Akteneinsichtsausschuss "Abriss- und Neubauvorhaben im Oeder Weg 74-78"
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Überprüfung der Abrissgenehmigung der Gebäude im Oeder Weg 74-78. Dies ist notwendig, um die Hintergründe der Genehmigung zu klären und die Interessen der Mieter*innen zu schützen, die durch den Abriss beeinträchtigt worden sein könnten.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung richtet diese einen Akteneinsichtsausschuss "Abriss und Neubauvorhaben im Oeder Weg 74-78" ein.
Gegenstand des Ausschusses ist die Aufklärung über die erteilte Abriss- und Neubaugenehmigung für die Liegenschaft am Oeder Weg 74-78. Insbesondere soll Einsicht in das Gutachten über den Gebäudezustand gewährt werden, das den Abriss ermöglicht hat.
Begründung
Die drei Mehrfamilienhäuser im Oeder Weg 74-78, die sich bis zuletzt im Besitz der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) befanden, sollen Ende 2025 abgerissen werden. Die insgesamt 31 Wohnungen stehen seit 2018 leer und wurden damals aufgrund statischer Mängel geräumt. Die VBL, eine öffentliche Institution, ist für den enormen jahrelangen Instandhaltungsstau in der Siedlung verantwortlich und hat die Liegenschaften im Sommer 2025 höchstbietend veräußert. Der neue Eigentümer Aberdeen Investments Deutschland, ein finanzstarker Immobilieninvestor, plant einen profitablen Neubau mit 34 Wohnungen. Das Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass statische Mängel vorliegen, und das als Grundlage für die Abrissgenehmigung durch die Bauaufsicht herangezogen wurde, wurde den Mieter*innen nicht offengelegt. Da zahlreiche langjährige Mieter*innen, die zuvor in günstigen Bestandswohnungen und in guter Innenstadtlage lebten, dauerhaft verdrängt wurden, muss genau geprüft werden, ob ein Abriss wirklich unausweichlich ist und ob er hätte verhindert werden können. Dazu müssen die sachlichen Hintergründe der Abrissgenehmigung geprüft werden, insbesondere die Inhalte des Gutachtens sowie der Schriftverkehr zwischen VBL, dem Labor, das das Gutachten erstellt hat, und der Bauaufsicht. Mittlerweile wurden Voruntersuchungen zur Bausubstanz in den benachbarten Gebäuden Adlerflychtstraße 35-41, im Röderbergweg 199 sowie in der Hermannstraße 42-42b und 46-46a vorgenommen, die ebenfalls zum Wohnungsbestand der VBL gehörten. Auch dort wurde eine auffällige Statik festgestellt. Die Mieter*innen sind über die Zukunft ihrer günstigen Mietverhältnisse verunsichert, da sie eine ähnliche Entmietung wie im Oeder Weg 74-78 befürchten. Um einen verantwortungsvollen künftigen Umgang mit Abriss und Verdrängung zu ermöglichen, ist eine Aufklärung über die Hintergründe der erteilten Abrissgenehmigung notwendig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 brachte IBF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)