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Ausarbeitung der Satzung zum Hessischen Leerstandsgesetz

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant die Ausarbeitung einer Satzung gemäß dem Hessischen Leerstandsgesetz, um spekulativen Wohnungsleerstand zu bekämpfen. Eine zügige Verabschiedung ist notwendig, um Leerstand zu erfassen und zu ahnden. Ziel ist es, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.

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Frage an den Magistrat

Um gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorzugehen, ist vor Kurzem das Hessische Leerstandsgesetz in Kraft getreten. Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt haben die Möglichkeit, eine eigene Satzung dazu auszuarbeiten. Eine solche Satzung ist die Voraussetzung dafür, dass Leerstand in Frankfurt erfasst und geahndet werden kann. Vor dem Hintergrund des seit 2004 außer Kraft getretenen Gesetzes zur Wohnraumzweckentfremdung auf Landesebene ist eine zügige Verabschiedung dringend notwendig.

Ich frage den Magistrat:

Wie weit ist die Ausarbeitung der Satzung fortgeschritten und wird sie noch in dieser Wahlperiode verabschiedet, die im März 2026 endet?

Antwort des Magistrats

Das Amt für Wohnungswesen arbeitet derzeit an einer rechtssicheren Satzung. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass zur Jahresmitte 2026 ein vollständiger Satzungsentwurf aufgestellt ist und dem Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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