Durchgängige Beleuchtung und Sicherung der Fußgängerumleitung aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Antragsteller fordern die Wiederherstellung der Beleuchtung der Fußgängerumleitung an der Praunheimer Hohl, die aufgrund von Bauarbeiten eingerichtet wurde. Eine unzureichende Beleuchtung stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere an der Treppenanlage. Die Maßnahmen sollen die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten.
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Heinrich-Lübke-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Praunheimer Hohl / Heinrich-Lübke-Straße für Kinder sicherer machen06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrbahnschwellen im Bereich Heinrich-Lübke-Straße und Am Ebelfeld / LudwigGehmWeg errichten15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Zweites Fußballtor für die Heinrich-Lübke-Siedlung16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Heinrich-Lübke-Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat 7 möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die ordnungsgemäße und durchgängige Beleuchtung der aufgrund der Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl eingerichteten Fußgängerumleitung sicherzustellen.
Die betreffende Umleitungsstrecke beginnt an der Ecke Ludwig-Landmann-Straße, im Bereich der Abbiegung auf Höhe Hausnummer 145, und führt über die Heinrich-Lübke-Straße in Richtung der Kleingartenanlage KGV Westhausen und weiter zur dortigen Treppenanlage.
Die vorhandene provisorische Beleuchtung erstreckt sich entlang des in der beigefügten Übersichtskarte grün markierten Abschnitts. Im Bereich des rot markierten Punktes am Zugang zur Kleingartenanlage ist die Beleuchtung unterbrochen. Der weitere Verlauf der ausgewiesenen Fußgängerumleitung in Richtung der Treppenanlage (roter Pfeil) bleibt dadurch unbeleuchtet.
Der Magistrat wird insbesondere gebeten,
- die derzeit unterbrochene provisorische Beleuchtung bis zum Ende der ausgewiesenen Fußgängerumleitung, einschließlich des Bereichs der Treppenanlage, wiederherzustellen und dauerhaft funktionsfähig zu halten;
- die im Bereich des Haupteingangs der Kleingartenanlage KGV Westhausen offenen bzw. unterbrochenen Leitungen sowie die lose auf bzw. neben dem Weg liegenden Kabel unverzüglich fachgerecht sichern und instand setzen zu lassen;
- zu prüfen, ob die Unterbrechung bzw. Beschädigung der provisorischen Beleuchtung auf eine mutwillige Einwirkung zurückzuführen ist, und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine erneute Beschädigung oder Unterbrechung der Beleuchtung zu verhindern.
Begründung
Aufgrund der Baustelle und der damit verbundenen Sperrung des Gehwegs Praunheimer Hohl wurde eine Umleitung für Fußgänger eingerichtet. Diese beginnt im Bereich der Ludwig-Landmann-Straße auf Höhe der Abbiegung bei Hausnummer 145 und ist auf einem Teil der Strecke mit einer provisorischen Beleuchtung ausgestattet.
Die Beleuchtung endet derzeit jedoch im Bereich des Haupteingangs der Kleingartenanlage KGV Westhausen. Dort ist die Leitungsverbindung unterbrochen. Auf den beigefügten Fotos sind offene beziehungsweise abgetrennte Leitungsenden sowie lose verlegte Kabel zu erkennen.
Der anschließend weiterführende Abschnitt der ausgewiesenen Fußgängerumleitung, insbesondere der Weg bis zur und über die Treppenanlage, bleibt dadurch bei Dunkelheit unbeleuchtet. Gerade die Treppenanlage stellt einen Bereich dar, bei dem eine ausreichende Beleuchtung für die sichere Nutzung durch Fußgänger von besonderer Bedeutung ist.
Im unmittelbaren Umfeld der Treppenanlage und des angrenzenden Platzbereichs sind zudem Verschmutzungen und verschiedene Hinterlassenschaften festzustellen. Nach Beobachtungen vor Ort wird dieser Bereich insbesondere in den Abendstunden als Treffpunkt genutzt. Darüber hinaus bestehen Hinweise darauf, dass der Bereich auch zum Konsum von Drogen aufgesucht wird.
Ob die festgestellte Unterbrechung beziehungsweise Beschädigung der Beleuchtung hiermit in einem Zusammenhang steht, kann derzeit nicht festgestellt werden. Es sollte deshalb durch die zuständigen Stellen geprüft werden, ob eine mutwillige Einwirkung auf die Beleuchtungsanlage vorliegt und wie die Anlage gegebenenfalls besser gegen erneute Beschädigungen gesichert werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Oktober 2026 brachte CDU im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein.