Umsetzung des Etatantrags E 220 zu Geschlechtergerechtigkeit
Zusammenfassung
Der Antrag E 220 zur Geschlechtergerechtigkeit in der Haushaltsplanung wurde im Jahr 2024 beschlossen und stellt einen wichtigen Schritt in der Gleichstellungspolitik dar. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über die Umsetzung dieses Antrags und seine Berücksichtigung im aktuellen Haushaltsentwurf zu geben.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFrage an den Magistrat
Im Juni 2024 hat die damalige Koalition im Haupt- und Finanzausschuss den Etatantrag E 220 zu "Geschlechtergerechtigkeit in der Haushaltsplanung", Gender Budgeting, beschlossen und ist damit einen jahrelang überfälligen kleinen ersten Schritt gegangen, dieses wichtige Anliegen anzugehen.
Ich frage den Magistrat:
Wie wurde der E 220 umgesetzt, und wie spiegelt sich das im aktuellen Haushaltsentwurf wider?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Christann,
meine Damen und Herren!
Der Etatantrag E 220 vom 06.06.2024, § 4994 Anlage 13 vom 11.07.2024, sieht vor, die Haushaltsplanung und Mittelvergabe verstärkt unter dem Aspekt der Geschlechter-gerechtigkeit auszurichten.
Hierzu haben bereits mehrere Arbeitsgespräche stattgefunden, in denen erste Vorgehens-weisen, mögliche Pilotbereiche sowie zentrale Fragestellungen identifiziert wurden. Ziel ist der schrittweise Aufbau eines geschlechtergerechten Haushalts unter Einbeziehung bestehender Datenlagen, städtischer Wirkungsdimensionen und der Bezüge zu den Nachhaltigkeitszielen - Sustainable Development Goals, SDGs.
Für die Umsetzung des Etatantrags ist eine wissenschaftliche Begleitung vorgesehen. Zudem sollen internationale Erfahrungen, insbesondere aus Schweden und der Schweiz, berücksichtigt werden.
Als erster Pilotbereich wurde der Sozialbereich - konkret die Zuschussvergabe - festgelegt. Künftig sollen Geschlechtermerkmale systematisch in Verwendungsnachweisen und im Zuschussmanagement erfasst werden.
Sobald erste Ergebnisse aus dem Pilotbereich vorliegen, ist die Durchführung einer Fachtagung geplant. Diese soll der Sensibilisierung dienen, bestehende Daten vorstellen und Kriterien für eine geschlechtergerechte Mittelvergabe entwickeln.
Für eine spätere Ausweitung des Ansatzes und mögliche Lenkungsentscheidungen ist eine umfassende Bestandserhebung unabdingbar. In einigen Bereichen liegen bereits Daten vor - zum Beispiel Mädchenförderung, Mobilitätsstudien -; bestehende Lücken sollen systematisch identifiziert und geschlossen werden.
Das Dezernat X führte beispielsweise in diesem Jahr eine repräsentative Umfrage zur Grünflächennutzung durch, bei der ebenfalls Alter und Geschlecht der Teilnehmenden erfragt wurden, siehe Pressemitteilung vom 23.10.2025. Die Umfrage ist ein Beispiel für die vielfältigen Gebiete, die im Rahmen des Gender Budgetings betrachtet werden können und sollten. Ergebnis war beispielweise, dass Frauen nur geringfügig häufiger Spielplätze, 19 Prozent, aufsuchen als Männer, 17 Prozent - nur zwei Prozent mehr.
Sie treffen ebenfalls häufiger Bekannte dort - 33Prozent, Männer: 27 Prozent -, machen ein Picknick - 26 Prozent; Männer: zwölf Prozent - und sehen es als Ausgleich für den nicht vorhandenen Garten - 17 Prozent; Männer: 13 Prozent.
Sie gehen dafür jedoch weniger häufig in Parks und Grünanlagen zum Joggen oder Walken - 25 Prozent; statt Männer: 32 Prozent.
(HINWEIS: Diese Prozentzahlen beziehen sich auf den "meist genutzten Park" - es wurden weiterhin der zweit und drittgenutzt Park abgefragt; mit anderen Prozentzahlen, die jedoch eine ähnliche Tendenz aufweisen.)
Wo die entsprechenden Daten noch nicht vorliegen, sollte demnach, ähnlich wie es hier bei der Nutzung von Parks und Grünflächen der Fall war, eine Evaluierung erfolgen.
Künftig soll zudem nachvollziehbar werden, auf welche Nachhaltigkeitsziele die jeweiligen Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main einzahlen. Dabei sind auch indirekte Effekte - etwa positive Wirkungen von Frauenförderung auf Familien - zu berücksichtigen.
Im aktuellen Haushaltsentwurf 2026 lässt sich die Umsetzung des Etatantrags noch nicht abbilden, da die erforderlichen Vorarbeiten zum Gender Budgeting noch andauern - auch weil die Arbeiten am Haushaltsplan selbst bereits lange vorher abgeschlossen werden mussten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.