Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten dur

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, welche Schulen im Jahr 2025 nicht in der Lage sind, Schwimmunterricht für Dritt- und Viertklässler anzubieten. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung bestehen und Schwimmunterricht an Schulen oft aus Personalmangel und unzureichenden Schwimmstätten beeinträchtigt wird. Ziel ist es, das Schwimmangebot für Schüler zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgen

Frage an den Magistrat

Laut DLRG bestehen erhebliche Defizite in der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung. Dieses Problem wird seit Jahrzehnten durch unzureichenden Schwimmunterricht an Schulen verstärkt - sei es aufgrund von Personalmangel oder fehlenden beziehungsweise unzureichenden Schwimmstätten. In Frankfurter Schulen findet der Schwimmunterricht üblicherweise im dritten und vierten Schuljahr statt.

Ich frage den Magistrat:

Welche Schulen konnten im Jahr 2025 den Kindern in diesen Jahrgangsstufen keinen Schwimmunterricht anbieten?

Antwort des Magistrats

Als Schulträger ist der Magistrat für die Bereitstellung der Schwimmflächen zuständig. Es konnten im Jahr 2025 alle Grundschulen mit Schwimmzeiten versorgt werden.

Die Bereitstellung des entsprechenden Personals zur Sicherstellung des Schwimmunterrichtes in Schulen liegt in der Verantwortung des Staatlichen Schulamtes. Ob Schulen aufgrund von Personalmangel keinen Unterricht anbieten konnten ist dem Magistrat nicht bekannt und liegt nicht in seiner Verantwortung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung