Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisieren
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Einrichtung eines zusätzlichen Stadtbezirksvorsteherbezirkes im Ortsbezirk 12, um diesen in zwei Bezirke aufzuteilen. Dies soll nach der nächsten Kommunalwahl erfolgen. Ziel ist eine bessere Verwaltung und Vertretung der Belange der Bürger.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Aktuell existiert noch kein zusätzlicher Stadtbezirksvorsteherbezirk für den Ortsbezirk 12, außer der Bezirk 12.79. Der Magistrat beabsichtigt weiterhin, im Ortsbezirk 12 einen zusätzlichen Stadtbezirksvorsteherbezirk einzurichten und den Ortsbezirk 12 in 2 Stadtbezirksvorsteherbezirke aufzuteilen. Die Einrichtung ist vorgesehen für die neue Amtszeit nach der Kommunalwahl, mithin ab der Amtseinführung der neuen städtischen Ehrenbeamt:innen. Auf die Stellungnahme ST 2697 wird verwiesen. Ob eine Auszahlung der doppelten Aufwandsentschädigung bis zu diesem Zeitpunkt rechtlich zulässig ist, wird derzeit geprüft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025STST 304Stadtbezirk „Riedberg“ bzw. „Riedberg-West“ und „Riedberg-Ost“Stellungnahme
- 24. November 2025OFOF 658/12Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2025OMOM 7844Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenDirektanregung
- 9. März 2026Sie sind hierSTST 425Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenStellungnahme
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 79 WochenSTST 1265Stadtbezirksgrenzen Kalbach-Riedberg konkretisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab