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PAR 7143 2026§ 7143AKTENEINSICHT

Akteneinsichtsausschuss „Abriss- und Neubauvorhaben im Oeder Weg 7478“

Beschluss zuNR_1461_2025
Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

46

Beschlussdatum

29. Januar 2026

Gremiensitzung

29. Januar 2026

Antragsteller

Linke

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Überprüfung der Abrissgenehmigung der Gebäude im Oeder Weg 74-78. Dies ist notwendig, um die Hintergründe der Genehmigung zu klären und die Interessen der Mieter*innen zu schützen, die durch den Abriss beeinträchtigt worden sein könnten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

a) Dem Antrag NR 1461 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1461 darstellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.