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Kosten und Flächenbedarf für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlagen

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlagen um eine dritte und vierte Reinigungsstufe wird vorgeschlagen, um Nährstoffe und schädliche Spurenelemente effektiv zu entfernen. Dies könnte die Umweltbelastung erheblich reduzieren und eine nachhaltige Abwasserbehandlung sicherstellen.

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Frage an den Magistrat

Die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen verfügen über keine dritte und vierte Reinigungsstufe. Die dritte Reinigungsstufe entfernt Nährstoffe wie Phosphate, während die vierte Reinigungsstufe Spurenelemente wie Hormone, Kosmetika und Arzneimittelrückstände entfernt. Diese Chemikalien und Spurenelemente stellen eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar.

Ich frage den Magistrat:

Wie viel würde es schätzungsweise kosten, die Abwasserreinigungsanlagen in Niederrad/Griesheim und Sindlingen um eine dritte und vierte Reinigungsstufe zu erweitern, und ist die vorhandene Fläche für eine solche Erweiterung ausreichend?

Antwort des Magistrats

Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main betreibt zwei Abwasserreinigungsanlagen, ARA. Sowohl die ARA Niederrad/Griesheim als auch die ARA Sindlingen verfügen bereits seit 1992 über die sogenannte "dritte" Reinigungsstufe. Die Anlagen werden kontinuierlich an die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen angepasst.

Die "vierte" Reinigungsstufe - zur Entfernung von Spurenstoffen wie Arzneimittelrückständen, Hormonen, Kosmetika, et cetera - ist auf dem vorhandenen Gelände technisch realisierbar. Dies wurde in Konzeptstudien nachgewiesen. Welche speziellen und detaillierten Anforderungen und Auflagen sich aus der EU Kommunalabwasserrichtlinie für die Abwasserreinigungsanlagen der SEF ergeben, konnte von der zuständigen hessischen Stelle noch nicht rechtsverbindlich festgelegt werden. Daher gibt es hier noch eine hohe Planungsunsicherheit.

Die Investitionskosten können somit zurzeit noch nicht hinreichend konkret abgeschätzt werden. Nach vorläufiger Annahme liegen diese für die ARA Niederrad/Griesheim im dreistelligen Millionenbereich und für die ARA Sindlingen im zweistelligen Millionenbereich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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