Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte "Kriminalitätsschwerpunkte" ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

In der Frage wird das Problem des Racial Profiling im Zusammenhang mit der Einstufung von "gefährlichen Orten" durch die Polizei angesprochen. Der Antragsteller fordert eine detaillierte Aufschlüsselung über diese Einstufungen in Frankfurt am Main seit 2023, um mehr Transparenz in diesem sensiblen Bereich zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Polizei kann bestimmte Orte als sogenannte "Kriminalitätsschwerpunkte" ausweisen. So eine Ausweisung öffnet Tür und Tor für Racial Profiling und Marginalisierung der sich dort aufhaltenden Menschen.

Ich frage den Magistrat:

Welche Orte in Frankfurt am Main sind und waren seit 2023 als " gefährliche Orte " eingestuft? Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt der Einstufung, Dauer und Grund für die Einstufung.

Antwort des Magistrats

Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten:

"Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sieht keine Erfassung der von der Norm des § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG umfassten Örtlichkeiten vor. Eine Kontrolle nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG dient der Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten. Für diese Örtlichkeiten müssen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass dort die in § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG genannten Situationen erfahrungsgemäß gegeben sind. Die entsprechenden Erkenntnisse werden aus polizeilichen Beobachtungen, polizeilichen Ermittlungen, Mitteilungen anderer Behörden oder aus Anzeigen der Bevölkerung gewonnen. Bei diesen Örtlichkeiten handelt es sich beispielsweise um bekannte Treffpunkte von Kriminellen, um Örtlichkeiten der offenen Drogenszene oder um Bereiche, in denen verbotenes Glücksspiel stattfindet. Solche Orte können sich durch präventivpolizeiliche Maßnahmen verlagern oder in Abhängigkeit von Veranstaltungen, wie Messen oder Konzerten, zeitlich befristet entstehen. Bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse an diesen Örtlichkeiten sind anlassunabhängige Kontrollen zulässig. Ändert sich das Kriminalitätsgeschehen an diesen Orten, entfallen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 HSOG auch wieder."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung