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  • Nach Aussage des Bundesumweltamtes ersetzt ein stationsbasiertes Car-Sharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen vi
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3711 Nach Aussage des Bundesumweltamtes ersetzt ein stationsbasiertes Car-Sharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen vier bis teilweise mehr als zehn Fahrzeuge, da die Nutzer vielfach ihr eigenes Auto beziehungsweise den Zweitwagen abschaffen. In Frankfurt-Sossenheim existiert keine einzige Car-Sharing-Station. Car-Sharing-Stationen würden den sehr großen Parkdruck insbesondere in der Dunant- und Carl-Sonnenschein-Siedlung mindern. Ich frage den Magistrat: Wann ist endlich auch in Sossenheim mit Car-Sharing-Stationen zu rechnen? Antwort des Magistrats: Die Minderung des Parkdrucks ist ein wesentliches Motiv, warum der Magistrat Carsharing-Stationen verstärkt auch im öffentlichen Straßenraum einrichten möchte. Im Rahmen des jetzt abgeschlossenen ersten Zuteilungsverfahrens für die Ortsbezirke 2, 6, und 7 standen insgesamt sieben Stationsvorschläge in Sossenheim für interessierte Carsharing-Anbieter zur Verfügung, darunter je ein Standort in der Dunant-Siedlung und ein Standort in der Carl-Sonnenschein-Siedlung. Gleichzeitig waren die Zuteilungsprinzipien so ausgestaltet, dass die Carsharing-Anbieter nicht nur Standorte wählen konnten, die aufgrund der Randbedingungen als wirtschaftlich sehr lukrativ anzusehen sind, sondern gleichzeitig auch Standorte in peripheren, mutmaßlich wirtschaftlich weniger attraktiven Lagen. Im Ergebnis hat jedoch kein Carsharing-Anbieter einen Stationsvorschlag in Sossenheim ausgewählt. Der Magistrat bedauert das, kann jedoch ein Carsharing-Angebot in Sossenheim nicht erzwingen. In Abhängigkeit der Nachfrageentwicklung wird der Magistrat in Zukunft weitere Zuteilungsverfahren für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum durchführen und dabei weiterhin das Ziel verfolgen, auch in peripheren Lagen ein Grundangebot zu schaffen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Roger Podstatny Vertraulichkeit: Nein

  • Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu „Geschlechtergerechtigkeit
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3712 Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu "Geschlechtergerechtigkeit in der Haushaltsplanung", Gender Budgeting, beschlossen und ist damit einen jahrelang überfälligen kleinen ersten Schritt gegangen, dieses wichtige Anliegen anzugehen. Ich frage den Magistrat: Wie wurde der E 220 umgesetzt, und wie spiegelt sich das im aktuellen Haushaltsentwurf wider? Antwort des Magistrats: Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner, sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann, meine Damen und Herren! Der Etatantrag E 220 vom 06.06.2024, § 4994 Anlage 13 vom 11.07.2024, sieht vor, die Haushaltsplanung und Mittelvergabe verstärkt unter dem Aspekt der Geschlechter-gerechtigkeit auszurichten. Hierzu haben bereits mehrere Arbeitsgespräche stattgefunden, in denen erste Vorgehens-weisen, mögliche Pilotbereiche sowie zentrale Fragestellungen identifiziert wurden. Ziel ist der schrittweise Aufbau eines geschlechtergerechten Haushalts unter Einbeziehung bestehender Datenlagen, städtischer Wirkungsdimensionen und der Bezüge zu den Nachhaltigkeitszielen - Sustainable Development Goals, SDGs. Für die Umsetzung des Etatantrags ist eine wissenschaftliche Begleitung vorgesehen. Zudem sollen internationale Erfahrungen, insbesondere aus Schweden und der Schweiz, berücksichtigt werden. Als erster Pilotbereich wurde der Sozialbereich - konkret die Zuschussvergabe - festgelegt. Künftig sollen Geschlechtermerkmale systematisch in Verwendungsnachweisen und im Zuschussmanagement erfasst werden. Sobald erste Ergebnisse aus dem Pilotbereich vorliegen, ist die Durchführung einer Fachtagung geplant. Diese soll der Sensibilisierung dienen, bestehende Daten vorstellen und Kriterien für eine geschlechtergerechte Mittelvergabe entwickeln. Für eine spätere Ausweitung des Ansatzes und mögliche Lenkungsentscheidungen ist eine umfassende Bestandserhebung unabdingbar. In einigen Bereichen liegen bereits Daten vor - zum Beispiel Mädchenförderung, Mobilitätsstudien -; bestehende Lücken sollen systematisch identifiziert und geschlossen werden. Das Dezernat X führte beispielsweise in diesem Jahr eine repräsentative Umfrage zur Grünflächennutzung durch, bei der ebenfalls Alter und Geschlecht der Teilnehmenden erfragt wurden, siehe Pressemitteilung vom 23.10.2025. Die Umfrage ist ein Beispiel für die vielfältigen Gebiete, die im Rahmen des Gender Budgetings betrachtet werden können und sollten. Ergebnis war beispielweise, dass Frauen nur geringfügig häufiger Spielplätze, 19 Prozent, aufsuchen als Männer, 17 Prozent - nur zwei Prozent mehr. Sie treffen ebenfalls häufiger Bekannte dort - 33Prozent, Männer: 27 Prozent -, machen ein Picknick - 26 Prozent; Männer: zwölf Prozent - und sehen es als Ausgleich für den nicht vorhandenen Garten - 17 Prozent; Männer: 13 Prozent. Sie gehen dafür jedoch weniger häufig in Parks und Grünanlagen zum Joggen oder Walken - 25 Prozent; statt Männer: 32 Prozent. (HINWEIS: Diese Prozentzahlen beziehen sich auf den "meist genutzten Park" - es wurden weiterhin der zweit und drittgenutzt Park abgefragt; mit anderen Prozentzahlen, die jedoch eine ähnliche Tendenz aufweisen.) Wo die entsprechenden Daten noch nicht vorliegen, sollte demnach, ähnlich wie es hier bei der Nutzung von Parks und Grünflächen der Fall war, eine Evaluierung erfolgen. Künftig soll zudem nachvollziehbar werden, auf welche Nachhaltigkeitsziele die jeweiligen Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main einzahlen. Dabei sind auch indirekte Effekte - etwa positive Wirkungen von Frauenförderung auf Familien - zu berücksichtigen. Im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 lässt sich die Umsetzung des Etatantrags noch nicht abbilden, da die erforderlichen Vorarbeiten zum Gender Budgeting noch andauern - auch weil die Arbeiten am Haushaltsplan selbst bereits lange vorher abgeschlossen werden mussten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein

  • Während der Schulferien erfreuen sich Schwimmbäder grundsätzlich hoher Beliebtheit. Da Witterungsbedingungen den Besuch
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3713 Während der Schulferien erfreuen sich Schwimmbäder grundsätzlich hoher Beliebtheit. Da Witterungsbedingungen den Besuch von Freibädern nicht durchgängig ermöglichen, kommt insbesondere den Hallenbädern in dieser Zeit eine wichtige Ausgleichsfunktion zu. Bedauerlicherweise standen jedoch mehrere Frankfurter Hallenbäder in den Ferien nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Aus welchen Gründen werden betriebsbedingte Schließungen, insbesondere Betriebsferien oder Wartungsarbeiten, ausgerechnet in den Schulferien vorgenommen? Antwort des Magistrats: Die BäderBetriebe Frankfurt führen technisch bedingte Sanierungsmaßnahmen in den Hallenbädern, vorrangig in den Sommermonaten durch, um möglichst geringe Auswirkungen für die Nutzer/innen zu erreichen. Aufgrund des Auftrages der Daseinsvorsorge ist für Arbeiten in den Hallenbädern der Termin der Sanierung alternativlos, da während der Sommerferien kein Schulschwimmunterricht stattfindet. Gleiches gilt für den Vereinssport. Auch für die öffentliche Nutzung gilt, dass gerade in den Sommerferien die Besucherzahlen von Hallenbädern eher gering sind, da viele Frankfurterinnen und Frankfurter urlaubsbedingt abwesend sind und der Fokus der Gäste auf den Freibädern liegt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Isabel Schnitzler Vertraulichkeit: Nein

  • Eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser, die „Krawallschachtel“, befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3714 Eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser, die "Krawallschachtel", befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und ist verpachtet. Bezüglich des Bauzustandes dieses Kulturdenkmals berichtet die Presse, laut Frankfurter Denkmalamt sei dieser "nicht übermäßig gut". Dem Fragesteller liegt die Information vor, dass der Bauunterhalt über die vergangenen Jahrzehnte hinweg vernachlässigt wurde. Ich frage den Magistrat: Ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Hauptpächter der Liegenschaft die Pflicht zur denkmalgerechten Erhaltung des Objektes verankert und, falls dies nicht der Fall ist, warum hat die Stadt nicht die dafür erforderlichen Maßnahmen angeordnet beziehungsweise auf deren Durchführung bestanden? Antwort des Magistrats: Das Fachwerkhaus "Krawallschachtel" in der Alten Gasse 24 ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Die Liegenschaft ist im Rahmen eines Erbbaurechtes vergeben. Im Erbbauvertrag wurde die folgende Regelung festgehalten: "Das auf dem Erbbaugrundstück stehende rund 450 Jahre alte Gebäude soll erhalten und saniert werden. Bei der Sanierung muss zum einen das Fachwerkgefüge als Konstruktion und zum anderen die äußere Gestalt in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben beziehungsweise durch eine eventuelle Freilegung des Fachwerks verbessert werden. Die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme hat im engen Einvernehmen mit dem Referat für Denkmalpflege zu erfolgen." Die Erbbauberechtigten handeln während der Dauer des Erbbaurechtes wie ein Grundstückseigentümer und haben die Liegenschaft vermietet. Ob und welche Informationen von den Erbbauberechtigten an den Mieter weitergegeben wurden, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats. Antragstellende Person(en): Stadtv. Mathias Pfeiffer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frankfurter Rundschau berichtete am 18.11.2025, dass die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger, die Industrie- und
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3715 Die Frankfurter Rundschau berichtete am 18.11.2025, dass die Gemeinschaft Frankfurter Hafenanlieger, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, der Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz und die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände fordern, dass die Stadt Frankfurt den Osthafen als Verlade- und Industriestandort sichern möge. Es gehe um eine kommunalpolitische Bestandsgarantie. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diese Forderung? Antwort des Magistrats: Der Frankfurter Hafen ist ein zentraler Bestandteil der städtischen und regionalen Infrastruktur und besitzt hohe systemische Bedeutung. Er sichert die Versorgung der Stadt und der Industrie, ist für die Kreislaufwirtschaft unverzichtbar und unterstützt maßgeblich die Umsetzung großer Bau- und Infrastrukturprojekte wie den Fernbahntunnel oder den Ausbau des Schienennetzes. Durch seine Lage, die exzellente Anbindung an Schiene und Straße sowie die Flächenverfügbarkeit bietet der Hafen Standortvorteile, die in einem dicht bebauten urbanen Raum selten sind. Der Magistrat hat mit dem Konzept "Osthafen 2050+" bereits wesentliche Grundlagen zur langfristigen Sicherung des Standorts geschaffen. Um den ansässigen Unternehmen die für Investitionen erforderliche Planungssicherheit zu geben, soll diese Perspektive nun auf mindestens 30 Jahre ausgeweitet und der Zeithorizont entsprechend verlängert werden. Vor diesem Hintergrund bewertet der Magistrat die Forderung nach einer kommunalpolitischen Bestandsgarantie als nachvollziehbar und im Einklang mit den eigenen strategischen Zielen zur Sicherung des Frankfurter Hafens als wichtigen Industrie-, Gewerbe- und Logistikknotenpunkt. Antragstellende Person(en): Stadtv. John Csapo Vertraulichkeit: Nein

  • Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung mit höheren Bußgeldern für Verschmutzungen sieht jetzt für die „Verrichtung d
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3716 Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung mit höheren Bußgeldern für Verschmutzungen sieht jetzt für die "Verrichtung der Notdurft (Wildpinkeln)" ein Bußgeld von 300 Euro vor. Eltern, die mit ihren kleinen Kindern unterwegs sind und die Kinder ein dringendes Bedürfnis haben, kommen dann in eine schwierige Lage, zumal die mit dem Toilettenkonzept versprochenen Toiletten weiterhin fehlen. Ich frage den Magistrat: Wie beabsichtigt der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung bei dieser Fragestellung anzuwenden? Antwort des Magistrats: Nach dem Opportunitätsprinzip kann im Rahmen der Einzelfallprüfung vor der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen werden. Kinder sind zudem nicht die Adressaten der Gefahrenabwehrverordnung in Bezug auf repressive Maßnahmen durch die Stadtpolizei. Bislang ist kein einziger Fall aktenkundig geworden, in dem die Verrichtung der Notdurft durch Kinder zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt hätte. Die eingesetzten Mitarbeitenden der Stadtpolizei gehen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit der gebotenen Sensibilität und mit Augenmaß vor. Dem Magistrat sind die Anforderungen von weiteren öffentlichen Toilettenanlagen im Innenstadtbereich und im übrigen Stadtgebiet bekannt. Im Magistratsbeschluss M 174 vom 04.11.2022 sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden, u.a. Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen sind von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Im Jahr 2024 und in 2025 konnten einige neue Toilettenanlagen installiert beziehungsweise reaktiviert werden. Drei Systemtoiletten wurden im Bahnhofsviertel umgesetzt. Eine weitere Systemtoilette wurde im Hafenpark gebaut. Zusätzlich wurden saisonal vier Komposttoiletten - Rose-Schlösinger-Anlage, Affentorplatz, Konstanzer Straße, Seehofpark - aufgestellt. Darüber hinaus wurden einige zusätzliche Dixi Anlagen - unter anderem Platenstraße - aufgestellt. Auch der Standort Bendergasse, in der Altstadt, konnte reaktiviert werden. Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der städtischen sanitären Infrastruktur dar - insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr oder unzureichender Grundversorgung. Mit der aktiven Umsetzung des Nette-Toilette-Konzepts in Frankfurt am Main strebt das Amt für Bau und Immobilien darüber hinaus an, die öffentliche Zugänglichkeit, Hygiene und Aufenthaltsqualität im urbanen Raum nachhaltig zu verbessern. Inzwischen konnten 18 Partner:innen für das Konzept Nette Toilette gewonnen werden. Die im Toilettenkonzept vorgegebene zumutbare Entfernung von 300 Metern beziehungsweise Laufwege von fünf Minuten zwischen den angebotenen Anlagen können daher gut eingehalten werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Vertraulichkeit: Nein

  • Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig „geduldete“ Person
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3717 Bereits 2018 hat die Stadt Köln ein Projekt zur Schaffung von Bleiberechtsperspektiven für langjährig "geduldete" Personen eingeführt. Die positiven Erfahrungen in Köln haben die Stadt Wiesbaden dazu motiviert, diesem Beispiel zu folgen und ein an die hessische Rechtslage angepasstes Modellprojekt zu entwickeln. Als Kooperationspartner und Projektträger für die Stadt Wiesbaden fungiert der Hessische Flüchtlingsrat. Ich frage den Magistrat: Wie viele Personen in Frankfurt gelten als "geduldet", und welche Chancen sieht der Magistrat für die Einführung eines vergleichbaren Projektes in Frankfurt? Antwort des Magistrats: Zum Stichtag 01.12.2025 sind in Frankfurt am Main 672 Personen förmlich geduldet. Durch die Einführung des § 104c Aufenthaltsgesetz, Chancenaufenthaltsrecht, zum 01.01.2023 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, langjährig geduldeten Personen eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und ihnen dadurch eine Bleibeperspektive bieten zu können. Bis heute wurden 645 Anträge auf Erteilung eines Chancenaufenthaltsrechts registriert, von denen 528 positiv geprüft wurden. Das Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt verfolgt im Rahmen seiner sozialhilferechtlichen Möglichkeiten bereits die Ansätze und Aufgaben vergleichbar wie das Projekt "Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen" der Stadt Köln und das Modell der Stadt Wiesbaden. Dafür bestehen auch ämterübergreifende, vernetzte Strukturen. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es in Frankfurt am Main breit gefächerte Unterstützungsstrukturen und Anlaufstellen für Menschen mit Fluchterfahrung gibt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Sylvia Kunze Vertraulichkeit: Nein

  • Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kom
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3718 Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Möglichkeit, eine eigene Satzung dazu auszuarbeiten. Eine solche Satzung ist die Voraussetzung dafür, dass Leerstand in Frankfurt erfasst und geahndet werden kann. Vor dem Hintergrund des seit 2004 außer Kraft getretenen Gesetzes zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene ist eine zügige Verabschiedung dringend notwendig. Ich frage den Magistrat: Wie weit ist die Ausarbeitung der Satzung fortgeschritten und wird sie noch in dieser Wahlperiode verabschiedet, die im März 2026 endet? Antwort des Magistrats: Das Amt für Wohnungswesen arbeitet derzeit an einer rechtssicheren Satzung. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass zur Jahresmitte 2026 ein vollständiger Satzungsentwurf aufgestellt ist und dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller Vertraulichkeit: Nein

  • Die Jean-Monnet-Straße auf die A 661 Richtung Bad Homburg/Oberursel bleibt gesperrt. Es gibt nun nur noch eine Spur mit
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3719 Die Jean-Monnet-Straße auf die A 661 Richtung Bad Homburg/Oberursel bleibt gesperrt. Es gibt nun nur noch eine Spur mit einer Ampelkreuzung und abruptem Vorfahrt-Stop für Fahrzeuge aus Preungesheim. Das sorgt für Verkehrsbehinderungen und mehr Rückstau, während die Maybachbrücke gesperrt bleibt und zusätzlicher Verkehr auf die Marie-Curie-Straße umgeleitet wird. Deshalb frage ich den Magistrat: Aus welchem Grund wurde die Auffahrt von der Jean-Monnet-Straße auf die A 661 in Richtung Bad Homburg/Oberursel nur noch einspurig samt Ampelquerung geführt und weshalb fallen diese Maßnahme und die Sperrung der Maybachbrücke zeitlich zusammen und wurden nicht besser koordiniert? Antwort des Magistrats: Die Maßnahme im Bereich der BAB-Anschlussstelle liegt nicht in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt am Main, sondern der Autobahn GmbH als Baulastträgerin. Sie steht im Zusammenhang mit einem notwendigen "Ersatzneubau Überführungsbauwerk an der Anschlussstelle Eckenheim". Seitens der Autobahn GmbH wurde ab Mittwoch, 12. November 2025, dauerhaft eine Rampe an der Anschlussstelle Eckenheim außer Betrieb genommen. Es handelt sich um die Rampe aus der Innenstadt kommend mit Fahrtziel "Oberursel, Bad Homburg, Kassel". Dieser Sachverhalt war planbar und es konnte im Vorfeld eine gute Alternative geschaffen werden. An geeigneter Stelle wurde ein asphaltiertes Provisorium in der Anschlussstelle erstellt, zusätzlich wurden Ampelanlagen und wegweisende Beschilderung angepasst, um sie für den Zwischenzustand zu optimieren. Verkehrlich ausschlaggebend ist die frühzeitige Trennung der Verkehre aus der Innenstadt kommend in Fahrtrichtung Norden. Hier erfolgt eine frühzeitige Aufteilung zwischen den Verkehren mit Fahrtziel Preungesheim, Berkersheim, Frankfurter Berg sowie dem Fahrtziel "Oberursel, Bad Homburg, Kassel". Das Provisorium bleibt bis zur Fertigstellung eines Ersatzbauwerks in Betrieb. Davon völlig unabhängig war zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit an der Maybachbrücke die Notinstandsetzung einer Übergangskonstruktion erforderlich. Bei einer Brückeninspektion wurde festgestellt, dass sämtliche Verschleißteile nach rund 40 Jahren Nutzung gebrochen und herausgefallen sind. Um Folgeschäden an tragenden und beweglichen Bauteilen und damit eine längere Sperrung zu verhindern, war eine zügige Sanierung der Übergangskonstruktionen notwendig, die sogar eine Woche früher als geplant abgeschlossen werden konnte. Derartige Fälle mit unmittelbarem Handlungsbedarf lassen sich grundsätzlich nicht koordinieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein

  • In seinem Bericht B 414/25, „Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung“, verweist d
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3720 In seinem Bericht B 414/25, "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung", verweist der Magistrat auf den Mangel an Betreuungsangeboten für Kinder in Frankfurt, etwa verursacht durch Personalmangel in Kitas, der die Erwerbstätigkeit von Müttern und Familien erschwert. Vor dem Hintergrund dieser Mangelsituation frage ich den Magistrat: Welche Vergaberegelungen gelten aktuell für die in Frankfurt vorhandenen Vollzeit-Betreuungsplätze - Kitas, Hort, Kindertagespflege, Ganztagsangebote an Schulen, gegebenenfalls weitere Angebote - und wie werden diese gehandhabt, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Gleichbehandlung? Antwort des Magistrats: Für die Vergabe der Plätze gelten stadtweite und trägerübergreifende Aufnahmekriterien, die sich an den Förderkriterien des SGB VIII, § 22, orientieren, direkte Regelungen zu Aufnahmekriterien trifft das SGB VIII nicht. Die Anwendung der stadtweiten Vergabekriterien werden mit der Finanzierungsvereinbarung für alle städtisch geförderten Träger/Einrichtungen verbindlich. Im kindernetfrankfurt werden die Vergabekriterien anhand einer Bepunktung abgebildet. Die Platzvergabe erfolgt dezentral durch die Einrichtungsleitungen mittels kindernetfrankfurt. Da neben Kriterien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie sozialen Kriterien auch träger- und einrichtungsspezifische Kriterien Grundlage für die Platzvergabe sind und die Platzvergabe auch mit Rücksicht auf die Belegung und die Personalressourcen in der Einrichtung in Trägerverantwortung erfolgt, wird eine Platzvergabe anlassbezogen überprüft. Aus Gründen des Datenschutzes können die zur Anwendung gekommenen Kriterien des Einzelfalls nicht veröffentlicht werden. Eine regelhafte Überprüfung der Umsetzung der Vergabekriterien findet nicht statt. Zum einen würde dies, neben Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit, der im SGB VIII verankerten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den freien Trägern zuwiderlaufen. Zum anderen ist gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - vom 23. Oktober 2018, Aktenzeichen 5 C 15.17 - eine Bedarfsprüfung bei den Eltern nicht zulässig. Die Frankfurter Vergabekriterien gelten seit über 15 Jahren, seither gab es rechtliche Entwicklungen. Derzeit befasst sich die AG § 78 Kindertagesbetreuung mit dem Thema der Platzvergabe. Eine Überprüfung und Überarbeitung der Vergabekriterien erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen Entwicklungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein

  • Die Frage Nr. 3621 der Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 thematisierte die Anfrage der AfD-Fr
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3721 Die Frage Nr. 3621 der Fragestunde in der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025 thematisierte die Anfrage der AfD-Fraktion an das Frankfurter Müllheizkraftwerk, MHKW, nach einer Besichtigung. Diese wurde abschlägig beschieden. Auf Rückfrage sei mitgeteilt worden, dass Besuchsanfragen aus dem politischen Raum der Aufsichtsratsvorsitzenden Zapf-Rodriguez vorgelegt werden. Diese antwortete, dass es sich beim MHKW um einen Teil der kritischen Infrastruktur handele und Besichtigungen daher grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Abwägung ermöglicht werden könnten. Auf der Internetseite des MHKW Frankfurt werden jedoch Führungen, auch für Gruppen, angeboten. Ich frage den Magistrat: Wie erklärt er sich diese Widersprüchlichkeit? Antwort des Magistrats: Der Magistrat sieht in den genannten Aussagen keine Widersprüchlichkeit. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Vertraulichkeit: Nein

  • Am 17.11.2025 fand in der Paulskirche eine Gedenkstunde anlässlich des ersten Todestages des Ehrenbürgers Friedrich von
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3722 Am 17.11.2025 fand in der Paulskirche eine Gedenkstunde anlässlich des ersten Todestages des Ehrenbürgers Friedrich von Metzler statt. Die Gedenkrede hielt der Bundeskanzler. Die Gäste sollten um 17:50 Uhr ihre Plätze eingenommen haben. Dies war jedoch nicht allen möglich, weil der Einlass sehr lange gedauert hat. Erhebliche Schlangen gab es bei der Sicherheitskontrolle. Die Zahl der Gäste und die vorgeschriebenen hohen Sicherheitsanforderungen sollten vor der Veranstaltung bekannt gewesen sein. Ich frage den Magistrat: Wie wird sichergestellt, dass sich dieses in Zukunft bei Veranstaltungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen nicht wiederholt? Antwort des Magistrats: Für die Gedenkstunde hatte das Bundeskriminalamt der Stadt Frankfurt am Main die höchste Sicherheitsstufe auferlegt, so dass die Einladungs- und Einlasssituation mit einer professionellen Sicherheitsfirma konzipiert, geplant und durchgeführt wurde. Unter Berücksichtigung der hohen Auslastung wurde ein Einlassfenster von 45 Minuten vorgesehen, das so auch in den Einladungen vorab kommuniziert wurde. Die Anzahl der Einlasscounter und die sich anschließende intensive Taschen- und Personenkontrolle wurde auf der Basis der Zusagenzahl dimensioniert und durchgeführt. Eine hohe Anzahl von Gästen nahm unmittelbar vorher bereits an einer anderen Veranstaltung teil. Weil diese sich aus unterschiedlichen Gründen ungeplant verzögerte, traf ein Großteil der Gäste erst zum Ende des Einlassfensters kumuliert ein und verteilte sich nicht wie ansonsten üblich auf das gesamte Zeitfenster. Ein vom BKA und dem begleitenden Personenschutz angeordneter kurzfristiger Einlassstop verzögerte die Einlasssituation weiter. Wesentlich ist, dass die Stadtverwaltung im Nachgang eine Vielzahl von Zuschriften erreichte, in der sich die Gäste für eine würdevolle und gelungene Veranstaltung bedankten! Antragstellende Person(en): Stadtv. Christina Ringer Vertraulichkeit: Nein

  • Die Unterfinanzierung des Hessischen Hochschulpakts durch die schwarz-rote Landesregierung bedeutet einen massiven Kahls
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3723 Die Unterfinanzierung des Hessischen Hochschulpakts durch die schwarz-rote Landesregierung bedeutet einen massiven Kahlschlag für die Wissenschaftslandschaft, auch am Standort Frankfurt. Unter anderem soll die Soziale Arbeit an der Frankfurt UAS zusammengekürzt werden, es werden zukünftig weniger Studierende ausgebildet werden können; an der Goethe-Universität sollen die Fachbereiche Kürzungen in Höhe von 15 Prozent umsetzen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die Auswirkungen der Hochschulkürzungen auf Frankfurt, und wie positioniert sich die Stadt angesichts dessen beim Land? Antwort des Magistrats: Sehr geehrter Frau Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach! Das Dezernat Kultur und Wissenschaft erhält aus der Frankfurter Wissenschafts- und Hochschullandschaft von vielen Institutionen die Rückmeldung, dass der ab 2026 greifende Hochschulpakt für sie teils dramatische finanzielle Herausforderungen beinhaltet. Der Magistrat bemüht sich, die Finanzierung wissenschaftlicher Einrichtungen, die gemeinsam von der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen getragen oder gefördert werden, stabil zu halten. Leider steht dem Magistrat selbst nur ein sehr begrenztes Budget für Förderung von Wissenschaft und Forschung zur Verfügung, sodass über diese Sicherung hinaus eine Ausweitung der Förderung durch die Stadt Frankfurt nicht möglich ist. Darüber hinaus stellt der Magistrat gegenüber der Hessischen Landesregierung regelmäßig die besondere Bedeutung der Wissenschaft in und für Frankfurt sowie die Rhein-Main-Region heraus und setzt sich dafür ein, die finanzielle Situation für die hier ansässigen Institute und Forschungseinrichtungen mittelfristig wieder zu verbessern. Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Vertraulichkeit: Nein

  • Seit Ende 2024 ist die Weinstube im Römer endlich wieder verpachtet. Wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Frage N
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3724 Seit Ende 2024 ist die Weinstube im Römer endlich wieder verpachtet. Wie der Magistrat in seiner Antwort auf die Frage Nr. 3328 vom 28.05.2025 ausführt, wurde das Pachtverhältnis nicht ausgeschrieben, da es sich dabei lediglich um eine Zwischennutzung handeln sollte. Nun war der Presse zu entnehmen, dass die Weinstube im Römer nicht - wie ursprünglich angedacht - an den neuen Pächter des Weinguts der Stadt Frankfurt mitverpachtet wird und diese zurückgestellt ist, da in den nächsten drei Jahren umfangreiche Investitionen in die Sicherheit der Weinstube nötig sind. Ich frage den Magistrat: Wird der Interimspächter nun die Weinstube für weitere drei Jahre betreiben oder muss diese zur Durchführung der notwendigen Arbeiten geschlossen werden? Antwort des Magistrats: Der Magistrat strebt eine befristete Verlängerung des Zwischennutzungsverhältnisses für die Weinstube im Römer an und steht hierzu im Austausch mit dem derzeitigen Pächter. Derzeit prüft der Magistrat den Umfang der notwendigen Sanierung der Liegenschaft und wird das dafür benötigte Zeitfenster bei Zwischennutzung und anschließender Neuvergabe berücksichtigen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Vertraulichkeit: Nein

  • Die FNP berichtete am 29.11.2025 über drei aktuelle Lager für Corona-Schutzausrüstung. Diese von der Stadt betriebenen L
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3725 Die FNP berichtete am 29.11.2025 über drei aktuelle Lager für Corona-Schutzausrüstung. Diese von der Stadt betriebenen Lager hätten der Stadt im Jahr 2024 rund 250.000 Euro gekostet. Die Kosten umfassten Miete sowie Betriebs- und Lagerhaltungskosten. Ich frage den Magistrat: Mit welchen Kosten hinsichtlich einer Erneuerung oder Erweiterung dieses Bestands an Schutzmaterial ist in den nächsten fünf Jahren zu rechnen? Antwort des Magistrats: Die Bestände des auf Grundlage des M 204/22 beschafften Schutzmaterials bedürfen der Wälzung und Erneuerung. Hierfür sind für die nächsten Jahre 381.000 Euro p. a. im Haushaltsplan vorgesehen. Die notwendigen Ausschreibungen stehen an. Antragstellende Person(en): Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein

  • Immer wieder kommt es auf den landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt vor, dass Flächentausche vorgenommen werden oder
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    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3726 Immer wieder kommt es auf den landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt vor, dass Flächentausche vorgenommen werden oder Landwirte gepachtete Flächen anderer Landwirte bewirtschaften. Da die meisten landwirtschaftlichen Flächen Pachtland der städtischen Stiftungen oder gar der Stadt selbst sind und in der Vergangenheit viele solcher Tausche vorkamen, gibt es erheblichen Nachholbedarf bei der Kenntnis, wer welche Fläche gepachtet hat. Mithin fehlen detaillierte Aufzeichnungen. Ich frage den Magistrat: Wie stellt er in Zukunft sicher, dass stets klar ist, welcher Landwirt welche Flächen gepachtet hat, und wie arbeitet er das Aufzeichnungsdefizit auf? Antwort des Magistrats: Die städtischen Pachtverträge sehen eine Regelung vor, nach der die Pächter:innen den Pachtgegenstand nur persönlich bewirtschaften dürfen. Eine Weiterverpachtung der Fläche sowie die Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Diese Regelung soll vermeiden, dass die Stadt Frankfurt irgendwann nicht mehr nachvollziehen kann, wer Pächter:in und wer Nutzer:in der Fläche ist. Dennoch werden Flächen weiterverpachtet. Der Magistrat lässt durch das Amt für Bau und Immobilien als zuständiges Fachamt derzeit im Rahmen der Digitalisierung Zug um Zug ganze Feldblöcke überprüfen, sodass die aktuellen Nutzer:innen ermittelt werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Vertraulichkeit: Nein

  • Die TNG Stadtnetz GmbH ist aktuell dabei, in einzelnen Stadtteilen von Frankfurt den Glasfaserausbau durchzuführen. Unte
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3727 Die TNG Stadtnetz GmbH ist aktuell dabei, in einzelnen Stadtteilen von Frankfurt den Glasfaserausbau durchzuführen. Unter anderem steht dies in Ginnheim und Heddernheim an. In diesem Zuge sind Mitarbeiter der TNG dort unterwegs und versuchen, Haustürgeschäfte über Glasfaseranschlüsse abzuschließen. Ich frage den Magistrat: Entspricht es den Tatsachen, dass die TNG einen Exklusivvertrag mit der Stadt Frankfurt über die Herstellung und den Anschluss des Glasfasernetzes geschlossen hat und die betroffenen Anlieger somit ausschließlich einen Vertrag mit der TNG über einen Glasfaseranschluss abschließen können? Antwort des Magistrats: Die Stadt Frankfurt am Main hat im Juli dieses Jahres eine Ausbauvereinbarung, Letter of Intent, mit TNG Stadtnetz GmbH für den Glasfaserausbau in den Stadtteilen Eckenheim, Eschersheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Heddernheim, Preungesheim und Seckbach abgeschlossen. Da die Rechtsgrundlage, bestehend aus dem Grundgesetz in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz, die Entscheidung über Ort und Zeit des eigenwirtschaftlichen Ausbaus den Telekommunikationsunternehmen überlässt, handelt es sich hierbei nicht um einen Exklusivvertrag, sondern um eine Absichtserklärung zur Kooperation. Für einen Stadtteil wird seitens der Stadt maximal mit einem Unternehmen eine solche Erklärung abgeschlossen. Weitere Informationen zum Glasfaserausbau in Frankfurt gibt es unter www.frankfurt.de/glasfaserausbau. Antragstellende Person(en): Stadtv. Peter Paul Thoma Vertraulichkeit: Nein

  • Das Verkehrskonzept zur stadtteilbezogenen Nahmobilität in Sossenheim sollte im Oktober im Ortsbeirat vorgestellt werden
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3728 Das Verkehrskonzept zur stadtteilbezogenen Nahmobilität in Sossenheim sollte im Oktober im Ortsbeirat vorgestellt werden. Kurzfristig wurde die Präsentation jedoch vom Stadtplanungsamt abgesagt mit dem Hinweis, es seien "Fragen zum Umsetzungshorizont und weiteren Vorgehen" aufgetreten, die zunächst geklärt werden müssten. Ein neuer Termin wurde bislang nicht genannt. Ich frage den Magistrat: Welche konkreten Fragen müssen vor der Vorstellung des Nahmobilitätskonzeptes für Sossenheim noch geklärt werden und ist sichergestellt, dass die Präsentation noch vor der Kommunalwahl erfolgt? Antwort des Magistrats: Das Nahmobilitätskonzept wurde von der BERNARD Gruppe ZT GmbH im August 2025 fertig gestellt. Derzeit befindet sich der Magistrat in Abstimmung zum Umsetzungshorizont von Einzelmaßnahmen. Das Spektrum der rund 140 Einzelmaßnahmen umfasst kleinere Markierungs- und Anpassungsarbeiten an Geh- und Radwegen bis hin zu umfangreichen Straßenbaumaßnahmen. Diese sind nunmehr unter Berücksichtigung anderer bereits geplanter Baumaßnahmen im Frankfurter Stadtgebiet in eine Realisierungsreihenfolge zu bringen. Eine Präsentation des Konzeptes im Ortsbeirat 6 und der Öffentlichkeit wird neu terminiert, sobald eine Vereinbarung zur Umsetzung erster Einzelmaßnahmen erfolgt ist. Es wird angestrebt, dass die Präsentation des Konzepts im Ortsbeirat noch vor der Kommunalwahl erfolgt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein

  • Ende Oktober/Anfang November 2025 hat die Polizei das Grundstück am Wendelsweg 128 verlassen. Seitens der Bürgerinnen un
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3729 Ende Oktober/Anfang November 2025 hat die Polizei das Grundstück am Wendelsweg 128 verlassen. Seitens der Bürgerinnen und Bürger besteht Informationsbedarf, was mit dem Grundstück und speziell mit dem sich auf dem Grundstück befindlichen "Kiosk Seehofpark" passieren soll. Daher frage ich den Magistrat: Welche Informationen sind dem Magistrat hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Polizeigeländes und des "Kiosk Seehofpark" im Wendelsweg 128 bekannt? Antwort des Magistrats: Dem Magistrat liegen keine Informationen vor, dass die Polizei das benannte Grundstück verlassen hat. Anfang Dezember 2025 wurde das benannte Grundstück weiterhin von der Polizei genutzt, der "Kiosk Seehofpark" war zu diesem Zeitpunkt geöffnet. Nach Auskunft der Bauaufsicht gibt es zum benannten Grundstück keinen Bauantrag oder Bauberatungen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Vertraulichkeit: Nein

  • Die mangelnde Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum wird von den Frankfurtern immer stärker kritisiert. In der jün
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3730 Die mangelnde Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum wird von den Frankfurtern immer stärker kritisiert. In der jüngsten Umfrage zum Thema Parks und Grünanlagen bemängelten allein 80 Prozent die mangelnde Sauberkeit. Ich frage den Magistrat: Wie will der Magistrat - abgesehen von den bisher ergriffenen Schritten - die zunehmende Verwahrlosung des öffentlichen Raums stoppen? Antwort des Magistrats: Magistrat und Stadtverwaltung arbeiten kontinuierlich an der verbesserten Sauberkeit im öffentlichen Raum, um Lebens- und Aufenthaltsqualität in Frankfurt am Main weiter zu erhöhen. Verschiedene Aspekte tragen zur Müllreduktion in der Stadt bei: Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung, Sanktionen durch erhöhte Bußgelder und die kontinuierliche Nachschärfung von Reinigungskonzepten, wie "Stadtsauberkeit Plus" oder "Reinigung aus einer Hand", sowie die Verbesserung der Reinigungsqualität und Anpassung der -quantität über die sogenannten Reinigungsklassen. In Bezug auf die Frankfurter Grünflächen hat das Grünflächenamt in den vergangenen drei Jahren die Anzahl der Reinigungsgänge deutlich erhöht. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt meldet eine rückgängige Beschwerdelage. In 2025 gab es beispielsweise bezüglich des Mainufers, des Grüneburg- und Günthersburgparks keine Beschwerden. Auch hinsichtlich weiterer Grün- und Parkanlagen verzeichnet die Stabsstelle keine Beschwerdelage. Die Umsetzung des Konzepts von "Reinigung aus einer Hand" durch die FES ist ein wichtiger Baustein um auf die gewachsenen Herausforderungen entsprechend zu reagieren. Gerade bei stark frequentierten innerstädtischen Hotspotbereichen konnte eine spürbare Verbesserung herbeigeführt werden. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt erfährt, insbesondere durch die unmittelbare Rückmeldung der "cleanffm"-Sauberkeitsbotschafter:innen eine zunehmend positive Bewertung der Stadtsauberkeit, auch für die Grün- und Parkanlagen. Besonders zu benennen ist das beidseitige Mainufer, der Grüneburgpark und der Günthersburgpark. Die "cleanffm"-Sauberkeitsbotschafter:innen führen im Jahr circa 10.000 Gespräch mit Bürger:innen, indem sie auf das Thema aufmerksam machen und sensibilisieren über das Wegwerfverhalten nachzudenken. 70 Prozent der Einsätze finden am Mainufer und im Hafenpark statt. Die Stadtpolizei bestreift regelmäßig die Grünanlagen im Stadtgebiet und schreitet konsequent ein, wenn Personen beim unrechtmäßigen Entsorgen von Abfällen beobachtet werden. Die Bestreifungen haben auch präventiven Charakter und können somit zu einer Verbesserung der Situationen in den Grünanlagen beitragen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein

  • Der Rufbus KNUT soll Fahrten in den Nachtstunden der Buslinien 39 und 63 in den nordöstlichen Stadteilen ersetzen. KNUT
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    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Frage vom 04.12.2025, F 3731 Der Rufbus KNUT soll Fahrten in den Nachtstunden der Buslinien 39 und 63 in den nordöstlichen Stadteilen ersetzen. KNUT scheint vor Ort nicht richtig angenommen zu werden. Unter anderem belasten Zusatz-Kosten sowie wohl auch das Handling. Vor Ort wird gerade in Berkersheim und Preungesheim ein akzeptables Bus-System benötigt. Ich frage den Magistrat, welche Erkenntnisse nebst detaillierten Zahlen aktuell zu KNUT beziehungsweise den Buslinien jeweils in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 vorliegen und wie dazu das Angebot künftig verbessert werden soll? Antwort des Magistrats: Derzeit liegen keine Hinweise auf Beschwerden zu KNUT im gesamten Bediengebiet vor. Auch aus Berkersheim und Preungesheim wurden bislang keine Rückmeldungen zu Problemen beim Handling oder beim Tarif gemeldet. Die Auswertung der Betriebsdaten zeigt vielmehr, dass KNUT in beiden Stadtteilen gut genutzt wird. Zwischen 01:00 und 04:00 Uhr, also in dem Zeitraum, in dem KNUT die nächtlichen Fahrten der Linien 39 und 63 ersetzt, entfallen 8,3 Prozent aller durchgeführten Fahrten auf Berkersheim und Preungesheim. Darüber hinaus gehört die Haltestelle an der U-Bahn-Station Preungesheim zu den am stärksten frequentierten Haltepunkten im gesamten KNUT-Bediengebiet. In den Zeiträumen vor 01:00 Uhr und nach 04:00 Uhr, in denen die Linien 39 und 63 regulär verkehren, zeigen die Fahrgastzahlen keine Auffälligkeiten. Auch im Vergleich zum Jahr 2024, in dem die Linien noch durchgängig gefahren sind, ergeben sich keine nennenswerten Veränderungen in der Nutzung. Die Nutzung, sowohl der Buslinien als auch von KNUT, wird kontinuierlich beobachtet. Nach aktuellem Stand ergeben sich jedoch keine Hinweise auf strukturelle Defizite im nächtlichen Angebot in Berkersheim und Preungesheim, sodass über die üblichen, regelmäßig stattfindenden Optimierungsprüfungen hinaus derzeit keine weiteren Änderungen vorgesehen sind. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein

  • Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen
    NR
    04.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2025, NR 1459 Betreff: Kommunales Wahlrecht für Wohnungslose unterstützen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um selbst oder durch Institutionen oder Vereine wohnungslose Menschen in Frankfurt am Main über die neue gesetzliche Möglichkeit zu informieren und dabei zu unterstützen, bei dauerndem Aufenthalt in Frankfurt am Main an den Kommunalwahlen am 15. März 2026 teilzunehmen. Begründung: Bei der Kommunalwahl im März 2026 haben wohnungslose Menschen erstmals kommunales Wahlrecht. Diese Möglichkeit dürfte allerdings den meisten Menschen, insbesondere den meisten der Betroffenen, nicht bekannt sein, ebenso wenig wie das Verfahren zur Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1459 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1459 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7063, 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 26.01.2026 Aktenzeichen: 12-1

  • Nachhaltigkeitsstrategie ergänzen
    NR
    04.12.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2025, NR 1460 Betreff: Nachhaltigkeitsstrategie ergänzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 180/25 wird wie folgt ergänzt: 1. Die Bekämpfung von Armut und Hunger werden prioritär in die Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. 2. Im weiteren Prozess wird jedes Handlungsfeld mit dem 5. Nachhaltigkeitsziel, der Geschlechtergleichheit, als Querschnittsaufgabe verbunden. 3. Die städtische Zuständigkeit für den Flugverkehr in Frankfurt im Handlungsfeld "Nachhaltige Mobilität" wird anerkannt. 4. Der erste Satz des Punktes VIII wird wie folgt ersetzt: "Der Magistrat wird beauftragt, dezernatsübergreifend die zur Umsetzung der Strategie und des Monitorings benötigten Ressourcen zu ermitteln und bei den künftigen Haushaltsplanungen geeignet zu berücksichtigen." Begründung: Die Agenda 2030 stellt ein Zielsystem mit 17 Nachhaltigkeitszielen - den Sustainable Development Goals (SDGs) - dar, dass die nachhaltige Entwicklung weltweit vorantreiben soll. Die Verfolgung dieser Ziele in Frankfurt soll Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene fördern und gleichzeitig die Lebensqualität der Frankfurter*innen erhöhen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich mit dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 68/18 vom 09.04.2018 und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2738 vom 24.05.2018 der Agenda für Nachhaltige Entwicklung angeschlossen. Mit Bericht des Magistrats B 643/20 vom 04.12.2020 wurde als erste Bestandsaufnahme ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Fünf Jahre später wird nun eine Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt, die nicht auf alle der 17 SDGs adäquat oder z.T. überhaupt nicht eingeht. Das vorliegende Dokument ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dass sich das vorliegende Dokument lediglich auf vier Handlungsfelder bezieht, allerdings nicht ausreichend. Die Länder der UNO haben bewusst in ihren 17 Zielen eine Reihung vorgenommen, die Ziele Armuts- und Hungerbekämpfung an die vorderste Stelle gesetzt und mit der Platzierung an Platz 1 und Platz 2 eine besondere Bedeutung zugemessen. Auch Frankfurt sollte angesichts von Obdachlosigkeit, Alters- und Kinderarmut und schwierigen Lagen in der Ernährungssicherheit der Überwindung von Armut in allen Formen, die Sicherung von ausreichender und gesunder Ernährung sowie die Schaffung von Voraussetzungen für Gesundheit und Wohlergehen, also das menschliche Wohlergehen, prioritären Stellenwert einräumen. Im Handlungsfeld "Nachhaltige Mobilität" wird die Zuständigkeit des Flugverkehrs als "außerhalb der Stadt Frankfurt" definiert. Nicht nur gehört das Flughafengelände mit Ausnahme der Startbahn West komplett zum Stadtgebiet Frankfurt, sondern auch der 21-prozentige-Anteil der Stadt Frankfurt (über die Stadtwerke) können nicht übersehen werden. Die städtische Zuständigkeit für den Flughafen und etwaige Strategien müssen in das Handlungsfeld mitaufgenommen werden. Die dauerhafte Aufgabe der Weiterentwicklung, Umsetzung und des Monitorings der Nachhaltigkeitsstrategie kann nicht ohne zusätzliches Personal bewältigt werden. Dabei sei betont, dass Monitoring die kontinuierliche Überwachung von Vorgängen und Daten ist, während Berichterstattung lediglich eine strukturierte Aufbereitung und Analyse dieser Daten in Berichten ist. Monitoring sammelt Rohdaten, oft in Echtzeit, um frühzeitig Probleme zu erkennen, während Reporting retrospektiv erfolgt und Entwicklungen analysiert. Die Nachhaltigkeitsstrategie benötigt zur Umsetzung und zum Monitoring der Strategie zusätzliche Stellen, sie kann also nicht im Rahmen der vorhandenen Mittel der verantwortlichen Dezernate abgebildet werden. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 180 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 140 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und FDP gegen Linke, AfD und Herr Rudloff (= Zustimmung); GRÜNE und Herr Can (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 13 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Ablehnung); FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP und AfD gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die Vorlage NR 1460 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, BFF und FDP gegen 3 GRÜNE und SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffern 3. und 4.: CDU, BFF und FDP gegen 2 GRÜNE und SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 14 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (NR 1497 = Ablehnung, M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 = Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage NR 1460 (bei Stimmengleichheit) wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen 2 GRÜNE und SPD (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen Linke und fraktionslos (= Annahme); GRÜNE, FDP, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 180 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/Linke, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und farbechte/Linke (= Zustimmung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung SPD 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, Linke und SPD gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 180 und NR 1460 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss, NR 1497 = Ablehnung) FRAKTION (M 180 und NR 1460 = Annahme, NR 1497 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) bei Abwesenheit FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen Linke (= Annahme); bei Abwesenheit FREIE WÄHLER 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1460 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Linke (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1460 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, Volt und Linke (= Annahme) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 16 Die antragstellende Fraktion weist auf folgende redaktionelle Änderung im Tenor der Vorlage NR 1460/25 hin: Das Wort "Flugverkehr" unter Punkt 3. wird durch das Wort "Flughafen" ersetzt. Der Geschäftsordnungsantrag der Gartenpartei die Vorlage M 180, NR 1460 und NR 1497 bis zur turnusmäßigen nächsten Sitzung zurückzustellen wird bei Enthaltung von CDU und AfD abgelehnt. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 180 und NR 1460 = Ablehnung, NR 1497 = Annahme) Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 180, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1460 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Den Ziffern 3. und 4. der Vorlage NR 1460 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1497 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yimaz (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 180 = Ablehnung, NR 1460 und NR 1497 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 180 = Annahme, NR 1460 und NR 1497 = Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage M 180 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1460 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, Linke, BFF und AfD (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7161, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Akteneinsichtsausschuss „Abriss- und Neubauvorhaben im Oeder Weg 7478“
    NR
    04.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2025, NR 1461 Betreff: Akteneinsichtsausschuss "Abriss- und Neubauvorhaben im Oeder Weg 74-78" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Gemäß § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung richtet diese einen Akteneinsichtsausschuss "Abriss und Neubauvorhaben im Oeder Weg 74-78" ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Aufklärung über die erteilte Abriss- und Neubaugenehmigung für die Liegenschaft am Oeder Weg 74-78. Insbesondere soll Einsicht in das Gutachten über den Gebäudezustand gewährt werden, das den Abriss ermöglicht hat. Begründung: Die drei Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich bis zuletzt im Besitz der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) befanden, sollen Ende 2025 abgerissen werden. Die insgesamt 31 Wohnungen stehen seit 2018 leer und wurden damals aufgrund statischer Mängel geräumt. Die VBL, eine öffentliche Institution, ist für den enormen jahrelangen Instandhaltungsstau in der Siedlung verantwortlich und hat die Liegenschaften im Sommer 2025 höchstbietend veräußert. Der neue Eigentümer Aberdeen Investments Deutschland, ein finanzstarker Immobilieninvestor, plant einen profitablen Neubau mit 34 Wohnungen. Das Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass statische Mängel vorliegen, und das als Grundlage für die Abrissgenehmigung durch die Bauaufsicht herangezogen wurde, wurde den Mieter*innen nicht offengelegt. Da zahlreiche langjährige Mieter*innen, die zuvor in günstigen Bestandswohnungen und in guter Innenstadtlage lebten, dauerhaft verdrängt wurden, muss genau geprüft werden, ob ein Abriss wirklich unausweichlich ist und ob er hätte verhindert werden können. Dazu müssen die sachlichen Hintergründe der Abrissgenehmigung geprüft werden, insbesondere die Inhalte des Gutachtens sowie der Schriftverkehr zwischen VBL, dem Labor, das das Gutachten erstellt hat, und der Bauaufsicht. Mittlerweile wurden Voruntersuchungen zur Bausubstanz in den benachbarten Gebäuden Adlerflychtstraße 35-41, im Röderbergweg 199 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a vorgenommen, die ebenfalls zum Wohnungsbestand der VBL gehörten. Auch dort wurde eine auffällige Statik festgestellt. Die Mieter*innen sind über die Zukunft ihrer günstigen Mietverhältnisse verunsichert, da sie eine ähnliche Entmietung wie im Oeder Weg 74-78 befürchten. Um einen verantwortungsvollen künftigen Umgang mit Abriss und Verdrängung zu ermöglichen, ist eine Aufklärung über die Hintergründe der erteilten Abrissgenehmigung notwendig. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Dem Antrag NR 1461 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1461 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem Antrag NR 1461 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1461 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7143, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026

  • Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark
    OAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2025, OA 587 entstanden aus Vorlage: OF 943/3 vom 16.10.2025 Betreff: Nachfrage zur Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 6820/25 OBR 3; ST 1717/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 01.04.2026 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob aus seiner Sicht ein Prüfantrag mit konkreten Vorschlägen für die Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark mit einer derart allgemein gehaltenen Stellungnahme hinreichend beantwortet sein soll. Begründung: In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Im vorliegenden Fall hatten die Frankfurter Neue Presse und die Frankfurter Rundschau berichtet, nachdem ein Experte in der Sitzung des Ortsbeirats ausführlich auf die Problematik der Lichtverschmutzung an besagten Stellen eingegangen war. Allein das lässt auf eine allgemeine Interessenlage schließen. Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Sorgfalt bei der Beantwortung dieser Anregung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 587 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung), Linke (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen am 17.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 587 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 7058, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 § 485, 1. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Frauen vom 17.09.2026

  • Nachfrage zum Unteren Sandweg
    OAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2025, OA 588 entstanden aus Vorlage: OF 972/3 vom 14.11.2025 Betreff: Nachfrage zum Unteren Sandweg Vorgang: OM 7191/25 OBR 3; ST 1785/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, warum aus seiner Sicht vergleichsweise geringe Veränderungen im Sandweg, die die gefährliche Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im unteren Sandweg deutlich entschärfen würden, umfangreiche "Prüfungen und Abstimmungen" erfordern, die auf Jahre hinweg nicht absehbar sind. Die Anregung OM 7191 wurde von den Ortsbeiräten 3 und 4 aufwendig beraten und beschlossen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1785 ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat seit Jahren zu allen auch geringfügigen Verbesserungsvorschlägen zur unteren Berger Straße und dem Sandweg mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Der vorliegende Vorschlag könnte die unzumutbare Situation im Sandweg deutlich verbessern und wäre eine gute Interimslösung, auch wenn in irgendwelchen zukünftigen Jahren irgendwelche noch nicht absehbaren Prüfungen stattfinden sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7191 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1785 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2026, ST 1256 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 20.08.2026, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7059, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026

  • Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG)
    OAOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2025, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 954/3 vom 30.10.2025 Betreff: Sanierung der Gellertsiedlung durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) Vorgang: NR 1381/25 Linke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der Gellertsiedlung sicherzustellen, dass die folgenden Punkte als Anweisung an die ABG gegeben, durch diese beachtet und entsprechend umgesetzt werden: 1. Die temporäre Entmietung wird auf das absolute Mindestmaß begrenzt. 2. Allen Mieter:innen wird eine Rückkehr in die bisherige Wohnung auf Basis des alten Mietvertrags ermöglicht. 3. Das Modernisierungsförderprogramm der Stadt Frankfurt wird in Anspruch genommen oder die dortigen Regeln zum Schutz der Mieter:innen werden freiwillig eingehalten. 4. Die energetische Sanierung wird an das Alter der Gebäude angepasst, auf einen teuren High-End-Standard wird verzichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 123 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 17.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 589 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und FDP (= Ablehnung) sowie Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7060, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 92-40

  • Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in Fechenheim
    OFOB 11
    04.12.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2025, OF 804/11 Betreff: Kostenübernahme für Steckdoseninstallation der Weihnachtsbeleuchtung in Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget die Kosten für die Installation von Steckdosen gemäß Angebot Nr. 371.400.25-J der SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH. Für die zwei im Angebot aufgeführten Steckdosenpositionen (Montagekosten inkl. Material, netto 820,08 €) wird die Bruttoposition (inkl. 19 % MwSt = 976,90 €) übernommen. Die Steckdosen befinden sich in Fechenheim in den Straßen "Alt-Fechenheim" und "Birsteiner Straße". Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Für die Weihnachtsbeleuchtung ist die Installation zusätzlicher Steckdosen in Fechenheim erforderlich. Die SRM Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH hat hierzu ein entsprechendes Angebot vorgelegt. Da die Stromversorgung im öffentlichen Raum erfolgt und die Beleuchtung im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Kostenübernahme aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 458 2026 Die Vorlage OF 804/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe
    OFOB 3
    04.12.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2025, OF 979/3 Betreff: Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim Kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Budgetmittel in ausreichender Höhe in den Haushalt eingestellt. Begründung: Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom Kommunalen Betrieb (Letzteres wie z.B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Etatanregung EA 139 2025 Die Vorlage OF 979/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann
    OIBOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 455 entstanden aus Vorlage: OF 961/3 vom 14.11.2025 Betreff: Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann Der Magistrat wird gebeten, das Ehrengrab von Ludwig Landmann instand zu setzen. Für die Instandsetzung des Ehrengrabs von Ludwig Landmann (fachgerechte Reinigung) stellt der Ortsbeirat bis zu 500 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget bereit. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Grabplatte des Ehrengrabs von Ludwig Landmann ist in einem schlechten Zustand. Sie bedarf dringend einer fachgerechten Reinigung, um ein würdiges Erinnern an Ludwig Landmann als herausragende Persönlichkeit der Frankfurter Stadtgeschichte zu gewährleisten. Laut Kostenvoranschlag eines angefragten Steinmetzmeisters belaufen sich die Reinigungskosten auf 465 Euro. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 913

  • Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026
    OIBOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 456 entstanden aus Vorlage: OF 962/3 vom 14.11.2025 Betreff: Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz 2026 Für die Finanzierung der temporären Spielstraße Heideplatz im Jahre 2026 an jedem Mittwoch vom 01.04.2026 bis 21.10.2026 werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 7.500 Euro zur Verfügung gestellt. Damit wird die temporäre Spielstraße Heideplatz hälftig vom Ortsbeirat mitfinanziert. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die temporäre Spielstraße am Heideplatz ist ein seit vielen Jahren etabliertes Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald im Stadtteil. Es ist pädagogisch wertvoll und schafft für Kinder zusätzliche Spiel-, Bewegungs- und Begegnungsmöglichkeiten und stärkt damit auch das soziale Miteinander im angrenzenden Sozialraum. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 7.500 Euro die Hälfte der Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 902

  • Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026
    OIBOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.12.2025, OIB 457 entstanden aus Vorlage: OF 964/3 vom 20.11.2025 Betreff: Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 Für die Finanzierung der Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz 2026 durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien werden aus den Mitteln des Ortsbeiratsbudgets 4.500 Euro zur Verfügung gestellt. Dies entspricht, wie bisher, einem Drittel der Gesamtkosten. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzbetreuung auf dem Merianplatz durch die Nachbarschaftshilfe Bornheim an jedem Montag und Freitag vom Beginn der Osterferien bis zum Ende der Herbstferien stellt ein pädagogisch wertvolles Freizeitangebot mit vielfältigen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder im angrenzenden Sozialraum dar. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Angebot - wie in der Vergangenheit - auch in diesem Jahr wieder und übernimmt mit 4.500 Euro ein Drittel der Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2026, ST 898

  • Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße
    OIOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 04.12.2025, OI 129 entstanden aus Vorlage: OF 971/3 vom 19.11.2025 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße Vorgang: E201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., §&n bsp;6803/25 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, aus dem Sondertopf für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen die Mülleimer auf der unteren Berger Straße durch Müllgaragen zu ersetzen. Zusätzlich sollte auf der Berger Straße das Intervall der Nassreinigung der Müllbehälter erhöht werden. Die untere Berger Straße als Einkaufsstraße mit viel Gastronomie braucht Mülleimer, die z. B. auch Pizzakartons aufnehmen können und krähensicher sind. Gerade auf einer so stark frequentierten Einkaufsstraße mit viel Außengastronomie ist die Nassreinigung eine wichtige Maßnahme für Sauberkeit und Hygiene. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Antrag vom 30.09.2025, NR 1378 Versandpaket: 10.12.2025

  • Müllgaragen für den Friedberger Platz
    OIOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 04.12.2025, OI 130 entstanden aus Vorlage: OF 970/3 vom 14.11.2025 Betreff: Müllgaragen für den Friedberger Platz Vorgang: E 201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24; NR 1378/25 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., §&n bsp;6803/25 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 201), gebeten, im Rahmen des Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen", auf dem Friedberger Platz an entgegengesetzten Enden zwei Müllgaragen aufzustellen. Der Friedberger Platz ist ein sehr beliebter Treffpunkt mit entsprechendem Müllaufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Antrag vom 30.09.2025, NR 1378 Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 143 Versandpaket: 10.12.2025

  • Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7860 entstanden aus Vorlage: OF 944/3 vom 16.10.2025 Betreff: Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße Im Bereich des Oeder Wegs/Ecke Glauburgstraße kommt es regelmäßig zu langen Wartezeiten an den Ampeln, sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrer und Fußgänger. Beobachtungen vor Ort zeigen jedoch, dass das tatsächliche Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt häufig gering ist und die aktuelle Ampelschaltung zu unnötig langen Stopps führt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die bestehenden Ampelanlagen am Oeder Weg im Kreuzungsbereich zur Glauburgstraße weiterhin verkehrlich notwendig sind; 2. ob die Verkehrsregelung an dieser Stelle durch eine Bedarfsampel oder Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und gegebenenfalls zusätzliche Beschilderungen effizienter gestaltet werden kann; 3. ob durch eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs die Wartezeit für alle Verkehrsteilnehmer reduziert und der Verkehrsfluss verbessert werden kann. Sollte die Entfernung der Ampelanlage nicht möglich sein, sollte zumindest der Einsatz von grünen Pfeilen für den Kfz- und Radverkehr geprüft werden (für Rechtsabbieger aus der Glauburgstraße in den nördlichen Oeder Weg und für Rechtsabbieger aus dem südlichen Oeder Weg in die Glauburgstraße). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 865 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7861 entstanden aus Vorlage: OF 948/3 vom 16.10.2025 Betreff: Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg Vorgang: OM 5165/24 OBR 3; ST 1956/24 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1956 bereits für das Frühjahr 2025 angekündigte Installation von Fahrradbügeln umzusetzen. Begründung: Der Antrag dient der Erinnerung, damit das Amt eine überfällige Verfügung erlassen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 538

  • Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7862 entstanden aus Vorlage: OF 949/3 vom 09.10.2025 Betreff: Fahrradbügel obere Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der oberen Martin-Luther-Straße auf dem breiten Gehweg neben und hinter den Bäumen auf Höhe der Hausnummern 28 und 32 Fahrradbügel zu errichten. Außerdem soll an der Einmündung der oberen Martin-Luther-Straße vom Rondell kommend auf der östlichen Seite durch die Errichtung von Fahrradbügeln auf dem Gehweg rechts und links der Überquerungsmöglichkeit (mit ausreichend Platz für die Querung) verhindert werden, dass der Querungsbereich zugeparkt wird. Begründung: Bürger und Bürgerinnen verwiesen auf den hohen Bedarf an Fahrradbügeln auf der oberen Martin-Luther-Straße. Durch die Errichtung auf dem Gehweg neben und hinter den Bäumen könnten darüber hinaus die Baumscheiben besser geschützt werden, die im Moment von Autos zugeparkt werden. Die Einmündung der Straße auf der östlichen Seite ist regelmäßig so zugestellt, dass kein Durchkommen mehr möglich ist und die Straße dort nicht überquert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 565 Antrag vom 22.04.2026, OF 2/3 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 50 Aktenzeichen: 66-2

  • Fahrradständer in der Schleiermacherstraße
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7863 entstanden aus Vorlage: OF 950/3 vom 16.10.2025 Betreff: Fahrradständer in der Schleiermacherstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Fußgängerübergang vor der Schleiermacherstraße 10 bis 12 derart erweitert werden kann, dass dort Fahrradständer, vor allem auch für Lastenräder, eingerichtet werden können. Begründung: In den engen Straßen rund um den Heideplatz gibt es einen hohen Bedarf an Fahrrad- und Lastenfahrradstellplätzen. Aus Mangel an geeigneten Abstellplätzen wird häufig vor dem Jugendhaus Heideplatz geparkt. Diese Fahrradständer sind aber reserviert für die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen. Die an den Fußgängerübergang angrenzende (Park-)Fläche vor dem Haus in der Schleiermacherstraße 10 bis 12 (siehe Fotos) könnte sich in den engen Straßen als Fläche für Fahrradständer eignen. Sollte es möglich sein, dort - zwischen Fußgängerüberweg und Einfahrt - Fahrradständer einzurichten, sollte das möglichst bald umgesetzt werden, da die Parkplatznot groß ist. Fotos: F. Merkel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2026, ST 673 Aktenzeichen: 66-2

  • Sanierungsmaßnahme Gellertstraße
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7864 entstanden aus Vorlage: OF 960/3 vom 19.11.2025 Betreff: Sanierungsmaßnahme Gellertstraße Auf der letzten Ortsbeiratssitzung wurde die Sanierungsmaßnahme der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) im Bereich Gellertstraße vorgestellt. Es wurde seitens der ABG erläutert, dass die Wohnungen aufgrund des Umfangs während der Sanierungen nicht bewohnbar sein werden und den Mietparteien Ersatzwohnraum angeboten wird. Für die Mieterinnen und Mieter eine große Zumutung. Dazu wurden den Mieterinnen und Mietern viele Zusagen gemacht, wie z. B. eine Ersatzwohnung in einem Wunschstadtteil, gleiche Miethöhe wie bisher für die Ersatzwohnung, Übernahme der Umzugskosten und Garantie der Rückzugsmöglichkeit zu einem festgelegten Mietpreis. Dies sollte den Mieterinnen und Mietern im Nachgang der Sitzung schriftlich zugesichert werden. Bezüglich der Außendämmung wurde dem Ortsbeirat 3 zugesichert, dass die Außengestaltung der aktuellen Backsteingestaltung nachempfunden wird. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der von der ABG getätigten Zusagen gegenüber Mieterinnen und Mietern und gegenüber dem Ortsbeirat 3 über das Baudezernat eng zu begleiten und nachzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 633 Aktenzeichen: 92-40

  • Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7865 entstanden aus Vorlage: OF 965/3 vom 20.11.2025 Betreff: Endlich ganzjährig nutzbare Toiletten für den Günthersburgpark schaffen Vorgang: OM 6388/25 OBR 3 Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2025 den Magistrat gebeten, die Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich zu machen (OM 6388). Bis heute hat der Magistrat dazu keine Stellung bezogen. An der Situation im Günthersburgpark hat sich nichts geändert. Dort stehen in den Herbst- und Wintermonaten selbst an Sonntagnachmittagen keine Toiletten zur Verfügung. Für die vielen Familien, Kinder und Parkbesucher ist das weiterhin ein unhaltbarer Zustand. In vergleichbaren Parks, wie dem Adolph-von-Holzhausen-Park und dem Grüneburgpark, existieren längst funktionsfähige Lösungen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, im Günthersburgpark auf Höhe des Spielplatzes endlich eine ganzjährig nutzbare barrierefreie Toilette aufzustellen. Die Lösungen im Adolph-von-Holzhausen-Park und im Grüneburgpark können dabei als Vorbilder dienen. Der Ortsbeirat erklärt sich bereit, die Anschaffung und Aufstellung einer solchen Toilette mit Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6388 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 489

  • Konzept für kleinteilige Büros im Nordend erstellen
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7866 entstanden aus Vorlage: OF 966/3 vom 20.11.2025 Betreff: Konzept für kleinteilige Büros im Nordend erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die Zurverfügungstellung von kleinteiligen Büros für Gewerbetreibende im Nordend zu erstellen. Begründung: Viele kleine Gewerbetreibende brauchen keine großen Büros. Sehr oft werden dann kleine Wohnungen angemietet, die als Büro benutzt werden. Sollten für diese kleinen Gewerbetreibenden adäquate Gewerbeflächen zur Verfügung stehen, könnte ein Teil der als Büros genutzen Wohnungen wieder als Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2026, ST 411 Aktenzeichen: 92-3

  • Verbesserung der Beleuchtung auf der unteren Berger Straße
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7867 entstanden aus Vorlage: OF 967/3 vom 19.11.2025 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung auf der unteren Berger Straße Die untere Berger Straße ist abends stockdunkel, da die aktuelle Beleuchtung nicht ausreicht, um die Straße auf beiden Seiten zu beleuchten. Für eine Einkaufsstraße - gerade in den Herbst- und Wintermonaten - absolut unbefriedigend. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, wie die Beleuchtungssituation auf der unteren Berger Straße verbessert werden kann, unter Berücksichtigung der Insektenfreundlichkeit. Begründung: Im Bereich der Berger Straße wird in absehbarer Zeit eine größere Baumaßnahme erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte die Installation einer neuen oder zusätzlichen Beleuchtung gleich mit erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 566 Antrag vom 18.04.2026, OF 17/3 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 60 Aktenzeichen: 91-52

  • Wiederherstellung des Pollers in der Eisernen Hand
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7868 entstanden aus Vorlage: OF 968/3 vom 14.11.2025 Betreff: Wiederherstellung des Pollers in der Eisernen Hand Der Magistrat wird gebeten, den Poller beim Straßenübergang vor der katholischen Gemeinde St. Bernhard, Eiserne Hand 2 bis 4, wieder einzusetzen. Seit der Poller entfernt wurde, parken regelmäßig Autos auf dem Teil des Gehwegs, der eigentlich als Übergang auf die andere Straßenseite dient. Begründung: Der Poller auf dem Teil des Gehwegs, der als Übergang auf die andere Straßenseite dient, wurde entfernt. Seitdem blockieren parkende Autos auf dem Gehweg den Übergang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2026, ST 626 Aktenzeichen: 66-2

  • Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7869 entstanden aus Vorlage: OF 969/3 vom 19.11.2025 Betreff: Barrierefreier Zugang zum 3. Polizeirevier Vom Besucherparkplatz des Polizeipräsidiums kann das 3. Revier und das Polizeipräsidium ausschließlich über Stufen erreicht werden, es sei denn, man geht vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Eschersheimer Landstraße und neben dem U-Bahn-Treppenaufgang zum Eingang des 3. Revieres/Polizeipräsidiums bzw. vom Besucherparkplatz über den Bürgersteig bis zur Bertramstraße und dort entlang des Hauses bis zum Eingang des 3. Revieres/Präsidium. Ein direkter Zugang vom Besucherparkplatz neben den Stufen zum Präsidium/3. Revier ist nicht möglich, obwohl dort sogar zwei Behindertenparkplätze ausgewiesen sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, mit dem zuständigen Hessischen Innenministerium in Kontakt zu treten, um einen direkten barrierefreien Zugang vom Parkplatz aus zu ermöglichen. Zusätzlich müsste das Zufahrtsschild zum Besucherparkplatz geändert werden. Aktuell weisen zwei Schilder auf die Parkplatzeinfahrt hin: rechts zum Besucherparkplatz und links zum "3. Revier + KDD". Tatsächlich ist jedoch der rechte Parkplatz der Besucherparkplatz und die linke Seite für Einsatzfahrzeuge gesperrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2026, ST 290 Aktenzeichen: 33

  • Fahrradbügel im Baumweg
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7870 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 19.11.2025 Betreff: Fahrradbügel im Baumweg Der Magistrat wird gebeten, im Baumweg - im Kreuzungsbereich mit der Julius-Heymann-Straße - Fahrradbügel auf der südlichen Seite vor dem (Friseur-)Ladengeschäft und gegenüber auf der nördlichen Seite vor der Hausnummer 12 zu installieren und zusätzlich in diesem Zuge eine Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu schaffen. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die Betonpoller vor der Synagoge eventuell durch Fahrradständer ersetzt werden könnten, um das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Begründung: Im Baumweg gibt es zwischen Berger Straße und Sandweg nicht einen einzigen Fahrradbügel. Im Baumweg 8, bei Frauen in Bewegung e. V. (FIB), trainieren über 300 Frauen und Mädchen, die häufig das Fahrrad nutzen. Auch in den benachbarten Häusern gibt es viele Organisationen (Schneiderei Zorn und Freund, Frauenverein für Selbstverteidigung, Bund Deutscher Pfadfinder), deren Besucherinnen und Besucher mit dem Fahrrad kommen. Das führt dazu, dass Räder an Zäunen oder Straßenschildern im öffentlichen Verkehrsraum angeschlossen werden, was immer wieder zu Konflikten mit der Nachbarschaft und zu Fuß Gehenden auf den sowieso schon viel zu engen Gehwegen führt. Die erwähnte Kreuzung ist als Verbindung zum Anlagenring von zu Fuß gehenden stark frequentiert. Durch die Maßnahme würde die Querungsmöglichkeit vereinfacht und insgesamt sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2026, ST 481

  • Schulwegsicherheit PhormsSchule
    OMOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2025, OM 7871 entstanden aus Vorlage: OF 980/3 vom 19.11.2025 Betreff: Schulwegsicherheit Phorms-Schule Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherheit der Phorms-Schule umzusetzen: 1. Einrichtung einer "Drop-off-Zone" entweder im Bereich der Eschersheimer Landstraße, Höhe Einmündung Fürstenberger Straße, oder auf der Holzhausenstraße auf der südlichen Seite nach der Einmündung der Justinianstraße in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr und 14:45 Uhr bis 15:45 Uhr; 2. Anbringen eines Schildes "Achtung Schule" (Spielende Kinder) im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit dem Oeder Weg; 3. Einrichtung eines Zebrastreifend im Bereich der Kreuzung der Fürstenberger Straße mit der Justinianstraße. Wenn das nicht möglich sein sollte, Installation einer Querungshilfe und "Achtung Schule"-(Spielende Kinder)-Schilder. Zusätzlich sollten im Kreuzungsbereich auf der südlichen Seite der Fürstenberger Straße und auf der östlichen Seite der Justinianstraße Fahrradständer auf jeweils einem Parkplatz installiert werden, um die Einsehbarkeit der Kreuzung zu erhöhen. Begründung: Maßnahmen zur Schulwegsicherheit wurden der Schule bereits vor mehreren Jahren in Aussicht gestellt. Passiert ist leider nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2026, ST 949 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 07.05.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

  • Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen
    VOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1345 entstanden aus Vorlage: OF 937/3 vom 16.10.2025 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der "Roten Eule" in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: von der Ungewissheit, ob die "Rote Eule" gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen, wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die "Rote Eule" blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert zu berichten, a. wie er die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt; b. wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen; c. wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen; d. welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der "Roten Eule" künftig nicht wiederholt; e. welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein werden; f. welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen; g. inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2026, ST 385 Aktenzeichen: 40-4

  • Wie ist der Stand zur Campusmeile?
    VOB 3
    04.12.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.12.2025, V 1346 entstanden aus Vorlage: OF 946/3 vom 16.10.2025 Betreff: Wie ist der Stand zur Campusmeile? Vorgang: B 270/25 Bereits im Jahr 2022 wurde die Tankstelle gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek entfernt, um die Entwicklung der Campusmeile voranzubringen. Seither ist auf dem Grundstück jedoch keinerlei bauliche Entwicklung zu erkennen. Im letzten Bericht (B 270) wurde mitgeteilt, dass weiterhin Gespräche stattfinden, konkrete Maßnahmen sind jedoch bislang ausgeblieben. Das Grundstück steht nunmehr seit über drei Jahren leer, während im Nordend akuter Wohnungsmangel herrscht. Angesichts steigender Mieten und des hohen Bedarfs an Wohnraum ist es aus Sicht des Ortsbeirates nicht hinnehmbar, dass eine so zentrale Fläche ungenutzt bleibt. Sollte eine Einigung zum weiteren Verfahren der Campusmeile nicht zeitnah erzielt werden, sollten alternative Nutzungen, insbesondere für den Wohnungsbau, ernsthaft geprüft werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, über den aktuellen inhaltlichen Stand der Planungen und Gespräche zur sogenannten Campusmeile zu berichten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte dargestellt werden: 1. Welche konkreten Fortschritte wurden erzielt? 2. Ob und mit welchen Akteuren, insbesondere dem Land Hessen, und Investoren werden weiterhin Gespräche geführt? 3. Welche zeitlichen Perspektiven bestehen für eine bauliche Umsetzung? 4. Welche alternativen Nutzungsüberlegungen bestehen, sollte es in absehbarer Zeit keine Einigung zur Campusmeile geben (z. B. Wohnungsbau mit u. a. auch Studentenwohnheimen)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.07.2025, B 270 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2026, ST 699 Antrag vom 06.08.2026, OF 84/3 Aktenzeichen: 61-00

  • Auswirkungen des Baulandbeschlusses
    A
    03.12.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 03.12.2025, A 385 Betreff: Auswirkungen des Baulandbeschlusses Im Jahr 2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Baulandbeschluss. Durch diesen Baulandbeschluss gelten in Frankfurt zukünftig einheitliche Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbaulandflächen. Hierzu zählen verbindliche Quoten von 30 Prozent für gefördertes Wohnen. Dazu kommt ein Anteil von 15 Prozent nach Konzeptverfahren für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte, eine Quote von 15 Prozent für freifinanzierten Mietwohnungsbau und ein Anteil von 10 Prozent für preisreduzierte Eigentumswohnungen. Es gab und gibt aus der Privatwirtschaft anhaltende Kritik am Baulandbeschluss. So wird er als Investitionshemmnis für die Privatwirtschaft wahrgenommen und führe zu steigenden Preisen und Mieten für Wohnungen. Es war vorgesehen, dass der Beschluss in regelmäßigen Abständen evaluiert und passgenau weiterentwickelt wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Wie hat sich der Baulandbeschluss bisher auf die Bautätigkeit in der Stadt Frankfurt ausgewirkt? 2. Wie hat sich der Baulandbeschluss bisher auf die Investitionstätigkeit im Immobiliensektor ausgewirkt? 3. Welche Verlagerung von Bauprojekten in das Frankfurter Umland aufgrund des Baulandbeschlusses konnte der Magistrat bisher ggf. registrieren? 4. Welche Auswirkungen hatte der Baulandbeschluss bisher auf die Entwicklung der Immobilienpreise in der Stadt Frankfurt? 5. Welche Auswirkungen hatte der Baulandbeschluss bisher auf den Frankfurter Mietspiegel? 6. Welche Rückmeldungen von Unternehmen hat der Magistrat bzgl. des Baulandbeschlusses und dessen Auswirkungen auf dessen Geschäftstätigkeit bisher erhalten? 7. Sind aktuell Änderungen am Baulandbeschluss geplant und wenn ja, welche? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.02.2026, B 74 Versandpaket: 10.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Nidda-Altarm „Niddainsel“ an den Grill’schen Altarm anschließen
    NR
    03.12.2025 · GRÜNE, SPD, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 03.12.2025, NR 1458 Betreff: Nidda-Altarm "Niddainsel" an den Grill'schen Altarm anschließen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der erfolgreiche naturnahe Ausbau der Nidda fortgesetzt werden kann, um in einem nächsten Schritt den Altarm, der die vom SV Orplid Frankfurt e.V. genutzte Niddainsel umschließt, an den Grill'schen Altarm anzuschließen. Dadurch könnte sichergestellt werden, dass auch dieser Altarm in Zukunft ständig durchflossen wird. Hierzu könnte das vorhandene Bachbett im Niedwald genutzt werden. Zur Realisierung dieser Maßnahme soll zudem geprüft werden, ob eine Finanzierung durch Ausgleichsabgaben möglich ist. Begründung: Der naturnahe Ausbau der Nidda ist eine Erfolgsgeschichte. Viele Menschen und Tiere erfreuen sich an den renaturierten Flussabschnitten und den angeschlossene Altarmen. Bei der Gewässerschau am 13.03.2025 wurde der sehr gut gelungene Anschluss des Grill´schen Altarms besichtigt und positiv hervorgehoben. Die kaum durchflossenen Bachläufe im Niedwald und der Altarm um die Niddainsel würden durch den Anschluss an den Grill'schen Altarm naturnah ausgebaut und ökologisch deutlich aufgewertet. Dies entspricht den Vorgaben von § 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), welcher den naturnahen Ausbau von Gewässern vorschreibt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.05.2026, B 157 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1458 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage NR 1458 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7142, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 90-3

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