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  • Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es derzeit viel Krawall um die „Krawallschachtel“, eines der ältesten Frankfurter
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3661 Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es derzeit viel Krawall um die "Krawallschachtel", eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser. Dabei geht es vorrangig um Bauarbeiten im Inneren des Hauses und die Frage, inwieweit dem Vertragspartner der Stadt Frankfurt die Eigenschaft des Gebäudes als Kulturdenkmal bekannt war. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Hat die Stadt Frankfurt in dem Vertragsverhältnis mit dem Hauptpächter explizit die Eigenschaft der Liegenschaft Alte Gasse 24 als Kulturdenkmal festgehalten und vereinbart, und falls nein, warum ist dies nicht erfolgt? Antwort des Magistrats: Das Fachwerkhaus "Krawallschachtel" in der Alten Gasse 24 ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Die Liegenschaft ist im Rahmen eines Erbbaurechtes vergeben. Im Erbbauvertrag wurde die folgende Regelung festgehalten: "Das auf dem Erbbaugrundstück stehende rd. 450 Jahre alte Gebäude soll erhalten und saniert werden. Bei der Sanierung muss zum einen das Fachwerkgefüge als Konstruktion und zum anderen die äußere Gestalt in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben bzw. durch eine evtl. Freilegung des Fachwerks verbessert werden. Die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme hat im engen Einvernehmen mit dem Referat für Denkmalpflege zu erfolgen." Die Erbbauberechtigten handeln während der Dauer des Erbbaurechtes wie ein Grundstückseigentümer und haben die Liegenschaft vermietet. Ob und welche Informationen von den Erbbauberechtigten an den Mieter weitergegeben wurden, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreie
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3662 Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreieckständern für seine Veranstaltungen zu werben. Die Ständer gefährdeten die Verkehrssicherheit. Einen Antrag des Vereins auf Verlängerung der bisherigen Sondernutzungserlaubnis habe die Stadt unter Hinweis auf die veränderte städtische Sondernutzungssatzung abgelehnt. Trotz laufender Klageverfahren sei nun ein Zwangsgeld von 7.000 Euro festgesetzt und eine Ersatzvornahme angeordnet worden, also die zwangsweise Beseitigung der Werbeträger durch die Stadt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen Umgang mit dem gemeinnützigen Verein und wer trägt hierfür die Verantwortung? Antwort des Magistrats: Generell begrüßt der Magistrat das ehrenamtliche Engagement der gemeinnützigen Vereine und unterstützt dieses im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die aktuelle Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main ist seit Juli 2024 in Kraft. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist sie für alle Antragstellenden gültig. Gemeinnützige Frankfurter Vereine können kostenfrei im Rahmen der Stadtteilwerbung für ihre Veranstaltungen werben. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von den kommerziellen Angeboten der Firma Ströer. Das Amt für Straßenbau und Erschließung berät die Vereine gerne zu den genehmigungsfähigen Werbeformen. Nach Erteilung der Erlaubnis können Vereine ihre Plakate eigenständig an den vorgesehenen Standorten anbringen. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Am 14. Dezember tritt der neue Fahrplan des RMV in Kraft, mit einer Ausdünnung des Angebots im regionalen Schienenverkeh
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3663 Am 14. Dezember tritt der neue Fahrplan des RMV in Kraft, mit einer Ausdünnung des Angebots im regionalen Schienenverkehr. Gleichzeitig steigt ab 2026 der Preis des Deutschlandtickets erneut an. Hinzu kommen die zahlreichen Verzögerungen und Ausfälle im S-Bahnverkehr, zum Beispiel durch Baustellen oder nicht besetzte Stellwerke. Es wäre nicht überraschend, wenn sich viele Pendler*innen angesichts dieser Entwicklung wieder für den privaten Pkw entscheiden. Ich frage den Magistrat: Welche Auswirkungen des neuen Fahrplans sieht der Magistrat für Frankfurt und wie kommuniziert er diese an den RMV? Antwort des Magistrats: Aufgrund der hohen Auslastung zentraler Bahnstrecken in der Region Frankfurt am Main kommt es zu Wechselwirkungen zwischen dem Fern- und dem Regionalverkehr. Wird der vom Infrastrukturunternehmen DB InfraGO priorisierte Fernverkehr ausgeweitet, führt dies punktuell zu Einschränkungen im Regionalverkehr. Diese Auswirkungen werden, soweit es die geltenden Rahmenbedingungen zulassen, nach Möglichkeit teilweise kompensiert. Umgekehrt kann der Regionalverkehr auf Strecken ausgeweitet werden, auf denen nach dem Fahrplanwechsel weniger Fernverkehrszüge verkehren. Zu den genannten Einschränkungen und zur Betriebsqualität des Regionalverkehrs, einschließlich der S-Bahn, findet ein regelmäßiger Austausch zwischen traffiQ und dem RMV statt. Da nur ein vergleichsweise kleiner Teil des für Frankfurt relevanten Regionalverkehrs von den genannten Veränderungen zum Fahrplanwechsel betroffen ist, sind keine nennenswerten Auswirkungen im Stadtgebiet Frankfurt zu erwarten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Frederick Huber Vertraulichkeit: Nein

  • Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten dur
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3664 Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten durch unzureichenden Schwimmunterricht an Schulen verstärkt - sei es aufgrund von Personalmangel oder fehlenden beziehungsweise unzureichenden Schwimmstätten. In Frankfurter Schulen findet der Schwimmunterricht üblicherweise im dritten und vierten Schuljahr statt. Ich frage den Magistrat: Welche Schulen konnten im Jahr 2025 den Kindern in diesen Jahrgangsstufen keinen Schwimmunterricht anbieten? Antwort des Magistrats: Als Schulträger ist der Magistrat für die Bereitstellung der Schwimmflächen zuständig. Es konnten im Jahr 2025 alle Grundschulen mit Schwimmzeiten versorgt werden. Die Bereitstellung des entsprechenden Personals zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes in Schulen liegt in der Verantwortung des Staatlichen Schulamtes. Ob Schulen aufgrund von Personalmangel keinen Unterricht anbieten konnten ist dem Magistrat nicht bekannt und liegt nicht in seiner Verantwortung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt plant mit 3,25 Milliarden Erträgen aus der Gewerbesteuer im Haushalt 2026. Die Gewerbesteuererträge
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3665 Die Stadt Frankfurt plant mit 3,25 Milliarden Erträgen aus der Gewerbesteuer im Haushalt 2026. Die Gewerbesteuererträge umfassen 55,2 Prozent der stadtweit geplanten ordentlichen Erträge inklusive Finanzerträge - im Vorjahr 54,8 Prozent. Sie ist damit die größte Einzelposition im Haushalt. Zuletzt hingen die Gewerbesteuereinnahmen stark von der Finanzwirtschaft ab. Ich frage den Magistrat: Wie stellen sich die Gewerbesteuereinnahmen nach Unternehmensbranchen derzeit dar? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrter Herr Stadtverordneter Denkwitz, meine Damen und Herren! Die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2025 nach Unternehmensbranchen stellen sich in tabellarischer Aufstellung zum Stand 05.12.2025 wie folgt dar: Branche Aufkommen (in €) %-Anteil gerundet Banken und Beteiligungsgesellschaften 1.149.930.893,00 44 % Versicherungen 489.943.010,00 19 % Verarbeitendes Gewerbe 207.007.260,00 8 % Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung 113.580.830,00 4 % Information und Kommunikation 104.670.678,00 4 % Managementtätigkeiten Holding und Unternehmensberatung 99.949.989,00 4 % Handelsvermittlung und Großhandel 61.795.604,00 2 % Einzelhandel 55.023.343,00 2 % sonstige Dienstleistungen 39.952.215,00 2 % Grundstücks- und Wohnungswesen 38.557.744,00 1 % sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 36.003.308,00 1 % Verkehr, Lagerei und Postdienste 35.748.375,00 1 % Baugewerbe 31.479.822,00 1 % Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleitungen 31.337.821,00 1 % Energieversorgung 27.132.574,00 1 % Sonstige (<1 %) 105.879.228,00 4 % gesamt 2.627.992.694,00 100 % In der öffentlichen Wahrnehmung werden die beiden Branchen "Banken und Beteiligungsgesellschaften" und "Versicherungen" im allgemeinen als "Finanzwirtschaft" zusammengefasst. So ergibt sich ein Anteil von über 60 % der Steuereinnahmen aus der Finanzwirtschaft. Antragstellende Person(en): Stadtv. Manuel Denkwitz Vertraulichkeit: Nein

  • Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der la
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3666 Der Magistrat hat mit einem Zeithorizont bis 2040 eine Gesamtstrategie für das Bahnhofsviertel vorgestellt. Trotz der langfristigen Perspektive bestehen im Bahnhofsviertel weiterhin erhebliche Herausforderungen, die kurzfristige und spürbare Verbesserungen erfordern. Es ist daher notwendig, die zeitliche Priorisierung der geplanten Maßnahmen kritisch zu hinterfragen. Ich frage den Magistrat: Wie wird begründet, dass wesentliche Maßnahmen der neuen Strategie für das Bahnhofsviertel erst mit einem Zeithorizont bis 2040 geplant sind, obwohl die Lage vor Ort akut handlungsbedürftig ist, und welche kurzfristig wirkenden Maßnahmen sind vorgesehen, um die bestehenden Probleme bei Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung unmittelbar anzugehen? Antwort des Magistrats: Das Ordnungsamt ist sich den Herausforderungen im Bahnhofsviertel bewusst und setzt bereits eine Vielzahl von Maßnahmen um, die die Situation für Anwohner, Gewerbetreibende, Gäste und Hilfesuchende verbessern sollen. Hierzu gehören regelmäßige Kontrollen durch die Stadt- und Landespolizei, verstärkte Reinigungsmaßnahmen sowie die Umsetzung von Programmen wie das OSSIP-Programm (Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention). Es setzt sich aus Mitarbeitenden der Landes- und Stadtpolizei sowie Sozialarbeitenden der Drogenhilfeeinrichtungen zusammen, die ihre Maßnahmen im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Besprechungen untereinander abstimmen, evaluieren und aktualisieren. Darüber hinaus setzt das Ordnungsamt auf ein nachhaltiges Konfliktmanagement, das darauf abzielt, ein verträgliches Miteinander aller Personengruppen im Bahnhofsviertel zu ermöglichen. In der Bekämpfung der Drogenkriminalität ist die Erteilung von Aufenthaltsverboten gemäß § 31 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ein weiteres Mittel, welches aktuell im Rahmen der ausgeweiteten Kontrolltätigkeiten der Landespolizei verstärkt zum Einsatz kommt. Das Thema Sauberkeit im Bahnhofsviertel steht bereits seit langem im Fokus der Stadtverwaltung. Um die Situation zu verbessern erfolgen neben den täglichen Satzungsreinigungen bereits seit einiger Zeit Zusatzleistungen, um den besonderen Herausforderungen im Viertel Rechnung zu tragen. Das Bahnhofsviertel ist stadtweit der Bereich mit den meisten Reinigungsdurchläufen. Im Einzelnen werden hier die folgenden Leistungen erbracht: - Die Reinigungsteams beginnen in Begleitung der Stadtpolizei montags bis freitags ab 04:30 Uhr, samstags ab 05:30 Uhr und sonntags ab 07:30 in der Frühschicht mit einer Nassreinigung. - Ab 08:00 Uhr erfolgt eine weitere Leerung der 160 Papierkörbe, sowie das Einsammeln von Kleinabfällen und Sperrmüll bis 1 m³. - Seit Mai 2024 ist das Team im Rahmen von Stadtsauberkeit Plus zwischen 11:30 Uhr und 18:30 Uhr im Einsatz, um neu auftretende Verunreinigungen mittels Kehrmaschinen, Wasserwagen und Sperrmüllfahrzeug (auf Abruf) sofort zu beseitigen. - Zwischen 13:00 und 19:00 Uhr ist zusätzlich ein Müllfahrzeug für Liegenschaften ohne Vollservice (Abholung und Zurückstellung der Tonnen) in der Nachmittagstour unterwegs. Hierdurch wird vermieden, dass Mülltonnen über einen längeren Zeitraum im öffentlichen Raum stehen. - Der Unfallhilfswagen beseitigt verkehrsgefährdende Ablagerungen bei Bedarf rund um die Uhr. - Das Projekt "Fegerflotte", bei dem substituierten Drogenabhängigen eine Arbeitsgelegenheit geboten wird, leert zudem zweimal werktäglich Papierkörbe und sammelt Drogenutensilien (Spritzen usw.) und ebenfalls Kleinabfälle ein. Die Rückmeldungen aus dem Viertel zeigen, dass die genannten Maßnahmen greifen und sich die Sauberkeit im Viertel deutlich verbessert hat. Eine Besonderheit stellt das Zusatzangebot "Stadtsauberkeit Plus Bahnhofsviertel" dar. Das Angebot ermöglicht die Einbindung des Reinigungsteams der FES GmbH in die Strukturen des Viertels (Anwohner:innen , Ortsbeirat, Gastronomie- und Ladenbetriebe), so können Hinweise auf neue Problemlagen direkt kommuniziert und entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Da die Entwicklung im Bahnhofsviertel sehr dynamisch ist, werden die problematischen Bereiche weiterhin regelmäßig begangen und die Qualität der Reinigungsleistungen der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH überprüft und dokumentiert. Bei Bedarf werden die Reinigungsdurchgänge oder die räumliche Ausdehnung der intensiven Zusatzreinigungen an neue Entwicklungen angepasst. Unterstützend werden verstärkt im Rahmen der "Kleinabfalloffensive" zivile Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt und entsprechende Verstöße geahndet. Die seit Oktober 2025 erhöhte Geldbuße für abfallrechtliche Verstöße kann diesbezüglich einen abschreckenden Charakter entfalten und die innerstädtische Sauberkeit weiter fördern. Im Bereich der Drogenproblematik sind im Zuge der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs mit Fokus auf Crack in den vergangenen rund zehn Jahren eine Reihe von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung insbesondere von crack- und polyvalentkonsumierenden Menschen umgesetzt worden. Insbesondere niedrigschwellige Ansätze zu Harm Reduction sind im Sinne der Überlebenshilfe und des Gesundheitsschutzes wichtige Angebote. Sie werden in Frankfurt laufend ausgebaut und weiterentwickelt. Umgesetzte und laufende Maßnahmen - Einrichtung von Rauchräumen in Drogenkonsumräumen - seit 2002. Aktuell - 18.11.2025 - wurden im Konsumraum Niddastraße nach Umbauarbeiten 16 Rauchplätze eröffnet - vormals vier Plätze. Die vier Frankfurter Konsumräume bieten zusammen jetzt 29 Rauchplätze - Stand 12/2025 -, die vor allem crackkonsumierende Menschen adressieren und von der Straße in die Einrichtungen lenken. - Die aufsuchende Straßensozialarbeit wurde seit 2004 mehrfach neu organisiert und personell aufgestockt - 11,5 Stellen zum Stand 12/2025. - Notschlafstellen - auch im Bahnhofsgebiet - wurden und werden aufgestockt - 143 Notschlafplätze zum Stand 12/2025. Niedrigschwellige Hilfesysteme für wohnungslose Menschen halten ebenfalls Notschlafplätze für Drogenkonsumierende vor. - Das medizinische und psychiatrische Angebot wurde Ende 2024 auf ein werktägliches Angebot im Bahnhofsviertel erweitert. Dies gilt auch für die aufsuchende Arbeit von Ärzt:innen und Psychiater:innen auf der Straße. So sind Ärzt:innen viermal pro Woche je zwei Stunden lang auf den Straßen unterwegs - zusätzlich zu drei festen Sprechstunden in Drogenhilfeeinrichtungen. Psychiater:innen suchen einmal pro Woche drogenkonsumierende Menschen direkt auf der Straße auf und bieten außerdem zweimal pro Woche psychiatrische Sprechstunden in Drogenhilfeeinrichtungen im Bahnhofsviertel. - Die Stadt finanziert medizinische Versorgung und Substitution bei Opioidkonsum auch für suchtkranke und obdachlose Menschen ohne Krankenversicherung - 30 Substitutionsplätze zum Stand 12/2025. - Einrichtung des Nachtcafés 2018 und Erweiterung der Öffnungszeiten seit 2021. Der niedrigschwellige Aufenthalts- und Rückzugsraum für Drogenkonsumierende steht nun auch tagsüber und an Wochenenden und Feiertagen offen. - Zusätzlich zu den Hygieneangeboten in den Einrichtungen wurden ein Dusch- und WC-Container in der Weserstraße im Bahnhofsviertel aufgestellt - fünf Toiletten, vier Duschen. - Ausgabe von Safer Use-Utensilien für Crackkonsumierende zum Selbstkostenpreis, für intravenösen Konsum ist die Ausgabe kostenlos. - Einrichtung und Erweiterung von Tagesruhebetten. Ein wichtiger Teil bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs ist die Planung und Umsetzung des neuen integrierten Hilfezentrums Niddastraße 76 mit abgeschirmtem Innenhof als zusätzliches Konsumareal. Die vielfältigen Hilfen werden alle wesentlichen psychischen, medizinischen und sozialen Belange und Probleme der Menschen adressieren und eine passende Alternative zur Straße bieten. Die Einrichtung soll dadurch den öffentlichen Raum im Bahnhofsgebiet entlasten und für drogenkonsumierende Menschen eine Brücke zu weiterführenden Hilfen jenseits der Drogenszene im Bahnhofsgebiet und zu neuen Lebensperspektiven sein. Der Präventionsrat prüft derzeit, ob eine standardisierte Genehmigungspraxis von Sondernutzungsanträgen auf Außengastronomie mehr positive Auswirkungen auf Beleuchtung, Ordnung und Sauberkeit haben kann als dies jetzt der Fall ist. Nicht zuletzt bietet der Präventionsrat die Workshops "Miteinander ..." und "Sicher im Bahnhofviertel" an. Hier sammeln Interessierte Erfahrungen, wie sie sich und anderen in gewaltbedrohten Situationen im öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels helfen können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Verena David Vertraulichkeit: Nein

  • Im Bericht B 351/25 wurde erwähnt, dass das Jugend- und Sozialamt derzeit an „einem gesamtheitlichen Konzept zur Weitere
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3667 Im Bericht B 351/25 wurde erwähnt, dass das Jugend- und Sozialamt derzeit an "einem gesamtheitlichen Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe" arbeitet. Die strategische Planung für das Konzept soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Ein solches Konzept ist ohne Zweifel zu begrüßen und kann nur befürwortet werden. Ich frage den Magistrat: Welche Akteure werden für diese Konzept als besonders relevant identifiziert und zu welchem Zeitpunkt werden diese in den Gestaltungsprozess miteinbezogen? Antwort des Magistrats: Für das genannte Konzept werden in einer ersten Phase aktuell die Grundlagen analysiert und erarbeitet: - eine umfängliche Bedarfserhebung - eine Übersicht über die aktuelle Gestalt des Hilfesystems in der Wohnungsnotfallhilfe - das Passungsverhältnis der Hilfen zu den Bedarfen Damit wird die Basis für ein strukturiertes Konzept aufgesetzt. Dies ist notwendig, da das Hilfesystem zur Lösung sehr heterogener Bedarfslagen in seinen Angeboten ausdifferenziert und komplex ist. Im nächsten Schritt des Prozesses ist vorgesehen, die einzelnen bestehenden Angebote der Wohnungsnotfallhilfe detailliert zu beschreiben. Hierbei werden die jeweiligen Träger dieser Angebote als besonders relevante Akteure gesehen und aktiv einbezogen. Damit wird eine fundierte und praxisnahe Darstellung der bestehenden Hilfestrukturen gewährleistet. Ebenso werden die Angebote in diesem Zusammenhang auf ihre Aktualität, Angemessenheit und Zielgruppenerreichung überprüft. Dies schafft eine belastbare Grundlage für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe sowie die strategische Planung der nächsten Jahre. Antragstellende Person(en): Stadtv. Almuth Meyer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte "Kriminalitätsschwerpunkte" ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3668 Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte "Kriminalitätsschwerpunkte" ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und Tor für Racial Profiling und Marginalisierung der sich dort aufhaltenden Menschen. Ich frage den Magistrat: Welche Orte in Frankfurt am Main sind und waren seit 2023 als "gefährliche Orte" eingestuft? Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt der Einstufung, Dauer und Grund für die Einstufung. Antwort des Magistrats: Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten: "Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sieht keine Erfassung der von der Norm des § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG umfassten Örtlichkeiten vor. Eine Kontrolle nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG dient der Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten. Für diese Örtlichkeiten müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dort die in § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG genannten Situationen erfahrungsgemäß gegeben sind. Die entsprechenden Erkenntnisse werden aus polizeilichen Beobachtungen, polizeilichen Ermittlungen, Mitteilungen anderer Behörden oder aus Anzeigen der Bevölkerung gewonnen. Bei diesen Örtlichkeiten handelt es sich beispielsweise um bekannte Treffpunkte von Kriminellen, um Örtlichkeiten der offenen Drogenszene oder um Bereiche, in denen verbotenes Glücksspiel stattfindet. Solche Orte können sich durch präventivpolizeiliche Maßnahmen verlagern oder in Abhängigkeit von Veranstaltungen, wie Messen oder Konzerten, zeitlich befristet entstehen. Bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse an diesen Örtlichkeiten sind anlassunabhängige Kontrollen zulässig. Ändert sich das Kriminalitätsgeschehen an diesen Orten, entfallen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG auch wieder." Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der M 156/25 soll der Beschluss kommen, die Umgestaltung der Frankenallee weiter voranzutreiben. In der Vorlage des
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3669 Mit der M 156/25 soll der Beschluss kommen, die Umgestaltung der Frankenallee weiter voranzutreiben. In der Vorlage des Mobilitätsdezernats steht, dass die Parkplätze vor Ort von 218 auf 141 reduziert werden sollen. Die Parksituation vor Ort ist bereits jetzt sehr angespannt, da dort überwiegend Mehrfamilienhäuser stehen. Oftmals müssen die Anwohnerinnen und Anwohner aktuell schon lange Zeit suchen, um überhaupt noch einen freien Parkplatz finden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie begründet der Magistrat die Reduzierung der Parkplätze um circa 35 Prozent und wie kann auch nach der Umgestaltung noch eine ausreichende Parkplatzsituation vor Ort gewährleistet werden? Antwort des Magistrats: Die Magistratsvorlage M 156 stellt die Vorplanung zur Weiterführung der gestalterischen und funktionalen Ansätze der Umgestaltung der Frankenallee, wie sie in den vorherigen Abschnitten im Rahmen der Programme "Soziale Stadt Gallusviertel" - Beschluss § 1669 M 8 von 2007 - und "Schöneres Frankfurt" - Beschluss § 2389 M 205 von 2012 sowie § 5789 M 37 von 2015 - umgesetzt wurden. Wie bereits in den vorherigen Bauabschnitten - erster und zweiter Bauabschnitt - umgesetzt, sieht die Umgestaltung im dritten Bauabschnitt - zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße - für die Ertüchtigung des mittigen Alleenbereiches unter anderem den Rückbau der vorhandenen Schrägstellplätze. Ziel dieser Maßnahme ist der nachhaltige Schutz der Grünflächen und insbesondere der Wurzelräume der vorhandenen, ausgewachsenen Alleebäume sowie eine bessere Nutzbarkeit und Aufwertung dieses wertvollen Freiraums im dicht bebauten Umfeld. Die Grundprinzipien der Planung, zu denen unter anderem auch der notwendige Wegfall von Stellplätzen zugunsten einer Aufwertung des grünen Alleenbereiches gehört, wurden bereits beim ersten Bauabschnitt sowohl vom Ortsbeirat als auch vom damaligen Stadtteilbeirat Soziale Stadt mitgetragen und für die beiden weiteren Bauabschnitte - zweiter und dritter Bauabschnitt - als Grundprinzip festgelegt. Insgesamt fallen 40 Stellplätze weg, um die Freiflächen im mittigen Alleenbereich zu schützen. Dort, wo es der Baumbestand zulässt, werden die vorhandenen Schrägstellplätze durch Längsstellplätze ersetzt. Auch die Herstellung der Barrierefreiheit an den Knotenpunkten und Inselköpfen ist ein Grund für künftig entfallende Stellplätze. Um die Barrierefreiheit zu ermöglichen, muss das Parken in ausreichender Entfernung zu den Querungsstellen baulich eingefasst werden, um diese freizuhalten und ausreichende Sichtverhältnisse herzustellen. Das verbleibende Stellplatzangebot entspricht den gegebenen Möglichkeiten - unter angemessener Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum, der Verkehrssicherheit und der Schaffung ausreichend bemessenen Raums für die Bestandsbäume. Die Vorplanung wurde den Vertretern aller politischen Fraktionen im Ortsbeirat 1, OBR 1, am 29.03.2023 durch die planenden Ämter - Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung - vorgestellt und fand eine einstimmige Zustimmung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Vertraulichkeit: Nein

  • In seinem Bericht B 414/25, „Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung“, führt der
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3670 In seinem Bericht B 414/25, "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung", führt der Magistrat aus, dass der Mangel an Betreuungsangeboten für Kinder in Frankfurt, etwa verursacht durch Personalmangel in Kitas, die Erwerbstätigkeit von Müttern und Familien erschwert. Ich frage den Magistrat: Wie hoch ist der aktuelle Bedarf an zusätzlichen Vollzeit-Betreuungsplätzen für Kinder in Frankfurt - über die vorhandenen Kapazitäten hinaus - und welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, um diese Versorgungslücke im Betreuungsangebot durch kommunale und/oder freie Träger zu schließen? Antwort des Magistrats: Gesamtstädtisch betrachtet werden die vereinbarten Versorgungsziele von 100 Prozent im Kindergarten und 53 Prozent für die Betreuung von Unter-Dreijährigen erreicht. In Frankfurt am Main wird das Ziel verfolgt, mit einer flexiblen Umsetzung der Versorgungsziele: • den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, § 24 SGB VIII, auch zukünftig zu erfüllen, • ein wohnortnahes Bildungs- und Betreuungsangebot anzubieten, • das Wunsch- und Wahlrecht, § 5 SGB VIII, zu ermöglichen, • und somit allen Frankfurter Familien ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten. Der Magistrat erhebt keine Daten hinsichtlich Vollzeit-Betreuungsbedarfen, zum Beispiel von Familien, die "nur" einen Halbtags- oder Teilzeitplatz haben, oder aufgrund von reduzierten Öffnungszeiten keinen Vollzeit-Betreuungsplatz haben. Gleichwohl kann aufgezeigt werden, dass aufgrund des bundesweit vorherrschenden Fachkräftemangels viele der rechnerisch laut Betriebserlaubnis vorhandenen Plätze faktisch nicht belegt werden können. Der zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderliche Mindestpersonalbedarf nach § 25c HKJGB muss in jeder einzelnen Tageseinrichtung bereitgestellt werden. Demzufolge müssen die Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung bei akuten Personalmangel dementsprechend zeitweise reduziert werden. Mit dem neu eingerichteten Ausbildungsfonds setzt der Magistrat ein klares Signal zur Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung und der Sicherung qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Frankfurter Ausbildungsfonds werden in einem Projektzeitraum von drei Jahren die Ausbildungskosten bezuschusst und somit die Ausbildung im Bereich der Kinderbetreuung gestärkt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Auf die Frage Nr. 3453 nach den Kosten für die Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 Vertr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3671 Auf die Frage Nr. 3453 nach den Kosten für die Delegationsreise von Vertretern der Stadt Frankfurt und mehr als 30 Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Sport in die Vereinigten Staaten Ende März dieses Jahres antwortete der Magistrat am 18. September 2025 erneut, dass die Abrechnung nach dem Hessischen Reisekostengesetz, HRKG, erfolge und die finale Abrechnung noch nicht erfolgt sei. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten dieser Delegationsreise für die Stadt Frankfurt insgesamt? Antwort des Magistrats: Für die Stadt Frankfurt am Main sind Gesamtkosten in Höhe von 93.374,49 Euro entstanden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Verschiedene Städte, darunter Berlin und Basel, experimentieren mit dem Abschleifen von Pflastersteinen auf Plätzen und
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3672 Verschiedene Städte, darunter Berlin und Basel, experimentieren mit dem Abschleifen von Pflastersteinen auf Plätzen und Straßen. In Eichwalde begleitet das NUDAFA-Reallabor das Abschleifen einer Straße mit einem neuen Verfahren aus 3D-Vermessung, digitaler Schleifsimulation und abschließendem "Precision Grinding" und zieht ein positives Zwischenfazit. Das Verfahren könnte sich insbesondere dort lohnen, wo man aus historischen Gründen oder für die bessere Versickerung den Pflasterstein behalten möchte, ohne auf Komfort für Radfahrende sowie geringere Lärmbelastung zu verzichten. Ich frage den Magistrat: Welche Möglichkeiten für und Chancen durch das Abfräsen von Pflastersteinen sieht der Magistrat in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Das Abfräsen von Pflastersteinen bewertet der Magistrat als interessantes Verfahren, das künftig auch bei der Sanierung von historischem Pflaster geprüft werden kann. Dabei spielt dann auch die spezifische Beschaffenheit des jeweiligen Ortes eine Rolle, ob und wie dieses Verfahren eingesetzt werden kann. Vor einigen Jahren hat der Magistrat bereits ein Projekt umgesetzt, das in eine ähnliche Richtung zielt: So wurde das Großpflaster über der Hafenbahn zwischen dem Eisernen Steg und der Straße Mainkai entfernt, und der gesamte Bereich barrierefrei umgestaltet. Um den historischen Hintergrund des Eisernen Stegs hervorzuheben, wurde dort gesägtes Natursteinpflaster verwendet. Der Magistrat steht im aktiven Austausch mit anderen Kommunen. So können durch anderenorts bereits gesammelte Erfahrungen bessere Entscheidungen darüber getroffen werden, welche innovativen Techniken für einen nachhaltigen und zeitgemäßen Straßenbau in Frankfurt am Main zum Einsatz kommen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Johannes Hauenschild Vertraulichkeit: Nein

  • Bei einem Besuch des Frankfurt_LAB am 3. November äußerte die Kulturdezernentin sinngemäß, dass nur eine moderate Aufwer
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3673 Bei einem Besuch des Frankfurt_LAB am 3. November äußerte die Kulturdezernentin sinngemäß, dass nur eine moderate Aufwertung der Liegenschaft notwendig sei, da das Frankfurt_LAB perspektivisch auf den Kulturcampus an der Bockenheimer Warte ziehen wird. Die Liegenschaft Schmidtstraße 12 beheimatet darüber hinaus zahlreiche weitere Kulturinstitutionen, zum Beispiel die Dresden Frankfurt Dance Company. Ich frage den Magistrat: Beabsichtigt er, die Liegenschaft Schmidtstraße 12 mittelfristig zu übernehmen, und wie sieht er die Zukunft der dort beheimateten Kulturinstitutionen? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Frau Stadtverordnete Eberz! Die Liegenschaft in der Schmidtstraße 12 bietet als Kommunikationsfabrik derzeit vielen verschiedenen Akteuren Raum, darunter auch Zuschussempfängern der Stadt Frankfurt. Dem Frankfurt LAB und der Dresden Frankfurt Danca Company bietet sie traditionell Bühne und Proberaum. Mit dem Kulturcampus besteht für das Frankfurt LAB eine Zukunftsperspektive, die sich seit der im März diesen Jahres mit dem Land Hessen getroffenen Einigung über die Verteilung der Baufelder klar lokalisieren lässt. Auch für die Dresden Frankfurt Dance Company soll auf dem Kulturcampus eine Lösung gefunden werden. Die Nähe zum geplanten Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und dem Bockenheimer Depot versprechen eine anregende Atmosphäre und Auftrittsmöglichkeiten, auch für weitere Kulturinstitutionen, die sich nicht dauerhaft auf dem Campus ansiedeln werden. Die aktuell anlaufende Zwischennutzung der ehemaligen Kunstbibliothek, wo auch eine Bühne für Musik und Darstellende Kunst geplant ist, bietet in den nächsten Jahren Gelegenheit, entsprechende Format zu erproben. Der Magistrat ist mit dem Eigentümer der Kommunikationsfabrik in der Schmidtstraße in guten Gesprächen, um dem Frankfurt LAB und der Dresden Frankfurt Dance Company über bauliche Ertüchtigungen eine mittelfristige Perspektive bis zu deren Umzug auf den Kulturcampus zu schaffen. Ein Kauf der Liegenschaft ist nicht Gegenstand dieser Abstimmung. Antragstellende Person(en): Stadtv. Julia Eberz Vertraulichkeit: Nein

  • Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein ba
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3674 Im Zuge der Bewerbung der Stadt Frankfurt als Sitz der neuen Europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA wurde auch ein baldiger Neubau der Europäischen Schule und die Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks seitens der Stadt in den Bewerbungsunterlagen aufgeführt. Dem Vernehmen nach soll auch eine Frist genannt worden sein, bis zu welcher der Neubau errichtet sein soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche Frist wurde für den Neubau der Europäischen Schule im Zuge der Ansiedlung der AMLA vereinbart und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen würden sich aus der Nichteinhaltung dieser Frist für die Stadt Frankfurt ergeben? Antwort des Magistrats: Im Zuge der Ansiedlung des Sitzes der AMLA in Frankfurt am Main wurde ein Sitzabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde - gemeint ist hier und im Folgenden die AMLA, Anm. d. Verfassers - am 30.01.2025 geschlossen. Darin wird in dem betreffenden Art. 14 (4) keine Frist für den Neubau der Europäischen Schule, ESF, genannt. Auch in den anderen schriftlichen Dokumenten und mündlichen Aussagen der Akteure der Bewerbungskampagne - Bund, Land, Stadt - für die AMLA wurden keine Fristen betreffend der Europäischen Schule genannt. Das Schulangebot - hier ist explizit das Angebot einer "Schola Europea" nach dem System der europäischen Schulen für die Bediensteten der Europäischen Behörden und Institutionen gemeint - wird in Art. 14 (4) des AMLA-Sitzabkommens geregelt. Dort heißt es: (4) "Die zuständigen deutschen Stellen werden unter Beteiligung der Behörde nach Art. 101 Absatz 2 der AMLA-Verordnung dafür Sorge tragen, dass für die Kinder des Personals der Behörde ein mehrsprachiges, europäisch ausgerichtetes schulisches Angebot bereitgestellt wird." Insofern stellen die Verzögerungen bei der Bereitstellung einer Fläche für den Neubau keine Fristverletzung i.S. des Abkommens dar. Es ergibt sich aber aus der Formulierung die Verpflichtung, ein europäisch ausgerichtetes - d. h. dem speziellen System der Europäischen Schulen der Mitgliedsstaaten entsprechendes ausreichendes Angebot an Schul- und Vorschulplätzen mit entsprechender Ausstattung - bereitzustellen. Das impliziert auch, dass Behelfsunterbringungen in Schulcontainern mit beengtem Platzangebot und eingeschränkten Sport- und Pausenräumen nicht diesem Standard entsprechen. Inwieweit sich aus der anhaltenden Situation eines unzureichendes Flächenangebotes und entsprechender Beeinträchtigung des Schulbetriebs der ESF eine Verletzung der Anspruchsgrundlage der positiven Sitzentscheidung für Frankfurt ergeben könnte, wäre durch die Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EUGH zu klären. Aus den Regelungen des Art. 21 Konsultationen und Beilegung von Streitigkeiten des Sitzabkommens mit der AMLA geht in Art 21 (2) hervor, dass im Falle von Streitigkeiten diese zuerst durch direkte Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien gelöst werden sollen. Falls diese nicht auf diesem Weg gelöste werden können, greift Absatz (3) dahin gehend, dass eine der Parteien den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen kann, nachdem sie dies der anderen Partei mit Vorlauffrist von zwei Monaten angezeigt hat. Weitere Verzögerungen in der Entscheidungsfindung der Stadt Frankfurt bis zu einer finalen Flächenbereitstellung für den Neubau der ESF würden auf jeden Fall das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Magistrats und damit auch des Standortangebotes nachhaltig belasten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

  • Im vergangenen Jahr beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit E 4/24 die Errichtung eines künstlerischen Denkmals un
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3675 Im vergangenen Jahr beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit E 4/24 die Errichtung eines künstlerischen Denkmals und einer Gedenktafel für die Ermordeten des rassistischen Anschlags vom 19. Februar in Hanau. Hierzu sollte ein künstlerischer Wettbewerb ausgeschrieben werden. Der Magistrat hat hierzu bisher keinen Umsetzungsstand mitgeteilt. Ich frage den Magistrat: Hat der künstlerische Wettbewerb bereits stattgefunden, und mit welchen Personen wurde die Jury zur Auswahl des Denkmals besetzt? Antwort des Magistrats: Der Magistrat hat zunächst das Gespräch mit den Hinterbliebenen des rassistischen Mordanschlags gesucht. Dabei haben die Familien unter anderem geäußert, dass sie die Bildung einer Jury nicht für zweckmäßig halten, weil sie ihrerseits bereits klar auf einen Künstler festgelegt sind. Da es im Etatantrag heißt, dass das Denkmal "unter Einbeziehung der Familien, Angehörigen und Überlebenden des Anschlags" entstehen soll, hat sich der Magistrat dafür entschieden, dem Willen der Hinterbliebenen Rechnung zu tragen, der mittlerweile auch schriftlich hinterlegt wurde. Der Magistrat steht in internen Abstimmungen und wird den Stadtverordneten dazu weiter berichten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein

  • Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3676 Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die Isolationshaft verbracht. Dieses Vorgehen deckt sich mit Berichten ehemaliger Mitarbeiter:innen, die von willkürlichen Verlegungen in Isolationshaft sprechen. Ich frage den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat gegenüber der zuständigen Hessischen Landesregierung, damit in Frankfurter Zwangsinstitutionen wie einer JVA oder geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen die grundgesetzlichen Rechte der Insassen gewahrt werden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat fungiert nicht als Aufsichtsbehörde für die Hessische Landesregierung und hat aus diesem Grund auch keinen Einfluss auf deren Maßnahmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt Frankfurt plant, mehrere Straßen zu Schulstraßen umzuwidmen, um die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verb
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3677 Die Stadt Frankfurt plant, mehrere Straßen zu Schulstraßen umzuwidmen, um die Verkehrssicherheit rund um Schulen zu verbessern und den Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen. Diese Maßnahmen können jedoch auch Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen haben. Zudem könnte sich der Verkehr infolgedessen auf benachbarte Straßen verlagern und dort zunehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Welche konkreten Einschränkungen sind für die Anwohnerinnen und Anwohner in den von der Umwidmung zu Schulstraßen betroffenen Bereichen zu erwarten? Antwort des Magistrats: In den bereits eingerichteten Schulstraßen hat sich gezeigt, dass es keinerlei Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner gibt. Die Einschränkungen gab es vorher durch das allmorgendliche Elterntaxi-Chaos. Wenn die Anwohnerinnen und Anwohner in der einen Stunde der Schulstraße die Schranke passieren müssen wird von dem geschulten Schrankenpersonal selbstverständlich die Schranke geöffnet. Damit der Elterntaxi-Verkehr sich nicht auf benachbarte Straßen verlagert wird dieser zu den neu eingerichteten Elternhaltestellen geleitet, von denen aus die Kinder sicher zu Fuß zur Schule gelangen können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Internationale Direktinvestitionen sind angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase in Deutschland von große
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3678 Internationale Direktinvestitionen sind angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase in Deutschland von großer Bedeutung. Andere große deutsche Städte verstärken daher die Betreuung internationaler Unternehmen und Business Communities. Frankfurt am Main ist ein internationaler Wirtschaftsstandort. Jedes vierte Unternehmen in unserer Stadt hat ausländische Wurzeln, 23 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten besitzen ausländische Pässe. Ich frage den Magistrat: Welche Strategie verfolgt der Magistrat, um die Standortattraktivität zu erhöhen, und mit welchen konkreten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass Frankfurt weiterhin als Standort für ausländische Investoren und Unternehmen wettbewerbsfähig bleibt? Antwort des Magistrats: Der Magistrat verfolgt bereits seit knapp 20 Jahren eine zielgerichtete Strategie, um ausländische Investitionen und Ansiedlungen erfolgreich für den Standort zu gewinnen. Basis dieser Strategie sind FRM GmbH und Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH. Beide Gesellschaften arbeiten partnerschaftlich als Teil eines koordinierten Ansiedlungsprozesses in Frankfurt am Main. Während die FRM GmbH ausgewählte Zielmärkte beziehungsweise -branchen durch Direktansprache sowie Messe- und Kongressbeteiligungen weltweit nutzt, um für Ansiedlungen und Investitionen im Frankfurt am Main als auch der Region zu werben, pflegt die Wirtschaftsförderung Netzwerke in die Branchen als auch die Communities vor Ort und unterstützt ansiedlungsinteressierte Unternehmen in Frankfurt am Main. Durch maßgeschneiderte Services der Wirtschaftsförderung erhalten internationale Unternehmen umfassende Unterstützung bei administrativen und wirtschaftlichen Fragestellungen, insbesondere durch die Vermittlung von Behördenkontakten, Büro- und Gewerbe-flächen sowie durch Hilfestellungen bei Genehmigungsverfahren, Aufenthaltstiteln oder bei der Suche nach Schul- und Kindergartenplätzen. Die Betreuung der Unternehmen und Investoren erfolgt in enger Abstimmung mit der FRM GmbH. Im Jahr 2025 wurde die Zusammenarbeit der jeweiligen Teams in beiden Gesellschaften noch stärker intensiviert. Auf Seiten der Wirtschaftsförderung wird im Rahmen einer Neu-Organisation ein Team "Ansiedlung" zum Jahreswechsel eingerichtet werden, um die Sichtbarkeit des Serviceportfolios für ausländische Investoren und ansiedlungsinteressierte Unternehmen noch stärker zu unterstreichen. In der jüngeren Vergangenheit konnten dabei auch erfolgreich Bewerbungs-kampagnen umgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Bewerbung um die EU-Anti-Geldwäschebehörde AMLA, 2022 bis 2024, um das International Sustainability Standards Board ISSB, 2021 bis 2022, oder die Entscheidung des Sanofi-Konzerns, 2024 bis 2025, ein Investment in Höhe von 1,3 Milliarden Euro in ein neues Insulinwerk am Standort Höchst zu tätigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste verzögere sich laut FNP vom 25.11.2025 auf unbestimmte Zeit. Diese Ver
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3679 Die Einführung von Mindestpreisen für Fahrdienste verzögere sich laut FNP vom 25.11.2025 auf unbestimmte Zeit. Diese Verzögerung sei laut dem Vorsitzenden der Frankfurter Taxivereinigung angesichts der Lage nicht mehr vertretbar, dies gefährde die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des gesamten Personenverkehrs. Weil die Vergabestelle im Ordnungsamt überlastet sei, habe Ordnungsdezernentin Rinn jüngst eine weitere Verzögerung angekündigt. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Auffassung, dass diese Verzögerung auf unbestimmte Zeit die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des gesamten Personenverkehrs gefährden kann? Antwort des Magistrats: Die Vergabe des Gutachtens erfolgt als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Dazu ist folgender Zeitplan vorgesehen: Am 08.12.2025 erfolgte die Aussendung der Angebotsaufforderung. Das Ende der Angebotsfrist sowie der Eröffnungstermin - Submission - ist auf den 06.01.2026 terminiert. Für Mitte Januar 2026 ist der Zuschlag und die anschließende Beauftragung des Gutachtens geplant. Als Ausführungszeitraum ist der 02.02.2026 bis 01.05.2026 vorgesehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Mit der „Solaroffensive IV“ wurde der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Be
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3680 Mit der "Solaroffensive IV" wurde der Magistrat beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften das realisierbare Solarpotenzial auf ihren Flächen erfassen, betriebsspezifische Solarausbaustrategien mit konkreten Zeitplänen aufstellen und mit den erforderlichen Mitteln umsetzen. Außerdem wurde der Magistrat beauftragt, mindestens einmal jährlich über die Fortschritte bei der Umsetzung der Pläne der städtischen Gesellschaften zu berichten. Ich frage den Magistrat: Welche der 25 städtischen Mehrheitsbeteiligungen verfügen bereits über eigene PV-Anlagen - Anzahl, Leistung - und welche haben eine Solarausbaustrategie - konkrete Ziele, geplante Projekte in den nächsten drei Jahren? Antwort des Magistrats: Die Abfrage der städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zum Stand der Solaroffensive für 2025 erfolgt planmäßig Anfang 2026. Der im Folgenden dargestellte Status hat daher in der Hauptsache den Stand von 2024; vereinzelt sind auch Angaben aus 2025 enthalten. Die folgenden städtischen Mehrheitsbeteiligungen verfügen bereits über eigene PV-Anlagen - Anzahl, Leistung: Mehrheitsgesellschaft Solaranlagen Photovoltaik (PV) und Solarthermie (ST) Anzahl und Leistung (kWp) ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH + Töchter Anzahl: 157 (PV) Leistung: 6.000 Mieterstrommodell mit Mainova in der Umsetzung Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung Fehlanzeige AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH Fehlanzeige BäderBetriebe Frankfurt GmbH Anzahl: 4 (PV + ST) Leistung: 274 (nur PV vorliegend) PV-Anlage auf MainBad Bornheim und im Bau befindliche PV-Anlage auf Rebstockbad Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum - Grundstücksgesellschaft mbH und Co KG Anzahl: 11 (PV) Leistung: 345,85 Dom Römer GmbH Keine Rückmeldung FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH Stand Dez. 2025: Anzahl: 12 (PV) Leistung: 2.785 Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main Fehlanzeige HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit beschränkter Haftung Fehlanzeige Kita Frankfurt Fehlanzeige Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Fehlanzeige Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH Fehlanzeige (Mieterin) Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH Fehlanzeige Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main Anzahl: nicht bekannt (PV) Leistung: 2.290 (30.000 m² Dachfläche) Rebstock Projektgesellschaft mbH Fehlanzeige (Mieterin) Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH Fehlanzeige Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH Mehrere Anlagen sind auf städtischen Sportstädten installiert Stadtentwässerung Frankfurt am Main Anzahl: 4 (PV) Leistung: 288,58 Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH Keine Rückmeldung Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst Fehlanzeige Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Anzahl: 1 (PV) Leistung: 220 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Keine Rückmeldung Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main Fehlanzeige (Mieterin) Volkshochschule Frankfurt am Main Fehlanzeige (Mieterin) Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH Fehlanzeige (Mieterin) Die folgenden städtischen Mehrheitsbeteiligungen haben eine Solarausbaustrategie mit konkreten Zielen und geplanten Projekten in den nächsten drei Jahren: Mehrheitsgesellschaft Solaranlagen Photovoltaik (PV) / Solarthermie (ST) ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH + Töchter Keine Rückmeldung, daher nicht bekannt Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung Nein, Potenziale wurden geprüft AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH Fehlanzeige BäderBetriebe Frankfurt GmbH Ja, Potenziale wurden geprüft Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum - Grundstücksgesellschaft mbH und Co KG Anzahl: 4 (PV) STVV hat Investitionskostenzuschuss für eine PV-Anlage auf dem BKRZ beschlossen Dom Römer GmbH Keine Rückmeldung FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH Stand Dez. 2025: Anzahl: 12 Standorte Hafen- und Marktbetriebe Frankfurt am Main PV-Anlage im Zuge der Sanierung der Kleinmarkthalle HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mit beschränkter Haftung Anzahl: 2 (PV) Kita Frankfurt Mehrere PV-Anlagen im Bau Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main Anzahl: 4 (PV) Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH Fehlanzeige (Mieterin) Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH Ja, nicht im Detail bekannt Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main Ja, nicht im Detail bekannt Rebstock Projektgesellschaft mbH Fehlanzeige (Mieterin) Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH Anzahl: 1 (PV) im Zuge der Sanierung Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH Anzahl: 2 (PV) [1 mittlerweile realisiert] Stadtentwässerung Frankfurt am Main Anzahl: 3 (PV) Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH Keine Rückmeldung Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst Fehlanzeige Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH Anzahl: 1 (PV) Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH Keine Rückmeldung Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main Fehlanzeige (Mieterin) Volkshochschule Frankfurt am Main Fehlanzeige (Mieterin) Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH Fehlanzeige (Mieterin) Antragstellende Person(en): Stadtv. David Edelmann Vertraulichkeit: Nein

  • Trotz großer Kritik an der Grünwert-Kampagne aus dem Umweltdezernat werden immer weitere Kampagnen aus dem Dezernat, den
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3681 Trotz großer Kritik an der Grünwert-Kampagne aus dem Umweltdezernat werden immer weitere Kampagnen aus dem Dezernat, den zugehörigen Ämtern oder angegliederten Stabsstellen veröffentlicht. Auch wenn diese sich in Aufmachung und Inhalt unterscheiden, werden für sie städtische Ressourcen gebunden, Steuergelder ausgegeben und viel Papier oder andere Rohstoffe verbraucht. Ich frage den Magistrat: Wie viele Kampagnen kamen in den vergangenen zwölf Monaten direkt aus dem Umweltdezernat, den zugehörigen Ämtern, aus angegliederten Stabsstellen oder mittelbar über Kooperationen und wie hoch sind die Bruttokosten für all diese Kampagnen jeweils im Detail? Antwort des Magistrats: Der Zuständigkeitsbereich des Dezernats X umfasst das Grünflächenamt, das Umweltamt, das Klimareferat, den Palmengarten/Botanischen Garten, die Stabsstelle Sauberes Frankfurt sowie das Frauenreferat. In all diesen Bereichen ist es für die Vermittlung der Arbeit wesentlich, die Bürger:innen über Angebote und Fördermöglichkeiten zu informieren und zu sensibilisieren. Kommunikationsmaßnahmen sind dafür ein notwendiges Instrument, um spezifische Zielgruppen oder die breite Öffentlichkeit zu erreichen. Im siebten Kampagnenjahr geht die Stabsstelle Sauberes Frankfurt mit der Sauberkeitskampagne "cleanffm" 2025 einen weiteren Schritt: Im Mittelpunkt steht der verhaltenspsychologische Ansatz zur Förderung der intrinsischen Motivation, sich aktiv für Sauberkeit im öffentlichen Raum einzusetzen und Littering nachhaltig zu reduzieren. Ziel ist es, zu vermitteln, dass Sauberkeit eine gemeinsame Verantwortung aller Frankfurter:innen ist - und alle ihren individuellen Beitrag leisten können. Die Weiterentwicklung unter dem Titel "Wir sind Frankfurt!" verursacht im Jahr 2025 Gesamtkosten von 69.577,65 Euro. Enthalten sind Strategie- und Marketingberatung sowie Kommunikationsentwicklung. Seit circa zwei Jahren verzeichnet die Stabsstelle Sauberes Frankfurt eine hohe Anzahl von Lachgaskartuschen im öffentlichen Raum, die nach erfolgtem Lachgaskonsum vor Ort liegengelassen werden. 2024 waren es rund 6.000 Kartuschen, die aufgrund der Gefahrgutbezeichnung sehr kostenintensiv entsorgt werden mussten. Zur Aufklärung der Konsumierenden wurde gemeinsam mit der FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH und dem Gesundheitsdezernat im August 2025 eine zielgruppenorientierte Sensibilisierungskampagne gestartet, um die Kartuschenfunde im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren. Unter dem Motto "Merkste was?" stehen eine visuell eindrucksvolle Plakatserie und - statt einer herkömmlichen Website - ein digitaler Internetauftritt im Stil eines Computerspiels im Zentrum. Damit sollen junge Menschen auf kreative Weise zum Nachdenken über Lachgaskonsum angeregt werden. Die anteiligen Kosten für die Stabsstelle Sauberes Frankfurt im Jahr 2025 betragen 29.678 Euro. Das Klimareferat nutzte im September 2025 die vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie konzipierte Kampagne "Grünlinge gesucht". Mittels Flyer, Postkarten und Plakaten wurde auf Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen und deren Bedeutung für die Klimaanpassung sowie auf das Förderprogramm "Klimabonus" aufmerksam gemacht. Die Kosten für Druck und Plakatierung betragen 22.733,28 Euro, wovon allerdings 90 Prozent durch Fördermittel des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat finanziert werden. Das Umweltamt hat 2025 zwei Informationskampagnen umgesetzt - darunter die Zero-Waste-Kampagne zur Abfallvermeidung und -trennung. Sie ist Teil der städtischen Maßnahmen zur Abfallberatung nach § 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Danach sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger:innen "im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in Selbstverwaltung zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen verpflichtet." Die Stadtverwaltung hat sich im Jahr 2021 über einen Magistratsbeschluss dazu verpflichtet, die eigenen städtischen Restmüllmengen zu reduzieren. Mit der M 30 aus dem Jahr 2022 wurde zusätzlich ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gefasst, der unter anderem einen Maßnahmenplan und grundsätzlich die Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen sowie zur besseren Trennung verwertbarer Abfälle enthält. Auf diesen Beschlüssen aufbauend wurden unterschiedliche Maßnahmen entwickelt - und unter anderem die Zero-Waste-Kampagne gestartet. Die Kosten verteilen sich auf unterschiedliche Aspekte der ausgeschriebenen Kampagne. Neben den Ausgaben für die direkte Ansprache von Bürger:innen in Stadtteilen entfällt ein signifikanter Teil auf Mediakosten sowie auf die Entwicklung des Designs von Plakaten, der Homepage und des Tools "Waste-Bewerb". Für die Kampagne sind jährlich bis zu 200.000 Euro einkalkuliert. Die Laufzeit wurde zunächst auf drei Jahre begrenzt. Ob der gesamte Betrag in den einzelnen Jahren der Laufzeit jeweils benötigt wird, ist derzeit noch unklar. Ziel der Kampagne ist es, die Mülltrennung zu verbessern und Möglichkeiten zur Vermeidung von Abfällen in der Bevölkerung bewusster zu machen. Die Kosten für die Kampagne wurden basierend auf der oben genannten Rechtsgrundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigt. Der gesamte Gebührenbedarf liegt im Jahr 2025 bei rund 130 Mio. Euro. Rechnerisch bedeutet das: Wenn es gelingt, auf diesem Weg die Restabfallmenge aus privaten Haushalten in Frankfurt von derzeit etwa 150.000 Tonnen jährlich um rund 1.200 Tonnen - entspricht 0,8 Prozent - zu senken, wären die Kosten der Werbekampagne durch die geringeren Entsorgungskosten bereits vollständig refinanziert. Denn die Entsorgung von Restmüll ist mit Abstand die teuerste Art der Abfallentsorgung. Für korrekt entsorgte Bioabfälle entstehen beispielsweise nur ein Siebtel der Kosten je Tonne. Die Wassersparkampagne "Frankfurt spart Wasser!" ist Teil des städtischen Wasserkonzepts zur Sensibilisierung der Bevölkerung in Bezug auf den sparsamen Wasserverbrauch und läuft bereits seit 2022 über die Sommermonate. Für das Jahr 2025 wurden dafür insgesamt rund 40.000 Euro ausgegeben. Das Frauenreferat hat 2025 zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen die Initiative "Gewalt beginnt leise. Stark gegen Gewalt" veranlasst. Sie macht mit vier Motiven auf unterschiedliche Formen von Gewalt aufmerksam. Dazu wurde eine neue Website gelauncht, stark-gegen-gewalt-frankfurt.de. Dort finden Ratsuchende Kontakte von Beratungsstellen und Hintergrundinformationen. Fachkräfte finden dort Infos über Veranstaltungen, Fortbildungen und Aktionen. Die Website mit gebündelten Informationen und die breite Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Gewalt gegen Frauen sind Umsetzungen der Ergebnisse des stadtweiten Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Kosten betragen 62.663,98 Euro. Der Palmengarten/Botanische Garten hat 2025 keine Kampagnen durchgeführt. Es gab lediglich die üblichen Plakatierungen für das jährliche Kultur- und Veranstaltungsprogramm. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Vor dem Hintergrund der schweren Zerstörungen im Gazastreifen stellt sich die Frage, wie ein Wiederaufbau künftig gestal
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3682 Vor dem Hintergrund der schweren Zerstörungen im Gazastreifen stellt sich die Frage, wie ein Wiederaufbau künftig gestaltet werden kann. Die Bundesregierung hat bereits Hilfen zugesagt. Dementsprechend stellt sich auch die Frage, welche Formen der Unterstützung durch die Stadt Frankfurt denkbar sind. Die Stadt hatte auch 2023 Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, zu spenden, um nach dem katastrophalen Erdbeben in der Türkei Rettungs- und Aufbauarbeiten zu unterstützen. Ich frage den Magistrat: Welche Formen der Unterstützung hält der Magistrat für denkbar und wie könnte sich die Stadt Frankfurt beteiligen, sobald Wiederaufbauarbeiten in Gaza begonnen werden können? Antwort des Magistrats: Aktuell ist die Lage in Gaza nicht überschaubar. Der Magistrat wird als Kollegialorgan darüber beraten, wie die Stadt Frankfurt den Wiederaufbau im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten unterstützen kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Omar Shehata Vertraulichkeit: Nein

  • Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat das Erreichen dieses K
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3683 Frankfurt will bis 2035 klimaneutral werden. Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat das Erreichen dieses Klimazieles und aller damit einhergehenden Ziele ein? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main hat sich ohne Zweifel ein ehrgeiziges Klimaziel gesetzt. Die Erreichung der Klimaneutralität ist eine sehr große, fast alle Bereiche betreffende Aufgabe, die nur gemeinsam mit der gesamten Stadtgesellschaft umzusetzen ist. Der Weg ist herausfordernd, aber der Magistrat wird alles daransetzen, Jahr für Jahr entschlossen voranzukommen. Mit Öffentlichkeitsarbeit, Förderprogrammen und Beratung wird die Stadtgesellschaft für den Klimaschutz sensibilisiert, aktiviert und unterstützt. Das Klimareferat und der Energiepunkt beraten an der Insel für Klima und Nachhaltigkeit zur energetischen Sanierung, erneuerbarer Energie und Energieeffizienz. Der Magistrat fördert Kooperationen mit neuen Partner:innen, etwa der Frankfurter Bürgerenergiegenossenschaft FraBeG, und unterstützt lokale Initiativen - von Klimastammtischen bis hin zu Klima-Vereinen. Mit dem Projekt "Klimaschutz für Frankfurter Unternehmen" werden Betriebe in ganz Frankfurt bei der Umsetzung von Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen begleitet. Mit dem erfolgreichen Förderprogramm Klimabonus fördert der Magistrat unter anderem Solaranlagen, Batteriespeicher und Ladesäulen. Mit dem Förderprogramm Modernisierungsbonus werden beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Modernisierung, wie das Dämmen der Fassade oder des Daches, der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung gefördert. Mit dem kommunalen Wärmeplan schaffen wir ein zentrales Planungsinstrument, das aufzeigt, wie eine klimaneutrale, sichere, bezahlbare und damit sozialverträgliche Wärmeversorgung zukünftig aussehen kann. Dabei geht es nicht nur um die Forcierung des Ausbaus erneuerbarer Energien, sondern auch um eine effizientere Nutzung bestehender Ressourcen und die Reduzierung von Energieverlusten. Auch mit dem Ausbau der Fernwärme leisten wir einen zentralen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele in Frankfurt. Die Stadt geht hier mit dem Fernwärmeanschluss an Schulen als Vorbild voran. Durch die neuen Leitungen bekommen viele weitere Anlieger die Möglichkeit, sich ebenfalls anschließen zu lassen. Durch den Anschluss des Biomassekraftwerks Fechenheim, Geothermie sowie Abwärme aus Rechenzentren, Abwasser und Industrieanlagen wird die Fernwärme schrittweise klimaneutral. Neue Gebäude entstehen im Passivhausstandard, städtische Liegenschaften werden energetisch saniert und Photovoltaik installiert. Darüber hinaus setzt der Magistrat viele weitere Maßnahmen zum Klimaschutz um. Klimaschutz ist kein Randthema, sondern die Grundlage für Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und soziale Stabilität. Wichtig ist, dass alle Akteur:innen das "2035er -Tempo" beibehalten und alle gemeinsam am Ziel "Klimaneutrales Frankfurt" arbeiten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • In der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2882/24 zum Schulschwimmen wurde mitgeteilt, dass keine zentralen Zahlen
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3684 In der Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 2882/24 zum Schulschwimmen wurde mitgeteilt, dass keine zentralen Zahlen zu den Ausfällen von Schulschwimmstunden erfasst werden. Ohne diese Daten ist es schwer, die Wirksamkeit der Maßnahmen gegen die Nichtschwimmerquote zu bewerten oder zu optimieren. Eine systematische Datenerfassung ist daher notwendig, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen erfolgt keine systematische Erfassung der Ausfallquote beim Schulschwimmen und welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, eine solche Erfassung künftig einzuführen, um die Maßnahmen zur Senkung der Nichtschwimmerquote gezielter steuern sowie bewerten zu können? Antwort des Magistrats: Die Verantwortung für die Umsetzung und die Steuerung des Curriculums und generell des Unterrichts in hessischen Schulen liegt beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, in Frankfurt vertreten durch das Staatlichen Schulamt. Die Gründe des Staatlichen Schulamtes für die Nichterfassung von Ausfällen von Schwimmunterricht liegen dem Magistrat nicht vor. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung sch
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3685 In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung schnelle Wirkung zeige. So seien seit Juni dieses Jahres bereits Fördergelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro geflossen. Aus Kreisen der Energieberatung und der Heizungswirtschaft hört man jedoch Gegenteiliges. So gehen regelmäßig Meldungen ein, dass private Hauseigentümer aufgrund der hohen Hürden das Programm nicht in Anspruch nehmen. Ich frage den Magistrat: Wie verteilen sich die bislang beantragten Fördergelder prozentual auf öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser? Antwort des Magistrats: Ziel des "Frankfurter Modernisierungsbonus" ist es, die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes voranzutreiben und gleichzeitig Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen zu schaffen. Dies muss stets unter sozialverträglichen Kriterien geschehen. Der Modernisierungsbonus ermöglicht Förderungen der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege. Neben Klimazielen soll über die Novellierung der Richtlinie im Sommer 2025 auch die Zahl der barrierefrei nutzbaren Wohnungen erhöht werden. Auch wurde in diesem Rahmen die Antragsstellung vereinfacht. Die überarbeitete Richtlinie wird sehr gut angenommen. Dies spiegelt sich in den Bewilligungen, die im Rahmen des Modernisierungsbonus bereits erteilt wurden, wider. Zudem befindet sich eine Vielzahl an Anträgen in der Beratung. Die Zahl der Bewilligungen und der verpflichteten Fördermittel ist seit der besagten Pressemitteilung - Ende November 2025 - noch einmal deutlich gestiegen. Zwischenzeitlich wurden seit Beschluss der Richtlinienänderung vom 05.06.2025 bei 24 Förderprojekten Zuschüsse in Höhe von 3,1 Millionen Euro bewilligt. Diese gliedern sich wie folgt auf die unterschiedlichen Akteursgruppen: - 21 Prozent private Ein- und Zweifamilienhäuser; - 16 Prozent private Mehrfamilienhäuser (inkl. WEGs); - 43 Prozent Wohnungsbau-Genossenschaften; - 20 Prozent öffentliche Wohnungsbaugesellschaften. Etwa 40 weitere Anträge werden momentan bearbeitet. Das hohe Interesse zeigt deutlich, dass die überwiegende Zahl an Antragstellenden bei der Beantragung von Zuschüssen im Modernisierungsbonus keine "hohen Hürden" wahrnehmen. Darüber hinaus wird in der Förderberatung immer wieder von den Antragstellenden betont, dass sie dankbar sind für die Hinweise, die sie hinsichtlich einer konstruktiv und bauphysikalisch durchdachten und mit allen Beteiligten abgestimmten Umsetzung erhalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Im Ortsbeirat 2 gibt es einen einstimmigen parteiübergreifenden Vorschlag, einen öffentlichen Gedenkplatz innerhalb des
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3686 Im Ortsbeirat 2 gibt es einen einstimmigen parteiübergreifenden Vorschlag, einen öffentlichen Gedenkplatz innerhalb des Bockenheimer "Diplomatenviertels" einzurichten. Auf der Parkfläche in der Zeppelinallee/Ecke Blanchardstraße soll ein noch zu gestaltender Platz an die jüdische Geschichte des sogenannten "Diplomatenviertels" und die dort vor 1933 lebenden Familien erinnern. Dieser Idee vorausgegangen sind Recherchen einer Historikerin, die auch mit Nachkommen der jüdischer Familien in Kontakt steht. Der Ortsbeirat wird einen Finanzierungsbeitrag aus seinem Budget leisten wollen. In der Stellungnahme ST 1317/23 hat das Dezernat VII dieses Vorhaben begrüßt. Ich frage den Magistrat: Wie gedenkt der Magistrat, die nächsten Schritte umzusetzen? Antwort des Magistrats: Die gesamte Parkanlage Zeppelinallee ist als Kulturdenkmal - Grünfläche - nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen. Es handelt sich um einen unter dem Gartenarchitekten Max Bromme trassierten und parkartig gestalteten Straßenzug von 1910 zur Erschließung des Neubaugebiets "Ginnheimer Höhe". Das mit 75-jährigen Platanen umstandene Rondell innerhalb der denkmalgeschützten Parkanlage wird aus Richtung der Blanchardstraße beziehungsweise aus Richtung "Am Leonardsbrunn" durch je einen Treppenaufgang mit begleitender Rampe erschlossen. Eine denkmalgerechte Ertüchtigung zugunsten einer barrierefreien Erschließung ist grundsätzlich möglich. Die Maßgaben der Gartendenkmalpflege wären zu berücksichtigen. Angesichts der dargestellten Situation ist zunächst ein fachlicher Austausch zwischen den beteiligten Fachämtern, darunter das Grünflächenamt, das Denkmalamt, das Stadtplanungsamt und das Kulturamt sowie den Engagierten vor Ort geplant. Antragstellende Person(en): Stadtv. Natascha Kauder Vertraulichkeit: Nein

  • Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäst
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3687 Der Magistrat hat jüngst die Rückkehr des U-Bahn-Angebots auf Vorkrisenniveau gefeiert. Gleichzeitig warten die Fahrgäste seit Jahren auf die angekündigte Angebotsausweitung im Straßenbahnnetz, "Tramnetz 2025+", die maßgeblich von der Inbetriebnahme der neuen T-Wagen abhängt. Ich frage den Magistrat: Welche konkrete Zeitplanung mit klaren Meilensteinen liegt ihm für Abnahme, Zulassung und Inbetriebnahme der T-Wagen sowie für die vollständige Umsetzung des Straßenbahnkonzepts "Tramnetz 2025+" vor und welches alternative Betriebskonzept, "Plan B", mit welchen Maßnahmen und Terminen verfolgt er, falls die Inbetriebnahme der T-Wagen nicht möglich sein sollte? Antwort des Magistrats: Die Umsetzung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt angestrebt. Ein verbindlicher Termin kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da dieser - wie schon mehrfach öffentlich kommuniziert - maßgeblich von der Auslieferung und Inbetriebnahme der neuen T-Wagen abhängt. Ein neuer T-Wagen befindet sich, wie bereits bekannt ist, derzeit im Probebetrieb. Parallel werden Alternativen geprüft und zu gegebener Zeit kommuniziert. Um die Verhandlungen mit dem Hersteller der T-Wagen nicht zu gefährden, können derzeit noch keine weiteren Informationen öffentlich gemacht werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3688 Die Georg-Büchner-Schule, GBS, wächst als verbundene IGS mit Grundstufe besonders im Grundschulbereich stark an, da die Grundstufe die stark wachsende Schüler*innenzahl in Bockenheim auffängt und in die neue Dependance in der Schloßstraße umzieht. Das erfordert einen jahrelangen organisatorischen Mehraufwand, der mit den sechs Leitungsstellen für 1.200 Schüler*innen nicht geleistet werden kann. Wegen der Verbundenheit können diese nicht erhöht werden. Eine eigenständige IGS mit 900 Schüler*innen hat ebenso sechs Leitungsstellen. Ich frage den Magistrat: Erwägt der Magistrat, die Verbundenheit der GBS aufzuheben, damit das Land danach die Grundstufe mit eigenen Leitungsstellen versorgen kann, und welche Hindernisse werden hierbei gesehen? Antwort des Magistrats: Aktuell schreibt die Stadt Frankfurt den integrierten Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2025 bis 2034 fort. Die schulorganisatorische Verbundenheit der IGS und Grundstufe an der Georg-Büchner-Schule wird in diesem Rahmen überprüft und mit den bestehenden Schulplatzbedarfen und vorhandenen Schulplätzen in Bockenheim abgeglichen. Hierzu gehört auch die Abstimmung mit der Schulaufsicht, ob die Umwandlung zu einer eigenständigen Grundschule genehmigungsfähig wäre. Laut aktueller Meldung für den iSEP wird die Betriebsreife der Grundschule Schönhofviertel voraussichtlich zum Schuljahr 2027/2028 erreicht, sodass dann zusätzliche Schulplätze für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler in Bockenheim zur Verfügung stehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Daniel Brenner Vertraulichkeit: Nein

  • Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3689 Der geplante U5-Ausbau zum Frankfurter Berg soll die Buslinie 39 erheblich einschränken und den 63-er faktisch entfallen lassen. Die Linie 39 soll künftig eine Taktteilung nach Berkersheim Mitte und zum Gravensteiner-Platz erfahren. Dies kommt vor Ort nicht gut an. Zudem ist für den Gravensteiner-Platz künftig auch noch eine Takt-Teilung der Straßenbahnanbindung nicht auszuschließen. Kundenfreundliche und zukunftsweisende Angebote im ÖPNV sind hier leider derzeit nicht in Sicht. Zu viele etwaige Umsteigeerfordernisse stärken leider den ÖPNV auch nicht. Ich frage den Magistrat, ob, und wenn ja, ab wann, wo und welche Verbesserungen er künftig für den ÖPNV von und nach Berkersheim sowie den Frankfurter Bogen vorsieht. Antwort des Magistrats: Die Verlängerung der U 5 zum S-Bahnhof Frankfurter Berg mitsamt den vorgesehenen Anpassungen beim Busnetz haben insgesamt einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen. Dass einige ÖPNV-Kunden hierdurch auch Nachteile in Form zusätzlicher Umstiege haben, ist in die Bewertung eingeflossen. Jedoch profitieren auch viele ÖPNV-Kunden von den vorgesehenen Anpassungen im Busnetz. So kann vom Frankfurter Bogen aus Ginnheim direkt erreicht werden und die westlichen Bereiche Berkersheims rund um die Haltestelle Am Neuenberg können mit einem deutlich dichteren Angebot mit den Linien 27 und 66 die U 5 erreichen. Der Gravensteiner-Platz wird weiterhin, wie heute auch, mit einer Straßenbahnlinie tagsüber im Zehn-Minuten-Takt angebunden sein. Die geplante Linie bis in den Bereich Bodenweg, die optional bis Bad Vilbel verlängert werden kann, stellt ein zusätzliches Angebot zur Linie zum Gravensteiner-Platz dar. Im Rahmen der langfristigen Busnetzplanung werden derzeit Verbesserungen im Busangebot insbesondere auch in Berkersheim und am Frankfurter Bogen geprüft. Nach Abschluss der Prüfungen werden die Maßnahmen stadtintern und mit den Ortsbeiräten abgestimmt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Der aktuelle Regionalplan Südhessen / RegFNP 2010 trat 2011 in Kraft. Der neue Entwurf des RegFNP 2025 wurde am 4. Juli
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3690 Der aktuelle Regionalplan Südhessen / RegFNP 2010 trat 2011 in Kraft. Der neue Entwurf des RegFNP 2025 wurde am 4. Juli 2025 von der Regionalversammlung Südhessen gebilligt und befindet sich derzeit in der öffentlichen Beteiligung. Der neue Plan sieht eine Erweiterung und Anpassung der Siedlungsflächen vor, auch für Frankfurt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten neuen Flächen für eine Entwicklung als Wohngebiet befinden sich in dem Entwurf des Regionalplans und welche Stellung bezieht die Stadt Frankfurt zu diesen Flächen? Antwort des Magistrats: Der Magistrat wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird fristgerecht zum 15.12.2025 erfolgen. Darin wird zur Darstellung von gegenüber dem geltenden Plan neuen Wohn- und Mischbauflächen, nach dem derzeitigen Sachstand wie folgt Stellung genommen: • Wohnbaufläche, geplant Bergen-Nord, Bergen-Enkheim: Ablehnung aufgrund der naturschutzfachlichen Wertigkeit, der Bedeutung für den Biotopverbund und dem Vorkommen von gesetzlich geschützten Biotopen; • Wohnbaufläche, geplant auf Cronberger Anlage 1, Bornheim: Ablehnung, da Kleingartenanlage erhalten werden soll; • Wohnbaufläche, geplant nördlich der Straße "An den Röthen", Bornheim: Ablehnung, da Grünflächen erhalten werden sollen; • Wohnbaufläche, geplant um das Katharinen-Krankenhaus, Bornheim: Zustimmung, da sinnvolle und kleinräumige Arrondierung; • Misch- und Wohnbaufläche, geplant im Bereich zwischen Friedberger Landstraße und Kleingartenweg, Nordend: Zustimmung, da im Bereich des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan B880 "Friedberger Landstraße/ Südlich Wasserpark"; • Wohnbaufläche, geplant Silogebiet, Unterliederbach: Zustimmung, da im Bereich des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan B926 "Nordwestlich Silobad"; • Mischbaufläche, geplant Römerhof, Bockenheim: Zustimmung, da im Bereich des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan B919 "Am Römerhof"; • Mischbaufläche, geplant produktives Praunheim, Praunheim: Zustimmung, da im Bereich der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest. Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Schlimme Vertraulichkeit: Nein

  • Die Zwischenverpachtung für die Weinstube Römerberg 19 läuft zum 31.12.2025 aus. Der bisherige Pächter, der aus der dunk
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3691 Die Zwischenverpachtung für die Weinstube Römerberg 19 läuft zum 31.12.2025 aus. Der bisherige Pächter, der aus der dunklen Weinstube einen hellen Ort der Begegnung direkt im Frankfurter Rathaus gemacht hat, hat am 23.04.2025 von Stadträtin Sylvia Weber eine mündliche Zusage erhalten für einen neuen Pachtvertrag, jedoch bis heute nichts erhalten. Ich frage den Magistrat: Warum gibt es bis heute keinen Vertrag mit Wirkung ab 01.01.2026 und wie gedenkt der Magistrat, diese traditionsreiche Weinstube als einen Ort der Begegnung ohne Leerstand zu bewirtschaften? Antwort des Magistrats: Der Magistrat strebt eine befristete Verlängerung des Zwischennutzungsverhältnisses für die Weinstube im Römer an und steht hierzu im Austausch mit dem derzeitigen Pächter. Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten erfüllt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Vertraulichkeit: Nein

  • Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielswe
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3692 Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfesten, dem Weihnachtsmarkt oder Konzerten den Sanitätsdienst. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch vermehrt private Firmen mit dem Sanitätsdienst beauftragt und die Hilfs- und Rettungsorganisationen gingen leer aus. Ich frage den Magistrat: Nach welchen Kriterien - außer finanziellen - werden die Zuschläge für den Einsatz bei privaten und städtischen Veranstaltungen vergeben und spielen dabei auch Faktoren wie die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes eine Rolle? Antwort des Magistrats: Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern erstellt die Branddirektion eine individuelle Festlegung für den Sanitätsdienst, in der die fachlichen Anforderungen, der Umfang und die Dienstzeiten aufgeführt sind. Diese Festlegung wird von der jeweiligen Genehmigungsbehörde als Auflage für den Veranstalter in die Genehmigung aufgenommen. Die Veranstalter suchen sich in der Folge einen Dienstleister, der die geforderten Vorgaben erfüllen kann. Zur Nachweisführung erhält die Branddirektion einen Beauftragungsnachweis durch den Veranstalter oder den Dienstleister. Die Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt, TCF, richtet als öffentlicher Veranstalter die städtischen Volksfeste und Großveranstaltungen aus. Auf der Grundlage der fachlichen Anforderungen der Branddirektion fordert die TCF für jede ihrer Veranstaltung alle Unternehmen und Organisationen, die zur Erbringung von Sanitätsdienstleistungen in Frankfurt am Main geeignet sind, zur Abgabe eines Angebots auf. Aus den eingereichten Angeboten wird gemäß der vergaberechtlichen Regeln das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt und der jeweilige Bieter beauftragt. Die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes stellt kein Kriterium dar, das nach dem Vergaberecht bei der Angebotsbewertung heranzuziehen ist. Wenn mehrere wirtschaftlich vergleichbare Angebote eingehen, bemüht sich die TCF um eine rollierende Auftragsvergabe. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ulf Homeyer Vertraulichkeit: Nein

  • Im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa wurde der Evaluationsbericht in Bezug auf die Inhalte
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3693 Im Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa wurde der Evaluationsbericht in Bezug auf die Inhalte und die Zielsetzungen der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. Zwei Wissenschaftler der Goethe-Universität hatten den Entstehungsprozess der Richtlinien durch teilnehmende Beobachtung wissenschaftlich begleitet. Ich frage den Magistrat: Wie hoch waren die Kosten für diesen Bericht und war in diesem Fall eine wissenschaftliche Begleitung vorgeschrieben? Antwort des Magistrats: Die Kosten für die wissenschaftliche Begleitung beliefen sich auf: 1.740,80 Euro. In dem Etatantrag E 71 "Entwicklung von Leitlinien für eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger beginnen" wurde vorgeschrieben, dass eine wissenschaftliche Begleitung stattzufinden hat. "In einem nächsten Schritt soll der Magistrat für die wissenschaftliche Begleitung, Erarbeitung, Ausgestaltung, Moderation und Implementierung des Prozesses einen erfahrenen, externen Anbieter suchen, Angebote einholen und beauftragen." Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Laut städtischem Auskunftssystem PlanAS sind etwa 36 Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen, deren Aufstellung zwisc
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3694 Laut städtischem Auskunftssystem PlanAS sind etwa 36 Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen, deren Aufstellung zwischen 2010 und 2024 beschlossen wurde. Davon stammen 22 aus der Zeit bis 2020. In einer Präsentation des Planungsdezernenten vom 25. März 2025 sollten von einem sogenannten "Projektportfolio Bebauungspläne" neun von 26 Bebauungspläne mit oberster Priorität bearbeitet werden. Gemäß Planung im Doppelhaushalt 2024/2025 sollten insgesamt elf Bebauungspläne beschlossen werden, tatsächlich waren es aber bis heute nur vier. Im Haushaltsentwurf für 2026 sind fünf Bebauungspläne geplant. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat, ob er seine Planung für 2026 für realistisch hält und welche fünf B-Pläne in 2026 abgeschlossen werden sollen. Antwort des Magistrats: Die Angaben des Magistrats zu den jeweiligen Haushaltsentwürfen in Bezug auf das Produkt Bebauungsplan beruhen auf Erfahrungswerten und pauschalen Annahmen. Angesichts der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und zeitlichen Abläufe der Projekte beziehungsweise Bebauungsplanverfahren können sich für die einzelnen Jahre beziehungsweise Haushaltszeiträume tatsächlich Abweichungen gegenüber der angenommenen Zahl der Bebauungspläne ergeben. In den Jahren 2024 und 2025 sind nicht vier, sondern insgesamt sieben Bebauungspläne rechtskräftig geworden oder als Satzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Im Einzelnen sind das die Verfahren zu: 1. B150 Ä2 "Östlich Praunheimer Landstraße", NW 43c Nr. 2Ä, NW 43d Nr. 3Ä 2. B257 Ä2 2. Vereinfachte Änderung 3. B862 Ä "Westlich Im Fuchsloch, 1. Änderung" 4. B897 "Fischerfeldstraße / Lange Straße" 5. B908 "Südlich Am Riedsteg" 6. B912 "Adam-Riese-Straße" und 7. B923 "Nordwestlich Auf der Steinernen Straße" Im gesamten zu bearbeitenden Projektportfolio der Bebauungspläne findet durch das Stadtplanungsamt eine Priorisierung unter Berücksichtigung der städtebaulichen und politischen Bedeutung, der Risiken, des Ressourcenbedarfs und weiterer Kriterien statt. Die Priorisierung wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Von den neun aktuell in der obersten Prioritätsgruppe geführten Projekten werden sechs Bebauungsplanverfahren bis zur ersten Jahreshälfte 2027 rechtskräftig oder in die Veröffentlichung des Rechtsplanentwurfes gehen. Für das Jahr 2026 ist aktuell die Rechtskraft von folgenden drei Bebauungsplanverfahren vorgesehen: 1. B899 "Nördlich Lorscher Straße" 2. B928 "Südlich Frankenallee / Hellerhofstraße 3. B946 "Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1" Innerhalb der ersten Jahreshälfte 2027 sollen nach derzeitigem Stand von der Stadtverordnetenversammlung folgende Bebauungsplanverfahren beschlossen werden: 1. B702 Ä3 "Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße, 3. Änderung" 2. B895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" 3. B931 "Südlich Mainzer Landstraße/Elektronstraße" Darüber hinaus sollen bis zur erste Jahreshälfte 2027 folgende sieben Bebauungsplanverfahren mit Abschluss des Rechtsplanentwurfes in die Veröffentlichung gehen: 1. B902 "Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung" 2. B922 "Nördlich Lurgiallee" 3. B935 "Industriepark Höchst Süd" 4. B936 "Am Römerhof" 5. B939 "Östlich Intzestraße" 6. B941 "Östlich A 661/Hanauer Landstraße/Peter-Behrens-Straße" 7. B949 "Östlich A 5/Eschborner Landstraße/Campus berufliche Bildung - ehemals Flint-Areal" Vor diesem Hintergrund hält der Magistrat die angenommene Zahl für das Produkt Bebauungspläne im Haushaltsentwurf weiterhin für realistisch. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

  • Für Plakatwerbung auf Straßen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Es sind aber immer wieder Plakate
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3695 Für Plakatwerbung auf Straßen und Plätzen ist eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Es sind aber immer wieder Plakate zu sehen, für die, etwa weil das Datum der beworbenen Veranstaltung länger zurückliegt oder der Ort der Anbringung, etwa Fußgängerzonen, nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig ist, keine Erlaubnis vorliegen kann. Die Verwaltung hat dann auch die Möglichkeit, zu Lasten des Verursachers die Plakate entfernen zu lassen. Ich frage den Magistrat: Unter welchen Voraussetzungen entfernt die Verwaltung unerlaubt aufgehängte Plakate und was unternimmt sie bei Verursachern, die bekanntermaßen häufig und dem Anschein nach absichtlich die Regeln brechen? Antwort des Magistrats: Die für eine Plakatierung Verantwortlichen, beispielsweise Veranstalter, müssen innerhalb einer gesetzten Frist die Plakate wieder beseitigen. Kommen die Verantwortlichen dieser Beseitigungspflicht nicht nach, setzt der Magistrat die erforderlichen Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorgaben durch. So wird beispielsweise ein Dienstleister beauftragt, um die Plakate zu beseitigen. Dies geht zu Lasten des Verursachers. Für eine unerlaubte Sondernutzung - Plakate ohne gültige Sondernutzungserlaubnis - wird zudem eine Gebühr auf Grundlage der geltenden Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen erhoben. Die unerlaubte Sondernutzung kann auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei anhaltenden Verstößen können neue Anträge auf Sondernutzung aufgrund mangelnder Mitwirkungspflicht versagt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein

  • Nach den Herbstferien hat die Schulgemeinde der Gruneliusschule ihre Arbeit in der Containeranlage an der Offenbacher La
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3696 Nach den Herbstferien hat die Schulgemeinde der Gruneliusschule ihre Arbeit in der Containeranlage an der Offenbacher Landstraße aufgenommen. Der Interimsschulort liegt am Rande von Oberrad. Daher bringen eine große Anzahl an Eltern ihre Kinder zur Schule. Die Anwohnerschaft hat sich bereits wegen der Verkehrssituation vor allem zu den Bring- und Holzeiten an den zuständigen Ortsbeirat gewandt. Hier muss zeitnah gegengesteuert werden. Daher frage ich den Magistrat: Welche Überlegungen gibt es, das Aufkommen der Elterntaxis nachhaltig zu vermindern? Antwort des Magistrats: Durch die Auslagerung des Schulstandortes der Gruneliusschule an den Rand des Grundschulbezirkes haben sich die Schulwege der Grundschüler:innen maßgeblich verändert. Das Stadtschulamt der Stadt Frankfurt am Main bietet allen Grundschüler:innen gemäß dem § 161 Hessisches Schulgesetz ein kostenfreies Schülerticket Hessen, sofern der kürzeste fußläufige Schulweg zwei Kilometer übersteigt. Der neue Schulstandort in der Offenbacher Landstraße ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16 sowie die Buslinie 81 an den öffentlichen Personennahverkehr gut angebunden. Weitere Maßnahmen zur Reduktion der Elterntaxi-Situation sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant. Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen Ortstermin mit der Schulwegkommission durchzuführen. Die Verwaltung wird diesbezüglich auf die Schule zugehen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Die Landesregierung hat mit dem KommUnity-Programm ein sehr sinnvolles Instrument geschaffen, um Kommunen bei Personalen
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3697 Die Landesregierung hat mit dem KommUnity-Programm ein sehr sinnvolles Instrument geschaffen, um Kommunen bei Personalengpässen zu unterstützen. Ich frage den Magistrat, ob und in welcher Form Frankfurt dieses Angebot nutzen wird, um offene Stellen zu besetzen und zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten. Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Meister, meine Damen und Herren! Das Land Hessen bietet über die Maßnahme "KommUnity" den hessischen Kommunen die Möglichkeit, ab dem 01.01.2026 Bedienstete der hessischen Finanzverwaltung aus unter-schiedlichen Berufsgruppen im Wege der Abordnung beziehungsweise Zuweisung - zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren - zur Unterstützung der kommunalen Verwaltungsarbeit anzufordern. Ziel des Angebots ist es, die hessischen Kommunalverwaltungen unbürokratisch, bedarfsgerecht und zeitnah personell stärken zu können. Die interessierten hessischen Bediensteten werden in erster Linie aus der Steuerverwaltung, also hessenweit aus den Finanzämtern und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, kommen. Auch aus dem Finanzministerium in Wiesbaden können einzelne Bedienstete abgeordnet beziehungsweise zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Bedienstete des Landes-betriebs Bau und Immobilien Hessen teilnehmen. Die Stadt Frankfurt am Main wird sich am Programm "KommUnity" beteiligen. Hierzu hat das Personal- und Organisationsamt alle Ämter und Betriebe angeschrieben und um eine Rückmeldung der dortigen Personalbedarfe gebeten. Die gemeldeten Bedarfe werden anschließend gesammelt an die hessische Finanzverwaltung übermittelt. Die einzelnen Rückmeldungen aus den Kommunen werden in einem nächsten Schritt von der hessischen Finanzverwaltung mit den Ergebnissen der Abfrage unter den Bediensteten der Finanzverwaltung abgeglichen. Die Bedarfsangebote der Kommunen werden anschließend an die teilnehmenden Dienststellen der hessischen Finanzverwaltung weitergegeben. Das Programm basiert auf einer freiwilligen Teilnahme. Daher ist es aktuell schwer abzuschätzen, in welchem Umfang sich Bedienstete der hessischen Finanzverwaltung finden werden, die in den Dienst der Stadt Frankfurt am Main abgeordnet beziehungsweise zugewiesen werden möchten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass zumindest einzelne Abordnungen beziehungsweise Zuweisungen zur personellen Unterstützung der Ämter und Betriebe umgesetzt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein

  • Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strat
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3698 Unter der Federführung der Gesundheitsdezernentin und der Sicherheitsdezernentin hat der Frankfurter Magistrat ein Strategiepapier für das Bahnhofsviertel bis zum Jahr 2040 vorgestellt. Für die Prozessbegleitung bei der Entstehung des Konzepts und die Dokumentation wurde die Agentur URBANISTA beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beauftragung von URBANISTA entstanden sind - aufgeschlüsselt nach Kosten für Veranstaltungen und deren inhaltlicher Aufbereitung und den Druck beziehungsweise die grafische Darstellung des Strategiepapiers? Antragstellende Person(en): Stadtv. Anita Akmadza Vertraulichkeit: Nein

  • Der hessische Finanzminister hat am 20. November 2025 angekündigt, Mitarbeiter*innen der hessischen Finanzverwaltung kön
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3699 Der hessische Finanzminister hat am 20. November 2025 angekündigt, Mitarbeiter*innen der hessischen Finanzverwaltung können für zwei Jahre in den Kommunen arbeiten. Das Personal komme aus dem Geschäftsbereich des Finanzministers, also zum Beispiel aus der Steuer-, der Bau- und der Immobilienverwaltung. Auf die Personalkosten gäbe es 30 Prozent Rabatt. Das Land hat die hessischen Kommunen aufgefordert, sich ab sofort zu melden. Ich frage den Magistrat: Wie hilfreich ist diese personelle Unterstützung mittels der Initiative des "KommUnity-Rabatts" für Frankfurt? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel, meine Damen und Herren! Das Land Hessen bietet über die Maßnahme "KommUnity" den hessischen Kommunen die Möglichkeit, ab dem 01.01.2026 Bedienstete der hessischen Finanzverwaltung aus unter-schiedlichen Berufsgruppen im Wege der Abordnung beziehungsweise Zuweisung - zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren - zur Unterstützung der kommunalen Verwaltungsarbeit anzufordern. Ziel des Angebots ist es, die hessischen Kommunalverwaltungen unbürokratisch, bedarfsgerecht und zeitnah personell stärken zu können. Die interessierten hessischen Bediensteten werden in erster Linie aus der Steuerverwaltung, also hessenweit aus den Finanzämtern und der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, kommen. Auch aus dem Finanzministerium in Wiesbaden können einzelne Bedienstete abgeordnet beziehungsweise zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Bedienstete des Landes-betriebs Bau und Immobilien Hessen teilnehmen. Die Stadt Frankfurt am Main wird sich am Programm "KommUnity" beteiligen. Hierzu hat das Personal- und Organisationsamt alle Ämter und Betriebe angeschrieben und um eine Rückmeldung der dortigen Personalbedarfe gebeten. Die gemeldeten Bedarfe werden anschließend gesammelt an die hessische Finanzverwaltung übermittelt. Die einzelnen Rückmeldungen aus den Kommunen werden in einem nächsten Schritt von der hessischen Finanzverwaltung mit den Ergebnissen der Abfrage unter den Bediensteten der Finanzverwaltung abgeglichen. Die Bedarfsangebote der Kommunen werden anschließend an die teilnehmenden Dienststellen der hessischen Finanzverwaltung weitergegeben. Das Programm basiert auf einer freiwilligen Teilnahme. Daher ist es aktuell schwer abzuschätzen, in welchem Umfang sich Bedienstete der hessischen Finanzverwaltung finden werden, die in den Dienst der Stadt Frankfurt am Main abgeordnet beziehungsweise zugewiesen werden möchten. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass zumindest einzelne Abordnungen beziehungsweise Zuweisungen zur personellen Unterstützung der Ämter und Betriebe umgesetzt werden können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martina Düwel Vertraulichkeit: Nein

  • In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beein
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3700 In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt. Gleichzeitig wird das Falschparken in vielen Vierteln faktisch nicht mehr kontrolliert, auch weil Stellen unbesetzt sind. Eine deutlich spürbare, insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden flächendeckende Überwachung ist aber notwendig. Ich frage den Magistrat: Bis spätestens wann wird die Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr personell so vollständig besetzt, dass die notwendigen Kontrollen tatsächlich umgesetzt werden können, und welche konkreten Schritte zur Personalgewinnung und -bindung - einschließlich Eingruppierung, Zulagen, Arbeitszeitmodellen - werden in den nächsten zwölf Monaten umgesetzt? Antwort des Magistrats: Die Städtische Verkehrspolizei steht bei der Personalgewinnung in einem harten Wettbewerb mit den umliegenden Kommunen, welche - bedingt durch einen anderen Aufgabenumfang - mit Entgeltgruppe 8 beziehungsweise 9a TVöD ein deutlich höheres Anfangsgehalt bieten können, als dies bisher bei der Städtischen Verkehrspolizei mit EGr. 6 TVöD möglich war. Statt bisher nur ein Teil, werden ab März 2026 alle Mitarbeitenden des Außendienstes der Verkehrsüberwachung in die Entgeltgruppe 8 TVöD eingruppiert. Ermöglicht wurde dies durch eine neue Aufgabenstrukturierung. Der Außendienst wird zukünftig auch in die Kontrolle von Arbeitsstellen - Baustellenkontrolle - einbezogen, zudem wurden Aufgaben zur Überwachung der Einhaltung von verkehrsrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen - insbesondere bei Baustellen, E-Scooter-Leihanbietern und Werbeanhängern - zum Straßenverkehrsamt übertragen. Es wird erwartet, dass eine Stellenausschreibung entsprechend der EGr. 8 TVöD zu einer größeren Zahl von Bewerber:innen und in der Folge auch zu Einstellungen führt. Allerdings gilt es nicht nur zusätzliches Personal zu akquirieren, sondern auch längerfristig zu binden. Auch hier werden durch die Aufgabenanreicherung positive Effekte erwartet, da das Aufgabenfeld noch interessanter, abwechslungsreicher und eigenverantwortlicher ausgestaltet werden kann. Die neue Aufgabenstrukturierung ermöglicht es der Verkehrspolizei zudem, mehr Aspekte parallel zu betreuen und damit die Stadtteile intensiver und vollständiger zu kontrollieren. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass selbst bei vollständiger Stellenbesetzung die erforderliche Überwachung des Verkehrsraums ohne weitergehende Digitalisierung nicht sicherzustellen ist. Zur Gewährleistung einer lückenlosen Kontrolle ist der Einsatz digitaler Parkraumüberwachung mittels sogenannter Scan-Cars zwingend erforderlich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Vertraulichkeit: Nein

  • Laut einer Analyse der Allianz Direct gehört die Hanauer Landstraße deutschlandweit zu einer der am stärksten von Verkeh
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3701 Laut einer Analyse der Allianz Direct gehört die Hanauer Landstraße deutschlandweit zu einer der am stärksten von Verkehrsunfällen betroffenen Straßen. Knapp 60 Unfälle und zwölf schwerverletze Personen wurden für 2024 festgestellt. Laut Unfallatlas scheinen auch weitere Straßen im Frankfurter Osten erhöhte Unfallzahlen aufzuweisen. Ich frage den Magistrat: Wie werden diese Zahlen bewertet und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verkehrssicherheit auf der Hanauer Landstraße sowie im gesamten Frankfurter Osten zu erhöhen? Antwort des Magistrats: Im Hinblick auf die angesprochene Studie ist ein Blick auf die Methodik wichtig: Die reine Zahl aller Verkehrsunfälle wurde nicht ins Verhältnis gesetzt zur Länge der untersuchten Straßen und des Verkehrsaufkommens. Je nach Zählstelle liegt dieses auf der Hanauer Landstraße bei 15-20.000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Zudem gehört die Hanauer Landstraße zu den längsten Straßen Frankfurts. Im Vergleich zu anderen Straßen Frankfurts weist die Hanauer zudem keine besonders auffällige Unfallhäufigkeit auf. Sowohl die Hanauer Landstraße wie auch alle anderen Straßen im Stadtgebiet werden kontinuierlich durch die städtische Unfallkommission des Straßenverkehrsamtes in engem Zusammenwirken mit der Landespolizei beobachtet und, sofern Unfallhäufungsstellen erkennbar sind, bearbeitet. Auf den Bericht des Magistrats vom 14.07.2025, B 260 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Auf der Hanauer Landstraße werden aktuell neun Unfallhäufungsstellen im Rahmen eines Drei-Jahres-Beobachtungszeitraum monitort, um eine Wirksamkeitsevaluierung der bereits umgesetzten Maßnahmen durchzuführen. Zwei weitere Unfallhäufungsstellen sind von der Landespolizei gemeldet worden und werden demnächst in der Unfallkommission behandelt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stella Schulz-Nurtsch Vertraulichkeit: Nein

  • Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließ
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3702 Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zu entmieten. Den rund 400 Mieter*innen drohen eine jahrelange Baustelle, kräftige Mieterhöhungen und Verdrängung. Laut Pressebericht soll das Gebäude in der Gellertstraße 2-6 einem Neubau mit 55 Wohneinheiten weichen. Abriss, Verdrängung und Neubau sind Teil einer profitablen Aufwertungsstrategie, die die ABG hier verfolgt. Ich frage den Magistrat: Warum wird gerade die Immobilie Gellertstraße 2-6 abgerissen und wo werden diese Menschen künftig untergebracht, wenn ihr Wohnraum dauerhaft zerstört wird? Antwort des Magistrats: Bisher hat die ABG Frankfurt Holding weder die nach der Hessischen Bauordnung erforderliche Abbruchanzeige eingereicht noch liegt dem Magistrat ein nach der Erhaltungssatzung "Nordend II" - Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, gemäß §172 (1) Nr. 1 BauGB - erforderlicher, satzungsrechtlicher Antrag vor. Ebenso wurde bislang kein Bauantrag für eine Neubebauung eingereicht. Da sich die betreffenden Liegenschaften im Bereich einer Erhaltssatzung zur städtebaulichen Eigenart befinden, bewertet der Magistrat einen Abriss grundsätzlich kritisch. Es ist eine Satzungsgenehmigung erforderlich, die die ABG Frankfurt Holding einholen muss. Die Gellertstraße 2 - 6 zeigt laut der ABG Frankfurt Holding gegenüber den anderen baugleichen Liegenschaften im Quartier Friedberger Straße, Gellertstraße, Rotlintstraße sehr starke Schädigungen durch Setzungen im Baugrund. Bereits zum Zeitpunkt der energetischen Modernisierungen der baugleichen Liegenschaften in der direkten Nachbarschaft - vor acht bis zehn Jahren - wurden umfassende Untersuchungen des Baugrundes und des statischen Gefüges der Liegenschaft Gellertstraße 2 - 6 betrachtet. Dabei wurde auch der IST-Zustand des Bestandsgebäudes betrachtet. Nach Abwägung der statischen Ertüchtigung des Baugrunds zur Stabilisierung des Gebäudes einerseits und dem Neubau andererseits hat sich die ABG auch aus wirtschaftlichen Gründen für einen Neubau entschieden, um so auch zusätzlichen Wohnraum in zentraler Lage zu schaffen. Die ABG hat den Bestandsmieterinnen und -mietern bereits vor Jahren andere Wohnungen in der Umgebung angeboten. Es gab keine Kündigungen. Umzüge, Hilfestellungen, Maler- und Tapezierarbeiten und Wohnungswünsche wurden berücksichtigt. Der alte Miet-Quadratmeterpreis wurde von den Mieterinnen und Mietern mitgenommen. Zwischenzeitlich wurde das Bestandsgebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen benutzt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dominike Pauli Vertraulichkeit: Nein

  • Die Stadt und KITA Frankfurt müssen mit gutem Beispiel vorangehen und sich anderen Trägern gegenüber neutral verhalten.
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3703 Die Stadt und KITA Frankfurt müssen mit gutem Beispiel vorangehen und sich anderen Trägern gegenüber neutral verhalten. Für die Vergabe von Hortplätzen gib es vorgesehene Anmeldeverfahren über das Kindernet mit der neuen Software Kivan. Dies darf nicht ausgehebelt oder umgangen werden. Ein solches Vorgehen würde bei anderen Trägern zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen, da eine gleichmäßige Verteilung der Kinder auf die Einrichtungen nicht gewährleistet wäre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Vergibt KITA Frankfurt Hortplätze außerhalb des vorgeschriebenen Anmeldeverfahrens und ist ein solches Vorgehen mit dem Magistrat abgestimmt? Antwort des Magistrats: Alle Träger sind dazu verpflichtet, Betreuungsplätze über das Vermittlungsportal kindernetfrankfurt zu vergeben, so auch Kita Frankfurt. Das zuständige Fachamt weist die Träger von Horten regelmäßig auf den Verfahrensweg hin. Kita Frankfurt als kommunaler Eigenbetrieb hält sich an die vorgegebenen Regularien zur Platzvergabe. Eltern haben gemäß §28 HKJGB ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der passenden Einrichtung für ihre Kinder. Somit haben die Eltern ebenfalls die Möglichkeit sich umzuentscheiden und bereits geschlossene Betreuungsverträge zu kündigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yanki Pürsün Vertraulichkeit: Nein

  • Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgänger
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3704 Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer stellen in Fußgängerzonen und auf Gehwegen immer wieder eine Gefährdung von Fußgängern dar. Ein Handlungskonzept lehnt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert, GRÜNE, unter Berufung auf den Masterplan Mobilität ab. Das Straßenverkehrsamt sieht "gefühlte Gefährdungen" und den Wunsch nach Disziplinierung aufgrund "anekdotischer Evidenz" nicht als Arbeitsgrundlage. Ich frage den Magistrat: Wie viel ist dem Magistrat die Sicherheit und Unversehrtheit der Fußgänger wert und muss die Zahl der von Radfahrern und E-Scooter-Fahrern verursachten Unfälle mit Fußgängern erst noch steigen, bevor die Stadt tätig wird, um die Sicherheit der Fußgänger in Frankfurt endlich wieder zu erhöhen? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat sind die Konflikte zwischen Fußgänger:innen sowie Radfahrer:innen beziehungsweise E-Scooter-Nutzer:innen bewusst. Dabei geht es sowohl um die objektive als auch um die subjektive Sicherheit. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen sowie für Familien mit Kindern ist es von besonderer Bedeutung, dass für ein sicheres und verlässliches Umfeld gesorgt ist. Ziel ist es, den Fußverkehr generell zu stärken und diese Verkehrsform nachhaltig zu fördern. Der Magistrat arbeitet kontinuierlich an Maßnahmen, die zur Entschärfung von Konflikten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Dazu gehören der Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur sowie die Schaffung zusätzlicher Abstellmöglichkeiten für E-Scooter, beispielsweise an Mobilitätsstationen. Die städtische Verkehrspolizei kontrolliert verstärkt, dass abgestellte Fahrräder und E-Scooter den Fußverkehr nicht behindern. Zudem kontrolliert die Landespolizei den fließenden Verkehr, also auch den Rad- und E-Scooter-Verkehr. Diese Maßnahmen sollen Fußwege entlasten und die verschiedenen Verkehrsarten räumlich besser voneinander trennen. Parallel dazu wird eine Fußverkehrsstrategie entwickelt, die konkrete Handlungsschritte zur Stärkung des Fußverkehrs formuliert und - wo immer möglich - eine Trennung der Verkehrsnetze, insbesondere zwischen dem Fußverkehr und anderen Verkehrsarten, anstrebt. Außerdem zeigt die Fußverkehrsstrategie auf, welche Räume und Flächen eine besondere Bedeutung für den Fußverkehr haben. Darüber hinaus sieht der Magistrat auch eine soziale Dimension des Problems: Verkehrsregeln werden vielfach nicht konsequent beachtet und die gegenseitige Rücksichtnahme bleibt im Alltag häufig aus. Infrastruktur und regelmäßige Kontrollen sind daher nur ein Teil der Lösung. Ergänzend dazu sieht der Magistrat kommunikative Maßnahmen sowie eine verstärkte Aufklärung über Rechte und Pflichten im Straßenraum als wichtige Bausteine, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Aktuell ist der Magistrat mit der Prüfung und Abstimmung von entsprechenden kommunikativen Maßnahmen befasst. Im Übrigen verweist der Magistrat auf den vollständigen Inhalt des Berichts 278/25. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Uwe Schulz Vertraulichkeit: Nein

  • Die FAZ berichtete am 23.11.2025, dass das Künstlerhaus Mousonturm aufgrund ausbleibender Bundesförderung eine Finanzlüc
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3705 Die FAZ berichtete am 23.11.2025, dass das Künstlerhaus Mousonturm aufgrund ausbleibender Bundesförderung eine Finanzlücke im Jahr 2026 in Höhe von 600.000 Euro habe. Kulturdezernentin Hartwig wird mit folgenden Aussagen zitiert: "Wir werden das Haus nach Kräften weiterhin unterstützen. Da sich die Streichung der Bundesförderung seit längerer Zeit andeutete, steht das Kulturdezernat außerdem bereits mit dem Kämmerer im Austausch, um eine auskömmliche Finanzierung des Mousonturms sicherstellen zu können." Ich frage den Magistrat: Um welche Größenordnungen hinsichtlich eines möglichen Zuschusses geht es in diesen Verhandlungen mit der Kämmerei? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Klinger! Vor dem Hintergrund der noch andauernden Gespräche steht die Entscheidung über eine Erhöhung bislang aus. Feststeht, dass der Mousonturm in seiner finanziellen Struktur ohne ausreichende Eigenmittel immer weniger Drittmittelgeber gewinnen kann, da diese in aller Regel nur zur anteiligen Kofinanzierung bereit sind. Ohne adäquate Zuschusserhöhung wäre ein qualitativ und quantitativ immer weiter abnehmendes Programm die Folge. Dem gilt es entgegenzuwirken. Antragstellende Person(en): Stadtv. Willy Klinger Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen verfügen über keine dritte und vierte Reinigungsstufe. Die dritte Reinigungsst
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3706 Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen verfügen über keine dritte und vierte Reinigungsstufe. Die dritte Reinigungsstufe entfernt Nährstoffe wie Phosphate, während die vierte Reinigungsstufe Spurenelemente wie Hormone, Kosmetika und Arzneimittelrückstände entfernt. Diese Chemikalien und Spurenelemente stellen eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar. Ich frage den Magistrat: Wie viel würde es schätzungsweise kosten, die Abwasserreinigungsanlagen in Niederrad/Griesheim und Sindlingen um eine dritte und vierte Reinigungsstufe zu erweitern, und ist die vorhandene Fläche für eine solche Erweiterung ausreichend? Antwort des Magistrats: Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main betreibt zwei Abwasserreinigungsanlagen, ARA. Sowohl die ARA Niederrad/Griesheim als auch die ARA Sindlingen verfügen bereits seit 1992 über die sogenannte "dritte" Reinigungsstufe. Die Anlagen werden kontinuierlich an die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Die "vierte" Reinigungsstufe - zur Entfernung von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Hormonen, Kosmetika, et cetera - ist auf dem vorhandenen Gelände technisch realisierbar. Dies wurde in Konzeptstudien nachgewiesen. Welche speziellen und detaillierten Anforderungen und Auflagen sich aus der EU Kommunalabwasserrichtlinie für die Abwasserreinigungsanlagen der SEF ergeben, konnte von der zuständigen hessischen Stelle noch nicht rechtsverbindlich festgelegt werden. Daher gibt es hier noch eine hohe Planungsunsicherheit. Die Investitionskosten können somit zurzeit noch nicht hinreichend konkret abgeschätzt werden. Nach vorläufiger Annahme liegen diese für die ARA Niederrad/Griesheim im dreistelligen Millionenbereich und für die ARA Sindlingen im zweistelligen Millionenbereich. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein

  • In vielen Ländern werden Schuldächer vielfältig genutzt, etwa als Aufenthaltsbereiche, Freiluftgärten, Sportflächen oder
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3707 In vielen Ländern werden Schuldächer vielfältig genutzt, etwa als Aufenthaltsbereiche, Freiluftgärten, Sportflächen oder zur Energiegewinnung durch Solaranlagen. Auch in Frankfurt bestehen Potenziale, die einen wichtigen Beitrag zu Nachhaltigkeit, Bildung und effizienter Raumnutzung leisten könnten. Ich frage daher den Magistrat: Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die erweiterte Nutzung von Schuldächern künftig gezielt zu fördern und strukturell zu ermöglichen, damit die Potenziale systematisch ausgeschöpft werden? Antwort des Magistrats: In den letzten Jahren wurde die Möglichkeit von Sport- oder Aufenthaltsnutzungen auf den Dächern von Schulgebäuden im Bestand vereinzelt geprüft. Die Dächer von Bestandsgebäuden sind für eine Sport- oder Aufenthaltsnutzung - auch Gartennutzung - aufgrund der Statik und der Brandschutzkonzepte in der Regel nicht ausgelegt. Die Dächer bieten keine ausreichende Lastreserve und sind für eine derartige Nutzung bei Weitem bzgl. ihrer Standsicherheit nicht ausreichend dimensioniert. Es sind auch in der Regel keine zwei Rettungswege vorhanden, die an die Entfluchtung der Schulgebäude angeschlossen sind. Bei Neubauten wiederum ist die Nutzung der Dachflächen als Schulhof, Sportfläche oder Schulgarten in unseren Planungsrahmen für Freiraum und Sport vorgesehen und wird, wenn die Architektenentwürfe beziehungsweise das zugrundeliegende "Raumkonzept" dies vorsehen, von Beginn der Planungen an einbezogen und verfolgt. Grundsätzlich werden die Dachflächen hinsichtlich ihres Potenzials für Begrünungen und Solarpotentiale, insbesondere Photovoltaik-Anlagen, PV-Anlagen, geprüft. Eine große Anzahl von Dächern sind bereits mit PV-Anlagen ausgestattet, aktuell in der Umsetzung oder der Planung. Hierbei wird idealerweise die energetische Sanierung von Dachflächen mitgedacht. Auch für die nachträgliche Installation von PV-Anlagen müssen die Dachkonstruktion und die elektrischen Anlagen im Gebäude überprüft und teilweise aufwendig saniert beziehungsweise erneuert werden, damit die PV-Anlagen sicher betrieben werden können und der erzeugte Strom in das Netz eingespeist werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jumas Medoff Vertraulichkeit: Nein

  • Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestli
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3708 Der Naturschutzverein Bonames hat über das bedrohte Gartengelände im Bebauungsplan Nr. 923 - Bonames Ost - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - ein zoologischen Gutachten erstellen lassen, www.anlage4.de/gutachten.pdf und Stellung dazu bezogen www.anlage4.de/stellung.pdf (auch BUND und NABU). Mit der Fragestunde am 22.06.2023 und am 06.11.25 wurde das Baumgutacheten aus 2022 vom Magistrat nicht in Parlis dauerhaft zur Verfügung gestellt. Offensichtlich wird es den Stadtverordneten unmöglich gemacht, das Baumgutachten zur Entscheidungshilfe von Anfang an zu nutzen. Ich frage den Magistrat: Werden Sie das Baumgutachten zeitnah in Parlis einstellen, da wo es hingehört, oder muss ich eine Klage vor Gericht anstrengen? Antwort des Magistrats: Im Parlamentsinformationssystem Parlis werden ausschließlich die Beschlussvorgänge der städtischen Gremien verwaltet. Das angesprochene Baumgutachten wird auf der Projektwebsite des Stadtplanungsamts veröffentlicht: Nordwestlich Auf der Steinern Straße | Stadtplanungsamt Frankfurt am Main Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt verschiedene Mietervereine und Mietinitiativen, um die unabhängige Mieterberatun
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3709 Seit Jahren fördert die Stadt Frankfurt verschiedene Mietervereine und Mietinitiativen, um die unabhängige Mieterberatung zu stärken. Angesicht steigender Mieten und zunehmender sozialer Probleme ist eine transparente Darstellung der Mittelvergabe erforderlich. Nur so lässt sich nachvollziehen, ob die geförderten Einrichtungen den wachsenden Herausforderungen angemessen begegnen können. Ich frage den Magistrat zum zweiten Mal: Welche Mietervereine und Mietinitiativen hat die Stadt Frankfurt von 2020 bis 2025 gefördert, und in welcher Höhe wurden ihnen die jährlichen Mittel gewährt? Bitte Vereine/Initiativen und die jeweiligen Jahresbeträge auflisten. Antwort des Magistrats: Mit dem Etatantrag vom 06.06.2024, E 67, und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994, hat die Stadt Frankfurt am Main 70.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Rechtsberatung für Mieter:innenschutzvereine aufzustocken. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025, § 6389, wurden die Förderrichtlinien zur Umsetzung beschlossen - Vortrag des Magistrats vom 26.05.2025, M 87. Die gestellten Anträge der Mieter:innenschutzvereine befinden sich aktuell noch in der Prüfung. Es wurden noch keine Zuwendungen erteilt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz Vertraulichkeit: Nein

  • Der geplante Bildungscampus in Unterliederbach, auf dem die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule gemeinsam u
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3710 Der geplante Bildungscampus in Unterliederbach, auf dem die Paul-Ehrlich-Schule und die Ludwig-Erhard-Schule gemeinsam untergebracht werden sollen, kommt nicht voran. Das eigens dafür erworbene Areal im Bebauungsgebiet Parkstadt II ist laut städtebaulichem Wettbewerb geeignet. Den Beteiligten wurde 2024 gesagt, dass der nächste Schritt das Verkehrsgutachten sei, dessen Ergebnisse im Frühjahr 2025 vorliegen sollten. Die Frist verstrich und der Magistrat vertröste am 27.03. auf Ergebnisse direkt nach den Sommerferien. Scheinbar wurde das Verkehrsgutachten jedoch erst vor Kurzem überhaupt beauftragt. Daher frage ich den Magistrat: Welcher Prüfauftrag wurde für das Verkehrsgutachten genau erteilt, und wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen? Antwort des Magistrats: Das Verkehrsgutachten ist beauftragt. Es ist spätestens zum Ende des ersten Quartals 2026 mit dem Ergebnis zu rechnen. Es werden im Rahmen dessen alle Verkehrsströme und alle Verkehrsmittel im größeren Umkreis der Schulliegenschaften untersucht. Die Auswirkungen verkehrlicher Art der beiden Neubauten für die beruflichen Schulen sowie der Grundschule betreffend Pkw, Schulbusse, Sportbusse, ÖPNV, Fußgänger:innen und Radverkehr. Zusätzlich werden die Erschließungsvarianten untersucht und die Schüler:innen und Lehrkräfte befragt, um den Stellplatzbedarf hochzurechnen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sara Steinhardt Vertraulichkeit: Nein

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