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In vielen engen Wohnstraßen Frankfurts wurde das halbseitige Gehwegparken jahrzehntelang geduldet - ohne nennenswerte Pr

Vorlagentyp: F
Beantwortet

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Frage an den Magistrat

In vielen engen Wohnstraßen Frankfurts wurde das halbseitige Gehwegparken jahrzehntelang geduldet - ohne nennenswerte Probleme für die Verkehrsteilnehmer. Nun kommt es jedoch zu massiven Kontrollen und in einzelnen Straßen - wie jüngst in Sossenheim - droht der Verlust zahlreicher Stellplätze. Frankfurt verlangt für zulässiges Gehwegparken eine Restgehwegbreite von 2,20 m, während andere Städte geringere Breiten erlauben und Einzelfallabwägungen treffen. Die starre Vorgabe wirkt vielerorts unrealistisch und spricht für flexiblere Lösungen.

Ich frage den Magistrat:

Ist der Magistrat bereit, künftig im Einzelfall geringere Restgehwegbreiten zuzulassen, und welche pragmatischen Alternativen bietet er den Anwohnern in engen Wohnstraßen an?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Wolfgang Siefert:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Frau Serke!

Der Gesetzgeber räumt dem Gehweg eine besondere Schutzfunktion ein. Das Parken eines Fahrzeugs auf einem Gehweg ist grundsätzlich verboten, solange es nicht explizit durch ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt ist. Bei Verstößen gegen diese Regelung handelt es sich laut Straßenverkehrsgesetz um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden und mit einem Bußgeld belegt sind.

Die Straßenverkehrsordnung vollzieht das Straßenverkehrsamt hier nicht im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung - also mitnichten durch politischen Einfluss -, sondern auf Basis von landesgesetzlicher Weisung als Untere Straßenverkehrsbehörde. Eine eigenständige Auslegung der Straßenverkehrsordnung ist nicht Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung.

Zur Legalisierung des Parkens auf Gehwegen zitiert der Magistrat im Folgenden aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung für die Anordnung von legalem Gehwegparken: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern, gegebenenfalls mit Kinderwagen, oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Für die Beurteilung des unbehinderten Verkehrs sind die Länge der Verengung, das Verhältnis der für das Parken auf Gehwegen in Anspruch genommenen zur gesamten Gehwegfläche, die Dichte des Gehwegverkehrs und die Ausweichmöglichkeiten zu berücksichtigen. Erforderlich ist stets eine Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände. Ferner ist zu beachten, dass die Gehwege und die darunterliegenden Leitungen durch parkende Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann sowie die Bordsteine ausreichend abgeschrägt und niedrig sind."

Für die Verwaltungspraxis des Straßenverkehrsamts bedeutet dies im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Regelungen: Neuanordnungen von Gehwegparken erfolgen nicht mehr, wenn die verbleibende Gehwegbreite 2,20 Meter unterschreiten würde - in Ausnahmefällen bei nur sehr geringem Fußverkehrsaufkommen 1,50 Meter. Die genannten Mindestbreiten beruhen auf einem Schreiben der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessens, in dem diese Breiten ausdrücklich als anzustrebende Vorgaben benannt sind. Änderungen im Bestand - darum geht es, glaube ich, in diesem Fall - werden im Benehmen mit den Ortsbeiräten unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten umgesetzt. An Stellen, wo die heute verbleibende Gehwegbreite 1,50 Meter unterschreitet, kann auf ausdrückliche Forderung des Ortsbeirats ein bisher legalisiertes Gehwegparken zurückgenommen werden.

Das Vermeiden einer Restgehwegbreite von weniger als 1,50 Metern wurde anlässlich von Fachaufsichtsbeschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bei der Obersten Straßenverkehrsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, von dieser im jeweils örtlichen Kontext geprüft und so bestätigt. Solche Fachaufsichtsbeschwerden haben gleichwohl in Einzelfällen dazu geführt, dass ein Benehmen mit den Ortsbeiräten nicht mehr erfolgte. Bei einer fachaufsichtlichen Weisung verbleibt für das Straßenverkehrsamt keinerlei Ermessensspielraum, um, wie erfragt, "im Einzelfall geringe Restgehwegbreiten zuzulassen".

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Wir haben zwei Zusatzfragen, einmal von der Fragestellerin, und da sich jetzt noch Frau Kunze von der SPD gemeldet hat, muss ich Ihren Wunsch, Herr Schwander, leider zurückweisen. Es spricht also zuerst Frau Serke und danach Frau Kunze. Frau Serke, bitte schön!

Stadtverordnete Susanne Serke, CDU:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für das umfangreiche Zitieren von Verwaltungsvorschriften und Gesetzestexten! Die hätte ich mir allerdings auch selbst raussuchen können - das hätte ich auch getan, aber trotzdem herzlichen Dank für die Serviceleistung! Es bestehen weiterhin viele Fragen, aber ich kann leider nur noch eine stellen, deshalb würde ich einfach darum bitten, die Frage, die ich schon gestellt habe, zu beantworten, nämlich: Welche pragmatischen Alternativen bieten Sie den Anwohnern in den Wohnstraßen an, oder anders formuliert, was sage ich den Menschen in der Marienberger Straße in Sossenheim, die jetzt nicht mehr wissen, wohin sie ihr Auto stellen sollen?

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Das ist eine gute Frage.

(Zurufe)

Ich glaube, wenn man sich die Gegebenheiten vor Ort anguckt, dann haben die meisten Grundstücke eigene Parkmöglichkeiten, die auch zu nutzen wären. Ansonsten ist es so, wie ich es Ihnen gerade dargestellt habe. An der Stelle gab es - was Sie weggelassen haben - eine Aktion der Landespolizei, mit der die Stadt Frankfurt nichts zu tun hatte, in deren Folge aber alle weiteren Maßnahmen gelaufen sind, und an dieser Stelle haben wir einfach keinen Ermessensspielraum.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Sylvia Kunze von der SPD. Bitte schön!

Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank für die Ausführungen!

Ich meine verstanden zu haben, die Antwort war, nein, es geht nicht. Ich stelle trotzdem noch mal eine Frage in diese Richtung. Es geht ja um Wohngebiete, in denen relativ wenig gefahren, aber viel geparkt wird. Könnte sich der Magistrat vorstellen, auf Wunsch der Ortsbeiräte zum Beispiel bei zweispurigen Straßen zugunsten des Parkens auf eine Fahrspur zu verzichten?

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Was meinen Sie mit zweispurigen Straßen?

Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD:

(fortfahrend)

Hin und zurück.

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Dann müsste man eine Einbahnstraße anordnen.

Stadtverordnete Sylvia Kunze, SPD:

(fortfahrend)

Zum Beispiel.

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Ja, so was kann man machen, wenn das möglich ist. Das machen wir auch in vielen Fällen schon so. Bei der angesprochenen Straße ist es allerdings so, dass das Gehwegparken, das da praktiziert wurde, noch nie legal war, und das wird bei der öffentlichen Debatte an der Stelle immer vergessen. Es ist immer übersehen beziehungsweise nicht kontrolliert worden, wie auch immer. Früher waren die Autos auch noch mal ein bisschen schmaler, da hat das vielleicht auch noch besser gepasst. Inzwischen haben wir viel breitere Fahrzeuge, und wie Sie wissen, werden wir nur aktiv, wenn wir vom Ortsbeirat dazu aufgefordert oder aufgrund rechtlicher Vorschriften dazu gezwungen werden. Letzteres ist jetzt in diesem Fall eingetreten.

(Zurufe)

Ich spreche, nicht Sie.

(Zurufe)

Ja, dann höre ich jetzt auf zu sprechen.

Danke schön!

(Beifall, Zurufe)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3644

Stadtverordnete Susanne Serke, CDU:

Also vorab, das Verhalten eben war für einen hauptamtlichen Dezernenten, Herr Siefert, gegenüber einem ehrenamtlichen Stadtverordneten, ich sage es mal so, befremdlich.

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

werte Kolleginnen und Kollegen!

Das Thema Gehwegparken ist mehr als eine technische Frage, es geht um die Lebensqualität der Menschen in dieser Stadt und darum, ob wir in Frankfurt Verkehrspolitik für die Menschen machen oder gegen sie.

(Beifall)

Viele unserer Quartiere sind alt und eng und wurden zu einer Zeit gebaut, als der Verkehr noch nicht so stark ausgeprägt war, deshalb wurde das halbseitige Gehwegparken über Jahre hinweg praktisch und unproblematisch geduldet. So auch in der Marienberger Straße in Sossenheim. Dort wurden jetzt über die Köpfe der Menschen hinweg und entgegen dem einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats plötzlich Halteverbotsschilder aufgestellt. Fast 50 Abstellmöglichkeiten für Pkws fielen über Nacht weg, ohne dass eine Alternative angeboten wurde.

(Zurufe)

Doch, die gab es. Dabei hatte der Ortsbeirat 6 mit den Stimmen von CDU, SPD - und jetzt hinhören - GRÜNEN, Linke und der FDP, ja aller Fraktionen, beschlossen, die Regelung nicht umzusetzen, bevor das Nahmobilitätskonzept vorgestellt wurde und Alternativen geprüft sind. Das hat man ignoriert und stattdessen Fakten in einer Geschwindigkeit geschaffen, die wir uns an vielen anderen Stellen nur wünschen können.

Hatte man sich in der schwarz-grünen Koalition 2020 noch darauf verständigt, pragmatisch zu entscheiden und im Einzelfall abzuwägen, beharrt man in Frankfurt jetzt auf einer starren Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern und versteckt sich hinter Verwaltungsvorschriften. In anderen Städten wie München, Bremen und Hannover arbeitet man längst an flexiblen Lösungen, die die Menschen nicht unnötig behindern. Besonders irritierend ist, dass Verbote im Eiltempo umgesetzt werden, während Lösungen auf die lange Bank geschoben werden. Der Ortsbeirat 6 beispielsweise hat schon vor Jahren konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation in den Stadtteilen gemacht. Siedlungsbusse und On-Demand-Verkehre, bessere Taktung, Quartiersgaragen und Park-and-Ride-Plätze, alles wurde von Ihnen, Herr Siefert, abgelehnt.

Immer wieder wird über die Verkehrswende gesprochen, aber sie gelingt eben nicht mit starren Verwaltungsvorschriften, sondern nur, indem man gute Alternativen anbietet. Natürlich müssen Gehwege sicher und barrierefrei bleiben, das ist unstrittig, aber wir müssen dort ansetzen, wo es echte Gefahren gibt, beispielsweise bei den E-Scootern, die ungeordnet als Stolperfallen auf den Gehwegen liegen. Frankfurt braucht keine ...

(Heiterkeit)

Ja, darüber kann man lachen, wenn man selbst keine Probleme mit der Bewegung hat. Frankfurt braucht keine Politik der Verbote, sondern eine Politik der Verhältnismäßigkeit und des Augenmaßes. Frankfurt braucht die CDU.

(Beifall)

Verkehrspolitik muss ein Miteinander ermöglichen, ohne dass dabei Menschen auf der Strecke bleiben. Eine echte Verkehrswende muss alle Verkehrsteilnehmer einbeziehen. Die Menschen in Frankfurt ...

(Zurufe)

...Ja, alle Verkehrsteilnehmer. Das sind auch Fußgänger - schade, dass ich das hier erklären muss. Die Menschen in Frankfurt jedenfalls verdienen mehr, nämlich eine Verkehrspolitik, die ihre Lebensrealität berücksichtigt und ernst nimmt.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Als nächster Redner kommt Falko Görres von den GRÜNEN an die Reihe. Bitte schön!

Stadtverordneter Falko Görres, GRÜNE:

Guten Abend!

Nach dem Wortbeitrag müsste ich jetzt eigentlich vieles in meiner Rede umschreiben, aber dafür habe ich die Zeit nicht.

Es ist schon ganz spannend: Die CDU wünscht sich pragmatische Lösungen, weil Anwohnende jetzt darunter leiden, dass durch "massive Kontrollen" der "Verlust zahlreicher Stellplätze" droht. Erst einmal - das haben wir eben schon gehört - ist es völlig falsch, vom Verlust von Stellplätzen zu sprechen. Es geht um das Ahnden von Falschparken an Stellen, an denen das Parken nie erlaubt war und es also auch überhaupt keine Stellplätze gibt, die wegfallen könnten. Es werden jetzt lediglich die jahrelang bestehenden Straßenverkehrsregeln in Sossenheim und anderswo durchgesetzt. Überraschend, dass die CDU das skandalös findet.

(Beifall)

Auf die Frage, wo die Anwohnenden denn sonst parken sollen, gibt es eine relativ einfache Antwort: dort, wo es niemanden gefährdet, dort, wo es erlaubt ist, und im Idealfall im privaten Raum.

Grundsätzlich frage ich mich allerdings: Wie passt diese Frage, die wir jetzt hier in der Aktuellen Stunde behandeln, eigentlich zur CDU-Linie aus der Vergangenheit? Ich zitiere mal aus der Vorlage NR 1273 dieses Jahres, "Verkehrssicherheit erhöhen, Verkehrspolizei verstärken": "In der Bevölkerung wächst der Unmut über Verkehrsgefährdungen, etwa durch auf Gehwegen oder in Feuerwehrzufahrten geparkte Autos. Derzeit ist festzustellen, dass viele Bereiche kaum von der städtischen Verkehrspolizei kontrolliert werden. Die Stadt muss hier ihrer Verantwortung nachkommen."

(Beifall)

In der Frage Nr. 3700 - sie wurde heute gestellt die Antwort liegt auf Ihren Tischen - moniert Herr Nagel: "In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt." Ebenso zeigt sich die CDU in anderen Anträgen besorgt über die Verkehrssicherheit für Kinder: Hol- und Bringzonen statt Elterntaxi-Chaos, Baustellen, sichere Fußgänger- und Radverkehrsführung und transparente Kennzeichnung von Baustellen im öffentlichen Raum. Überall zeigt sich die CDU besorgt um die Sicherheit von Zufußgehenden. Jetzt gibt es die geforderten Kontrollen in diesen Wohngebieten und das ist auch wieder nicht richtig - was denn jetzt? Was will denn die CDU? Ist die CDU die Law-and-Order-Partei, die die Verbote auch kontrolliert haben will? Sind diese Regeln für Fußgänger jetzt wichtig? Ist die Sicherheit für den Fußverkehr wichtig oder eben nicht? Wir haben dazu eine relativ klare Haltung: Gehwegparken behindert und gefährdet Zufußgehende, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen sowie Ältere und Kinder.

Wir GRÜNEN halten es deshalb für völlig richtig, dass die Verkehrspolizei gegen das ordnungswidrige Gehwegparken vorgeht. Wir halten es auch für völlig richtig, dass die Straßenverkehrsbehörde das Gehwegparken nicht mehr zulässt, solange nicht genügend Restbreite für Begegnungen auf dem Gehweg verbleibt. In der Onlinebeteiligung zur Fußverkehrsstrategie zeigt sich auch, dass das nicht nur unsere Sichtweise ist, sondern auch die vieler Bewohner:innen. Viele Meldungen zu der Onlinebeteiligung bemängeln zu schmale und zugestellte Gehwege, auch Gerichte stützen diese Regeln.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Ihre Redezeit läuft ab.

Stadtverordneter Falko Görres, GRÜNE:

(fortfahrend)

Liebe CDU, wer A sagt, muss auch B sagen. Wer Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für alle Verkehrsteilnehmenden fordert, muss konsequenterweise das Gehwegparken einschränken. Die CDU muss sich entscheiden: Nimmt sie die Belange des Fußverkehrs ernst oder nutzt sie sie nur als Argument, wenn es gerade passt?

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Als nächster Redner hat das Wort Herr Stadtrat Siefert. Bitte schön!

Stadtrat Wolfgang Siefert:

Das ging jetzt schnell. Entschuldigung! Ich wollte mich doch noch einmal mit zwei Sätzen dazu äußern. Ich habe vorhin nicht weitergeredet, weil Sie mir eine Zusatzfrage aus Ihrer Fraktion gestellt haben und mir dann nicht zugehört, sondern ständig reingequatscht haben. Von daher bin ich davon ausgegangen, dass Sie die Antwort nicht interessiert. Ich wollte mich jetzt aber doch noch einmal melden, weil es da schon noch ein paar Aspekte gibt, die noch nicht genannt wurden.

Ich fange jetzt mal damit an, dass ich Ihnen etwas vorlesen möchte: "In vielen Stadtteilen nimmt das Falschparken deutlich zu und häufig wird die Verkehrssicherheit dadurch gefährlich beeinträchtigt. Gleichzeitig wird das Falschparken in vielen Vierteln faktisch nicht mehr kontrolliert, auch weil Stellen unbesetzt sind. Eine deutlich spürbare, insbesondere am Wochenende und in den Abendstunden flächendeckende Überwachung ist aber notwendig." Jetzt werden Sie lachen, es ist weder von den GRÜNEN noch von jemand anderem, sondern es ist die Einleitung aus der heutigen Frage Nr. 3700 vom Stadtverordneten Frank Nagel von der CDU. Gleichzeitig fordert mich Frau Serke auf, ich möchte doch nicht so genau kontrollieren. Das wäre in der Form schon mal ein Widerspruch. Der Gag ist aber auch noch der - ich habe es vorher schon einmal gesagt -, dass wir das mit unserer Verwaltung sehr pragmatisch angehen.

(Zurufe)

Jetzt lassen Sie mich wieder nicht ausreden. Ich lasse Sie auch immer ausreden.

(Zurufe)

Es gibt zwei Anlässe, weswegen wir solche Maßnahmen einleiten. Der eine Anlass ist, dass der Ortsbeirat uns dazu auffordert. Das ist in dem Fall nicht geschehen, richtig. Der zweite Fall ist, dass wir - das sage ich jetzt einmal ein bisschen flapsig - von Amts wegen dazu genötigt werden. Der Gag ist ja der, dass die Kontrollen, die diese Änderungen der Anordnung ausgelöst haben, nicht von der städtischen Verkehrspolizei erfolgt sind, sondern von der Landespolizei. Wer ist noch mal in Wiesbaden dafür zuständig? Ach, ich glaube, die CDU!

(Beifall)

Und wenn die Landespolizei tätig wird, dann habe ich gar keine andere Wahl, als auch tätig zu werden, weil ich mich nämlich an Recht und Gesetz halte, wie mir im Fall der Cronstettenstraße - auch entgegen Ihrer ständigen Behauptung - neulich von einem Verwaltungsgericht wieder bestätigt wurde.

(Beifall)

Wenn Sie mir hier vorwerfen, ich würde mich hinter Verwaltungsvorschriften verstecken, dann werfe ich Ihnen vor, Sie wollen nicht, dass Feuerwehr und Rettungsdienste im Einsatzfall durchkommen. Mit dem, was Sie fordern, wird es mit mir keinen Kompromiss geben.

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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