Im vergangenen Jahr beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit E 4/24 die Errichtung eines künstlerischen Denkmals un
Zusammenfassung
Der Stadtverordnetenversammlung liegt ein Beschluss zur Errichtung eines künstlerischen Denkmals in Hanau vor, um den Opfern eines rassistischen Anschlags zu gedenken. Die Frage ist, ob der geplant Wettbewerb bereits stattgefunden hat und wer in der Jury ist. Das Ziel ist, den aktuellen Stand der Umsetzung dieses Beschlusses zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Im vergangenen Jahr beschloss die Stadtverordnetenversammlung mit E 4/24 die Errichtung eines künstlerischen Denkmals und einer Gedenktafel für die Ermordeten des rassistischen Anschlags vom 19. Februar in Hanau. Hierzu sollte ein künstlerischer Wettbewerb ausgeschrieben werden. Der Magistrat hat hierzu bisher keinen Umsetzungsstand mitgeteilt.
Ich frage den Magistrat:
Hat der künstlerische Wettbewerb bereits stattgefunden, und mit welchen Personen wurde die Jury zur Auswahl des Denkmals besetzt?
Antwort des Magistrats
Der Magistrat hat zunächst das Gespräch mit den Hinterbliebenen des rassistischen Mordanschlags gesucht. Dabei haben die Familien unter anderem geäußert, dass sie die Bildung einer Jury nicht für zweckmäßig halten, weil sie ihrerseits bereits klar auf einen Künstler festgelegt sind. Da es im Etatantrag heißt, dass das Denkmal "unter Einbeziehung der Familien, Angehörigen und Überlebenden des Anschlags" entstehen soll, hat sich der Magistrat dafür entschieden, dem Willen der Hinterbliebenen Rechnung zu tragen, der mittlerweile auch schriftlich hinterlegt wurde. Der Magistrat steht in internen Abstimmungen und wird den Stadtverordneten dazu weiter berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.