Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es derzeit viel Krawall um die „Krawallschachtel“, eines der ältesten Frankfurter
Zusammenfassung
In der Anfrage wird erörtert, ob die Stadt Frankfurt in einem Vertrag mit dem Hauptpächter die Eigenschaft des Gebäudes Alte Gasse 24 als Kulturdenkmal festgehalten hat. Dies wird im Kontext von Bauarbeiten und öffentlichem Interesse an der Erhaltung von Kulturgütern diskutiert.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Wie der Presse zu entnehmen war, gibt es derzeit viel Krawall um die "Krawallschachtel", eines der ältesten Frankfurter Fachwerkhäuser. Dabei geht es vorrangig um Bauarbeiten im Inneren des Hauses und die Frage, inwieweit dem Vertragspartner der Stadt Frankfurt die Eigenschaft des Gebäudes als Kulturdenkmal bekannt war.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:
Hat die Stadt Frankfurt in dem Vertragsverhältnis mit dem Hauptpächter explizit die Eigenschaft der Liegenschaft Alte Gasse 24 als Kulturdenkmal festgehalten und vereinbart, und falls nein, warum ist dies nicht erfolgt?
Antwort des Magistrats
Das Fachwerkhaus "Krawallschachtel" in der Alten Gasse 24 ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Die Liegenschaft ist im Rahmen eines Erbbaurechtes vergeben.
Im Erbbauvertrag wurde die folgende Regelung festgehalten:
"Das auf dem Erbbaugrundstück stehende rd. 450 Jahre alte Gebäude soll erhalten und saniert werden. Bei der Sanierung muss zum einen das Fachwerkgefüge als Konstruktion und zum anderen die äußere Gestalt in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben bzw. durch eine evtl. Freilegung des Fachwerks verbessert werden.
Die Durchführung der Gesamtbaumaßnahme hat im engen Einvernehmen mit dem Referat für Denkmalpflege zu erfolgen."
Die Erbbauberechtigten handeln während der Dauer des Erbbaurechtes wie ein Grundstückseigentümer und haben die Liegenschaft vermietet. Ob und welche Informationen von den Erbbauberechtigten an den Mieter weitergegeben wurden, entzieht sich der Kenntnis des Magistrats.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.