Nachtruhe für Mähroboter
Zusammenfassung
Die Anregung bittet den Magistrat, eine Nachtruhe für Mähroboter in Kalbach-Riedberg einzuführen, um Rücksicht auf Kleintiere und Anwohner zu nehmen. Es wird vorgeschlagen, die Nachtruhe von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang zu gestalten und darüber zu informieren.
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Der Magistrat wird gebeten, wie in anderen deutschen Städten schon geschehen, auch für Kalbach-Riedberg mit seinen vielen Gärten eine Nachtruhe für Mähroboter einzuführen, welche sowohl Kleintiere in Gärten schützt als auch Anwohnerinnen und Anwohner vor vermeidbarer Ruhestörung bewahrt. Diese möge die Dämmerung mit einschließen und somit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang dauern, was sich in vielen smarten Geräten bereits so einstellen lässt. Eine Kampagne z. B. mit Plakaten und in sozialen Medien soll über die Hintergründe einer solchen Regelung aufklären.
Begründung
In der Dunkelheit stellen Mähroboter für Kleintiere eine Gefahr dar und können gerade in lauen Sommernächten auch den Schlaf von Nachbarinnen und Nachbarn stören. Der Stadtteil Kalbach-Riedberg weist viele Gärten und auch eine überproportionale Zahl von Mährobotern auf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2025OFOF 655/12Nachtruhe für MähroboterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025Sie sind hierOMOM 7843Nachtruhe für MähroboterDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 455Nachtruhe für MähroboterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats