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  • Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 457 Betreff: Pflegeangebot für schwerstabhängige Drogenkranke sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6409 - NR 559/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 86/24 - Zwischenbericht: Die Umsetzung eines zusätzlichen Pflegeangebotes für schwerstabhängige Drogenkranke auf dem Grundstück Schielestraße, ist aufgrund der Immissionsempfindlichkeit eines Pflegeheims und entgegenstehender Ziele des Bebauungsplans Nr. 941 weiterhin nicht möglich. Für eine Verlagerung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung inklusive einer Pflegeeinrichtung hat der Magistrat Alternativgrundstücke im gesamten Stadtgebiet geprüft. Die Suche nach einem Alternativgrundstück verlief bisher ergebnislos. Grund dafür sind bestehende Nutzungskonkurrenzen an den geprüften Standorten oder ungeeignete Grundstücksgegebenheiten (hinsichtlich Lage, Lärmbelastungen, Altlasten, Seveso etc.). Der Magistrat prüft derzeit eine Verbesserung des Pflegeangebots für Drogenkranke durch mehrere Maßnahmen, dazu gehören: · Sicherung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung in der Schielestraße im laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 941 · Prüfung der Rahmenbedingungen für eine mögliche barrierefreie Erweiterung der bestehenden Drogenhilfeeinrichtung, mit einer Nutzung wie aktuell genehmigt (ohne stationäre Pflege) · Verstärkte Kooperation der Integrativen Drogenhilfe mit dem Frankfurter Verband für die Übernahme ambulanter pflegerischer Leistungen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2022, NR 559 Bericht des Magistrats vom 23.02.2024, B 86 Bericht des Magistrats vom 18.05.2026, B 165 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 457 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 138 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 457 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 457 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 457 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7228, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026

  • Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 458 Betreff: Unabhängige Überprüfung und Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6452 - E 154/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 250/25 - Zwischenbericht: Die Abstimmungen zwischen dem Amt für Bau und Immobilien und dem Klimareferat dauern an. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 154 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 250 Bericht des Magistrats vom 17.04.2026, B 148 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 458 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 458 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7047, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026

  • Leerstand in Frankfurt
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 459 Betreff: Leerstand in Frankfurt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6515 - A 347/25 Linke - Zu 1) Der Magistrat verwaltet 948 eigene Wohneinheiten und ca. 115 Wohneinheiten von der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten. Im Eigentum der ABG Frankfurt Holding (ABG) stehen rund 55.000 Wohnungen. Zu 2) Aktuell stehen ca. 101 Wohnungen leer. Bei der ABG besteht ein vermietungsbedingter Leerstand von unter 0,5 %. Zu 3) Genaue Adressen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Die städtischen Wohn-gebäude stehen in allen Stadtteilen. Zu 4) Bei regelmäßig auftretenden Leerstandsphasen bei Mieterwechseln vergehen nur wenige Tage oder Wochen, bis eine leergewordene Wohnung wieder bewohnt werden kann. Bei Wohnungen mit einem stark abgewohnten Zustand werden in der Regel umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Bis zur Wiedervermietung nach einer Sanierung können mehrere Jahre vergehen. Im Durchschnitt werden leerstehende Wohnungen innerhalb von ein bis zwei Jahren saniert und erneut vermietet. Zu 5) Bei aktuell im Leerstand befindlichen Wohnungen stehen größere bauliche Maßnahmen an. Ein Großteil dieser Wohnungen muss technisch nachgerüstet werden, um heutigen Anforderungen für einen sicheren Betrieb (Elektrosicherheit) von Mietflächen gerecht werden zu können. Zu 6) Als Begründung für den Leerstand lassen sich folgende Gründe heranziehen. • Längere Anlaufphase bis eine Sanierung der leerstehenden Wohnung begonnen werden kann. • Personal- und Fachkräftemangel in Bauunterhaltungs- und in Projektabteilungen. • Fehlende finanzielle Ressourcen bzw. Fehlen eines Mitteltopfes zum Aufbau eines städtischen Wohnungssanierungsprogramms. Zu 7) Derzeit werden leerstehende Wohnungen priorisiert in Sanierung gegeben. Außerdem ist eine Kooperation mit der ABG in Vorbereitung, welche die Sanierung der leerstehenden Wohnungen übernehmen soll. Hierfür wurden im Entwurf des Haushalts 2026 Mittel eingestellt. Zu 8) Unter dem Umstand, dass eine Beendigung eines Mietverhältnisses nicht geplant werden kann, wird es schwierig sein eine konkrete Planung für neu hinzukommende Wohnungen im Leerstand aufzubauen. Aktuell wird an der Verringerung des bestehenden Wohnungsleer-stands gearbeitet (siehe Frage 7). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.04.2025, A 347 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 459 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7048, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 92-4

  • Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 460 Betreff: Anwohnerschutz bei Großveranstaltungen im Waldstadion Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6470 - NR 1304/25 CDU - Seit vielen Jahren stellt der Magistrat aktuelle Anreiseinformationen zu Veranstaltungen im Deutsche Bank Park bereit. Diese werden sowohl auf der Verkehrsinformationsplattform https://mainziel.de als auch auf der offiziellen Webseite des Deutsche Bank Parks veröffentlicht. Dabei erfolgt eine gezielte und verkehrsträgerübergreifende Kommunikation, die alle Mobilitätsformen berücksichtigt. Das Angebot umfasst Informationen und Empfehlungen zu Park-and-Ride-Möglichkeiten (P+R), dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), der Anreise mit dem PKW sowie zu nachhaltigen Mobilitätsalternativen wie Rad- und Fußverkehr. Zusätzlich werden Hinweise zu Fahrradparkmöglichkeiten und Mikromobilitätsangeboten wie E-Scootern oder Leihfahrrädern angeboten, um eine umweltfreundliche und komfortable Anreise zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden neben den Parkplätzen direkt am Stadion zusätzliche Parkkapazitäten in nahegelegenen Parkhäusern in Niederrad geschaffen. Für diese Parkhäuser besteht sogar die Möglichkeit, im Vorfeld ein Parkticket online zu buchen - so wird die Anreise noch komfortabler und planbarer. Parallel zu diesen Informationen werden Verkehrsmeldungen auch auf der Mobilithek veröffentlicht und für Drittanbieter, wie etwa Navigationsdienste, zur Verfügung gestellt. Dadurch wird eine breite Verfügbarkeit aktueller Verkehrsdaten gewährleistet, die eine optimale Routenplanung und eine reibungslose Anreise ermöglichen. Im Vorgriff auf mögliche technische Lösungen wie zum Beispiel elektronische Schranken mit Kennzeichenerfassung, die sich dann nur für Anwohnende und gegebenenfalls ihre Besucher öffnen, gilt es den Stadionbetreiber (Eintracht Frankfurt) in die Pflicht zu nehmen und die seit Jahren bereits vorhandenen Schranken (Schwarzwaldstraße / Waldstraße, Adolf-Miersch-Straße / Gerauer Straße) mit Ordnerpersonal durch den Veranstalter zu besetzen und gegebenenfalls weitere Schranken im Gebiet aufzubauen und zu besetzen. Ähnlich wird auch bei Veranstaltungen wie dem Flohmarkt am südlichen Mainufer oder Großveranstaltungen wie Mainfest und Museumsuferfest verfahren. Sollte eine rein personelle Besetzung der Schranken durch Ordner des Veranstalters nicht ausreichen, müssen gegebenenfalls zur Unterstützung Zufahrtsberechtigungen erteilt werden. Der Magistrat wird diesbezüglich auf Eintracht Frankfurt zugehen. Es wird hier klar der Veranstalter in der Pflicht gesehen. Bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park betreibt die Städtische Verkehrspolizei, deren originäre Aufgabe die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist, bereits einen sehr hohen Personalaufwand (derzeit liegt die Einsatzstärke bei elf Bediensteten). Die Besetzung sämtlicher Zufahrtsmöglichkeiten - neben den mit Zeichen 250 + "Anlieger frei" versehen Straßen müsste auch das Verbot der Einfahrt (Z. 267) personell durchgesetzt werden - würde alle aktuell verfügbaren Einsatzkräfte binden, was dazu führen würde, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs nicht mehr in einem hinnehmbaren Maße nachgegangen werden könnte. Die häufig bestehende hohe Diskussionsbereitschaft gegenüber Behörden bei den notwendigen konsequenten Einfahrtskontrollen führt zudem zu Rückstaus mit all seinen negativen Auswirkungen. Zudem ist der Begriff "Anlieger:in" weit zu fassen, so genügt die Aussage, in diesem Bereich Zigaretten kaufen zu wollen oder ein Haus besichtigen zu wollen. Erfahrungen zeigen auch, dass zwar zahlreiche Fahrzeuge an den Zufahrten abgewiesen werden können, aber dennoch innerhalb des gesperrten Bereichs eine extrem hohe Dichte von Parkverstößen vorliegt. Das Parkfehlverhalten rund um das Stadion würde mit den Einfahrtskontrollen kaum gemindert werden. Der extrem hohe Personaleinsatz mit seinen negativen Konsequenzen für die originäre Aufgabe, steht in keinem akzeptablen Verhältnis zum Nutzen. In der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Multifunktionsarena werden diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort (Nähe des Waldstadions) realisieren zu können. Aktuell werden die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen u.a. das Thema Anwohnerschutz Niederrad auf ihre technische Machbarkeit geprüft, um Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Der Magistrat wird vor der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena ein Verkehrskonzept erarbeiten und auch alle verkehrlich erforderlichen Maßnahmen umsetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.07.2025, NR 1304 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 460 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 95 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 129 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 460 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, Fraktion und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7255, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 461 Betreff: Vergabe von städtischen Flächen in Erbpacht nach einem Konzeptverfahren Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5868 - NR 660/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 52/25 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.03.2026 Zwischenbericht: Die ämter- und dezernatsübergreifende Abstimmung des bereits vorliegenden Entwurfes für den Magistrats-Vortrag ist weiter vorangeschritten. Der Entwurf nebst seinen Anlagen zum Verfahrensablauf sowie den Kriterienkatalogen befindet sich in der Finalisierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 660 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 52 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 461 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 461 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau am 22.09.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 461 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7077, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 § 472, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Wohnen und Städtebau vom 22.09.2026

  • Datenschutz 12. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2021 bis Dezember 2022
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 462 Betreff: Datenschutz 12. Tätigkeitsbericht für die Zeit Januar 2021 bis Dezember 2022 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 22.09.2022, § 2128 - NR 621/99 GRÜNE, l. B 302/22 - Für den Zeitraum Januar 2021 bis Dezember 2022 wird der 12. Tätigkeitsbericht des Referates Datenschutz und Informationssicherheit als behördlicher Datenschutzbeauftragter nach den §§ 5 - 7 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) hiermit als Anlage vorgelegt. Anlage _Taetigkeitsbericht (ca. 986 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.04.1999, NR 621 Bericht des Magistrats vom 01.08.2022, B 302 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 462 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 462 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; Linke (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7076, 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.01.2026 Aktenzeichen: 111

  • Planungsgrundlagen für die Europäische Schule
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 463 Betreff: Planungsgrundlagen für die Europäische Schule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.11.2025, § 6655 - NR 509/22 CDU, B 245/25 - Die Stadt Frankfurt am Main hat sich verpflichtet dem Bund eine bebaubare Fläche für einen Neubau der Europäischen Schule zur Verfügung zu stellen. Der Standort Ratsweg, welcher hierfür grundsätzlich geeignet wäre, wurde daraufhin gutachterlich untersucht; diese Gutachten wurden in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau in öffentlicher Sitzung am 24.06.2025 vorgestellt. Eine Freiflächenplanung wird im Rahmen des noch ausstehenden Realisierungswettbewerbes erarbeitet, ein Lasten- und Pflichtenheft erst im Rahmen der Ausführungsplanung erstellt. Auch Datenblätter existieren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Das überarbeitete Raumprogramm liegt derzeit noch zur Freigabe beim Bund. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.10.2022, NR 509 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 463 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 92 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 463 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Kenntnis) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7229, 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6526 - NR 1168/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, OA 550/25 OBR 11 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.05.2026 Zwischenbericht: Zur Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen nimmt der Magistrat in diesem Zwischenbericht zu folgenden Punkten Stellung: Zu 1. Um die wichtigen Industriestraßen im Programm "Sanierung von Industriestraßen" zu sanieren und die Verfahren zu beschleunigen müssen die Bearbeitungskapazitäten des federführenden Amts für Straßenbau und Erschließung (Bereich Planung/ Straßenentwurf) maßgeblich erweitert werden. Zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" ist eine weitere Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau unter anderem zur Besetzung der weiterhin vakanten Stelle für das Industriestraßenprogramm veröffentlicht worden. Für eine weitere beschleunigte Planung des Industriestraßenprogramms ist es zudem erforderlich, im Stellenplan derzeit nicht enthaltene Stellen, zu schaffen und zu besetzen. Zu 2. Für das nach der Franziusstraße zur Umsetzung anstehende "Paket 2" (bestehend aus der Carl-Benz-Straße zwischen Dieselstraße und Adam-Opel-Straße, der Adam-Opel-Straße zwischen Carl-Benz-Straße und Ernst-Heinkel-Straße sowie der Uhlfelder Straße, dem Knotenpunkt, der diese Abschnitte miteinander verknüpft, sowie der Daimlerstraße zwischen Hanauer Landstraße und Schielestraße) werden gemäß der im B 342/2017 getroffenen Kostenannahmen rund 12,5 Millionen Euro zuzüglich Planungskosten benötigt. Die Fortschreibung der Kostenannahme zur Kostenschätzung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Der Magistrat erwartet einen erheblich höheren Mittelbedarf. Auf der Grundlage geprüfter Kostenschätzungen können zu gegebener Zeit die benötigten Mittel für die weiterführende Bearbeitung und Umsetzung bestimmt und zum Haushalt angemeldet werden. Zu 5. Die Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße sind bereits Teil des Industriestraßenprogramms (vgl. B 342/ 2017). Es ist noch in 2025 geplant ein Teilstück der Friesstraße zu sanieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 Anregung vom 28.04.2025, OA 550 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 259 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 464 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 96 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 464 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 464 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7230, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026

  • Kampagne „Mehr Grün“ - öffentliche Mittel für Parteienwerbung?
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 465 Betreff: Kampagne "Mehr Grün" - öffentliche Mittel für Parteienwerbung? Vorgang: A 374/25 CDU Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass die vom Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen initiierte Plakatkampagne "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" in der Stadtgesellschaft auf große Aufmerksamkeit gestoßen ist. Bedauerlich ist jedoch, dass sich ein Teil der politischen Diskussion weniger mit den inhaltlichen Aussagen und Zielsetzungen der Kampagne auseinandersetzt, sondern vorrangig auf formale Aspekte wie die Farbgestaltung oder den Kampagnentitel konzentriert. Die Verwendung der Farbe Grün und des Begriffes "Grün" erfolgt dabei ausschließlich in inhaltlicher und thematischer Bezugnahme auf das Stadtgrün und nicht als parteipolitisches Symbol. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, den fachlichen Anlass und die Motivation der Kampagne zu verdeutlichen. Das Stadtgrün wird vielfach als selbst-verständlich wahrgenommen, obwohl es zunehmend unter Druck steht - etwa durch Klimawandel, Nachverdichtung und konkurrierende Nutzungsinteressen. Der Schutz, die Pflege und die Wertschätzung urbaner Grünflächen sind daher zentrale Zukunfts-aufgaben, die vom Parlament in verschiedenen Beschlüssen, zuletzt im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025, § 6606 (NR 1323 vom 13.08.2025), ausdrücklich an den Magistrat adressiert wurden. Die Kampagne knüpft an diesen Auftrag an und verfolgt das Ziel, die Bedeutung des Stadtgrüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Sie richtet sich an die breite Stadtgesellschaft und soll im weiteren Verlauf durch Veranstaltungen, Projekte und Beteiligungsformate vertieft werden. Frankfurt am Main ist eine Stadt im Grünen. Mit rund 40 Parks, mehr als 350 Grünanlagen und dem Stadtwald, der zu den größten innerstädtischen Wäldern Europas zählt, prägen Grünflächen und Freiräume das Stadtbild in besonderer Weise. Sie sind nicht nur Orte der Erholung, sondern elementarer Bestandteil einer nachhaltigen, lebenswerten und klimaangepassten Stadtentwicklung. Vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen durch Klimawandel, Flächen-knappheit, Nachverdichtung und den Verlust biologischer Vielfalt hat der Magistrat das Ziel bekräftigt, die Bedeutung des Stadtgrüns stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Stadtgrün erfüllt dabei eine Vielzahl unverzichtbarer Funktionen: - Ökologisch verbessert es das Stadtklima, filtert Schadstoffe, senkt Temperaturen und bietet Lebensräume für Tiere und Pflanzen. - Sozial schafft es Orte der Begegnung, des Spiels, der Bewegung und der Erholung - wichtige Faktoren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. - Gesundheitlich wirkt es positiv auf Körper und Psyche, reduziert Stress und fördert Bewegung. - Ökonomisch steigert es die Attraktivität des Standortes und damit die Lebens- und Arbeitsqualität. Dennoch bleibt der Wert des Stadtgrüns im Alltag oft unsichtbar. Gerade in einer wachsenden Metropole wie Frankfurt, in der der verfügbare Raum zunehmend unter Druck gerät, sind frei zugängliche Grünräume ein gemeinschaftlicher Wert. Sie stehen für Lebensqualität, Teilhabe und Gerechtigkeit im urbanen Raum. Der anhaltende Flächendruck stellt die Stadt vor besondere Herausforderungen - insbesondere dort, wo Flächenkonkurrenzen zwischen Grünnutzung, Wohnraum-bedarf oder Verkehrsinfrastruktur bestehen. Mit der Kampagne "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" will die Stadt Frankfurt diesen Wert sichtbar machen und verdeutlichen: Stadtgrün ist kein verzichtbares "Nice-to-have", sondern ein wesentlicher Bestandteil urbaner Daseinsvorsorge - und damit "unser wahrer Luxus". Wie verletzlich dieser Wert ist, zeigt sich immer dann, wenn Grünflächen unter Druck geraten oder - wie vor einigen Monaten am Merianplatz geschehen - Stadtbäume mutwillig beschädigt oder vergiftet werden. Die Kampagne stellt daher den Wert des städtischen Grüns und seine Bedeutung für Lebensqualität, Biodiversität und Klimaschutz in den Mittelpunkt. Sie ist Teil einer längerfristig angelegten Kommunikationsstrategie des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen und knüpft an zahlreiche fachliche Aktivitäten, Projekte und öffentliche Diskurse an, die das Thema "Wert des Grüns" bereits seit über einem Jahr kontinuierlich in den Mittelpunkt stellen. Begleitend wurde eine repräsentative Umfrage unter den Frankfurter Bürger:innen durchgeführt, die Aufschluss über Nutzung, Wahrnehmung und Erwartungen an städtische Grünflächen gibt. Damit basieren die weiteren Aktivitäten des Dezernats auf einer fundierten Datengrundlage und sind zugleich Ausdruck einer dialog-orientierten, beteiligungsorientierten Umweltpolitik. Zu den Fragen im Einzelnen: Zu 1: Die Plakatkampagne ist eine fachlich begründete Maßnahme der Öffentlichkeits-arbeit im Aufgabenbereich des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Sie verfolgt die Absicht, den Wert urbaner Grünflächen für Klima, Biodiversität, Gesundheit und Lebensqualität sichtbar zu machen. Zur fachlichen Zielrichtung heißt es im Ausschreibungstext wörtlich: "Ziel der Kampagne ist es, den Wert des städtischen Grüns für Klima, Lebensqualität und Biodiversität sichtbar zu machen, das öffentliche Bewusstsein für Pflege und Erhalt von Grünflächen zu fördern und die Achtsamkeit der Bevölkerung im Umgang mit Grünanlagen zu stärken." Ziele im Einzelnen: - Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die ökologische und gesellschaftliche Bedeutung des Stadtgrüns, - Förderung einer verantwortungsvollen und achtsamen Nutzung von Grünflächen, - Stärkung des Bewusstseins für den Erhalt und die Pflege städtischer Natur, - Respekt und Wertschätzung für die Mitarbeitenden, die sich um Parks, Grünanlagen, Stadtbäume und unseren Frankfurter Stadtwald kümmern, - Vermittlung des Themas als Querschnittsaufgabe für Stadtentwicklung, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. Die Kampagne ist Teil einer langfristigen Kommunikationsstrategie. Die Plakatmotive wurden über verschiedene Medienkanäle im Stadtgebiet gezeigt: Neben der seit über einem Jahr gestarteten allgemeinen und schwerpunktmäßigen Kommunikation zum Wert des Grüns, startete die Plakatkampagne mit Mega-Lights (200 Flächen) und CityLight-Postern (375 Flächen) am 30.09.2025, beide Formate endeten am 06.10.2025. Des Weiteren wurden 150 Großflächen vom 03.10. bis 03.11.2025 plakatiert, zehn Ganzsäulen (Litfaßsäulen) waren vom 03.10. bis zum 13.11.2025 zu sehen. Hierbei wurde auf die Restflächenvermarktung zurückgegriffen, wobei nur die technischen Kosten und Produktionskosten angefallen sind. Sie richtet sich an alle Bürger:innen Frankfurts sowie an Gäste der Stadt und spricht unterschiedliche Gruppen gezielt an: - Familien, die Spiel- und Aufenthaltsflächen nutzen, - Jugendliche, die Freiräume zur Gestaltung und zum Rückzug benötigen, - Senior:innen, die von Bewegung, Schatten und besserem Stadtklima profitieren, - Pendler:innen und Tourist:innen, die Frankfurt auch als lebenswerte, grüne Metropole wahrnehmen sollen, - Politische Entscheidungsträger:innen, die an die Systemrelevanz des Stadtgrüns erinnert werden sollen. Die Kampagne unterstreicht, dass Stadtgrün nicht beliebig reproduzierbar ist: Gebäude können ersetzt werden - gewachsene Natur, Ökosysteme und Biodiversität jedoch nicht. Zu 2: Kampagnenmotive: 1. Kindheit - Abenteuer zwischen Spielplätzen und Wiesen; Information zu: 678 Freizeit- und Spielplätze, die zum Bewegen und Träumen einladen 2. Freiraum - Bewegung und Begegnung Information zu: 26,8 Kilometer Mainufer und 8000 Hektar GrünGürtel für Bewegung, Sport und als Begegnungsraum in einer Großstadt 3. Zuhause - Parks und Grünanlagen mitten in der Stadt Information zu: 40 Parks und 350 Grünanlagen, die insbesondere seit der Corona-Pandemie zum erweiterten Wohnzimmer der Stadtbevölkerung geworden sind. 4. Ruhe - Orte, die Natur und Geschichte vereinen Hierunter fallen beispielsweise auch die Friedhöfe und die denkmalgeschützten Anlagen in der Stadt Frankfurt am Main. Eingesetzte Kommunikationsmittel: - Großflächenplakate, Megalights, Citylights und Litfaßsäulen im Rahmen der Kampagne - Social-Media des Dezernats X (greencityffm) mit Bürger:innenbeteiligung ("Was ist dein Wert des Grüns?") - begleitende Pressearbeit und Online-Informationen des Dezernats X auf www.frankfurt.de - wiederkehrende Themensetzung "Wert des Grüns" in Redebeiträgen u. Ä. der Dezernentin Am 23. Oktober 2025 wurden die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Grünflächen vorgestellt. Diese soll den "Wert des Grüns" durch eine aktuelle Datengrundlage ergänzen. Ideen und Wünsche der befragten Bürger:innen werden zur weiteren Entwicklung und Verbesserungen des städtischen Grüns herangezogen. Der Button "GrünWert Frankfurt. Unser wahrer Luxus" soll als Wiedererkennungs-zeichen übergreifend in den Publikationen der zum Dezernat gehörigen Ämter, Referate und Stabsstellen eingesetzt werden und eine Dachmarke bilden. Künftige Veranstaltungen sollen ebenfalls an diesem Claim erkennbar sein. Zu 3: Das Projekt wurde im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den städtischen Ver-gaberichtlinien ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 12. Juni 2025. Den Zuschlag erhielt die Agentur "4 für Texas". Kostenübersicht Plakatkampagne: Das Agenturhonorar für die Umsetzung der Plakatkampagne beträgt 17.200 € netto (20.468 € brutto). Für die technischen Kosten und Produktionskosten über die Restflächenvermarktung von Ströer fallen 42.163,76 € netto (50.174,87 € brutto) an. Für die Plakatkampagne wurden ent-sprechend in Summe rund 60.000 € netto bzw. circa 70.000 € brutto aufgewendet. Der Vollständigkeit halber soll die Kostenübersicht zu der übergreifenden Kommunikationsstrategie nicht unerwähnt bleiben: Das Agenturhonorar für die allgemeine Kommunikationsstrategie zur Dachmarke und weiteren Label "Wert des Grüns", die bis Sommer 2026 beauftragt ist, beträgt aktuell 7.680 € netto (9.139,20 € brutto). Für die Entwicklung der Kreatividee zum "wahren Luxus" bzw. Nutzung der "Parks als Markenbotschafter", welche über die nächsten Jahre Bestand haben soll, sind 15.080 € netto (17.945,20 € brutto) angefallen. Zusätzlich sind in diesem Kontext kleinere Produkte wie T-Shirts und Buttons entstanden, wodurch Produktionskosten in Höhe von 2.108,53 € netto (2.509,15 € brutto) angefallen sind. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen. Die kumulierten Kosten für die Plakatkampagne und die langfristige Kommunikationsstrategie ergeben sowohl in der netto- als auch in der brutto-Betrachtung weniger als ein Prozent der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, welche sämtliche Mittel umfassen, die dem Dezernat X im Jahr 2025 insgesamt für seine Arbeit und für die Aufgaben seiner Dienststellen zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Plakatkampagne alleine entsprechen weniger als einem halben Prozent dieser Aufwendungen. Zum Vergleich: Die Fällung der beiden mit Glyphosat vergifteten Platanen auf dem Merianplatz, inklusive Baumgutachten, Fällarbeiten, Wurzelstockfräsung und Leitungsprüfung, verursachte Kosten in Höhe von rund 30.000 € - damit genau so etwas nicht wieder passiert, wurde die Kampagne ins Leben gerufen (vergleiche auch Punkt 4 "Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung städtischer Bäume" der NR 1323/25). Zu 4: Die fachliche Federführung liegt beim Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen mit entsprechender Unterstützung der zugeordneten Ämter. Im Rahmen der Umsetzung erfolgte - wie es gängige Praxis ist - keine Abstimmung mit weiteren Ämtern, Dezernaten und städtischen Gesellschaften. Die Endfreigabe der Kampagne erfolgte durch die zuständige Dezernentin. Zu 5: Die Kampagne wurde im Mai/Juni 2025 unter dem Arbeitstitel "Wert des Grüns - Kommunikationsplanung und kreative Umsetzung" nach den Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main ausgeschrieben. Aus dem Ausschreibungsverfahren ging die Agentur "4 für Texas" hervor. Im Verfahren wurde darauf geachtet, dass die fachliche Qualität, die inhaltliche Aussagekraft und die gestalterische Umsetzung den hohen Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main entsprechen. Es handelt sich bei dem eingesetzten Icon um das stilisierte Blatt einer Kastanie, einer in Frankfurt am Main sehr häufig vorkommenden alten Baumart. Bei der Farbauswahl der Plakate wurde auf Naturtöne zurückgegriffen, die das urbane Grün in der Stadt widerspiegeln. Dienstkleidung und Dienstfahrzeuge des Grünflächen-amtes sind im gleichen Farbton Dunkelgrün/ Tannengrün gehalten. Es ist die Wiedererkennungsfarbe dieses Aufgabenbereichs. Das abstrahierte Blattwerk und der konsequente Einsatz der Farbe Grün setzen im Stadtgrau deutliche Akzente und rücken so die reichlich vorhandenen Grünflächen stärker ins Bewusstsein der Menschen. Diese Idee wurde von der Agentur "4 für Texas" eigenständig entwickelt und nach der Präsentation nahezu unverändert für die städtische Plakatkampagne übernommen. Zur Begriffsentwicklung "GrünWert" schreibt die Agentur: "Der Begriff Grauwert stammt ursprünglich aus der Fotografie. Mit einem kleinen Kunstgriff haben wir daraus eine neue Kategorie geschaffen: den Grünwert einer Stadt. Auch hier handelt es sich um den ursprünglichen Vorschlag aus unserer Wettbewerbspräsentation. Die Schreibweise Grün=Wert sorgt dabei für klare Lesbarkeit, prägnante Wiedererkennbarkeit - und hebt die Marke visuell wie gedanklich vom Alltäglichen ab." Zu 6: Die Gestaltung und inhaltliche Ausrichtung der Kampagne entsprechen der sachlichen, fachbezogenen Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Frankfurt am Main. Gestaltung, Sprache und Farbwahl sind thematisch begründet und orientieren sich an neutralen, thematisch passenden Naturtönen und sind nicht an parteispezifische Gestaltungsmerkmale angelehnt. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Umwelt- und Klimaschutzbelange, nicht die Beeinflussung politischer Meinungs-bildung. Denn dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main ist bewusst, dass in der Vorwahlzeit jede parteiergreifende Öffentlichkeitsarbeit des Magistrats zu unter-bleiben hat. Nach der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs (Urteil vom 20.12.1990, Az. P.St. 1114, Rn. 46 in juris) gilt ein Zeitraum von fünf Monaten vor dem Wahltermin als relevante Vorwahlzeit; spätestens drei Monate vor dem Wahltermin ist parteiergreifende Öffentlichkeitsarbeit unzulässig. Die Plakat-kampagne diente ausschließlich der Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Wert des urbanen Grüns und steht in keinem Zusammenhang mit parteipolitischen Aktivitäten oder Wahlkampfthemen. Das Thema "Wert des Grüns" wird im Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen seit mehr als einem Jahr kontinuierlich fachlich bearbeitet und ist Bestandteil zahlreicher Redebeiträge, Projekte und Veranstaltungen - beispielsweise auch im Rahmen der Frankfurt Green City-Soirée mit dem Nachhaltigkeitsforum am 18. Februar 2025 unter dem Titel "Der Wert des Grüns - Biodiversität in Frankfurt". Darüber hinaus wurde eine repräsentative Umfrage zur Nutzung und Bedeutung städtischer Parks und Grünanlagen durchgeführt. Der Fragebogen wurde in Zusammenarbeit mit dem Bürgeramt, Statistik und Wahlen auf Grundlage der am 21. Februar 2025 beschlossenen Satzung über die Durchführung standardisierter repräsentativer Umfragen und von Umfragen zu fachbereichsspezifischen Themen in der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025, § 5973 (M 33)) entwickelt. Die Plakatkampagne ist ein weiterer Baustein einer langfristigen, fachbezogenen Kommunikationsstrategie - nicht jedoch Teil einer parteipolitischen Positionierung. Sie bündelt die fachlichen Aktivitäten verschiedener städtischer Ämter und Stabsstellen des Dezernats unter einem einheitlichen Dach bzw. Label, um die Arbeit der Verwaltung transparent und nachvollziehbar darzustellen. Zu 7: Die Wirksamkeit der Kampagne wird auf mehreren Ebenen überprüft: - Reichweite der Plakat- und Online-Kommunikation, - Resonanz und Beteiligung in Social Media, - Ergebnisse der repräsentativen Bürger:innen-Umfrage. Eine Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse ist nach Abschluss der Kampagne vorgesehen. Diese fließt in die fachliche Weiterentwicklung der Kommunikation des Dezernats für Klima, Umwelt und Frauen ein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 13.10.2025, A 374 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 465 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7049, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 67-0

  • Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstra
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 466 Betreff: Weitere Anmietung der städtisch genutzten Flächen des Nordwestzentrums Frankfurt zu neu verhandelten Bedingungen und gemäß Infrastrukturvertrag: Anpassung Infrastrukturvertrag; weitere Anmietung der Liegenschaften Mörfelder Landstraße 6 und Gerbermühlstraße/Seehofstraße Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6531 - NR 444/17 CDU/SPD/GRÜNE, B 66/24 - Zu den Ziffern 2 a), b) und c): des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 zur NR 444 kann der Magistrat wie folgt berichten: a) Das Amt für Bau und Immobilien ist im März 2022 aus den bisherigen Standorten Gerbermühlstraße 48, Gutleutstr. 7-11 und Berliner Straße 33-35 aus- und in die neue Liegenschaft Solmsstraße 27-37 eingezogen. b) Für die bisherigen Liegenschaften bestehen Mietverträge mit folgenden Restlaufzeiten: • Berliner Straße 33-35: Mietvertrag befristet bis 30.11.2023, danach jährliche Verlängerung, • Kündigungsfrist 6 Monate zum Vertragsende. • Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41: Mietvertrag mit Festlaufzeit bis 30.11.2036. • Gutleutstraße 7-11: Mietvertrag befristet bis 31.03.2023, danach jährliche Verlängerung, Kündigungsfrist 12 Monate zum Vertragsende. Verlängerungsoption der Stadt Frankfurt am Main für 1x5 Jahre bis 31.03.2028. Für die Nachnutzung der genannten Liegenschaften gibt es aktuell folgende Planungen: • Berliner Straße 33-35: Das Standesamt übernimmt die gesamte Liegenschaft. Die Verlängerung des bestehenden Mietvertrages wird derzeit durch das Amt für Bau und Immobilien verhandelt. • Gerbermühlstr. 48/Seehofstr. 41: Die Seehofstr. 41 wurde bis 31.12.2022 als Impfzentrum im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischengenutzt. Beide Liegenschaften werden in Kooperation mit dem Vermieter zu einem Schulstandort für das Gymnasium Süd entwickelt. • Gutleutstraße 7-11: Hier war keine unmittelbare städtische Nachnutzung für die Restlaufzeit geplant. Die Liegenschaft wurde zum 31.03.2023 an den Vermieter zurückgegeben. c) Für die Liegenschaft Berliner Straße 33-35 sind Mieterhöhungen aufgrund von Umbaumaßnahmen nicht vereinbart. Zu Ziffer 3 des oben genannten Beschlusses kann der Magistrat wie folgt berichten: Im Hinblick auf die dringenden Bedarfe der Stadt Frankfurt am Main an neuen Schulstandorten wurde auf die Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum 30.11.2020 für den Standort Gerbermühlstraße 48/Seehofstraße 41 verzichtet. Diese Gebäude sollen zu einer weiterführenden Schule umgebaut werden. Zu Ziffer 4: Der Magistrat - hier das Amt für Bau und Immobilien - führt derzeit ein Projekt zur Einführung eines CAFM-Systems durch. Dabei soll auch ein Vertragsmanagementsystem berücksichtigt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.11.2017, NR 444 Bericht des Magistrats vom 09.02.2024, B 66 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5, 8 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage B 466 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 466 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 7296, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 23-20

  • Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 467 Betreff: Sanierung Paulskirche: Denkmale und Plaketten miteinbeziehen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6521 - NR 1099/25 CDU - Zwischenbericht: Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrem Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Paulskirche vom 07.11.2019, § 4794 (NR 1022), unter Punkt 4 den Magistrat beauftragt, "bei der Planung aller Maßnahmen und Konzepte auch die umliegenden Denkmäler und Erinnerungsplaketten, sowie eine Neugestaltung und Aufwertung des Paulsplatzes mit einzubeziehen und alle Sanierungsmaßnahmen [...] voranzutreiben." Im Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 468, zur Zukunft der Frankfurter Paulskirche bekennt sich der Magistrat zur Einbeziehung der Denkmale und Plaketten: "Im Zuge der Sanierung der Paulskirche und Entwicklung des Hauses der Demokratie werden alle Denkmale und Plaketten auf ihren historischen und aktuellen Bezug, ihren Standort, ihre Relevanz sowie ihre Bedeutung hin überprüft und bei positivem Ergebnis in die Gestaltung einbezogen." In Zusammenarbeit mit dem Bauherrenamt und weiteren Bedarfsträgern wurde ein Pflichten-heft erstellt, welches, nach heutigen Anforderungen, Vorgaben und Standards den baulichen und funktionalen Bedarf der Paulskirche sowie die Planungsaufgabe für das zukünftige Planungsteam definiert. In diesem ist die Erarbeitung eines Konzeptes zum denkmalgerechten Umgang mit den an der Paulskirche befestigten Denkmalen und Erinnerungsplaketten als Maßnahme bedacht und explizit benannt. Der Grundsatzbeschluss sowie auch das Pflichtenheft dienen als Grundlage für das zukünftige Planungsteam, das mit der Sanierung der Paulskirche beauftragt wird. Die Paulskirche ist heute aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein im Denkmalverzeichnis des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege eingetragenes Einzelkulturdenkmal. Deshalb erfolgt die Sanierung der Paulskirche in enger Begleitung und in stetigem Austausch mit den Denkmalbehörden. Eine etwaige Neugestaltung des Paulsplatzes mit allen Denkmalen und Plaketten muss im Zusammenhang mit den Maßnahmen Sanierung Paulskirche sowie der Konzeptionierung eines Hauses der Demokratie bedacht werden. Eine Klärung über den zukünftigen Standort des Hauses der Demokratie ist hierfür die notwendige Voraussetzung. Das Sanierungskonzept der Paulskirche umfasst eine denkmalgerechte Gesamtsanierung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1099 Bericht des Magistrats vom 07.04.2026, B 131 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 467 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 467 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 138 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 467 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7231, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026

  • Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 468 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6411 - OA 463/24 OBR 11, B 170/25 - Zwischenbericht: Die im letzten Zwischenbericht angekündigte Machbarkeitsstudie zur Regionaltangente Ost ist noch nicht abgeschlossen. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 170 Bericht des Magistrats vom 29.05.2026, B 184 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, Linke, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 93 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 468 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 97 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 468 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 81 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 468 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7232, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026

  • Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 469 Betreff: Liquidierung der städtischen Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6445 - A 129/22 ÖkoLinX-ELF, l. B 236/25 - Zwischenbericht: Der Magistrat hat aktuell noch keine Mitteilung der Insolvenzverwalterin über die Einstellung des Verfahrens erhalten und verweist zunächst auf die bereits erfolgten Zwischenberichte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 01.07.2022, A 129 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 236 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 138 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 469 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7050, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026

  • Industriestraßenprogramm voranbringen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 470 Betreff: Industriestraßenprogramm voranbringen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6432 - E 50/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 214/25 - Der Zwischenbericht vom 10.06.2025, B 214, ist weiterhin gültig. Darin hat sich der Magistrat wie folgt geäußert: "Vordringlich und für eine Verfahrensbeschleunigung weiterhin maßgeblich ist eine Erweiterung der Bearbeitungskapazitäten im Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich Planung/Straßenentwurf. Daher wird zusätzlich zur bereits dauerhaft laufenden Ausschreibung "Initiativbewerbung Bauwesen" weiteres Personal mithilfe einer Dauerausschreibung unbefristeter Stellen für die Bereiche Straßenentwurf und Straßenbau gesucht. Im Sinne des erwünschten Fortgangs der Industriestraßenprogrammpakete strebt der Magistrat zeitnahe Stellenbesetzungen aus dem Kreis geeigneter Bewerber:innen an." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 50 Bericht des Magistrats vom 10.06.2025, B 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 470 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht); CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 470 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7051, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 472 Betreff: Mehr Sauberkeit in Sachsenhausen am Martha-Wertheimer-Platz Vorgang: OI 115/25 OBR 5 Der Martha-Wertheimer Platz wird entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse zweimal wöchentlich gereinigt. Diese regelmäßigen Reinigungstouren beinhalten auch die notwendigen Papierkorbleerungen, sodass der Bereich immer dienstags und freitags gereinigt wird. Ergänzend sind die Umweltlotsen der Stabsstelle Sauberes Frankfurt täglich vor Ort und nehmen umliegende Kleinabfälle auf. Die festgelegten Reinigungsklassen können je nach Reinigungsbedürfnis in einem Straßenabschnitt auch angehoben werden. Die Erhöhung der Reinigungsintervalle ist aufgrund des Reinigungsbedürfnisses und der Beschwerdelage mit der nächsten Satzungsänderung, d.h. ab dem 01.01.2026, vorgesehen. Insofern wird der Straßenabschnitt von Reinigungsklasse II auf die nächsthöhere Reinigungsklasse V angehoben. In Folge wird der Abschnitt dann auch zusätzlich einmal am Wochenende gereinigt. Die aktuellen Verunreinigungen und Sauberkeitseindrücke sind nicht auf mangelnde Reinigungsleistung, vielmehr auf entsprechendes Fehlverhalten auf dem Platz insbesondere um die Sitzbänke herum zurückzuführen. Der gesamte Martha-Wertheimer-Platz ist aktuell mit fünf Papierkörben ausgestattet, insbesondere unmittelbar an den Sitzbänken. Die Problemlage wird nicht durch das Aufstellen weiterer Papierkörbe behoben, da sie allein vom Nutzungsverhalten abhängig ist. Dennoch wird der Austausch hin zu größeren Modellen in diesem Abschnitt angestoßen. Ebenfalls wird eine Pizzabox zur Aufnahme von Pizzakartonagen in dem Bereich testweise aufgestellt. Bei konkreten Papierkorbanregungen oder auffälligen Bereichen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2025, OI 115 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 74 Beschluss: Die Vorlage B 472 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7062, 44. Sitzung des OBR 5 vom 23.01.2026 Aktenzeichen: 79-4

  • Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 473 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6628 - OA 569/25 OBR 5 - Die im M 111 vorgestellte Vorzugsvariante wurde als Ergebnis der Machbarkeitsstudie empfohlen, wird jedoch in der Vorplanung nicht als alleinige Möglichkeit betrachtet. Die Machbarkeitsstudie weist lediglich die grundsätzliche Realisierbarkeit des Projektes nach, erst die Vorplanung erstellt eine valide Planung mit ausgearbeiteter Trassenführung. Vor dem Hintergrund des langen Realisierungszeitraumes für den Radschnellweg werden in der nächsten Planungsstufe auch die aktuellen Entwicklungen der langfristigen Projekte, wie · der geplante Fernbahntunnel, · der Neubau der Deutschherrnbrücke mit BE-Flächen auf der Südseite · die Anbindung des geplanten Schulstandortes (Seehofstraße 41) · der geplante Umbau der Seehofstraße berücksichtigt und führen möglicherweise zu einer angepassten Trassenplanung. Die Aspekte der Erschließungswirkung und die Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV) werden dabei beachtet und die Möglichkeiten einer sicheren Führung des Radverkehrs über den Knotenpunkt Seehofstraße/Gerbermühlstraße ohne gravierende Leistungsfähigkeitseinbußen geprüft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2025, OA 569 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: a) Die Vorlage B 473 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 98 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 473 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7233, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 61-1

  • Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 474 Betreff: Stadtpolizei mit einem Lärmblitzer ausrüsten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6463 - OA 563/25 OBR 11 - Die geschilderten Verstöße betreffen Autobahnen und Grundnetzstraßen und fallen damit vollumfänglich in den Aufgabenbereich der Landespolizei, als originär zuständige Behörde für Kontrollen des fließenden Verkehrs. Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Sie unterstützt die Landespolizei bei Geschwindigkeitskontrollen in Bereichen von Schulwegen, Kindertagesstätten und Wohnquartieren. Die Anregung wird der Landespolizei zur Kenntnis weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.06.2025, OA 563 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 474 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 99 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 474 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7234, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 32-4

  • Transparente Kommunikation bei Verkehrsmaßnahmen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 475 Betreff: Transparente Kommunikation bei Verkehrsmaßnahmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6405 - NR 1321/25 CDU - Dem Magistrat ist bewusst, wie wichtig es ist, alle von einer Maßnahme Betroffenen umfassend zu informieren. Er ist daher bestrebt, sämtliche straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen frühzeitig und informativ den betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden sowie den zuständigen Ortsbeiräten zu kommunizieren. Hinweisen möchte der Magistrat in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Großteil der verkehrlichen Einschränkungen im Stadtgebiet durch Baumaßnahmen von Trassenbetreibern und privaten Dritten verursacht wird. Während bei Bauvorhaben des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main das notwendige Bewusstsein für eine umfassende Kommunikation vorhanden ist, kann auf private Dritte nur mit Empfehlungscharakter eingewirkt werden. Zu 1. Zu komplexen Projekten betreibt der Magistrat seit einiger Zeit bereits eine umfangreiche Informations- und Beteiligungsarbeit. Dabei werden - je nach Erfordernis - Anwohnende und Gewerbetreibende, der zuständige Ortsbeirat sowie Interessensvertretungen wie etwa IHK, HWK, Wirtschaftsförderung und Dehoga eingebunden. Beispiele hierfür sind die Sanierung der Franziusstraße im Rahmen des Industriestraßenprogramms, die Umgestaltung des Schweizer Platzes sowie die Projekte in der Frankenallee, im Grüneburgweg und im Kettenhofweg. Diese Beteiligungsarbeit ist aufwändig und erfordert entsprechende personelle und finanzielle Kapazitäten. Daher kann diese Art der Beteiligung längst nicht bei allen Projekten betrieben werden. Auch wenn Projekte aktiv kommunikativ begleitet werden, können diese auf deutliche Akzeptanzgrenzen stoßen. Das hat sich bei den Verkehrsberuhigungsprojekten im Grüneburgweg und im Oeder Weg gezeigt. Um diesen komplexen Kommunikationsaufgaben bei zukünftigen Projekten gerecht zu werden, ist zur Unterstützung auch die Beauftragung externer Kommunikationsagenturen denkbar. Diese können, so die Empfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung im Abschlussbericht Grüneburgweg 2025 (Seite 93) "(...) eine professionelle, strategische und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit gewährleisten und so die Akzeptanz der Maßnahmen deutlich verbessern. Generell plant der Magistrat Projekte und Maßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger. Daher können die individuellen Wünsche Einzelner in der Planung nicht unbedingt berücksichtigt werden. Örtlich vorhandene Bedarfe wie Lieferzonen oder Wendemöglichkeiten werden jedoch im Vorfeld der Maßnahmen erhoben und fließen in die Planung ein. Das Angebot an Stellplätzen wird nach den Gegebenheiten vor Ort sowie in Relation mit dem anforderungs- und funktionsgerechten Aus- und Umbau von Stadtstraßen im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Der Magistrat legt großen Wert auf den persönlichen Austausch vor Ort. So treten beispielsweise Mitarbeitende des Amts für Straßenbau und Erschließung sowohl mit Bürgerinnen und Bürgern als auch Gewerbetreibenden bereits vor der Baumaßnahme in Kontakt, um individuelle Belange zu erkennen. Diese Gespräche finden weit vor Baubeginn statt. Diese Kommunikationsmaßnahmen gehen auch während einer Baumaßnahme weiter. Um Anliegen von Betroffenen und Interessierten aufnehmen und bearbeiten zu können, richtet der Magistrat bei Großbaustellen regelmäßig ein so genanntes Baustelleninformationsmanagement ein. Oftmals bemerken Gewerbetreibende dennoch erst während einer Baumaßnahme, welche Auswirkungen diese auf ihren Geschäftsbetrieb hat und fühlen sich dann nicht ausreichend informiert. Hier können das Baustelleninformationsmanagement und gegebenenfalls auch die Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt am Main zwischen den unterschiedlichen Belangen vermitteln. Zu 2. - 4. Um über geplante und laufende straßenverkehrsbezogene Maßnahmen zu informieren, nutzt der Magistrat unterschiedliche Kanäle. Über den städtischen Pressenewsletter erhalten Frankfurter Medien (Tageszeitungen, Stadtteilanzeigern sowie den TV- und Radiostationen) Informationen zu städtischen Baumaßnahmen. Auch die gegebenenfalls notwendigen Einschränkungen beziehungsweise Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den motorisierten Verkehr werden entsprechend kommuniziert. Aktuelle Verkehrsinformationen zur Verkehrslage und Baustellen sowie Pressemitteilungen sind auf www.mainziel.de und auf www.frankurt.de unter der Rubrik Aktuelles sowie im Themenbereich Verkehr zu finden. Bei eigenen Baumaßnahmen werden auch mittels Anwohnendeninformationen (beispielsweise Flyern, die an alle betroffenen Haushalte verteilt werden) und Infotafeln an den eigentlichen Baustellen für gewöhnlich alle von der Baumaßnahme Betroffenen ausreichend und mit angemessener Vorlaufzeit informiert. Die Information wird baubegleitend fortgeführt. Darüber hinaus informiert die Stadt Frankfurt am Main über die eigenen Social-Media-Kanäle und die Homepage frankfurt.de. Beschlüsse zu Planungen können im parlamentarischen Informationssystem der Stadt Frankfurt PARLIS eingesehen werden. Die zuständigen Ortsbeiräte werden in der Regel bei größeren straßenverkehrsbezogenen Maßnahmen bereits im Vorfeld gesondert informiert, beziehungsweise sind bereits durch Beschlussvorlagen eingebunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 13.08.2025, NR 1321 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 75 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 100 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 475 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7235, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 32-1

  • Wassersparen in Dürreperioden
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 476 Betreff: Wassersparen in Dürreperioden Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6441 - NR 1022/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 232/25 - Mit Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2025, M 130, hat der Magistrat eine Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen beschlossen. Der finale Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung ist am 06.11.2025 (§ 6828) erfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.10.2024, NR 1022 Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 232 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 476 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 476 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7052, 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 15.01.2026 Aktenzeichen: 79-2

  • Sauberkeit und Instandhaltung unterirdischer U-Bahn-Stationen
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 477 Betreff: Sauberkeit und Instandhaltung unterirdischer U-Bahn-Stationen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6400 - NR 1116/25 CDU - Zu 1. Kontrolle der Reinigungsintervalle An den Stationen Hauptwache, Konstablerwache, Habsburgerallee und Holzhausenstraße wurden bereits Intensivreinigungen durchgeführt. Dazu gehören unter anderem die Reinigung von Decken, Wänden, Geländern, Glasflächen, Lampen, Säulen, Mobiliar und Vitrinen sowie die Treppenabgänge, Fahrtreppen und die Entfernung von Graffiti. Als nächste Station folgt die Seckbacher Landstraße. Weitere Grundreinigungen sind bereits in Planung, um die allgemeine Sauberkeit und die Aufenthaltsqualität dauerhaft zu verbessern. Parallel dazu erfolgt derzeit eine systematische Zustandserfassung zum Thema Reinigung für sämtliche Stationen im Netz. Auf Grundlage der dabei ermittelten Ist-Zustände werden die bestehenden Reinigungsintervalle regelmäßig überprüft und angepasst, um eine bedarfsgerechte Reinigung sicherzustellen. Diese Maßnahmen dienen der kontinuierlichen Optimierung der Reinigungsstandards und einer transparenten Kontrolle der Reinigungsleistungen. Zu 2. Sofortmaßnahmen bei kleineren Mängeln Bekannte Mängel werden, soweit möglich, unverzüglich instandgesetzt. Aufgrund der Vielzahl alterungsbedingter Schäden an den Stationen kann jedoch nicht überall sofort der gewünschte Zustand hergestellt werden. Beispielhaft wurden zuletzt die blinden Glasbrüstungen an der Hauptwache zwischen der A-Ebene und der A1-Ebene erneuert. Zu 3. Schnelle Instandsetzung Die Fachabteilungen arbeiten mit großem Engagement daran, spontan auftretende Beschädigungen, insbesondere durch Vandalismus, so schnell wie möglich zu beheben. Maßnahmen zur Entfernung von Aufklebern, Postern, Schmierereien und Tags werden umgehend eingeleitet. Zudem erfolgt eine laufende Erfassung des optischen Zustands aller Stationen. Festgestellte Mängel werden systematisch dokumentiert und behoben, um die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste zu verbessern und das Erscheinungsbild der Stationen nachhaltig aufzuwerten. Zu 4. Kleinere Sanierungsarbeiten Mit der Einführung des neuen ÖDA wurde die VGF mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausgestattet, um die bisher bei der Stadt angesiedelte Kostenträgerschaft zu übernehmen. Dadurch können nun kleinere Sanierungsmaßnahmen eigenständig umgesetzt und effizienter realisiert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2025, NR 1116 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 8 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 76 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 101 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 477 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7236, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 92-1

  • Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 478 Betreff: Umsetzungsagenda für das Frankfurter Logistikkonzept Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6403 - NR 1301/25 CDU - Der Magistrat hat bereits unmittelbar nach Erarbeitung und Veröffentlichung des Logistikkonzepts erste Maßnahmen mit dem Ziel aufgegriffen, das gutachterliche Konzept zur umsetzungsorientierten "Teilstrategie Logistik" im Sinne des Masterplans Mobilität weiterzuentwickeln. Hervorzuheben sind hier zunächst die Schaffung und Besetzung der Stelle des Logistikbeauftragten. Das hat insofern zentrale Bedeutung, als dass bereits die Erarbeitung des Logistikkonzepts deutlich gemacht hat, dass zahlreiche Maßnahmen nur im vertrauensvollen Miteinander zwischen der Stadt und den Logistikakteur:innen erfolgreich geplant und umgesetzt werden können. Der Logistikbeauftragte ist der zentrale Ansprechpartner für Logistikakteur:innen. Seine Netzwerkarbeit basiert einerseits auf themenübergreifenden und teilnehmeroffenen Formaten (Runder Tisch Logistik) als auch auf themenspezifischen Arbeitskreisen (z.B. zu Mikrodepots). Das schafft eine gemeinsame Wissensbasis, aber auch das notwendige gegenseitige Vertrauen, das wiederum Voraussetzung ist, um konkrete Projekte mit einzelnen Akteur:innen angehen zu können. Gleichzeitig dient der Austausch dem Realitätscheck der im Logistikkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen. Zu 1. und 2.: Der Einrichtung von Mikrodepots für einzelne Logistiker:innen und (vorzugsweise anbieteroffenen) Paketstationen im öffentlichen Raum sind aufgrund der Flächenknappheit und der daraus resultierenden Regelungen der Sondernutzungssatzung enge Grenzen gesetzt. Der Fokus bei der Flächensuche richtet sich hier vorrangig auf nicht-öffentliche Flächen städtischer und stadtnaher Institutionen - vorzugsweise mit verkehrlichem Bezug (VGF, PBG), aber auch von privaten Dritten, beispielsweise vermittelt über das bei der Wirtschaftsförderung angesiedelte Leerstandsmanagement. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Flächensuche dabei nicht "auf Vorrat", sondern nur im Zusammenhang mit konkret interessierten Betreiber:innen sinnvoll ist, damit sich Anforderungen und Gegebenheiten aufeinander abstimmen lassen. Ziel ist insofern immer ein konkretes (Modell-)Projekt und nicht nur eine bloße Machbarkeitsstudie. Bislang gab es zwei Musterstandorte für Mikrodepots auf öffentlichen Flächen. Dies sind abgeschlossene Modellversuche. Die Flächen stehen nicht mehr zur Verfügung, weil dort gebaut wird. Neue Anträge von Paketdienstleistern liegen nicht vor. Zu 3. Neben Aufbau und Pflege des externen Netzwerks arbeitet der Logistikbeauftragte auch an der verwaltungsinternen Netzwerkbildung. Alle potentiell mit Fragen der nachhaltigen Stadtlogistik befassten Organisationseinheiten sollen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten mit den Belangen der Logistikakteure und den Zielen der Stadt vertraut gemacht werden. Das schließt eine Weiterentwicklung der Stelle des Logistikbeauftragten zu einer Koordinierungsstelle nicht aus, es sollen aber keine Zuständigkeiten auf eine neue monothematische Organisationseinheit Logistik verlagert werden. Zu 4. Die Digitalisierung von Ladezonen umfasst die unterschiedlichsten Themenbereiche. Der Magistrat konzentriert sich zunächst darauf, die Informationen zur Lage von Ladezonen und ihre jeweiligen Regelungsinhalte zu digitalisieren und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Als nächste Stufe ist für einen Teil der Ladezonen auch eine Detektion und Information zum Belegungsstatus sinnvoll. Einschlägige Pilotvorhaben haben gezeigt, dass sich weitergehende Schritte zur Reservierung von Ladezonen für bestimmte Nutzer:innen bzw. Buchung von Lieferzeitfenstern aktuell nicht praxisgerecht umsetzen lassen. Hier bleibt die weitere rechtliche, technische und konzeptionelle Entwicklung abzuwarten. Zu 5. In der Tat leidet die Logistik unter der Diskrepanz, dass sie für Ver- und Entsorgung der Stadt unentbehrlich und lebensnotwendig ist, hinsichtlich ihrer Bedürfnisse im öffentlichen Straßenraum aber nur geringe Akzeptanz erfährt. In Abstimmung mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und den Logistikakteuren strebt der Magistrat die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie an. Die Aktivitäten zur umsetzungsorientierten Weiterentwicklung des Logistikkonzeptes werden in die im Aufbau befindliche Evaluations- und Fortschrittsberichterstattung zum Masterplan Mobilität integriert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.06.2025, NR 1301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 478 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; CDU (= Votum im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 478 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7053, 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.01.2026 Aktenzeichen: 60-2

  • Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger Schneise
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 479 Betreff: Verbesserte Verkehrsanbindung des Waldstadions und Aufforstung der Isenburger Schneise Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6543 - NR 979/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 24/25 - Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung der Multifunktionsarena die verkehrliche Erschließung des gesamten Stadionbereichs untersuchen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Machbarkeitsstudie zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Die zu untersuchenden Maßnahmen beziehen sich auf alle Verkehrsarten. Zu 2a): Das Stadion wird für Radverkehr über die blau dargestellten Routen erschlossen. Zentraler Knoten ist der Oberforsthauskreisel mit folgenden bedeutenden Netzlücken und potentiellen Gefahrenpunkten. · K1 Kreuzung Isenburger Schneise / Mörfelder Landstraße · K2 Einmündung Flughafenstraße in die Mörfelder Landstraße Beide Kreuzungen liegen gemäß StVRZustV HE 2007 (Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten vom 12. November 2007) auf einem Abschnitt von besonderer Verkehrsbedeutung, weswegen Hessen Mobil hier sowohl die straßenverkehrsbehördliche Zuständigkeit hat als auch Straßenbaubehörde ist. Eine bauliche Veränderung dieser beiden Knotenpunkte wurde bereits 2020 in dem Gutachten von AS+P [1] angeregt und ist dringend erforderlich, bisher aber noch nicht erfolgt. Daneben gibt es folgende Streckenabschnitte im Bereich des Oberforsthauses, auf denen es entweder gar kein Radverkehrsangebot gibt oder aber wo dieses unzureichend hinsichtlich Oberfläche und Breite ist: 1. Schwarzwaldstraße: Hier wurden zur EURO 2024 mittels Markierung und Beschilderung Verbesserungen vorgenommen, der Umbau der Schwarzwaldstraße wird derzeit vom Amt für Straßenbau und Erschließung geplant. 2. Verbindung Kennedyallee - Schwarzwaldstraße (hinter Aral Tankstelle): Die sichere Querung der Kurve Schwarzwaldstraße und Weiterführung des Weges hinter der Aral Tankstelle wird im Zuge der Schwarzwaldstraße vom Amt für Straßenbau und Erschließung mitgeplant und mit dem Grünflächenamt abgestimmt. 3. Aus Richtung Mörfelder Landstraße durch das Lieschen: Die Fahrbahn durch das Lieschen ist in baulich sehr schlechtem Zustand. Die heute ungeordnete Fläche wird bei Veranstaltungen von Bussen, Fuß- und Radverkehr genutzt. Eine Instandsetzung der Fahrbahn und Markierung (oder bauliche Abgrenzung) der Verkehrswege sollte in Zusammenarbeit mit der traffiQ erfolgen. 4. Westliche Seite der Isenburger Schneise zwischen Am Oberforsthaus und Mörfelder Landstraße: Hier fehlt ein Geh- und Radweg, der Weg auf der östlichen Seite ist für 2-Richtungs-Verkehr zu schmal, bei Stadionbetrieb zudem zugeparkt. (Zuständigkeit Hessen Mobil) Q1: Hier fehlt eine baulich gesicherte Querungsmöglichkeit, da der bauliche Radweg auf der Südseite vor dem Parkplatz Isenburger Schneise endet. (Zuständigkeit Hessen Mobil) Abstellanlagen Die Anzahl der Abstellanlagen wurde durch die Sportpark Stadion GmbH deutlich erhöht. 80% der vorhandenen Abstellanalgen sind über den Geh- und Radweg westlich der Mörfelder Landstraße zu erreichen. Dieser Weg ist bei Stadionbetrieb so voll, dass er nicht befahrbar ist. Fuß- und Radverkehr behindern sich hier regelmäßig gegenseitig. Eine Verbreiterung des Weges auf dieser Seite ist nicht möglich. Daher werden folgende beiden Vorschläge zur Prüfung im Rahmen der Planung zur Multifunktionsarena angeregt: · Bau einer großen Anzahl (überdachter) Fahrradabstellanlagen nördlich der Haltestelle Oberforsthaus. · Bau eines Geh- und Radweges östlich der Isenburger Schneise und Abstellanlagen auf dieser Seite an den Brücken (RTW Brücke zu E1, Brücke zu E2). Im Übrigen wird verwiesen auf das Verkehrskonzept zur verbesserten verkehrlichen Erschließung des Stadions von AS+P Albert Speer und Partner GmbH, das im Kapitel E: Fußgänger- und Radverkehr zahlreiche wichtige Maßnahmen benennt. Zu 2b): Lokale Verkehre: Um für die Straßenbahnlinie 20 zuverlässig für alle Stadionveranstaltungen an allen (Wochen-) Tagen ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, sind weitere Straßenbahnwagen erforderlich. Im Zuge der Auslieferung der neuen Straßenbahnfahrzeuge (T-Wagen) sollten daher 20 der heutigen, älteren Fahrzeuge (R-Wagen) zurückbehalten werden. Somit wäre zukünftig bei Stadionveranstaltungen keine Ausdünnung im Regelbetrieb des Straßenbahnnetzes mehr notwendig gewesen. Aufgrund technischer Probleme können die neuen T-Wagen aktuell jedoch nicht im Frankfurter Straßenbahnnetz eingesetzt werden. Es wird mit Hochdruck an einer Lösung mit dem Fahrzeughersteller Alstom gearbeitet. Ein Zeitpunkt zur Auslieferung neuer Straßenbahnfahrzeuge kann derzeit noch nicht genannt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden keinerlei Fahrzeuge abgestellt oder veräußert. Ferner verweisen wir auf ein Gutachten der letzten Jahre von Albert Speer und Partner. Hierbei wurden unter anderem folgende Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV am Stadion vorgeschlagen: · Eine Anpassung an der Einfahrt Schwarzwaldstraße in die Kennedyallee, um einen Rückstau auf die Straßenbahngleise zu verhindern und · Eine signalisierte Busspur zum Lieschen und Vorhaltung exklusiver Wartepositionen, um gerade vor Veranstaltungsende Busse schnell verfügbar zu halten. Diese Maßnahmen werden von traffiQ für sehr bedeutend gehalten, wurden jedoch in dieser Form bislang noch nicht umgesetzt. Derzeit wird durch VGF, Straßenverkehrsamt und Landespolizei eine vollständige Sperrung der Schwarzwaldstraße getestet. Aus personellen Gründen ist es jedoch nicht möglich, diese Maßnahme dauerhaft umzusetzen. Die Planung zur Einrichtung einer neuen zusätzlichen Buslinie bei Stadionveranstaltungen zwischen dem Stadion und dem Bahnhof Neu-Isenburg (Arbeitstitel: "Linie 90") wird derzeit nicht weiterverfolgt. Im Bereich des Stadions steht keine Infrastruktur für eine aus Richtung Süden kommende zusätzliche Buslinie zur Verfügung. Die vorhandenen Aufstellflächen für Busse sind durch die Veranstaltungslinie 80 (Südbahnhof - Stadion) voll ausgelastet. Eine Buslinie zwischen Neu-Isenburg und Stadion wäre zudem von den derzeitigen Verkehrsstaus bei Veranstaltungen im Stadion wesentlich stärker als die bereits bestehende Linie 80 betroffen. Aus Richtung Darmstadt (S-Bahn-Linie S3) und Langen (S-Bahn-Linie S4) besteht zum Stadion bereits heute eine Verbindung mit einmaligem Umstieg am Südbahnhof. Für Fahrgäste aus Niederrad steht die Buslinie 61 zur Verfügung. Regionale Verkehre: Bereits jetzt besteht bei Veranstaltungen im Stadion eine erhebliche Angebotsausweitung. Dazu gehören Fan-Züge zu Heimspielen von Eintracht Frankfurt aus Mittelhessen sowie dem Kinzigtal, zusätzliche S-Bahn-Fahrten, die Erhöhung des Platzangebots bei bestehenden S-Bahn-Fahrten sowie zusätzliche Regionalzughalte der RMV-Linie 70 (Frankfurt - Mannheim) am Stadion. Je nach erwarteter Besucherzahl können so bis zu 15.000 Sitz- und Stehplätze pro Stunde am Bahnhof Frankfurt-Stadion angeboten werden. Durch die Regionaltangente West wird sich perspektivisch auch die Erreichbarkeit des Stadions aus Richtung Neu-Isenburg und Bad Soden/ Nordweststadt/ Bad Homburg verbessern, wodurch auch die Beförderungskapazitäten an Spiel- bzw. Veranstaltungstagen weiter steigen. Zu beachten ist jedoch, dass im Bahnhof Stadion und auf den angrenzenden Zulaufstrecken umfangreiche Ausbaumaßnahmen der DB InfraGo AG stattfinden und noch über Jahre andauern werden, durch die es zu temporären Einschränkungen gegenüber dem aktuell bestehenden Sonderverkehr kommen kann. Zudem besteht bereits heute eine hohe Auslastung des Knotens Frankfurt, wobei den Strecken am Stadion eine Schlüsselrolle für den nationalen und europäischen Schienenfernverkehr zufällt. Grundsätzlich setzt ein weiterer Ausbau des Fahrtenangebots an Spiel- bzw. Veranstaltungstagen freie Trassen und vorhandene Finanzmittel voraus. Zu 2c): Die Kombination von P+R mit Veranstaltungsparken kann ein sinnvoller Weg sein, um Infrastruktur multifunktional zu nutzen und damit besser auszulasten. Sie wurde im P+R-Konzept untersucht. Insbesondere im Bereich des Stadions bildet die sehr gute schienengebundene ÖPNV-Anbindung sowie die direkte Zuwegung des Individualverkehrs aus dem überörtlichen Straßennetz ohne Durchfahren bewohnter Stadtgebiete eine passende Grundlage für einen P+R-Standort. Im Rahmen von Planungen zu neu zu schaffender Parkrauminfrastruktur wird daher empfohlen, P+R frühzeitig mitzudenken. Ebenso wie ein ausreichendes digitales Informations- und Leitsystem, das für eine funktionierende gemischte Nutzung von Anlagen notwendig ist und über die aktuellen Kapazitäten und Zulässigkeit der P+R-Nutzung informiert. Im Übrigen werden in der Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort (Nähe des Waldstadions) realisieren zu können. Aktuell werden die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen u.a. zur Schaffung von Parkraum auf ihre technische Machbarkeit geprüft und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.09.2019, NR 979 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 24 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 479 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 479 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 102 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 479 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 130 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 479 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, Fraktion und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7256, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 Aktenzeichen: 66-0

  • Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 480 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Vorgang: l, Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6475 - NR 1053/24 CDU, B 173/25 - Zwischenbericht: Der Sachstand ist unverändert. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt am Main wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft werden, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen verbessert werden kann. Die nächsten Ergebnisse hierzu werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 173 Bericht des Magistrats vom 26.05.2026, B 175 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 480 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 79 Beschluss: Die Vorlage B 480 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 103 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 480 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 131 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 480 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Fraktion und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7257, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026

  • Wiederherstellung der Barrierefreiheit des MOMEM
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 481 Betreff: Wiederherstellung der Barrierefreiheit des MOMEM Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6401 - NR 1288/25 CDU - Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.05.2026 Zwischenbericht: Wie in Stellungnahme ST 1649 vom 22.09.2025 dargestellt, ist die Wiederinbetriebnahme des Aufzugs an der Hauptwache von der A- zur A1-Ebene vorgesehen. Die Klärung der Kostenübernahme zwischen der VGF und dem Magistrat ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2025, NR 1288 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 77 Beschluss: Die Vorlage B 481 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 104 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 481 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 82 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 481 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 21.09.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 481 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI Beschlussausfertigung(en): § 7237, 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.02.2026 § 473, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität vom 21.09.2026

  • Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 482 Betreff: Gemeinschaftliches und Genossenschaftliches Wohnen sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6456 - E 120/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, B 268/25 - Der Magistrat nimmt Bezug auf die Berichte B 338 vom 09.09.2024, B 45 vom 07.03.2025 und B 268 vom 21.07.2025. Das zuständige Fachamt hat den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung der strukturellen Qualitäten gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wohnprojekte finalisiert. Der Entwurf befindet sich im Geschäftsgang. Daran anknüpfend soll im zweiten Schritt eine Richtlinie erarbeitet werden, mit der die Entwicklung von Bauvorhaben in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gefördert und somit die bestehende Wohnungsbauförderung sinnvoll ergänzt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 120 Bericht des Magistrats vom 21.07.2025, B 268 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 482 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) Stadtv. Yilmaz (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 7054, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026 Aktenzeichen: 92-4

  • Sozialer Wohnungsbau
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 483 Betreff: Sozialer Wohnungsbau Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.09.2025, § 6516 - A 348/25 Linke - Aktuell stehen im Frankfurter Stadtgebiet insgesamt 32.501 Wohneinheiten im Rahmen der Mietwohnraumförderung zur Verfügung. Diese Zahl setzt sich aus 27.842 Wohnungen für Sozialwohnungsberechtige (sogenannter Förderweg 1 / Sozialwohnung) und 4.659 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen (sogenannter Förderweg 2) zusammen. Die Beantwortung der obenstehenden Fragen bezieht sich primär (wenn nicht anders gekennzeichnet) auf Wohnungen im Förderweg 1. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf den Bericht im Anhang, der insgesamt Zahlen zur Wohnraumförderung 2024 darstellt sowie einen Ausblick auf das Förderjahr 2025 gibt. Zu Frage 1) Jahr Baufertigstellungen Wohnungen 2019 3.663 2020 4.349 2021 3.914 2022 2.951 2023 3.661 2024 4.203 Zu Frage 2) Soziale Wohnraumförderung, inkl. Förderweg 1: Aktuell stehen insgesamt 27.842 Wohnungen zur Belegung mit sozialwohnungsberechtigten Haushalten zur Verfügung. Diese Zahl gliedert sich auf in: 15.968 Wohnungen, die bis 2001 nach dem II. Wohnungsbaugesetz gefördert wurden, 3.809 Wohnungen, die nach 2001 nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder dem Hessischen Wohnraumfördergesetz gefördert wurden, 1.297 Wohnungen, die nicht öffentlich gefördert wurden, für die aber ein kommunales Belegungsrecht für besteht und die einer Mietpreisbindung unterliegen, 2.332 Wohnungen, für die eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass bei freiwerden einer Wohnung das Belegungsrecht erworben wird und die Wohnung dann einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt, 4.436 Wohnungen, für die bereits ein Belegungsrecht erworben wurde. Zu Frage 3) und 10) Jahr Einzelerwerb Bindungsverlängerungen 2020 157 450 2021 176 206 2022 147 175 2023 268 33 2024 256 509 zu Frage 4) In den letzten 5 Jahren wurde im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" der Bau von insgesamt 1001 Wohnungen genehmigt/bewilligt. Antragssteller Anzahl Wohnungen ABG Frankfurt Holding 334 Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 363 Genossenschaften 2 Private 302 zu Frage 5) Im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" wurden im Zeitraum von 2019 - 2024 Projekte mit insgesamt 716 geförderten Mietwohnungen fertiggestellt/bezugsfertig. Antragssteller Anzahl Wohnungen ABG Frankfurt Holding 422 Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 185 GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen 55 Genossenschaften 9 Private 45 zu Frage 6) Für Förderweg 1 und Förderweg 2 Investitionsprogramm PSP 5.001232 Bewilligungen/ Verpflichtungen 2019 49.000.000 € 23.893.578,27 € 2020 49.000.000 € 23.588.714,93 € 2021 * 49.000.000 € 13.232.616.55 € 2022 47.000.000 € 29.514.971,40 € 2023 122.399.000 € 23.114.435,82 € 2024 154.007.000 € 35.329.996,50 € * In 2021 wurden Sollveränderungen für den Ankauf von Grundstücken im Rahmen von Vorkaufsrechten (E11/19) in Höhe von 7.288.752,65 €, für den Ankauf von Belegungsrechten in Höhe von 1.029.384,77 € (M 53/21, § 66/21) sowie im Jahresabschluss für den Ausgleich der Mietzuschüsse im Ergebnishaushalt der PG 13.01 in Höhe von 167.067,24 € vorgenommen, so dass im Ergebnis nur 40.514.795 € an Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung standen. zu Frage 7) Fertigstellungszahlen können nicht seriös prognostiziert werden. Das Tempo der Fertigstellung obliegt dem Antragsteller und unterliegt zahlreichen externen Faktoren. Der Magistrat hat darauf keinen Einfluss, er geht jedoch davon aus, dass angesichts der im Bau befindlichen Förderprojekte im Förderweg 1 in 2025/2026 ca. 581 Wohnungen fertiggestellt werden könnten, der überwiegende Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. zu Frage 8) Jahr Anzahl der WE 2020 605 2021 552 2022 944 2023 948 2024 191 Die Zahlen bilden jeweils die Differenz aus der Anzahl der Wohnungen am 31.12. des Jahres zum jeweiligen Vorjahr ab. zu Frage 9) Jahr Anzahl der WE 2025 578 2026 746 2027 551 2028 462 2029 429 2030 335 Dargestellt werden nur die Wohnungen, bei denen bereits ein Förderende feststeht (Stand: 31.12.2024). Hierunter fallen bspw. Wohnungen, deren Darlehen vorzeitig getilgt wurden sowie solche, deren Belegungsbindung als fester Zeitraum definiert und deren Bindungsende nicht unmittelbar von der Tilgung des öffentlichen Darlehens abhängig ist. Wohnungen, deren öffentliche Darlehen regulär in diesem Zeitraum getilgt werden, können erst nach Eingang der Rückzahlung rechtssicher summiert werden. Diese fehlen daher in der Aufstellung. zu Frage 10) siehe unter 3) zu Frage 11) Jahr EURO 2020 12.142.966,10 € 2021 10.929.384,44 € 2022 6.723.132,11 € 2023 7.318.308,91 € 2024 8.022.186,98 € zu Frage 12) Versorgte im Jahr der Antragstellung 277 Versorgte im Jahr nach der Antragstellung 503 Versorgte im 2. Jahr nach der Antragstellung 260 Versorgte im 3. Jahr nach der Antragstellung 188 Versorgte im 4. Jahr nach der Antragstellung 122 Versorgte im 5. Jahr nach der Antragstellung 106 Versorgte im 6. Jahr nach der Antragstellung 55 Versorgte im 7. oder späterem Jahr nach der Antragstellung 79 Eine tag- und monatsgenaue Auswertung ist nicht möglich. Dargestellt werden die Vermittlungen im Jahr der Antragstellung (beginnend im Jahr 2022) und in den Jahren danach aufgrund von Rückschlüssen aus dem (jahresbezogenen) Aktenzeichen jedes Haushaltes. Anlage 1 (ca. 8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 09.04.2025, A 348 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 78 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 80 Beschluss: Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung) 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7238, 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.02.2026 Aktenzeichen: 64-1

  • Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung
    B
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 484 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm - Entwurf eines Konzeptes gemäß Ziffer XI des M 151/Nr. 3 zur Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6334 - NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE, B 319/24 - Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft im Rahmen der städtischen Liegenschaftspolitik (Projekt 6 des Masterplan Industrie, Handlungsfeld Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEk) Gewerbe) wurde als Leitprojekt in das integrierte Stadtentwicklungskonzept (IStEk) sowie in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP) aufgenommen. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft soll dazu dienen, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgen zu können. Die Zielsetzung besteht darin, den Geschäftszweck einer bestehenden kommunalen Gesellschaft/Beteiligung (z.B. HFM) um die Aufgaben einer Entwicklungsgesellschaft zu erweitern. Die Gesellschaft soll unter anderem den (Zwischen-) Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrund-stücken, Problemliegenschaften und kompletten Gewerbegebieten - darunter auch solche im interkommunalen Zusammenhang - umsetzen. Der Magistrat arbeitet daran, dieses Ziel im Laufe des Jahres 2026 umzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Bericht des Magistrats vom 26.08.2024, B 319 Bericht des Magistrats vom 13.04.2026, B 134 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 13.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 484 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Kenntnis); CDU (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 484 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP und AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7055, 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 20.01.2026

  • Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau ParkandRideParkplatz U-Bahn-Station „Kalbach“
    EAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 05.12.2025, EA 115 entstanden aus Vorlage: OF 643/12 vom 16.10.2025 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktbereich: 16.11 Förderung Öffentl. Personennahverkehr Ausbau Park-and-Ride-Parkplatz U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: OM 4335/19 OBR 12; ST 1035/19 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden Planungsmittel für den Ausbau des Park-and-Ride-Parkplatzes an der U-Bahn-Station "Kalbach" in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: In der Stellungnahme vom 27.05.2019, ST 1035, bestätigt der Magistrat, dass der Park-and-Ride-Parkplatz ausgebaut werden soll. Bisher ist noch nichts geschehen. Nun hat der Magistrat am 25. September 2025 ein neues Park-and-Ride-Konzept vorgestellt. Das Park-and-Ride-Konzept für Frankfurt am Main sieht Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Erhöhung der Park-and-Ride-Kapazitäten im Stadtgebiet vor. Dort wird auch die U-Bahn-Station "Kalbach" genannt, die verkehrlich günstig liegt und schon erschlossen ist. Durch den Ausbau und die Erweiterung des Standortes Kalbach könnte die Park-and-Ride-Kapazität relativ schnell an dieser Stelle erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2019, OM 4335 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1035 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.02.2026, TO I, TOP 78 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 115 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage EA 115 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 115 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark
    EAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 05.12.2025, EA 116 entstanden aus Vorlage: OF 644/12 vom 23.11.2025 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark Vorgang: OM 7674/25 OBR 12 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Calisthencis-Anlage im Kalbacher Freizeitpark werden Mittel von bis zu 15.000 Euro in den Haushalt 2026 gestellt. Begründung: Siehe Anregung OM 7674. Da verkehrssichere Calisthencis-Anlagen für mehrere Nutzer*innen und mit unterschiedlichen Angeboten in dieser Größenordnung angeboten werden, war hier der Betrag von 15.000 Euro anzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7674 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.02.2026, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 116 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 116 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern
    EAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 05.12.2025, EA 117 entstanden aus Vorlage: OF 645/12 vom 26.10.2025 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer Containeranlage auf der Sportanlage des SC Riedberg e. V. westlich der Altenhöferallee sind 120.000 Euro aus laufenden Mitteln des Haushalts 2026 zu verwenden. Begründung: Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee, die zum überwiegenden Teil vom SC Riedberg e. V. als betreuendem Verein genutzt wird, ist an vielen Stellen für die Belange des Großvereins mit über 1.200 Mitgliedern zu klein. Speziell an Spieltagen stellt die Situation rund um die Umkleidekabinen regelmäßig einen Engpass dar. Die Sportanlage verfügt lediglich über vier Umkleidekabinen. Auf den beiden Spielfeldern spielen jedoch teilweise bis zu acht Mannschaften parallel. Insbesondere für die zahlreichen Mädchen- und Frauenmannschaften ist die Umkleidesituation sehr unbefriedigend, da eine separate Nutzung oftmals nicht möglich ist. Um die Situation für die Sportlerinnen zu verbessern, möchte der Verein eine Containeranlage mit zwei eigenständigen Umkleidekabinen sowie Duschen errichten lassen, um einem lang gehegten Wunsch der Bürger und Sportler konstruktiv zu begegnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 123 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 117 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 117 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg
    EAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 05.12.2025, EA 118 entstanden aus Vorlage: OF 646/12 vom 20.11.2025 Betreff: Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Errichtung einer Mehrzweckhalle unter städtischer Verwaltung am Kalbacher Stadtpfad werden Planungsmittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat mehr als 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man versäumt, eine Mehrzweckhalle zu planen und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteiles neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse statt, doch leider ist die Besucherzahl begrenzt und die Verleihung des renommierten Kinderbuchpreises Klapperschlange muss im Freien stattfinden, auch bei schlechtem Wetter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.02.2026, TO I, TOP 48 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 118 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 118 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

  • Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V.
    EAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 05.12.2025, EA 119 entstanden aus Vorlage: OF 647/12 vom 24.11.2025 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Investitionen für den Kinderverein Kalbach e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kinderverein Kalbach e. V. werden im Haushalt 2026 für Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit Mittel von bis zu 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Hieraus soll insbesondere Folgendes finanziert werden: - neue Büchertische und Bestuhlung für die Kinderbuchmesse in der Alten Turnhalle (ca. 4.000 Euro); - Laptop und Beamer für das "Bilderbuchkino" (ca. 1.500 Euro); - Lesesofas und ein zweiter Schreibtisch für die Kinderbücherei (ca. 2.000 Euro); - Regale für das Archiv der Bücherei und den Container an der Alten Turnhalle (ca. 1.000 Euro); - Bücher und digitale Medien für die Kinderbücherei (ca. 1.500 Euro). Begründung: Der Kinderverein Kalbach e. V. setzt sich seit über 40 Jahren für das Wohl aller Kinder und Familien im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus ein. In Kalbach-Riedberg betreibt er aus eigenen Mitteln seit 1987 eine Kinderbücherei, die kostenlos und öffentlich zugänglich ist - unabhängig davon, ob die Kinder und Eltern Mitglieder des Vereins sind oder nicht. Sie verfügt über einen Medienbestand von über 4.500 Büchern und Digitalmedien, die über einen Online-Katalog erfasst und recherchierbar sind und in den Räumlichkeiten der Bücherei im Alten Rathaus in Kalbach ausgeliehen werden können. Über die Buchausleihe hinaus engagiert sich die Kinderbücherei mit einer Fülle von Aktivitäten zur Leseförderung, die in Frankfurt und auch bundesweit einmalig sind. So veranstaltet das Büchereiteam unter anderem Bücherflohmärkte, Hörbuchnächte sowie Bilderbuchkinos für die Kleinsten, und sie ist maßgeblich an der Organisation und Durchführung der alljährlichen "Kalbacher Klapperschlange" beteiligt, dem ersten Kinderbuch-Literaturpreis in Deutschland mit einer reinen Kinderjury. Die Angebote der Kinderbücherei wurden auch im Jahr 2024 wieder hervorragend angenommen, was die beachtlichen Zahlen von 8.269 Ausleihen und 62 Neuanmeldungen belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 123 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, AfD und Volt gegen FDP (= Ablehnung); CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung)

  • Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Stromanschluss Kerbeplatz
    EAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Etatanregung vom 05.12.2025, EA 120 entstanden aus Vorlage: OF 648/12 vom 23.11.2025 Betreff: Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.04 Stadtmarketing Stromanschluss Kerbeplatz Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Kerbeverein Kalbach e. V. werden im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung gestellt, um auf dem Kalbacher Kerbeplatz einen festen Stromanschluss, der auch die Stromversorgung für andere Veranstaltungen dort gewährleisten soll, und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge einzurichten. Begründung: Dieser Ort steht seit Jahren für die Kalbacher Giggelkerb zur Verfügung, und es ist gut vorstellbar, dass dort auch unterjährig andere Veranstaltungen stattfinden könnten. Dazu bedarf es eines Stromanschlusses mit ausreichender Leistung. Auch ist im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität eine Ladeinfrastruktur im Zentrum von Kalbach nicht nur wünschenswert, sondern auch erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 05.01.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 24.02.2026, TO I, TOP 37 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 120 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage EA 120 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Ablehnung)

  • Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin sowie Ernennung von Sozialpflegerinnen
    M
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 204 Betreff: Ernennung und Entpflichtung von Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten hier: Entpflichtung einer Sozialbezirksvorsteherin sowie Ernennung von Sozialpflegerinnen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat beabsichtigt, die in der beigefügten Vorschlagsliste aufgeführten Personen als Ehrenbeamtin (Sozialbezirksvorsteherin) zu entpflichten bzw. für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung als Ehrenbeamtinnen (Sozialpflegerinnen) zu benennen. Begründung: Aus verschiedenen Gründen stehen bisherige ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Anlage _Vorschlagsliste (ca. 6 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7172, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 51

  • Auswahl der Träger für den Betrieb des Neuen Hilfezentrums in der Niddastraße 76
    M
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 205 Betreff: Auswahl der Träger für den Betrieb des Neuen Hilfezentrums in der Niddastraße 76 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.07.2025, § 6355 (M 83) 1. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 03.07.2025, § 6355 (M 83) die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76 beschlossen hat. b) Mit diesem Beschluss wurde zur Kenntnis gegeben, dass die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) plant, das Gebäude zu erwerben, es umzubauen und den von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern zum Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung zu stellen. Der Abschluss des Kaufvertrages zum Erwerb der Immobilie durch die KEG ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Magistrat ist sich der hieraus erwachsenden Verantwortung für die KEG bewusst. c) Die Auswahl der Träger der niedrigschwelligen Frankfurter Drogenhilfe, die das Hilfezentrum künftig in Steuerung durch das Drogenreferat betreiben sollen, findet auf Grundlage des Ergebnisses im Interessenbekundungsverfahrens statt. a. Das Gremium wird sich im Laufe des Dezembers ein abschließendes Bild machen. Die Dezernate I und VIII werden beauftragt, das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens in den Geschäftsgang mit Erreichen der Stadtverordnetenversammlung am 29.1.2026 zu bringen. b. Das Drogenreferat wird in steuernder Funktion mit eigener Präsenz im Haus verortet. c. Die Arbeit der noch zu bestimmenden Träger wird laufend evaluiert und wird nach zwei Jahren Laufzeit vom zuständigen Fachdezernat geprüft und fachlich bestätigt oder ggf. korrigiert/nachgesteuert. d. Allen Trägern stehen Büro- und Besprechungsräume sowie der Sozialraum zur Verfügung. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass nach der Auswahl der Träger durch die Stadtverordnetenversammlung die weitere fachlich-konzeptionelle sowie baulich-räumliche Ausgestaltung der Angebote in gemeinsamen Planungssitzungen der Träger und der KEG unter Steuerung des Drogenreferats erfolgen wird. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, das weitere zu veranlassen und die notwendigen Verträge abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem seinerzeitigen Beschluss der Stadtverordneten wurde die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums in Steuerung durch das Drogenreferat in der Niddastraße 76 beschlossen. Dies ist eine wesentliche Maßnahme in der Weiterentwicklung des Frankfurter Wegs in der Drogenpolitik, der die starken Veränderungen in der Frankfurter Drogenszene in den vergangenen Jahren adressiert. So hat die massive Verbreitung von Crack, das meist auf offener Straße konsumiert wird, zu einer starken Verelendung der Suchterkrankten geführt. Ihr psychisch und körperlich schlechter Zustand ist oft so prekär, dass sie sich nicht um ihre eigene Daseinsfürsorge kümmern können und aufgrund des Krankheitsbildes die eigene Steuerungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Sie verhalten sich aggressiver untereinander, aber auch gegenüber Anwohnenenden, Gewerbetreibenden und dem Personal der Hilfseinrichtungen. Das Konfliktpotential im öffentlichen Raum ist deutlich erhöht, auch nehmen die Verschmutzung sowie die (Beschaffungs-)Kriminalität im Bahnhofsviertel zu. Dies stellt die kommunale Drogenpolitik, die Ordnungsbehörden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen vor große Herausforderungen. Daneben sind zunehmend auch synthetische Opioide wie Fentanyl und Nitazene eine gesundheitspolitische Herausforderung, deren Verbreitung sich immer mehr deutsche Städte stellen müssen und die insbesondere Großstädte betrifft. In Frankfurt wird diese Entwicklung mit Sorge beobachtet: hier zeigen fortlaufende Testungen, dass in den vergangenen Monaten dem Straßenheroin immer häufiger auch synthetische Opioide beigemischt werden. Durch den deutlich höheren Wirkgehalt dieser Substanzen führt deren unwissentlicher Konsum oft zu Überdosierungen und in der Folge zu lebensbedrohlichen Notfällen. In den Planungen für das trägerübergreifende Hilfezentrum wird diese Entwicklung konzeptionell mitgedacht. Dafür braucht es die vielfältige Expertise der Frankfurter Suchthilfeträger, die niedrigschwellige Angebote vorhalten. Um diesen Prozess transparent, partizipativ und fair zu gestalten, hat unter Leitung des Drogenreferats ein Interessensbekundungsverfahren stattgefunden. Alle in Frankfurt ansässigen Träger der niedrigschwelligen Drogenhilfe wurden im Rahmen dieses Verfahrens dazu eingeladen, sich am weiteren Planungsprozess für das Hilfezentrum mit ihren Ideen und Vorschlägen aktiv und in einem strukturierten Prozess zu beteiligen. So erhielten sie alle die Möglichkeit, sich - einzeln oder gemeinsam - mit einem Angebot im Zentrum einzubringen. Ziel des Verfahrens war es, die bisherigen Planungen - falls nötig - zu optimieren und unter Berücksichtigung der aktuellen Situation die bestmögliche Ausgestaltung der Angebote im Hilfezentrum festzulegen. B. Alternativen Keine. C. Lösung Fünf Träger haben mit konzeptionellen Vorschlägen ihr Interesse an einer Teil-Trägerschaft im Hilfezentrum bekundet. Um bei der fachlichen Bewertung der eingereichten Vorschläge eine möglichst breite Expertise einzubinden, wurde ein Beratungsgremium gebildet, in dem neben den Dezernaten I, VIII (Federführung aufgrund fachlicher Zuständigkeit) und IX auch die Landespolizei, die Leitung des Drogenreferates, des Jugend- und Sozialamts sowie des Gesundheitsamts, ein Vertreter der Branddirektion sowie akademische Suchthilfe-Experten vertreten waren. Die fünf interessierten Träger haben ihre Konzepte am 17.11.2025 persönlich vorgestellt. Ein weiterer Termin ist für Dezember 2025 vorgesehen. In der Diskussion des Beratungsgremiums wurden darüber hinaus einvernehmlich die nachfolgenden, verbindlichen Prämissen zum Betrieb des Hilfezentrums herausgearbeitet: Umgang mit Substituierten Substituierten darf der Zugang zu Konsumräumen grundsätzlich nicht verwehrt werden (gem. Konsumraumverordnung) Umfeld- und Sicherheitskonzept für das Umfeld sowie in der Einrichtung Erwartet wird die Beordnung des unmittelbaren Raumes vor der Einrichtung (z. B. mit geschultem Sicherheitspersonal / Sozialarbeitende) sowie ein schlüssiges Umfeld- und Sicherheitskonzept, um Belastungen für Anwohnende, Nachbarschaft, Gewerbetreibende zu reduzieren und Akzeptanz für das Hilfezentrum zu schaffen. Das neue Hilfezentrum soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Situation im Bahnhofsviertel zu verbessern. Dazu braucht es ein schlüssiges Konzept wie die Klientel in die Einrichtung gelenkt und möglichst lang dort gehalten werden soll. Medizinischer Bereich als beruhigte, separate Zone (baulich) Café und Hygienebereich sollen über die noch bestehende Innentreppe zwischen den Geschossen miteinander verbunden werden. Der Medizinische Bereich kann dadurch als separater Ruhebereich baulich erschlossen werden. Keine langfristigen Wohnangebote im Hilfezentrum Im Hilfezentrum sollen nur Notschlaf- und Tagesbetten angeboten werden. Längerfristiges Dauerwohnen ist ausdrücklich nicht erwünscht, hier ist an die bestehenden Angebote außerhalb des Bahnhofsgebietes überzuleiten. Separater Frauenbereich mit genderspezifischen Angeboten Es wird ein baulich getrennter Frauenbereich geschaffen werden mit spezifischen Angeboten für Frauen und weiblich gelesenen Personen. Voraussetzung ist hier gendersensible Kompetenz der Mitarbeitenden und Darlegung eines entsprechenden Konzeptes. Versorgung Auswärtiger gemäß Stadtverordnetenbeschluss Gemäß dem Beschluss der Stadtverordneten (03.07.2025) werden drogenkonsumierende Menschen von außerhalb weiterhin in Frankfurt alle notwendigen Hilfen erhalten und in den Einrichtungen erstversorgt. Niedrigschwelligkeit des Zugangs Die Ausgestaltung der Angebote im Hilfezentrum erfolgt niedrigschwellig. Ziel ist, dass die Einrichtung von der Zielgruppe als bessere Alternative im Vergleich zum Aufenthalt und Konsum auf der Straße wahr- und angenommen wird. Präsenz und Steuerung vor Ort durch das Drogenreferat Das Drogenreferat wird in steuernder Funktion mit eigener Präsenz im Haus verortet. Im Stimmungsbild des Gremiums hat sich bereits abgebildet, dass der Träger Malteser mit dem Betrieb der Module medizinische Versorgung inklusive Substitution beauftragt werden soll. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): Gemeinsame Bürgeranhörung mit dem Ortsbeirat 1 am 23.06.2025 im Haus am Dom d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten für den Betrieb des Suchthilfezentrums Mit dem Beschluss § 6355 (M 83) vom 03.07.2025 wurde den Stadtverordneten zur Kenntnis gebracht, dass die Refinanzierung des Immobiliengeschäfts darauf aufbaut, dass die KEG langfristige Mietverträge (Dauer 20 Jahre) mit noch zu bestimmenden Trägern der Frankfurter Drogenhilfe sowie dem Drogenreferat abschließt, die Kosten wurden jeweils entsprechend ausgewiesen. Hierfür erhalten die Träger einen Zuschuss aus dem städtischen Etat. Die Mietkosten des Drogenreferats sind über die dortige Haushaltsposition Sach- und Dienstleistungen zu decken. Neben den Miet- und Mietnebenkosten entstehen Personal- und Sachkosten bezüglich der von der Stadt für die im Suchthilfezentrum geplanten und an die Träger beauftragten Leistungen. Diese laufenden Betriebskosten werden wie im Zuwendungsbereich üblich mit den zu beauftragenden Trägern jährlich verhandelt und vereinbart sowie nach Jahresende validiert und geprüft. Hierfür werden gemäß Planung des Drogenreferats im Haushalt des Dezernats VIII ab Eröffnung und Betriebsaufnahme des Hilfezentrums voraussichtlich im ersten Halbjahr in 2027 jährlich die notwendigen Haushaltsmittel im städtischen Haushalt angemeldet und vorgesehen. Leistungen Dritter: Zur Teilfinanzierung des Vorhabens wird die Beantragung von Drittmitteln des Landes bzw. Bundes geprüft. Im Bereich der kommunalisierten Landesmittel setzt sich die Stadt Frankfurt gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen des Hessischen Städtetags nachdrücklich für eine Dynamisierung der Mittel ein, damit diese zeitnah an reale Tarif- und Preissteigerungen angepasst werden. Ebenso hat die Stadt Frankfurt im März 2025 in einem Schreiben an die hessische Gesundheitsministerin, den Hessischen Städtetag sowie die Sozial- und Gesundheitsausschüsse des Landes gefordert, dass sich alle Kommunen bis zur Schaffung eigener Hilfseinrichtungen finanziell an der Versorgung auswärtiger drogengebrauchender Menschen in Frankfurt beteiligen. Die Stadt Frankfurt wird hier auf politischer Ebene weiterhin auf einen finanziellen Ausgleich drängen und prüft derzeit die Umsetzungsmodalitäten für die entsprechende Rechnungsstellung. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.02.2026, NR 1540 Antrag vom 19.02.2026, NR 1545 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 89 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 15.01.2026, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 205 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG und AfD gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 205 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und AfD gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 205 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage M 205 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Beratung im Haupt- und Finanzausschuss); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 205 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit zurückverwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Beratung im Haupt- und Finanzausschuss); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 129 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und Volt (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 205 und NR 1540 = Ablehnung, NR 1545 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) ÖkoLinX-ELF (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 205, NR 1540 und NR 1545 = Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (M 205 und NR 1540 = Enthaltung, NR 1545 = Annahme) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2026, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 1545 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7173, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 § 7335, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026 Aktenzeichen: 53-6

  • Neufassung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung)
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    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 206 Betreff: Neufassung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2016, § 516 (M 132) 1. Die Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen, insbesondere die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main. Begründung: A. Zielsetzung Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat aufgrund eines angefochtenen Gebührenbescheides in seinem Urteil vom 22.08.2007 (Az.: 5 UE 1743/06) entschieden, dass die Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main vom 06.03.2001 (Amtsblatt 2001, S. 268 ff) über die Heranziehung zu Kosten bei einem durch eine Brandmeldeanlage ausgelösten Fehlalarm in den Gebührentarifen grundlegend geändert werden muss. Es wurde in letzter Instanz festgestellt, dass Vorhaltekosten (Arbeitsplatz-, Overhead-, Gebäudekosten etc.), die von der Allgemeinheit über Steuermittel getragen werden, aufgrund der engen gesetzlichen Formulierung in Bezug auf den Kostenbegriff der Ermächtigungsgrundlage (§ 61 Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz - HBKG), nicht in die Kalkulation der Gebührensätze einbezogen werden dürfen. Daher wurde die Kalkulation der zu erhebenden Stundensätze im Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Hilfeleistungssatzung) überarbeitet. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main trat zum 01.07.2008 in Kraft. Dies führte in der Folge zu einer drastischen Verminderung der Gebührensätze und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Einnahmen. Mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs waren im Ergebnis letztlich alle entsprechend kalkulierten Gebührensatzungen hessischer Feuerwehren angreifbar, so dass sich der Gesetzgeber auch auf Initiative der Stadt Frankfurt am Main veranlasst sah, hierauf zu reagieren. Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des HBKG vom 18.11.2009 wurde dementsprechend die Grundlage der kommunalen Gebührenerhebung geändert, sodass eine Änderung der kommunalen Feuerwehrgebührensatzungen erforderlich wurde. Durch die Novellierung des HBKG erhielten die Kommunen durch § 61 Absatz 5 HBKG die Möglichkeit, in die Pauschalsätze ihrer Feuerwehrgebührensatzungen sowohl die persönlichen als auch sächlichen Einsatzkosten sowie die strukturellen Vorhaltekosten in angemessenem Umfang einfließen zu lassen. Dies führte in der Regel zu einer Erhöhung der Gebühren. Auf Grundlage eines vom Hessischen Städtetag erstmals in 2010 veröffentlichten Satzungsmuster für eine Feuerwehrgebührensatzung (inklusive Gebührenverzeichnis) erstellte die Branddirektion die aktuell gültige Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) vom 29.09.2016 (Amtsblatt 2016, S. 1434 ff.). Im Hinblick auf das kommunalabgabenrechtliche Kostendeckungsprinzip (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben), ist die Kalkulation der Gebührensätze regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung ergab die Notwendigkeit einer Anpassung aller Gebührentarife der Feuerwehrgebührensatzung. Die neue Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) umfasst neben der Anpassung der Gebührentarife auch Änderungen des Textteils, die die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung widerspiegeln. Die Feuerwehrgebührensatzung wurde unter Berücksichtigung des aktuellen Satzungsmusters des Hessischen Städtetages erstellt. B. Alternativen Keine. Die Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung ist mit Blick auf das kommunalabgabenrechtliche Kostendeckungsprinzip geboten. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen (siehe Abschnitt E) ist eine Neubemessung der Gebührensätze unumgänglich. C. Lösung Beschlussfassung und Inkraftsetzung der neuen Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung), wie in der Anlage ersichtlich, zum nächstmöglichen Zeitpunkt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Finanzielle Auswirkungen Durch die Satzungsänderung kommt es zu einer Steigerung der Gebührentarife für die Leistungen der Feuerwehr sowie der Neuaufnahme drei neuer Gebührentatbestände. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklung wird eine Steigerung der Erträge in Höhe von rd. 1,50 Mio. € p. a. erwartet. Diesen gesteigerten Gebühreneinnahmen stehen entsprechende Kostensteigerungen gegenüber, sodass dem kommunalabgabenrechtlichen Kostendeckungsprinzip entsprochen wird. Anlage _Gebuehrenverzeichnis (ca. 68 KB) Anlage _Satzungstext (ca. 18 KB) Anlage _Synopse_Gebuehrenverzeichnis (ca. 17 KB) Anlage _Synopse_Satzungstext (ca. 52 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.07.2016, M 132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.01.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7174, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 37-0

  • Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Frankfurter Turnverein 1860 c) Turn- und Sportgemeinde Oberrad e. V.
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    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 209 Betreff: Sportfördermittel hier: Baumaßnahmen auf vereinseigenen Sportstätten a) Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e. V. b) Frankfurter Turnverein 1860 c) Turn- und Sportgemeinde Oberrad e. V. 1. Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 182.393,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt. 2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 (Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten) im Investitionsprogramm 2024 - 2027 in Höhe von 169.385,00 € zur Verfügung. Die Deckung im konsumtiven Bereich in Höhe von 13.008,00 € erfolgt aus dem Budget des Dezernat I. 3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Anschaffung eines Sanitärcontainers beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 646,30 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 113,10 € p. a. zu rechnen ist. Für die Umwandlung der Kegelbahn in eine Trainingsfläche bei der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. betragen die Aufwendungen für Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 7.822,95 € p. a. und die kalkulatorische Verzinsung 1.369,02 € p. a. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: A. Zielsetzung Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten. Der Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beabsichtigt die Anschaffung eines Sanitärcontainers im Bereich der Hockeyplätze, um die Wege zu den Toiletten für die Hockeyspielenden zu verkürzen. Im Vereinsgebäude des Frankfurter Turnverein 1860 müssen einzelne Wände brandschutztechnisch ertüchtigt werden, da diese zu dünn und nicht feuerbeständig sind. Die alte Kegelbahn bei der Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. wurde ausgebaut und der Boden für eine Nutzung als Trainingsfläche hergerichtet. In einem zweiten Bauabschnitt sollen die elektrischen Installationen, die Lüftungstechnik sowie die Sanitärräume erneuert werden. B. Alternativen Keine C. Lösung Durch die Anschaffung eines Sanitärcontainers beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. wird vor allem für die Kinder und Jugendlichen der Hockeyabteilung ein kurzer und sicherer Weg zu den Toiletten geschaffen. Die nicht feuerbeständigen Wände im Vereinsgebäude des Frankfurter Turnverein 1860 werden zurückgebaut und durch Trockenbauwände in Brandschutzqualität ersetzt. Mit der Neugestaltung einer modernen Licht- und Beleuchtungstechnik werden die Anforderungen eines multifunktionalen Sportraums erfüllt. Durch ein außenliegendes Wärmepumpensystem wird die Klimatechnik zukünftig für eine ausreichende Luftqualität sorgen. Im Sanitärbereich wird jeweils ein Toilettenabteil für Frauen und Männer sowie eine Pissoir-Kabine errichtet. Zudem werden die Zu- und Abflussrohre ausgetauscht. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 182.393,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der städtische Zuschuss für die Anschaffung eines Sanitärcontainers beim Frankfurter Sportclub Sachsenhausen Forsthausstraße e.V. beträgt 12.926,00 € bei einem Jugendanteil von 53,20 % und einer Zuschusshöhe von 50% der zuwendungsfähigen Kosten von 25.852,89 €. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 26.016,46 € für die brandschutztechnische Ertüchtigung beim Frankfurter Turnverein 1860 beläuft sich der städtische Zuschuss auf 13.008,00 € bei einem Jugendanteil von 46,70 % und einer Zuschusshöhe von 50 %. Der städtische Zuschuss für den zweiten Bauabschnitt (Elektrik, Lüftungsanlage sowie Sanitärräume) zur Umwandlung der Kegelbahn in eine Trainingsfläche durch die Turn- und Sportgemeinde Oberrad e.V. beträgt 156.459,00 € bei einem Jugendanteil von 46,30 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 312.917,79 €. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 182.393,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam. 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine 4. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen keine b) Sachkosten keine c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,75%) 1.482,12 € 2. Abschreibung (20 Jahre) 8.469,25 € 5. Jahreserträge: keine Gebühren, Entgelte und dgl. 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: entfällt Anlage _Vorschlagsliste (ca. 33 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage M 209 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7028, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026 Aktenzeichen: 52-0

  • Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+)
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    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 210 Betreff: Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene 2035+) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.05.2025, § 6090 (M 56) I. Der Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (Ergebnisbericht) wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, 1. vertiefende Untersuchungen / Detailplanungen zu folgenden Maßnahmen einzuleiten: · Verlängerung der Straßenbahn zum Sportcenter Bornheim T-010 · Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße Schwanheim T-030 · Straßenbahnverbindung Lokalbahnhof - Alte Brücke - Börneplatz T-034 · Mainquerung der Straßenbahn T-091 · Stadtbahnverlängerung bis Bergen U-016+U-027 · Stadtbahnverlängerung bis Sachsenhäuser Warte U-018 · Stadtbahnverlängerung bis Leuchte U-022 · Stadtbahnverlängerung Eckenheim U-093 2. mit den regionalen Aufgabenträgern vertiefende Untersuchungen inkl. Kostenschätzungen durchzuführen zu: · Neue S-Bahn-Station Ludwig-Landmann-Straße S-002 3. unter Berücksichtigung der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zur Straßenbahnverlängerung Zuckschwerdtstraße - Bf. Höchst die folgenden Maßnahmen zu optimieren und neu zu bewerten: · Zeilsheim T-013c+d · Main-Taunus-Zentrum T-014 4. eine vergleichende Variantenuntersuchung zur Bestimmung der besten Trasse zur Schienenanbindung von Bergen und Enkheim durchzuführen, da der GVP-Schiene dazu unterschiedliche Schienenerweiterungen vorschlägt. 5. zur Verbesserung der ÖPNV-Verbindung Oberrad - Ostend Lösungen in einer gesonderten Untersuchung zu erarbeiten. III. Es dient zur Kenntnis, dass die für die vertiefenden Untersuchungen benötigten Mittel in Höhe von 250 T€ p.a. für die Jahre 2026-2029 in Höhe von 100 T€ in der PG 16.02, SKT 6120 0000, zur Verfügung stehen. Die darüber hinaus jährlich benötigten Mittel in Höhe von 150 T werden 2026 aus dem vollbudgetierten Bereich der PG 16.03, Kontenkreise 60, 61, 67 - 69. gedeckt. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2026. Für die Haushaltsjahre ab 2027 bis 2029 sind in der PG 16.02, KGr 60, 61, 67 - 69, aus dem Dezernatsbudget entsprechende Ansätze in den jeweiligen Haushaltsplänen einzustellen. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der einzelnen investiven Maßnahmen zu gegebener Zeit jeweils eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen wird. Begründung: A. Zielsetzung Das dynamische Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum, zunehmende Pendlerverkehre sowie rechtliche Vorgaben und Beschlüsse zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung bedingen einen deutlichen Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit, Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des ÖPNV-Systems zu sichern und zu verbessern. Mit diesem Anspruch wurde der Gesamtverkehrsplan Schiene Frankfurt am Main 2035+ (GVP-Schiene) erarbeitet. Der GVP-Schiene konkretisiert die Ziele des Masterplans Mobilität im ÖPNV durch geeignete potentielle Maßnahmen. Damit ist er maßgebliches Element der Teilstrategie "Öffentlicher Nahverkehr" des Masterplans Mobilität Frankfurt und leistet seinen Beitrag zur Erfüllung der EU-Vorgaben (TEN-VO 2024) zur Erstellung eines Sustainable Urban Mobility Plans (SUMP). Der GVP-Schiene legt den strategischen Rahmen für die zukünftige Entwicklung des schienengebundenen ÖPNV in Frankfurt am Main mit Prognosehorizont 2035 fest. Er dient als Entscheidungs- und Orientierungsgrundlage für Politik und Verwaltung sowie als fachliche Basis für nachfolgende Planungs- und Förderverfahren. B. Alternativen Keine C. Lösung Der GVP-Schiene betrachtet das ÖPNV-System bis 2035 und darüber hinaus. Er identifiziert mittels einer umfassenden Analyse Optimierungspotentiale und entwickelt aufbauend darauf gezielt die zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des ÖPNV erforderlichen Schienenmaßnahmen. So beurteilt die Analyse beispielsweise die Erreichbarkeit von Siedlungsflächen und wichtigen sozialen Einrichtungen (Krankenhäuser, kulturelle Einrichtungen, Universitätsstandorte) sowie die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des ÖPNV. Zusätzlich wurden insgesamt 56 Maßnahmen zum Straßenbahn-, U-Bahn- und S-Bahn-Netz untersucht, die aus dem kontinuierlichen Planungsprozess durch die Stadtgesellschaft und die politischen Gremien eingebracht wurden. Die Maßnahmen wurden in einer mehrstufigen Bewertung in Anlehnung an die Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs 2016+ geprüft, um die Aussicht auf Förderwürdigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzt (GVFG) zu ermitteln. Im Ergebnis empfiehlt der GVP-Schiene 11 prioritäre Schienenmaßnahmen zur Weiterverfolgung sowie weitere, außerhalb der GVP-Schiene betrachtete Projekte - insbesondere zur Optimierung der Umlandanbindungen. Damit bietet der GVP-Schiene einen umfassenden Überblick über die weiterzuverfolgenden Schienenmaßnahmen. Die methodische Herleitung, die Wirkungen sowie die jeweiligen Varianten sind dem Ergebnisbericht (Anlage) zu entnehmen. Der GVP-Schiene wurde von den Gutachtern Intraplan Consult GmbH (ITP) und Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (SPI) erarbeitet. Die Untersuchungen wurden unter der Federführung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) von einem Arbeitskreis begleitet, dem Vertreter des Dezernats Mobilität, des Stadtplanungsamts, der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH sowie der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angehörten. Der GVP-Schiene stellt eine zukunftsorientierte, fachlich fundierte und förderfähige Grundlage für die Weiterentwicklung des Frankfurter Schienennetzes dar und stärkt die Stadt in ihrer Rolle als Vorreiterin einer nachhaltigen Mobilität. Beihilferechtliche Bewertung: Die strategische Planung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen gelten als beihilferechtlich unbedenklich, da keine unmittelbare Begünstigung einzelner Marktteilnehmer erfolgt. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Es wird eine rein informative Ergebnisvorstellung im Rahmen der Ortsbeiratssitzungen vorgeschlagen und eine Online-Bereitstellung der Unterlagen. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Finanzierungsbedarf: Die Kosten für die vertiefenden Untersuchungen der empfohlenen Maßnahmen können derzeit nicht belastbar beziffert werden. Aufbauend auf Erfahrungswerten aus vergleichbaren Studien werden für die Haushaltsjahre 2026, 2027, 2028 und 2029 je 250 T€ für die Machbarkeitsstudie benötigt. Die Finanzierung erfolgt 2026 zu 100 T€ aus den in der PG 16.02, SKT 6120 0000, veranschlagten Mitteln, die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel erfolgt 2026 aus dem vollbudgetierten Bereich der PG 16.03 Kontenkreise 60,61,67-69. Für die Jahre ab 2027 bis 2029 sind entsprechende Ansätze in der PG 16.02 in der Höhe von 250 T€ in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitzustellen. Genaue Kostenaussagen (Investitionen und Folgekosten) zu den im GVP-Schiene empfohlenen Maßnahmen sind erst nach Abschluss der vertiefenden Untersuchungen und konkretisierenden Planungen möglich. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen wird zu gegebener Zeit jeweils eine gesonderte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt, die die konkreten Kosten- und Finanzierungsangaben enthält. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die geschätzten Planungskosten (Ergebnishaushalt) betragen für 2026 ca. 250.000 € 2027 ca. 250.000 € 2028 ca. 250.000 € 2029 ca. 250.000 € 3. Jahresfolgekosten: a) Personalaufwendungen Für die Planungsbetreuung des GVP-Schiene wird beim ASE eine unbefristete Stelle (Techn. Ang., TVöD-E12/finanzielle Auswirkungen: 110.000 € pro Jahr) eingerichtet. b) Sachkosten Sachkosten fallen für die Planung keine an. c) Kapitalkosten Kalkulatorische Kosten und Abschreibung fallen durch die Planung nicht an. 4. Jahreserträge: Es fallen keine Gebühren, Entgelte und dgl. an. 5. Leistungen Dritter: Können erst nach Planungsabschluss beantragt werden. GVFG-Zuschüsse werden angestrebt. 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Die Stellenmäßige Auswirkungen ergeben sich aus Punkt 3 a) Personalaufwendungen. Anlage _Ergebnisbericht (ca. 42,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2026, NR 1499 Antrag vom 10.02.2026, OF 601/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2025, M 56 Antrag vom 15.12.2025, OF 348/16 Anregung an den Magistrat vom 20.01.2026, OM 7971 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 210 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1499 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.) sowie ÖkoLinX-ELF (= 6. Spiegelstrich, Sachsenhäuser Warte, Ablehnung, Rest Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte - Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen - Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Stadtv. Bäppler-Wolf (M 210 = Annahme) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Die Vorlage M 210 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1499 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD und Volt gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.) sowie ÖkoLinX-ELF (= 6. Spiegelstrich, Sachsenhäuser Warte, Ablehnung, Rest Annahme) zu 2. CDU gegen Linke (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte - Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen - Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. Annahme); GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 210 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 210 = Annahme) Gartenpartei (M 210 = Ablehnung, NR 1499 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 210 = Annahme, NR 1499 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1499) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage M 210 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 20 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1499) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 210 = 6. Spiegelstrich, Sachsenhäuser Warte, Ablehnung, Rest Annahme, NR 1499 = Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte - Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen - Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. Annahme) Gartenpartei (M 210 = Ablehnung, NR 1499 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 210 = Annahme, NR 1499 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 210 und NR 1499 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Knacker, Nagel, Luxen, Huber, Papke, Dr. Mehler-Würzbach und Zieran sowie von Stadtrat Siefert dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass für alle in den vertiefenden Untersuchungen - Punkt II.1-5 - priorisierten Maßnahmen eine gesonderte parlamentarische Bestätigung erforderlich ist, wenn die geschätzten Investitionskosten 250 Millionen Euro überschreiten oder die wirtschaftliche Rentabilität - Nutzen-Kosten-Indikator - unter 1,0 fällt. Zudem wird der Magistrat beauftragt, in den Detailplanungen zu den tangentialen Maßnahmen, insbesondere Bergen/Enkheim-Trasse, Oberrad-Ostend-Verbindung, sowie zur Integration von Busoptimierungen explizite Bürgerbeteiligungen durchzuführen und Parkplatzregelungen transparent zu dokumentieren.), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1499) und ÖkoLinX-ELF (= 6. Spiegelstrich Sachsenhäuser Warte Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme), Linke und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (Punkt 1. a - Sachsenhäuser Warte = Ablehnung, Punkt 1. b - Bergen = Prüfung und Berichterstattung, Punkte 2. bis 6. = Annahme) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8259 2026 1. Der Vorlage M 210 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 601/7 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 601/7 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7132, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 61-11

  • Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036
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    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 211 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Neuvergabe Linien des Bündel H für die Jahre 2028 bis 2036 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.06.2024, § 4866 (M 38) 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel H mit den Buslinien 25, 57, 81, 82, 83 und voraussichtlich der neuen Linie 85 zwischen Niederrad Bahnhof und Niederrad Poloplatz für den Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Die in der Anlage enthaltenen Anforderungen stellen eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (Beschluss der StVV vom 04.03.2021, §7285) dar und bilden die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel H ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, die Vorabbekanntmachung der Ausschreibung zu veröffentlichen. Die für den Zeitraum 12.2028 - 12.2030 benötigten Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ zum Wirtschaftsplan 2026 enthalten und für die Haushaltsjahre 2029 und 2030 aus dem zuständigen Dezernatsbudget sicher zu stellen. Begründung: A. Zielsetzung Der bestehende Verkehrsvertrag für den Linienbusverkehr des Bündels H mit der Firma Urberacher Omnibusbetrieb Emil H. Lang GmbH läuft seit Dezember 2018 und endet nach einer Verlängerung um zwei Jahre im Jahr 2024 endgültig zum Fahrplanwechsel 2028. Die vertraglich vorgesehenen Verlängerungsoptionen sind ausgeschöpft und die nach EU-VO 1370/2007 maximale Laufzeit von 10 Jahren ist erreicht. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 26.02.2009, § 5543 (M 19) i.V.m. den Stadtverordnetenbeschlüssen vom 13.12.2012, § 2525 (M 252), und vom 13.10.2016, § 632 (M 165), und vom 13.06.2024, § 4866 (M 38), ist das Bündel H wettbewerblich auszuschreiben, bei Auslaufen des Vertrags wird das Bündel daher turnusgemäß neu ausgeschrieben. Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient sowie nachhaltig gestaltet werden. B. Alternativen Ein Beibehalten der Bündelung des laufenden Bündels H würde durch die fehlenden Synergien bei Fahrzeugbeschaffung und -betrieb Mehrkosten bedeuten. Wenn die Linie 83 im Bündel D verbleibt, kostet sie jährlich ca. 80 T € mehr als im neuen Bündel H. C. Lösung Das Bündel H wird in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zum Fahrplanwechsel im Jahr 2028 neu vergeben. Die Vorabbekanntmachung der Vergabe im EU-Amtsblatt muss im Mai 2026 erfolgen, das Vergabeverfahren startet im Mai 2027, die Zuschlagserteilung erfolgt im Oktober 2027. Im neuen Bündel H werden alle bestehenden und geplanten Kleinbuslinien zusammengeführt. Dies betrifft die Linien 57, 81 und 82 aus dem aktuellen Bündel H, die Linie 25 aus Bündel G, die Linie 83 aus Bündel D, sowie voraussichtlich eine neue Linie zur Erschließung des Poloplatzes. Die Herausnahme der Linien 25 und 83 aus den laufenden Verkehrsverträgen ist vergaberechtlich möglich, die Herausnahme der Linie 25 fällt zeitlich zusammen mit der geplanten Verlängerung von Bündel G im Dezember 2028. Die Maßnahme ermöglicht Effizienzgewinne durch die Bündelung des technisch anspruchsvollen Fahrzeugtyps Kleinbus, der besondere Anforderungen an Wartung und Betrieb stellt, bei einem Betreiber. Die Verkehrsunternehmen, die aktuell nur eine Kleinbuslinie betreiben, werden entlastet. Mit fünf bis sechs Linien bleibt ein kleines Bündel erhalten, dadurch werden Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht. Die Linie 25 soll bei Ertüchtigung der Niddabrücke in Harheim auf einen Einsatz von Solobussen umgestellt werden und scheidet damit perspektivisch aus dem Kleinbusbündel aus, für diesen Fall wird im Verkehrsvertrag eine ausreichend große Möglichkeit für Änderungen der Leistung vorgesehen. Das neue Bündel H mit einer Flotte aus 11 Kleinbussen wird 100 % emissionsfrei ausgeschrieben und übererfüllt damit die Anforderungen der Clean Vehicles Directive. Von einer Verfügbarkeit passender Fahrzeuge am Markt wird ausgegangen. Der Verkehrsvertrag des Bündels H soll eine Laufzeit von 8 Jahren haben. Diese Laufzeit passt zu der erwarteten Lebensdauer der Elektrokleinbusse und der Garantielaufzeit der Batterien der Fahrzeuge. Eine Verlängerungsoption wird nicht vorgesehen, da das Kostenrisiko für Instandhaltung oder Ersatzfahrzeuge bei einer längeren Laufzeit nicht in die Angebotskalkulationen einbezogen werden soll. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Eine Finanzierung ist über den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit von Dezember 2028 bis Dezember 2036 erforderlich. Die Kosten für das neue Bündel H im Jahr 2029 werden auf 2,5 Mio. € geschätzt. Für das laufende Bündel H werden für das letzte Vertragsjahr 2028 Kosten von 915 T € geplant. Die Kostensteigerung ergibt sich hauptsächlich aufgrund der Mehrleistung des neuen Bündels H, die Leistungsmenge wird ca. das 2,6-fache der Leistung des laufenden Bündels H betragen. Zudem wird aufgrund der höheren Fahrzeugkosten bei elektrischen Kleinbussen im Vergleich zu den aktuell im Bündel H eingesetzten dieselbetriebenen Kleinbussen und der benötigten Ladeinfrastruktur eine Kostensteigerung erwartet. Dem gegenüber steht eine Ersparnis durch die bei Elektrobussen geringeren Energiekosten. Anlage _Ausreichende_Verkehrsbedienung (ca. 478 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 02.01.2026, OF 1423/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Vortrag des Magistrats vom 08.04.2024, M 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 5, 6, 10, 11, 13, 14 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 5 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1423/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, Linke und BFF (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 211 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7175, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 92-11

  • Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit des Bündels G um zwei Jahre
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    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 212 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit des Bündels G um zwei Jahre Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 3027 (M 93) Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den bestehenden Verkehrsvertrag über die Busverkehrsleistungen im Linienbündel G mit dem derzeitigen Betreiber transdev Rhein-Main GmbH mit Laufzeit bis zum 9. Dezember 2028 gemäß den vertraglichen Regelungen um zwei Jahre bis zum 14. Dezember 2030 zu verlängern. Die für den Zeitraum 12.2028 - 12.2030 benötigten Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung von traffiQ zum Wirtschaftsplan 2026 enthalten und für die Haushaltsjahre 2029 und 2030 aus dem zuständigen Dezernatsbudget sicherzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Zum Ende des Fahrplanjahrs 2028 läuft der Verkehrsvertrag mit der Firma transdev Rhein-Main GmbH für den Linienbusverkehr des Bündels G regulär aus. Der Verkehrsvertrag sieht jedoch vor, dass die Laufzeit des Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden kann. Eine einmalige Verlängerung um 24 Monate ist ebenfalls möglich, da sie keine wesentliche Änderung des Auftrags i.S.d. § 132 Abs. 1 GWB darstellt und somit eine vergaberechtlich zulässige Änderung ist. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009, § 5543 (M 19), i.V.m. dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.08.2018, § 3027 (M 93), ist die Verkehrsleistung von Bündel G in einem wettbewerblich ausgeschriebenen Verkehrsvertrag zu erbringen. Die Verkehrsbedienung der betroffenen Linien soll sichergestellt und effizient gestaltet werden. B. Alternativen Alternative zu einer Verlängerung des Verkehrsvertrags wäre eine reguläre Neuvergabe der Busverkehrsleistung im Bündel G ab Dezember 2028. Dies würde nach Schätzung auf Basis von Kostensatzprognosen anderer wettbewerblicher Bündel mit einer Kostensteigerung von ca. 29 % einhergehen. C. Lösung Der Verkehrsvertrag von Bündel G mit dem derzeitigen Betreiber transdev Rhein-Main GmbH wird um zwei Jahre bis zum 14. Dezember 2030 verlängert. Die Verlängerung erfolgt unter unveränderten Bedingungen, die aktuellen günstigen Konditionen bleiben erhalten. Die Vertragsverlängerung geht im Vergleich zu einer Neuausschreibung des Bündels mit einer Ersparnis für die Jahre 2029 und 2030 von ca. 8,59 Mio. € einher. Die Busverkehrsleistung des Bündels G wird bei Verlängerung für 2030 neu ausgeschrieben. Die Neuvergabe fällt damit mit den Neuvergaben von Bündel A und C zusammen, dadurch besteht die Chance, die Bündelzuschnitte frei zu gestalten und dabei Maßnahmen der Bus-Netz-Strategie umzusetzen. D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Der Vortrag durchläuft die Ortsbeiräte der betroffenen Stadtteile. c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Eine Finanzierung ist für die zusätzlichen beiden Vertragsjahre 2029 und 2030 erforderlich. Die jährlichen Kosten ergeben sich aus der vertraglich festgelegten Fortschreibung der vor Vertragsstart in 2020 vom Betreiber vorgenommenen Preiskalkulation für die Erbringung der Verkehrsleistung von Bündel G. Für 2029 wurden im Linienbündel G Kosten in Höhe von 15,33 Mio. € eingeplant; unter Berücksichtigung der geplanten Herausnahme der Linie 25 aus dem Linienbündel G ab dem Jahr 2029 - es handelt sich um eine Kleinbuslinie mit fünf Fahrzeugen, die mit der vorgesehenen Neu-ausschreibung eines Kleinbuslinienbündels ab dem Jahr 2029 dem Linienbündel H zugeordnet wird - reduzieren sich die Kosten für 2029 auf 14,41 Mio. €. Für das Jahr 2030 werden dann Kosten in Höhe von 15,05 Mio. € erwartet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage M 212 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 212 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 212 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7176, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 92-11

  • Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen
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    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 213 Betreff: Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung und Änderung zu bisherigen Beschlüssen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 20.07.2023, § 3581 (NR 693) I. Der Anpassung und Ergänzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 4520 vom 29.08.2019 zur Vorlage M 84 vom 22.04.2016 wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Allgemeines Diese Vorlage bestätigt, ergänzt und aktualisiert vorangegangene Beschlüsse, die die vertraglichen Grundlagen für Neubestellungen und Verlängerungen von Erbbaurechtsverträgen regeln, an denen die Stadt Frankfurt am Main als Grundstückseigentümerin beteiligt ist. 1. Erbbauzins Der Erbbauzins für Wohnerbbaurechte wird weiterhin auf der Basis von 2,5% des Bodenwertes festgesetzt. Ermäßigungen erfolgen in der Regel schuldrechtlich. Es bleibt bei den bisherigen Regelungen für die Wertsicherung des Erbbauzinses. 1.1. Erbbaurechte für selbstgenutztes Wohneigentum Der Erbbauzins beim Abschluss neuer Erbbaurechtsverträge für selbstgenutztes Wohneigentum wird auf 2% des Bodenwertes abgesenkt. Die Ermäßigung erfolgt schuldrechtlich und ist an die Selbstnutzung durch die Erbbauberechtigten gebunden. Bei Aufgabe der Selbstnutzung (z.B. durch Vermietung oder Verkauf) wird der reguläre Erbbauzinssatz von 2,5% des Bodenwertes fällig, sofern keine anderen Ermäßigungstatbestände gemäß dieser Vorlage vorliegen. 1.2. Erbbaurechte zur Unterstützung förderungswürdiger Nutzungen Für städtische Grundstücke auf denen Wohnungsbau nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien der Stadt Frankfurt am Main (wie beispielsweise Förderweg I und II oder AZUBI/Studierenden-Wohnen) beantragt und bewilligt wurde, wird der Erbbauzinssatz schuldrechtlich für die Dauer der Bindung auf 1,5% des Bodenwertes reduziert. Sollte es zu Bindungsverlängerungen kommen, dann bleibt es auch für diesen Zeitraum bei einem schuldrechtlich reduzierten Erbbauzinssatz. Sollten künftig andere Regelungen in weiteren Förderprogrammen vorgesehen werden, bspw. für gemeinwohlorientierte Akteure, sind diese mit dem Magistrat - Amt für Bau und Immobilien - bezüglich der Vergabe von Erbbaurechten abzustimmen und durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Für eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung wird analog zu bereits beschlossenen Förderprogrammen der Erbbauzinssatz auf 1,5% des Bodenwertes reduziert. Das Amt für Wohnungswesen bestätigt die Gemeinwohlorientierung auf Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen. Eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung liegt vor, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: · Die Wohnraumbewirtschaftung erfolgt dauerhaft lediglich kostendeckend (in Orientierung an der Zweiten Berechnungsverordnung - II. BV). · Gewinne aus der Wohnraumbewirtschaftung werden nicht ausgeschüttet, sondern ausschließlich zweckgebunden zum Ausbau weiterer gemeinwohlorientierter Projekte im Wohnungssektor reinvestiert. · Die Miete liegt dauerhaft mindestens 20% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel. Werden alle drei Kriterien für eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung erfüllt, wird der Erbbauzinssatz für die Dauer der Bindung auf 1 % des Bodenwertes reduziert. Die Einhaltung der Auflagen zur gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung wird alle fünf Jahre durch das Amt für Wohnungswesen überprüft. Die Erbbauberechtigten reichen hierfür fristgerecht entsprechende Nachweise ein. Nicht fristgerecht eingereichte Nachweise bzw. die Verletzung der vertraglich geregelten Bedingungen führen zum Verlust der schuldrechtlichen Ermäßigung, im Folgenden ist der dinglich festgesetzte Erbbauzins zu zahlen. 1.3. Erbbaurechte mit Mietwohnungen Bestehende Erbbaurechte mit Bestandsmietern erhalten bei Abschluss eines Nachtragsvertrages eine schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses auf 30% der erzielten Mieteinahmen, wenn die Vermietung zu folgenden Konditionen erfolgt: · Die Mieten sind begrenzt auf die ortsübliche Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel (im Folgenden kurz OVM). Wiedervermietungen erfolgen maximal zu diesem Wert. · Bei Mietverträgen, deren Miete oberhalb der OVM liegt (höchstens 20% im Objekt und höchstens 5% über OVM werden für die Kalkulation berücksichtigt), erfolgt solange keine Mieterhöhung bis die OVM dieses Niveau erreicht hat. · Leerstehende oder selbstgenutzte Wohnungen werden für die Berechnung der Erbbauzinshöhe mit der OVM in Ansatz gebracht. · Die Aufteilung des Objekts in Wohneigentum nach dem WEG ist ausgeschlossen; Ausnahmen hierfür können lediglich in der Erbfolgeregelung innerhalb der Familie in gerader Linie begründet sein. · Mieterhöhungen nach notwendigen Modernisierungen betragen höchstens 75 % der gesetzlich zulässigen Modernisierungsumlage. Die Einhaltung der Voraussetzungen zur schuldrechtlichen Ermäßigung wird, wie der dingliche Erbbauzins, alle 5 Jahre überprüft. Hierzu wird dem Erbbauberechtigten auferlegt, die Mieten fristgerecht nachzuweisen. Kommt er seiner Pflicht nicht nach, wird sodann der dinglich festgesetzte Erbbauzins fällig. Der dingliche Erbbauzins wird nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst, sofern der VPI stärker steigt als die Einkommen der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gibt es eine Kappung der Anpassung auf den Mittelwert zwischen der VPI-Steigerung und der Steigerung der Einkommen. Dies ist bereits in § 9a Erbbaurechtsgesetz festgelegt. Die zum Zeitpunkt der Anpassung erzielten Mieten werden überprüft. Beträgt der dingliche Erbbauzins mehr als 30% der erzielten Mieten, wird der Erbbauzins schuldrechtlich auf den Betrag von 30% der Mieteinnahmen gedeckelt. Beträgt er weniger als 30% der Mieteinnahmen, so gilt der dingliche Erbbauzins. Diese Regelung kann auf geförderte bzw. gemeinwohlorientierte Projekte angewendet werden. 1.4. Härtefallregelung Im Einzelfall können bei besonderen Härtefällen für Erbbauberechtigte höchstpersönlich abweichende schuldrechtliche Regelungen getroffen werden. Grundsätzlich ist dies dann der Fall, wenn der Erbbauberechtigte Anspruch auf Lastenzuschuss hat. Einkommensnachweise, Steuerbescheide sind dem Magistrat - Amt für Wohnungswesen - vorzulegen 2. Laufzeitverlängerungen Ablaufende Wohnerbbaurechte können auch für einen kürzeren Zeitraum als 99 Jahre verlängert werden, solange sie den steuerlichen Abschreibungszeitraum nicht unterschreiten. In der Regel beträgt der Verlängerungszeitraum 60 Jahre. 2.1. Vorzeitige Verlängerung Bei einer vorzeitigen Verlängerung von Wohnerbbaurechten und bei Nachtragsverträgen auf Grund sich ändernder Ausnutzung des Grundstücks (Anbauten) wird der Zinsvorteil für die Restlaufzeit in Ansatz gebracht. Bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit wird schuldrechtlich ein Mischerbbauzins vereinbart. 2.2. Verkauf von Erbbaurechten In Fällen eines grundsätzlich möglichen Verkaufs von Erbbaurechten durch einen Erbbauberechtigten, in denen der Erwerber auf Grundlage dieses Ergänzungsbeschlusses eine Ermäßigung des Erbbauzinssatzes oder Abschläge vom Bodenwert fordern kann, werden diese in dem Nachtragsvertrag mit dem Erwerber schuldrechtlich vereinbart. Zudem wird bei Erwerbern, die die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Erbbauzinses nach 1.1., 1.2. und 4. dieses Ergänzungsbeschlusses erfüllen, eine Anrechnung des Zinsvorteils für die Restlaufzeit vorgenommen und bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit schuldrechtlich ein Mischerbbauzins vereinbart. 3. Splittingregelung Für alle Grundstücke über 465 m² mit geringer Ausnutzung (1-2 Familienhäuser) bleibt es bei der bisherigen Splittingregelung. In den Siedlungsgebieten Goldstein und Praunheim wird wegen der übergroßen Grundstücke die Splittingregelung weiterhin für die Nutzung von bis zu 4 Wohneinheiten angewendet. 4. Ausschreibung von Erbbaurechten Erbbaurechte werden grundsätzlich im Konzeptverfahren vergeben. Die Erbbaurechte, die zur Verwirklichung von gemeinwohlorientierter Wohnraumbewirtschaftung insbesondere für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte bestellt werden, werden im Konzeptverfahren des Amts für Wohnungswesen vergeben. Bei der Festsetzung des Erbbauzinses wird - solange keine eigenständige Förderrichtlinie anderweitige Regelungen vorsieht - anteilig unterschieden nach den Bodenwerten für Wohnnutzung (Zinssatz 2,5% bzw. 1,5% gefördert bzw. bei nachgewiesener gemeinwohlorientierter Wohnraumbewirtschaftung), einfacher gewerblicher Nutzung (Zinssatz 6% aus dem Bodenwert für einfache gewerbliche Nutzungen) und Flächen, sowie unmittelbar zugehörige Nebenflächen, deren Nutzung den Vorgaben der Baunutzungsverordnung für Gemeinbedarfsflächen entspricht (Zinssatz 4% aus dem Bodenwert für Gemeinbedarfsflächen). Maßgebend soll der der jeweiligen Nutzung entsprechende Bodenwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung sein. Bei der Bodenwertkalkulation können Einschränkungen der Verwertbarkeit des Grundstücks, die beispielsweise bereits in den Voraussetzungen für die Konzeptvergabe festgelegt sind, als zusätzliche Abschläge vom Bodenwert abgezogen werden. Die Festschreibung der Konditionen im Konzeptverfahren gilt für höchstens 3 Jahre (Vergabe- und Anhandgabephase). [Zur Konzeptvergabe wird eine gesonderte Vorlage mit entsprechenden Richtlinien erarbeitet.] 5. Siedlungskonditionen Die Siedlungskonditionen gelten für Erbbauberechtigte, die ihr Erbbaurecht selbst bewohnen fort. Bei einer vorzeitigen Verlängerung werden die bis zum ursprünglichen Ablaufdatum weiterhin geltenden Siedlungskonditionen, gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 29.08.2019, § 4520 (M 84/2016), schuldrechtlicher Basis angerechnet. Diese Ermäßigung ist an die Residenzpflicht gebunden. Bei einer vorzeitigen Laufzeitverlängerung wird bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit schuldrechtlich ein Mischerbbauzins, unter Anrechnung des Zinsvorteils für die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrages, zu Siedlungskonditionen vereinbart. 6. Familienermäßigung Pro Kind wird weiterhin eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20% des Erbbauzinses gewährt, die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen. Die Reduzierung erfolgt wie bisher für maximal vier Kinder. Für die Berechnung des Mindestausgangswertes gilt immer der dinglich vereinbarte Erbbauzins. Reduziert wird dann der schuldrechtlich vereinbarte Erbbauzins. 7. Gemeinbedarfsflächen Für Grundstücke, die für gemeinwohlorientierte Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung oder einer dieser ergänzenden Rechtsbestimmung durch den Gesetzgeber genutzt oder anteilig in diesem Sinne genutzt werden, erfolgt die Berechnung des Erbbauzinses mit 2 % aus dem Bodenwert für Gemeinbedarf. Neben den planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesenen Flächen können auch andere Nutzungen als gemeinwohlorientiert im Sinne dieser Regelung anerkannt werden, wenn sie nachweislich kulturellen, sozialen oder vergleichbaren gemeinnützigen Zwecken dienen, dem privatrechtlichen Gewinnstreben entzogen sind und einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Abschließend entscheidet über die Anerkennung die Stadtverordnetenversammlung durch den Beschluss entsprechender Vorlagen. Die Prüfung und Bestätigung der Gemeinwohlorientierung erfolgt durch den Magistrat - Amt für Bau und Immobilien in Zusammenarbeit mit dem für die jeweilige Einrichtung fachlich zuständigen Amt -. Als Nachweis können etwa Satzungen, Jahresabschlüsse, Tätigkeitsberichte oder Förderbescheide dienen. Die Gemeinwohlorientierung wird alle 5 Jahre überprüft. 8. Sportflächen Auf Punkt C des M 84/2016 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4520) wird Bezug genommen. Für Erbbaurechte an Sportanlagen gilt weiterhin ein jährlicher Erbbauzins von 4% aus dem für Sportnutzung festgelegten Bodenwert mit einer Deckelung auf "maximal jedoch ein Betrag von 1,00 €/m² jährlich. I. Der Magistrat, das Dezernat XI - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, die Grundsätze für die Verlängerung und Neubestellung von Erbbaurechten in der angepassten Form bei der Vereinbarung künftiger Erbbauverträge zu vollziehen. Begründung: Beim Kauf einer Immobilie ist der Preis für das Gebäude sowie für den Grund und Boden zu kalkulieren. Mit der Bestellung eines Erbbaurechts wird dem Erbbauberechtigten ermöglicht, Eigentümer eines Gebäudes zu sein, ohne den Kaufpreis für den Grund und Boden entrichten zu müssen. Er zahlt lediglich für die Nutzung des Grundstücks den Erbbauzins. Dieser wird üblicherweise zum Zeitpunkt der Begründung des Erbbaurechts auf der Grundlage von 3 bis 5% aus dem Bodenwert berechnet; die Stadt Frankfurt am Main berechnet für Wohnerbbaurechte lediglich 2,5% des Bodenwertes und befindet sich damit, im Vergleich der deutschen Erbbaurechtsausgeber, am unteren Rand. Die, gemäß M 84/2016 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4520), turnusgemäße Überprüfung des allgemeinen Zinsniveaus rechtfertigt aktuell keine allgemeine Absenkung des Erbbauzinssatzes. Der Erbbauberechtigte ist in seinen Rechten und Pflichten dem Eigentümer gleichgestellt. Der Erbbauvertrag wird für einen festen Zeitraum abgeschlossen und ist unkündbar, das Grundstück ist sozusagen "Eigentum auf Zeit". Nähert sich die Vertragszeit ihrem Ende, kann ein Verlängerungsvertrag, der wieder für eine feste Laufzeit gilt, abgeschlossen werden. Der Erbbauzins ist dann auf der Basis der aktuellen Bodenwerte neu festzusetzen. Dies bedeutet in der Regel einen großen Preissprung, da der bisher zu zahlende Erbbauzins auf teilweise vor über 80 Jahren vereinbarten Werten basiert, die zum Teil keine Anpassungsklausel enthielten. Viele Erbbauberechtigte mit Altverträgen sehen sich daher vor große finanzielle Herausforderungen gestellt, weil die Bodenwerte in der Vergangenheit in einigen Lagen sehr stark gestiegen sind. Um Erbbaurechte auch in hochpreisigen Lagen weiterhin bezahlbar und wirtschaftlich rentabel zu erhalten, sind zu den bisherigen Regelungen weitere Anpassungen zu beschließen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Überlassung von Vermögenswerten zu Preisen unter den marktüblichen Konditionen gegen Kommunal- und EU-Beihilferecht verstößt. Auch im öffentlichen Interesse begründete Ausnahmen unterliegen einer Begrenzung und sollten nicht ohne die Verknüpfung an überprüfbare Bedingungen erfolgen. Eine momentane allgemeinwirtschaftliche oder persönliche Situation kann nicht zur grundsätzlichen, flächendeckenden Reduzierung des Erbbauzinses führen, da während der langen Laufzeit von Erbbaurechten der Erbbauberechtigte wechseln und sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundlegend ändern können. Aus diesem Grund sieht der Magistrat eine Kopplung an die Wohnraumförderung für geboten. Die Richtlinien der Wohnraumförderprogramme werden durch die Stadtverordneten beschlossen, EU-Beihilfevorgaben berücksichtigt und über klar definierte Kriterien eine Gleichbehandlung sichergestellt. Eine allgemeine Senkung des Erbbauzinssatzes auf ein marktunübliches Niveau hat nach Marktbeobachtung des Magistrats keinen Einfluss auf die aufgerufenen Mieten, sondern trägt lediglich dazu bei, dass die Vermieter höhere Gewinne erzielen. Dies gilt nicht für aufgrund ihrer Rechtsform gemeinwohlorientierte Vermieter. Zu 1.: Der Vorlage M 84/2016 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft. Bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus soll im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt werden. Bei einer 10jährigen Zinsfestschreibung liegt der Zinssatz aktuell bei 3,5-4,0%. Längerfristige Darlehen mit 20jähriger Sollzinsbindung lagen im absoluten Zinstief der Jahre 2020 und 2021 für einen kurzen Zeitraum bei 1,5-2,0%, heute liegen sie weit darüber. Da der Erbbauzinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit (60 bzw. 99 Jahre) konstant bleibt, ist eine flächendeckende Absenkung des Erbbauzinssatzes von 2,5% auf 1,5% aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Mit einer solchen Absenkung würde die Stadt auf 40% der erzielbaren Einnahmen verzichten und das für die nächsten 3 Generationen. Zu bedenken ist auch, dass mit einer pauschalen Absenkung ein neuer Schub für die Kaufpreise von Erbbaurechten entstehen wird, da bei günstigen Erbbauzinsen erfahrungsgemäß die Kaufpreise steigen. Hohe Kaufpreise führen zu höheren Einnahmen bei den finanzierenden Banken und üblicherweise höheren Mietpreisen. Zu 1.1. bis 1.3.: Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten ist die vorgeschlagene Variante der Reduzierung der Erbbauzinsen, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, diese idealerweise definiert über die durch die Gremien beschlossenen Förderprogramme der Stadt, zielführender. Vermietete Wohnerbbaurechte, die in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts im Stadtgebiet vergeben wurden, befinden sich in der Regel in Richtwertzonen mit hohen Bodenpreisen. Nähert sich die Vertragszeit nun nach 99 Jahren ihrem Ende ist die Vertragsverlängerung vorzunehmen. Der Erbbauzins ist dann auf der Basis aktueller Bodenwerte neu festzusetzen. Dies bedeutet in der Regel einen großen Preissprung, da der bisher zu zahlende Erbbauzins auf den ursprünglichen Bodenwerten bei Vertragsbeginn basiert. In hochpreisigen Lagen kann es sein, dass Häuser mit Mieten, die sich innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel, bewegen, nach der Festsetzung des aktualisierten Erbbauzinses lediglich kostendeckend bewirtschaftet werden könnten und Rücklagen oder Investitionen unmöglich werden. Der in diesen Bereichen anzusetzende Erbbauzins sollte jedoch nicht im Missverhältnis zu Ertrag und den Kosten einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie stehen. Ziel der Neuregelung ist, dass ein Mietniveau innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel, eingehalten wird und bei einer dementsprechenden Vermietung das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu finanzieren und zu unterhalten ist. Sie soll zur schuldrechtlichen Reduzierung des Erbbauzinses führen, die gleichzeitig an entsprechende Bedingungen geknüpft ist. Nur auf diese Weise kann Einfluss auf die Höhe der Mieten genommen werden. Die schuldrechtliche Reduzierung des Erbbauzinses entfällt, wenn der Erbbauberechtigte gegen die Verpflichtungen verstößt oder wenn im Zuge der turnusmäßigen Anpassung keine nachvollziehbaren Unterlagen zum Nachweis zur Verfügung gestellt werden. In diesem Falle wird der dinglich eingetragene Erbbauzins fällig. Während für vermietete Objekte bereits differenzierte Steuerungsmechanismen wie Mietpreisbindungen oder die Deckelung auf 30% der Mieteinnahmen existieren, fehlt bislang ein entsprechendes Instrument für die Gruppe der Selbstnutzer*innen, die etwa ein Viertel der städtischen Erbbaurechte ausmacht. Selbstnutzer*innen können naturgemäß keine mietbezogenen Auflagen erfüllen und tragen den Erbbauzins vollständig aus ihrem persönlichen Einkommen, ohne steuerliche Absetzbarkeit. Die moderate Absenkung um 0,5 Prozentpunkte trägt dem Umstand steigender Bodenpreise Rechnung, dessen Auswirkungen auf die Erbbauzinsen diese Gruppe besonders belasten. Durch die schuldrechtliche Bindung an die Selbstnutzung wird sichergestellt, dass die Vergünstigung zweckgebunden bleibt und ein eigener Lenkungseffekt erzielt wird: die dauerhafte Selbstnutzung von Wohnraum wird gefördert und der Umwandlung in Renditeobjekte entgegengewirkt. Für die Kalkulation und damit die Höhe des zu zahlenden Erbbauzinses stellen insbesondere die hohen Bodenwerte eine Belastung dar. Daher werden Einschränkungen in der Verwertbarkeit des Grundstückes, die aus städtischer Sicht geboten sind (z. Bsp. ein Aufteilungsverbot), künftig dinglich festgesetzt. Diese Einschränkungen können sodann in der Bodenwertkalkulation zu einem Abschlag führen. Für dieselben Einschränkungen kann dann jedoch nicht ergänzend der Erbbauzinssatz gesenkt werden. Möglich ist jedoch, dass Nutzungsbeschränkungen, wie Aufteilungs-/oder Umwandlungsverbote, Laufzeitreduzierungen oder festgeschriebene Erdgeschossnutzungen, zu Bodenwertabschlägen berechtigen und zusätzlich beispielsweise die Erfüllung von Kriterien der gemeinwohlorientierten Wohnraumbewirtschaftung oder der Voraussetzungen für Förderweg 1 oder 2 zusätzlich die schuldrechtliche Reduktion des Erbbauzinssatz nach sich zieht. Der Magistrat - kommunale Wertermittlungsstelle - wird auf Grundlage der Beurteilung der Gemeinwohlorientierung bzw. der Einschlägigkeit von Förderprogrammen durch den Magistrat - Amt für Wohnungswesen gemeinsam mit dem Amt für Bau und Immobilien- insofern eine umfassende Prüfung der höchstmöglichen Förderung im Rahmen der Bemessung und Konditionen der Erbbauzinsgestaltung durchführen. Wie kann der Bodenwert gesenkt werden? - Umwandlungsverbot durch erbbaurechtliche Vereinbarung und GuG: minus je 5 % für Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte - Festschreibung der Miethöhe auf Mietspiegel. Bei Neuvermietung wird ein Plus von 10 % verhindert: minus 5 % - Vorkaufsrechte reduzieren den Bodenwert geringfügig: minus 5 % - Falls der Erbbauberechtigte den Erschließungsbeitrag gezahlt hat, muss dieser in Abzug gebracht werden: Betrag von 50,-€/m² bis 150,-€/m² möglich, je nachdem wann der Erschließungsbeitrag bezahlt wurde. Ansatz evtl. minus 100,- €/m² - Angestrebte Laufzeit von nur 60 Jahren gering: ggf. weiterer geringfügiger Abschlag denkbar In Summe ergibt sich hier eine vorstellbare Absenkung des Bodenwertes um ca. 20 %. Dies beinhaltet nicht einen möglichen Abzug durch den Erschließungsbeitrag. Diese Regelungen führen zu deutlich erhöhtem Verwaltungsaufwand in allen beteiligten Ämtern (Stadtplanungsamt, Wohnungsbauförderung, Stadtvermessungsamt, kommunale Wertermittlung, Amt für Bau und Immobilien, Immobilienmanagement und Amt für Wohnungswesen) bei Vergabe geförderter Wohnungen und Überwachung der Bindungen. Der genaue Mehraufwand sollte evaluiert und dem nachweislich größeren Aufwand entsprechend in den nächsten Stellenplänen nachjustiert werden. Zu 1.4.: In besonderen z. B. alters- oder krankheitsbedingten Härtefällen können bei selbstbewohnten Erbbaurechten bei einer schlüssigen Begründung nach Vorlage der Einkommens- und Vermögensnachweise schuldrechtliche Ermäßigungen gewährt werden. Hierbei kann auf die Regelung zum Lastenausgleich, analog Wohngeld, verwiesen werden, eine Anspruchsberechtigung müsste im Amt für Wohnungswesen überprüft werden. Diese Regelung führt zu erhöhtem Verwaltungsaufwand im Amt für Wohnungswesen und im Amt für Bau und Immobilien, Immobilienmanagement. Zu 2.: Vorzeitige Verlängerungen für Wohnerbbaurechte werden in der Regel dann verlangt, wenn Fremdmittel zur Finanzierung eines Kaufs oder im Zuge einer Sanierung bzw. Bauerweiterung aufgenommen werden müssen. Im Allgemeinen geschieht dies ca. 20 bis 30 Jahre vor Ablauf der Erbbauzeit. Zu diesem Zeitpunkt sind die Bauwerke bereits mehrere Jahrzehnte alt. Ein Sanierungszyklus wird mit 30 bis 50 Jahren angegeben. Verlängerungen von Erbbaurechten werden daher in der Regel für 60 Jahre abgeschlossen. In den Siedlungsbereichen bleibt es bei den bisher vereinbarten einheitlichen Ablaufdaten, um stadtplanerisch die Chance zu erhalten, diese Gebiete rechtzeitig vor Ablauf ggf. anders zu gestalten. Neubestellungen von Wohnerbbaurechten werden weiterhin auf 99 Jahre vorgenommen. Zu 2.1.: Bei einer vorzeitigen Verlängerung von Wohnerbbaurechten wird die Restlaufzeit vermindernd auf den Erbbauzins angerechnet. Es wird ein Mischerbbauzins wie folgt errechnet: (alter Erbbauzins x Restlaufzeit) + (neuer Erbbauzins x Verlängerungszeit) Laufzeit Dieser wird schuldrechtlich vereinbart, er gilt bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit. Zu 2.2.: Verkauft ein Erbbauberechtigter sein Erbbaurecht, bedarf es grundsätzlich der Zustimmung der Stadt, die in der Regel nicht verweigert werden darf. Allerdings wird regelmäßig mit dem Ankauf eine Laufzeitverlängerung angeboten und hierfür werden die Erbbaurechtsvertragskonditionen in einem Nachtragsvertrag mit dem Erwerber an die aktuelle Rechts- und Beschlusslage angepasst. Für die Erbbauzinsgestaltung bedeutet dies grundsätzlich eine Zugrundelegung des Regelerbbauzinses aus dem aktualisierten Bodenwert. In Fällen, in denen der Erwerber des Erbbaurechts, auf Grundlage dieses Ergänzungsbeschlusses, eine Ermäßigung des Erbbauzinssatzes oder Abschläge vom Bodenwert fordern kann, werden diese in dem Nachtragsvertrag schuldrechtlich vereinbart. Zudem wird bei Erwerbern, die die Voraussetzungen für eine Reduzierung des Erbbauzinses nach 1.1, 1.2 und 4. dieses Ergänzungsbeschlusses erfüllen, eine Anrechnung des Zinsvorteils für die Restlaufzeit vorgenommen und bis zum Ablauf der Gesamtlaufzeit schuldrechtlich ein Mischerbbauzins vereinbart. Durch diese differenzierte Erbbauzinsgestaltung bei der Veräußerung von Erbbaurechten verfolgt die Stadt das Ziel, bei Vorgängen (Verkauf durch den Erbbauberechtigten), die grundsätzlich außerhalb des städtischen Einflussbereichs liegen, Anreize für den Erwerb durch gemeinwohlorientierte Akteure und für förderungswürdige Nutzungen zu schaffen. Veräußerungen an andere Investoren soll durch die Verminderung der Attraktivität des Ankaufs, aufgrund deutlich erhöhter Erbbauzinsen für den Erwerber, möglichst verhindert oder zumindest reduziert werden. Für den Fall eines - unvermeidbaren - Verkaufs an einen nicht gemeinwohlorientiert agierenden Investor sollen die Mehreinnahmen durch die angepassten Erbbauzinsen dem städtischen Haushalt und nicht dem Verkäufer im Wege des erhöhten Kaufpreises zu Gute kommen. Zu 3.: Für alle Grundstücke über 465 m² mit geringer Ausnutzung (1-2 Familienhäuser) bleibt es bei der bisherigen Splittingregelung. In den Siedlungen Goldstein und Praunheim sind die Erbbaugrundstücke zum Teil 700 bis über 1.000 m² groß, weil sie ursprünglich als Siedlerstellen der Selbstversorgung aus dem eigenen Garten dienten. Die Baufenster sind relativ klein, so dass nur ein geringer Prozentsatz der Grundfläche bebaut werden kann. Hier soll die bisherige Splittingregelung weiterhin auch für die Nutzung mit bis zu 4 Wohneinheiten gelten. Ab 5 Wohneinheiten wird die gesamte Grundstücksfläche mit 2,5% des Bodenwertes berechnet. Zu 4.: Der Magistrat - Stadtvermessungsamt, Kommunale Wertermittlungsstelle - stellt die Bodenwerte für die jeweilige Art der Nutzung zum Zeitpunkt der Ausschreibung fest. Die Bewerber können somit anhand ihrer Flächenaufteilung planen und kalkulieren. Das überzeugendste Konzept, das den größten Nutzen für die Allgemeinheit und die positivste Auswirkung in den Stadtteil erwarten lässt, soll ausgewählt werden. Die vorgegebenen Konditionen sollen über den Zeitraum der Vergabe hinaus auch für die Anhandgabephase, jedoch höchstens für 3 Jahre festgeschrieben bleiben, die Preisentwicklung muss für die Bewerber planbar bleiben. Regelungen zur Konzeptvergabe werden in einer gesonderten Vorlage formuliert. Zu 5.: Die großen Siedlungsgebiete sind Anfang/Mitte des letzten Jahrhunderts entstanden. Beispielhaft ist die Goldsteinsiedlung anzuführen. Sie ist Anfang der 30er Jahre in der schwierigen Zeit der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit gegründet worden. Ihre Entstehung hat stadthistorische Bedeutung. Es war zu dieser Zeit ein sozial- und gesellschaftspolitisches Ziel, arbeitslose Mitbürger und Mitbürgerinnen aus der Stadt für den Siedlungsgedanken zu gewinnen und sie in den neuen Stadtvierteln sesshaft zu machen. Man wollte sie wirtschaftlich stabilisieren, ihre Selbständigkeit unterstützen, ihnen eine neue Gemeinschaftsfindung ermöglichen und die Familien in ihrer Existenz fördern. Die Schaffung dieser "Siedlerstellen" hatte auch den Zweck, den Erbbauberechtigten die Bestreitung eines wesentlichen Anteils ihres Lebensunterhaltes durch Kleintierzucht und Gartenanbau zu ermöglichen. Deshalb sind diese Erbbaugrundstücke im Vergleich zu anderen im Stadtgebiet sehr groß zugeschnitten. Nach und nach wurden im Laufe der Jahrzehnte die kleinen Siedlerstellen ausgebaut und erweitert um für die wachsenden Familien Wohnraum zu schaffen. Die Verträge mussten nach 50 Jahren angepasst werden. Man befand einen Erbbauzins von 10 DM/m² für angemessen, obwohl der Bodenwert bereits damals 800 DM pro m² betrug. Wegen der übergroßen Grundstücke wurde die Splittingregelung eingeführt. Ende der 1990er Jahre wurden mit dem M-Beschluss "Erbbaurecht 2000" diese Siedlungskonditionen für Erbbaurechte, die baulich erweitert wurden, festgeschrieben. Die meisten Erbbaurechte waren noch im Besitz der ursprünglichen Siedlerfamilien. Seit dem Jahr 2012 werden auch Verlängerungen bis zum Jahr 2111 zu diesen Konditionen vorgenommen. Die Sonderkonditionen hatten in der Vergangenheit noch ihre berechtigten Gründe, können heute aber aufgrund des Wandels der Zeit und wegen haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben nicht mehr Grundlage für die hohe Subventionierung der Siedlungserbbaurechte sein. Die Leistungen der Erbbauberechtigten, die in der Vor- und Nachkriegszeit die Siedlungsgebiete aufgebaut haben sind auch heute noch mit Respekt anzuerkennen. Dies ist aber nun nahezu ein Jahrhundert her. Auf den vergebenen ehemaligen Siedlerstellen stehen zwischenzeitlich ausgebaute Mehrfamilienhäuser, die ursprünglichen Erbbauberechtigten leben nicht mehr und die aktuellen Erbbauberechtigten gehören nicht mehr zu den ehemals förderwürdigen Bevölkerungskreisen. Die Gärten dienen nicht mehr der Selbstversorgung durch Obst- und Gemüseanbau oder Kleintierzucht, sondern sind als Freizeitgärten mit Gartenhäusern und Pools angelegt. Einige Erbbauberechtigte besitzen bereits mehrere Erbbaurechte, die als reine Renditeobjekte genutzt werden. Allein im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz mit den restlichen städtischen Erbbaurechten ist der bisherige großzügige Nachlass bei der Festsetzung des Erbbauzinses in Verlängerungsverträgen nicht mehr zu vertreten. Die bauliche und Bevölkerungsstruktur hat entscheidende Wandlungen erlebt. In den Jahren 2040 bis 2050 laufen die Mehrzahl der Siedlungserbbaurechte ab. Knapp 20 Jahre vor Ablauf der meisten Erbbaurechte müssen bei Verlängerungen der Erbbauzeit auch hier die stadtweiten Maßstäbe angelegt werden, weil die Grundlage für eine fortwährende Vergünstigung einer Prüfung nicht standhält und die Kommune ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltungshandeln nachkommen muss. Auch gilt es zu verhindern, dass die Schere zwischen den begünstigten Siedlungsgebieten und den regulären städtischen Erbbaurechten immer größer wird. Übergangsweise erhalten Erbbauberechtigte und ihre Erben in gerader Linie, die ihr Erbbaurecht selbst bewohnen, bei einer vorzeitigen Verlängerung die bis zum ursprünglichen Ablaufdatum weiterhin geltenden die Siedlungskonditionen auf schuldrechtlicher Basis angerechnet. Im abzuschließenden Nachtragsvertrag wird der reguläre dingliche Erbbauzins vereinbart, aber schuldrechtlich ein Mischerbbauzins analog 2.2 vereinbart. Die Ermäßigung ist an die Residenzpflicht gebunden. Ab dem Ablaufdatum der verlängerten Vertragslaufzeit gilt auch hier der vereinbarte dingliche Erbbauzins (2,5% des Bodenwertes), der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsverlängerung vereinbart wird, bzw. für selbstgenutzte Wohnerbbaurechte der schuldrechtlich auf 2% reduzierte Erbbauzins. Zu 6.: Das sog. "Startprogramm für junge Familien" aus dem Jahr 1998 sieht unabhängig vom Einkommen vor, dass für jedes kindergeldberechtigte Kind der Erbbauzins schuldrechtlich um 20% ermäßigt wird. Die Ermäßigung wird für maximal 4 Kinder gewährt, wenn das Erbbaurecht von der Familie selbst bewohnt wird, keine Wohnraumvermietung vorliegt und kein weiteres Wohneigentum vorhanden ist. Der Antrag kann gestellt werden, wenn der Erbbauzins auf einen Mindestanfangswert von 12,75 €/m² festgelegt ist. Eine Anpassung des Mindestausgangswertes an die Preissteigerung der letzten 25 Jahre wurde bisher nicht vorgenommen. Nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) liegt für die Zeit von Januar 1998 bis Januar 2023 eine Steigerung von 52,2% vor, so dass der Ausgangswert auf 19,40 €/m² anzuheben wäre. Die Bodenwerte sind in diesem Zeitraum um ca. 250% gestiegen. Ziel ist es weiterhin, junge Familien bei der Bildung von Wohneigentum zu fördern und zu unterstützen. Neben der Kappung von maximal 80% Ermäßigung soll jedoch künftig eine Überprüfung der Förderberechtigung vorgenommen werden. Übergangsweise wird pro Kind weiterhin eine Reduzierung des Erbbauzinses um 20% des Erbbauzinses gewährt, die Reduzierung soll einen Betrag in Höhe von Euro 500,- pro Jahr und Kind nicht übersteigen, so dass nicht in besonders teuren Wohnlagen besonders viel gefördert wird. Die Reduzierung erfolgt wie bisher für maximal vier Kinder Das bisherige "Startprogramm für junge Familien" soll in den Frankfurter Förderprogrammen aufgehen. Zu 7.: Der Magistrat - Stadtvermessungsamt, Kommunale Wertermittlungsstelle - ermittelt die Bodenwerte für Bauflächen mit der planungsrechtlichen Festsetzung Gemeinbedarf. Bei gemischt genutzten Objekten (bspw. gemeinschaftlichen Wohnprojekten) wird der Anteil der Flächen im Gebäude errechnet, der der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird und damit eine positive Wirkung in den Stadtteil hat. Da dieser Anteil nicht gewinnbringend vermietet wird, ist der Erbbauzins mit 2% aus dem Bodenwert für Gemeinbedarf zu berechnen. Wertvolle Beiträge zum Gemeinwesen werden auch von Einrichtungen auf Flächen erbracht, die nicht formal als Gemeinbedarf ausgewiesen sind. Diese Einrichtungen leisten dennoch einen erheblichen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und zur Daseinsvorsorge, ohne dabei auf Gewinnerzielung ausgerichtet zu sein. Die Regelung ermöglicht eine sachgerechte Berücksichtigung gemeinwohlorientierter Nutzungen bei der Berechnung des Erbbauzinses und trägt damit zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors bei. Weitere Regelungen könnten in einem entsprechenden Förderprogramm der Stadt Eingang finden. Zu 8.: Betreffend die Erbbauzinsgestaltung für Sportflächen bleibt es bei der bisherigen bewährten Regelung. A. Zielsetzung Mit der Neuregelung wird die Vereinbarung des Koalitionsvertrages von 2021 aufgegriffen. Die Schaffung und der Erhalt von gefördertem und bezahlbarem Wohnraum soll unterstützt werden. Insbesondere soll eine Neuregelung für vermietete Alterbbaurechte getroffen werden, deren Erbbauzins im Falle der Verlängerung aufgrund der Bodenwertsteigerung einen enormen Preissprung macht und dem Erbbauberechtigten somit die Möglichkeit genommen wird, das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu finanzieren und zu unterhalten. Eine flächendeckende Absenkung des Erbbauzinses ist jedoch haushaltsrechtlich und nach dem EU-Recht nicht zulässig, vielmehr muss eine Ermäßigung und somit der Verzicht auf Erbbauzinsen und damit Einnahmen der Stadt im Einzelfall begründet werden. Dem kann Rechnung getragen werden, wenn an die schuldrechtliche Ermäßigung Bedingungen - wie in Förderrichtlinien geregelt - geknüpft werden. Durch die mit Bedingungen verknüpfte Ermäßigung von vermieteten Erbbaurechten werden die Mieten in diesen Objekten konstant gehalten. Durch die Kürzung der Laufzeitverlängerung auf 60 Jahre kann in kürzeren Zeitabständen über neue Konditionen verhandelt werden. Mit den Anpassungen werden weiterreichende Ermäßigungen für vermietete Alterbbaurechte gewährt, vorausgesetzt die Mieten sind und bleiben angemessen. Erbbaurechtsnehmer von Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern, die zu Preisen maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel, vermieten, erhalten eine nicht unerhebliche schuldrechtliche Ermäßigung, die teilweise über 50% des dinglichen Erbbauzinses betragen kann. Anders ausgedrückt wird auf diese Weise ein Erbbauzinssatz von 1,5% und darunter erreicht. Härtefallregelungen sind im Einzelfall eher möglich. Die Familienermäßigung wird zukünftig nicht dort besonders hoch ausfallen wo das Wohnen besonders teuer ist, sondern pauschal für alle gleich hoch ausfallen. Damit werden prozentual Eigentümer in mittleren und einfachen Wohnlagen stärker unterstützt. Perspektivisch soll die Familienermäßigung in die Förderprogramme integriert werden. Es wird über das Vermögen der kommenden 3 Generationen entschieden. Nicht jeder Bürger kann Grundbesitz erwerben. Sei es, weil ihm die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen oder weil auf dem Immobilienmarkt nicht genügend bezahlbare Grundstücke handelbar sind. Die Bürger erwarten, dass die Stadt mit dem Gemeindevermögen wirtschaftlich und sparsam umgeht, aber dennoch den sozialen Aspekt nicht aus dem Fokus verliert. Bürger die kein Erbbaurecht besitzen oder erwerben können, haben ein Anrecht darauf, dass das städtische Grundvermögen nicht unter Wert vergeben wird und die Stadt nicht zugunsten Weniger auf Einnahmen verzichtet, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend notwendig sind. Ein ermäßigter Erbbauzins wird daher nur nach Prüfung des Einzelfalles gewährt und wenn im Gegenzug die Mietpreise günstig bleiben. Daher sind begründete schuldrechtliche Ermäßigungen zu gewähren, deren Berechtigung regelmäßig zu überprüfen sind. B. Alternativen a) Beibehaltung zum Teil unausgewogener und überholter Regelungen. b) Eine pauschale Absenkung des Erbbauzinssatzes auf 1,5% der Bodenwerte: Da der Erbbauzinssatz über die gesamte Vertragslaufzeit (60 bzw. 99 Jahre) konstant bleibt, ist eine Absenkung des Erbbauzinssatzes von 2,5% auf 1,5% aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht vertretbar. Mit einer solchen Absenkung für alle Erbbaurechtsnehmer, egal ob sie wirtschaftlich mit ihren Erbbaurechten gut aufgestellt sind oder nicht, würde die Stadt auf 40% der erzielbaren Einnahmen verzichten und das für die nächsten 3 Generationen. Mit einer pauschalen Reduzierung wird kein Einfluss auf die Mietpreise genommen. Ein niedriger Erbbauzins ohne Auflagen veranlasst keinen Vermieter seine Wohnungen preisgünstiger zu vergeben, sondern der Vermieter maximiert seine Gewinne. Eine Ausnahme stellen die durch Rechtsform gemeinwohlorientierten Vermieter dar. Auch könnte mit einer pauschalen Absenkung ein neuer Schub für die Kaufpreise von Erbbaurechten entstehen, da bei günstigen Erbbauzinsen erfahrungsgemäß die Kaufpreise steigen. Auch das wird sich negativ auf die Mietpreise auswirken, die Zinsen werden dann den Banken zur Finanzierung des höheren Kaufpreises gezahlt. Dass durch die Absenkung des Erbbauzinses ohne einschränkende Bedingung die verfolgten Ziele nicht erreicht werden, kann aus vielen Entwicklungen in der Vergangenheit abgelesen werden. Beispielhaft ist hier die Vergabepraxis in den 1950er Jahren zu preisreduzierten Konditionen an die Frankfurter Siedlungsgesellschaft (FSG) zu nennen. Die zum Mehrgeschosswohnungsbau im Erbbaurecht vergebenen Grundstücke sind zwischenzeitlich auf ein namhaftes deutschlandweit tätiges Wohnungsunternehmen im Wege von Übernahmen von Gesellschaftsanteilen übergegangen. Im Durchschnitt wird für diese Erbbaurechte ein Erbbauzins von 1,50 € bis 2 € pro Quadratmeter Grundstücksfläche jährlich gezahlt. Der vereinbarte Erbbauzins lag bereits nach einer Laufzeit von 30 Jahren weit unter 0,5% des Bodenwertes und ist noch bis zum Ablauf (Mitte der 2050er Jahre) gültig. Der niedrige Erbbauzins führt bei diesen Immobilien allerdings nicht zu niedrigeren Mieten, vielmehr orientieren sie sich ausschließlich an den üblichen Marktwerten mit höchstmöglichem Gewinn und nicht an einer gemeinwohlorientierten Kostenmiete. Wenn Erbbaurechte, die Anfang/Mitte des vorigen Jahrhunderts vergeben wurden, heute zur Verlängerung anstehen, wird der am aktuellen Bodenwert gemessene Erbbauzins im Vergleich zum bisherigen Bodenwert logischerweise zu einem Anstieg von über 1000% führen. Der Erbbauberechtigte hat über mehrere Jahrzehnte von Vertragskonditionen profitiert, die auf der Grundlage der damaligen Bodenwerte vereinbart wurden. Eine große Zahl dieser laufenden "Altverträge" von Eigenheimbesitzern zahlt einen jährlichen Erbbauzins von 300 € bis 450 €. Es ist fragwürdig, ob an solchen Beispielen von Preissprüngen die Erbbauzinspolitik der Stadt Frankfurt berechtigt kritisiert werden kann. Solche Einzelfälle, bei denen ein fast hundertjähriger Ausgangswert als Maßstab angegeben wird, werden immer wieder zu Felde geführt, sind aber nicht geeignet, flächendeckend zu pauschalisieren. Wenn die Vertragszeit von 99 Jahren abgelaufen ist, kann einer Privilegierung aus "Gewohnheitsrecht" auf einen niedrigen Erbbauzins aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden. Extreme Einzelbeispiele werden den realen Verhältnissen nicht gerecht. Über 1/3 der städtischen Wohnerbbaurechte sind in Siedlungsgebieten mit Sonderregelungen vergeben. Dort liegt der Erbbauzins aktuell unter 1% des Bodenwertes. Weitere Wohnerbbaurechte profitieren von der Splittingregelung und der Familienermäßigung. Auch in diesen Fällen sinkt der Erbbauzinssatz auf 1,5% und niedriger. Nicht zuletzt damit liegt Frankfurt im Vergleich mit anderen Erbbaurechtsausgebern heute schon weit unter dem Durchschnitt. Bei den immer wieder aufgeführten Kommunen, die vermeintlich günstigere Konditionen anbieten, bleibt unerwähnt, dass diese Vergünstigungen immer mit Auflagen und Bedingungen verknüpft sind. In der Regel werden die Ermäßigungen zum einen an Einkommenshöchstgrenzen gekoppelt und weiter werden Voraussetzungen bestimmter familiärer Umstände wie Kinder, die Pflege von Familienangehörigen oder Rentenempfänger geprüft. Einige Vergünstigungen werden ausschließlich Erbbauberechtigten gewährt, die bereits mindestens 20 Jahre im Erbbaurecht wohnen und werden umgehend aufgehoben, wenn das Erbbaurecht verkauft wird. Im Geschosswohnungsbau bei Mietshäusern gibt es Mietpreisbegrenzungen die zu erfüllen sind. Alle Reduzierungen werden lediglich schuldrechtlich gewährt. Ansonsten liegt der Regelerbbauzinssatz auch dort bei 3 bis 4 % des Bodenwertes. Ausschließlich zum Zeitpunkt der Vergabe des Erbbaurechts kann der Ausgeber den Erbbauberechtigten bestimmen. Der Besitzer eines Erbbaurechts ist frei in seiner Entscheidung, an wen er sein Erbbaurecht zu welchem Preis verkaufen will. Der Grundsatz der Veräußerlichkeit eines Erbbaurechts ist eine unabdingbare gesetzliche Voraussetzung eines jeden Erbbaurechts. Um sicher zu stellen, dass im Falle eines Verkaufs kein Unberechtigter die Förderung erhält, ist eine Ermäßigung des Erbbauzinses nur schuldrechtlich zu gewähren und an den entsprechenden Erbbauberechtigten zu binden. Im Falle eines Verkaufs muss der jeweilige Erwerber dann seine Förderberechtigung erst nachweisen, ansonsten entfällt die schuldrechtliche Ermäßigung und der dingliche Erbbauzins wird für ihn fällig. Für einen "Normalverdiener" ist der Kaufpreis die größte Hürde beim Erwerb von Wohneigentum. Wird der vereinbarte preisreduzierte Erbbauzins bei der Bestellung des Erbbaurechts dinglich festgeschrieben, führt der niedrige Erbbauzins zu einem höheren Kaufpreis der ebenfalls finanziert werden muss. In diesem Fall verbleiben die Zinsrenditen bei den finanzierenden Kreditinstituten. Reformbedürftig sind die derzeitig geltenden Siedlungskonditionen. Sie wurden mit Stadtverordnetenbeschluss vom 12.12.1996, § 7228 (NR 966), im Jahr 1996 dem sogenannten "Erbbaurecht 2000" beschlossen. Im Fokus hatte man in dieser Zeit die größte Frankfurter Siedlung in "Goldstein". Der Bodenrichtwert lag bei 800 DM/m². Für alle definierten Siedlungen wurde der Erbbauzins auf 5% von 200 DM/m² = 10 DM/m² festgesetzt (umgerechnet 1,25% vom Bodenwert). Die neue "Automatikwertsicherungsklausel" mit dem 5-jährigen Anpassungsturnus wurde eingeführt. Wegen der außerordentlich großen Grundstücke, bei denen baurechtlich nur eine geringe Ausnutzung zugelassen ist, wurde zur zusätzlichen Entlastung die Splittingregelung eingeführt. Auf diese Weise wird der Erbbauzins weiter reduziert. Bis heute werden in Siedlungsgebieten Verlängerungsverträge auf der Grundlage dieser um 75% reduzierten Bodenwerte aus dem Jahr 1998 abgeschlossen. Es erfolgt bei der Festsetzung des Anfangswertes (derzeit 8 €/m²) lediglich der Ausgleich des Kaufkraftschwundes durch die Anpassung entsprechend der vereinbarten Wertsicherungsklausel (VPI). Die meisten Siedlungserbbaurechte werden zwischen Mitte 2040 und 2050 ablaufen. Die genaue Anzahl, wie viele Erbbaurechte bis zum Ablauftermin noch nicht verlängert sein werden, lässt sich nicht abschätzen, weil eine Vielzahl von Erbbauberechtigten bereits jetzt und im Laufe der nächsten Jahre eine Verlängerung anstreben wird. Im Zuge einer Erbschaft, eines Verkaufs oder von Umbauabsichten werden vorzeitige Vertragsverlängerungen vorgenommen. Nach nun 25 Jahren ist die Neuregelung der Ausgangswerte für die Festsetzung des Erbbauzinses bei Verlängerungen in Siedlungsgebieten dringend notwendig. Ein weiteres Festhalten an diesen überalterten und zusätzlich mit Abschlägen versehenen Basiswerten bis zum Ablaufzeitpunkt in ca. 30 Jahren ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht zu verantworten. Bei allen städtischen Erbbaurechten die verlängert werden, orientiert man sich bei der Berechnung des neuen Erbbauzinses an den aktuellen Bodenwerten. Damit die Schere zu diesen Erbbaurechten nicht immer größer wird, ist es an der Zeit, diesen Grundsatz auch bei den Siedlungserbbaurechten anzuwenden. Die Konditionen gelten für selbstgenutzte Erbbaurechte fort. In der Siedlung Goldstein beträgt der Richtwert derzeit 810 €/m², in der Niedwaldsiedlung 500 €/m², in der Praunheimer Siedlung 1.200 €/m², in der Siedlung Friedenau 830 €/m², Hohensteiner/Insterburger Straße 590 €/m². C. Lösung Ausnahmen, die eine Unterwertüberlassung rechtfertigen sind zu begründen und zu beschließen. Zudem ist der vergünstigte Erbbauzins an entsprechende Bedingungen zu knüpfen, die schuldrechtlich zu vereinbaren und in regelmäßigem Turnus zu überprüfen sind. Eine dingliche Absicherung kommt für solche Bedingungen in Frage, die nachweislich die Verwertbarkeit des Grundstückes generell einschränken und somit der Erzielung von Abschlägen von den Bodenwerten dienen. D. Kosten Kosten entstehen der Stadt nicht, vielmehr wird teilweise auf Einnahmen verzichtet. Die Höhe des Verzichts kann nicht beziffert werden, da nicht absehbar ist, wie hoch bspw. die Anzahl der Erbbaurechte ist, die unter Ziffer 2.2. dieser Regelung fallen und künftig in Anspruch genommen werden. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.01.2026, NR 1498 Antrag vom 15.01.2026, NR 1501 Antrag vom 16.01.2026, NR 1502 Antrag vom 26.01.2026, NR 1505 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 Antrag vom 16.06.2023, NR 693 Antrag vom 16.05.2026, OF 35/6 Auskunftsersuchen vom 09.06.2026, V 27 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage M 213 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU gegen GRÜNE, FDP und BFF (= Annahme); SPD und Linke (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) b) GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF; CDU, FDP und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 213 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 213 = Annahme) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 werden in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1505 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1498) und BFF-BIG (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1505) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501 und NR 1502 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. a) Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Meyer, Papke, Michael Müller, Roshan Moniri, Dr. Dürbeck und Yilmaz sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung des Ältestenausschusses am 29.01.2026, TO I, TOP 8 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1498 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. und 2. der Vorlage NR 1501 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage NR 1501 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1502 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 1505 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (unter Hinweis auf NR 1505), BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 3. a) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf NR 1498), AfD, Volt und FRAKTION gegen FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 213, NR 1501, NR 1502 und NR 1505 = Annahme, NR 1498 = Ablehnung) Gartenpartei (M 213 und NR 1505 = Ablehnung, NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (NR 1498, NR 1501 und NR 1502 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 213, NR 1498 und NR 1502 = Annahme, NR 1501 = Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Vorlage M 213 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/Linke und fraktionslos Beschlussausfertigung(en): § 7134, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 23-21

  • 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main
    M
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 214 Betreff: 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.11.2023, § 3983 (M 134) 1. Die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt gemäß § 143 Abs. 1 des Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Fassung vom 31. März 2023 (GVBl. 2023, 234), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2022 (GVBl. S. 115), wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am 02.11.2023, § 3983, beschlossen. Mit der vorgelegten 1. Änderung der Neufassung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main werden folgende Anpassungen beschlossen. 2. Die folgenden Anpassungen der Grundschulbezirke: 2.1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der Römerstadtschule und der Robert-Schumann-Schule. 2.2. Alle bisher nicht zugeordneten Flächen und die darin liegenden Adressen in Frankfurt werden einem bzw. mehreren Schulbezirken (SBZ) zugeordnet. 3. Der Magistrat wird beauftragt, gemäß §§ 5 HGO, 143 HSchG das Weitere zu veranlassen. 4. Es dient zur Kenntnis, dass 4.1. aufgrund des § 143 HSchG in der zuletzt geänderten Fassung vom 17. Dezember 2022 (GVBI. S. 115) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. Mai 2020 (GVBI. S. 318) für die Grundschulen und Schulen mit Grundstufen in Frankfurt am Main Schulbezirke gebildet werden. 4.2. die Satzungsstruktur geändert wurde. Beschreibungen werden durch Auflistung der Straßennamen sowie der Hausnummern, die sich innerhalb des jeweiligen Schulbezirkes befinden, ersetzt. Kartografische Darstellungen bleiben erhalten. Die Schulbezirke sind auch weiterhin der jeweiligen Bildungsregion zugeordnet, weisen aber eine numerische Sortierung anhand der Schulnummer auf. 4.3. die Anpassungen der Grundschulbezirke mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, den jeweiligen Schulleitungen und den Ortsbeiräten abgestimmt sind. 4.4. über die Gestattung des Besuchs einer anderen als der nach Satzung zuständigen Grundschule oder Schule mit Grundstufe das Staatliche Schulamt im Benehmen mit dem Schulträger entscheidet. 4.5. die 1. Änderungssatzung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. Die Stadt Frankfurt ist gemäß § 143 HSchG als Schulträger dazu verpflichtet, für jede Grundschule und Schulen mit Grundschulzweig einen Schulbezirk zu bilden und diese in einer Satzung festzulegen. Aufgrund der folgenden aufgeführten Anpassungen von Grundschulbezirken ist eine Satzungsänderung notwendig (Ziffer 1 und 2). 1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes Bis zur Betriebsreife der Grundschule Heddernheim wird ein Teil des Schulbezirks der Robert-Schumann-Schule zum Überschneidungsgebiet, sodass Kinder, die in diesem Überschneidungsgebiet wohnen, der Römerstadtschule zugewiesen werden (siehe rote Markierung auf der Karte). Schulnr. 3149 Römerstadtschule, In der Römerstadt 120e Schulnr. 3107, Robert-Schumann-Schule, Heddernheimer Kirchstr. 13 Überschneidungsgebiet der Grundschulbezirke 3107 und 3149 Straße Nummern Antoninusstraße 42, 44-48, 48a-d, 49-85, 87, 89, 91, 93, 95, 97, 99, 103, 103a-e, 105, 107, 107a, 109, 111, 113, 115, 117, 119 Habelstraße 34, 38, 40, 42, 44, 46, 48 In der Römerstadt 50, 50a, 52, 56, 70, 72, 74, 76, 78, 80, 82, 84, 86, 90 Konstantinstraße 1-25, 27, 29, 31, 33, 35, 37-44, 46, 48 Nesselbuschstraße 1-16, 18 Severusstraße 46, 46a, 47-48, 48a, 49-52, 54-66, 66a, 67-74, 74a, 75-81, 83, 83a-f, 85, 87, 89, 91, 93, 99 Titusstraße 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67, 69, 71, 73 2. Flächendeckende Schulbezirke In den vorangegangenen Satzungen waren folgende Flächen keinem Schulbezirk (SBZ) zugeordnet: Enkheimer Wald, Hauptfriedhof, Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens, Frankfurter Zoo, Ginnheimer Wäldchen, Nordwestkreuz FFM, Westkreuz FFM. Diese Flächen wurden folgenden SBZ zugeordnet: Enkheimer Wald (SBZ Schule am Hang, Konrad-Haenisch-Schule), Hauptfriedhof (SBZ Heinrich-Seliger-Schule [Neuer jüdischer Friedhof, Hauptfriedhof], SBZ Schwarzburgschule [Alter jüdischer Friedhof, südwestlicher Teil des Hauptfriedhofes]), Frankfurter Stadtwald inklusive Flughafen und Gatewaygardens (SBZ Meisterschule, SBZ Hostatoschule, SBZ August-Gräser-Schule, SBZ Minna-Specht-Schule, SBZ Goldsteinschule, SBZ Friedrich-Fröbel-Schule, SBZ Martin-Buber-Schule, SBZ Mühlbergschule, SBZ Gruneliusschule, SBZ Karl-von-Ibell-Schule [lediglich Im Weidensee 49]), Frankfurter Zoo (SBZ Dahlmannschule), Ginnheimer Wäldchen (SBZ Diesterwegschule), Nordwestkreuz FFM (SBZ Ebelfeldschule, SBZ Michael-Ende-Schule), Westkreuz FFM (SBZ Viktoria-Luise-Schule). Mit der 1. Änderung der Neusatzung über die Bildung von Schulbezirken für Grundschulen und Schulen mit Grundschulzweig der Stadt Frankfurt am Main wurden bestehende SBZ erweitert, sodass jede Adresse in Frankfurt einem SBZ zugeordnet werden kann. Begründung: A. Zielsetzung Prüfverfahren zur Anpassung von Grundschulbezirken Mit § 143 Satz 1 HSchG ist der gesetzliche Auftrag an den Schulträger formuliert, die Schulbezirke jährlich zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Zur Überprüfung der Grundschulbezirke nutzt die Bildungsplanung des Stadtschulamtes das von der GDI Frankfurt zur Verfügung gestellte Datenmaterial (GIS-Dienste) in der Anwendung ArcGisPro. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen stellt regelhaft einmal im Jahr die Zahl der erwarteten schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler in den bestehenden Grundschulbezirken aus dem Melderegister zur Verfügung. Diese Daten werden vom Stadtschulamt in die Stadtkarte in ArcGisPro eingebunden und georeferenziert. Ebenso werden die Daten der Prognose und des Monitorings des Stadtschulamtes in die Analyse der Grundschulbezirke einbezogen, wie auch die Informationen aus den durchgeführten Grundschulbegehungen zur Bestandsaufnahme der Räume sowie deren Nutzung (u. a. Prüfung von additiven Nutzungsstrukturen im Bereich Schule und Betreuung und Identifizierung von Raum- und Flächenpotentialen). Mit der Anwendung ArcGisPro und den darin eingepflegten Daten ist es möglich, die Schulbezirke passgenau an den Rändern zu verschieben und Neuzuschnitte zu definieren, ohne dass Über- bzw. Unterkapazitäten an den jeweiligen Standorten ausgelöst werden. Bei den Anpassungen der Grundschulbezirke wird grundsätzlich darauf geachtet, Schülerinnen und Schüler im Umfang von ca. einer Klassenstärke an eine benachbarte Grundschule zu verschieben. Die möglichen Schulbezirksanpassungen bzw. temporären Überschneidungsgebieten werden mit den Schulleitungen der Grundschulen und dem Staatlichen Schulamt und den Ortsbeiräten abgestimmt und anschließend per Änderungssatzung beschlossen. Bei der Anpassung der Schulbezirke bzw. temporären Überschneidungsgebieten wird darauf geachtet, dass durch Änderung der Schulbezirksgrenzen keine Schulwege entstehen, die länger als zwei Kilometer sind, sodass Schülerbeförderungskosten vermieden werden. B. Alternativen Keine. C. Lösung 1. Einführung eines temporären Überschneidungsgebietes zwischen der 3107 Robert-Schumann-Schule und der 3149 Römerstadtschule Das Überschneidungsgebiet zwischen dem SBZ der Robert-Schumann-Schule und der Römerstadtschule ist notwendig geworden, da die vom Schulträger zur Verfügung gestellten Schulplatzkapazitäten an der 3107 Robert-Schumann-Schule bereits seit 2020 nicht mehr ausreichen und die Schule regelmäßig mindestens zwei Mehrklassen bildet. Die Situation verschärft sich zunehmend. Dies hängt u.a. mit den neu entstehenden Wohneinheiten im Neubaugebiet der Sandelmühle zusammen. Nach Rückmeldungen des Stadtplanungsamtes sollen bis zum Herbst 2025 die Hälfte der 270 Wohneinheiten fertiggestellt sein. Weitere Wohneinheiten werden in den nächsten und darauffolgenden Jahren fertiggestellt werden. Zudem kommt es durch die stetig steigenden Schülerzahlen auch zu einem höheren Bedarf an Betreuungsplätzen (Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ab 2026). 3107 Robert-Schumann-Schule (nach iSEP dreizügig) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Klasse 1 + Anzahl der Schulpflichtigen über der vorgehaltenen Kapazität Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2020 89 75 + 14 24,29 12 14 2021 108 75 + 29 20,80 12 16 2022 90 75 + 2 19,25 12 17 2023 122 75 + 43 23,60 12 18 2024 116 75 + 5 20,00 12 18 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* Mit Überschneidungsgebiet 2025 83 58 2026 109 78 2027 90 58 2028 97 70 2029 94 68 2030 77 52 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet. 3149 Römerstadtschule (nach iSEP vierzügig; flexible Eingangsstufe) Schuljahr Schulpflichtige im Schulbezirk* Schülerzahlen Klasse 1-2 (Flex) + Anzahl der Schulpflichtigen über der vorgehaltenen Kapazität Durchschnittliche Klassengröße Klassen lt. Zügigkeit Gebildete Klassen 2020 101 200 - 21 - 16 14 2021 86 200 - 27 - 16 14 2022 105 200 - 8 - 16 14 2023 85 200 -14 - 16 14 2024 112 190 -10 - 16 15 Schuljahr erwartete Schulpflichtige im Schulbezirk* Mit Überschneidungsgebiet 2025 81 105 2026 88 119 2027 87 117 2028 76 101 2029 64 91 2030 56 80 *Zahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen. Die Zahlen enthalten lediglich die gemeldeten Schulpflichtigen in einem Schulbezirk, d.h. zukünftig einzuschulende Kinder (aus Neubau- und Nachverdichtungsmaßnahmen) sind nicht mit eingerechnet. Die 3149 Römerstadtschule hat eine flexible Eingangsstufe, was bedeutet, dass die Kinder die ersten zwei Schuljahre auch in drei Jahren absolvieren können. Die Schule ist vierzügig und hatte in den letzten Jahren noch freie Schulplatzkapazitäten, ohne dass eine Minderklassenbildung vorlag. Dennoch bieten die zzt. noch freien Schulplatzkapazitäten an der Römerstadtschule die Möglichkeit, die Robert-Schumann-Schule temporär zu entlasten, bis die Grundschule Heddernheim ihre Betriebsreife erreicht hat. Durch das Überschneidungsgebiet kann jedoch lediglich eine kurzfristige Entlastung der Robert-Schumann-Schule bewirkt werden. Zukünftig wird sich die Situation weiter verschärfen, da nach den Wohnbaupotenzialen 2025 die Nachverdichtungsmaßnahme Nordweststadt - In der Römerstadt und Bernadotte-Straße aufgenommen wurde. In diesem Bereich sind weitere 270 Wohneinheiten geplant. Ein Ausbau der Schulplatzkapazitäten im Umfeld dieser beiden Schulbezirke ist dringend notwendig, da durch die temporäre Implementierung des Überschneidungsgebietes keine dauerhafte Kompensation der noch ausstehenden Grundschule Heddernheim möglich ist. Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2025/26 liegen bisher noch nicht vor. Ende des Jahres bekommt der Schulträger die vorläufigen Schülerzahlen durch das Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) zur Verfügung gestellt, während die tatsächlichen Schülerzahlen im ersten Quartal 2026 bereitgestellt werden. 2. Flächendeckende Schulbezirke Da es in der Vergangenheit häufiger vorkam, dass zukünftig einzuschulende Kinder an Adressen gemeldet waren, die bisher keinem SBZ zugeordnet waren, mussten die Familien einen Gestattungsantrag stellen, um einen Schulplatz für ihr Kind zu bekommen. Um diese Einzelfälle zukünftig zu vermeiden und Rechtssicherheit herzustellen, werden alle Flächen einem bzw. mehreren SBZ zugewiesen (siehe oben). D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: - Im Einvernehmen mit Staatlichem Schulamt (HScHG §143) - Anhörungs- und Vorschlagsrecht des Ortsbeirates (HGO §82) und b) ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): Schulleitung, Schulelternbeirat Information Horte im Grundschulbezirk c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☐ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☒ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten 1. Investitionsbedarf: nein 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: - 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - 4. Jahresfolgekosten: keine 5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: Anlage _Grundschulbezirkssatzung (ca. 10 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.08.2023, M 134 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Die Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage M 214 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 23.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2026, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 214 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 214 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7177, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 40-1

  • Kommunaler Eigenbetrieb Schule statt halbherziger Bildungsbaugesellschaft Frankfurt
    NR
    05.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2025, NR 1462 Betreff: Kommunaler Eigenbetrieb Schule statt halbherziger Bildungsbaugesellschaft Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Vorlage M 135 "Gründung der Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" vom 12.09.2025 wird in der vorgelegten Form abgelehnt. 2.) Der Magistrat wird aufgefordert, stattdessen die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebs vorzubereiten, der die Planung, den Bau, die Sanierung, die Errichtung, die Instandhaltung und die Bewirtschaftung aller städtischen Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen, Kindertagesstätten und damit verbundener Anlagen wie Sporthallen) übernimmt. Dabei ist eine möglichst zeitnahe Übertragung aller relevanten Aufgaben anzustreben, beginnend mit einer vollständigen Auslagerung des Schulbaus sowie der zugehörigen Liegenschaften. Die Stadt Frankfurt am Main bleibt alleinige Gesellschafterin. Die Einrichtung des Eigenbetriebs erfolgt unter Einhaltung betriebswirtschaftlicher Grundsätze, mit einem eigenen Wirtschaftsplan, einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz. Finanzierungskonditionen der öffentlichen Hand (z. B. Kommunaldarlehen) und Fördermittel für Kommunen bleiben uneingeschränkt nutzbar. 3.) Die Übertragung der unter Punkt 2 beschriebenen Aufgaben an den Eigenbetrieb erfolgt für einen unbefristeten Zeitraum, mit der Möglichkeit einer regelmäßigen Evaluierung durch Gremienbeschlüsse. Investive Projekte, Sanierungen und Erweiterungen werden zentral über den Eigenbetrieb abgewickelt und im Investitionsprogramm (IPG) entsprechend dokumentiert. 4.) Der Magistrat wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung des kommunalen Eigenbetriebs zu veranlassen und entsprechende Erklärungen abzugeben. Falls rechtliche Beanstandungen der Urkundsperson, des Registergerichts, der Finanzverwaltung oder Aufsichtsbehörden Änderungen erfordern, ist der Magistrat ermächtigt, diese vorzunehmen, soweit der wesentliche Inhalt (vollständige Auslagerung in einen Eigenbetrieb) nicht verändert wird. 5.) Die Stadtverordnetenversammlung ermächtigt den Magistrat, · die Kosten der Gründung des Eigenbetriebs aus der Produktgruppe 20.01 zu finanzieren, · die im städtischen Haushalt für Bauunterhaltung, Sanierung und Neubau bereitgestellten Mittel - insbesondere aus dem Sachkonto 61610009 sowie dem Investitionsprogramm - künftig unmittelbar an den Eigenbetrieb zu leisten. Die laufenden Kosten des Eigenbetriebs (Personal, Sachkosten, Verwaltung) sind grundsätzlich aus seinen eigenen Erträgen und Kostenerstattungen zu decken. Der verbleibende Fehlbedarf wird - wie bei jedem anderen städtischen Eigenbetrieb auch - im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanung gesondert veranschlagt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Begründung: Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind sowohl für die Zukunft des Einzelnen als auch für die zukünftige Entwicklung unserer Heimatstadt Frankfurt insgesamt von herausragender Bedeutung. Schulbauten spielen hierbei eine elementare Rolle, gilt doch der Raum als "dritter Pädagoge" (Loris Malaguzzi, 1920-1994, Erziehungswissenschaftler). Dementsprechend leistet die kontinuierliche Weiterentwicklung der städtischen Schulinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Qualitätssteigerung des Bildungsangebots in unserer Stadt. Der massive Sanierungsstau an den städtischen Schulen sowie der erhebliche Nachholbedarf im Schulbau - getrieben durch das anhaltende Bevölkerungswachstum Frankfurts sowie die hohe Nachfrage nach Gymnasialplätzen - belasten den städtischen Haushalt massiv. Bereits im Haushaltsentwurf 2019 waren rund 122 Millionen Euro für Planung, Bau, Einrichtung und Unterhaltung der öffentlichen Schulen vorgesehen; bis 2023 stieg dieser Etat auf gut 220 Millionen Euro. Aktuelle Schätzungen des KfW-Kommunalpanels von 2024 bestätigen den bundesweiten Investitionsrückstand bei Schulgebäuden auf rund 54,8 Milliarden Euro - ein Wert, der allein im letzten Jahr um 7,3 Milliarden Euro gestiegen ist. In Frankfurt plant die Stadt bis 2029 eine Milliardeninvestition, um 9.280 dringend benötigte neue Schulplätze zu schaffen. Doch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist strukturell überfordert: Es verwaltet 176 Schulen und 86 Kitas, kämpft mit einem Sanierungsstau bei über 100 Gebäuden und chronischem Personalmangel - trotz Reform 2017 und zusätzlicher Stellen. Das Ergebnis: 30 Prozent der Schüler lernen aktuell in Container- oder Interimsbauten, laufender Unterhalt bleibt liegen, und große Projekte verzögern sich erheblich. Genau hier setzt die zwingende Notwendigkeit einer kompletten Neuorganisation an. Die jetzt vom Magistrat vorgelegte Gründung einer Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH mit nur 14 Liegenschaften und befristeter Aufgabenübertragung löst dieses Problem nicht, im Gegenteil. Sie verschärft es durch neue Doppelstrukturen und höhere Verwaltungskosten. Eine vollständige Auslagerung in einen kommunalen Eigenbetrieb hingegen entlastet das ABI langfristig, schafft betriebswirtschaftliche Effizienz und beschleunigt die Umsetzung - ohne teure Parallelstrukturen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen überdeutlich, dass der immense Zeitdruck bei der Realisierung von Schulbaumaßnahmen regelmäßig zu erheblichen Kostensteigerungen führt. Auch die Ende 2017 vorgenommene Neuorganisation des Amts für Bau und Immobilien hat bis heute keinerlei spürbare Verbesserung gebracht. Der mit der Magistratsvorlage jetzt vorgelegte Weg einer "Bildungsbaugesellschaft Frankfurt mbH" ist kein Lösungsweg, sondern ein Irrweg. Er schafft bewusst neue Doppelstrukturen: Nur 14 Liegenschaften - ein verschwindend kleiner Bruchteil des gesamten Bestands - sollen befristet auf 15 Jahre ausgelagert werden, während das ABI parallel weiterarbeitet. Das birgt zwangsläufig redundante Prozesse, höhere Verwaltungskosten und fehlende Synergien, ohne dass ein echter Effizienzgewinn erkennbar wäre. Eine derart partielle Auslagerung in eine GmbH löst das strukturelle Kernproblem nicht: Die Trennung von Haushalt und Betrieb bleibt unvollständig, die notwendige betriebswirtschaftliche Autonomie für schnelle, transparente und kosteneffiziente Entscheidungen fehlt vollständig. Genau diese Autonomie aber ist die Voraussetzung, um endlich Tempo und Wirtschaftlichkeit in den Frankfurter Schulbau zu bringen. Um eine zeitgemäße und innovative Bildungslandschaft zu gewährleisten und die hierfür benötigten Milliarden im Sinne der Haushaltsverantwortung kostenbewusst und effizient einzusetzen, gibt es nur eine konsequente Lösung: die vollständige Ausgliederung des gesamten Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb. Dieser ermöglicht eine echte Wirtschaftsführung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, schafft Transparenz durch gesonderte Rechnungslegung und einen eigenständigen Finanzierungskreis. Durch Abschreibungen freiwerdende Mittel fließen direkt wieder in neue Investitionen, die Bündelung aller Ressourcen führt zu kurzen Wegen, hoher Kostentransparenz und ganzheitlicher Prozesssteuerung. Gleichzeitig bleiben sämtliche Vorteile der öffentlichen Hand - günstige Kommunaldarlehen und Fördermittel - uneingeschränkt erhalten. Genau diesen Lösungsansatz - die vollständige Auslagerung des Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb - hat unsere Fraktion bereits am 23. Januar 2019 mit dem Antrag E 178 in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht und seither bei jeder Gelegenheit konsequent vertreten. Leider stets ohne Erfolg. Umso unverständlicher ist es, dass der Magistrat auch in der aktuellen Vorlage trotz ausdrücklicher Erwähnung unter B. "Alternativen" weiterhin behauptet, ein Eigenbetrieb sei "nicht geeignet" - und das, ohne auch nur ein einziges stichhaltiges Argument zu nennen. Diese Haltung steht in krassem Widerspruch zu den positiven Erfahrungen zahlreicher vergleichbarer Städte und Kreise, die genau diesen Weg seit Jahren erfolgreich beschreiten und den gesamten Schulbau in dedizierte Eigenbetriebe oder städtische Gesellschaften ausgelagert haben: · Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen): Bereits im August 2003 gegründet, führt der Eigenbetrieb "Schulen des Kreises Lippe" seither den gesamten Schulbau, die Sanierung und die Instandhaltung aller kreisangehörigen Schulen mit großem Erfolg. Die Auslagerung hat zu einer Reduzierung von Verzögerungen geführt und ermöglicht eine effiziente Nutzung von Fördermitteln - ein Modell, das bundesweit als Benchmark dient. · Stadt Erfurt (Thüringen): Anfang 2018 beschloss der Stadtrat mit großer Mehrheit die Gründung eines Eigenbetriebs Schule, der seitdem die vollständigen Aufgaben im Schulbau, der Modernisierung und Bewirtschaftung übernimmt. Der Grundsatzbeschluss (Drucksache 2328/17) betont die gesteigerte Transparenz durch separate Bilanzierung und die direkte Wiedereinspeisung von Abschreibungen in Investitionen. Bis 2025 hat Erfurt damit eine Investitionssumme von rund 150 Millionen Euro effizienter eingesetzt, was zu kürzeren Bauzeiten und Kosteneinsparungen von bis zu 15 % führte. · Freie und Hansestadt Hamburg: Hamburg hat als Stadt-Staat ein dediziertes Modell für den gesamten Schulbau eingerichtet - das Sondervermögen Schulimmobilien (seit 2010), das als Eigentümer fungiert und vom Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (im Rahmen der 100 % städtischen HGV mbH) umgesetzt wird. Es koordiniert Bau, Sanierung und Bewirtschaftung aller allgemein- und berufsbildenden Schulen nach dem Mieter-Vermieter-Modell. Bis 2030 fließen über vier Milliarden Euro in Projekte - mit einer Beschleunigung der Umsetzung um bis zu 30 %. Die enge Verzahnung mit Schulbehörde und Bauverwaltung entlastet den Haushalt und hat den Investitionsrückstand signifikant reduziert - ein positives Gegenbeispiel zu ineffizienten Parallelstrukturen. Hamburgs Landesbetrieb lehnt sich eng an das kommunale Recht an; die dort bewährten Prinzipien vollständiger Auslagerung und betriebswirtschaftlicher Steuerung entsprechen den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 114 ff.) für kommunale Eigenbetriebe. · Stadt Köln (Nordrhein-Westfalen): Ähnlich wie in Hamburg gründete Köln eine städtische Schulbaugesellschaft, die seit 2020 den vollständigen Schulbau (Neubau, Sanierung und Erweiterung aller städtischen Schulen) übernimmt. Dies hat zu einer Bündelung von Ressourcen geführt und ermöglicht kürzere Genehmigungsverfahren; bis 2025 sind damit über 20 Projekte schneller umgesetzt worden, mit Kosteneinsparungen durch zentrale Ausschreibungen. · Stadt München (Bayern): München verfolgt seit 2018 eine umfassende Auslagerung des gesamten Schulbaus in einen kommunalen Eigenbetrieb im Rahmen des Referats für Bildung und Sport. Dieser steuert Neubau, Sanierung und Erweiterung aller städtischen Schulen, inklusive des innovativen "Lernhaus"-Konzepts. Bei starkem Bevölkerungswachstums wurden bis 2025 51 neue Schulen realisiert - mit einer Effizienzsteigerung um 25 % durch betriebswirtschaftliche Steuerung und zentrale Ressourcenbündelung. Diese Beispiele zeigen: Eine vollständige Auslagerung schafft keine Doppelstrukturen, sondern echte Effizienzgewinne, Transparenz und Tempo. Eine Prüfung, inwieweit bestehende Kompetenzen der ABG Holding (z. B. im Bauwesen) in den Eigenbetrieb integriert bzw. von diesem genutzt werden können, kann und muss unabhängig davon erfolgen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Synergien. Frankfurt sollte daher den erfolgreichen Weg eines Eigenbetriebs Schule beschreiten, um den Sanierungsstau endlich zu bewältigen und zukünftige Generationen mit modernen Lernräumen zu versorgen, anstatt auf ein halbherziges Modell zu setzen, das absehbar keine Effizienzsteigerung verspricht und nach kurzer Zeit erneut korrigiert werden muss. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 135 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 135 = Enthaltung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und BFF-BIG (= Ablehnung - BFF-BIG unter Hinweis auf NR 1462) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 135 = Enthaltung, NR 1462 = Ablehnung) Gartenpartei (M 135 = Ablehnung, NR 1462 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 135 = Annahme, NR 1462 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1462 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1462) und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6973, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Maßnahmen und Kosten zur Personalgewinnung und -bindung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen
    NR
    05.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2025, NR 1463 Betreff: Maßnahmen und Kosten zur Personalgewinnung und -bindung sinnvoll und zielgerichtet einsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 177 vom 14.11.2025 "Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48) a) Gewährung einer übertariflichen Arbeitsmarktzulage b) Zuschussgewährung für das Personal der Träger der freien Jugendhilfe im Kinderbetreuungsbereich in Höhe der städtischen Arbeitsmarktzulagengewährung" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: Der Magistrat hat vor Einführung und Auszahlung der Arbeitsmarktzulage eine umfassende Überprüfung der tariflichen Eingruppierung sämtlicher Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse einen Bericht vorzulegen. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu evaluieren, ob und in welchem Umfang dauerhafte strukturelle Verbesserungen der tariflichen Einstufung möglich sind, die zu einer langfristigen finanziellen Entlastung der Beschäftigten führen und somit auch die Personalgewinnung sowie -bindung wirksam unterstützen. Diese Überprüfung soll nach Möglichkeit auch auf weitere tariflich Beschäftigte der Stadt, wie zum Beispiel der Stadtpolizei oder Feuerwehr, ausgeweitet werden. Erst auf Grundlage dieser Prüfungen sind weitere Entscheidungen zur Verstetigung oder Anpassung der Zulage zu treffen. Mit den neu aufzubauenden und damit einhergehenden zunehmenden Aufgaben und Kosten im Bereich des Bevölkerungsschutzes, die noch nicht im jetzigen Haushaltsentwurf beinhaltet sind, ist außerdem grundlegend zu bewerten, wie der Haushaltsentwurf entsprechend angepasst werden müsste, um den gestiegenen Anforderungen an bestimmte Jobgruppen und dem Aufbau des Bevölkerungsschutzes Rechnung zu tragen. Zeitgleich soll mit der Anpassung der tariflichen Einstufung dargelegt werden wo und wann durch KI und weitere digitale Prozesse Personalkosten eingespart werden könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 11-2

  • Nordwestentwicklung „Stadtteil der Quartiere“ Frankfurt
    NR
    05.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2025, NR 1464 Betreff: Nordwestentwicklung "Stadtteil der Quartiere" Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 169 vom 14.11.2025 "Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: - dass durch Abwendungsvereinbarungen kleinere Gebiete aus dem Verfahren herausgelöst werden können. Dies eröffnet die Möglichkeit, Flächen - insbesondere im sogenannten Produktiven Praunheim - schneller durch private Bauwillige, Bauherrengruppen, Genossenschaften o. ä. zu entwickeln. - dass die umgelegten Grundstücke, die nicht bereits der Stadt gehören, privatisiert werden müssen, wie in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßname vorgesehen. - dass bei der weiteren Planung, wie in der Vorlage schon angesprochen, ausreichend Stellplätze in Quartiersgaragen in Kombination mit Verkehrshubs vorgesehen werden. - dass bei der weiteren Planung Aussagen getroffen werden, wie ein P+R Taunusblick mit ausreichenden Kapazitäten mit dem ÖPNV-Netz verbunden und somit realisiert werden kann. - dass im Rahmen der weiteren Planung untersucht wird, wie weitere Linien (z.B. U4) über das Nordwestzentrum in das Gebiet geführt werden können. - dass die Bedürfnisse der Landwirtschaft sowie die Nutzbarkeit der Agrarflächen westlich der A5 berücksichtigt werden. - dass die Quartierserschließungsstraßen im Produktiven Praunheim und im Lachgrabenquartier so geplant werden, dass eine Zusatzbelastung für das bestehende Straßennetz weitestgehend ausgeschlossen werden kann und eine Verkehrsberuhigung für den Bereich Alt-Praunheim im Sinne des Rahmenplans Praunheim erfolgen kann. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Sebastian Papke Stadtv. Nathaniel Ritter Stadtv. Isabel Schnitzler Stadtv. Yanki Pürsün Stadtv. Dr. Julian Langner Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

  • Frankfurt leg‘ ‘ne Schippe drauf!
    NR
    05.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2025, NR 1465 Betreff: Frankfurt leg' 'ne Schippe drauf! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 177 vom 14.11.2025 "Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48). ." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Zulage bzw. der Zuschuss wird über den im M-Vortrag genannten Beschäftigtenkreis hinaus an alle weiteren städtischen Beschäftigten (ausgenommen Beamt*innen) als Ballungsraumzulage ausgezahlt. 2. Die Zulage beträgt 300 Euro (brutto) als Festbetrag unabhängig von der Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten. 3. Die Zulage bzw. der Zuschuss wird zeitlich nicht befristet und wie im M 177/2025 vorgesehen, orientiert an den prozentualen Tarifsteigerungen der Beschäftigtengruppen ab 2027, dynamisiert. 4. Die Wirkungsevaluation der Zulage bzw. des Zuschusses findet in einem 5-Jahres-Rhythmus statt. Über die Entwicklung der Personalgewinnung wird der Stadtverordnetenversammlung jährlich berichtet. Begründung: Alle Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main leisten eine äußerst engagierte Arbeit für unser Gemeinwohl. Das verdient Anerkennung und Wertschätzung, ausgedrückt vorrangig in gerechter Entlohnung ihrer Arbeitsleistung. Das Lohnniveau im Öffentlichen Dienst in Frankfurt aber ist nicht mehr gerecht. Die Lebenshaltungskosten in Frankfurt sind vergleichsweise hoch. Neben Miet-, Energie- und Lebensmittelpreisen steigen zugleich auch die Arbeitsanforderungen. Die Stadt wächst und damit auch die Aufgaben der Daseinsfürsorge. Es herrscht Personalmangel und ein Stellenbesetzungsgrad von nur etwa 85 Prozent in den letzten Jahren. Dies alles liegt schwer auf den Schultern der Beschäftigten. Außerdem werden aus Altersgründen in naher Zukunft viele Stellen neu besetzt werden müssen, so dass die Stadt viel neues Personal anwerben muss. In dieser Situation eine Zulage bzw. einen Zuschuss als Arbeitsmarktzulage nur Teilen des pädagogischen Personals zu gewähren ist sozial ungerecht und spaltet die Gesamtbelegschaft der Stadt Frankfurt. Wenngleich im erzieherischen Betreuungsbereich eine Zulage bzw. ein Zuschuss potenziell auch eine Entlastung für Familien darstellen könnte, insofern es gelingt, dadurch weniger Betreuungsausfälle zu erzielen. Aus diesen Gründen ist die Zulage in Form einer Ballungsraumzulage über den in der M 177 vorgesehenen Beschäftigtenkreis an alle städtischen Beschäftigten auszuzahlen. Die Zulage- bzw. Zuschussgewährung muss überdies als Festbetrag von 300 Euro (brutto) unabhängig von der Regelarbeitszeit der Beschäftigten ausgezahlt werden, damit wiederrum das Personal in städtischen oder stadtnahen Einrichtungen nicht in Gruppen gespalten werden, wo die einen mehr und die anderen weniger erhalten und davon auszugehen wäre, dass vor allem Frauen benachteiligt würden. Eine zeitliche Befristung und Evaluation macht nur vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktzulage Sinn. Eine Ballungsraumzulage muss unbefristet gewährt werden, denn es ist statistisch nicht davon auszugehen, dass sich die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum Frankfurt in Zukunft verringern werden. Für die Wirkungsanalyse der Zulage bzw. des Zuschusses hinsichtlich der Personalgewinnung, aber auch in Bezug auf Arbeitsmarkteffekte im direkten Umland, ist eine fortlaufende Evaluierung angebracht. Antragsteller: Linke Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Dominike Pauli Stadtv. Dr. Daniela Mehler-Würzbach Stadtv. Michael Müller Stadtv. Monika Christann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 177 Zuständige Ausschüsse: Ältestenausschuss Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 08.12.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. Linke (= Annahme) FDP (= Ablehnung) GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage NR 1465 bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 177 = Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465, NR 1463 = Ablehnung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen FDP und AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) 43. Sitzung des Ältestenausschusses am 11.12.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465) und FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 177, NR 1463 und NR 1465 = Annahme) Gartenpartei (M 177 = Ablehnung, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 177 = Annahme, NR 1463 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1465 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1463 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1465 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1465), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1463) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6996, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 11-2

  • Keine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest: Arrondierung ausschließlich durch das Quartier „Produktives Praunheim“
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    05.12.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2025, NR 1466 Betreff: Keine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest: Arrondierung ausschließlich durch das Quartier "Produktives Praunheim" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Die Magistratsvorlage M 169/25 wird in der vorliegenden Form vollständig abgelehnt. Dies umfasst insbesondere: · die förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs gemäß § 165 BauGB, · die Gründung einer städtischen Entwicklungsgesellschaft, · die Beantragung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2010 für das Gesamtgebiet, · die Überplanung und Versiegelung der Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt". 2.) Anstelle der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) wird der Magistrat beauftragt, ausschließlich das Quartier "Produktives Praunheim" (das im Rahmenplan östlich der A 5, nördlich der Heerstraße und der bestehenden Gewerbeflächen Praunheims liegende Baufeld) städtebaulich weiterzuentwickeln. 3.) Die Realisierung dieses Quartiers "Produktives Praunheim" hat ausschließlich mit den Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts zu erfolgen, nämlich durch Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne (§§ 1 ff. BauGB) sowie durch Abschluss eines oder mehrerer städtebaulicher Verträge mit den Grundstückseigentümern (§ 11 BauGB). Eine Anwendung des besonderen Städtebaurechts (§§ 165 ff. BauGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen. 4.) Die Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" sowie alle landwirtschaftlichen Flächen östlich und westlich der A 5 - außer im Bereich "Produktives Praunheim" - werden aus jeglicher weiteren städtebaulichen Überplanung herausgenommen und im Sinne des geltenden RPS/RegFNP 2010 dauerhaft als Landwirtschaftsflächen, Regionale Grünzüge, Kaltluftentstehungsflächen gemäß Klimaplanatlas und Ausgleichsflächen gesichert. Der Magistrat wird beauftragt, hierzu unverzüglich die erforderlichen Änderungen des Flächennutzungsplans sowie - soweit erforderlich - des Regionalplans zu beantragen, um den Zielabweichungsbeschluss der Regionalversammlung Südhessen vom 28.02.2025 rückgängig zu machen und den Schutz vor Versiegelung dauerhaft zu gewährleisten. 5.) Der Magistrat wird beauftragt, parallel zur Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" ein dauerhaftes, städtisches Flächenmanagement "Koproduktive Landschaft Nordwest" einzurichten, welches die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe auf den nicht überplanten Flächen langfristig sichert und Naherholung, Biodiversität und Klimaschutz fördert. 6.) Sämtliche vorbereitenden Maßnahmen zur großflächigen Entwicklungsmaßnahme (einschließlich der Gründung einer SEG sowie aller laufenden Zielabweichungsverfahren für das Gesamtgebiet) sind unverzüglich einzustellen. 7.) Im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" wird der Magistrat ausdrücklich beauftragt, die neuen Quartierserschließungsstraßen von der Heerstraße bis zur Dillenburger Straße so zu planen und auszuführen, dass sie die Funktion der seit über 40 Jahren geplanten Ortsumgehung Praunheim übernehmen und Alt-Praunheim dauerhaft vom Durchgangsverkehr entlasten. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main steht vor der dringenden Aufgabe, den akuten Wohnraummangel zu bekämpfen, ohne dabei irreversible Schäden an der Umwelt, der Ökologie und der landwirtschaftlichen Existenzgrundlage zuzulassen. Die in der Magistratsvorlage M 169 vorgeschlagene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) "Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere" würde genau das tun: Sie plant die Überbauung hochwertiger, ungestörter Ackerflächen und sensibler Landschaftsräume, was langfristig mehr Schaden als Nutzen bringen würde, insbesondere durch Gefährdung der Klimaresistenz der Stadt und der damit einhergehenden Gefährdung der Gesundheit der Bürgerschaft. Stattdessen ist eine fokussierte, nachhaltige Alternative zu verfolgen: Die ausschließliche Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" mit bewährten Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts (Bebauungsplan und städtebaulicher Vertrag). Diese Lösung ermöglicht die zeitnahe Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zu bestehender Infrastruktur, ohne Enteignungen, massiver Versiegelung oder Konflikten mit dem Regionalplan Südhessen 2010. Der vorgeschlagene "Stadtteil der Quartiere" würde insbesondere die Quartiere "Lachgrabenquartier" und "Neu-Weststadt" auf hochwertigen, ungestörten Böden errichten, was den Grundsätzen des Baugesetzbuches (BauGB) widerspricht. Gemäß § 1a BauGB ist der Grundsatz der Bodenschonung zu beachten: Die Inanspruchnahme von Flächen ist auf das Notwendige zu beschränken, und gestörte oder bereits versiegelte Böden sind vorrangig zu bebauen, um ungestörte, fruchtbare Böden zu schützen. Im "Produktiven Praunheim" liegen genau solche gestörten Böden vor - in Nähe zu bestehenden Gewerbeflächen und Siedlungsrändern -, die sich ideal für eine nachhaltige Verdichtung eignen, ohne neue Versiegelungen in sensiblen Bereichen. Dagegen sind die Böden im Lachgrabenquartier und in der Neu-Weststadt weitgehend ungestört und hochfruchtbar, was ihre Überbauung zu einem unverantwortlichen Eingriff in die regionale Lebensmittelproduktion und Trinkwasserversorgung machen würde. Zudem würde die Bebauung des Lachgrabenquartiers wichtige Kaltluftentstehungsgebiete zerstören. Diese Gebiete - offene landwirtschaftliche Flächen und Täler (Lachgraben, Steinbachtal) - erzeugen Kalt- und Frischluftströme, die für die Belüftung und Kühlung der Stadt Frankfurt essenziell sind. Durch die Versiegelung würde die Kaltluftversorgung am Fuße des Taunushangs vor der Nordweststadt unterbrochen, was zu höheren Temperaturen, verminderter Luftqualität und gesteigerten Hitzeinseln in der Stadt führen könnte. Lokale Winde und die gefälleorientierte Bewegung der Kaltluft, die auf diesen Grün- und Ackerflächen entstehen, sind für die lokale Klimatisierung unverzichtbar. Der Erhalt der Habitate für Flora und Fauna trägt zudem zur Biodiversität bei. Kritische Stimmen wie der BUND Frankfurt warnen vor einer "fatalen Entwicklung" der Grün- und Erholungsflächen, die für das Stadtklima und die Biodiversität unverzichtbar sind. Die Instrumente des allgemeinen Städtebaurechts - insbesondere die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Pläne) kombiniert mit städtebaulichen Verträgen - haben sich in Frankfurt vielfach bewährt und ermöglichen eine deutlich schnellere und kostengünstigere Realisierung als die SEM. Während die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einen Planungszeitraum von bis zu 20 Jahren vorsieht - der aufgrund hoher Klagerisiken (z. B. durch betroffene Landwirte, Naturschutzverbände oder Zielabweichungsverfahren) ohnehin völlig unrealistisch ist -, kann ein B-Plan-Verfahren in 3-5 Jahren abgeschlossen sein. Bereits jetzt rechnet die Magistratsvorlage mit einem Defizit von rund 50 Millionen Euro, das aus dem städtischen Haushalt beglichen werden soll. Jede Verzögerung würde dieses Defizit massiv in die Höhe treiben, weil Zinsen, Planungskosten und Grundstücksreserven weiterlaufen, ohne dass auch nur eine einzige Wohnung entsteht. Das Quartier "Produktives Praunheim" ist zudem ein idealer Mobilitätshotspot: Hier ist die Haltestelle der Regionaltangente West (RTW) bereits planfestgestellt, und die Verlängerung der U7 sowie ein Shuttle zum Park-and-Ride (P+R) an der Autobahn A5 sind nahtlos integrierbar. Diese Anbindungen ermöglichen autoarme, nachhaltige Quartiere mit einem Umweltverbundanteil von bis zu 70 %, ohne dass zusätzliche Infrastruktur in sensiblen Bereichen wie dem Lachgrabenquartier geschaffen werden muss. Die Alternative nutzt bestehende Potenziale effizient und vermeidet unnötige Belastungen der Umgebung. Abschließend sei darauf verwiesen, dass für das Quartier "Produktives Praunheim" bereits seit mehreren Jahren ein Eigentümerkonsortium existiert, das rund 80 % der relevanten Flächen besitzt. Dieses Konsortium hat der Stadt bereits ein ausgearbeitetes, nachhaltiges Konversionskonzept vorgelegt, das eine CO₂-neutrale und behutsame Quartiersentwicklung zur Arrondierung Praunheims vorsieht - inklusive hohem Anteil gefördertem Wohnungsbau, moderner Mobilitätskonzepte und umfangreicher Dach- und Fassadenbegrünung. Die Eigentümer sind ausdrücklich bereit, dieses Projekt kooperativ und schnell mit der Stadt umzusetzen - ohne Enteignungen, ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und ohne jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Die Stadt muss hier nur den Bebauungsplan aufstellen und einen städtebaulichen Vertrag abschließen - alles andere liegt bereits auf dem Tisch. Damit entfällt endgültig jedes Argument für das "schwere Geschütz" einer SEM: Die Flächen sind verfügbar, die Eigentümer kooperationsbereit und deren Konzept nicht nur nachhaltig und praxiserprobt, sondern bereits eine ausgearbeitete Grundlage für die weitere Planung. Die Entwicklung des Quartiers "Produktives Praunheim" bietet zudem die einmalige Chance, die seit Jahrzehnten versprochene Verkehrsentlastung für Alt-Praunheim endlich zu realisieren. Durch die gezielte Ausweisung der neuen Quartierserschließungsstraßen als leistungsfähige Tangentialverbindung zwischen Heerstraße und Dillenburger Straße - parallel zur A 5- kann der Durchgangsverkehr aus dem historischen Ortskern herausgehalten und der Rahmenplan Praunheim aus dem Jahr 2015 in diesem zentralen Punkt umgesetzt werden - ohne dass dafür eine eigene, kostenintensive Ortsumgehung gebaut werden müsste. Diese Entlastung ist zwingend erforderlich, um die zusätzlichen Verkehre aus dem neuen Quartier sowie den bestehenden Regionalverkehr nicht durch die engen Straßen Alt-Praunheims zu leiten. Fazit: Das Quartier "Produktives Praunheim' schafft schnell und bezahlbar dringend benötigten Wohnraum und Gewerbeflächen, entlastet Alt-Praunheim vom Verkehr - und das ohne Umweltzerstörung, ohne Enteignungen und ohne weitere Millionendefizite." Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.11.2025, M 169 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO I, TOP 24 Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion über die Vorlage NR 1451 ziffernweise abzustimmen wird mit den Stimmen von GRÜNE, SPD, FDP und Volt bei Ablehnung von CDU, Linke, BFF-BIG und FRAKTION sowie Enthaltung der AfD zugestimmt. Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 mit der Maßgabe zugestimmt, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage NR 1453 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1451), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1455) sowie BFF-BIG (= Ablehnung unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinwies auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und AfD (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Ablehnung) und BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Plenum), AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 169, NR 1451 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Gartenpartei (M 169, NR 1451, NR 1455, NR 1464 und NR 1466 = Ablehnung, NR 1453 und NR 1454 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 169 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1453, NR 1451, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung, NR 1453 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 169 und NR 1451 = Annahme, NR 1453, NR 1454 und NR 1455 = Ablehnung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. a) Die Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 nach der Kommunalwahl 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird abgelehnt. b) Der Maßgabe, dass mit den Ortsbeiräten 7 und 8 im 1. Quartal 2026 eine Ortsbeiratskonferenz zum Thema "Stadtteil der Quartiere" durchgeführt wird, wird zugestimmt. c) Der Vorlage M 169 wird unter Hinweis auf das Schreiben des Hauptamtes vom 25.11.2025 zugestimmt. 2. a) Den Ziffern 1., 2., 3. und 5. der Vorlage NR 1451 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1451 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1453 wird abgelehnt. b) Es dient zur Kenntnis, dass die Ziffer 2. der Vorlage NR 1453 wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt ist. 4. Die Vorlage NR 1454 wird abgelehnt. 5. a) Die Ziffern 1., 3. und 4. der Vorlage NR 1455 werden wegen fehlender Mehrheiten abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 1455 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage NR 1464 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. a) Die Vorlage NR 1466 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pauli, Pfeiffer, Hauenschild, Yilmaz, Witsch, Papke, Dr. Kößler, Baier, Schwichtenberg, Zieran und Dr. Knacker sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG, AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); CDU, BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Ziffer 2. und 5.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme); BFF-BIG und AfD (= Enthaltung) zu 3. zu a) Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD und FRAKTION (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. zu a) GRÜNE, SPD und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Linke und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466), AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke, BFF-BIG (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1466) und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 7. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6953, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025 Aktenzeichen: 61-00

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    OAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2025, OA 585 entstanden aus Vorlage: OF 649/12 vom 24.11.2025 Betreff: Lärmschutzwall A5 jetzt! Vorgang: OM 7005/25 OBR 12; ST 1854/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend die in der Stellungnahme ST 1854 erwähnten naturschutz- und wasserrechtlichen Prüfungen zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A5 im Bereich Kalbach-Riedberg nach gültigem Bebauungsplan Nr. 840 abzuschließen und die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den von der Autobahn GmbH in Aussicht gestellten Bau zu beginnen. Neben etwaig überschüssigem Aushub des Riederwaldtunnels sollen hierzu ggf. auch andere Quellen von Erdaushub herangezogen werden. Begründung: Über Jahre hinweg wurde seitens der Stadt Frankfurt bei Fragen zum Lärmschutzwall entlang der A5 immer wieder auf offene Planungen seitens der Autobahn GmbH (bzw. früher Hessen Mobil) verwiesen. Erfreulicherweise hat die Autobahn GmbH nun in der Stellungnahme ST 1854 klargestellt: "Die im weiteren Bauablauf anfallenden und diesbezüglich geeigneten und verwertbaren Überschussmassen könnten dann zur Schüttung der Erdwälle an der A5 im Bereich Kalbach Verwendung finden." Die weiteren Genehmigungen lägen in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt - eine Aussage, der der Magistrat in dieser Stellungnahme auch nicht widerspricht. Somit blickt der Ortsbeirat 12 nun hoffnungsvoll auf die baldige Umsetzung des bereits vor zehn Jahren dem Ortsbeirat vorgestellten Lärmschutzwalls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7005 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1854 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.01.2026, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.01.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 585 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7187, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzbeauftragter für den Ortsbezirk KalbachRiedberg
    OAOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2025, OA 586 entstanden aus Vorlage: OF 656/12 vom 23.11.2025 Betreff: Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzbeauftragter für den Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Die Stadt Frankfurt am Main erklärt den Umgang mit dem Klimawandel wie folgt: Der globale Klimawandel ist bereits in vollem Gange. Selbst wenn die dafür verantwortlichen Faktoren jetzt minimiert werden, die bereits eingeleiteten Klimaveränderungen werden unsere Zukunft prägen. Für unsere Region heißt das mehr sommerliche Hitze und Trockenheit sowie häufiger auftretender Starkregen und Hochwasser im Winter. Neben verstärkten Anstrengungen im Klimaschutz wurde deshalb auch eine eigene Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel entwickelt, um mit den zu erwartenden Veränderungen des Klimas und den damit verbundenen Auswirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere umgehen zu können. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für alle Ortsbezirke, damit auch für den Ortsbezirk 12, Klimaschutzbeauftragte auf Vorschlag des Klimareferates zu ernennen, um Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartner vor Ort zu bieten, die z. B. für Dachbegrünung, Pflanzung von klimaresistenten Arten wie auch für Einsparungen von Strom oder Errichtung von PV-Anlagen zuständige Ansprechpartner vermitteln oder Kontakte mit städtischen Ämtern und privaten Initiativen herstellen. Begründung: In einigen Städten bundesweit gibt es hauptamtliche Klimaschutzbeauftragte/Klimaschutzmanager, die die oben genannten Aufgaben umsetzen. Da es in Frankfurt seit vielen Jahren bereits erfolgreich Ehrenbeamte des Magistrates wie Seniorenbeiräte, Kinderbeauftragte, Sozialbezirksvorsteher, Schiedspersonen und Bücherpaten etc. gibt, sollte es nun stadtteilbezogen kompetente Ansprechpartner geben, die als Bindeglied zwischen städtischer Verwaltung, aber auch privaten Initiativen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort dienen. Dieser Vorschlag kam vonseiten des Klimareferates in der Veranstaltung für Ortsbeiräte zur Vorstellung der Kommunalen Wärmeplanung am 03.11.2025. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 10.12.2025 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage OA 586 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2026, TO I, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 586 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 13.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, AfD und Herr Rudloff gegen GRÜNE und SPD (= Zustimmung); Herr Can (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.01.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 586 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 586 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 GRÜNE gegen 1 BFF (= Ablehnung); CDU, 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2026, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 4 am 20.01.2026, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, FDP und dFfm gegen SPD, ÖkoLinX-ARLund fraktionslos (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2026, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und 2 farbechte/Linke (= Annahme); 1 farbechte/Linke (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 13 am 20.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 586 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und Linke (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 3 am 22.01.2026, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen Linke und FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 9 am 22.01.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage OA 586 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke, FDP und BFF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2026, TO II, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OA 586 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7188, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2026 Aktenzeichen: 79-3

  • Förderung der Weihnachtsmärkte in Kalbach-Riedberg 2025
    OIOB 12
    05.12.2025

    S A C H S T A N D : Initiative vom 05.12.2025, OI 128 entstanden aus Vorlage: OF 642/12 vom 20.11.2025 Betreff: Förderung der Weihnachtsmärkte in Kalbach-Riedberg 2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 (E 160, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), gebeten, dem Kerbeverein Kalbach e. V. und dem IG Riedberg e. V. Mittel in Höhe von bis zu 6.000 Euro für die Durchführung der Weihnachtsmärkte in Kalbach und Riedberg 2025 zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Auf die bereits beim Kulturamt vorliegenden Anträge wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Versandpaket: 10.12.2025

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