Nachtruhe für Mähroboter
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den nächtlichen Betrieb von Mährobotern zeitlich zu begrenzen, um den Artenschutz zu fördern. Dies ist besonders wichtig für den Schutz des Igel, der in Deutschland unter besonderem Schutz steht. Die Maßnahmen sollen Verletzungen und Tötungen von Wildtieren verhindern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aus artenschutzfachlicher Sicht stellt der nächtliche Betrieb von Mährobotern eine Gefahr für Wildtiere dar, insbesondere für den Igel, der überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv ist. Igel stehen in Deutschland unter besonderem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Eine zeitliche Begrenzung des Mähroboter-Einsatzes kann daher einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten und hilft, vermeidbare Verletzungen und Tötungen zu verhindern. Es wird daher geprüft, welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. November 2025OFOF 655/12Nachtruhe für MähroboterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025OMOM 7843Nachtruhe für MähroboterDirektanregung
- 13. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 455Nachtruhe für MähroboterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab