Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sozialer Wohnungsbau

Vorlagentyp: B
34 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren17 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht informiert über die aktuelle Lage des sozialen Wohnungsbaus in Frankfurt am Main, wo insgesamt 32.501 Wohnungen zur Verfügung stehen. Besonderes Augenmerk liegt auf den Entwicklungen der letzten Jahre und den Plänen für zusätzliche Fertigstellungen im Jahr 2025.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Aktuell stehen im Frankfurter Stadtgebiet insgesamt 32.501 Wohneinheiten im Rahmen der Mietwohnraumförderung zur Verfügung. Diese Zahl setzt sich aus 27.842 Wohnungen für Sozialwohnungsberechtige (sogenannter Förderweg 1 / Sozialwohnung) und 4.659 Wohnungen für Haushalte mit mittleren Einkommen (sogenannter Förderweg 2) zusammen.

Die Beantwortung der obenstehenden Fragen bezieht sich primär (wenn nicht anders gekennzeichnet) auf Wohnungen im Förderweg

  1. Darüber hinaus verweist der Magistrat auf den Bericht im Anhang, der insgesamt Zahlen zur Wohnraumförderung 2024 darstellt sowie einen Ausblick auf das Förderjahr 2025 gibt.

Zu Frage 1)

JahrBaufertigstellungen Wohnungen
20193.663
20204.349
20213.914
20222.951
20233.661
20244.203

Zu Frage 2)

Soziale Wohnraumförderung, inkl. Förderweg 1: Aktuell stehen insgesamt 27.842 Wohnungen zur Belegung mit sozialwohnungsberechtigten Haushalten zur Verfügung. Diese Zahl gliedert sich auf in: 15.968 Wohnungen, die bis 2001 nach dem II. Wohnungsbaugesetz gefördert wurden,

3.809 Wohnungen, die nach 2001 nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder dem Hessischen Wohnraumfördergesetz gefördert wurden,

1.297 Wohnungen, die nicht öffentlich gefördert wurden, für die aber ein kommunales Belegungsrecht für besteht und die einer Mietpreisbindung unterliegen,

2.332 Wohnungen, für die eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass bei freiwerden einer Wohnung das Belegungsrecht erworben wird und die Wohnung dann einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt,

4.436 Wohnungen, für die bereits ein Belegungsrecht erworben wurde.

Zu Frage 3) und 10)

JahrEinzelerwerbBindungsverlängerungen
2020157450
2021176206
2022147175
202326833
2024256509

zu Frage 4)

In den letzten 5 Jahren wurde im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" der Bau von insgesamt 1001 Wohnungen genehmigt/bewilligt.

AntragsstellerAnzahl Wohnungen
ABG Frankfurt Holding334
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH363
Genossenschaften2
Private302

zu Frage 5)

Im "Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1" wurden im Zeitraum von 2019 - 2024 Projekte mit insgesamt 716 geförderten Mietwohnungen fertiggestellt/bezugsfertig.

AntragsstellerAnzahl Wohnungen
ABG Frankfurt Holding422
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH185
GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen55
Genossenschaften9
Private45

zu Frage 6)

Für Förderweg 1 und Förderweg 2Investitionsprogramm PSP 5.001232Bewilligungen/ Verpflichtungen
201949.000.000 €23.893.578,27 €
202049.000.000 €23.588.714,93 €
2021 *49.000.000 €13.232.616.55 €
202247.000.000 €29.514.971,40 €
2023122.399.000 €23.114.435,82 €
2024154.007.000 €35.329.996,50 €

* In 2021 wurden Sollveränderungen für den Ankauf von Grundstücken im Rahmen von Vorkaufsrechten (E11/19) in Höhe von 7.288.752,65 €, für den Ankauf von Belegungsrechten in Höhe von 1.029.384,77 € (M 53/21, § 66/21) sowie im Jahresabschluss für den Ausgleich der Mietzuschüsse im Ergebnishaushalt der PG 13.01 in Höhe von 167.067,24 € vorgenommen, so dass im Ergebnis nur 40.514.795 € an Wohnungsbaufördermittel zur Verfügung standen.

zu Frage 7)

Fertigstellungszahlen können nicht seriös prognostiziert werden. Das Tempo der Fertigstellung obliegt dem Antragsteller und unterliegt zahlreichen externen Faktoren. Der Magistrat hat darauf keinen Einfluss, er geht jedoch davon aus, dass angesichts der im Bau befindlichen Förderprojekte im Förderweg 1 in 2025/2026 ca. 581 Wohnungen fertiggestellt werden könnten, der überwiegende Teil von städtischen Wohnungsbaugesellschaften.

zu Frage 8)

JahrAnzahl
der WE 2020605
2021552
2022944
2023948
2024191

Die Zahlen bilden jeweils die Differenz aus der Anzahl der Wohnungen am 31.12. des Jahres zum jeweiligen Vorjahr ab.

zu Frage 9)

JahrAnzahl
der WE 2025578
2026746
2027551
2028462
2029429
2030335

Dargestellt werden nur die Wohnungen, bei denen bereits ein Förderende feststeht (Stand: 31.12.2024). Hierunter fallen bspw. Wohnungen, deren Darlehen vorzeitig getilgt wurden sowie solche, deren Belegungsbindung als fester Zeitraum definiert und deren Bindungsende nicht unmittelbar von der Tilgung des öffentlichen Darlehens abhängig ist. Wohnungen, deren öffentliche Darlehen regulär in diesem Zeitraum getilgt werden, können erst nach Eingang der Rückzahlung rechtssicher summiert werden. Diese fehlen daher in der Aufstellung.

zu Frage 10)

siehe unter 3)

zu Frage 11)

JahrEURO
202012.142.966,10
€ 202110.929.384,44
€ 20226.723.132,11
€ 20237.318.308,91
€ 20248.022.186,98
€

zu Frage 12)

Versorgte im Jahr der Antragstellung277
Versorgte im Jahr nach der Antragstellung503
Versorgte im 2. Jahr nach der Antragstellung260
Versorgte im 3. Jahr nach der Antragstellung188
Versorgte im 4. Jahr nach der Antragstellung122
Versorgte im 5. Jahr nach der Antragstellung106
Versorgte im 6. Jahr nach der Antragstellung55
Versorgte im 7. oder späterem Jahr nach der Antragstellung79

Eine tag- und monatsgenaue Auswertung ist nicht möglich. Dargestellt werden die Vermittlungen im Jahr der Antragstellung (beginnend im Jahr 2022) und in den Jahren danach aufgrund von Rückschlüssen aus dem (jahresbezogenen) Aktenzeichen jedes Haushaltes.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. April 2025AA 348Sozialer WohnungsbauSTVV-Anfrage · Linke
  2. 5. Dezember 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 Wochen
    BB 483Sozialer Wohnungsbau
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf17 Beratungen
OBR 11
Sitzung 44 · 12.01.2026
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO I, TOP 58
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 44 · 13.01.2026
TO II, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 44 · 16.01.2026
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 44 · 19.01.2026
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 45 · 19.01.2026
TO I, TOP 72
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 GRÜNE

OBR 7
Sitzung 43 · 20.01.2026
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Farbechte/linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPdFfmFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 78
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 44 · 22.01.2026
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 43 · 22.01.2026
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 80
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDBFFFDPAfD
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP und AfD gegen Linke (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 83
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 483 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen