaft zu ergänzen, ist der richtige Weg. Sie können jetzt auch alle unken, Sie werden sehen, dass das ein großer Erfolg wird und wir richtig gut vorankommen werden. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Medienberichten beschuldigt eine hessische Rechtsreferendarin Beamt*innen des 1. Polizeireviers in Frankfurt des Ma
    F
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3646 Laut Medienberichten beschuldigt eine hessische Rechtsreferendarin Beamt*innen des 1. Polizeireviers in Frankfurt des Machtmissbrauchs und der ungerechtfertigten Anwendung von Gewalt. Sie selbst sei im Rahmen ihrer Tätigkeit Zeugin der beklagten Vorfälle gewesen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat gegenüber der zuständigen Hessischen Landesregierung beziehungsweise dem Frankfurter Polizeipräsidium, damit in Frankfurter Polizeidienststellen sowie im Polizeidienst nicht gegen grundgesetzlich geschützte Rechte von Bürger*innen verstoßen wird? Antwort des Magistrats: Stadträtin Stephanie Wüst: Sehr verehrte Frau Vorsteherin, sehr verehrte Frau Christann, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage wie folgt: Der Magistrat fungiert nicht als Aufsichtsbehörde für die Landespolizei und hat aus diesem Grund auch keinen Einfluss auf deren Maßnahmen. Zuständigkeitshalber wurde die Landespolizei über das Polizeipräsidium Frankfurt direkt um Stellungnahme gebeten. Da jedoch keine Rückmeldung erfolgte, kann die Frage nicht beantwortet werden. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Shehata von der SPD-Fraktion. Entschuldigung, erst erhält Frau Christann als Fragestellerin das Wort und dann Herr Shehata. Stadtverordnete Monika Christann, Linke: (Zusatzfrage) Genau, auf den Sachverhalt zielt meine Zusatzfrage auch. Auch wenn wir juristisch von der Landesregierung abhängig sind, ist es doch möglich, zum Beispiel mit der Staatsanwaltschaft zu reden. Ich meine, es gibt sehr gute Kontakte vom Magistrat auch zum Regierungspräsidium und ich gehe doch sehr davon aus, dass es hier trotzdem Gespräche gibt. Und wenn es die nicht gibt, warum gibt es die dann nicht? Stadträtin Stephanie Wüst: (fortfahrend) Liebe Monika Christann, ich kann jetzt tatsächlich nur mit Annahmen antworten. Ich nehme an, dass das so ist. Ich würde das an Annette Rinn weitergeben und sie bitten, dann noch mal auf dich zuzukommen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Jetzt kommt die zweite Zusatzfrage von Herrn Shehata. Bitte schön! Stadtverordneter Omar Shehata, SPD: (Zusatzfrage) Dann hoffe ich, dass Sie vielleicht diese Frage beantworten können. Der Frankfurter Polizeipräsident hat Verfehlungen Einzelner auch mit der hohen Frustrationsquote begründet, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auch am Wochenende auf der Frankfurter Zeil erleben müssen. Können Sie denn aus Sicht des Magistrats sagen, welche Maßnahmen der Magistrat sieht, jenseits von ortspolitischen Maßnahmen, um das Klima auf der Zeil zu befrieden und die Frustrationsquote bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei nicht so zu erhöhen? Stadträtin Stephanie Wüst: (fortfahrend) Auch hier muss ich leider auf die Fachkompetenz meiner Kollegin verweisen und werde auch darüber informieren und sie bitten, auf Sie zuzugehen. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3646 Stadtverordnete Monika Christann, Linke: Frau Vorsteherin, werte Stadtverordnete und Zuhörende! Wir linke Stadtverordnete haben diese Frage gestellt, weil wir null Toleranz von Polizeigewalt gegen Bürger:innen dulden wollen. Innenminister Poseck redet immer von Nulltoleranz, wenn es um den Umgang mit Kriminalität geht, doch ist nicht auch Nulltoleranz angezeigt, wenn es um Machtmissbrauch und unnötige Gewaltausübung durch Polizeikräfte geht? Das 1. Polizeirevier kommt aus den negativen Schlagzeilen nicht heraus. Wie in den Medien berichtet wurde, gibt es eine Rechtsreferendarin, die bezeugt, welche grundgesetzwidrigen Taten in diesem Revier begangen und vor allem geduldet werden. Es ist nicht das erste Mal, dass von Polizeikräften aus diesem Revier eine Gefahr ausgeht. Ich erinnere daran, dass es in diesem Revier den von Polizist:innen betriebenen WhatsApp-Chat "Itiotentreff" gab, von dem aus unrechtmäßige Abfragen zu offenbar unliebsamen Personen wie einer Frankfurter Rechtsanwältin, einer bekannten migrantischen Kabarettistin und unserer damaligen Bundesvorsitzenden Janine Wissler getätigt wurden. Die Daten wurden für Morddrohungen unter dem Namen "NSU 2.0" genutzt. Wirkliche Konsequenzen hat es - außer sehr gut bezahlten Freistellungen vom Amt - nicht gegeben. Die offenbar rechten Polizist:innen hatten danach genügend Zeit, ihren rechten Aktivitäten nachzugehen, bezahlt mit Staatsgeldern. Die rigide Law-and-Order-Politik von unter anderem der Hessischen Landesregierung führt zu einer Verschiebung in unserer Gesellschaft gegen alle Ansprüche aus Menschenrechten in unserem Grundgesetz. Wir laufen Gefahr, dass unsere Demokratie ausgerechnet von denjenigen, die sie schützen sollen, untergraben wird. In einer anderen Anfrage von uns wollen wir Auskunft darüber, warum ein Gefangener der JVA trotz schwerer Verletzungen nicht ins Krankenhaus, sondern in Isolationshaft verbracht wurde. Insider sagen, dass das häufiger passiert. Wo bleiben die Menschenrechte aus dem Grundgesetz? Auch Gefangene haben diese Rechte. Der Ministerpräsident Boris Rhein und der Innenminister Roman Poseck verdrehen gar demokratische Prinzipien. Die Geschehnisse um die Proteste gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen müssen dringend aufgearbeitet werden. Wie kann es sein, dass Zehntausende auf die Straße gegangen sind, um für eine offene und demokratische Gesellschaft und gegen die Gründung der offen rechtsextremen völkischen AfD-Jugend zu kämpfen, dafür aber von der Polizei mit Gewalt überzogen werden, und das auch noch mit verunglimpfenden Worten wie "Fotze", was auch im 1. Polizeirevier durchaus üblich ist? Wir dürfen es nicht zulassen, dass die CDU und die AfD die Verhältnisse sprachlich umkehren, sonst schreiten Verrohung und Gewalt weiter voran. Die grundgesetzwidrigen Taten im 1. Polizeirevier dürfen nicht weiter verharmlost werden, sonst geht noch mehr Vertrauen der Bevölkerung in einen demokratischen Staat verloren, und das ist brandgefährlich. Danke! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Ritter von der FDP-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollten wir uns zu dem Tagesordnungspunkt nicht zu Wort melden, jetzt wollen wir es doch tun, denn ganz ehrlich, Frau Christann, Sie reden hier über Dinge, da kann man sich manchmal wirklich nur an den Kopf fassen. Die Frage der Linken folgt einem bekannten Muster: Einzelfälle werden instrumentalisiert, um die gesamte Frankfurter Polizei unter Generalverdacht zu stellen. Sie reden über irgendwelche Geschehnisse in Gießen, für die es keine Belege gibt. (Zurufe) Sie stellen sie einfach in den Raum und bringen sie mit der Frankfurter Polizei beziehungsweise dem 1. Revier in Verbindung. Sie möchten hier einfach die Frankfurter Polizei oder vielleicht alle Polizeidienststellen schelten, ich weiß es nicht. Wir treten aus diesem Grund diesem durchschaubaren Versuch, das Vertrauen in unsere Sicherheitskräfte zu erschüttern, klar und entschieden entgegen. (Beifall) Natürlich muss jedem konkreten Vorwurf nachgegangen werden, das passiert ja auch. (Zurufe) In keinem Rechtsstaat darf es passieren, dass bei polizeilichem Fehlverhalten dieses einfach übergangen wird. Das passiert aber nicht. Und es bedarf auch keiner Belehrung durch die Linksfraktion und Sie, Frau Christann, nein, der bedarf es nicht. Wir verwehren uns dagegen, aus individuellem Fehlverhalten ein systemisches Versagen der Polizei zu konstruieren. Sie haben die Rechtsreferendarin angesprochen: Interessanterweise war ich letzten Sommer, also im gleichen Zeitraum, selbst als Rechtsreferendar mit OSSIP im Bahnhofsviertel unterwegs. Ich sage Ihnen, dass keiner von uns hier - ich nicht, Sie nicht und erst recht nicht Sie - drei oder vier zwölfstündige Nachtschichten pro Woche im Bahnhofsviertel durchstehen würde. (Zurufe) Haben Sie doch mal Respekt davor! Was ist das denn? Es ist wirklich ein Wahnsinn, was Sie hier für eine Rede halten. Wir warnen ausdrücklich davor, diese laufenden Ermittlungen zu nutzen, um die Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten zu degradieren, zu diskriminieren und schlechtzumachen. Gerade im Bahnhofsviertel und in der Innenstadt leisten diese hervorragende Arbeit. Lassen Sie die Ermittler - auch die internen Ermittler, die, wie jede Stelle bestätigt, an der Sache dran sind -, einfach ihre Arbeit machen und perpetuieren und rezipieren Sie nicht einfach Ihr Feindbild, nämlich die Polizei. Wir haben kein Polizeiproblem, sondern die Linke hat ein Problem mit der Polizei. Vielen Dank! (Beifall, Zurufe) Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Im Zuge der geplanten Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer stellt sich die Frage nach ihrer finanziellen und ad
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3647 Im Zuge der geplanten Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer stellt sich die Frage nach ihrer finanziellen und administrativen Ausgestaltung. Offen bleibt insbesondere, nach welchen Kriterien die Höhe der Abgabe festgelegt werden soll und wie der Magistrat das Verhältnis von erwarteten Einnahmen, Verwaltungsaufwand und ökologischem Nutzen bewertet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Auf welcher Berechnungsgrundlage soll die geplante Verpackungssteuer in Frankfurt erhoben werden und mit welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis rechnet der Magistrat? Antwort des Magistrats: Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, lieber Nathaniel Ritter, liebe Stadtverordnete! Die kommunale Verpackungssteuer ist eine Verbrauchsteuer. Die erste Stadt, die eine Verpackungssteuer auf Einweggeschirr eingeführt hat, war Tübingen. Dort gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Besteuert werden Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck, sofern Speisen und Getränke darin beziehungsweise damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als Take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Beispiele: warme Speisen und Getränke, Eis von der Eisdiele, Salat mit Soße und Besteck, To-go-Getränke. Nach der Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen sind die jeweiligen Endverkäufer:innen der Speisen und Getränke entrichtungspflichtig für die Steuer. Die Steuer beträgt in Tübingen 50 Cent netto für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Einweggeschirr wie Pommesschälchen beziehungsweise 20 Cent netto für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel, zum Beispiel Trinkhalme, Eislöffel et cetera. An diesen Steuersätzen würde sich auch die Stadt Frankfurt am Main im Falle der Einführung einer Verpackungssteuer orientieren. Voraussetzung für die Umsetzung der Steuer im Rahmen der Festsetzung sind die Ermittlung der steuerpflichtigen Betriebe, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Erstellung umfassender Begleitregelungen und Erläuterungsschreiben, die Ermittlung des notwendigen Personals für die Festsetzung und Pflege der Daten, die Erarbeitung eines Konzepts für die Kontrolle sowie die Etablierung digitaler Prozesse und die Anbindung an SAP. Nach Auskunft und vorsichtiger Schätzung des Ordnungsamts ist in Frankfurt am Main mit circa 3.500 Betrieben zu rechnen. Im Zuge dessen gehen erste Schätzungen von einem Aufwand für Personal, Sachleistungen und Büromiete in Höhe von zwei bis 2,5 Millionen Euro jährlich aus. Die Einnahmen aus einer Verpackungssteuer lassen sich für die Stadt Frankfurt am Main derzeit nicht zuverlässig abschätzen. Tübingen kalkuliert mit Einnahmen in Höhe von 10 Euro pro Einwohner:in. Ein Vergleich mit Frankfurt am Main ist nicht ohne Weiteres zulässig, aber die Größenordnung bestätigt die bisherigen Einlassungen des Magistrats und auch die Intentionen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Die Verpackungssteuer ist in erster Linie ein Instrument zur Vermeidung von Vermüllung und nicht ein Finanzierungsinstrument für kommunale Haushalte. Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass eine aus Sicht der Stadt kostendeckende Umsetzung möglich ist. Eine umfassende Nutzenkalkulation lässt sich nicht anstellen, da der Nutzen teils nicht monetär ist, also weniger Vermüllung - ich glaube, das ist der Wunsch aller hier in der Stadtverordnetenversammlung und auch im Magistrat -, und in Teilen gegebenenfalls auch ein Zusatznutzen durch die Reduktion von Reinigungsaufwendungen zu berücksichtigen wäre. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller Herrn Ritter von der FDP. Bitte schön! Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Herr Stadtkämmerer, für Ihre Antwort! Ich habe es nicht ganz verstanden. Es geht um das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es soll auch einen Nutzen, nämlich weniger Müll geben. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, führt das Ganze einfach nur dazu, dass die Leute mehr bezahlen müssen. Was bringt Sie zu der Annahme, dass dann am Ende weniger Müll entsteht? Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Na ja, ich habe immer gedacht, die FDP sei eine marktwirtschaftliche Partei. Dann ist, glaube ich, bekannt, dass Kostenvermeidung ein Steuerungsinstrument sein kann. Das kann einerseits für die Nutzenden gelten, es kann andererseits aber auch für die Anbieter gelten. Man könnte also zum Beispiel auf Mehrwegsysteme umstellen oder man könnte darauf verzichten, seine Speisen in To-go-Verpackungen einzukaufen. Insgesamt, glaube ich, ist auch immer die Frage: Wirkt die Steuer in Tübingen? Es gibt eine Untersuchung von der Uni Tübingen, auf die verwiesen wird und die angeblich belegt - das ist die Interpretation der Verpackungssteuerskeptiker:innen -, dass sich der Müll nicht reduziert habe. Wenn man aber genau hinguckt, dann wird da das Müllgewicht untersucht. Das Müllgewicht von Pizzakartons ist zum Beispiel ausgesprochen gering. Das wahre Maß, auch übrigens das Maß des Störens im öffentlichen Raum, ist aber das Volumen des Mülls. Und wenn man sich das anguckt, dann ist zumindest das Feedback aus Tübingen, dass es in der Stadt sauberer geworden ist. Das ist, glaube ich, unser aller Ziel. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Schwander von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Yannick Schwander, CDU: (Zusatzfrage) Vielen Dank für die Ausführungen! Sie waren auch mal eine Zeit lang ein großer Kritiker dieser Verpackungssteuer, das ist auch so niedergeschrieben worden. Wie rechtfertigen Sie denn gegenüber den Betrieben den enormen bürokratischen Aufwand, der entstehen wird? Wie rechtfertigen Sie es auch gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, dass hier Bürokratie auf- und nicht abgebaut wird? Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: (fortfahrend) Also ich will das ein bisschen korrigieren. Ich war kein großer Kritiker, ich habe darauf hingewiesen, dass diese Steuer Verwaltungsaufwand mit sich bringen wird. Das ist auch so. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Steuer aus Sicht der Finanzressourcen der Stadt Frankfurt insofern, ich sage mal, ineffizient ist. Das habe ich eben auch dargelegt. Es wird keine Steuer sein, aus der wir im großen Umfang sonstige Leistungen finanzieren können. Das ist aber auch gar nicht das Ziel. Ich habe aber auch dargelegt, dass aus Sicht der Stadt eine aufwandsneutrale Umsetzung zu erkennen ist. Das ist auch in Tübingen der Fall. Natürlich ist es so, dass die Steuerpflichtigen einen gewissen Mehraufwand haben werden im Belegen et cetera. Wir haben gemeinsam auch mit Kollegin Zapf-Rodriguez erste Gespräche mit Verbänden geführt. Wir werden diese Gespräche auch fortsetzen. Unser Ziel ist schon, die Steuer so unbürokratisch wie möglich umzusetzen. Gleichzeitig ist aber der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung klar. Ich glaube, auch wenn diesen Beschluss nur ein Teil der Stadtverordneten unterstützt hat, der Wunsch der gesamten Stadtverordnetenversammlung - mal hier geäußert, mal in Facebook-Posts geäußert, mal in Presseerklärungen geäußert - ist wie gesagt, dass es in der Stadt sauberer wird. Insofern rechtfertigt das auch einen gewissen Aufwand. Idealerweise wird es durch die Steuer in der Stadt sauberer. Die Steuerumsetzung trägt ihre eigenen Kosten. Dann wären wir, glaube ich, am Ziel. Wir haben in der letzten Plenarsitzung auch schon relativ ausführlich über das Thema Sauberkeit gesprochen. Frau Zapf-Rodriguez hat haufenweise Maßnahmen dargestellt, die schon ergriffen oder in Planung sind. Die Verpackungssteuer wird eine davon sein, aber es ist sicherlich nicht die einzige. Man kann auch nicht immer Sauberkeit fordern, dann aber jede einzelne Maßnahme, die vielleicht zu mehr Sauberkeit führt, ablehnen. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3647 Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt spreche ich mit etwas ruhigerem Puls. Da der Kämmerer vorhin vom Bürokratieabbau und den bürokratischen Hürden gesprochen hat: Wenn man eine Verpackung für Verpackungen hat, ist da irgendwie so eine Art Steuerbanderole dran, die von städtischen Beamten aufgeklebt wird, oder wie muss ich mir das vorstellen? (Zurufe) Frankfurt ist eine Stadt des Handelns und der Begegnung, in der die Gastronomie eine entscheidende Rolle für unsere Lebensqualität spielt. Doch der Magistrat scheint diesen Wirtschaftszweig derzeit weniger als Partner, sondern vielmehr als Melkkuh für ideologische Experimente zu betrachten. Wir diskutieren heute über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer, die angeblich mehr Sauberkeit bringen soll. Die Überschrift in der Presse könnte nach heute natürlich auch lauten: Kaum ist die FDP aus dieser Regierung raus, setzt die Restkoalition zusammen mit der Linkspartei ihren Sozialismus durch. (Zurufe, Heiterkeit) Jetzt haben mir Sozialisten aber erzählt, dass Sozialismus auch etwas Soziales an sich haben soll. Ich weiß es zwar nicht, aber ich frage Sie ganz ehrlich: Was an dieser Steuer ist sozial? Was genau ist sozial an dieser Steuer? Nichts! Wir müssen uns die Realität vor Augen führen: Die Gastronomiebranche kämpft mit drastisch gesunkenen Gästezahlen, Rekordinsolvenzen und explodierenden Betriebskosten. Genau in dieser fragilen Situation kommen GRÜNE, SPD, Volt und Linke auf die Idee, den Betrieben eine neue Abgabe aufzubürden. Diese Abgabe wird aber eins zu eins auf den Verbraucher umgelegt, und niedrigschwellige Gastronomieangebote sind eben besonders verpackungsintensiv. Das sind insbesondere Gastronomieangebote für geringe und mittlere Einkommen, die dann Ihre Steuer tragen. (Zurufe) Das müssen Sie sich mal überlegen. Es ist überhaupt nichts sozial an dieser Steuer. Eine solche Steuer löst aber natürlich auch kein einziges Umweltproblem. Sie schafft lediglich neue Formulare, neuen Verwaltungsaufwand und vor allem tiefe Verunsicherung bei der inhabergeführten Szenegastronomie, die das Herz unserer Stadtteile bildet. (Zurufe) Wie kommen Sie auf die Idee, mit einer solchen Steuer Frankfurt sauberer zu machen? Wir wissen genau, es sind nicht ... (Zurufe) ... andere Städte, es ist Tübingen, eine Stadt. Sie haben keine Idee, wie man sonst dem Müll begegnen könnte, außer mit dieser Steuer, und das erschließt sich mir nicht. Machen Sie doch einfach mal Ihre Hausaufgaben. Wir brauchen mehr Mülltonnen und mehr Entsorgung. (Beifall, Zurufe) Es ist nicht der Müll, der für Vermüllung sorgt, sondern es sind der unsachgemäße Umgang mit diesem Müll und die nicht ausreichenden Entsorgungskapazitäten. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Ritter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordneter Nathaniel Ritter, FDP: (fortfahrend) Was Sie machen, ist, einfach nur den Bürger zu belasten und auszunehmen. Das ist nicht sozial. Danke! (Beifall, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Thoma von BFF-BIG hat das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Peter Paul Thoma, BFF-BIG: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe meinem Vorredner hundertprozentig recht, er hat recht. Wir von BFF-BIG lehnen die Verpackungssteuer ab. Es gibt drei Aspekte, die ich hier nennen will: Zunächst ist sie wirtschaftsfeindlich. Sie erhöht die Bürokratie im Nahrungshandwerk, in Bäckereien, Metzgereien und auch in der Gastronomie. Zweitens: Sie ist unsozial - das wurde eben auch gut dargestellt -, denn sie belastet die Menschen, die eher ein geringes Einkommen haben und eher Fastfood zu sich nehmen. (Zurufe) Ich sage jetzt einfach mal, dass das unsozial ist und auf die Verbraucher umgelegt wird. Drittens - vielleicht darf ich das auch noch sagen - nützt sie nichts gegen asoziale Chaoten, die keine Kinderstube haben und unser Stadtbild vermüllen. Gegen diese Leute nützt sie nichts, weil die das weiterhin machen. Vielleicht sollten die mal was dazulernen. Vielleicht kann man das mit Kontrollen und Geldstrafen regulieren oder auch, indem man mehr Mülltonnen aufstellt. (Zurufe) Sie wollen mit der Verpackungssteuer die Menschen motivieren oder umerziehen, aber das zulasten der Gastronomie und des Nahrungshandwerks, und Sie treffen damit genau die Falschen. Lassen Sie bitte diesen Blödsinn mit der Verpackungssteuer und wirken Sie in Schulen, bei der Integration und in anderen öffentlichen Einrichtungen darauf hin, dass die Menschen mit ihrer Stadt und ihrer Umwelt pfleglich und bewusst umgehen. Vielleicht kann sogar ein Jugendparlament etwas helfen, die Menschen dazu zu motivieren, mit ihrer Umwelt pfleglich umzugehen. Nicht nur die IHK, die Handwerkskammer und die Unternehmerverbände sprechen sich gegen die Verpackungssteuer aus. Da immer wieder Tübingen erwähnt wird: Es gibt auch andere Erfahrungen, zum Beispiel aus Konstanz, die nicht positiv sind. (Zurufe) Ich habe anderes im Internet gelesen. (Zurufe) Ich habe das abgewägt und ich habe nachgefragt, das können Sie mir glauben. (Zurufe) Im Internet ist alles falsch? Das kann ja wohl nicht sein. Ich habe hier ein Zitat aus der FAZ von Herrn Stadtkämmerer Bergerhoff von den GRÜNEN, der sicher auch noch etwas dazu sagen wird. Er sagte im Februar dieses Jahres, von einer Verpackungssteuer sei keine spürbare Lenkungswirkung zu erwarten, zudem sei der Verwaltungsaufwand zu hoch. "Wir setzen auf andere Wege", so sein Statement damals. Ich kann Ihnen nur sagen: Finger weg von der Verpackungssteuer! Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Martin Huber von Volt. Bitte schön! Stadtverordneter Martin Frederick Huber, Volt: Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Die FDP ist jetzt scheinbar die soziale Partei, die die Kosten für die Vermüllung weiter sozialisieren will, und wir sind die Marktwirtschaftler. (Beifall, Zurufe) Zunächst möchte ich klarstellen, dass wir uns ganz am Anfang des Prozesses zur Einführung einer Verpackungssteuer befinden. Es gibt noch keine festgelegte Ausgestaltung, keine konkrete Berechnungsgrundlage und überhaupt keine Entscheidung über die endgültige Form der Verpackungssteuer. Genau deshalb wurde zunächst die Erarbeitung eines schlüssigen Konzepts beauftragt; ein Konzept, das anschließend als Magistratsvorlage erneut politisch beraten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müsste. Von einer fertigen Steuer kann noch keine Rede sein - wir sprechen über einen Konzeptauftrag. Warum unterstützen wir diesen Schritt? Weil wir nach Jahren reiner Aufklärungskampagnen im Kampf gegen Vermüllung endlich wirksame ergänzende Instrumente brauchen. Wir haben bereits höhere Bußgelder und eine konsequentere Ahndung beschlossen, das muss auch konsequent durchgesetzt werden. Die Verpackungssteuer wäre ein weiteres Instrument, um den Umstieg auf Mehrweg zu beschleunigen, und zwar dort, wo es längst funktionierende Alternativen gibt. Die Erfahrungen aus Tübingen zeigen, dass die Mehrweganteile signifikant steigen, wenn Einweg unattraktiver wird. Uns ist dabei besonders wichtig, dass eine mögliche Steuer sozialverträglich und praktikabel ist. Die bestehende Mehrwegangebotspflicht stellt bereits sicher, dass Mehrweg nicht teurer sein darf als die Einwegvariante. Das ist ein zentraler Punkt dieser Regelung. Zudem soll eine Frankfurter Lösung bürokratiearm sein. Eine Steuererklärung auf lediglich einer Seite halte ich für realistisch und geboten. Genauso wichtig ist uns der Schutz kleiner Betriebe. Der Antrag sieht ausdrücklich eine Differenzierung und Ausnahmen vor, damit insbesondere kleinere Gastronomiebetriebe - im Gegensatz zu den großen Ketten, die oftmals erheblich zur Vermüllung beitragen und deswegen auch verantwortlich sind - nicht überfordert werden. Frankfurt denkt hier nicht isoliert, denn eine Verpackungssteuer wirkt am besten, wenn sie regional abgestimmt ist. Wir wollen uns daher eng mit Städten wie Wiesbaden, Darmstadt oder anderen Umlandkommunen abstimmen. Dort, wo es keine sinnvolle Alternative gibt, wie etwa bei der Automatenwirtschaft, wird eine Steuer keinen Sinn ergeben - das lehnen wir auch ab. Auch für nicht kommerzielle Veranstaltungen, die bereits erhebliche Aufwände schultern müssen, sollen praktikable Ausnahmeregelungen erarbeitet werden, gekoppelt an Pfandsysteme oder funktionierende Entsorgungskonzepte. Die Stadt selbst geht hier inzwischen bei ihren eigenen Festen voran. Lange war das nicht der Fall. Kurz gesagt: Die konkrete Berechnungsgrundlage wird Teil des Konzeptes sein, und genau dieses Konzept soll sicherstellen, dass am Ende das Verhältnis von Einnahmen, Verwaltungsaufwand und ökologischem Nutzen beziehungsweise Lenkungswirkung stimmt. Nur dann würden wir einer solchen Steuer final zustimmen. Die Kritik kommt daher viel zu früh. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als vorletzter Redner spricht Herr Müller von den Linken. Bitte schön! Stadtverordneter Michael Müller, Linke: Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nichts zu diesem Punkt sagen, aber die Debatte hat mich jetzt doch dazu verleitet. Erstens: Es ist ein Prüfauftrag, der hier beschlossen wurde. Es ist gut und richtig, dass wir prüfen, ob es in Frankfurt eine Verpackungssteuer geben sollte. Was aber absolut nicht geht, ist, in welcher Art und Weise die Rechtskonservativen hier suggerieren, dass es ihnen um soziale Gerechtigkeit gehen würde. Wo sind Sie denn bei sozialer Gerechtigkeit, wenn es ums Bürgergeld geht? Wo sind Sie denn dann? (Beifall, Zurufe) Liebe FDP, sich jetzt hinzustellen und zu sagen, dass es schließlich die Armen sind, die Burger essen, wie stigmatisierend und ausgrenzend ist das denn? Außerdem ist eine Verpackungssteuer auch nicht wirtschaftsfeindlich, weil die Systemgastronomie bestimmt nicht die Gastronomie ist, die in Frankfurt das größte Problem hat. Kümmern Sie sich mal um die kleinen Einzelhändler! Die große Systemgastronomie kann dagegen sehr gut mit einer Verpackungssteuer umgehen, und diese hat eine lenkende Funktion. Erinnert euch mal daran, als vor 25 Jahren das Dosenpfand eingeführt wurde, da war Nathaniel noch gar nicht auf der Welt, aber die FDP hat schon gegen das Dosenpfand gewettert. (Zurufe) Das Dosenpfand hat sich als richtig erwiesen. Dieser Aufschrei bei so einem kleinen Prüfauftrag zeigt daher ganz deutlich, wie richtig wir liegen. Es gibt zu viel Müll durch Einwegverpackungen, und das können wir in den Griff bekommen, wenn wir hier lenkend eingreifen. Jetzt so zu tun, als wäre das eine soziale Frage, liebe Leute, es gibt ganz andere soziale Fragen, die die Menschen in dieser Stadt bewegen, als die Frage, ob wir für die Verpackung ein bisschen mehr bezahlen müssen. Deswegen ist es grundfalsch, wie hier vonseiten der Konservativen argumentiert wird. Es ist scheinheilig, jetzt auf soziale Gerechtigkeit zu machen. Es ist euch letztendlich egal, wie es den Leuten geht, die in Frankfurt im Bürgergeldbezug sind. Das gehört zur Wahrheit dazu. Es ist richtig, dass wir einen Prüfauftrag haben. Aber Sozialismus, lieber Nathaniel, ist etwas ganz anderes. Eine Verpackungssteuer ist kein Sozialismus - sie ist ökologisch sinnvoll, nachhaltig, hat eine steuernde Funktion und ist besser für die Umwelt. Und es ist besser für die Umwelt, wenn wir das hinbekommen. Das ist noch lange kein Sozialismus, auch wenn du das gerne so hättest. Danke schön! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Stadtkämmerer, Sie haben das Wort. Bitte schön! Stadtkämmerer Dr. Bastian Bergerhoff: Ich fürchte, ich kann da emotional nicht ganz mithalten, aber ich wollte noch ein paar Bemerkungen machen. (Heiterkeit) Es ist ein Beschluss gefallen. Martin Huber hat ihn ausführlich zitiert. Michael Müller ist auch an der einen oder anderen Stelle darauf eingegangen. Insofern will ich ein bisschen an die Debattenökonomie appellieren. Es macht nicht viel Sinn, ein Thema jeden Monat wieder zu diskutieren. Aber jetzt ist es ja das erste Mal. Vielleicht können wir dann mal in Ruhe arbeiten. Der Sozialismus steht meines Erachtens auch nicht vor der Tür. Manche hoffen, andere fürchten, aber ich glaube, das ist keine kommunale Handlungsoption. Ich will noch etwas zur Gastronomie sagen und dazu, was andere Städte erlebt und erfahren haben. Und ich will etwas zu meinem beziehungsweise dem vorgetragenen FAZ-Zitat vom Februar sagen. Die Gastronomie ist in nicht einfachen Verhältnissen, das ist sicherlich richtig. Ich glaube aber, wenn man mit dem Fahrrad durch Frankfurt fährt oder durch die Stadt läuft, insbesondere durch Straßen wie den Oeder Weg, die verkehrsberuhigt sind, stellt man fest, dass die Gastronomie quicklebendig ist. Es ist eher so, dass wir dort immer wieder Diskussionen haben, ob wir vielleicht eine Aufstellfläche zulasten von Parkraum realisieren können. Dann wird dort immer ganz anders diskutiert. Die Frage, ob mehr Mülleimer helfen, haben wir uns oft gestellt. Wir stellen mehr Mülleimer auf und sie helfen hoffentlich auch ein Stück. Wir haben übrigens auch Mülleimer, die groß genug sind, um darin einen Pizzakarton komplett zu entsorgen, sogar ohne ihn zu falten. Das habe ich mit eigenen Augen gesehen. Insofern ist, wie ich auch vorhin schon gesagt habe, die Verpackungssteuer nur eines von ganz ganz vielen Instrumenten. Ja, lieber Peter Paul Thoma, dazu gehört auch ein Stück Erziehung. Die Tonalität, in der du das hier allerdings vorgetragen hast, ist, glaube ich, fehl am Platz. So gehen wir mit Leuten eigentlich nicht um. Das ist zwar etwas, was den GRÜNEN gerne vorgeworfen wird, aber jetzt kam es aus deinem Mund. Die GRÜNEN gehen ganz anders mit den Menschen um. (Beifall) Es gibt mehrere Städte, die die Verpackungssteuer inzwischen eingeführt haben; so wurden hier Tübingen und Konstanz zitiert. Mit Stand vom April 2025 - sorry für die leicht veralteten Daten - waren neun Kommunen aktiv in der Umsetzung. Laut der Deutschen Umwelthilfe haben 144 Städte und Kommunen sich mit dem Thema befasst und denken darüber nach, so wie jetzt auch die Stadt Frankfurt am Main. Insofern kann ich zusammen mit Martin Huber sagen: Lassen Sie uns mal arbeiten. Die Zielvorgaben sind klar und ausführlich diskutiert. Die Gleichen, die heute dagegen sind, waren damals auch schon dagegen, das war aber nicht die Mehrheit. Jetzt komme ich zu dem Zitat aus der FAZ: Ja, das habe ich so gesagt, aber man muss immer auf den Kontext achten. An der Stelle ging es um die Frage, wie viel Lenkungswirkung wir hin zu einer Recyclingwirtschaft von einer Verpackungssteuer erwarten können. Da ist und bleibt die Aussage - ich habe am Anfang auch schon gesagt, dass diese Steuer einen anderen Hintergrund hat -, dass die Lenkungswirkung einer lokalen Verpackungssteuer hin zu mehr Recycling wahrscheinlich überschaubar und nicht der Mühe wert ist, weil wir so was auf Bundesebene regeln müssen. Da gibt es Gesetzgebungen zur Mehrwegpflicht, die Martin Huber auch schon zitiert hat. Es gibt oder gab Bemühungen der alten Bundesregierung, mehr in eine Kreislaufwirtschaft zu kommen, auch im Verpackungsbereich. Ich bin mal gespannt, wie sich die neue Bundesregierung dazu aufstellt. Fakt ist, dass wir mit einer Verpackungssteuer gegen die Vermüllung agieren wollen ... (Beifall) ... und Fakt ist auch, dass das auf jeden Fall einen Versuch wert ist und an anderen Stellen schon erfolgreich war. Zu allem Weiteren sprechen wir uns, wenn wir dann so weit sind. Vielen Dank! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Nathaniel Ritter Vertraulichkeit: Nein

  • Eine Gruppe von 50 Vertretern aus Stadtverwaltung, sozialen Einrichtungen und Zivilgesellschaft hat ein Strategiepapier
    F
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3648 Eine Gruppe von 50 Vertretern aus Stadtverwaltung, sozialen Einrichtungen und Zivilgesellschaft hat ein Strategiepapier von 100 Seiten zur Verbesserung der Situation im Bahnhofsviertel bis 2040 vorgelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie bewertetet der Magistrat den Inhalt des Strategiepapiers und in welcher Höhe sind der Stadt Frankfurt Kosten für dessen Erstellung entstanden? Antwort des Magistrats: Stadträtin Elke Voitl: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Anwesende, Herr Stadtverordneter Dr. Schulz! Die beteiligten Dezernate bewerten die Inhalte des Strategiepapiers positiv. Es stellt neben den zahlreichen anderen Aktivitäten des Magistrats einen wichtigen Beitrag für die zukünftige und langfristig ausgerichtete Entwicklung des Bahnhofsviertels dar. Ebenso wird die umfassende und professionelle Begleitung und Moderation des Prozesses durch das Stadtentwicklungsbüro urbanista wertgeschätzt. Das Strategiepapier für die Weiterentwicklung des Bahnhofsviertels ist das Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses, der direkt die Bürger:innen vor Ort mit einbezog. Dieser bringt die Ideen und Sichtweisen der Menschen aus dem Viertel mit den Vorstellungen von Politik, Wirtschaft, den Sicherheitsbehörden und beteiligten Verwaltungsbereichen der Stadt zusammen. Die Stadt schätzt und fördert das Engagement der Bürger:innen und Akteur:innen im Viertel. In den umfassenden Dialogformaten sind insgesamt 35 Einzelmaßnahmen und Ideen zur Quartiersentwicklung entstanden. Es ist wichtig, dass alle Beiträge der Teilnehmenden von Beteiligungsprozessen sichtbar gemacht werden. Mit der Entscheidung für einen Beteiligungsprozess ist untrennbar die Bereitschaft verbunden, die eingebrachten Beiträge ernsthaft anzuhören, als Bestandteil des Prozesses zu akzeptieren und auch ernsthaft zu prüfen. (Beifall) Andernfalls führt das zu Enttäuschung und zu einem erheblichen Vertrauensverlust. Eine transparente Nachverfolgung stärkt dagegen die Glaubwürdigkeit und auch die Beteiligungsmotivation für künftige Prozesse. Alle erarbeiteten Vorschläge werden nun in einem nächsten Schritt auf Umsetzbarkeit geprüft. Damit ist das Strategiepapier ein weiterer von vielen einzelnen Schritten zur Weiterentwicklung des Bahnhofsviertels. Die in dem Papier skizzierten und beschriebenen Ideen sind gezielt in die Zukunft gerichtet. Sie schließen somit nahtlos an die vielen Maßnahmen an, die die Stadt bereits umsetzt. An der Realisation dieser kurz- und mittelfristigen Projekte ist maßgeblich das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel beteiligt. Es hat mit seiner Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, dass sich das Vielfaltsquartier Bahnhofsviertel zu einem Viertel entwickelt, in dem sich alle Menschen wohlfühlen sollen. Beispielhaft für dessen ämter- und dezernatsübergreifende Arbeit sollen folgende Projekte genannt werden: der interkulturelle Familientreff Famos, das Netzwerkquartier der Kulturen, die Vermittlung von Leerstandsimmobilien, die Gestaltung öffentlicher Räume, Angebote des Verfügungsfonds Bahnhofsviertel, Vor-Ort-Gespräche mit Hotels, Unternehmen, Gewerbeeigentümern und Bewohner:innen, Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls, Einrichtung öffentlicher Toiletten, Präsentationen und Führungen zur Infovermittlung, Unterstützung der Anwohner:inneninitiative, Schaffung von zivilgesellschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten, die Unterstützung von Akteur:innen im Viertel für Projektvorhaben, wie zum Beispiel das Erzählcafé für Senior:innen, Boxangebote für Jugendliche und ab 2026 ein aufsuchendes Angebot, nämlich Stadtteilflüster:innen im Bahnhofsviertel. Darüber hinaus wurde aktuell der Drogenkonsumraum in der Niddastraße erweitert, damit Menschen aus der offenen Drogenszene nicht mehr auf der Straße konsumieren müssen. Der neue Pflasterlaster der Johanniter bietet medizinische Hilfe und verstärkt die aufsuchende Straßenmedizin. Die Gesamtkosten für die Begleitung des Prozesses durch das Stadtteilentwicklungsbüro urbanista inklusive Dokumentation belaufen sich auf 258.198,01 Euro, die über einen Zeitraum von zwei Jahren entstanden sind. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt zwei Zusatzfragen, zunächst vom Fragesteller Dr. Uwe Schulz und danach von Uli Baier. Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: (Zusatzfrage) Wie steht denn der Magistrat zu dem Vorschlag eines Rauschmuseums? Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Wie schon gesagt, es werden jetzt alle Vorschläge, die die Bürger:innen in diesem Prozess entwickelt haben, geprüft und auf ihre Machbarkeit untersucht. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Baier. Bitte schön! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wie beurteilt der Magistrat die Auslassungen diverser Politiker und Medien zu dem Arbeitsmittelvorschlag Rauschmuseum mit Blick darauf, dass bereits weltweit berühmte Museen lehrreich Geschichte und Forschung zu Rauschmitteln zeigen? So in München das Bier- und Oktoberfestmuseum, das Schwäbische Schnapsmuseum im Steinhaus Bönnigheim, das House of Cannabis in New York und nicht zuletzt das House of Opium im Goldenen Dreieck. Alles berühmte Museen, alle mit vielen Besuchern und alle wunderbar anzuschauen und viel lehrreicher für alle nachfolgenden Museen. (Beifall) Stadträtin Elke Voitl: (fortfahrend) Ja, Herr Stadtverordneter Baier, es gibt Städte, die sich im Rahmen von Museen mit dem gesellschaftlichen Phänomen des Rausches und auch, ganz wichtig, mit der oft daraus folgenden Suchtproblematik auseinandersetzen und entsprechende Lernorte betreiben. Insofern wird auch dieser wie alle anderen Vorschläge, die gemacht wurden, ernsthaft geprüft. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3648 Stadtverordneter Dr. Uwe Schulz, BFF-BIG: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Wenn ich mal nicht weiterweiß, gründe ich einen Arbeitskreis." (Zurufe) Dieses Motto trifft auch auf das Gremium aus 50 Vertretern von Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft zu, die in kostenintensiver Weise ein hundertseitiges Strategiepapier zum Bahnhofsviertel vorgelegt haben. Eine Frankfurter Tageszeitung kommentierte das Papier völlig zutreffend als "inhaltslose Sprechblasen" und "vage Ideen". Damit ist nicht nur der völlig neben der Sache liegende Vorschlag eines Rauschmuseums gemeint, der sich schon von selbst abqualifiziert und eher darauf hindeutet, dass das politisch-intellektuelle Potenzial in diesem Gremium teilweise wohl etwas überschaubar ist. (Zurufe) Nichts Substanzielles ist in diesem Papier zur Lösung der Probleme des Viertels zu lesen. Zu den Belangen von Wirtschaft und Gewerbe, zur Beseitigung der Drogenszene und des Drogenhandels, zu den Themen Sicherheit und Ordnung findet man wenig. Stattdessen erschöpft sich das überflüssige Papier in romantisierender Gesundbeterei und der Forderung nach einem Wochenmarkt, an dem kaum ein Markthändler Interesse hat. Beim Bahnhofsviertel ist es notwendig, dass das wirtschaftliche Potenzial abgerufen wird. Das geschieht mit den gegenwärtigen Strukturen aus offener Drogenszene, Druckräumen, Billiggastronomie, Handyläden, Glücksspielstätten und Laufhäusern aber nicht. Eine solche Nutzung dieses Viertels bedeutet Perlen vor die Säue. (Zurufe) Das Potenzial des Bahnhofsviertels rufe ich mit attraktiven Geschäfts- und Büroräumen ab. Ich rufe es ab, indem ich dem Gewerbe und Einzelhandel Möglichkeiten biete. Dazu gehören auch Qualitätsgastronomie und kulturelle Einrichtungen sowie natürlich die Schaffung von Wohnraum in allen Segmenten - für den Studenten und den Azubi genauso wie für den Chefarzt. (Beifall, Zurufe) Was wir im Bahnhofsviertel brauchen, sind keine unnötigen Papiere, sondern eine Zeitenwende. Ich danke Ihnen! (Beifall, Heiterkeit, Zurufe) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Schäfer von der CDU hat jetzt das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU: Frau Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zum Teil katastrophalen Zustände im Bahnhofsviertel sind weit über die Frankfurter Stadtgrenzen bekannt und klar ist auch, so wie es jetzt ist, kann und darf es nicht bleiben. Aber die Frage, die sich stellt, ist, wie die Situation vor Ort verbessert werden kann, und da gibt es grundlegend unterschiedliche Auffassungen hier im Haus. Wir sind der festen Überzeugung, dass man den bisherigen Weg so nicht weitergehen kann. Wir brauchen eine grundlegende Kurskorrektur, um die Situation im Bahnhofsviertel in den Griff zu bekommen. (Beifall) Wir als CDU haben dazu zahlreiche Vorschläge gemacht, im Bereich der Sicherheitspolitik, im Bereich der Sozialpolitik und auch im Bereich der Gesundheitspolitik, aber die Koalition oder das, was davon noch übrig geblieben ist, war und ist nicht bereit, die nötigen Kurskorrekturen vorzunehmen. Stattdessen hat der Magistrat jetzt ein Papier mit Ideen vorgelegt, die bis zum Jahr 2040 reichen sollen. Meine Damen und Herren, an vielen Stellen bleibt dieses Papier sehr vage. Insbesondere bei den Bereichen der Sicherheit und Sauberkeit hat das Papier erhebliche Defizite. Mit Straßensperrungen, so wie Sie die jetzt planen, und einem Rauschmuseum werden Sie die Probleme vor Ort nicht lösen. Wir brauchen in Frankfurt kein Rauschmuseum, wir brauchen kein Drogenmuseum, wir brauchen endlich den politischen Willen, die Situation im Bahnhofsviertel zu verbessern. (Beifall) Meine Damen und Herren, ein Rauschmuseum ist das völlig falsche politische Signal. Die offene Drogenszene und menschliches Elend dominieren dort weiterhin das Stadtbild. Ich denke, wir sollten die finanziellen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, lieber nutzen, um den Menschen vor Ort zu helfen, und nicht, um ein Rauschmuseum zu eröffnen. Wir brauchen keine Ideen für das Jahr 2040, wir brauchen Lösungen, und zwar jetzt. Die Menschen können nämlich nicht so lange warten. Wir brauchen endlich eine Strategie für das Bahnhofsviertel, die die Probleme angeht: Drogen, Kriminalität, mangelnde Sauberkeit. Darum muss sich die Politik kümmern und der Kreislauf aus Konsum und Kriminalität muss durchbrochen werden. Deshalb setzen wir uns als CDU entschieden für mehr medizinische Betreuung und eine wirksame Ausstiegsstrategie in der Drogenpolitik ein. Wir stehen für Sicherheit und Ordnung im Bahnhofsviertel und unterstützen den konsequenten Kurs der Hessischen Landesregierung bei der Bekämpfung der Kriminalität. Ich will auch in aller Deutlichkeit sagen: Der Drogensumpf, der dort vorherrscht, muss endlich trockengelegt werden. Ich fordere die Stadtregierung auf, endlich auch ihren Beitrag dazu zu leisten. (Beifall, Zurufe) Ich weiß, Ihre Stärke sind die Zwischenrufe, das ist aber kein Zeichen von politischer Qualität. Von daher möchte ich zum Schluss wiederholen: So wie es jetzt im Bahnhofsviertel ist, kann und darf es nicht bleiben. Wir brauchen dort dringend einen Politikwechsel. In diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke schön! Beatrix Baumann von den GRÜNEN hat als Nächste das Wort. Bitte! Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uwe Schulz ist so unterirdisch, das kann man ja gar nicht kommentieren. Von der CDU gibt es nichts Neues. Sie können dem hessischen Innenminister sagen, dass er seine Aufgaben erledigen soll, damit der Drogenhandel in Frankfurt tatsächlich beendet wird und nicht mehr so viele Drogen hier hinkommen. (Beifall) Aber das ist ja gar nicht das Thema, um das es eigentlich geht. Der hessische Innenminister hat sich zu Wort gemeldet, die Tageszeitungen haben berichtet und Frankfurt hat es neulich sogar in die Tagesschau geschafft. Der Oberbürgermeister wird in der Presse zitiert mit den Worten "Das wird es mit mir nicht geben", hebt aber hervor - vielen Dank dafür -, "dass es sich um Ideen handelt und nicht um Beschlüsse". Was ist passiert? Nun, der Magistrat will das Bahnhofsviertel zu einem Viertel für alle mit besserer Aufenthaltsqualität entwickeln. Die Dezernate haben schon viel auf den Weg gebracht, aller Unkerei der CDU widersprochen und all dem, worüber hier auch schon oft diskutiert wurde. Die Herausforderungen sind aber außerordentlich groß, und weil nachhaltiger Wandel nur gemeinsam mit den Akteur:innen vor Ort gestaltet werden kann, wurde ein offener Beteiligungsprozess unter dem Titel "Strategie Bahnhofsviertel 2024 bis 2040" durchgeführt. Das macht übrigens die Stadt Hamburg gerade zu drei verschiedenen Themenbereichen, mit denen sich die Stadt in der Stadtentwicklung rumschlägt. 45 Vertreterinnen aller möglichen Bereiche und der Zivilgesellschaft haben über die Zukunft des Bahnhofsviertels diskutiert und gemeinsam Ideen entwickelt. Das Ergebnis ist "ein Kompass für die zukünftige Entwicklung", so steht es in der Dokumentation. Ein Kompass mit gemeinsam formulierten Grundsätzen, übrigens sehr interessant, daraus abgeleiteten Entwicklungszielen und mit Projektvorschlägen - 35 an der Zahl, das hat Elke Voitl vorhin gesagt. Alles wurde im Strategiepapier dokumentiert, vom Magistrat verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Einer dieser Projektvorschläge ist die Errichtung eines Rauschmuseums auf dem Karlsplatz. Diesem einen Projektvorschlag gilt die ganze Aufregung, die in den letzten Wochen durchgerauscht ist. Ich will diesen Projektvorschlag heute nicht diskutieren und auch nicht öffentlich bewerten. Wenn überhaupt, würde ich das im Dialog mit den Menschen tun, die am Beteiligungsprozess mitgewirkt haben. Denn darum geht es eigentlich. Es geht um Bürgerbeteiligung und um Bürgerinnenbeteiligung natürlich auch. (Beifall) Ich möchte nicht wissen, wie die 45 engagierten Menschen, die viel Herz und Hirn in den Prozess gesteckt haben, die öffentliche Hervorhebung nur dieses einen Projektvorschlages und seine Skandalisierung erlebt haben. Lassen Sie mich eines klarstellen: Das Strategiepapier ist die Dokumentation eines offenen Beteiligungsprozesses. Eine Zensur kommt überhaupt nicht infrage. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit ist abgelaufen. Stadtverordnete Beatrix Baumann, GRÜNE: (fortfahrend) Die entwickelten Inhalte werden jetzt den Weg der demokratischen Entscheidungsfindung durchlaufen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Als Letzte hat Frau Stadträtin Voitl das Wort. Bitte schön! Stadträtin Elke Voitl: Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Stadt Frankfurt erfragt bei ganz vielen Prozessen die Haltung von Bürgerinnen und Bürgern, und das ist wichtig. Das ist ein ganz wichtiger Teil unserer Demokratie. Es gibt Beteiligungsprozesse, da können Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen mit ihren Ideen, mit ihren Haltungen, mit ihren Positionen, auch mit ihren Vorstellungen, und übrigens, wenn wir über die Gestaltung unserer Stadt reden, sind genau diese Prozesse Standard. Da kann Kollege Stadtrat Professor Dr. Gwechenberger Ihnen ganz viele aufzählen, bei denen das genau so passiert. Wir tun das nicht nur im Großen; selbst wenn es um die Gestaltung eines einzelnen Hauses geht, respektiere ich die Meinung der Bürger:innen. Jetzt gibt es auch einen solchen Prozess für die Gestaltung und für die Weiterentwicklung im Bahnhofsviertel. Der ist tatsächlich noch viel umfangreicher angelegt, weil er eben in der Bedeutung und in der Auswirkung für uns sehr wichtig ist. Was haben wir denn gemacht? Wir haben über Monate hinweg Workshops angeboten, in denen sich Menschen aus dem Viertel eingebracht haben. Das waren Bürger:innen, das waren Gewerbetreibende und das waren Stakeholder im Viertel. Das haben diese Menschen in ihrer Freizeit gemacht und wirklich mit großem Engagement. Gemeinsam mit Vertreter:innen aus Verwaltung, aus der Wirtschaft, aus der Politik, auch aus der Kultur, aus der Sozialarbeit und übrigens auch aus den Sicherheitsbehörden, die waren nämlich auch dabei, haben sie gemeinsam Grundlagen entwickelt und auch Entscheidungen getroffen für Vorschläge. Da sind ganz viele gute Ideen dabei und vielleicht auch weniger gute. Unsere Aufgabe ist es jetzt doch zu prüfen, was davon sinnvoll ist, was überhaupt umsetzbar ist, was realisierbar ist und was zielführend ist. Genau diese Aufgabe hat der Magistrat jetzt. Ich werde mich genau dieser Aufgabe auch stellen und ich gehe davon aus, dass meine Amtskolleg:innen ihre Aufgabe genauso ernst nehmen werden, wie ich das tue. Es ist nicht unsere Aufgabe, im Vorfeld diese Vorschläge, die die Bürger:innen gemacht haben, zu bewerten oder ohne Prüfung einfach wegzuzensieren. Es ist jetzt unsere Aufgabe, uns ganz ernsthaft mit den Ideen der Bürger:innen auseinanderzusetzen. Ich habe hier nicht den Eindruck, dass alle, die sich in den letzten Tagen und auch hier heute Abend sehr pointiert geäußert haben, wirklich diesen Bericht gelesen und sich damit auseinandergesetzt haben. Ich muss leider auch davon ausgehen, dass Wiesbaden den Bericht offensichtlich auch nicht so genau gelesen hat. (Beifall) Wenn wir so vorgehen, dann können wir uns Bürgerbeteiligung in Zukunft auch sparen. (Beifall) Wer sich nach dem Abschluss dieses Beteiligungsprozesses hinstellt, ohne eben genau diese geäußerten Vorstellungen und Ideen vertieft zu betrachten, und sie als naiv, als sozialromantisch bezeichnet, nimmt die Bürgerinnen und Bürger nicht ernst. Sie sind jetzt sogar noch einen Schritt weiter gegangen, Herr Dr. Schulz, Sie haben den Bürger:innen, die sich da beteiligt haben, mangelnden Intellekt unterstellt. Unfassbar, wirklich! (Beifall) Sie beleidigen die Menschen, die sich beteiligt haben. Sie beleidigen die Menschen, die ihre Freizeit, ihr Engagement und ihre Expertise, ihr Wissen mit eingebracht haben. Sie haben diese Menschen eben auf offener Bühne beleidigt. (Beifall) Wer so was macht, der zeigt entweder, dass er sich mit Beteiligungsprozessen überhaupt nicht auskennt oder er zeigt, wie ernst oder wie wenig ernst ihm die Meinung der Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt ist. (Beifall) Wer sich aus so einem Bericht einzelne Ideen rausgreift und sie als Mittel zum Zweck in einer ganz anderen Auseinandersetzung macht, der vergeht sich an der Demokratie. So etwas macht man nicht! (Beifall) Das ist beides nicht meine Vorstellung von Politik, weil ich die Ideen der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme. Ich wertschätze genau das Engagement, das wirklich viele in diesen Prozess eingebracht haben. Ich bin mir sicher, dass in diesem Strategiepapier ganz viele gute Ideen stecken, die wir nach einer sorgsamen Überprüfung auch umsetzen werden. Die Ideen werden dann die zahlreichen Projekte ganz sinnvoll ergänzen, die im Bahnhofsviertel auch schon auf den Weg gebracht sind. Da waren ganz viele wegweisende Schritte dabei und auch viele kleine, aber es sind eben viele, viele Schritte, die dieses Bahnhofsviertel dann auch voranbringen. Anstatt Bürger:innen dieser Stadt, Frankfurter Bürger:innen, für ihre Ideen zu kritisieren, sollte sich manch ein Kollege hier und auch in Wiesbaden lieber mal auf die eigene Arbeit konzentrieren und endlich die Drogenkartelle im Bahnhofsviertel in unserer Stadt zerschlagen und nicht nur ankündigen und verunglimpfen. Danke! (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Unter der Überschrift „In der Gastronomie ist es immer öfter dreckig“ berichtete die Frankfurter Rundschau am 21.11.2025
    F
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3649 Unter der Überschrift "In der Gastronomie ist es immer öfter dreckig" berichtete die Frankfurter Rundschau am 21.11.2025 darüber, dass das Ordnungsamt eine stark erhöhte Zahl von Betriebsschließungen infolge von Lebensmittelkontrollen festgestellt habe. Ein Grund hierfür sei laut Stadträtin Rinn, dass die notwendige Sachkunde der Betreiber wie auch der Angestellten im Bereich der Gastronomie in den vergangenen Jahren stark nachgelassen habe. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diese Situation zu verbessern? Antwort des Magistrats: Stadträtin Stephanie Wüst: Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Klinger, sehr geehrte Damen und Herren! Um die Situation nachhaltig zu verbessern, sollten flankierend zum Ausbau der Personalressourcen weitere Maßnahmen eingeführt werden, die Qualifizierung, Transparenz und Kontrolle wirksam miteinander verbinden. Zentraler Baustein wäre ein verpflichtender Hygieneführerschein für Betreiber und verantwortliche Personen, insbesondere für Quereinsteiger und neue Betriebe. Dieser Nachweis sollte nicht über einfache Online-Multiple-Choice-Verfahren erlangt werden können, sondern eine praxisorientierte behördlich anerkannte Präsenz- oder Hybridschulung mit Leistungsnachweis umfassen. Zudem sollte der Führerschein zeitlich befristet sein und regelmäßig erneuert werden müssen, um sicherzustellen, dass Wissen und praktische Kompetenz dauerhaft aktuell bleiben. Dabei ist jedoch klarzustellen, dass die Abteilung Veterinärwesen des Frankfurter Ordnungsamts selbst keine Schulungen zur Sachkunde oder Hygiene anbieten kann. Ob entsprechende Angebote künftig durch Institutionen wie die IHK oder den DEHOGA bereitgestellt werden könnten, ist noch zu klären. Inhaltlich sollten praxisnahe Sach- und Fachkenntnisse zur Umsetzung der Lebensmittelhygiene, zum HACCP-System, zu Dokumentationspflichten sowie zur organisatorischen Gestaltung eines sicheren Küchenbetriebs vermittelt werden. Für interessierte Lebensmittelunternehmer stehen auf der Seite "Lebensmittelüberwachung" der Stadt Frankfurt am Main bereits jetzt zahlreiche Informationen und Merkblätter zur Verfügung. Zukünftig soll ein Hinweis auf die vorhandenen Informationen und Merkblätter direkt bei einer Gewerbeanmeldung im Lebensmittelbereich erfolgen. Diese sind unter dem entsprechenden Link übrigens auch mehrsprachig verfügbar. Durch diese Maßnahmen ließen sich Hygienemängel wirksam reduzieren, Betriebsschließungen vorbeugen und gleichzeitig Transparenz, Fairness und Vertrauen zwischen Behörden, Gastronomie und Verbraucherinnen und Verbrauchern nachhaltig stärken. Das Ordnungsamt, speziell die Abteilung Veterinärwesen, steht im Kontakt mit den einschlägigen Verbänden wie DEHOGA und IGF und wird ab 2026 auch einen institutionalisierten Austausch mit diesen Organisationen etablieren, um wechselseitig Informationen zu teilen und möglichst frühzeitig auf neue Entwicklungen eingehen zu können. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Eberz von den GRÜNEN. Bitte schön! Stadtverordnete Julia Eberz, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Stadträtin! Es ist beeindruckend, dass meine mündliche Frage, die ja nicht mal mündlich gestellt wurde, jetzt solche Wellen geschlagen hat. Mich haben die Ausführungen von Frau Kollegin Rinn sehr betroffen gemacht, alleine, dass die Fallzahlen so gestiegen sind. Die IGF hat sich, ich glaube letzte oder vorletzte Woche, zu Wort gemeldet und diese Kontrollen kritisiert und gesagt, dass viel zu kleinlich kontrolliert wird. Das hat mich ein bisschen gewundert. Wie stehen Sie denn als Wirtschaftsdezernentin dazu? Sie stehen auch als Wirtschaftsdezernentin im Austausch mit der IGF. Vielleicht können Sie in dieser Rolle etwas dazu sagen? Stadträtin Stephanie Wüst: (fortfahrend) Es geht nicht darum, wie ich dazu stehe, sondern was der Magistrat arbeitet. Es hat just in dieser Woche ein gemeinsames Gespräch stattgefunden, zu dem ich gemeinsam mit Stadträtin Rinn eingeladen habe mit dem Ordnungsamt, dem Veterinärwesen, der IGF und dem DEHOGA, wo wir genau das aufgearbeitet haben. Wir sind alle offenen Fragen durchgegangen, zum Beispiel, ob mehr kontrolliert wird als vorher. Die Antwort ist übrigens: Nein, es wird nicht mehr kontrolliert, weil dies ressourcentechnisch vom Ordnungsamt gar nicht abgedeckt werden kann. Wir haben aber auch gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Frankfurt in der Gastronomie eine Sonderstellung einnimmt. Wir haben eine gute Gastronomie. Wir machen auch als Stadt viel für die Gastronomie. Die Berichterstattung ist einfach unglücklich gelaufen. Wir werden das künftig anders machen: Es ist ein institutionalisierter Austausch entstanden; es wird jetzt halbjährlich Treffen geben; es ist aber vor allen Dingen auch klar geworden, dass es eine enorm hohe Anzahl an Betrieben gibt, die gar nicht auffällig werden. Solche Zahlen müssen künftig als Positivmeldungen eingeordnet werden. Wir haben viele Fragen klären und vieles aufarbeiten können und das wird in 2026 fortgesetzt. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Auch die zweite Zusatzfrage stellt Frau Eberz. Bitte schön! Stadtverordnete Julia Eberz, GRÜNE: (Zusatzfrage) Ich finde es bedauerlich, dass beim Verbraucherfenster Hessen immer nur die schwarzen Schafe aufgeführt werden. Wäre es denn sinnvoll, vielleicht auf der Internetseite der Stadt auch zu präsentieren, wenn Betriebe gut arbeiten? Ich meine, es wäre schön, wenn man sieht, dass in dem Laden, in den ich öfter gehe, alles sauber ist, anstatt sich immer nur den Schock zu holen, dass ich da öfter war und jetzt ist plötzlich geschlossen. Das wäre vielleicht mal eine Idee, auf der städtischen Seite eine Positivliste anzulegen. Stadträtin Stephanie Wüst: (fortfahrend) Auch diesen Vorschlag hat die Abteilung Veterinärwesen im Ordnungsamt eingebracht: eine Art Ampelsystem. Das schaut man sich jetzt gemeinsam an. So ein Ampelsystem hat beispielsweise den Nachteil, dass man immer wieder nachhalten muss, wenn ein Betrieb beispielsweise in der gelben Kategorie ist und vielleicht gerade von Grün auf Gelb gerutscht ist. Wann hat man die Ressource, wieder in den Betrieb zu gehen und sicherzustellen, ob der Mangel behoben ist, damit der Betrieb wieder unter Grün eingestuft wird? Deswegen ist so ein Ampelsystem nicht gleich umsetzbar, weil es viel zu schwierig ist. Man kann das beispielsweise wie bei so einem Energiebarometer anzeigen. Es ist besser erklärbar, dennoch muss man gucken, ob es ressourcentechnisch umsetzbar ist. Solche Vorschläge werden aber genau in diesem Kreis aktuell eruiert. Wie ich gerade am Ende der Antwort Ihrer ersten Zusatzfrage dargestellt habe, wird die Positivliste, die Einordnung dieser Zahl, wie viele Positivfälle wir in Frankfurt überhaupt haben, künftig definitiv eine prominentere Rolle spielen. Jedoch vielen Dank für die Anregung! Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • „DIE FRAKTION“ hat im Rahmen der Vorlage A 353 im Zusammenhang mit der Reform des § 22 KWG eine umfangreiche Anfrage an
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3650 "DIE FRAKTION" hat im Rahmen der Vorlage A 353 im Zusammenhang mit der Reform des § 22 KWG eine umfangreiche Anfrage an den Magistrat gestellt. Gegenstand der Anfrage war insbesondere das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz vom 16. Mai 2024, welches im Hinblick auf die geplante Reform des Kommunalwahlrechts an Kommunen gesendet wurde. Der Magistrat hat die Beantwortung der Anfrage mit Verweis auf das Verfahren vor dem StGH verweigert. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Gründe hindern den Magistrat daran, die erbetenen Informationen offenzulegen, wenn das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, auf das er sich beruft, ohnehin öffentlich ist? Antwort des Magistrats: Stadträtin Stephanie Wüst: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Grote, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist unzutreffend, dass der Magistrat die Beantwortung der Anfrage A 353 verweigert hat. Vielmehr wurde die Anfrage durch den Magistratsbericht B 349 vom 22.09.2025 beantwortet, den der Oberbürgermeister vorgelegt hat. Der Bericht wurde am 04.11.2025 im Haupt- und Finanzausschuss von allen anwesenden Fraktionen ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen. Damit ist eindeutig belegt, dass der Magistrat seiner Antwortpflicht nachgekommen ist. Zugleich gilt der allgemein anerkannte Grundsatz, dass der Magistrat sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert, um deren Verlauf nicht politisch oder administrativ zu beeinflussen - eine Haltung, die Ausdruck verantwortungsvollen rechtsstaatlichen Handelns ist und keinesfalls eine Verweigerung darstellt. Ergänzend dazu: Im Bericht B 349 wird zutreffend darauf hingewiesen, dass das Schreiben des Innenministeriums zuständigkeitshalber vom Büro der Stadtverordnetenversammlung beantwortet wurde. Diese Zuständigkeit folgt aus der kommunalen Verfassungsordnung, wonach gemäß § 9 Absatz 1 HGO die Gemeindevertretung das oberste Organ der Gemeinde ist und ihre inneren Angelegenheiten selbstständig regelt. Der Magistrat ist nicht deren Aufsichtsorgan und gibt daher keine Stellungnahmen zu Angelegenheiten der Gemeindevertretung ab. Folgerichtig erfolgt die Beantwortung entsprechender Anfragen durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung, das aus Gründen der institutionellen Unabhängigkeit keinem Dezernat unterstellt ist. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Grote. Bitte schön! Stadtverordnete Elisa Grote, Volt: (Zusatzfrage) Vielen Dank, Frau Wüst für die Beantwortung der Frage! Ich habe noch eine Nachfrage: Haben Sie Kenntnis über den Inhalt des Schreibens? Liegt Ihnen das Schreiben vor? Stadträtin Stephanie Wüst: (fortfahrend) Nein, und auch hier muss ich zuständigkeitshalber dann wieder an das Büro der Stadtverordnetenversammlung verweisen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Danke schön! Es gab zahlreiche Wünsche zu einer Zusatzfrage, aber es gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Frau Schnitzler hatte sich zuerst gemeldet, deswegen kann sie jetzt ihre Frage stellen. Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP: (Zusatzfrage) Wie stellt der Magistrat sicher, dass Bürger und Stadtverordnete transparent nachvollziehen können, welche Stelle für welche Antwort zuständig ist? Stadträtin Stephanie Wüst: (fortfahrend) Ich gestehe ganz ehrlich ein, dass uns nicht bewusst war, dass es hier ein Durcheinander oder eine Intransparenz bei den Zuständigkeiten gibt. Deswegen werden wir uns künftig sehr viel mehr Mühe geben müssen, damit es dieses Durcheinander oder diese Intransparenz nicht mehr gibt. Ich nehme den Hinweis dankend entgegen. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3650 Stadtverordnete Elisa Grote, Volt: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der zweite Versuch, eine Antwort des Magistrats zu dem Schreiben des Innenministeriums zur Kommunalrechtsreform zu bekommen, ist leider gescheitert. Ja, es existiert formell eine Antwort des Oberbürgermeisters auf die Anfrage A 353. Diese verweist allerdings ausschließlich auf das laufende Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und enthält keine Antwort auf die gestellten Fragen. Seiner Auskunftspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung kommt der Magistrat damit nicht ausreichend nach. Die Argumentation des Magistrats, er äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren, mag in anderen Kontexten sinnvoll sein, trägt hier aber nicht, denn es geht um die Bewertung eines Gerichtsverfahrens. Es geht nicht um die Bewertung eines Gerichtsverfahrens, es geht schlicht um die Offenlegung eines Fragebogens und der Antworten, die das Büro der Stadtverordnetenversammlung an das Innenministerium übersendet hat. Das sind verwaltungsbezogene Informationen, die keinerlei Einfluss auf das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof haben, weder politisch noch juristisch. Davon ganz abgesehen ist das Verfahren ohnehin öffentlich. Wahrscheinlich wird der Fragebogen noch Gegenstand des Verfahrens werden. Wir haben nun die paradoxe Situation, dass die Landesregierung von den Kommunen eine Einschätzung und Praxisbeispiele zu einer Wahlrechtsreform eingefordert hat - wahrscheinlich, um die Erforderlichkeit der Reform zu konstruieren -, die gewählten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter hier aber nicht erfahren, was im Namen der Stadt an das Land übermittelt wurde. Das ist sehr fragwürdig und auch intransparent. Der Wechsel von Hare/Niemeyer zu d'Hondt ist ein tiefgreifender Eingriff in die Zusammensetzung kommunaler Parlamente. Wie die Anfrage richtig beschreibt, führt d'Hondt zu einer Bevorteilung großer Parteien und zu einer faktischen Sperrklausel. Sofern der Magistrat, insbesondere der Oberbürgermeister, nicht den Eindruck erwecken will, aus politischen Gründen von einer Beantwortung der Fragen abzusehen, täte er gut daran, den Fragebogen und die gegebenen Antworten nun endlich offenzulegen. Vielen Dank! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die letzte Wortmeldung zu dieser Aktuellen Stunde hat Herr Schwichtenberg. Ich bitte, den Video-Livestream auszuschalten. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Es ist einfach nur peinlich, wie der Magistrat hier reagiert. Wo Demokratie abgeschafft wird, muss man sich auch dazu äußern. Vorneherum Vielfalt predigen, Beteiligung vortäuschen mit dem Haus der Demokratie, hintenrum die Abschaffung der Demokratie unkommentiert lassen und die Vielfalt abschaffen mit einer neuen Auszählmethode nach d'Hondt. Bloß nicht bei Poseck anecken! Wo ist Mike Josef, wo ist Frau Dr. Eskandari-Grünberg? Freuen wir uns auf den Gerichtstermin am 17. Dezember! Antragstellende Person(en): Stadtv. Elisa Grote Vertraulichkeit: Nein

  • Der Palmengarten war als Botanischer Garten oft die erste Naturerfahrung für alle Kinder. Der einfachste Weg, Naturzusam
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3651 Der Palmengarten war als Botanischer Garten oft die erste Naturerfahrung für alle Kinder. Der einfachste Weg, Naturzusammenhänge zu erleben, ungewöhnliche Pflanzen zu sehen und sich jetzt an den winterlichen Lichtinstallationen mit Tieren und Pflanzen zu erfreuen. Der Weg ist ihnen jetzt versperrt. Die Familienjahreskarte, zwei Erwachsene mit mehrere Kindern, kostete bis 2023 70 Euro. 2024 wurde die Familienjahreskarte abgeschafft. Wenn heute zwei Erwachsene mit mehreren Kinder in den Palmengarten gehen, zahlen sie 158 Euro - mehr als das Doppelte -, je 79 Euro für jeden der beiden Erwachsenen. Welche Familie mit geringem Einkommen kann sich das leisten? Der Eintritt sollte frei sein. Wann wird wenigstens diese enorme Preissteigerung zurückgenommen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Ditfurth, meine Damen und Herren! Die Aktualisierung der Eintrittspreise für den Palmengarten war die erste Preisanpassung seit 2013. Eine Rücknahme ist nicht vorgesehen. Die Anpassung war notwendig, um den Betrieb des Palmengartens sowie die Qualität und Vielfalt des Programms dauerhaft zu sichern und gleichzeitig umfassende Entlastungen für Kinder, Jugendliche und einkommensschwächere Menschen zu gewährleisten. Die allgemeinen Betriebs- und Unterhaltungskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Besonders die stark erhöhten Energiepreise belasten den Betrieb der beheizten Schauhäuser im Palmengarten erheblich. Gleichzeitig hat der Palmengarten in den vergangenen fünf Jahren neue, attraktive Publikumsangebote geschaffen. Dazu gehört insbesondere das sehr beliebte, aber im Betrieb ressourcenintensive Blüten- und Schmetterlingshaus. Ebenso werden zahlreiche Feste und Schauwochen angeboten, die im regulären Eintrittspreis enthalten sind. Im Rahmen dessen werden viele kostenfreie Aktionen angeboten, die sich besonders an Kinder und Jugendliche richten. Zudem wurden mehrere, kostenintensive Modernisierungen an den Schauhäusern und im Freilandbereich vorgenommen, um das Angebot attraktiv, verkehrssicher und inklusiver zu gestalten. Mit der Aktualisierung der Eintrittspreise im April 2024 wurde gleichzeitig ein klares sozialpolitisches Signal gesetzt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren erhalten seitdem freien Eintritt - sowohl privat als auch mit ihren Schulklassen beziehungsweise Betreuungseinrichtungen. Damit wird der Zugang für junge Menschen und organisierte Gruppen deutlich erleichtert. Darüber hinaus erhalten Inhaber:innen des Frankfurt-Passes seit der Änderung der Preisstruktur komplett freien Eintritt. Inhaber:innen des Kulturpasses "Kultur für Alle e. V." erhalten für einen symbolischen Euro pro Jahr - das betrifft Erwachsene und Jugendliche - oder 50 Cent für Kinder bis 13 Jahre ebenfalls ein ganzes Jahr lang freien Eintritt. Der Kulturpass gilt für ein breites Spektrum verschiedener Kulturinstitutionen der Stadt Frankfurt am Main. Damit nimmt der Magistrat seine besondere Verantwortung gegenüber einkommensschwächeren Haushalten wahr. Ein weiteres vergünstigtes Angebot stellt der Naturpass dar, der für 110 Euro im Jahr für Erwachsene beziehungsweise 50 Euro für Kinder gleichzeitig den Eintritt in die drei großen umweltpädagogischen Einrichtungen in Frankfurt am Main - Palmengarten, Senckenberg Naturmuseum und Zoologischer Garten - umfasst. Das ist ein besonders günstiger Tarif für das breite und vielfältige Angebot dieser drei Einrichtungen. Der Botanische Garten, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Palmengarten liegt, ist weiterhin konsequent kostenfrei zugänglich - seit März 2025 auch mit erweiterten Öffnungszeiten. Im bundesweiten Vergleich liegt der Palmengarten auch nach der Erhöhung weiterhin im Durchschnitt vergleichbarer Gärten in Deutschland. Aus der letzten Umfrage "Leben in Frankfurt 2024" ging zudem hervor, dass der Palmengarten einen Besucher:innenanteil von 61 Prozent unter den Frankfurter:innen hat. Das ist nicht nur der höchste Wert einer einzelnen Einrichtung, sondern auch mit einem Plus von 16 Prozent der größte Zuwachs gegenüber dem Vorjahr. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Frau Ditfurth. Bitte schön! Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF: (Zusatzfrage) Liebe Frau Zapf-Rodriguez, Sie haben Ihre Antwort wirklich runtergerattert und mit allem gefüllt, was an meiner Frage vorbeigeht. Ich könnte noch anfügen: In den Günthersburgpark kann man einfach so reingehen, in den Grüneburgpark auch. Das war alles nicht meine Frage, sondern die Konstellation, nach der ich gefragt habe, ist: zwei Erwachsene mit kleinen Kindern. Die kleinen Kinder gehen nicht alleine da rein und diese Konstellation hat sich mehr als doppelt verteuert. Sie kommen mit allen möglichen schönen Sachen, die verbessert wurden: mit Energiekosten, mit Blütenhaus, mit dieser und jener Installation - alles perfekt. Aber es beantwortet nicht die Frage, wie zwei erwachsene Menschen mit kleinen Kindern und geringem Einkommen, die keine anderen Zugänge zu irgendwelchen besonderen Sozialpässen oder anderem haben, sich den Palmengartenbesuch leisten können. Das haben Sie nicht gesagt. Was ich nicht gerne möchte, der Palmengarten wird immer schicker, ist klar, mit Lichtinstallation und diesem und jenem. Wie wollen Sie sicherstellen, dass es künftig wieder möglich ist, dass Menschen mit geringem Einkommen mit kleinen Kindern in den Palmengarten kommen, zu Preisen, die sie sich leisten können. Ich möchte noch ergänzen: (Zurufe) Doch! Das ist eine der Stellschrauben, mit der das Leben von Menschen mit wenig Geld ... Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Ditfurth, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage. Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF: (fortfahrend) Diesen Satz erlauben Sie mir noch, Sie sind bei anderen auch etwas entspannter. Ich komme zu meiner Frage: Sehen Sie es nicht als Problem, dass in Frankfurt die Stellschrauben zur Verschlechterung der Lage von Menschen mit geringem Einkommen immer weiter gedreht werden und die gegenläufige Entwicklung nicht in Sicht ist? Das geht vom Eintritt in den Palmengarten bis hin zum Abbau von Ausbildungsstätten für soziale Arbeit an der Frankfurter UAS. Danke schön! Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Frau Stadträtin, Sie beantworten nur die erste Zusatzfrage. Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF: (fortfahrend) Sie soll aber auch meine Frage beantworten und nicht rumeiern. Stadträtin Tina Zapf-Rodriguez: (fortfahrend) Ich möchte mich in meiner Antwort ganz kurz wiederholen. Ich habe offensichtlich die Antwort zu schnell verlesen. Einkommensschwache Haushalte in Frankfurt erhalten einen Frankfurt-Pass, die Inhaber:innen des Frankfurter-Passes erhalten einen komplett freien Eintritt. Ansonsten gibt es weiterhin die Möglichkeit des Kulturpasses "Kultur für Alle e. V.", wie gesagt, ein symbolischer Euro pro Jahr oder 50 Cent für Kinder bis 13 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre erhalten einen komplett freien Eintritt in Frankfurt. Zudem sind die ganzen zusätzlichen Angebote, insbesondere für Kinder und Jugendliche meistens kostenfrei erhältlich. Das vielleicht noch einmal zur Wiederholung. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Jutta Ditfurth Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stiftung Wirtschaft & Politik machte publik, dass das KAV-Mitglied Ming Yang in die sogenannte Konsultativkonferenz
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3652 Die Stiftung Wirtschaft & Politik machte publik, dass das KAV-Mitglied Ming Yang in die sogenannte Konsultativkonferenz als Teil der chinesischen Einheitsfront der KP eingeladen wurde. Gegen die Publikation hat er sich erfolglos juristisch gewehrt. Das OLG FFM befand: "An einer möglichen Einflussnahme der chinesischen Regierung auf das Bild Chinas in Deutschland besteht ein hohes politisches Interesse der Öffentlichkeit." Yang ist Teil der IBF-Liste von Jumas Medoff, der laut Medienberichten vom autokratischen Aserbaidschan/dem dortigen Öl- & Gas-Konzern SOCAR unterstützt wird - jenem Konzern, von dem die CDU FFM 2012 illegale Spenden annahm. Ich frage: Wie gedenkt der Magistrat damit umzugehen, dass fremde Dienste sich im Rathaus breitmachen? Antwort des Magistrats: Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: Sehr verehrte Frau Vorsteherin, sehr verehrter Herr Stadtverordneter Wehnemann! Die Mitglieder der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung, KAV, werden in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Der Magistrat hat auf die Zusammensetzung keinen Einfluss. Der Magistrat ist nur für die Geschäftsstelle der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung zuständig. Informationen zu Mitgliedern der KAV obliegen alleine der KAV selbst. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Wehnemann hat eine Zusatzfrage. Die zweite Zusatzfrage stellt Herr Medoff. Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (Zusatzfrage) Ich zähle noch mal kurz auf: Es gibt Korruptionsvorwürfe gegen Jumas Medoff, es gibt Zeitungsberichte für eine politische Einflussnahme aus Aserbaidschan, nicht nur in der KAV, der Mann ist auch Mitglied hier im Parlament. (Zurufe) Darf ich bitte ausreden? Kann sich der Magistrat denn vorstellen - wenn er jetzt auch noch einen Spion bei sich auf der Liste hat, der vielleicht für ihn bald nachrückt und hier im Parlament sitzt -, Jumas Medoff aufgrund seiner Verdienste für das Bundesverdienstkreuz vorzuschlagen? Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Moment bitte, Frau Bürgermeisterin. Herr Wehnemann, das sind Anschuldigungen, die auf Vermutungen und Annahmen basieren und hier nicht valide nachprüfbar ... (Zurufe) . . sind und mit solchen persönlichen Anschuldigungen möchte ich in diesem Rathaus nicht agieren. (Zurufe) Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION: (fortfahrend) Ich habe gesagt, dass Anschuldigungen im Raum stehen. Ich habe sie nicht erhoben. (Zurufe) Es gibt Presseberichte, die das belegen. Die kann ich nachreichen. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Medoff hat die Chance zur zweiten Zusatzfrage. Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Herr Wehnemann, da kann ich unserer Vorsteherin nur zustimmen. Ich kann Ihnen sagen: Wir sind hier nicht in der rechtlichen Lage, das zu beurteilen. Wir können das natürlich dem Rechtsamt schildern, aber ich kann in diesem Parlament keine Menschen beschuldigen oder Vorwürfe zurückweisen beziehungsweise bestätigen. Das ist nicht unser Job. Wir sind ein Stadtparlament. Das bleiben wir auch. Das werden wir nicht tun. (Zurufe) Ich bin nicht für das Bundesverdienstkreuz zuständig. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Herr Medoff, Sie haben das Wort! Ich bitte die Technik, das Saalmikrofon zu öffnen. Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF: Ich würde gerne eine persönliche Erklärung abgeben, da mein Name hier mehrmals erwähnt wurde, also frei erfunden von unserem proputinischen Freund. Es gibt über mich keine Medienberichte. Es ist lediglich eine Behauptung von unserem prorussischen Freund Nico Wehnemann, dass angeblich etwas im Raum stand. Herr Wehnemann hat anscheinend vergessen, dass es eine Unterlassungserklärung gibt. Bürgermeisterin Dr. Nargess Eskandari-Grünberg: (fortfahrend) Entschuldigung, Herr Medoff, das ist also keine Frage an mich. Wenn es sich um eine persönliche Erklärung handelt, dann würde ich mich wieder hinsetzen. Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF: (fortfahrend) Zuerst kommt die persönliche Erklärung und danach die Frage. (Zurufe) Ach so, ich soll vom Redepult aus sprechen? (Zurufe) Frau Ditfurth, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dieses Engagement hier zeigen würden, wenn unser Pro-Putin-Freund diesen Quatsch erzählt. Bitte, wir haben fünf Minuten lang Ihrem Quatsch hier zugehört. Eine persönliche Erklärung: Erstens, es gibt keine Medienberichte zu mir, sondern es gibt eine Behauptung in der Zeitung von unserem Pro-Putin-Freund Nico Wehnemann. (Zurufe) Diese hat sich als Lüge herausgestellt. Es gibt eine Unterlassungserklärung, das hat der Pro-Putin-Freund Wehnemann vergessen. Das wird definitiv juristische Folgen haben. (Zurufe) Ja, fragen Sie Ihre Anwältin, die darauf geantwortet hat. Das werden wir dann sehen. Sie dürfen diese falsche Behauptung nicht mehr äußern. (Zurufe) Das ist kein Problem, dazu kommen wir noch. Diese falschen Behauptungen dürfen nicht fallen. Sie sind einfach frei erfunden. Es ist auch klar: Er ist ein Pro-Putin-Freund. Er ist nicht so begeistert und versucht dann mit aller Kraft, gegen die Menschen vorzugehen, die anders aussehen. Das haben wir schon öfter erlebt. (Zurufe) Ja, natürlich. Du bist dann unser Pro-Putin-Freund. Das wissen wir. Wir haben gesehen, wie du reagiert hast, als der ukrainische Generalkonsul hier war, als der Oberbürgermeister von Tel-Aviv hier gesprochen hat. Das haben wir alle gesehen. (Zurufe) Wie gesagt, die persönliche Erklärung: Es gibt eine Unterlassungserklärung. Dazu kommen wir später. Ich würde dann jetzt auch zu der Frage kommen. Soll ich die Frage hier stellen? Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Nein, jetzt ist es vorbei. (Zurufe) Ja, Jutta, das habe ich geklärt. Sollte es eine Abstimmung geben, dann muss die persönliche Erklärung explizit am Ende kommen. Das war nicht der Fall, deswegen hat Herr Medoff seine persönliche Erklärung abgegeben und dieses Thema ist hiermit beendet. (Zurufe) Nein, dürfen Sie jetzt nicht mehr. (Zurufe) Nein, wenn Sie ein Thema haben, das die KAV betrifft, machen Sie das künftig dort. So, jetzt ist Schluss! (Zurufe) Wir kommen zur nächsten Frage. (Zurufe) Ja, dann stell deine Frage. Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF: (Zusatzfrage) Der Parteikollege und Parteifreund von Nico Wehnemann, Dirk Waldhauer, soll laut Medienberichten jahrelang minderjährige Frauen und Mädchen zum Sex gedrängt, sie dabei gefilmt und dies online gestellt haben. (Heiterkeit, Zurufe) Nico Wehnemann, der hat dazu übrigens geschwiegen, hat in diesem Raum frauenfeindliche Anträge gestellt. Wie gedenkt der Magistrat damit umzugehen, dass frauenfeindliche, ausländerfeindliche, prorussische und antisemitische Kräfte sich hier im Römer breitmachen? Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Also, ich weiß nicht, was der Magistrat gedenkt. Die Stadtverordnetenvorsteherin wird künftig solche Fragen, die nicht dieses Parlament betreffen, nicht mehr zulassen. Veranstalten Sie Ihre Schlammschlacht dort, wo sie hingehört, nicht in diesem Parlament! (Beifall, Zurufe) Herr Wehnemann, halten Sie sich zurück, bitte! (Zurufe) Doch, Sie haben jetzt eine Rüge. (Zurufe) Ist mir wurscht. Jetzt ist es vorbei. (Zurufe) Wer hier rumpöbelt und schreit, der wird von mir nicht ernst genommen. Punkt. (Zurufe) Ja, brauchst du nicht. (Zurufe) Wir kommen jetzt zur nächsten Frage. Antragstellende Person(en): Stadtv. Nico Wehnemann Vertraulichkeit: Nein

  • Künstliche Intelligenz gewinnt für die Optimierung kommunaler Abläufe zunehmend an Bedeutung. Zugleich bleiben wichtige
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3653 Künstliche Intelligenz gewinnt für die Optimierung kommunaler Abläufe zunehmend an Bedeutung. Zugleich bleiben wichtige Potenziale ungenutzt, weil die Einführung moderner digitaler Lösungen anspruchsvoll ist und spezialisierte Strukturen fehlen. Andere Kommunen nutzen bereits KI-Technologien wie Videoschutz, Verkehrszeichenerkennung, Kanalsteuerung, Abwasserüberwachung und digitale Baumpflege. Ich frage daher den Magistrat: Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um den Einsatz solcher Anwendungen auszubauen und eine nachhaltige Modernisierung zu ermöglichen in der Stadt Frankfurt? Antwort des Magistrats: Stadträtin Eileen O´Sullivan: Vielen Dank! Sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Stadtverordnete, lieber Jumas Medoff! Bereits heute kommt künstliche Intelligenz in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung Frankfurt zum Einsatz, um Prozesse zu optimieren, Ergebnisse zu verbessern oder Aufwände zu reduzieren. Im Team Smart City Frankfurt der Stabsstelle Digitalisierung werden beispielsweise die Lufttemperaturdaten auf der städtischen urbanen Datenplattform der UDP mithilfe von KI genutzt, um die meteorologischen Werte der Messstationen mit Satellitendaten und Wettervorhersagemodellen zu kombinieren. Dadurch ist es möglich, die hohe städtische Lufttemperaturvariabilität und den urbanen Wärmeinseleffekt abzubilden und entsprechende Anpassungsstrategien zu entwickeln. Auch im vom Land Hessen geförderten Projekt "Straßen für alle" des Teams Smart City Frankfurt werden mithilfe von Scancars Daten des öffentlichen Straßenraums erhoben und dem Amt für Straßenbau und Erschließung anschließend zur Verfügung gestellt, wobei bei der internen Datenaufbereitung KI-betriebene Analytik genutzt wird. Diese Daten werden in ein sogenanntes Pavement Management System überführt, in dem der Sanierungsbedarf und erste Kostenschätzungen für erforderliche Sanierungsmaßnahmen dargestellt werden. Im November 2024 hat der IT-Strategierat die KI-AG "Chancen und Risiken des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung" zur Beantwortung der folgenden Fragen ins Leben gerufen: Wo wird bereits KI in der Stadtverwaltung eingesetzt? Wo könnte KI eingesetzt werden? Und: Welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten? Diese Arbeitsgruppe hat zunächst eine stadtweite Umfrage zum potenziellen Einsatz und Bedarf an KI-Modellen durchgeführt und ausgewertet. Aus dieser Umfrage wurden die drei relevantesten Use Cases identifiziert, die im Rahmen eines Pilotprojekts erprobt werden sollen. Dabei wurden folgende Use Cases priorisiert: ein LLM-Chat, ein KI-basierter Textassistent sowie eine interne KI-basierte Wissensdatenbank. Um die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, wurde in diesem Jahr als Übergangslösung ein KI-Interimsteam, bestehend aus Mitarbeitenden des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Stabsstelle Digitalisierung, eingerichtet. Ziel ist es, erste, besonders nutzbringende Anwendungen wie zum Beispiel eine KI-basierte Recherche oder eine Formulierungshilfe im Rahmen einer Pilotphase zu testen. Diese soll im ersten Quartal nächsten Jahres mit Nutzenden aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung starten. Parallel dazu hat das Personal- und Organisationsamt bereits mit KI-Schulungen begonnen, die nach Artikel 4 der Europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz beim Einsatz von KI-Methoden verpflichtend sind, damit die Mitarbeitenden die Potenziale künstlicher Intelligenz bestmöglich nutzen können. Ein großer Meilenstein erfolgte in diesem Jahr mit der Etablierung der zentralen Koordinierungsstelle Transformation Office. Die Aufgabe des Transformation Office ist es, stadtweite Programme zur digitalen Transformation der Stadtverwaltung aufzusetzen, zu steuern und weiterzuentwickeln, eben auf Basis der Rahmenstrategie Digitalisierung, die letztes Jahr verabschiedet worden ist. Es ist auch ein KI-Programm geplant, das unter anderem in Zusammenarbeit mit dem KI-Kompetenzzentrum, aus dem sich das KI-Interimsteam entwickeln wird, und anderer Ämter den Einsatz von DSGVO-konformen KI-Anwendungen und rechtssicheren Umsetzungen von KI-basierten Use Cases in der Stadtverwaltung vorantreibt und Synergien schaffen soll. Das Transformation Office wird das KI-Interimsteam bei der Pilotierung und Testung von Use Cases auch mittels einer Anschubfinanzierung begleiten, und der Start der ersten Pilotphase für die Use Cases Textassistent und Wissensdatenbank ist für Januar 2026 vorgesehen. Das Transformation Office hat gemeinsam mit dem Amt 16 ein Konzept für ein stadtweites KI-Kompetenzzentrum entwickelt, das mit dem Wissen und der Kompetenz im KI-Bereich städtisch aufgebaut und langfristig gesichert werden soll. Das KI-Kompe-tenzzentrum soll aus einem mehrköpfigen Team bestehen, das sowohl strategisch als auch beratend operativ mit allen städtischen Einheiten zum Einsatz von KI zusammenarbeitet. Zur Umsetzung wird derzeit ein Magistratsbeschluss vorbereitet. Der Entwurf sieht vor, ein zentrales KI-Kompetenzzentrum einzurichten, das als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für die Einführung und Bewertung von KI-Anwendungen in den städtischen Dienststellen fungiert. Dem Team obliegt ferner die Ausarbeitung stadtweiter Richtlinien für den Einsatz von KI-Methoden sowie die Entwicklung einer gesamtstädtischen KI-Strategie. Darüber hinaus gibt es noch folgende Neuigkeiten aus der Stadtverwaltung: Die FES testet beispielsweise derzeit eine Pilotierung von KI zur Erkennung von wilden Müllablagerungen. Das Amt für Wohnungswesen ist bei der Planung des KI-Tool-Einsatzes "Woni" für Wohngeldanträge weit fortgeschritten. Ein weiteres KI-Beispiel wird in Zukunft im Projekt "Immersive Jewish Frankfurt" im Jüdischen Museum sein. Dort werden dann Besucher:innen des Museums künftig mit historischen jüdischen Persönlichkeiten Gespräche führen und interagieren können. Hierfür werden verschiedene Charaktere mit entsprechenden KI-Modellen trainiert. Abschließend lässt sich sagen, dass der Magistrat den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht nur in spezifischen Projekten, sondern perspektivisch auch in der Breite der Verwaltung zum Einsatz bringen möchte, um die entsprechenden Potenziale nutzen zu können. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke schön, Frau Stadträtin! Es gibt zunächst eine Zusatzfrage des Fragestellers. Herr Medoff, Sie haben das Wort. Bitte schön! Stadtverordneter Jumas Medoff, IBF: (Zusatzfrage) Ich würde gerne wissen, ob der Magistrat einen Austausch mit den Kommunen, mit den Städten plant, die schon KI-Technologien benutzen. Es gibt schon Städte, die nutzen das zum Beispiel in den städtischen Schwimmbädern, so wie die Stadt Mannheim im Bereich Verkehrszeichenerkennung, Kanalsteuerung und digitale Baumpflege. Plant der Magistrat, den Austausch mit den Städten, die das schon umgesetzt haben, zu erweitern oder neu zu intensivieren? Stadträtin Eileen O´Sullivan: (fortfahrend) Ja. Wir haben uns beispielsweise mit Wiesbaden zusammengesetzt, um zu erfahren, wie deren KI-Kompetenzzentrum aufgebaut wird. Und die einzelnen Fachämter sind selbstverständlich auch immer wieder im Austausch mit den unterschiedlichen Städten, um zu verstehen, wo sie Algorithmen einsetzen, die sinnvollerweise irgendwie das Leben der Bürger:innen oder der Stadtverwaltung erleichtern können, natürlich, ja. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Stadtverordneten Görres. Bitte schön! Stadtverordneter Falko Görres, GRÜNE: (Zusatzfrage) Vielen Dank für den Bericht! Sie hatten eben als einen der Top-3-priorisierten Use Cases erwähnt, dass es einen LLM-Chat geben soll. Wer soll denn da mit wem chatten? Und wie wird dort verhindert, dass dieses LLM, genauso wie alle anderen LLMs, halluziniert? Vielen Dank! Stadträtin Eileen O´Sullivan: (fortfahrend) Ja, das muss gut eingearbeitet werden. Ich glaube, das Halluzinieren ist quasi Merkmal einer KI, weswegen eben auch entsprechend eine Ausbildung angestrebt wird. Also wir können das gar nicht vermeiden. Wir müssen es bestmöglich trainieren. Ich glaube, man sieht es an der einen oder anderen Stelle an dem KI-Bot, den wir auf der Seite der Stadt Frankfurt jetzt noch mal neu eingeführt haben. Wir hatten zuvor einen ohne künstliche Intelligenz hinterlegt. Jetzt ist eben einer mit KI da, aber auch der halluziniert an der einen oder anderen Stelle. Aber deswegen ist es superwichtig, dass wir von den Nutzenden auch Feedback bekommen, weil die KIs kontinuierlich trainiert werden müssen. Nichtsdestotrotz muss immer die Kompetenz vorhanden sein, das zu hinterfragen, was am Ende herauskommt, das ist ganz klar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Die Aufarbeitung der Gefühle der Menschen in der Corona Zeit muss heute zurück stehen. Das Video erklärt die Beteiligung
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3654 Die Aufarbeitung der Gefühle der Menschen in der Corona Zeit muss heute zurück stehen. Das Video erklärt die Beteiligung des RegFNP https://youtu.be/mlGEpaq92cY. Unfassbare Zerstörung von Natur, Wald, Kleingärten/Freizeitgärten ist vorgesehen, das Dach der gemeisamen Werte in Gefahr, obwohl Josef kürzlich den Bürgerpreis dazu verliehen hat. Ich frage OB Josef zum neuen RegFNP2025: Werden Sie sich dafür einsetzen, damit die max. Zerstörung, wie Cronberger Anlage 1 und 4 und Grüne Lunge im RegFNP gestrichen werden und sich öffentlcih dazu äussern? Antwort des Magistrats: Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Schwichtenberg, sehr geehrte Damen und Herren! Im Juli 2025 haben die Verbandskammer des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und die Regionalversammlung Südhessen die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main beschlossen. Der Vorentwurf ist ein Vorschlag der Regionalversammlung und der Verbandskammer für einen räumlichen Gesamtplan und wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in zwei Schritten mit den Beteiligten im Ballungsraum abgestimmt. Der Magistrat wird im Rahmen der ersten, frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird fristgerecht bis zum 15.12.2025 abgegeben. Darin wird unter anderem auch zur Darstellung von geplanten Bauflächen im Bereich der genannten Kleingartenanlagen Stellung genommen. Die im Plan dargestellte "Wohnbaufläche, geplant", die die Cronberger Anlage eins überdeckt, wird in dieser Stellungnahme abgelehnt. Stattdessen soll die Darstellung in "Grünfläche - Wohnungsferne Gärten, Bestand" geändert werden, um die Kleingartenanlage langfristig zu sichern. Anstelle der im Bereich der Cronberger Anlage vier im Plan dargestellten "Grünfläche - Park, Planung" wird in der Stellungnahme die Darstellung "Grünfläche - Wohnungsferne Gärten, Bestand" gefordert, um auch diese Anlage langfristig zu sichern. Auch die nördlich der Straße An den Röthen dargestellte "Wohnbaufläche, geplant" wird abgelehnt, um die dort befindlichen Grünflächen zu erhalten. Zwischen Friedberger Landstraße und Kleingartenweg liegen Flächen, die im Rahmen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark als Wohn-, Mischbau- oder Gemeinbedarfsflächen vorgesehen sind. Die Darstellungen geplanter Bauflächen im vorliegenden Vorentwurf des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans entsprechen damit den Beschlüssen der Stadtverordneten. Auch mit weiteren vorgeschlagenen, geänderten Darstellungen von wohnungsfernen Gärten durch Wohnbauflächen widerspricht der Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans dem in seinem Textteil unter 5.10.3 dargestellten Grundsatz, "bestehende Grünflächen grundsätzlich von baulicher Inanspruchnahme freizuhalten", ebenso wie dem städtischen Kleingartenentwicklungskonzept, welches aussagt, dass die Kleingärten im Bestand geschützt sind. Das entspricht der Leitlinie zwei des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024. Der Magistrat wird auf diese Widersprüche hinweisen und die veränderten Darstellungen ablehnen. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Schwichtenberg. Bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Ihre Meinung kenne ich. Die Zerstörung der Grünen Lunge wurde jetzt nicht rückgängig gemacht. Können Sie Herrn Josef fragen, ob er - er hat ja kürzlich diesen Bürgerpreis verliehen an Leute von der Grünen Lunge, die sich engagieren - sich dafür einsetzt, dass diese Grüne Lunge komplett und ganz erhalten wird? Können Sie ihn das fragen und kann er es mir dann irgendwann einmal sagen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Ich bin mit Mike Josef zu stadtentwicklungspolitischen Fragen regelmäßig im Austausch. Mike Josef ist es auch ein wichtiges Anliegen, dass sich Freiflächen weiterentwickeln. Wir werden heute noch einen Tagesordnungspunkt haben, da geht es um die Einhausung der A 661. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag, um Grünräume zu vernetzen. Das ist eine Gemeinschaftsproduktion des Magistrats und auch vieler Fraktionen hier im Raum. Von daher können Sie sicher sein, dass es Mike Josef ein großes Anliegen ist, dass Freiflächen erhalten bleiben. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Schwichtenberg. Bitte schön! Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: (Zusatzfrage) Ich würde sagen, dass Freiflächen erhalten bleiben. Aber ich meine jetzt spezielle Freiflächen, nämlich die Grüne Lunge. Josef hat als Planungsdezernent hart daran gearbeitet, diese zu zerstören. Jetzt vergibt er Preise. Meine Frage lautet: Werde ich irgendwann einmal eine ehrliche Antwort bekommen? Stadtrat Prof. Dr. Marcus Gwechenberger: (fortfahrend) Das ist unser Anspruch, dass wir Ihre Fragen, die Sie uns stellen, ehrlich beantworten, auch heute. Sie haben uns eine Frage zum Regionalen Flächennutzungsplan gestellt. Diese wurde zuständigkeitshalber mir zugeordnet, weil ich dafür zuständig bin, und es ist mein Anspruch, dass ich Ihre Fragen ehrlich beantworte. (Beifall) Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3654 Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Der Oberbürgermeister hat sich heute wieder einmal gedrückt. Bürgerpreise kann er vergeben an die Bürgerinitiative Grüne Lunge, doch für den endgültigen Erhalt will der Oberbürgermeister sich nicht äußern. Es ist absurd, dass die große Grüne Lunge, die vielen Freizeitgärten und ein großer Kleingartenverein, KGV Cronberger, immer und immer wieder um ihren Erhalt kämpfen müssen. Das einzige Tröstliche ist, die Gartenpartei wird stärker und stärker. Dafür könnte es doch mal einen Preis geben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3655 Die Gebäude am Oeder Weg sowie in der Hermann- und Adlerflychtstraße liegen im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung und wurden von der VBL an Aberdeen Investments Deutschland veräußert. Obwohl die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat, ist bislang unklar, ob eine Abwendungserklärung abgeschlossen wurde, um die Mieterinnen und Mieter zu schützen. Daher frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen hat die Stadt Frankfurt das kommunale Vorkaufsrecht beim Verkauf der Wohnungen nicht ausgeübt, und wurde mit dem Käufer Aberdeen eine Abwendungserklärung geprüft, verhandelt oder abgeschlossen? Antwort des Magistrats: Stadträtin Sylvia Weber: Sehr geehrter Herr Vorsteher, bitte lassen Sie mich noch etwas nachtragen. Ich begrüße den neu gewählten Vorstand des Stadtschüler:innenrates und des Sprechergremiums, die heute hier sind und sich mal eine Plenarsitzung anschauen wollen. Herzlich willkommen in der Frankfurter Kommunalpolitik! (Beifall) Sehr geehrter Stadtverordneter Yilmaz, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: (Zurufe) Nee, war er nicht. Das ist meine Frage. Ich antworte aber im Einvernehmen mit Herrn Gwechenberger, weil das immer eine gemeinsame Prüfung zwischen dem Planungsamt und dem ABI ist. Das machen wir tatsächlich gemeinsam. Beide gucken darauf und beide prüfen das. Insofern ist es so. Der Kaufvertrag über das Areal Oeder Weg/Adlerflychtstraße/Hermannstraße lag der Stadt Frankfurt zur Prüfung des gesetzlichen Vorkaufsrechts vor. Die Liegenschaften befinden sich im Bereich der Erhaltungssatzung E 50 Nordend-Mitte. Seitens der Stadt Frankfurt wurde daher das Vorkaufsrecht gemäß § 24 Absatz 1 Nr. 4 Baugesetzbuch geprüft. Im Rahmen der Prüfung der Objekte konnten Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 Baugesetzbuch nicht festgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Verschärfung der Rechtslage für die Ausübung von Vorkaufsrechten in den Milieuschutzgebieten, zuletzt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021, war daher die Rechtsgrundlage für die Ausübung des Vorkaufsrechts oder der Verhandlung einer Abwendungsvereinbarung nicht gegeben. Seitens der Stadt Frankfurt wurde daher am 17. September der Verzicht auf eine Vorkaufsrechtsausübung erklärt. Wir haben damals, als diese Verschärfungen in Kraft gesetzt worden sind, als Stadt Frankfurt zusammen mit anderen Kommunen an die Bundesregierung und den Deutschen Städtetag appelliert, sich für die Wiederöffnung des Umgangs mit dem Vorkaufsrecht einzusetzen, also das wieder zu lockern, da dies ein wichtiges Instrument für die Kommunen war und ist, den Milieuschutz durchzusetzen, bisher allerdings ohne Resonanz. Auf Initiative des Magistrats hat aber die ABG der VBL ein Kaufangebot für die in Frankfurt befindlichen Liegenschaften unterbreitet. Wir hoffen mal, dass sie erfolgreich ist. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Dr. Christoph Rosenbaum: Danke, Frau Stadträtin! Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller. Herr Yilmaz, bitte! Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (Zusatzfrage) Wie bewerten Sie die Situation vor Ort, dass der Investor nach und nach Mieterinnen und Mieter verdrängt und Wohnungen entmietet? Und welche konkreten Maßnahmen plant die Stadt, um die Bewohnerinnen und Bewohner im Milieuschutzsatzungsgebiet wirksam vor weiterer Verdrängung und Gentrifizierung zu schützen? Stadträtin Sylvia Weber: (fortfahrend) Okay, diese Zusatzfrage ist tatsächlich eine an den Kollegen Stadtrat Gwechenberger, der jetzt nicht da ist. Was ich aber sagen kann, ist, dass wir natürlich als Magistrat die Praktiken der Aberdeen nicht gutheißen und dass wir auch diesen Verkauf sehr bedauern. Ich glaube, das haben wir auch im Ausschuss deutlich gemacht. Mit dem Versuch, über die ABG diese Liegenschaften zu erwerben, wollen wir dem natürlich etwas entgegensetzen und versuchen, hier als Stadt wieder handlungsfähig zu werden. Wir müssen allerdings abwarten, was die Verhandlungen ergeben. (Zurufe) Wie gesagt, wir haben - das gehört in meinen Zuständigkeitsbereich - das Vorkaufsrecht geprüft. Das Vorkaufsrecht kommt aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht infrage. Und insofern müssen wir gucken, ob wir bei anderen Maßnahmen weiterkommen. Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3655 Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Am Oeder Weg zeigt sich erneut, wie Milieuschutz in Frankfurt funktionieren müsste und wie er in der Realität scheitert, weil der Magistrat untätig bleibt. Die Häuser am Oeder Weg sowie in der Hermannstraße und in der Adlerflychtstraße liegen im Milieuschutzsatzungsgebiet. Die Satzung soll Verdrängung verhindern. Doch was passiert? Die VBL ist öffentliche Eigentümerin, vertreten durch die Regierungen von Bund und Ländern. Genau diese öffentliche Institution verkauft Wohnungen an private Investoren. Das ist nicht nur ein Fehler, das ist ein politischer Skandal. Der Staat selbst betreibt hier stetige Spekulation und treibt die Verdrängung der eigenen Bevölkerung mit voran. Die VBL verkauft die Wohnungen an Arbeiter und die Stadt nutzt wieder einmal ihr stärkstes Instrument nicht, das kommunale Vorkaufsrecht. Frankfurt verzichtet und die Mieterinnen und Mieter bleiben ungeschützt. Während die Stadt schweigt, schafft der Investor Fakten. Im Hinterhof laufen Abbrucharbeiten, die Häuser werden für den Abriss vorbereitet. Im Bestand sollen nur Probebohrungen durchgeführt werden, elf pro Wohnung. Dafür müssen Wohnungen geräumt werden. Ich frage den Magistrat: Wer hat diese Bohrungen genehmigt? Wer dort seit Jahrzehnten wohnt, weiß genau, wohin das führt: schleichende Entmietungen mit technischen Begründungen. Dieses Muster ist uns in Frankfurt bestens bekannt. Erst statische Probleme, dann Noträumungen, anschließend Luxussanierungen oder Abriss. Ich möchte den Magistrat fragen: Wie wollen Sie die Mieterinnen und Mieter vor willkürlicher Verdrängung schützen? Eben hat die Dezernentin diese Frage gar nicht beantwortet. Bitte hören Sie auf mit den Ausreden von fehlenden Geldern oder gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für Prestigeprojekte wie eine Multifunktionshalle oder Projekte, die jahrelang im Sand verlaufen und Millionen verschlingen, ist das Geld vorhanden. Aber wenn es darum geht, Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, dann heißt es plötzlich, es sei kein Geld da. Das ist keine Notwendigkeit, das ist politische Prioritätensetzung, und zwar eine falsche. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Ihre Redezeit läuft ab. Stadtverordneter Eyup Yilmaz, fraktionslos: (fortfahrend) Daher fordern wir, dass die Mieterinnen und Mieter wirklich vor Privatisierung geschützt werden. Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Die letzte Wortmeldung zu diesem Thema hat Herr Schwichtenberg. Ich bitte, den Video-Livestream wieder auszuschalten. Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei: Leute, es macht keinen Sinn, mit einem neuen Stadtteil der Quartiere die Kaltluft zu unterbinden, unter dem Vorwand, günstigen Wohnraum zu schaffen und hintenrum mit dem Verkauf durch die VBL dem spekulativen Markt günstigen Wohnraum zuzuführen und zu verteuern. Wacht auf und setzt Prioritäten! Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025 hat der Präsident des Landesrechnungshofs gefordert „Wer bestellt, bezahlt
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3656 Bei der Vorstellung des Kommunalberichts 2025 hat der Präsident des Landesrechnungshofs gefordert "Wer bestellt, bezahlt". Er fordert in erster Linie, dass bei den sozialen Aufgaben und Leistungen die gesetzgebenden Ebenen - Bund und Land - die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie diese vorgeschriebenen Pflichtaufgaben tatsächlich ohne eigene finanzielle Überlastung erfüllen können. Ich frage den Magistrat: Wie setzt sich die Stadt Frankfurt für eine Änderung der Finanzierungsgrundlagen ein? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel, meine Damen und Herren! Das Konnexitätsprinzip ist seit 2002 in der Verfassung des Landes Hessen, Artikel 137 Absatz 6,verankert. Die Ausführung dieses Prinzips wird im Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich, FAG, geregelt. Die verfassungsmäßige Klarstellung der Forderung "Wer bestellt, bezahlt" führt in der Praxis meist nicht zu einer direkten Finanzierung der von Bund und Land übertragenen Aufgaben, die insbesondere für eine finanzstarke Kommune wie Frankfurt am Main wünschenswert wäre. Sie werden nur in Einzelfällen gezielt erstattet oder durch steuergesetzliche Änderungen kompensiert (z. B. Erstattung der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Beteiligung an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (Kosten der Unterkunft)). Daneben sollte im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches gewährleistet werden, dass die Kommunen zur Erfüllung ihrer und der übertragenen Aufgaben ausreichend finanziert sind. Dieser Finanzausgleich wurde 2016 reformiert und eine Bedarfsermittlung eingeführt. Die Finanzierung der Ausführung bzw. Erfüllung der Aufgaben, die Bund und Länder den Kommunen übertragen, ist damit nicht mehr aufgabenbezogen sondern wird im Rahmen der in der Kommune insgesamt verfügbaren Finanzausstattung betrachtet. Die Finanzierung übertragener Aufgaben ist damit nicht finanzkraftneutral, sondern von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängig. Von dieser Logik profitieren finanzschwache Kommunen, für die die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich die Abführungen aus den Steuererträgen der Kommune übersteigen. Finanzstarke Kommunen führen regelmäßig höhere Beträge in das Ausgleichssystem ab als sie über Zuweisungen aus dem System erhalten. In besonderem Maße gilt dies für Frankfurt am Main. Frankfurt am Main muss mit steigender Finanzkraft - durch hohe Gewerbesteuereinnahmen - nicht nur auf Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich verzichten, sondern teils auch Solidaritätsumlagen in den Kommunalen Finanzausgleich leisten, zuletzt 2025. Damit läuft die Umsetzung des Konnexitätsprinzips über den Kommunalen Finanzausgleich für die Stadt Frankfurt am Main vollständig "ins Leere". Im Gegenteil übernimmt die Stadt Frankfurt am Main so nicht nur die Kosten für einen Teil der von Bund und Land zugewiesenen Aufgaben in Frankfurt am Main, sondern sie beteiligt sich auch noch am Ausgleich der nicht von Bund und Land anderweitig ausgeglichenen Kosten in anderen hessischen Kommunen. Die von der Stadt Frankfurt am Main - zusammen mit zwölf anderen Kommunen - vor dem Staatsgerichtshof angestrengte Klage gegen den 2016 in Kraft getretenen Kommunalen Finanzausgleich war nicht erfolgreich, sondern wurde 2019 als unzulässig zurückgewiesen. Insbesondere die Klage gegen die Solidaritätsumlage wurde mit der Begründung zurückgewiesen, es sei sachlich vertretbar, "dass das Gesetz die jetzige Umlage konkret an die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune anknüpft, (...)". In Bezug auf die Frage, wie sich die Stadt Frankfurt am Main für eine Verbesserung der Finanzausstattung einsetzen kann, ist daher in erster Linie auf eine beständige Mitarbeit in den kommunalen Spitzenverbänden - Hessischer Städtetag, Deutscher Städtetag - sowie auf eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verweisen. Während der Hessische Städtetag die kommunalen Interessen gegenüber dem Land Hessen vertritt, setzt sich der Deutsche Städtetag gegenüber den Bundesorganen für die kommunalen Belange ein. Über diese Spitzenverbände wirken die Kommunen an politischen und rechtlichen Entscheidungsprozessen auf Bundes- und Landesebene mit. Insbesondere beabsichtigte gesetzliche Änderungen werden bereits im Entwurfsstadium begleitet und über die Verbände meist frühzeitig in den Kommunen erörtert. Als Zusammenschluss der Kommunen entfalten der Hessische Städtetag auf Landes- und der Deutsche Städtetag auf Bundesebene theoretisch beträchtliches Gewicht bei politischen Entscheidungen und in Gesetzgebungsverfahren. Praktisch werden die Stellungnahmen und Positionen der kommunalen Spitzenverbände leider oft nicht berücksichtigt. Die Stadt Frankfurt am Main ist zum Beispiel im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft des hessischen Städtetags sowie im Finanzausschuss des Deutschen Städtetags ebenso vertreten wie im jeweiligen Hauptausschuss und im jeweiligen Präsidium. Darüber hinaus nehmen Vertreter:innen der Stadt Frankfurt aktuell an einer Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetags teil, die die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatsreformkommission begleitet. In all diesen Gremien vertritt die Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit den anderen Kommunen die Auffassung, dass die Finanzierung der von Bund und Land an die Kommunen übertragenen Aufgaben und damit die Umsetzung des Konnexitätsprinzips dringend überarbeitungsbedürftig ist. Im Zusammenhang mit der Sozialstaatsdebatte sei zum Beispiel auf den Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags vom 27. November 2025 verwiesen (https://www.staedtetag.de/positionen/beschluesse/2025/243-hauptausschuss-sozial staatskommission ). Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein

  • Auf der Zeil kam es jüngst zu einer Messerattacke, bei der zwei Personen verletzt wurden. Im Internet kursieren Videos v
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3657 Auf der Zeil kam es jüngst zu einer Messerattacke, bei der zwei Personen verletzt wurden. Im Internet kursieren Videos von der Tat und die Polizei ermittelt wegen versuchten Mordes. Dieser Vorfall fügt sich in eine Reihe von Presseberichten ein, welche die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung auf der Zeil zum Gegenstand haben. Ich frage den Magistrat: Wie viele Straftaten werden pro Jahr auf der Zeil begangen und wie bewertet der Magistrat die Lage? Antwort des Magistrats: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Die Straße Zeil inklusive der Plateaus der Haupt- und der Konstablerwache stellt einen Kriminalitätsbrennpunkt dar. Die Polizei hat seit Februar letzten Jahres einen Schwerpunkt der polizeilichen Kontrollmaßnahmen auf diesen Bereich gesetzt. Er ist Teil der Maßnahmen "Sichere Innenstadt" der Hessischen Landesregierung. Bis zu 4.500 Straftaten werden dort jährlich registriert - gut die Hälfte der insgesamt in der Innenstadt registrierten Fälle. Zwar ist ein Viertel der Delikte dem Ladendiebstahl - bedingt durch die hohe Zahl der Ladengeschäfte - zuzuschreiben, doch sind insbesondere Rohheitsdelikte wie Körperverletzung und Raub gerade in den Abend- und Nachtstunden der Wochenenden erhöht. Die Polizei in Frankfurt am Main reagiert auf die jüngsten Entwicklungen mit einem gesonderten Fokus und konzentriert ihre Ermittlungs-, Kontroll- und Präventionstätigkeiten weiter." Auch der Magistrat kann bestätigen, dass der Bereich rund um die Zeil ein beliebter Treffpunkt für viele Menschen ist, unter anderem auch solche mit kriminellen Absichten. Sowohl die Zeil als auch die Nebenstraßen werden tagsüber regelmäßig von der Stadtpolizei bestreift. Aufgrund der personellen Ressourcen können die Bediensteten in den Nachtstunden jedoch nur sporadische Überprüfungen durchführen. Sollten im Rahmen der Kontrollen Straftaten festgestellt werden, wird umgehend die originär zuständige Landespolizei eingeschaltet. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3658 E-Scooter werden in der gesamten Stadt oft so abgestellt, dass sie Fußgänger oder Radfahrer behindern. In der Innenstadt wurde durch Abstellflächen für E-Scooter dieses Problem vermindert. Ich frage den Magistrat: Wann werden diese Abstellflächen für E-Scooter auch im Frankfurter Westen eingeführt? Antwort des Magistrats: Aus dem bereits bekannten Konzept für das Bahnhofviertel und für die Innenstadt wurde mittlerweile ein stadtweites Konzept für Mobilitätsstationen entwickelt. Mobilitätsstationen bündeln Verkehrsmittel an einem Standort und erfüllen damit die Ziele der Kunden, der Stadt Frankfurt am Main und der E-Scooter-/Sharing-Anbieter. Die Mobilitätsstationen sollen das Verkehrsangebot des ÖPNV erweitern und Mobilität ohne Pkw-Besitz ermöglichen. In Frankfurt sollen drei Stationsarten umgesetzt werden, die sich in Größe und Funktion unterscheiden: S-Stationen: Zweiradsharing in der Innenstadt, in innenstadtnahen Bereichen sowie in Stadtteilzentren (etwa alle 100 bis 200 Meter), • M-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing an ÖPNV- Haltepunkten sowie in Wohnquartieren im gesamten Stadtgebiet (etwa alle 500 Meter), • L-Stationen: stationsbasiertes Car Sharing und Zweiradsharing ausschließlich an Außenästen des Schienenverkehrs sowie an ausgewählten Schienen- Knotenpunkten. Frankfurt wird in drei verschiedene Bereiche unterteilt. Die unterschiedlichen Stationstypen kommen bereichsbezogen zum Einsatz. • Bereich 1: Innenstadt und Stadtteilzentren (Höchst, Berger Straße, Schweizer Straße, Leipziger Straße), S-Stationen (alle 100 Meter), • Bereich 2: erweiterter Bereich zwischen Anlagenring und Alleenring, nördliches Sachsenhausen, S-Stationen (alle 200 Meter), M-Stationen (alle 500 Meter), • Bereich 3: Stadtteile außerhalb des Alleenrings, keine S-Stationen, M-Stationen (alle 500 Meter), L-Stationen an ausgewählten ÖPNV-Knotenpunkten. Eine Vielzahl an Kriterien wurde beachtet, um eine erste Verortung geeigneter Standorte zu ermitteln: Einwohnerdichte, ÖPNV-Angebot, Bewohnerparkzonen, Nachfragedaten der Shared-Mobility-Anbieter, Bestehende Stationen Car/Bike-Sharing, Bereiche und Verbotszonen aus der E-Scooter-Sondernutzungserlaubnis, A- und B-Zentren nach dem Zentrenkonzept 2018, Verortung relevanter Arbeitgeber, Standorte universitärer Einrichtungen und Studierendenwohnheime, Touristische Ziele und sonstige POI, P&R-Parkplätze. Die unterschiedlichen Mobilitätsstationen werden bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet verteilt. Für die Innenstadt von Höchst wurden bereits Standorte ausgewählt und verkehrsrechtlich angeordnet. Diese können im nächsten Jahr umgesetzt werden. Ein genauer Zeitplan für die Umsetzung der E-Scooter-Parkplätze kann zurzeit jedoch noch nicht genannt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller P
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3659 Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller Probleme immer noch nicht fertiggestellt und die Zukunft ist ungewiss. Die Stadt Frankfurt hat der Huarong Deutschland GmbH das Erbbaurecht für 99 Jahre erteilt. Laut Presseartikeln besteht zu dem Investor jedoch kein Kontakt mehr. Die Stadt Frankfurt könnte gemäß Paragraf 2 Nummer 4 ErbbauRG den Heimfall anwenden, beispielsweise aufgrund von unterlassener Bebauung, und so den Erbpachtvertrag vorzeitig beenden, um den Stillstand endlich zu stoppen. Ich frage den Magistrat: Was wird die Stadt Frankfurt unternehmen, um die Dauerbaustelle zu beenden, und wird sie vom Heimfall nach Erbbaurecht Gebrauch machen? Antwort des Magistrats: Ein Heimfallrecht gibt es derzeit nicht mehr, die Stadt Frankfurt hat damals aus guten Gründen von dem Heimfallrecht keinen Gebrauch gemacht, da dies sehr teuer gewesen wäre. Das Erbbaurecht könnte also nur im Rahmen von Verkaufsverhandlungen zurück erworben werden und die Stadt wäre davon abhängig, • ob Huarong als Erbbauberechtigter das Erbbaurecht überhaupt an die Stadt Frankfurt zurückverkaufen möchte und • ob die Stadt Frankfurt ein Kaufinteresse hätte - und der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zustimmen würden. Der Magistrat geht dabei von hohen Kosten aus. Seitens des Magistrats besteht aus diesem Grund keine Kaufabsicht. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Zum zehnjährigen Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Philadelphia reiste eine Delegation mit mehr al
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3660 Zum zehnjährigen Bestehen der Städtepartnerschaft zwischen Frankfurt und Philadelphia reiste eine Delegation mit mehr als 30 Vertreterinnen und Vertretern von Frankfurt in die USA. Dies sorgte im Nachgang für großes Aufsehen; fragte man sich doch, warum die Delegation so groß und die Kosten entsprechend so hoch sein mussten. Zur Reise selbst legte der Magistrat einen Bericht vor: https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/erfolgreiche-station-in-philadel phia/. Dieser Link wurde mittlerweile allerdings wieder deaktiviert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Warum wurde dieser Link beziehungsweise Bericht zu der Philadelphiareise deaktiviert? Antwort des Magistrats: Der Link führte zu einer Pressemitteilung zum Abschluss der Delegationsreise nach Philadelphia. Pressemitteilungen werden auf frankfurt.de im Bereich Aktuelle Meldungen veröffentlicht und stehen dort für einen begrenzten Zeitraum bereit. Pressemitteilungen werden in der Regel nach sechs Wochen automatisch entfernt. Daher ist der Link inzwischen nicht mehr abrufbar. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

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