Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld Erziehungshilfe
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, im Haushalt 2026 die Mittel für Dolmetscher im Fachfeld Erziehungshilfe bereitzustellen, um den hohen Bedarf an Unterstützung für Ratsuchende mit Migrationshintergrund zu decken. Dies soll sicherstellen, dass alle Erziehungsberatungsstellen ihre Aufgaben fachlich und empathisch wahrnehmen können.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten, um die im Fachfeld Erziehungshilfe sowohl bei den freien Trägern als auch beim Kommunalen Betrieb anfallenden Aufgaben des Dolmetschens fachlich korrekt und empathisch durchzuführen, werden die entsprechenden Budgetmittel in ausreichender Höhe in den Haushalt eingestellt.
Begründung
Zur Durchführung ihrer Informations- und Beratungsgespräche benötigen alle Erziehungsberatungsstellen aufgrund des hohen Anteils von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund in erheblichem Umfang die Unterstützung durch Dolmetscher und Dolmetscherinnen sowohl seitens der freien Träger als auch vom Kommunalen Betrieb (Letzteres wie z.B. im Nordend). Die entsprechenden Mittel für diese Aufgabe sind in ausreichender Höhe im Haushalt einzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Dezember 2025Sie sind hierOFOF 979/3Haushalt 2026 Dolmetschen im Fachfeld ErziehungshilfeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Dezember 2025EAEA 139Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Dolmetschen im Fachfeld ErziehungshilfeEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme