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Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller P

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt steht vor der Herausforderung, dass die Bauarbeiten für ein geplantes chinesisches Luxushotel seit 17 Jahren stillstehen. Der Antrag zielt darauf ab, Maßnahmen zu ergreifen, um die Dauerbaustelle zu beenden und gegebenenfalls den Heimfall nach Erbbaurecht anzuwenden, um den Erbpachtvertrag aufzulösen.

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Frage an den Magistrat

Seit 17 Jahren gibt es in Niederrad eine Dauerbaustelle: Das geplante chinesische Luxushotel ist aufgrund finanzieller Probleme immer noch nicht fertiggestellt und die Zukunft ist ungewiss. Die Stadt Frankfurt hat der Huarong Deutschland GmbH das Erbbaurecht für 99 Jahre erteilt. Laut Presseartikeln besteht zu dem Investor jedoch kein Kontakt mehr. Die Stadt Frankfurt könnte gemäß Paragraf 2 Nummer 4 ErbbauRG den Heimfall anwenden, beispielsweise aufgrund von unterlassener Bebauung, und so den Erbpachtvertrag vorzeitig beenden, um den Stillstand endlich zu stoppen.

Ich frage den Magistrat:

Was wird die Stadt Frankfurt unternehmen, um die Dauerbaustelle zu beenden, und wird sie vom Heimfall nach Erbbaurecht Gebrauch machen?

Antwort des Magistrats

Ein Heimfallrecht gibt es derzeit nicht mehr, die Stadt Frankfurt hat damals aus guten Gründen von dem Heimfallrecht keinen Gebrauch gemacht, da dies sehr teuer gewesen wäre.

Das Erbbaurecht könnte also nur im Rahmen von Verkaufsverhandlungen zurück erworben werden und die Stadt wäre davon abhängig,

  • ob Huarong als Erbbauberechtigter das Erbbaurecht überhaupt an die Stadt Frankfurt zurückverkaufen möchte und
  • ob die Stadt Frankfurt ein Kaufinteresse hätte - und der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung zustimmen würden.

Der Magistrat geht dabei von hohen Kosten aus. Seitens des Magistrats besteht aus diesem Grund keine Kaufabsicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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