Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Stadtbezirksgrenzen von Kalbach und Riedberg zu konkretisieren und sicherzustellen, dass nach der Kommunalwahl 2026 eine Stadtbezirksvorsteherin oder -vorsteher benannt wird. Dies soll bis 2031 überprüft werden, um eine angemessene Arbeitsbelastung zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, basierend auf ST 304 klarzustellen, dass nach der Kommunalwahl 2026 für die beiden Stadtbezirke 650 (Kalbach) und 651 (Riedberg) je eine Stadtbezirksvorsteherin oder -vorsteher benannt werden sollen und das bis 2031 die Stadtbezirksgrenzen nochmal überprüft und ggf. angepasst werden, um auch in Kalbach-Riedberg für eine vergleichbare Arbeitsbelastung der Stadtbezirksvorsteherinnen und -vorsteher zu sorgen.
Begründung
Die Inhalte der ST 304 werden vom Ortsbeirat begrüßt. Wir möchten aber gerne sicherstellen, dass der Inhalt von uns richtig verstanden wurde und bitten daher um eine Klarstellung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025STST 304Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“Stellungnahme
- 24. November 2025Sie sind hierOFOF 658/12Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025OMOM 7844Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenDirektanregung
- 9. März 2026STST 425Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 1265Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme