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„DIE FRAKTION“ hat im Rahmen der Vorlage A 353 im Zusammenhang mit der Reform des § 22 KWG eine umfangreiche Anfrage an

Vorlagentyp: F
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Frage an den Magistrat

"DIE FRAKTION" hat im Rahmen der Vorlage A 353 im Zusammenhang mit der Reform des § 22 KWG eine umfangreiche Anfrage an den Magistrat gestellt. Gegenstand der Anfrage war insbesondere das Schreiben des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz vom 16. Mai 2024, welches im Hinblick auf die geplante Reform des Kommunalwahlrechts an Kommunen gesendet wurde. Der Magistrat hat die Beantwortung der Anfrage mit Verweis auf das Verfahren vor dem StGH verweigert.

Ich frage den Magistrat:

Welche konkreten Gründe hindern den Magistrat daran, die erbetenen Informationen offenzulegen, wenn das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, auf das er sich beruft, ohnehin öffentlich ist?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Stephanie Wüst:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Grote,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Es ist unzutreffend, dass der Magistrat die Beantwortung der Anfrage A 353 verweigert hat. Vielmehr wurde die Anfrage durch den Magistratsbericht B 349 vom 22.09.2025 beantwortet, den der Oberbürgermeister vorgelegt hat. Der Bericht wurde am 04.11.2025 im Haupt- und Finanzausschuss von allen anwesenden Fraktionen ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen. Damit ist eindeutig belegt, dass der Magistrat seiner Antwortpflicht nachgekommen ist.

Zugleich gilt der allgemein anerkannte Grundsatz, dass der Magistrat sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert, um deren Verlauf nicht politisch oder administrativ zu beeinflussen - eine Haltung, die Ausdruck verantwortungsvollen rechtsstaatlichen Handelns ist und keinesfalls eine Verweigerung darstellt. Ergänzend dazu: Im Bericht B 349 wird zutreffend darauf hingewiesen, dass das Schreiben des Innenministeriums zuständigkeitshalber vom Büro der Stadtverordnetenversammlung beantwortet wurde. Diese Zuständigkeit folgt aus der kommunalen Verfassungsordnung, wonach gemäß § 9 Absatz 1 HGO die Gemeindevertretung das oberste Organ der Gemeinde ist und ihre inneren Angelegenheiten selbstständig regelt. Der Magistrat ist nicht deren Aufsichtsorgan und gibt daher keine Stellungnahmen zu Angelegenheiten der Gemeindevertretung ab. Folgerichtig erfolgt die Beantwortung entsprechender Anfragen durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung, das aus Gründen der institutionellen Unabhängigkeit keinem Dezernat unterstellt ist.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die erste Zusatzfrage kommt von Frau Grote. Bitte schön!

Stadtverordnete Elisa Grote, Volt:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank, Frau Wüst für die Beantwortung der Frage! Ich habe noch eine Nachfrage: Haben Sie Kenntnis über den Inhalt des Schreibens? Liegt Ihnen das Schreiben vor?

Stadträtin Stephanie Wüst:

(fortfahrend)

Nein, und auch hier muss ich zuständigkeitshalber dann wieder an das Büro der Stadtverordnetenversammlung verweisen.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Danke schön! Es gab zahlreiche Wünsche zu einer Zusatzfrage, aber es gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Frau Schnitzler hatte sich zuerst gemeldet, deswegen kann sie jetzt ihre Frage stellen.

Stadtverordnete Isabel Schnitzler, FDP:

(Zusatzfrage)

Wie stellt der Magistrat sicher, dass Bürger und Stadtverordnete transparent nachvollziehen können, welche Stelle für welche Antwort zuständig ist?

Stadträtin Stephanie Wüst:

(fortfahrend)

Ich gestehe ganz ehrlich ein, dass uns nicht bewusst war, dass es hier ein Durcheinander oder eine Intransparenz bei den Zuständigkeiten gibt. Deswegen werden wir uns künftig sehr viel mehr Mühe geben müssen, damit es dieses Durcheinander oder diese Intransparenz nicht mehr gibt. Ich nehme den Hinweis dankend entgegen.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 3650

Stadtverordnete Elisa Grote, Volt:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch der zweite Versuch, eine Antwort des Magistrats zu dem Schreiben des Innenministeriums zur Kommunalrechtsreform zu bekommen, ist leider gescheitert. Ja, es existiert formell eine Antwort des Oberbürgermeisters auf die Anfrage A 353. Diese verweist allerdings ausschließlich auf das laufende Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und enthält keine Antwort auf die gestellten Fragen. Seiner Auskunftspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung kommt der Magistrat damit nicht ausreichend nach. Die Argumentation des Magistrats, er äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren, mag in anderen Kontexten sinnvoll sein, trägt hier aber nicht, denn es geht um die Bewertung eines Gerichtsverfahrens. Es geht nicht um die Bewertung eines Gerichtsverfahrens, es geht schlicht um die Offenlegung eines Fragebogens und der Antworten, die das Büro der Stadtverordnetenversammlung an das Innenministerium übersendet hat. Das sind verwaltungsbezogene Informationen, die keinerlei Einfluss auf das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof haben, weder politisch noch juristisch. Davon ganz abgesehen ist das Verfahren ohnehin öffentlich. Wahrscheinlich wird der Fragebogen noch Gegenstand des Verfahrens werden.

Wir haben nun die paradoxe Situation, dass die Landesregierung von den Kommunen eine Einschätzung und Praxisbeispiele zu einer Wahlrechtsreform eingefordert hat - wahrscheinlich, um die Erforderlichkeit der Reform zu konstruieren -, die gewählten kommunalen Vertreterinnen und Vertreter hier aber nicht erfahren, was im Namen der Stadt an das Land übermittelt wurde. Das ist sehr fragwürdig und auch intransparent. Der Wechsel von Hare/Niemeyer zu d'Hondt ist ein tiefgreifender Eingriff in die Zusammensetzung kommunaler Parlamente. Wie die Anfrage richtig beschreibt, führt d'Hondt zu einer Bevorteilung großer Parteien und zu einer faktischen Sperrklausel. Sofern der Magistrat, insbesondere der Oberbürgermeister, nicht den Eindruck erwecken will, aus politischen Gründen von einer Beantwortung der Fragen abzusehen, täte er gut daran, den Fragebogen und die gegebenen Antworten nun endlich offenzulegen.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die letzte Wortmeldung zu dieser Aktuellen Stunde hat Herr Schwichtenberg. Ich bitte, den Video-Livestream auszuschalten.

Stadtverordneter Tilo Schwichtenberg, Gartenpartei:

Es ist einfach nur peinlich, wie der Magistrat hier reagiert. Wo Demokratie abgeschafft wird, muss man sich auch dazu äußern. Vorneherum Vielfalt predigen, Beteiligung vortäuschen mit dem Haus der Demokratie, hintenrum die Abschaffung der Demokratie unkommentiert lassen und die Vielfalt abschaffen mit einer neuen Auszählmethode nach d'Hondt. Bloß nicht bei Poseck anecken! Wo ist Mike Josef, wo ist Frau Dr. Eskandari-Grünberg? Freuen wir uns auf den Gerichtstermin am 17. Dezember!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Dezember 2025 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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