Umsetzung des "Gesamtkonzepts Ganztag an den Grundschulen"
Zusammenfassung
Das Konzept der Ganztagsbetreuung an Grundschulen soll flächendeckend umgesetzt werden, um den Rechtsanspruch auf Betreuung zu gewährleisten. Ziel ist die Schaffung von bedarfsgerechten und integrierten Angeboten für Schüler*innen, um eine qualitätsvolle Bildung und Betreuung sicherzustellen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Es ist Ziel, dass perspektivisch alle Grundschulen den Pakt für den Ganztag in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umsetzen, um den Rechtsanspruch für alle Schüler*innen einer Grundschule sicherstellen zu können. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie von Anfang an für alle Kinder der jeweiligen Schule, d.h. nicht nur für Schüler*innen der ersten Klassenstufen. Die Betreuungsgarantie wird über die Ganztagsangebote in der Schule und ggf. die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Die Ganztagsangebote in der Schule und die Angebote in den Horten sollen bei Bedarf ein Angebot für 100 % der Kinder ergeben. Im Pakt für den Ganztag entwickeln Grundschulen und Grundstufen gemeinsam mit vom Magistrat - Stadtschulamt - beauftragten Trägern verlässliche und bedarfsorientierte Angebote für alle Schüler*innen. Dabei geht es um die Entwicklung eines verzahnten und integrierten Ganztagsangebotes von 07.30 Uhr bis 17 Uhr. Das Ganztagsprogramm des jeweiligen Standortes wird auf Basis der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz (HSchG) von Träger und Schule weiterentwickelt. Feste Angebots- und Abholzeiten sind in diesem Zusammenhang ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Sie bewirken bei den Angeboten pädagogische Kontinuität und Qualität, geben Struktur und ermöglichen eine solide Personalplanung. Es soll auch vermieden werden, dass Kinder willkürlich abgeholt werden und ihre Angebote abrupt beenden müssen. Es ist unter Berücksichtigung der hohen Teilnahmequote umso wichtiger, dass es Strukturen und Planbarkeit bezüglich der Teilnahme an den Ganztagsangeboten gibt, und zwar zugunsten der pädagogischen Qualität. Der Pakt für den Ganztag wird in Verbindung mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr beinhalten. Die Abholzeiten zwischen 14.30 Uhr und 17:00 Uhr werden in Abstimmung zwischen Schule und Träger festgelegt. In diesem Zusammenhang kann auch Platz-Sharing als Option thematisiert werden. Eine verbindliche Grundanmeldung an fünf Tagen bis 14.30 Uhr ist Voraussetzung, damit die Landesmittel für die Umsetzung des Paktes für den Ganztag vollumfänglich abgerufen werden können. Die Eltern melden ihr Kind / ihre Kinder freiwillig für die Ganztags- und Betreuungsangebote an. Nach Anmeldung ist die Teilnahme verpflichtend. Innerhalb der Quartiere werden die Schulen und ggf. die Horte den Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung als Verantwortungsgemeinschaft umsetzen. Dabei werden die Schulen und Horte vom Stadtschulamt unterstützt. Strukturierte Kooperationen mit Vereinen oder anderen Anbietern werden Bestandteil des Angebotsspektrums im Quartier sein. Das ist in der Umsetzung des kommunalen Gesamtkonzepts Ganztag explizit vorgesehen. Die Finanzierungs- und Elternentgeltlogiken von Horten und Ganztagsangeboten des Paktes für den Ganztag werden zurzeit überarbeitet. Es liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2021OFOF 41/11Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. September 2021VV 165Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?Anfrage
- 4. Februar 2022STST 290Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen?Stellungnahme
- 6. Mai 2024STST 865Erwerbsverhandlungen bezüglich der benötigten Grundstücksflächen für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück)Stellungnahme
- 24. Mai 2024OFOF 629/11Bebauungsplan aufstellen - Fehlender Gehweg Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am BüttelstückOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 24. Juni 2024OAOA 473Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am BüttelstückAnregung
- 6. Dezember 2024BB 450Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am BüttelstückMagistratsbericht
- 22. August 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 222 WochenBB 305Bebauungsplan aufstellen - fehlender Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am BüttelstückMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen SPD, CDU und fraktionslos (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)