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Vergaberegelungen für Vollzeit-Betreuungsplätze in Frankfurt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft die aktuellen Vergaberegelungen für Vollzeit-Betreuungsplätze in Frankfurt. Angesichts des Mangels an Betreuungsangeboten wird nach der Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe gefragt. Dies ist von hoher Relevanz für die Erwerbstätigkeit von Familien.

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Frage an den Magistrat

In seinem Bericht B 414/25, "Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung", verweist der Magistrat auf den Mangel an Betreuungsangeboten für Kinder in Frankfurt, etwa verursacht durch Personalmangel in Kitas, der die Erwerbstätigkeit von Müttern und Familien erschwert.

Vor dem Hintergrund dieser Mangelsituation frage ich den Magistrat:

Welche Vergaberegelungen gelten aktuell für die in Frankfurt vorhandenen Vollzeit-Betreuungsplätze - Kitas, Hort, Kindertagespflege, Ganztagsangebote an Schulen, gegebenenfalls weitere Angebote - und wie werden diese gehandhabt, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Gleichbehandlung?

Antwort des Magistrats

Für die Vergabe der Plätze gelten stadtweite und trägerübergreifende Aufnahmekriterien, die sich an den Förderkriterien des SGB VIII, § 22, orientieren, direkte Regelungen zu Aufnahmekriterien trifft das SGB VIII nicht.

Die Anwendung der stadtweiten Vergabekriterien werden mit der Finanzierungsvereinbarung für alle städtisch geförderten Träger/Einrichtungen verbindlich. Im kindernetfrankfurt werden die Vergabekriterien anhand einer Bepunktung abgebildet. Die Platzvergabe erfolgt dezentral durch die Einrichtungsleitungen mittels kindernetfrankfurt.

Da neben Kriterien zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie sozialen Kriterien auch träger- und einrichtungsspezifische Kriterien Grundlage für die Platzvergabe sind und die Platzvergabe auch mit Rücksicht auf die Belegung und die Personalressourcen in der Einrichtung in Trägerverantwortung erfolgt, wird eine Platzvergabe anlassbezogen überprüft. Aus Gründen des Datenschutzes können die zur Anwendung gekommenen Kriterien des Einzelfalls nicht veröffentlicht werden.

Eine regelhafte Überprüfung der Umsetzung der Vergabekriterien findet nicht statt. Zum einen würde dies, neben Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit, der im SGB VIII verankerten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den freien Trägern zuwiderlaufen. Zum anderen ist gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - vom 23. Oktober 2018, Aktenzeichen 5 C 15.17 - eine Bedarfsprüfung bei den Eltern nicht zulässig.

Die Frankfurter Vergabekriterien gelten seit über 15 Jahren, seither gab es rechtliche Entwicklungen. Derzeit befasst sich die AG § 78 Kindertagesbetreuung mit dem Thema der Platzvergabe. Eine Überprüfung und Überarbeitung der Vergabekriterien erfolgt unter Berücksichtigung der rechtlichen Entwicklungen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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