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Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz

Vorlagentyp: STMagistrat
6 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat prüft die Benennung des Verbindungsweges zwischen der Homburger Landstraße und dem Marianne-Beuchert-Platz. Die Benennung könnte steril oder unter Berücksichtigung historischer Bezüge erfolgen, ohne Unannehmlichkeiten für Anwohner zu verursachen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat geprüft, ob eine Benennung entsprechend den Vorstellungen des Ortsbeirats möglich ist.

Der von der Homburger Landstraße zwischen den Häusern 46/ 46a und 48 abzweigende, nach Osten verlaufende Weg ist städtisch und aktuell nicht benannt. Allerdings endet der öffentliche Weg im Osten an der Walter-Hesselbach-Straße. Die Verbindung zum Marianne-Beuchert-Platz befindet sich in Privateigentum.

Eine Benennung des Weges oder der Grünanlage wäre möglich und würde keine Unannehmlichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringen, weil alle umliegenden Gebäude postalisch der Homburger Landstraße oder dem Marbachweg zugeordnet sind. Der Weg könnte entweder explizit oder im Zuge der Benennung der langgestreckten Grünfläche als Anlage mitbenannt werden.

Die Benennung des Weges oder der Grünfläche könnte sich auf eine historische Gewannbezeichnung, eine lokale historische Gegebenheit, ein bedeutsames Ereignis oder eine um das Gemeinwohl verdiente Persönlichkeit beziehen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat auf die Grundsätze des Leitfadens zur Straßenbenennung.

Sofern die Benennung auch die private Wegeverbindung betreffen soll, wäre diese nach Ziffer 2.5 des Leitfadens zur Straßenbenennung zudem mit der jeweiligen Eigentümerin oder dem Eigentümer abzustimmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 21. Oktober 2025OMOM 7536Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatzDirektanregung
  2. 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 Wochen
    STST 2035Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung Marianne-Beuchert-Platz
    Stellungnahme
  3. 15. Dezember 2025OFOF 1192/10Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatzOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 13. Januar 2026OIOI 133Benennung des Verbindungsweges Homburger Landstraße Richtung MarianneBeuchertPlatzInitiative

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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