Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

V Vergabe von Zuschlägen an Hilfs- und Rettungsorganisationen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die Vergabe von Zuschlägen für den Sanitätsdienst bei Veranstaltungen an Hilfs- und Rettungsorganisationen versus private Firmen. Es wird infrage gestellt, welche Kriterien außer finanziellen Aspekten berücksichtigt werden, um die Unterstützung der wichtigen Institutionen im Katastrophenschutz zu gewährleisten. Ziel ist es, ein transparentes Vergabeverfahren zu etablieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Frage an den Magistrat

Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen stadtweit bei vielen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie beispielsweise Straßenfesten, dem Weihnachtsmarkt oder Konzerten den Sanitätsdienst. In der jüngeren Vergangenheit wurden jedoch vermehrt private Firmen mit dem Sanitätsdienst beauftragt und die Hilfs- und Rettungsorganisationen gingen leer aus.

Ich frage den Magistrat:

Nach welchen Kriterien - außer finanziellen - werden die Zuschläge für den Einsatz bei privaten und städtischen Veranstaltungen vergeben und spielen dabei auch Faktoren wie die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes eine Rolle?

Antwort des Magistrats

Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Besucherinnen und Besuchern erstellt die Branddirektion eine individuelle Festlegung für den Sanitätsdienst, in der die fachlichen Anforderungen, der Umfang und die Dienstzeiten aufgeführt sind. Diese Festlegung wird von der jeweiligen Genehmigungsbehörde als Auflage für den Veranstalter in die Genehmigung aufgenommen. Die Veranstalter suchen sich in der Folge einen Dienstleister, der die geforderten Vorgaben erfüllen kann. Zur Nachweisführung erhält die Branddirektion einen Beauftragungsnachweis durch den Veranstalter oder den Dienstleister.

Die Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt, TCF, richtet als öffentlicher Veranstalter die städtischen Volksfeste und Großveranstaltungen aus. Auf der Grundlage der fachlichen Anforderungen der Branddirektion fordert die TCF für jede ihrer Veranstaltung alle Unternehmen und Organisationen, die zur Erbringung von Sanitätsdienstleistungen in Frankfurt am Main geeignet sind, zur Abgabe eines Angebots auf. Aus den eingereichten Angeboten wird gemäß der vergaberechtlichen Regeln das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt und der jeweilige Bieter beauftragt. Die grundlegende Bedeutung der Hilfs- und Rettungsorganisationen für die Aufrechterhaltung des Katastrophenschutzes stellt kein Kriterium dar, das nach dem Vergaberecht bei der Angebotsbewertung heranzuziehen ist. Wenn mehrere wirtschaftlich vergleichbare Angebote eingehen, bemüht sich die TCF um eine rollierende Auftragsvergabe.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung