Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-Riedberg
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, die Telekom AG zur Einhaltung ihres Zeitplans für den Glasfaserausbau in Kalbach-Riedberg zu drängen. Dies ist notwendig, da die Haushalte mittlerweile auf ihren Anschluss warten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Im Jahr 2023 wurde flächendeckend Glasfaserkabel im Ortsteil Kalbach verlegt. Die meisten Haushalte haben es inzwischen in den Häusern anschlussbereit installiert. Doch die Verbindung der Telekom zu dem verlegten Kabel lässt auf sich warten.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Telekom AG in Verbindung zu treten und diese aufzufordern, den am 31.10.2025 in der Ortsbeiratssitzung zugesicherten Zeitplan für die Umsetzung des Glasfaserausbaus in Kalbach-Riedberg zuzusenden.
Begründung
Nach zwei Jahren sollte auch die Telekom AG ihre Anschlussprobleme in den Griff bekommen haben.
Auf einen anderen Anbieter kann nicht zurückgegriffen werden, da dieser nicht die Kabel verlegt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2025OFOF 633/12Sachstand hinsichtlich Glasfaserausbau in Ortsteil KalbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Dezember 2025Sie sind hierOMOM 7841Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 23. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 350Sachstand hinsichtlich des Glasfaserausbaus im Stadtteil Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats