Sanierung der Gellertsiedlung und Mieterentmietung
Zusammenfassung
Die ABG Holding plant die Sanierung der Gellertsiedlung und die Entmietung von rund 400 Mieter*innen. Dies wird als Teil einer profitablen Aufwertungsstrategie durchgeführt, was zu Mieterhöhungen und Verdrängung führt. Die Frage ist, wo die betroffenen Mieter*innen künftig wohnen werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding plant die Gellertsiedlung im Nordend umfassend zu sanieren und anschließend einen Teil der Mieter*innen zu entmieten. Den rund 400 Mieter*innen drohen eine jahrelange Baustelle, kräftige Mieterhöhungen und Verdrängung. Laut Pressebericht soll das Gebäude in der Gellertstraße 2 - 6 einem Neubau mit 55 Wohneinheiten weichen. Abriss, Verdrängung und Neubau sind Teil einer profitablen Aufwertungsstrategie, die die ABG hier verfolgt.
Ich frage den Magistrat:
Warum wird gerade die Immobilie Gellertstraße 2-6 abgerissen und wo werden diese Menschen künftig untergebracht, wenn ihr Wohnraum dauerhaft zerstört wird?
Antwort des Magistrats
Bisher hat die ABG Frankfurt Holding weder die nach der Hessischen Bauordnung erforderliche Abbruchanzeige eingereicht noch liegt dem Magistrat ein nach der Erhaltungssatzung "Nordend II" - Erhaltung der städtebaulichen Eigenart, gemäß §172 (1) Nr. 1 BauGB - erforderlicher, satzungsrechtlicher Antrag vor. Ebenso wurde bislang kein Bauantrag für eine Neubebauung eingereicht.
Da sich die betreffenden Liegenschaften im Bereich einer Erhaltssatzung zur städtebaulichen Eigenart befinden, bewertet der Magistrat einen Abriss grundsätzlich kritisch. Es ist eine Satzungsgenehmigung erforderlich, die die ABG Frankfurt Holding einholen muss.
Die Gellertstraße 2 - 6 zeigt laut der ABG Frankfurt Holding gegenüber den anderen baugleichen Liegenschaften im Quartier Friedberger Straße, Gellertstraße, Rotlintstraße sehr starke Schädigungen durch Setzungen im Baugrund. Bereits zum Zeitpunkt der energetischen Modernisierungen der baugleichen Liegenschaften in der direkten Nachbarschaft - vor acht bis zehn Jahren - wurden umfassende Untersuchungen des Baugrundes und des statischen Gefüges der Liegenschaft Gellertstraße 2 - 6 betrachtet. Dabei wurde auch der IST-Zustand des Bestandsgebäudes betrachtet. Nach Abwägung der statischen Ertüchtigung des Baugrunds zur Stabilisierung des Gebäudes einerseits und dem Neubau andererseits hat sich die ABG auch aus wirtschaftlichen Gründen für einen Neubau entschieden, um so auch zusätzlichen Wohnraum in zentraler Lage zu schaffen.
Die ABG hat den Bestandsmieterinnen und -mietern bereits vor Jahren andere Wohnungen in der Umgebung angeboten. Es gab keine Kündigungen. Umzüge, Hilfestellungen, Maler- und Tapezierarbeiten und Wohnungswünsche wurden berücksichtigt. Der alte Miet-Quadratmeterpreis wurde von den Mieterinnen und Mietern mitgenommen.
Zwischenzeitlich wurde das Bestandsgebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen benutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.