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Klärung der Pachtverhältnisse landwirtschaftlicher Flächen in Frankfurt

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Pachtverhältnisse landwirtschaftlicher Flächen in Frankfurt transparent zu gestalten. Dies ist erforderlich, um Nachfolgen und Verwechslungen von Pachtverhältnissen zu vermeiden und die landwirtschaftliche Nutzung zu sichern. Er erwartet sich eine verbesserte Nachverfolgbarkeit der Pachtverhältnisse und eine Klarstellung der Verantwortlichkeiten.

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Frage an den Magistrat

Immer wieder kommt es auf den landwirtschaftlichen Flächen in Frankfurt vor, dass Flächentausche vorgenommen werden oder Landwirte gepachtete Flächen anderer Landwirte bewirtschaften. Da die meisten landwirtschaftlichen Flächen Pachtland der städtischen Stiftungen oder gar der Stadt selbst sind und in der Vergangenheit viele solcher Tausche vorkamen, gibt es erheblichen Nachholbedarf bei der Kenntnis, wer welche Fläche gepachtet hat. Mithin fehlen detaillierte Aufzeichnungen.

Ich frage den Magistrat:

Wie stellt er in Zukunft sicher, dass stets klar ist, welcher Landwirt welche Flächen gepachtet hat, und wie arbeitet er das Aufzeichnungsdefizit auf?

Antwort des Magistrats

Die städtischen Pachtverträge sehen eine Regelung vor, nach der die Pächter:innen den Pachtgegenstand nur persönlich bewirtschaften dürfen. Eine Weiterverpachtung der Fläche sowie die Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Diese Regelung soll vermeiden, dass die Stadt Frankfurt irgendwann nicht mehr nachvollziehen kann, wer Pächter:in und wer Nutzer:in der Fläche ist. Dennoch werden Flächen weiterverpachtet. Der Magistrat lässt durch das Amt für Bau und Immobilien als zuständiges Fachamt derzeit im Rahmen der Digitalisierung Zug um Zug ganze Feldblöcke überprüfen, sodass die aktuellen Nutzer:innen ermittelt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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