Bußgeld für Wildpinkeln und fehlende Toiletten im Stadtgebiet
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die überarbeitete Gefahrenabwehrverordnung mit höheren Bußgeldern für Verschmutzungen sieht jetzt für die "Verrichtung der Notdurft (Wildpinkeln)" ein Bußgeld von 300 Euro vor. Eltern, die mit ihren kleinen Kindern unterwegs sind und die Kinder ein dringendes Bedürfnis haben, kommen dann in eine schwierige Lage, zumal die mit dem Toilettenkonzept versprochenen Toiletten weiterhin fehlen.
Ich frage den Magistrat:
Wie beabsichtigt der Magistrat die Gefahrenabwehrverordnung bei dieser Fragestellung anzuwenden?
Antwort des Magistrats
Nach dem Opportunitätsprinzip kann im Rahmen der Einzelfallprüfung vor der Verhängung eines Bußgeldes abgesehen werden. Kinder sind zudem nicht die Adressaten der Gefahrenabwehrverordnung in Bezug auf repressive Maßnahmen durch die Stadtpolizei. Bislang ist kein einziger Fall aktenkundig geworden, in dem die Verrichtung der Notdurft durch Kinder zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt hätte. Die eingesetzten Mitarbeitenden der Stadtpolizei gehen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben mit der gebotenen Sensibilität und mit Augenmaß vor.
Dem Magistrat sind die Anforderungen von weiteren öffentlichen Toilettenanlagen im Innenstadtbereich und im übrigen Stadtgebiet bekannt. Im Magistratsbeschluss M 174 vom 04.11.2022 sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden, u.a. Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen sind von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig.
Im Jahr 2024 und in 2025 konnten einige neue Toilettenanlagen installiert beziehungsweise reaktiviert werden. Drei Systemtoiletten wurden im Bahnhofsviertel umgesetzt. Eine weitere Systemtoilette wurde im Hafenpark gebaut. Zusätzlich wurden saisonal vier Komposttoiletten - Rose-Schlösinger-Anlage, Affentorplatz, Konstanzer Straße, Seehofpark - aufgestellt. Darüber hinaus wurden einige zusätzliche Dixi Anlagen - unter anderem Platenstraße - aufgestellt. Auch der Standort Bendergasse, in der Altstadt, konnte reaktiviert werden.
Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der städtischen sanitären Infrastruktur dar - insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Publikumsverkehr oder unzureichender Grundversorgung.
Mit der aktiven Umsetzung des Nette-Toilette-Konzepts in Frankfurt am Main strebt das Amt für Bau und Immobilien darüber hinaus an, die öffentliche Zugänglichkeit, Hygiene und Aufenthaltsqualität im urbanen Raum nachhaltig zu verbessern. Inzwischen konnten 18 Partner:innen für das Konzept Nette Toilette gewonnen werden. Die im Toilettenkonzept vorgegebene zumutbare Entfernung von 300 Metern beziehungsweise Laufwege von fünf Minuten zwischen den angebotenen Anlagen können daher gut eingehalten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.