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Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreie

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der gemeinnützige Verein Abenteuerspielplatz sieht sich mit einem Verbot konfrontiert, das seine Werbemöglichkeiten einschränkt, was als riskant für die Verkehrssicherheit betrachtet wird. Durch die Ablehnung eines Antrags zur Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis befürchten die Verantwortlichen negative Auswirkungen auf die Veranstaltungen des Vereins, der aus dieser Situation Unterstützung erwartet.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Dem gemeinnützigen Verein Abenteuerspielplatz wurde laut FAZ vom 26.11.2025 untersagt, weiterhin mit seinen Plakat-Dreieckständern für seine Veranstaltungen zu werben. Die Ständer gefährdeten die Verkehrssicherheit. Einen Antrag des Vereins auf Verlängerung der bisherigen Sondernutzungserlaubnis habe die Stadt unter Hinweis auf die veränderte städtische Sondernutzungssatzung abgelehnt. Trotz laufender Klageverfahren sei nun ein Zwangsgeld von 7.000 Euro festgesetzt und eine Ersatzvornahme angeordnet worden, also die zwangsweise Beseitigung der Werbeträger durch die Stadt.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat diesen Umgang mit dem gemeinnützigen Verein und wer trägt hierfür die Verantwortung?

Antwort des Magistrats

Generell begrüßt der Magistrat das ehrenamtliche Engagement der gemeinnützigen Vereine und unterstützt dieses im Rahmen seiner Möglichkeiten.

Die aktuelle Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main ist seit Juli 2024 in Kraft. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist sie für alle Antragstellenden gültig. Gemeinnützige Frankfurter Vereine können kostenfrei im Rahmen der Stadtteilwerbung für ihre Veranstaltungen werben. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von den kommerziellen Angeboten der Firma Ströer.

Das Amt für Straßenbau und Erschließung berät die Vereine gerne zu den genehmigungsfähigen Werbeformen. Nach Erteilung der Erlaubnis können Vereine ihre Plakate eigenständig an den vorgesehenen Standorten anbringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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