Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen"
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Umsetzung des Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen voranzutreiben. Angesichts der wachsenden Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine fundierte Evaluierung und Anpassung der bestehenden Angebote notwendig, um Chancengleichheit für Kinder zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Transparente Fortschrittsüberwachung:
- Der Magistrat erstellt eine Übersicht, welche der genannten Schulen im Zeitplan liegen und wie viele Ganztagsbetreuungsplätze (in absoluten Zahlen und als Versorgungsquote) in den betreffenden Grundschulbezirken angeboten werden können.
- Dabei wird auch die aktuelle Anzahl der Betreuungsplätze insgesamt (inklusive der Horte) je Grundschulbezirk dokumentiert.
- Es wird dargestellt, wie das Angebot des Pakts für den Ganztag an Grundschulen im Gesamtkonzept mit bestehenden Hortangeboten verzahnt wird.
- Unterstützung der Schulen bezüglich Infrastruktur und Personal:
- Der Magistrat legt eine Analyse dazu vor, welche der für das Schuljahr 2025/26 für den Pakt vorgesehenen Schulen noch nicht über die räumlichen und personellen Voraussetzungen für eine vollumfängliche Umsetzung des Pakts für den Ganztag verfügen.
- Es wird dargestellt, welche Maßnahmen der Magistrat für eine Behebung der noch vorhandenen Engpässe vorsieht und wann die Umsetzung erfolgt.
- Gewährleistung von Verbindlichkeit und Flexibilität:
- Der Magistrat sorgt für Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, dass das Ganztagsangebot verlässlich ist, jedoch gleichzeitig ein gewisses Maß an Flexibilität für die Familien gewährleistet, damit Kinder zum Beispiel an bestimmten Tagen auch außerhalb der Schule Hobbies nachgehen können.
- Kooperation im Quartier:
- Der Magistrat unterstützt die Schulgemeinden aktiv bei der Anbahnung von Kooperationen mit Vereinen und anderen Anbietern in den jeweiligen Quartieren. Die Schulleitungen müssen dabei unterstützt werden ein abwechslungsreiches Programm für die Nachmittagsbetreuung zu sichern, das für die Schulleitungen und Lehrkräfte entlastend wirkt und organisatorisch zu stemmen ist.
- Insbesondere soll dabei dargelegt werden, wie externe Partner eingebunden werden und welche Ressourcen hierfür zur Verfügung stehen.
- Transparente Finanzierung und Elternentgelte:
- Der Magistrat stellt der Stadtverordnetenversammlung, den Ortsbeiräten und Schulgemeinden die Ergebnisse der derzeit laufenden Überarbeitung der Elternentgeltregelungen für die Betreuungsangebote in der Schule vor. Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht vor, der die genannten Punkte detailliert behandelt.
Begründung
Der Ausbau der Ganztagsangebote ist eine zentrale Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung der Chancengleichheit für Kinder. Die im Herbst 2024 vorgestellten Planungen sind ein wichtiger Schritt, bedürfen jedoch einer beständigen Evaluierung hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Wirkung, wenn die Stadt ihrer Verpflichtung zur Deckung des Rechtsanspruchs zeitnah gerecht werden möchte. Laut Gesamtkonzept Ganztag sollen folgende 16 Grundschulen zum kommenden Schuljahr 2025/26 zusätzlich zu den bereits vorhandenen 32 Ganztagsschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen:
Bildungsregion Süd Martin-Buber-Schule
Bildungsregion Ost Kirchnerschule, Linnéschule
Bildungsregion West Friedrich-List-Schule, Fridtjof-Nansen-Schule
Bildungsregion Mitte Ackermannschule, Elsa-Brandström-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule, Günderrodeschule, Michael-Ende-Schule, Schwarzburgschule
Bildungsregion Mitte-Nord Albert-Schweitzer-Schule, Münzenbergerschule
Bildungsregion Nord Grundschulen Harheim, Kalbach und Schule am Erlenbach
Die Abstimmung zwischen Ganztagsangeboten und bestehenden Hortstrukturen, die Gewährleistung von Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität für Familien sowie die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur und Personalausstattung sind essentielle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung. Ebenso wichtig ist die enge Einbindung der Quartiere, um den Kindern ein abwechslungsreiches und ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot zu bieten, ohne die Schulen personell und organisatorisch zu überlasten. Es bedarf einer fundierten Informationsgrundlage, um den Ausbau der Ganztagsangebote bedarfsgerecht und zukunftsfähig zu gestalten. Denn aus den Ortsbezirken wird berichtet, dass sich die räumlichen und personellen Bedingungen an den Grundschulen gravierend unterscheiden. In der Praxis wird weiterhin deutlich, dass Eltern teilweise keine schulischen Betreuungsangebote annehmen möchten, dass Mensaangebote unzureichend vorhanden sind oder genutzt werden und dass wirkliche Freiräume im schulischen Kontext zum Teil kaum realisierbar sind, da gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Aufsichtspflicht dies erschweren. Hinzu kommt, dass eine Kooperation mit dem Quartier für die einzelnen Schulen sehr aufwändig zu organisieren ist und es auch hier große Unterschiede gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2025Sie sind hierNRNR 1096Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“STVV-Antrag · CDU
- 26. September 2025BB 382Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“Magistratsbericht
- 3. August 2026Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 238Umsetzung des „Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen“Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); Die Partei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) sowie fraktionslos (= abwesend)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Volt und Linke gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und FRAKTION; AfD (= Enthaltung)