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Verteilung der bisher beantragten Fördergelder für energetische Sanierungen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, eine transparente Darstellung der Verteilung der bisher beantragten Fördergelder für energetische Sanierungen zu erhalten. Es wird erhofft, dass diese Informationen klären, wie die Gelder zwischen den verschiedenen Bauträgern verteilt wurden, insbesondere in Hinblick auf private und öffentliche Wohnungsbaugesellschaften. Ein besseres Verständnis könnte helfen, das Förderprogramm effektiver zu gestalten.

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Frage an den Magistrat

In einer Mitteilung der Stadt wird verlautbart, dass der Frankfurter Modernisierungsbonus für energetische Sanierung schnelle Wirkung zeige. So seien seit Juni dieses Jahres bereits Fördergelder in Höhe von 1,27 Millionen Euro geflossen. Aus Kreisen der Energieberatung und der Heizungswirtschaft hört man jedoch Gegenteiliges. So gehen regelmäßig Meldungen ein, dass private Hauseigentümer aufgrund der hohen Hürden das Programm nicht in Anspruch nehmen.

Ich frage den Magistrat:

Wie verteilen sich die bislang beantragten Fördergelder prozentual auf öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser?

Antwort des Magistrats

Ziel des "Frankfurter Modernisierungsbonus" ist es, die energetische Modernisierung des Frankfurter Gebäudebestandes voranzutreiben und gleichzeitig Anreize für ökologisch nachhaltige Investitionen zu schaffen. Dies muss stets unter sozialverträglichen Kriterien geschehen. Der Modernisierungsbonus ermöglicht Förderungen der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der Stadtbildpflege. Neben Klimazielen soll über die Novellierung der Richtlinie im Sommer 2025 auch die Zahl der barrierefrei nutzbaren Wohnungen erhöht werden. Auch wurde in diesem Rahmen die Antragsstellung vereinfacht.

Die überarbeitete Richtlinie wird sehr gut angenommen. Dies spiegelt sich in den Bewilligungen, die im Rahmen des Modernisierungsbonus bereits erteilt wurden, wider. Zudem befindet sich eine Vielzahl an Anträgen in der Beratung.

Die Zahl der Bewilligungen und der verpflichteten Fördermittel ist seit der besagten Pressemitteilung - Ende November 2025 - noch einmal deutlich gestiegen. Zwischenzeitlich wurden seit Beschluss der Richtlinienänderung vom 05.06.2025 bei 24 Förderprojekten Zuschüsse in Höhe von 3,1 Millionen Euro bewilligt. Diese gliedern sich wie folgt auf die unterschiedlichen Akteursgruppen:

- 21 Prozent private Ein- und Zweifamilienhäuser;

- 16 Prozent private Mehrfamilienhäuser (inkl. WEGs);

- 43 Prozent Wohnungsbau-Genossenschaften;

- 20 Prozent öffentliche Wohnungsbaugesellschaften.

Etwa 40 weitere Anträge werden momentan bearbeitet.

Das hohe Interesse zeigt deutlich, dass die überwiegende Zahl an Antragstellenden bei der Beantragung von Zuschüssen im Modernisierungsbonus keine "hohen Hürden" wahrnehmen. Darüber hinaus wird in der Förderberatung immer wieder von den Antragstellenden betont, dass sie dankbar sind für die Hinweise, die sie hinsichtlich einer konstruktiv und bauphysikalisch durchdachten und mit allen Beteiligten abgestimmten Umsetzung erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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