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Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen"

Vorlagentyp: B
81 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen" vor. Ziel ist es, eine Betreuungsgarantie für alle Grundschüler*innen zu schaffen und die Teilnahme an Ganztagsangeboten zu fördern, um den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung zu gewährleisten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Es ist Ziel, dass perspektivisch alle Grundschulen den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umsetzen, um den Rechtsanspruch für alle Schüler*innen einer Grundschule sicherstellen zu können. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie von Anfang an für alle Kinder der jeweiligen Schule, d.h. nicht nur für Schüler*innen der ersten Klassenstufen. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Die Ganztagsangebote in der Schule und die Angebote in den Horten sollen bei Bedarf ein Angebot für 100 % der Kinder ergeben. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen, gemeinsam mit vom Magistrat - Stadtschulamt - beauftragten Trägern, verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. Dabei geht es um die Entwicklung eines verzahnten und integrierten Ganztagsangebotes von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Das Ganztagsprogramm des jeweiligen Standortes wird auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) von Träger und Schule weiterentwickelt. Feste Angebots- und Abholzeiten sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Sie bewirken bei den Angeboten pädagogische Kontinuität und Qualität, geben Struktur und ermöglichen eine solide Personalplanung. Es soll auch vermieden werden, dass Kinder willkürlich abgeholt werden und ihre Angebote abrupt beenden müssen. Es ist unter Berücksichtigung der hohen Teilnahmequote umso wichtiger, dass es Strukturen und Planbarkeit bezüglich der Teilnahme an den Ganztagsangeboten gibt, und zwar zugunsten der pädagogischen Qualität. Der Pakt für den Ganztag wird in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr beinhalten. Die Abholzeiten zwischen 14.30 Uhr und 17:00 Uhr werden in Abstimmung zwischen Schule und Träger festgelegt. In diesem Zusammenhang kann auch Platz-Sharing als Option thematisiert werden. Eine verbindliche Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr ist Voraussetzung, damit die Landesmittel für die Umsetzung des Paktes für den Ganztag vollumfänglich abgerufen werden können. Die Sorgeberechtigten melden ihr Kind / ihre Kinder freiwillig für die Ganztags- und Betreuungsangebote an. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Innerhalb der Quartiere werden die Schulen und ggf. die Horte den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung als Verantwortungsgemeinschaft umsetzen. Dabei werden die Schulen und Horte vom Stadtschulamt unterstützt. Strukturierte Kooperationen mit Vereinen oder anderen Anbietern werden Bestandteil des Angebotsspektrums im Quartier sein. Das ist in der Umsetzung des kommunalen Gesamtkonzepts Ganztag explizit vorgesehen. Zur Sicherstellung des Status als rechtsanspruchserfüllendes Förderprogramm muss das Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung in ein Jugendhilfeangebot mit Betriebserlaubnis umgewandelt werden. Informationen zu den finanziellen Mehrbedarfen sind im Vortrag des Magistrats (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026, § 7181, M 12) ausgeführt. Die Bereitstellung der finanziellen Mehrbedarfe ist Voraussetzung dafür, dass die konzeptionellen Umstrukturierungen sowie der Rechtsanspruch fristgerecht umgesetzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2025NRNR 1096Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“STVV-Antrag · CDU
  2. 26. September 2025BB 382Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“Magistratsbericht
  3. 3. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 Wochen
    BB 238Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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