Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren
Zusammenfassung
Die Anregung fordert eine Klarstellung zur Benennung von Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorstehern für die Stadtbezirke Kalbach und Riedberg nach der Kommunalwahl 2026 sowie eine Überprüfung der Stadtbezirksgrenzen bis 2031. Ziel ist es, eine vergleichbare Arbeitsbelastung für die Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorsteher zu gewährleisten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, basierend auf der Stellungnahme ST 304 klarzustellen, dass nach der Kommunalwahl 2026 für die beiden Stadtbezirke 650 (Kalbach) und 651 (Riedberg) je eine Stadtbezirksvorsteherin oder -vorsteher benannt werden sollen. In der Übergangszeit bis zur Ernennung von neuen Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorstehern wird darum gebeten, die Aufwandsentschädigung bereits für beide Stadtbezirke zu gewähren. Außerdem sollen bis 2031 die Stadtbezirksgrenzen noch einmal überprüft und ggf. angepasst werden, um auch in Kalbach-Riedberg für eine vergleichbare Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorsteher zu sorgen.
Begründung
Die Inhalte der Stellungnahme ST 304 werden vom Ortsbeirat begrüßt. Er möchte aber gerne sicherstellen, dass der Inhalt von ihm richtig verstanden wurde, und bittet daher um eine Klarstellung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025STST 304Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“Stellungnahme
- 24. November 2025OFOF 658/12Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025Sie sind hierOMOM 7844Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenDirektanregung
- 9. März 2026STST 425Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 1265Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats