Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die
Zusammenfassung
In der Anfrage geht es um die Missachtung der Grundrechte von Inhaftierten in der JVA Frankfurt IV, die trotz schwerer Verletzungen in Isolationshaft statt ins Krankenhaus verbracht wurden. Der Magistrat wird gefragt, welche Schritte er unternimmt, um die Rechte der Insassen zu gewährleisten. Das erwartete Ergebnis ist eine Sicherstellung der Einhaltung der grundgesetzlichen Rechte in solchen Institutionen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Laut Medienberichten wurde ein Gefangener der JVA Frankfurt IV trotz schwerer Verletzungen statt ins Krankenhaus in die Isolationshaft verbracht. Dieses Vorgehen deckt sich mit Berichten ehemaliger Mitarbeiter:innen, die von willkürlichen Verlegungen in Isolationshaft sprechen.
Ich frage den Magistrat:
Was unternimmt der Magistrat gegenüber der zuständigen Hessischen Landesregierung, damit in Frankfurter Zwangsinstitutionen wie einer JVA oder geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen die grundgesetzlichen Rechte der Insassen gewahrt werden?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat fungiert nicht als Aufsichtsbehörde für die Hessische Landesregierung und hat aus diesem Grund auch keinen Einfluss auf deren Maßnahmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.