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Im Bericht B 351/25 wurde erwähnt, dass das Jugend- und Sozialamt derzeit an „einem gesamtheitlichen Konzept zur Weitere

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Das Jugend- und Sozialamt entwickelt ein Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe. Es wird erwartet, dass zu Ende 2025 alle relevanten Akteure identifiziert und in den Gestaltungsprozess miteinbezogen werden.

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Frage an den Magistrat

Im Bericht B 351/25 wurde erwähnt, dass das Jugend- und Sozialamt derzeit an "einem gesamtheitlichen Konzept zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe" arbeitet. Die strategische Planung für das Konzept soll Ende 2025 abgeschlossen sein. Ein solches Konzept ist ohne Zweifel zu begrüßen und kann nur befürwortet werden.

Ich frage den Magistrat:

Welche Akteure werden für diese Konzept als besonders relevant identifiziert und zu welchem Zeitpunkt werden diese in den Gestaltungsprozess miteinbezogen?

Antwort des Magistrats

Für das genannte Konzept werden in einer ersten Phase aktuell die Grundlagen analysiert und erarbeitet:

- eine umfängliche Bedarfserhebung

- eine Übersicht über die aktuelle Gestalt des Hilfesystems in der Wohnungsnotfallhilfe

- das Passungsverhältnis der Hilfen zu den Bedarfen

Damit wird die Basis für ein strukturiertes Konzept aufgesetzt. Dies ist notwendig, da das Hilfesystem zur Lösung sehr heterogener Bedarfslagen in seinen Angeboten ausdifferenziert und komplex ist.

Im nächsten Schritt des Prozesses ist vorgesehen, die einzelnen bestehenden Angebote der Wohnungsnotfallhilfe detailliert zu beschreiben. Hierbei werden die jeweiligen Träger dieser Angebote als besonders relevante Akteure gesehen und aktiv einbezogen. Damit wird eine fundierte und praxisnahe Darstellung der bestehenden Hilfestrukturen gewährleistet. Ebenso werden die Angebote in diesem Zusammenhang auf ihre Aktualität, Angemessenheit und Zielgruppenerreichung überprüft. Dies schafft eine belastbare Grundlage für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe sowie die strategische Planung der nächsten Jahre.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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