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Erhalt des Kulturdenkmals Krawallschachtel

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage betrifft das Kulturdenkmal Krawallschachtel in Frankfurt, dessen Erhalt über die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Hauptpächter geklärt werden soll. Der Fragesteller möchte erfahren, ob der Hauptpächter zur denkmalgerechten Erhaltung verpflichtet ist und, falls nicht, welche Maßnahmen die Stadt ergriffen hat. Ziel ist es, den aktuellen Zustand und die Verantwortung für den Erhalt des Denkmals zu klären.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser, die " Krawallschachtel " , befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt und ist verpachtet. Bezüglich des Bauzustandes dieses Kulturdenkmals berichtet die Presse, laut Frankfurter Denkmalamt sei dieser "nicht übermäßig gut". Dem Fragesteller liegt die Information vor, dass der Bauunterhalt über die vergangenen Jahrzehnte hinweg vernachlässigt wurde.

Ich frage den Magistrat:

Ist in den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Hauptpächter der Liegenschaft die Pflicht zur denkmalgerechten Erhaltung des Objektes verankert und, falls dies nicht der Fall ist, warum hat die Stadt nicht die dafür erforderlichen Maßnahmen angeordnet beziehungsweise auf deren Durchführung bestanden?

Antwort des Magistrats

Das Fachwerkhaus "Krawallschachtel" in der Alten Gasse 24 ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Die Liegenschaft ist im Rahmen eines Erbbaurechtes vergeben. Im Erbbauvertrag wurde die folgende Regelung festgehalten:

"Das auf dem Erbbaugrundstück stehende rund 450 Jahre alte Gebäude soll erhalten und saniert werden. Bei der Sanierung muss zum einen das Fachwerkgefüge als Konstruktion und zum anderen die äußere Gestalt in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben beziehungsweise durch eine eventuelle Freilegung des Fachwerks verbessert werden.

Die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme hat im engen Einvernehmen mit dem Referat für Denkmalpflege zu erfolgen."

Die Erbbauberechtigten handeln während der Dauer des Erbbaurechtes wie ein Grundstückseigentümer und haben die Liegenschaft vermietet. Ob und welche Informationen von den Erbbauberechtigten an den Mieter weitergegeben wurden, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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