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Berliner Straße: Zwei Kfz-Fahrspuren je Fahrtrichtung wiederherstellen

Vorlagentyp: NRFDP
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung auf der Berliner Straße, um die Leistungsfähigkeit dieser wichtigen Verkehrsachse zu sichern. Die seit der Reduzierung auf eine Spur in beide Richtungen aufgetretenen Rückstaus und Verkehrssituationen sollen analysiert und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Ziel ist es, die Verkehrssituation für Anwohner und Pendler nachhaltig zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort steht aus

Bei Überweisung an den Magistrat läuft die Frist bis zum 04.01.2027.Warum?

Berliner Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.05.2026.

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Antrag

  1. Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich die Ergebnisse der mit NR 1167/25 beschlossenen und mit NR 4/26 erneut eingeforderten Evaluierung der Verkehrsführung auf der Berliner Straße sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmenplanungen und den aktuellen Umsetzungsstand vorzulegen. Noch ausstehende Untersuchungen sind unverzüglich abzuschließen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen der 2022 erfolgten Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auf Rückstaus, Verkehrsfluss und Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich Kornmarkt/Theatertunnel, darzustellen.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Berliner Straße wieder zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung herzustellen. Hierzu ist innerhalb von drei Monaten auf Grundlage der bisherigen Prüfaufträge eine konkrete Ausführungsplanung mit verbindlichem Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen. Die Busparkplätze sind an geeignete alternative Standorte zu verlagern, um den erforderlichen Straßenraum zu schaffen. Ergänzend sind eine bedarfsgerechte Anpassung der Radfahrstreifen und die Optimierung der Ampelschaltungen einzubeziehen. Eine sichere Radverkehrsführung ist zu gewährleisten. Soweit diese auf der Berliner Straße nicht mit zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung vereinbar ist, sind geeignete Parallelstraßen für den Radverkehr entsprechend aufzuwerten und als sichere, durchgängige Alternativverbindungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse vorzusehen. Dem Mobilitätsausschuss sind die zugrunde gelegten Verkehrsdaten und Untersuchungsergebnisse vorzulegen. Die Ausführungsplanung einschließlich der Ersatzstandorte für die Busparkplätze und der vorgesehenen Radverkehrsführung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen; etwaige rechtliche oder technische Umsetzungshindernisse sind konkret zu benennen.

Begründung

Die Berliner Straße muss als zentrale West-Ost-Verbindung leistungsfähig bleiben. Die seit der Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auftretenden und in der Berichterstattung dokumentierten Rückstaus und Engpässe zeigen, dass die heutige Verkehrsführung diesem Anspruch nicht gerecht wird. Für Anwohner, Pendler, Gewerbe und den übrigen Stadtverkehr darf dieser Zustand nicht zum Dauerzustand werden. Deshalb muss die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung jetzt konkret vorbereitet und umgesetzt werden.

Mit NR 1167/25 wurde eine Evaluierung der Verkehrsführung auf der Berliner Straße beschlossen, mit NR 4/26 wurde deren Vorlage erneut eingefordert. Die Ergebnisse müssen nun offengelegt und in konkrete Maßnahmen übersetzt werden. Noch ausstehende Untersuchungen sind unverzüglich abzuschließen. Dabei ist insbesondere darzustellen, welche Auswirkungen die 2022 erfolgte Reduzierung auf eine Kfz-Fahrspur je Richtung auf Rückstaus, Verkehrsfluss und Konfliktsituationen, insbesondere im Bereich Kornmarkt/Theatertunnel, hat.

Der Handlungsbedarf wird durch die im September 2026 vom Mobilitätsdezernenten der Presse gegenüber angekündigte, bislang aber noch nicht erfolgte Evaluierung der Beschlüsse zur "Fahrradstadt Frankfurt" zusätzlich unterstrichen. Er hat ausdrücklich erklärt, bestehende Maßnahmen seien nicht "in Stein gemeißelt" und müssten korrigiert werden, wenn sie sich in der Praxis als nicht funktionsfähig erwiesen. Die Evaluierung sollte daher anhand konkreter Verkehrserhebungen auch auf der Berliner Straße erfolgen.

Auch die Antwort auf die Frage F 349/26 zeigt, dass für die Bewertung von Verkehrswirkungen belastbare Daten erforderlich sind. Das Mobilitätsdezernat hat dort darauf hingewiesen, dass der Einfluss der online verfügbaren Parkhausdaten auf die Verkehrssituation im Innenstadtbereich quantitativ nicht belastbar bestimmt werden könne. Für die Berliner Straße sind deshalb konkrete Verkehrsdaten zu erheben und die Untersuchungsergebnisse dem Mobilitätsausschuss vorzulegen.

Die Evaluierung darf dabei nicht zum Selbstzweck werden oder weitere Verzögerungen begründen. Auf Grundlage der bisherigen Prüfaufträge muss der Magistrat innerhalb von drei Monaten eine konkrete Ausführungsplanung mit verbindlichem Zeit- und Maßnahmenplan vorlegen. Die bereits vorgesehene Verlagerung der Busparkplätze an geeignete alternative Standorte ist umzusetzen, um den erforderlichen Straßenraum für die zusätzlichen Kfz-Fahrspuren zu schaffen. Ergänzend sind die Radfahrstreifen bedarfsgerecht anzupassen und die Ampelschaltungen zu optimieren. Eine sichere und durchgängige Radverkehrsführung bleibt erforderlich. Wo zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung und eine sichere Radverkehrsanlage auf der Berliner Straße nicht miteinander vereinbar sind, sollen geeignete Parallelstraßen für den Radverkehr aufgewertet und als sichere Alternativverbindungen einschließlich der erforderlichen Anschlüsse ausgebaut werden.

Die Stadtverordnetenversammlung muss damit die Wiederherstellung von zwei Kfz-Fahrspuren je Richtung auf den Weg bringen. Aufgabe des Magistrats ist es, die konkrete Umsetzung vorzubereiten und etwaige rechtliche oder technische Hindernisse konkret zu benennen, und nicht, die Entscheidung durch weitere Prüfungen zu vertagen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Oktober 2026 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.

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